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1. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 97

1864 - Hildburghausen : Nonne
Vii. Zeitraum. Das deutsche gleich unter Lotbar Iii. rc. 97 nur zwei Jahre. Er blieb auf einem Zuge gegen die Friesen mit seinem Pferde im Eise stecken und wurde von einigen Friesen erschla- gen. Nach Wilhelms Tode verbot der Papst bei Strafe des Bannes die Wahl Konradins zum König. Das Ansehen der königlichen Würde in Deutschland war so sehr ge- sunken, daß kein deutscher Fürst nach dem Besitz derselben ein Ver- langen trug. Unerwartet fanden sich jedoch zwei auswärtige Für- sten, ein Engländer und ein Spa- nier. Beide fanden in Deutschland ihren Anhang; der erftere, Richard von Cornwalis, wurde auch in Aachen als König gekrönt, aber er hat Deutschland nur dreimal auf kurze Zeit besucht; der letz- der Zerrüttung Deutschlands nickt anmahm. Otto Iv., Sohn Johanns, (1266 —1318) mit dem Pfeile, auch der Minnesänger genannt, war unglück- lich in einem Kriege gegen Magde- burg, wurde gefangen und in einem hölzernen Käfig auf dem Markte in Magdeburg öffentlich zur Schau ausgestellt. Für seine Befreiung sollte er 50,000 Gulden legen. In dieser Verlegenheit schasste ein alter, in Ungnade gefallener, aber treuer Diener, Johann v. Buch, Rath. Er zeigte der Gemahlin Ottos einen Schatz, den Johann in der Sakristei der Kirche zu Angermünde im Bei- sein Buchs mit dem Befehle ver- wahrt hatte, das Geheimniß nur in der größten Gefahr zu offenbaren. tere, Alphons von Castilien, hat nie den deutschen Boden betreten. So war es, als ob Deutschland gar kein Oberhaupt habe und deshalb hat man die Zeit von 1250—1273 das Interregnum (Zwischenreich) ge- nannt. In diese Zeit der Willkür und Gesetzlosigkeit fällt das Entstehen der meisten fürstlichen Häuser, die noch jetzt in Deutschland blühen und deren Besitz zum Theil aus den fünf großen Herzogthümern hervor- ging ■— ferner die Bildung der großen geistlichen Besitzungen: Bis- thümer, Domstiste und Abteien — ferner die Erlangung der Reichs- unmittelbarkeit der Ritterschaft — endlich das Entstehen der freien Reichsstädte, die nur den Kaiser als ihren Oberherrn erkannten. Nach Ablauf des Interregnums herrschten von 1273 —1347 fol- gende Kaiser aus verschiedenen Häusern in Deutschland: 1. Rudolph von Habsburg 1273— 1291. 2. Adolph von .Nassau 1292 — 1298. 3. Albrecht I. von Oesterreich 1298 — 1308. 4. Heinrich Vii. von Luxemburg 1308—1313. 5. Ludwig Iv. der Bayer 1314 —1347 und Friedrich von Oesterreich 1314 — 1330. Die Wahl Rudolphs von Habsburg hatte nur der damals mächtigste Fürst Deutschlands, Ottokar von Böhmen, der zugleich Oesterreich und Steiermark besaß, nicht anerkennen wollen. In der Schlacht auf dem Marchfelde in Oesterreich (1273) verlor Ottokar Sieg und Leben. Ru- dolph ließ dem Sohne des Gefallenen nur Böhmen; Mähren und die österreichischen Länder erwarb er für sich und sein Haus und wurde dadurch der Stammvater des österreichischen Kaiserhauses. Er regierte mit Klugheit und Kraft und beschränkte das schrecklich überhand genom-> mene Faustrecht dadurch, daß er die Burgen der Raubritter größtentheils Nagel, kathol. Weltgeschichte. 7

2. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 83

1864 - Hildburghausen : Nonne
Vi. Zeitraum. Das heil, römische Reich deutscher Nation rc. 83 Staatsverfassung unter den sächsischen und fränkischen K aisern. Das Reich wurde nicht mehr wie unter den Karolingern von dem Könige unter seine Söhne vertheilt, sondern nahm immer mehr den Character eines Wahlreichs an. Anfangs bestand die Wahl freilich nur darin, daß die Großen des Reiches die von dem regierenden Könige getroffene Wahl des Nachfolgers anerkannten. Aber unter Heinrich Iv. erklärten die Fürsten Deutschland förmlich für ein Wahlreich, indem sie den König selbstständig wählten. Weil die Königswürde mit keinem be- sonderen Länderbesitz verbunden war, so sah man bei jeder Königswahl hauptsächlich mit daraus, daß der Gewählte eine möglichst bedeutende Hausmacht besaß, damit er seinen Befehlen auch den gehörigen Nach- druck zu geben im Stande sei. Zur Wahl eines neuen Königs kamen die Kurfürsten (küren gleich wählen) in einem großen Lager bei Worms mit ihrem Gefolge zusammen. Später wurde Frankfurt am Main zum Wahl- und Krönungsorte bestimnit. — Die Herzoglhümer und Graf- schaften wurden während dieses Zeitraumes fast alle erblich. Die Pfalz- grafen, als königliche Hofrichter und Kaiueralbeamten in den einzelnen Provinzen, standen unter der Oberaufsicht der Herzöge, die auch den Vorsitz in den Provinzial-Versamnrlungen führten. Die königliche Ge- walt war durch kein Gesetz beschränkt. Das Ritterwesen ist aus dem schon bei den Franken üblichen Rei- terdienste hervorgegangcn. Seit der Ausbreitung des Lehnswesen durfte dieser Dienst nur von den Besitzern größerer Lehen geleistet werden. Durch die Turniere (Kampfspiele) an den Höfen der Könige gelangte das Ritterwesen zu immer höherer Ausbildung. Durch die nähere Ver- einigung der zu gleichem Dienste berechtigter Lehnsbesitzer entstand der Ritterstand mit den drei Abstufungen: Edelknaben oder Pagen (vom 7. bis 14. Jahre), Knappen (vom 14. bis 21. Jahre) und Ritter. Die Aufnahme in den Ritterstand geschah durch den mit besonderer Feierlich- keit verbundenen Ritterschlag. Die Ritter waren verpflichtet, die Kirche und die Schwächeren zu beschützen, das diesen widerfahrene Unrecht zu rächen, die eigene Ehre unverletzt zu erhalten und gegen die Frauen ein bescheidenes, höfliches Wesen zu beachten. In den Turnieren kämpfte man mit ungeschliffenen Waffen; den Sieg entschied das Heben der Gegner aus dem Sattel; den Dank (ein kostbares Geschenk) erhielt der Sieger aus der Hand einer vornehmen Frau. Charakterbilder. 1. Peter von Amiens und der zu seiner Zeit in der europäischen Christenheit waltende religiöse Sinn. Zu der Zeit, da in Frankreich König Philipp, in Deutschland Kaiser Heinrich Iv. mit dem Papstthum im heftigen Kampfe waren, brannten 6*

3. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 225

1864 - Hildburghausen : Nonne
Xvii. Zeitraum. Vom Wiener Congreß bis zur Gegenwart. 225 Friedrich Wilhelm Iii. ordnete nach der Wiederherstellung des Friedens vor Allem das Kriegswesen durch folgendes Gesetz. Jeder ge- sunde Preuße ist Soldat und dient vom 20.—25. Jahre im stehenden Heere, bleibt aber nur 2 — 3 Jahre unter den Waffen. Gebildete Jünglinge dürfen nur 1 Jahr im stehenden Heere unter den Waffen bleiben. Die Mannschaft, die aus dem Waffendienst entlassen ist, gehört bis zum 26. Jahre zur Kriegsreserve. Vom 26.—32. Jahre gehören alle Soldaten zur Landwehr des ersten und vom 32. — 40. Jahre zur Landwehr des zweiten Aufgebotes, und vom 40.—50. zum Landsturm. Zum Behufe der Verwaltung theilte er das ganze Land in acht Pro- vinzen, diese in Regierungsbezirke und diese wieder in landräthliche Kreise. An- der Spitze der Verwaltung steht der König und ihm zur Seite als berathender Körper das Ministerium. Die allgemeinen Angelegenheiten besorgt in jeder Provinz ein Oberpräsident und das Uebrige bis in's Kleinste verwalten die Regierungen mit Hülfe der Kreislandräthe. Das Steuerwesen ordnete er durch zweckmäßige Auflagen und gleich- mäßige Betheiligung aller Unterthanen, indem Zölle, Steuern für Wein, Bier, Branntwein, Tabak, Salz, Stempel, Gewerbe- und Grundsteuer, Klassensteuer für das platte Land und die Schlacht- und Mahlsteuer für die größeru Städte eingeführt wurden. Für die Befreiung des Bauernstandes von den Frohndiensten traf er die entsprechendsten Anstalten. Handel und Wissenschaft Heben mit Mutb und Kraft Ihr Haupt empor! Krieger und Heldentbat Finden ihr Lorbeerblatt Treu aufgehoben dort An deinem Thron. Sei Friedrich Wilhelm hier Lang deines Volkes Zier, Der Menschheit Stolz! Fiihl' in des Thrones Glanz Die hohe Wonne ganz, Liebling des Volks zu sein — Heil, König, Dir! A. G. Schuhmacher Anmerkung. Erwerbungen durch Friedrich Wilhelm Hi.: 38. Fürstenthum Paderborn an der Weser. E. Fürstenthum Hildesbeim in Hannover. 39. Fnrsten- thum Erfurt. 40. Fürstenthum Eichsfeld an der Weser. 41. Fürstenthum Münster an der Ems. 42. Herzogthum Berg am Rhein. 43. Großberzogtbum Niederrbein. 44. Herzogtbum Westphalen. 45. Herzogthum Sachsen. 46. Fürstenthum Schwe- disch-Pommern mit Rügen. 47. Fürstentbum Lichtenberg im füdl. Rheinland. Die Städte Mühlhausen und Nordhausen beim Elchsfeld, das Stift Herford in Münster. Erwerbungen durch Friedrich Wilhelm lv. 48. Die Fürstenthümer Hohenzollern Hechingen und ^igmaringen. 49. Der Fahdebusen bei Oldenburg. Nagel, kathol. Weltgeschichte. . , r V

4. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 99

1864 - Hildburghausen : Nonne
Vii. Zeitraum. Das deutsche Reich unter Lothar Iii. re. 99 aber wollten von einem Vergleich nichts wissen. Friedrich kehrte zu Ludwig zurück, der über diese Treue innigst ergriffen, ihn fortan als Freund und Mitregenten in Deutsch- land behandelte. Wegen eines Krieges, den Ludwig gegen die dem Papste ergebenen Welsen in Neapel führte, wurde das Jnter- dict über ihn ausgesprochen. Nach vielen vergeblichen Versuchen einer Aussöhnung mit dem Papste er- klärten die deutschen geistlichen und weltlichen Kurfürsten (außer Böh- men) aus dem ersten Kurverein zu Rhense 1338, daß der von den Kurfürsten durch Stimmenmehrheit gewählte König durch die bloße Wahl, ohne die Bestätigung des Papstes, für den wahren König und römischen Kaiser zu halten sei. Doch das gütliche Einverständniß Ludwigs mit den geistlichen und weltlichen Fürsten wurde durch seine Ländersucht bald wieder ge- trübt. Er zog die Mark Bran- denburg und mehrere Grafschaften '(Holland, Seeland, Friesland und Hennegau) als erledigte Reichs- lehen an sich, und Tirol erwarb er dadurch, daß er die Gräfin Mar- garetha Maultasch von ihrem Ge- mahl schied und mit seinem Sohne Ludwig vermählte. schlossen sie gern mit dem, Mark- grafen Frieden, in welchem er nicht einen Fuß breit Land verlor. Nicht nur als Held war Waldemar aus- gezeichnet, sondern auch als Regent. Mit fester Hand hielt er Recht und Ordnung im Lande, der Adel durfte nicht nach Willkür seinen Uebermuth an den Wehrlosen auslassen und die Städte unterstützte er im Han- del und in den Gewerben. Sein frühes Ableben wurde daher all- gemein betrauert. Mit Waldemars Bruderssohn, dem unmündigen Hein- rich, erlosch 1320 die anhaltinische Herrscherlinie in Brandenburg, die beinahe 200 Jahre segensvoll über Brandenburg regiert hatte. Die Zeit von 1320 —1324 war ein Interregnum für die Mark Bran- denburg. Vier Jahre war das Land ohne Oberhaupt. Während dieser Zeit fielen die Nachbaren über das Land her, rissen Stücke ab und verwüsteten es schrecklich. Dazu kam noch, daß das Faustrecht mit Macht um fick griff. Räuber- banden unter dem Namen Stellmeiser durchzogen das Land und machten alle Straßen unsicher. Endlich 1324 zog Kaiser Ludwig die Mark als ein erledigtes Reichslehen ein und so beginnt mit ihm ein neues Herr- ' schergeschlecht in der Mark Bran- denburg, nämlich das der Bayern. Culturzustand Deutschlands im 12. und 13. Jahrhundert. 1. Auf kirchlichem Gebiete. Die Kreuzzüge haben außer dem Wi- derstande gegen den Islam viel Treffliches hervorgebracht: Sie haben die Frömmigkeit genährt, Theilnahme an kirchlichen Angelegenheiten er- weckt, die schlummernden Kräfte des menschlichen Geistes aufgeregt; das Emporkommen des Bürgerstandes, die Macht der Städte, die Blüthe des Handels gefördert; die Erfahrungen in der Natur-, Erd- und Völker- kunde vermehrt) die edelsten Gewächse aus Asien nach Europa geführt. Zu dem Schönsten aber, was sie gefördert, gehören die geistlichen Ritter- und verschiedenen Mönchsorden Die ersteren sind: die Johanniter, die

5. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 111

1864 - Hildburghausen : Nonne
Vii Zeitraum. Das deutsche Reich unter Lothar Iii. rc. 111 bescheint, der Regen benetzt, vor Allem, was zwischen Himmel und Erde ist rc." Ein Schöppe, der seinen Eid brach, sollte der Hände und Au- gen beraubt und mit herausgerissener Zunge an einem dreifachen Strick sieben Schuh hoher als andere Schelme gehenkt werden. Sämmtliche Freistühle erkannten den Kaiser für ihr Oberhaupt, machten ihn gleich nach seiner Krönung zu ihrem Mitwissenden und richteten unter kaiser- lichem Ansehen. Von Westfalen aus hatten sie sich über ganz Deutsch- land verbreitet. Freigrafen und Freischöppen erkannten sich einander, wie unsere Freimaurer, an gewissen Zeichen oder einem Losungsworte. Hatte Jemand einen Raub oder Mord begangen, war er sich der Zauberei oder Ketzerei bewußt, so hatte er Ursache genug, vor dem furcht- baren Richterstuhl der Wissenden zu zittern, selbst wenn er vor seinem ordentlichen Richter der Strafe schon entgangen war. Er wurde als- dann von einem Freischöppen vor dem heimlichen Gerichte angegeben, und wenn dieser mit einem Eide erhärtete, daß das Verbrechen wirklich von jenem begangen worden sei, wurde der Angeklagte zur Verantwor- tung ausgefordert. Die Vorladung geschah aber nicht öffentlich, sondern einer der Freisrohnen schlich sich des Nachts ungesehen an die Mauern des Schlosses oder des Hauses, wo der Angeklagte wohnte, und schlug die Vorladung an die Thüre an. Dieser mußte sich dann an einem be- stimmten Tage an einem gewissen Orte einfinden, der ihm angegeben wurde. Hier wartete seiner schon ein Abgeordneter der heiligen Vehme, der ihn mit verbundenen Augen an den geheimen Ort führte, wo die Richter versammelt waren. Gemeiniglich hielten sie ihre Sitzungen bei Nacht in einem dicken Walde oder in einer Höhle, oder in einem unter- irdischen Gewölbe. Hier saßen sie vermummt bei schwachem Lichte in schauerlichem Halbdunkel und tiefe Stille herrschte unter ihnen und rings um sie her. Der Freigraf allein erhob seine Stimme, hielt dem Vor- geladenen das Verbrechen vor, dessen er angeklagt war und forderte ihn auf, sich zu vertheidigen. Konnte er sich befriedigend verantworten, so wurde er freigesprochen und eben so geheimnißvoll, wie er gekommen war, wieder weggeführt. Wurde er aber seiner Schuld überwiesen, so wurde er zum Tode verurtheilt und noch in derselben Stunde, nachdem man ihm Zeit gelassen, seine Seele in einem kurzen Gebete Gott zu empfeh- len, mit einem Dolche niedergestoßen oder an einem Baume aufgeknüpft. Gemeiniglich mußte der jüngste Schöppe das Henkersamt verrichten, und Alles wurde so geheim gehalten, daß Niemand erfuhr, wer der Henker gewesen sei. Stellte sich der Angeklagte nicht auf das erste Mal, so wurde die Vorladung noch zweimal wiederholt. Blieb er auch das dritte Mal aus, so erfolgte die Verurteilung und einige von den Freischöppen erhielten den Auftrag, den Spruch der Richter an ihm zu vollziehen. Von nun an wurde er von unsichtbaren Händen verfolgt bis an seinen Tod. Traf ihn einer von den Schöppen an einem einsamen Orte, so stieß er ihm ohne Umstände ein Messer in die Brust, oder knüpfte ihn, von einigen seiner Gesellen unterstützt, an den nächsten Baum auf. Das blutige Mordgewehr aber wurde neben den Leichnam des Getödteten ge- legt oder in die Erde gesteckt, zum Zeichen, daß er nicht unter den

6. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 115

1864 - Hildburghausen : Nonne
Vii. Zeitraum. Das deutsche Reich unter Lothar Iii. rc. 115 Langsam, aber kräftig und gesund im Kern war der Baum unter Stürmen und Gefahren herangewachsen. Da trat der Meister Herrmann von Salza als sein Pfleger auf, iñn ihn zu mächtiger Riesengröße empor- zuheben, in der er sich unter seiner Waltung über Länder und Völker des Morgen- und Abendlandes verbreiten und verzweigen sollte. Keiner ahnete, daß mit dem Tage, als Herrmann von Salza in dem sang- reichen Thüringen geboren, dem Orden vorgesetzt ward, für ihn eine neue, große, glückliche Zeit begann. Kaum aber waren einige Jahre vorüber,.so wußte Jeder, welch' ein tugendreicher und starker Held als Meister in Herrmann an der Spitze des Ordens stand. Seine Be- sitzungen in Deutschland wuchsen an Zahl von Jahr zu Jahr; in Oesterreich, im Salzburgischen, in Halle an der Saale, im Thüringerlande, in Koblenz und bald auch an mehreren andern Orten heimle er sich in den ihm verlie- henen Gütern und Häusern an: und alle diese ansehnlichen Besitzungen des deutschen Ordens im ganzen Umfange des römischen Reiches nahm Kaiser Otto Iv. nicht nur in seinen kaiserlichen Schutz, sondern ge- stattete sogar, daß jeder freie Lehnsmann, Ministerial oder wer sonst vom Reiche Lehen trage, etwas von seinen Lehensgütern in Betracht der frommen Verdienste den deutschen Ordensrittern übergeben oder auch ver- kaufen dürfe. Die schönste Blüthenzeit des Ordens begann aber erst, als sein königlicher Gönner und Beschützer, Friedrich Ii., den Kaiserthron bestieg. Es verging nunmehr kaum ein Jahr, in welchem er nicht bald vom Kaiser, bald vom päpstlichen Stuhle mit irgend einer Begünstigung oder einem Vorrechte belohnt und erfreut wurde, denn beide wetteiferten in seiner Erhebung und Begnadigung. So stand Herrmann von Salza, der Hochmeister, da, hochausge- zeichnet vom Kaiser und vom Papste, hochgeschätzt von allen Fürsten des Reiches, weit berühmt und gepriesen wie im Abend- so im Morgenlande, und so stand sein Orden da, verbreitet in zwei Welttheilen, reich begabt mit Gütern und Besitzungen im Orient und Occident, in Italien, in Sicilien, in Siebenbürgen, in den Niederlanden, vornehmlich in den Rheinlanden, in Baiern, Oesterreich, Franken, Thüringen, Hessen und und andern Gegenden Deutschlands, und alle diese Länder weit verzweigt in seiner Glieder Zahl, überall gesichert durch bedeutende Einkünfte, durch zahlreiche Privilegien und Vorrechte, befreit von allen Lasten und Beschwerden, die das Leben drückten, und im Besitze seiner Einkünfte und Güter beschützt und gesichert durch die Gunst und das Wohlwollen der beiden Häupter der christlichen Welt, dabei berühmt durch seine Tapfer- keit in den Kämpfen mit den Feinden des Glaubens und hochgeachtet unter den Menschen durch seine Verdienste um Milderung menschlichen Elends; so stand er da, als ums Jahr 1226 seiner im Norden ganz neue Schicksale warteten und eine neue Welt der Thätigkeit sich für ihn erössnete. Damals nämlich war es, als der Bischof Christian von Preußen sein Auge auf die Beihülfe des deutschen Ordens richtete. Herzog Konrad von Masovien hatte Christians Rathe, diesen Orden zum Schutze des Bis- thums im Kulmerlande und zur Sicherstellung seiner Grenzen gegen die 8*

7. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 70

1864 - Hildburghausen : Nonne
70 V. Zeitraum. Das fränkische Reich unter den Karolingern rc. als Muster voran. Seine Kleidung bestand in langen Beinkleidern, einem wollenen Rock und Mantel oder einem Schafpelze für den Winter. Sein Tisch war mäßig, seine häusliche Einrichtung äußerst sparsam. — Aus seinen Gütern ließ er bessere Getreidearten und edlere Baumfrüchte ziehen und gab selbst viele wohlthäüge Vorschriften für besseren Betrieb der Wirthschaft. Um den Handel zu heben, bestimmte er mehrere Orte als Niederlagen zum Umtausche der Waaren, z. B. Bremen, Erfurt, Regensburg, Augsburg, Mainz. Von seinem Kunstsinne sind seine Pfal- zen zu Ingelheim, Frankfurt und Aachen, so wie die von ihm erbauten Kirchen sprechende Beweise. Am 28. Jan. 814 starb Karl zu Aachen, woselbst er auf vergol- detem Stuhle aufrecht sitzend im vollen kaiserlichen Ornat bestattet wurde,' aus dem Schooße ein Evangelienbuch und um die Hüfte eine goldene Pilgertasche habend. 1165 nahm man ihm die Reichskleinodien: Schwerdt, Krone, Reichsapfel und Scepter ab, um sie fortan bei jeder Krönung eines römisch-deutschen Kaisers zu gebrauchen und legte die Leiche in ein prächtiges Grabmal. Ludwig der Fromme (814—817), Karls Sohn, fühlte, daß er der Regierung eines so großen Reiches nicht gewachsen war und vertheilte das Reich unter seine drei Söhne Lothar, Pipin und Ludwig; sich selbst behielt er nur die Oberhoheitsrechte vor. Zwischen dem Vater und den Kindern und zwischen den Brüdern unter einander war ein beständiger Krieg, und nachdem der Vater 840 gestorben war, wurde endlich im Ver- trage zu Verdüu 843 der Bruderstreit beigelegt und Lothar erhielt Lothrin- gen mit dem Kaisertitel, Ludwig Ostfrankeu (Deutschland) und Pipin Westfranken (Frankreich). Diese drei Linien der Karolinger starben bald nach einander aus, Lothars Familie schon 875. Sein Land fiel theils an Frankreich, theils an Deutschland. Mit der deutschen Königswürde wurde in der Folge die römische Kaiserwürde verbunden, diese aber war abhängig von der Krönung durch den Papst, und zur Krönung mußte ein eigener Zug nach Rom, der sogenannte Römerzug, von dem neu- erwählten deutschen Könige in Begleitung der Reichssürsten unternommen werden. (Kaiser Maximilian I. (1493) hat keine Römerfahrt mehr unter- nommen.) Nach dem Theilungsvertrage zu Verdün bestanden beim Aussterben der Karolinger >918) in Deutschland fünf große Herzogthümer: Lothrin- gen, Sachsen, Bayern, Franken und Schwaben, die lange den entschei- denden Einfluß auf die Wahl des neuen Königs ausübten. Diese fünf Herzöge wählten oder kürten (daher Kurfürsten) nach dem Aussterben der Karolinger den fränkischen Herzog Konrad I. zum deutschen Könige (911 bis 918). Seine Negierung war nicht glücklich, denn sie war eine be- ständige Reihe von Unruhen und Kämpfen mit trotzigen Vasallen und besonders mit den Lothringern, welche von Deutschland abgesalleu waren unv sich an Frankreich angeschlossen hatten. Konrad hatte sich gestehen müsten, daß ihm zur Beherrschung eines Reiches, wie das deutsche war, wesentliche Eigenschaften abgegangen waren. Da hatte er bei seinen: Tode in einer großen Versammlung deutscher Fürsten voll Selbstbeherr-

8. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 126

1864 - Hildburghausen : Nonne
126 Viii. Zeitraum. Deutschland unter den Luxemburgern rc. Viii. Zeitraum. Deutschland unter der Herr- schaft der Luxemburger 1347—1438. Kaiser aus dem Hause Luxem- burg waren: 1. Karl Iv. 1347—1378. 2. Wenzel 1378—1400(10) (Ruprecht v. d. Pfalz 1400 —1410) 3. Sigismund 1410—1437. Diemark später das Kurfürften- thum Brandenburg unter der Herrschaft der Baiern 1324— 1373 und der Luxemburger 1373—1417. Aus dem baierschen Hause re- gierten: 1. Ludwig d.äeltere 1324-1351 2. Ludwigd.römer 1351—1365 3. Otto d. Faule 1365—1373. Aus dem Hause Luxemburg: 1. Wenzel(Karliv.) 1373—1378 2. Sigismund 1378—1417. Kaiser Ludwig der Baier hatte durch seine gesetzwidrige Erwerbung Tirols fick den Kirchenbann und die Feindschaft vieler Fürsten zugezogen. Man wählte deshalb Karl Iv., den Sohn des mächtigen Böhmenkönigs zum Kaiser. Mit ihm gelangte das luxemburgische Haus zur Herrschaft. Karl Iv war mehr daraus be- dacht, sein Erbland Böhmen als das deutsche Reich zu heben. In Prag stiftete er 1348 die erste deutsche Universität, die bald 7000 Studenten zählte. Das Wesentlichste, was er für Deutschland gethan, ist, daß er, um den Streitigkeiten bei der Kaiser- wahl ein Ende zu machen, 1356 aus dem Reichstage zu Metz die goldene Bulle erließ (das Reichs- grundgesetz). Durch diese wurde das ausschließliche Recht, den Kaiser zu küren oder zu wählen, folgenden sieben Kurfürsten zuerkannt: den drei Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier, dem König von Böhmen, dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Her- zog von Sachsen und dem Mark- grafen von Brandenburg. Die Ludwig des Aeltern Regierung war wegen der Wiedererwerbung der zur Zeit des Interregnums ver- loren gegangenen Länder, wegen des herrschenden Faustrechtes, wegen der Feindseligkeiten mit Kaiser Carl Iv., wegen der Stellmeiser und we- gen des sogenannten falschen Wal- demars , ein fast beständiger Krieg, wodurch das Land in schreckliches Elend gerieth. Dazu kam noch, daß Ludwig wegen seiner ungesetzlichen Heirath in den Bann gethan wurde. Der falsche Waldemar war ein Betrü- ger, ein Müllerbursche aus Hunde- luft bei Zerbst, Namens Rehbock, dessen sich weitläufige Verwandte des verstorbenen Waldemars be- dienten , um die Mark an sich zu reißen. Er brachte auch wirklich das ganze Land mit Ausnahme dreier Städte durch mehrere Jahre auf seine Seite. Da Ludwig beim Kaiser Karl Iv. keinen Schutz fand, vielmehr den Kaiser anfangs gegen sich hatte, wurde er mißmutbig und überließ die Regierung seinem Bruder Lud-

9. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 127

1864 - Hildburghausen : Nonne
Viii. Zeitraum. Deutschland unter den Luxemburgern rc. 127 Kurwürde selbst wurde mit dem Lande verbunden. Frankfurt a/M. war zum Wahl- und Aachen zum Krönungsort bestimmt. Die goldene Bulle hat ihren Na- men von der goldenen Kapsel (bulla), in welche das Reichssiegel eingeschlos- sen war. Während Deutschland durch ewige Zwietracht verwüstet wurde, suchte Karl Iv. seine Hausmacht auf alle nur mögliche Weise zu vergrößern. Er erwarb Schlesien und durch un- rechtmäßigen Kauf die Niederlausitz und die Mark Brandenburg. Karls I V. eigene Länder haben ihm für die Ver- besserung der Rechtspflege, Vermeh- rung der Kirchen und Klöster, Be- förderung des Handels, Berg- und Weinbau sehr viel zu verdanken. Durch große Geldsummen und Ver- pfändung von Zöllen und Reichsgütern erlangte Karl Iv., daß nach dem Vater der Sohn Wenzel zum Nachfolger be- stimmt wurde, was über ein Jahrhun- dert lang nicht stattgefunden hatte. Auch Wenzel vernachlässigte wie sein Vater Deutschland ganz und gar. 6 Jahre kam er aus Böhmen nicht heraus. Wer mich sehen will, pflegte er zu sagen, der mag zu mir kommen. Unter der Negierung eines so trägen Fürsten nahm das Faustrecht mit seinen Gräueln wieder überhand. Durch seine schlechte Negierung hatte er sich so verhaßt gemacht, daß man ihn des Kaiserthrones entsetzte und statt seiner Nupprecht von der Pfalz zum Kaiser wählte. Doch auch dieser ver- mochte nicht, ungeachtet seiner treffli- chen Eigenschaften, während seiner zehnjährigen Negierung (1400 — 1410) weder in Deutschland noch in Italien Ruhe und Ordnung herzu- stellen. Nachseinemtode kamwenzels Bruder Sigismund zur Regierung. Sigismund (1410—1437) ließ sich wig dem Römer. Schon nach 15 - Jahren starb derselbe, hatte aber die Ehre, daß während seiner Regierung 1356 Brandenburg zum Kursürsten- thum erhoben wurde. Ihm folgte Otto der Faule oder der Finner. Dieser war ein Fürst ohne alles Ehrgefühl und ließ sich von sei- nem Schwiegervater Karl Iv. die unwürdigste Behandlung gefallen. Ja im Jahre 1373 trat er ihm gar gegen ein gutes Stück Geld und eine Art jährlicher Pension sein Reich ganz ab. Karl Iv. gab das Kurfürsten- thum Brandenburg seinem minder- jährigen Sohne Wenzel und regierte für ihn 5 Jahre lang (1373 — 78) als ein w-hrer Landesvater. 1378 starb Kaiser Karl Iv., und als in Folge dessen Wenzel Kaiser in Deutschland und König von Böh- men wurde (derselbe, der den heil. Nepomuk in die Moldau stürzen ließ) übergab er Brandenburg seinem jüngern Bruder Sigismund, der von 1378—1415 daselbst regierte. Sigismunds Unerfahrenheit, Pracht- liebe und fast beständige Abwesen- heit aus seinem Reiche brachten das- selbe in nanrenloses Elend. In seiner beständigen Geldnoth ver- pfändete er 1388 das Kurfürsten- thum an zwei geldgierige Vettern, Jobst und Prokop von Mähren, die es wie Blutegel aussaugten. 1410 verkaufte er die Neumark an den deutschen Ritterorden in Preußen. 1411 starb Jobst. Da übergab Sigismund das Kursürstenthum dem Burggrafen von Nürnberg, Fried- rich Vi., aus dem Hause Hohen- zollern, zur Verwaltung. Das Geschlecht der Hohenzollern gehört zu den ältesten in Deutschland. Als den Ahnherrn desselben nennt man Thassilo, Grafen von Hohenzollern.
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