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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 155

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Stofsauswahl auf der Unterstufe 153 scher Überblick scheint mir zur Verhütung chronologischer Verwirrung unentbehrlich. _ tf . Besonders interessant ist aus dem späteren Ittittelalter für kleinere Schüler die (Beschichte der deutschen Hanse mit ihren mancherlei Ge-genwartsbeziehungen. Das spätere mittelalter ist die Seit, wo die Territorialgeschichte im Unterricht stärker in den Vordergrund treten mutz. Schon auf dieser Stufe müssen die Schüler die Hamen der deutschen Stämme und Stammesherzogtümer fest lernen und sich ihre geographische Lage einprägen. Der historische Schulatlas muß dabei fleißig zu Kate gezogen werden, wer je versucht hat, hier auf klare, exakte Kenntnisse zu dringen, weiß, was für ein schweres Stück Arbeit es ist, sie zu erzielen. So empfänglich jüngere Schüler für Geographie an sich sind — nach meinen (Erfahrungen durchschnittlich empfänglicher als für Geschichte —, an historische Geographie wollen sie nur schwer heran, vielleicht, weil sie deren Zweck wirklich noch nicht recht einzusehen vermögen. Und doch mutz man als Siel fordern, daß sie den Unterschied des Stammesherzogtums Baiern vom Königreich Bayern, des mittelalterlichen und des modernen Begriffs Schwaben erläutern und auf Fragen wie: Ruf welche weise ist das jetzige Preußen, das jetzige Sachsen zu seinem Hamen gekommen? zusammenhängend Bescheid geben können. Sie müssen die wichtigsten Marken und ihre (Entstehung sowie die angesehensten deutschen Dynastien kennen und wissen, wo sie regieren und regierten, ebenso auch die bedeutendsten geistlichen Staaten und freien Reichsstädte. Die Geschichte des Heimatlandes und der heimischen Dynastie gilt es, in ihren wichtigsten (Erscheinungen der Zugend nahe zu bringen, mit besonderer Hervorhebung der Momente, wo die Heimatgeschichte für das Reich bedeutungsvoll geworden ist, und umgedreht, wie dadurch ein Stück Reichsgeschichte, über das man sonst sehr rasch hinwegeilen könnte und würde, doch eine genauere Behandlung erfordern kann, zeige folgendes Beispiel: Für sächsische Schüler kann die Hausmachtspolitik der spätmittelalterlichen Herrscher am besten veranschaulicht werden an den Bestrebungen Adolfs und Albrechts I., sich der ütark Meißen zu bemächtigen, was jenem schon gelungen war ((Eroberung von Freiberg, „der (Betreuen"), diesem durch die Schlacht bei Lukka 1307 und feine Ermordung im nächsten Jahre vereitelt ward, worauf die Wettiner das Land zurückgewannen und sich 1310 von Heinrich Vii. neu belehnen ließen. Man kann unmöglich diese dramatisch bewegten, eindrucksvollen und typischen Ereignisse bloß deshalb übergehen, weil sonst kein Anlaß

2. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. uncounted

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin Quellensammlung zur deutschen Geschichte Herausgegeben von Erich Brandenburg und Gerhard Seeliger Die Sammlung soll in erster Linie pädagogischen, in zweiter Linie wissenschaftlichen Zwecken dienen. In jedem Bändchen wird das für die erschöpfende seminaristische Behandlung eines bestimmten Problems erforderliche Material von deutschen Hochschullehrern zugänglich gemacht. Einmal gilt es die Quellen für die historische Erörterung jener Fragen zu sammeln, die in den historischen Seminaren der deutschen Universitäten behandelt zu werden pflegen. Dann aber soll auch die Besprechung solcher Probleme ermöglicht werden, die bisher wegen der Verstreutheit des Materials in den historischen Übungen an den Universitäten nicht erörtert werden konnten. Quellen zur Geschichte der Entstehung des Kirchenstaates. Von Johannes Haller. Doppel-Heft. 1907. M. 3.60. Quellen zur Geschichte der deutschen Königswahl und des Kurfürstenkollegs. Von Mario Krammer. I. Zur Entwicklung der Königswahl vom 10. bis zum 13. Jahrhundert. 1911. M. 1.80. Ii. Königswahl u. Kurfürstenkolleg von Rud. von Habsburg bis zur Gold. Bulle. 1912. M. 2.20. Quellen zur Geschichte des Investiturstreites. Von Ernst Bernheim. I. Zur Geschichte Gregors Vii. und Heinrichs Iv. 2. Auflage. 1913. M. 1.50. Ii. Zur Geschichte des Wormser Konkordats. 1907. M. 1.20. Quellen zur Geschichte der ostdeutschen Kolonisation im 12.—14. Jahrhundert. Von Rudolf Kötzschke. 1912. M. 2.— Die politischen Testamente der Hohenzollern nebst ergänzenden Aktenstücken. Von Georg Küntzel und Martin Haß. I. Die Hofordnung Joachims Ii. Die politischen Testamente des Großen Kurfürsten von 1667 und Friedrich Wilhelms I. von 1722. 1911. M. 1.60. Ii. Friedrich der Große. Das politische Testament von 1752 nebst Ergänzungen. — Friedrich Wilhelm Iii. „Gedanken über die Regierungskunst“ von 1796/97. Denkschrift über das preußische Heerwesen vom November 1797. Generalinstruktion für die Kommission der Finanzen vom 19. Februar 1798. 1911. M. 2.20. Briefe, Aktenstücke und Regesten zur Geschichte der hohenzollernschen Thronkandidatur in Spanien (1866 -1870). Von R. Fester. I. Bis zum 6. Juli 1870. 1913. M. 2.20. Ii. Die Emser Verhandlungen und die Nachspiele der Kandidatur. 1913. M. 2.20. Briefe und Aktenstücke zur Geschichte der Gründung des Deutschen Reiches (1870/71). Von Erich Brandenburg. I. Vorverhandlungen. 1910. M. 1.80. — Ii. Hauptverhandlungen in Versailles. 1910. M.2.— Die deutschen Parteiprogramme. Von F. Salomon. Je M. 1.80. I. Von 1845-1871. 2. Aufl. 1912. M. 1.80. - Ii. Von 1871-1912. 2. Aufl. 1912. M. 1.80. Marsilius von Padua, Defensor Pacis. Von R. Scholz. 1914. M. 2.20. Quellen zur Geschichte der mittelalterlichen Geschichtschreibung. Von F. Vigner und F. Kern. I. Geschichtschreiber des früheren Mittelalters. (Von Eusebius bis Regino von Prüm.) Von Fr. Kern. [In Vorbereitung.] Ii. Deutsche Geschichtschreiber der Kaiserzeit. Von F. Vigener. 1914. M. 2.40.

3. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 27

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
4. Der Fortgang des Krieges 27 worauf sie angefangen zu rufen: ,,Rebellen! Rebellen!", das fürstliche Losament (= Logement) mit drei Stößen eröffnet und also hineingestürmt. Und hat besagter Kapitän den Herzog, so im Hemd am Tisch lehnend gestanden, aber als der Kapitän auf ihn zugeeilt, gegen das Fenster zu gewollt, mit einer Partisan durchstochen, daß er, ohne einig Idort (zu) sprechen, zur Erde gefallen und den Geist aufgeben. c) Geheimartikel zum vertrage Frankreichs mit Bernhard von Weimar. 27. ©ft. 1635.1 Der genannte Herr Herzog verspricht, die Armee unter der Autorität Seiner Majestät zu kommandieren, Ihr mit der besagten Armee gegenüber allen und gegen alle zu dienen, welcher Befehl und Auftrag ihm auch dem zuwider gegeben werden mag, sie an alle ®rte und zu allen Unternehmungen zu führen, die Seine Majestät wünschen wird, indem er trotzdem die Leitung aller Kriegsaktionen behält, um sie so zu beschließen und zu prüfen, wie er es für den Vorteil der gemeinsamen Sache richtig findet, und nach der Meinung und dem Rate der ihm von Seiner Majestät und den genannten verbündeten Fürsten beigegebenen Begleiter, außer wenn es sich darum handelt, den Rhein zu überschreiten, in ein neues Land einzudringen und irgendeine wichtige Belagerung zu unternehmen, in welchem Falle der Herr Herzog zuvor Seiner Majestät Rachricht geben wird, um Ihre Befehle zu empfangen, damit Seine Majestät ihre anderen piäne danach einrichten kann. während der Bauer des Krieges wird der Herzog außer den besagten vier Millionen Pfund für feinen persönlichen Unterhalt die Summe von 200 000 Pfund vierteljährlich erhalten, und von jetzt ab bewilligt ihm Seine Majestät jährlich 1 500 000 Pfund lebenslängliche Pension, zahlbar alsbald nach dem Friedensschlüsse. . . . Außerdem gibt und überläßt Seine Majestät dem genannten Herrn Herzog die Landgrafschaft Elsaß samt der Landvogtei Hagenau . . ., um sie unter dem Titel eines Landgrafen des Elsaß zu genießen, mit allen Rechten, die bisher dem Hause Österreich in besagtem Lande gehört haben. . . . 5. 9er westfälische Kriede. a) Gsnabrüäischer Friedensschluß zwischen Schweden und dem Reich.-H. (24.) ®tt. 1648- Iv 3. was fürs erste das haus Bayern betrifft, soll die Kurwürde, welche bisher Kurpfalz geführt, . . . wie auch die ganze (Dberpfalz samt der Grafschaft Cham .. . verbleiben bei Herrn Maximilian, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzogen in Bayern, dessen Kindern und der ganzen Wilhelmischen Linie, solange männliche Rachkommen aus ihr vorhanden sein werden. 1 Recueil des Traictes . . . entre la Couronne de France et les Princes et Estats estrangers depuis l’an 1521 jusques ä present ... Anno 1651, p. 141. ftm 29. Tttcu 1635 hatte Frankreich an Spanien den Krieg erklärt; eine offizielle Kriegserkärung an den Kaiser erfolgte nicht. 2 Deutsch und lateinisch bei Lünig, Teutsches Reichsarchin, Pars Generalis 1 831—908. 3ch gebe eine Übersetzung des lateinischen Textes mit tunlicher Anlehnung an den deutschen.

4. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 29

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
5. Der Westfälische Friede 29 X 1. Ferner . . . überläßt die Kais. Majestät mit Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs . . . dem Reiche Schweden nachfolgende Landschaften mit allen ihren Rechten zu einem immerwährenden und unmittelbaren Reichslehen. 2. Das ganze Vorpommern samt der Insel Rügen. ... Nächst diesem Hinterpommern, Stettin, Garz, Damm, Gollnau und die Insel tdoilin samt der darin fließenden Oder und dem Meere, das insgemein das frische Haff genannt wird, und feinen drei Ausflüssen Peene, Swine und Divenow und beiderseits angrenzendem Lande vom Hnfange des königlichen Gebietes bis an das baltische Meer, in der Breite des östlichen Ufers, über welche die königlichen und kurfürstlichen Kommiffarien ... sich gütlich einigen werden. 4. . . . Was aber den Herzogen in Hinterpommern zugestanden, solches soll nebst dem ganzen Bistum (lammin . . . dem Herrn Kurfürsten zu Brandenburg zustehen.. . . 6. Der Kaiser überläßt auch der durchlauchtigsten Königin in Schweden ... die Stadt und den Hafen zu Wismar. ... 7. . . . (ebenso) das (Erzbistum Bremen und das Bistum Verden___________ 8. Der Stadt Bremen aber . . . soll ihr gegenwärtiger Stand, ihre Freiheiten . . . verbleiben. . . . 9. Für alle obengenannten Länder und Lehen nimmt der Kaiser mit dem Reiche die durchlauchtigste Königin und ihre Nachfolger im Reiche Schweden als unmittelbaren Reichsstand auf. . . . 12. Dazu überläßt er ihnen in allen besagten Lehen das privilegium de non appellando. . . . Xi 1. Zu gleichwertiger Entschädigung aber soll dem Kurfürsten zu Brandenburg, Herrn Friedrich Wilhelm, . . . übergeben werden das Bistum Halberstadt. . . . 4. (Eben diesem Herrn Kurfürsten soll auch ... das Bistum Xttinben ... übergeben werden. . . . 6. Gleicherweise soll dem Herrn Kurfürsten die Anwartschaft auf das (Erzbistum Magdeburg eingeräumt werden, und zwar so, daß, wenn es durch den Tod des gegenwärtigen Administrators, Herrn Augusts, Herzogs zu Sachsen, oder durch seine Nachfolge in der Kur oder eine andere Nachfolge frei werden sollte, dieses ganze (Erzbistum . . . dem Herrn Kurfürsten . . . übertragen wird. 7. Unterdessen aber soll das Kapitel samt den Ständen und Untertanen besagten (Erzstiftes gehalten fein, gleich nach dem Friedensschlüsse ... für den eintretenden Fall (in eventum) den huldigungseid zu leisten. 8. Der Stadt Magdeburg aber soll ihre alte Freiheit. . . wie auch ihre übrigen Privilegien und Rechte . . . verbleiben. . . . Xii 1. Für das, was dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin . . . (mit löismar) abgeht, sollen ihm und seinen männlichen (Erben die Bistümer Schwerin und Ratzeburg gehören. . . . Georg-Eckert-Instltut für international© Schulbuchforschung Braunschwelg -Schulbuchbibliothek

5. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 15

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
4. Die Schlacht bei Dürnkrut (an der Itlarch) 1278 15 länger wartet er, mit Wucht reitet er 311; niemand hielt ihm stand, er zerspaltete die Hotte, wie ein Schneider mit der Schere ein Tuch zerschneidet. Und da er durchbrach, ward der Schall so groß, als wenn der Donner einen Wald vor sich niederbricht, vor diesem Sturme packte die Böhmen Grausen, und sie erschraken sehr. ((Es folgt dann bic auch in Grillparzers „König ©ttofars Dliick und (Ende" wieberkehrenbe, schlecht beglaubigte Erzählung von dem verrate des mitota von viebitz.) —Da der König von Böhmen sah, daß er feine Hilfe bei sich habe, wäre er aus der Stelle gern ans dem Strauße entkommen, mit dreien brach er' aus . . .; schnell sahen ihn viele, um die er es verdient hatte, daß sie ihm nicht hold waren, ... vor sich trieben sie ihn her aus der Schlacht auf den Plan. Da wollte mit ihnen fechten König ©ttofar, der herrliche (alle feine Begleiter fallen; er selbst kämpft heldenmütig weiter). — Da er keinen Frieden von ihnen zu erwerben vermochte, sprach er: „was soll euch mein Sterben, daß ihr mein Blut vergießen wollt? Bringet ihr mich eurem Herren lebendig gefangen, so ergeht es euch gut.". . .Huf die Rede achteten sie nicht. . .; sie stürzten den König vom Rosse . . . einer stach ihm in die Brust ein spitzes Schwert, daß man es auf der andern Seite sah ... . (Ein andrer sprach; „Ihr geltet mir den ©heim, Herrn Seifrieb von Rterenberg1; nur daran finde ich mein (Ergötzen, daß Ihr hier getötet werdet von meiner Hand." Niemand hielt ihn davon zurück, er stieß also zu und stach ihm das Messer bei dem halse nach unten. Davon tat er einen Fall für tot auf die (Erde.................... 5 Willebriefe der Erzbischöse von Mainz und Trier und des Pfalzgrafen bei Rhein. 22. August 1282. Mon. Germ. Const. Iii, 327. wir stimmen ausdrücklich bei und erteilen dazu unsre freie Einwilligung. daß er (König Rudolf) die Fürstentümer Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain und die Mark mit allen ihren Rechten und Zubehörden, die er, einst dem Reiche entfremdet und verschleudert, mit vielem Schweiß und Blut unter die Gewalt des Reiches zurückgebracht hat, dem erlauchten Albrecht und Rudolf, seinen Söhnen, . . . übertrage und zu Lehen gebe, wenn immer es seines willens sein wird? Iv. Bus dem Lande des Deutschen Ordens. 1. Der erste vurgenbau im preuhenlande nach derlhronik des Peter vondusburg. Kötzschke, (Duellen 3. (Beschichte der oftbeutfchen Kolonisation 71 f. aus Scriptores rer. Prussic. I. Da die erwähnten Brüder des deutschen Hauses, nämlich Bruder Konrad und sein Genosse, im Lande Preußen, das ihnen schon lange vom Herzog von Polen1 übertragen war, nicht hatten, wo sie ihr Haupt hinlegten, gedachten 1 (Ein österreichischer flbliger und Gegner (Dttofars, der einige 3qhre vorher hingerichtet worben war. 2 ähnliche Willebriefe find durch die Kurfürsten von Löln, Branbenburg, Sachsen ausgestellt worben,

6. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 20

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
20 Vi. Goldene Bulle Karts Iv. 1356 und daß er nicht der Anerkennung, Bestätigung, Ermächtigung ober Zustimmung des Papstes, des apostolischen Stuhles ober sonst jemanbes bedarf. Vi. Goldene Bulle Karls Iv. 1356. 5eumer, Die Goldene Bulle Kaiser Karls Iv. 2. Teil. I. 15. Wir setzen fest und verordnen, daß der jeweilige Erzbischof von Mainz jebent einzelnen seiner Tttitfurfürften ... die Wahl durch seine Boten schriftlich lunbtun soll. . .. Diese Schreiben sollen enthalten, daß innerhalb breier Utonate von bent im Schreiben selbst angegebenen Tage an alle Kurfürsten in Frankfurt ant Main versammelt sein ober ihre rechtmäßigen Botschafter für biefe Zeit und biefen Ort mit unbeschränkter vollmacht und ihren offenen, mit dem großen Siegel besiegelten Schreiben zur Wahl des zum Kaiser zu erhebenben Königs der Körner entfenben sollen. Ii, 1. Tlachbem aber die Kurfürsten ober ihre Gesandten die Stadt Frankfurt betreten haben, sollen sie sogleich am folgenben Gage in der Frühe in der Kirche des heiligen Bartholomäus... in beutscher Sprache bett Idahieib schwören, bett ihnen der Kurfürst von Mainz vorspricht. 3. Nach Leistung des Ceibes durch die Kurfürsten ober Gesanbten sollen sie zur Wahl schreiten und nicht eher die Stadt Frankfurt verlassen, bis die Majorität der Welt und dem christlichen Volke ein weltliches (Oberhaupt gewählt hat, nämlich bett König der Körner, der zum Kaiser zu erheben ist. 4. Nachbetn aber an selbigem Orte sie selbst ober ihre Majorität die Wahl vorgenommen, muß eine solche Wahl gehalten und geachtet werben, als wäre sie von allen ohne Widerspruch einmütig vollzogen worben. . . . Wir bestimmen, daß der, welcher auf die vorausgeschickte Weise zum König der Körner erwählt worben ist, sogleich nach der Wahl, bevor er kraft der Keichsgeroalt in irgenbtvelchen Angelegenheiten und Geschäften die Regierung ausübt, allen einzelnen Kurfürsten . . . alle Privilegien, Urkunden, Rechte, Freiheiten und Schenkungen, Gewohnheiten und Würden ... durch Brief und Siegel bestätigen und ihnen nach der Kaiserkrönung all dieses erneuern soll— Iv, 2. ... Der Erzbischof von Mainz und kein andrer soll die Stimmen seiner Mitkurfürsten zu erfragen haben, einzeln und in folgender Ordnung: zuerst soll er den Erzbischof von Trier befragen, dem wir die erste Stimme zugestehen, wie wir es bisher gefunden haben, zweitens den Erzbischof von (Töln, dem die Ehrenpflicht zusteht, dem römischen König zuerst die Königskrone aufs Haupt zu setzen, drittens den König von Böhmen, der unter den Laienkurfürsten infolge seiner königlichen Würde von Rechts wegen die erste Stelle einnimmt, viertens den Pfalzgrafen bei Rhein, fünftens den Herzog von Sachsen, sechstens den Markgrafen von Brandenburg. ... hierauf sollen seine Mitkurfürsten ihn ihrerseits befragen, damit er auch feine Absicht kund tue und ihnen seinen Willen eröffne. — 3. Ferner soll bei der Feier eines kaiserlichen Hoftages der Markgraf von Brandenburg dem römischen Kaiser und König das Wasser zum Waschen der Hände darreichen, den ersten Trunk

7. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 21

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Vi. Goldene Bulle Karls Iv. 1356 21 der König von Böhmen ...; der Pfalzgraf bei Rhein soll gehalten sein, die Speisen aufzutragen, und der Herzog von Sachsen das Marschallamt üben, wie es von alters her Sitte ist.1 V, 1. So oft überdies das heilige Reich erledigt ist, soll der erlauchte Pfalzgraf bei Rhein, des heiligen Reiches Lrztruchseß, ... int rheinischen und schwäbischen Gebiet und im Bereich des fränkischen Rechts . . . Verweser (provisor) des Reiches sein, mit der Gewalt, die Gerichtsbarkeit zu üben, zu den kirchlichen Pfründen zu präsentieren, die Reichseinkünfte zu erheben, Reichslehen zu verleihen (mit Ausnahme der Zahnlehen), Treueide im Harnen des heiligen Reiches entgegenzunehmen. . . . Und desselben Verweserrechts soll sich der erlauchte herzog vonsachfen erfreuen in den Gebieten des sächsischen Rechts. — 2. Und obgleich der Kaiser und König der Römer in betreff der Sachen, deren er angeklagt wird, nach Gewohnheitsrecht, wie es heißt, vor dem Pfalzgrafen bei Rhein,... sich zu verantworten hat, soll der Pfalzgraf doch jenes Gericht nirgend anderswo als aus einem kaiserlichen hoftage abhalten dürfen, in Gegenwart des Kaisers und Königs der Römer.' 1 Über die Königswahl vgl. neben 1,1. 3. Ii, 2, c. V 3. 4 vor allem das älteste deutsche Rechtsbuch, den zwischen 1215 und 1235 entstandenen Sachsenspiegel Likes von Repgotv, Landrecht Iii, 54. 57: Wenn man den König wählt, soll er dem Reiche hulde tun und schwören, daß er das Recht stärke und das Unrecht kränke und für das Reich sorge an seinem Rechte, so gut er kann und mag. Seither soll er keinen Eid mehr schwören, es sei denn, daß ihn der Papst beschuldige, daß er an dem rechten Glauben zweifle. (Einen lahmen und aussätzigen Mann oder einen, der mit Recht in des Papstes Bann gekommen ist, muß man nicht zum Könige wählen. Der König soll sein frei und echt geboren . . .; der König soll haben fränkisches Recht, wenn er gekoren wird, welcher Geburt er auch sei. — 3n des Kaisers Kur soll der erste sein der Bischof von Trier, der andre der Bischof von Mainz (erst jüngere Handschriften des Sachsenspiegels setzen den Mainzer an die erste Stelle), der dritte der Bischof von Cöln. Unter den Laien ist der erste an der Kur der Pfalzgraf vom Rhein, des Reiches Truchseß, der zweite der Marschall, der Herzog von Sachsen, der dritte der Kämmerer, der Markgraf von Brandenburg. Der Schenk des Reiches, der König von Böhmen, hat keine Kurstimme, darum, daß er kein Deutscher ist. Nachher wählen des Reiches Fürsten alle, Pfaffen und Laien. Die zum ersten an der Kur benannt sind, sollen nicht wählen nach ihrem Mutwillen, sondern wen alle Fürsten zum Könige erwählt haben, den sollen sie zu allererst mit Hamen küren. 1 Das Derfahren der vier rheinischen Kurfürsten gegen König Wenzel 1400 entbehrte jeder Rechtsgrundlage. 3n der flbfetzungsurkünde heißt es: Wir Johann, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen Kirche zu Mainz, des Heil. Reichs durch Deutschland (Erzkanzler Unsere Herren und Mitkurfürsten und auch wir haben den durchlauchtigen Fürsten, Herren Wenzel, römischen König und König zu Böhmen, seit langer Seit viel und ernstlich ermahnt .. . und ihm auch vorgehalten . . ., daß er der Heil. Kirche nicht zum Frieden verhelfen hat, was ihm als einem Vogte und Schirmer der Kirche zukam ..., daß er auch das heil. Römische Reich schwer und zu seinem großen Schaden entgliedert hat . . . nämlich Mailand und das Land in der Lombardei, das dem heil. Reiche zubehört, darinnen der von Mailand ((Biangaleazzo Visconti) Diener und Rmtmann des Reiches war, den er zum herzog und zu einem Grafen von pavia gemacht und dafür wider seinen Titel und fein Recht Geld gewonnen hat. — Und wir Johann..

8. Von 911 - 1198 - S. 28

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
28 V. Die Machtentfaltung der Staufer unter Friedrich I. und Heinrich Vi. schwanden, schickte er nach Utrecht und den Kheingegenden, ferner 311 denen, die am Ozeane wohnen und von der Gewalt des Meeres zu leiden hatten, nämlich an die Holländer, Seländer und Fläminger, und zog von dort gar viele Ansiedler herbei, die er in den Burgen und Flecken L>ev Slawen wohnen ließ. Durch die herankommenden Fremdlinge wurden auch die Bistümer Brandenburg und Havelberg sehr gehoben, weil die Kirchen sich mehrten und die Zehnten zu einem ungeheuren (Ertrage erwuchsen. Rber auch das südliche (Elbufer begannen zu derselben Seit die Holländer zu bewohnen; sie besaßen von der Burg Zoltwedel an alles Sumpf= und Ackerland, nämlich das Balfemer und Trarsciner £anö mit vielen Städten und Flecken bis zum Böhmer Walde hin. Diese Länder sollen nämlich einst zur Zeit der (Dttonen die Sachsen bewohnt haben, wie man das an alten Dämmen sehen kann, welche an den (Elbufern im Sumpflande der Balsemer aufgeführt waren; als aber späterhin die Slawen die Oberhand gewannen, wurden die Sachsen erschlagen und das Land bis in unsere Seit hinein von den Slawen besessen. Jetzt aber sind, weil der Herr unserem Herzoge und den anderen Fürsten heil und Sieg in reichem Maße spendete, die Slawen aller Drten vernichtet und verjagt; von den Grenzen des Ozeans sind unzählige starke Männer gekommen und haben das Gebiet der Slawen bezogen und Städte und Kirchen gebaut, und haben zugenommen an Reichtum über alle Berechnung hinaus. 3. Städtepolitik der Staufer.1 a) Die Mainzölle. M. G. Ss. sect. Iv, I, 162. Dom 6. April 1157. Friedrich, von G. G. römischer Kaiser. . . . Ais wir von der Kaiserkrönung aus Italien zurückkehrten und nach Würzburg kamen, begegnete uns laute Klage der Bürger und Kaufleute, daß auf dem Main von Bamberg bis nach Mainz neue, ungewohnte und jeder Dernunft entbehrende Zölle an sehr vielen (Drten von den Kaufleuten gefordert und bei derselben Gelegenheit die Kaufleute häufig ausgeplündert würden. Da es unsre Pflicht ist, denjenigen, welche unrecht leiden, Schutz zu gewähren, ... so haben wir nach dem Urteil der Fürsten alle Zölle von Bamberg bis nach Mainz für immer verdammt, drei ausgenommen, deren einer bei Neustadt stets im Monat August sieben Tage vor und nach Mariä Himmelfahrt erhoben wird und wobei von jedem Schiff vier Pfennig gegeben werden; ebenso bei Aschaff euburg, und der dritte Zoll ist bei Frank* fürt, der dem Kaiser zusteht. Zur Beseitigung jedes nicht herkömmlichen Zolles und jeder verdammlichen Forderung befehlen wir kraft kaiserlicher Gewalt, daß nie jemand sich erdreistet, die Kaufleute, welche den Main hinauffahren oder am Flußufer, das als königliche Straße bekannt ist, die Seile ziehen, durch Soll oder auf irgendeine andre Weise zu beunruhigen. . . . 1 Dgl. Heil, Die Entwicklung der Städte im Mittelalter, Reihe Ii dieser Sammlung, Heft 38.

9. Von 911 - 1198 - S. 27

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Heinrich der Löwe und Albrecht der Bär im Slawenlande 27 2. Dauernde Besitzergreifung der Zlawenlande in der Stauferzeit. Heinrich der Löwe und Albrecht der Bär im Zlawenlande. Helmoldi1 Chronica Slavorum I, 87, 88; M. G. Ss. 1869, S. 80—81. Der Herzog (Heinrich) nun verheerte das ganze Land und begann dann Zwerin wieder aufzubauen und die Burg zu befestigen. . . . Ruf sein Gesuch erhielt er vom Kaiser Vollmacht, im ganzen Lande der Slawen, welches von ihm oder seinen vorfahren durch Gewalt des Schwertes erobert und nach Kriegsrecht erworben war, Bistümer zu gründen, zu verleihen und zu bestätigen. Darum berief er Herrn Gerold von Oldenburg, Herrn Evermod von Racesburg, Herrn Berno von Tltifi-lenburg zu sich, um von ihm ihre würden zu empfangen und ihm als seine Vasallen den Lehnseid zu leisten, wie man denselben sonst dem Kaiser zu leisten pflegt. Obwohl nun jene dieses Ansinnen für sehr drückend hielten, so gaben sie doch um des willen, der sich unsertwegen gebemütigt hat, und damit die junge Kirche nicht darunter leiden möchte, nach, und der herzog verlieh ihnen Gnadenbriefe in bezug auf die Besitzungen, die Einkünfte und die Gerichte. Und der herzog schrieb den Slawen, welche im Lande der Magiren, der Polaben, der (Dbotriten und der Kicinen zurückgeblieben waren, dieselben Steuern an das Bistum vor, welche bei den Polen und Pommern erlegt werden, d. H. von jedem Pfluge drei Scheffel Weizen und zwölf Stück gangbarer Münzen. Der Scheffel aber heißt bei den Slawen Curitce und ein slawischer Pflug wird zu zwei Dchsen und ebensoviel Pferden gerechnet. Und die Zehnten vom Lande der Slawen nahmen zu, weil deutsche Ansiedler aus ihrer Heimat herbeiströmten, um das Land, welches geräumig, fruchtbar an Getreide, geeignet zu reichem Miesenwuchse und mit Fisch, Fleisch und allem Guten im Überflüsse versehen war, zu bebauen. Damals stand das östliche Slawenland unter dem Markgrafen Adel-bert, der den Beinamen „der Bär" führte. (Er wurde durch Gottes Gnade in bezug auf die Ausdehnung feines Besitztums auf das umfassendste gefördert. Denn er unterjochte das ganze Land der Brizanert, der Stodera-nen und vieler Völker, welche an der Havel und (Elbe wohnten, und zü-gelte die Aufsässigen unter ihnen. Zuletzt, da die Slawen allmählich ver- 1 helmold wurde wohl spätestens 1125 geb., Ittönch im Kloster Neumüniter in Holstein, nahm persönlichen Anteil an der Missions- und (Drgamjationsarbeit in den ostelbischen Landen, hauptquelle für seine „Sklavenchronik" sind die eigene Anschauung und persönliches Erleben, außerdem die Erzählungen vice-lins und Gerolds, Ittänner, die mitten im Kampf um das Deutschtum in den Slawenlanden gestanden haben. Der Hauptgesichtspunkt seines Werkes ist, das Darbringen des Deutschtums, namentlich der Mission, zu schildern. Trotz alles Strebens nach Wahrheit preist er Freunde des Unternehmens zu begeistert und verurteilt die Gegner dieser Bewegung zu stark. Die Darstellung ist anziehend und begeistert, Sprache einfach und klar. Dgl. Wattenbach Ii, S. 338 ff.

10. Von 911 - 1198 - S. 10

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Iq I. Aufsteigende Macht des deutschen Königtums Lebhaftigkeit seines Geistes für dasjenige sorgte, was dem allgemeinen Besten frommte. . .. Übrigens war es nicht neu noch ungewöhnlich, diese Leitung der weltlichen Angelegenheiten den Lenkern der heiligen Kirche (Bottes anzuvertrauen. Diele ausgezeichnete Taten verrichtete er mit größter Tatkraft in kurzer Zeit nicht allein unter dem Volke der Lothringer, das er vollständig zu regieren übernommen hatte, und das er aus einem wilden und rohen Volke zu einem friedfertigen und sanftmütigen gemacht hat, sondern auch im ganzen Umfange des Reiches seines glorreichen Kaisers zur (Ehre Gottes und zum heil des ganzen Volkes. Denn in allen Dingen teilte er die Sorge mit seinem Herrn und Bruder. . . . Nicht lange darauf schickte er seinem Herrn und Bruder, da er selbst nicht kommen konnte, schwere Reiterei von den Lothringern als Hilfstruppen zu. 3hr Führer war Herzog Godefried, den er selbst erzogen hatte. . . . . . . Er war des Kaisers weisester Rat, sein treuester Genosse, sein stärkster Helfer bei dem großen Werke der Begründung, (Erhaltung und Vollendung des Reiches. e) Kirchenpolitik: Cdttos Ii. Fürsorge um die Klöster Ittemleben, Hersfeld und die Bistümer Magdeburg und Merseburg. Thietmari1 Magdeburgensis Episcopi Chronicon Iii, I; ed. Kurze, Hannover 1889, S. 47 f. Ruf Antrieb seiner frommen Mutter, deren Leitung ihm Kraft verlieh, erwarb er Miminlevo (Ittemleben), wo sein Vater gestorben war, nebst den Zehnten, die zu Heresfelö (hersfelö)2 gehörten, durch einen rechtmäßigen Austausch. Darauf versammelte er daselbst Mönche und stiftete eine freie Abtei, die er mit dem nötigen versah und durch einen päpstlichen Freibrief bestätigen ließ. Ferner verlieh er zu Magdeburg in Gegenwart des Erzbischofs Aethelbert durch eine kaiserliche Verordnung den geistlichen Brüdern daselbst das Recht, sich in Zukunft selbst einen Erzbischof wählen zu fön- 1 Thietmar von Merseburg, geb. 975 als Sohn des Grafen Sigifrid non Walbeck, verwandt mit den bedeutendsten Fürstenhäusern, auch mit den Ottonen, stand in enger Beziehung zu den wichtigsten Vorgängen im Reiche; als Bischof von Merseburg 1018 gest. Die ursprüngliche Absicht des Verfassers, die Geschichte des Bistums Merseburg darzustellen, führt ihn schließlich dazu, alles, was er für wichtig hielt, niederzuschreiben, vom Iii. Buche ab beginnen eigene Beobachtungen und (Erinnerungen des Autors. Der hohe Wert der Chroms liegt in der Reichhaltigkeit des Stoffes und in der lebendigen, anschaulichen Form der (Erzählung. Dgl. Wattenbach I, S. 390. 2 Altes Kloster und Stadt bei Fulda.
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