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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Mittelalter - S. 234

1896 - Bamberg : Buchner
234 ergriff Heinrich vorbergehend die Partei des kaiserlichen Papstes. Doch nach der Ermordung des Erzbischofs verstand sich der König, um die ffentliche Meinung zu beruhigen, nicht blo zur Kirchenbue, sondern versprach auch Aufhebung aller während feiner Regierung ausgekommenen, der Kirche nachteiligen Verordnungen. b) Auf Heinrich folgten nach einander seine beiden Shne auf dein Thron, erst Richard Lwenherz (118999), der den grten Teil seiner Regierungszeit auerhalb Englands zubrachte teils auf abenteuerlichen Fahrten im heiligen Lande, teils in deutscher Gefangenschaft, teils in Kmpfen mit seinem Todfeind, dem König Philipp Ii. Augustus von Frankreich, dann I o-hann ohne Land (11991216). Wegen der Ermordung seines Neffen (Arthurs von der Bretagne) vom Franzosenknig Philipp Ii. zur Verantwortung gezogen, verlor Johann smtliche englische Besitzungen nrd-lich der Garouue; in einem Streite mit dem Papste Innocenz Iii. mit dem Verluste seines Knigreiches bedroht, bertrug er England dem ppstlichen Stuhle zu Lehen; bei Wiederaufnahme des Krieges mit Frankreich erlitt er mit seinem Neffen, dem Kaiser Otto Iv., die schimpfliche Niederlage beibonvines (1214) und stand im folgenden Jahre wegen feines tyrannischen Willkrregiments im Innern, der Schdigung des englischen Ansehens nach auen einer Erhebung seiner Barone gegenber. Aber gerade des Knigs Schwchen und Fehler wurden zum Glck fr die natio-nale und freiheitliche Entwickelung Englands; der mit den Niederlagen gegen Philipp den Schnen angebahnte Verlust der franzsischen Besitzungen leitete eine Verschmelzung der bisher einander feindlich gegenber-stehenden franzfisierten Normannen und der niederdeutschen Angelsachsen ein, die Erhebung der Barone im Bunde mit den Prlaten und den greren Stdten erzwang den Erla der Magna Charta libertatum" 1215, des Grundsteins des englischen Parlamentes. An und fr sich enthielt der Freibrief nichts Neues, aber das Gewohnheitsrecht, das sich gegenber dem Hanse Plantagenet unzulnglich erwiesen, wurde ersetzt durch den Zwang des geschriebenen Gesetzes. Die Rechte, welche die Barone forderten, galten der ganzen Nation: Sicherstellung Der Kirche gegen Verletzung ihrer Freiheiten, Sicherstellung des Adels gegen willkrliche Steigerung feines Heerdienstes und feiner Lehensabgaben, Sicherstelluug der Brger gegen Beschrnkung ihrer stdti-schen Freiheiten wie gegen finanzielle Ausbeutung, Sicherstellung der buerlichen Pchter gegen gesetzwidrige Erpressungen ihrer Herren, Sicherstellung aller Englnder gegen willkrliche Maregelung ohne gerichtliche Verurteilung seitens der Standesgenossen. Gerade durch diese Vertretung der gemeinsamen Interessen wurde auch das Zusammen-wachsen der verschiedenen Bevlkerungselemente zu einer nationalen Einheit wesentlich gefrdert. Der Schwerpunkt des Freibriefes aber liegt in der Bestimmung, da zu den herkmmlichen Lehensabgaben keine neuen Auflagen gemacht werden drften ohne Bewilligung der Reichsversam m luug der Prlaten und Barone; damit war ein gesetzlich anerkanntes Steuerbewilligungsrecht, eine ver-sassuugsmige Beschrnkung der Regiernngsgewalt des Knigs eingeleitet. Um den

2. Das Mittelalter - S. 241

1896 - Bamberg : Buchner
241 - Barbarossa. Der Streit um die Stadtherrschaft zwischen den guelfischen De la Torre und den ghibellinischen Visconti endete mit dem Siege der letzteren, welchen von Heinrich Vii. (1311) das R e i ch s v i k a r i a t ber-tragen wurde. Der grte der Visconti, Johann Galeazzo, erkaufte von Wenzel die Herzogswrde (1395) und schien eine Zeit lang auf dem Wege, die Herrschaft der ganz Italien zu gewinnen, doch konnten die Shne die Stellung des Vaters nicht behaupten. Nach dem Erlschen des viscon-tischen Mannesstammes setzte sich mit dem Sldnerfhrer Franz I. das Haus Sforza in den Besitz der mailndischen Herzogswrde (14$$. 5. Venedig. In der Zeit des Einfalles Attilas wahrscheinlich gegrndet, seit dem Ende des 7. Jahrhunderts so viel wie unabhngig, verdankte Vene-dig seine Handelsbedeutung zunchst der gnstigen Lage zwischen dem ostrmischen und dem rmisch-deutschen Kaiserreich. In der Zeit der Kreuzzge, ganz besonders des sogenannten lateinischen Kreuzzuges (12021204, f. S. 149), in welchem die Republik zu dem am adriatischen Meere gelegenen Jstrien und Dalmatien ausgedehnte Inseln- und Kstengebiete im jonischen wie im gischen Meere erwarb, wurde Venedig der erste Handelsplatz des Abendlandes. Ihre hchste Blte aber erreichte die Stadt im 15. Jahrhundert; damals gewann sie das ausschlieliche Recht des , Zwischenhandels mit den ostindischen Produkten der gypten und dehnte ihre politische Herrschaft zu Land der das nordstliche Italien bis Brescia, , zur See der Cypern aus. Mit den Fortschritten der Trken und der Ent-deckung des Seeweges nach Ostindien begann der Verfall Venedigs. Die Verfassung Venedigs war, im spteren Mittelalter wenigstens, eine oligarchische: in den ^.groen Rat" und damit zur Ausbung der politischen Rechte konnten (seit dem Jahre 1298) uur Mitglieder des Stadtadels (nobili) gelangen. Dieser whlte den Dogen und setzte ihm in einem Ausschu von sechs Mitgliedern, der sog. Signoria", eine Aufsichtsbehrde an die Seite. Ein anderer Ausschu des groen Rates, der sog. Rat der Zehn", wachte mit unheimlicher Strenge Uber die Erhaltung der oligarchis^en Verfassung: spter teilte mit ihm diese Ausgabe das . Kollegium der drei Staats in q u isitoren. Altw* Schon in dieser Zeit geno 'Venedig nicht blo ein bedeutendes merkantiles, sondern auch ein bedeutendes politisches Ansehen in ganz Europa: das Gesandt-^ sch aftswesen verdankt der Republik seine Ausbildung. 6. Genua. Genuas Bltezeit fllt in das 13. Jahrhundert, in die Zeit des Sturzes des lateinischen Kaisertums und der siegreichen Beendigung des Krieges mit Pisa um den Besitz Sardiniens, Korsikas und Elbas. Infolge innerer Parteiungeu und eines unglcklichen Handels-krieg es mit Venedig verfiel die Stadt und mute sich seit dem Ende des 14. Jahrhunderts unter die Schutzherrschaft italienischer wie fremder Staaten stellen, Neapels, Mailands, Frankreichs, spter auch Spaniens. Dberl, Lehrbuch der Geschichte Ii. .16

3. Das Mittelalter - S. 120

1896 - Bamberg : Buchner
* Die Seele der Nordgauer Verschwrung war neben dem jungen Markgrafen D ipold Ii. und dem Grafen Berengar von Sulzbach die Markgrfin-mutier Luitgard, die Schwester des gerade damals in der uersten Bedrngnis befindlichen Bischofs Gebhard von Konstanz. Bereits hatte ihr dieser in flchtigen Mnchen der Hirschau er Kongregation Bundesgenossen zugesandt. Vom bayerischen Nordgau griff der Aufstand nach Sachsen und Thringen der. Dem verschlagenen Kaisersohn gelang es, dem Vater seine bedeutendsten Bundesgenossen zu entziehen, ihn durch ein Gewebe von Verrat und Tcke gefangen zu nehmen und zu Ingelheim zur Abdankung zu zwingen (unter Mitwirkung eines Reichstages in Mainz, 1105). Gegen diese schmhlichen Vorgnge erhob sich aber bald Widerstaud am Niederrhein. Heinrich Iv. entfloh aus Ingelheim; Kln und Aachen erklrten sich fr ihn, ebenso die niederrheinischen Fürsten. Schon knpfte der Kaiser mit Frankreich und England an, schon scheiterte die Belagerung Klns durch Heinrich V. und erlitt dessen Vorhut durch die Kaiserlichen eine Niederlage, da unmittelbar vor dem kaum mehr zweifelhaften Siege ist Heinrich Iv. gestorben, bis zum letzten Augenblicke ungebrochen. * Die Ltticher warfen Samenkrner der deu kaiserlichen Sarg, weil die Quelle der Fruchtbarkeit und des buerlichen Segens an den Gebeinen des friede-stiftenden Kaisers hafte. Der Sterbende selbst hatte noch die Anweisung gegeben, dem Sohn seinen Ring und sein Schwert auszuhndigen und ihn um Milde gegeu die kaiserlichen Anhnger zu bitten. Die kirchliche Beisetzung in dem vom falischen Hause erbauten Dom zu Speier wurde dem Kaiser erst im Jahre 1111 zu teil. Eine rhrende Totenklage hat der Kaiser in der Vita Henrici" gefunden, aber auch feine zeitgenssischen Gegner bezeugen ihm, da fr den Kaiserthron kein Mann der Zeit nach Geist, Tapferkeit und Gestalt geeigneter gewesen sei als er. y8. Beendigung des Jnvestitnrstreites und der Brgerkriege unter Heinrich V. a) In den ersten Jahren wandte Heinrich V. sein Augenmerk vornehmlich dem Osten zu, Ungarn, Polen, Bhmen, erst im Sptsommer des Jahres 1110 brach er nach dem Sden auf. Gegenber dem gewaltigen Machtaufgebote Heinrichs (30000 Ritter mit ihrem Gefolge) griff Papst Paschal Ii. zu einem merkwrdigen Lsungsversuche der kircheupolitischen Frage: Die Reichsbischfe und Reichsbte sollten gegen Verzicht des Kaisers auf das Jnvestiturrecht alles Reichskirchengut und alle Regalien an das Reich zurckgeben und sich fortan mit dem von Privaten stammenden Kirchen^ gut begngen. Als aber (Februar 1111) der Vertrag iu der Peterskirche vollzogen werden sollte, da erhob sich ein furchtbarer Sturm gegen den Papst seitens der anwesenden geistlichen Reichsfrsten sowohl wie der mit Kirchen-gut belehnten weltlichen Groen. Paschal Ii. wurde gefangen gesetzt und ihm ein zweiter Vertrag abgerungen, in welchem er dem deutschen Könige

4. Das Mittelalter - S. 122

1896 - Bamberg : Buchner
122 lonb behindern am Eintritt in die kirchliche Stelle und die weltliche Pfrnde, m Italien und Burgund am Eintritt in die weltliche Pfrnde. Die kanonische Wahl erfolgte zur Zeit des Wormser Konkordates noch nicht ausschlielich durch das Domkapitel, sondern durch Klerus und Volk. Erst spter und nur nach und nach setzten sich die Domkapitel in den ausschlielichen Besitz des Wahlrechtes. Nach den Bestimmungen des Wormser Koukorbates hatte, in Deutschland wenigstens, ein willensstarker Kaiser nach wie vor den magebenden Einflu auch auf die Bischofs- und Abtswahlen. Nicht blo konnte er durch Ber-Weigerung der Investitur jede nicht genehme Wahl rckgngig machen, es wurde ihm noch ausdrcklich das Recht der persnlichen Anwesenheit oder der Anwesenheit eines Stellvertreters bei jeder Wahl, das Recht der Entscheidung bei zwiespltigen Wahlen zugesprochen. Die im Wormser Konkordat dem Kaiser verbliebenen Rechte opferte erst der welsische Kaiser Otto Iv. in dem Speyerer Abkommen 1209, reichsrechtliche Geltung erhielt dieser Verzicht in der Egerer Goldbulle Friedrichs H-1213. Die Anwesenheit des Knigs oder eines Stellvertreters wie sein Entscheidungsrecht bei zwiespltigen Wahlen war fortan ausgeschlossen. Daran wurde zwar festgehalten, da die deutschen Bischfe die Investitur vor der Weihe empfangen sollten; aber das Recht, diese Belehnung mit den Regalien zu verweigern, scheint dem König nicht mehr zugestanden worden zu sein. 1125 starb Heinrich V. kinderlos, nachdem er seinen Neffen, Herzog Friedrich von Schwaben ans dem staufischen Hause, zum Erben seiner Gter eingesetzt hatte. Heinrich Iv. hatte noch zu Lebzeiten Rudolfs von Rheinselden das Herzogtum Schwaben Friedrich von Bren verliehen und ihm auch seine Tochter Agnes vermhlt. Nach dem Tode Friedrichs war das Herzogtum aus seinen gleichnamigen ltesten Sohn bergegangen. Als Stammsitz des neuen Herzogshauses galt anfangs Waiblingen im Remsthale (Waiblinger" = G h i b e 11 i n e n"), spter die Burg Staufen in der Rauhen Alp (..Staufer"). 2. Wirkungen des Jnvestitnrstreites und der Brgerkriege der erste Kreuzzug. yv. Wirkungen des Jnvestitnrstreites. a) In der Jnvestitnrfrage hatte allerdings das Kaisertum die wichtigsten Befugnisse gerettet, aber das Papsttum war als eine selbstndige poli-tische Macht anerkannt, mit der fortan das Kaisertum auch in rein welt-lichen Angelegenheiten zu rechnen hatte.

5. Das Mittelalter - S. 125

1896 - Bamberg : Buchner
125 bersetzen und durch die Eroberung von Nica und den Sieg bei Dory-Kein in sich den Weg nach Syrien ffnen. Whrend Gottfrieds von Bouillon Bruder, Balduin, die christliche Stadt Edessa am Enphrat eroberte, setzte sich das Hauptheer-in den Besitz der Stadt Antiochien und schlug den gefhrlichen Angriff eines feldschnkischen Entsatzheeres ab. Von hier aus erreichte man im Jahre 1099 das inzwischen durch den fatimidifchen Kalifen von gypten zurckeroberte Jerusalem und nahm es am 15. Juli 1099 mit Sturm. Der Sieg von Askalon der ein gyptisches Heer sicherte die christliche Herrschaft. Herzog Gottfried wurde zum Beschtzer des hl. Grabes gewhlt, sein Bruder und Nachfolger Balduin nahm den Titel eines Knigs von Jerusalem an. Das neue christliche Knigreich trug vllig abendlndischen, speziell franzsischen Charakter. Die wenigen Europer, welche der die (meist christlichen) Eingeborenen herrschten, teilten sich in ziemlich selbstndige Lehens-leute, an ihrer Spitze die Vasallen von Edessa, von Antiochien und von Tripolis, und in eine mchtige.geistlichkeit, an ihrer Spitze der Patriarch von Jerusalem. B. Die Zeit Heinrichs Iv. und Heinrichs V. war aber nicht blo die Zeit des Jnvestitnrstreites, sondern auch der Brgerkriege. Das Zu-sammenwirken beider Momente in Verbindung mit neuen wirtschaftlichen Strmungen hatte auch Wirkungen rein weltlicher Art. a) Das Verhltnis zwischen Knigtum und geistlichem Frstentum wird gelockert, das weltliche Frstentum steigert seine politische Bedeutung auf Kosten beider. Es ist nicht zufllig, da gerade seit dem Anfange des 12. Jahrhunderts eine Reihe von weltlichen Dynastien, die zum Teil bis auf den heutigen Tag sich erhalten haben, in die Erscheinung treten: Staufer, Welsen, Zhringer, Wittelsbacher, Wettiner. Fortan stehen die frstlichen Interessen im Vordergrunde der Reichspolitik, es folgt eine Zeit dynastischer Kmpfe. b) In dem Verhltnis der verschiedenen Stnde zu einander treten Zeichen einer tiefen Ghrnng hervor. Die abhngigen Klassen der Bevlkerung beginnen sich unabhngig zu machen, die Zinsleute in den Stdten vom geistlichen Frstentum, die hrigen Bauern und die Ministerialen vom- geistlichen und weltlichen Grogrundbesitz. Mit anderen Worten, es melden sich die ersten Zeichen des Verfalls des Gro-grundbesitzes, des Aufsteigens derjenigen sozialen Krfte, welche in der Stauferzeit das wirtschaftliche Leben zu beherrschen beginnen, des Brgertums und des Klein-bauerntums.

6. Das Mittelalter - S. 134

1896 - Bamberg : Buchner
134 c) Erste Reichsheerfahrt nach Italien (11541155). Umschwung in der europischen Politik. Einer Bestimmung des Kon-stanzer Friedens gem trat Friedrich im Herbst 1154 die erste Reichsheer-sahrt nach Italien an. An eine Bestrafung der Stadt Mailand, die des Knigs Gebot verhhnt hatte, konnte Friedrich bei seiner geringen Streitmacht nicht denken, doch die mit Mailand verbndeten Städte (Asti, Chieri, Tortona) wurden zerstrt. Nach einer Zusammenkunst mit dem neuen Papste, Hadrian Iv., auerhalb Roms empfing er die Kaiserkrone. Friedrich lieferte das Haupt der rmischen Opposition, Arnold von Brescia, dem Papste in die Hnde, schlug einen Angriff der Rmer am Krnungstage blutig ab, allein wirksame Hilfe konnte er Hadrian gegen die Rmer nicht bringen noch bei der ablehnenden Haltung der deutschen Fürsten den versprochenen Zug gegen die Normannen unternehmen. Der ziemlich ergebnislose Ausgang der ersten Romfahrt brachte eine vllige Verschiebung in die damaligen politischen Verhltnisse. Der Papst schlo einen einseitigen Frieden mit dem Nachfolger Rogers von Sizilien, Wilhelm I., und den Rmern; auch die bisher Deutsch-land befreundeten Byzantiner entfremdeten sich dem Kaiser. Der Vertrag des Papstes mit dem Normannenknig bedeutete die Rckkehr zur gregorianischen Politik, mit Hilfe der Normannen die Rmer niederzu-halten und zugleich den kaiserlichen Ansprchen die Spitze zu bieten. ) Friedrichs Thtigkeit zwischen der ersten und zweiten italienischen Reichsheerfahrt. Dagegen gelang es Friedrich nach seiner Heimkehr, Ruhe und Ordnung und damit das Ansehen der Krone zu festigen und ihre Mittel bedeutend zu erweitern; er wachte strenge der den Land-frieden, lste durch Rckgabe des Herzogtums Bayern auf dem Regens-brg er Reichstage 1156 den unheilvollen Gegensatz zwischen dem staufischen und dem welfischen Hanse, erwarb durch seine Vermhlung mit Beatrix von Burgund nicht blo Hochburgund (westlich vom Jura) fr fein Haus, sondern lie damit auch die Hoheitsrechte des Reiches in Niederburgund (Savoyen, Dauphins, Provence) wieder aufleben. Um den Babenberger Heinrich Jasomirgott fr die Herausgabe Bayerns zu entschdigen, wurde die Mark sterreich (= Niedersterreich) von Bayern losgelst, zu einem selbstndigen Herzogtum erhoben und mit besonderen Freiheiten (Erblichkeit auch in weiblicher Linie, volle Gerichlsherrlichkeit, Beschrnkung der Reichs-pflichten auf den Besuch der bayerischen Hoftage und auf die Heerfahrten in die Nachbarschaft sterreichs) ausgestattet, wie sie in einer abschriftlich erhaltenen Urkunde, dem sogenannten Privilegium minus, niedergelegt sind. Schon am Schlsse der Regierung Konrads Iii. war durch Erwerbung des Eger-landes ein Verbindungsglied zwischen dem schsisch-thringischen Knigs-gut und dem frnkisch-schwbischen Hausgut der Staufer hergestellt worden. An das letztere schlo sich dann der wichtigste Teil des Knigsgutes, die Pfalz-guter am Oberrhein, und ebenso der wichtigste Teil des der Krone immer mehr

7. Das Mittelalter - S. 135

1896 - Bamberg : Buchner
- 135 zur Verfgung stehenden Kirchengutes, die geistlichen Frstentmer am Rhein, an. Seit der Vermhlung mit Beatrix von Burgund reichte das unmittelbare Ver-waltungsgebiet der Staufer bis zu den Alpen. Es lag nahe, durch Vernichtung der stdtischen Autonomie Oberitaliens das staufische Machtgebiet auszudehnen der die Alpen hinber nach der Poebene, dem alten Versuchsfelde des schwbischen Stammes. 2. Friedrichs Kmpfe mit den Lombarden und dem Papste. ^Verhltnis Friedrichs zu den Lombarden und dem Papste beim Antritt der zweiten Heerfahrt nach Italien. Unter vllig vernderten Verhltnissen trat Friedrich seine zweite italienische Heer-fahrt an. Nicht mehr blo eine einzelne Stadt sollte wegen bertretung kaiserlichen Befehls gemaregelt, sondern die lombardischen Städte in ihrer Gesamtheit sollten grundstzlich in das alte Verhltnis zum Reiche, wie es vor dem Jnvestiturstreite bestanden hatte, zurckgefhrt werden. Die in den norditalienischen Gemeinwesen ursprnglich dem König zustehenden und in dessen Namen von kniglichen Grafen gebten Rechte waren unter den schsischen Knigen an die Bischfe gekommen, deren Dizesen meist mit dem Stadtgebiet zusammenfielen. Unter diesem bischflichen Reginiente schloffen sich die bisher "gesonderten drei Stnde (die Kapitane oder die hohen Adeligen, die Valvasallen ober die niedrigen Adeligen, das niedere Volk) zu einheitlicher^ Brgergemeinden, Kommunen, zusammen, wurden die bisherigen Vorsteher einzelner stnde, die Konsuln, zu einem das Gemeinwesen leitenden Ratskollegium. In der Zeit des Investitur-streites brachten diese neuen Kommunen, begnstigt von der Bewegung der Pataria und dem rmischen Papste, sowohl die der Krone noch verbliebenen at auch die den Bischfen verliehenen Rechte tatschlich, wenn auch nicht gesetzlich, an sich. Friedrich erkannte diesen Rechtszustand nicht an, sondern erstrebte an Stelle der Konsulwahl Ernennung der stdtischen Behrden, an Stelle der stdtischen Selbstverwaltung Rck-gbe der ehemals kniglichen Rechte an das Reich.. Bereits war auch an Stelle der Freundschaft mit dem Papste seit dem Frieden der Kurie mit dem Normannenknig und den Rmern eine Spann-ung getreten, die durch die Gefangennahme des Erzbischofs (Eskill) von Lund und durch den Zwischenfall von Besanyon noch verschrft wurde. Der neue Kanzler, Rainald v. Dassel, strebte zudem die frhere Unterordnung des Papsttums unter das Kaisertum an. Der Erzbischof Eskill von Lund war auf dem Rckwege von Rom von deutschen Grasen gefangen gesetzt worden. Trotz ppstlicher Vorstellungen hatte der Kaiser nichts fr die Befreiung des Gefangenen gethan, wohl deshalb, weil er dem Erzbischof wegen der Loslsung der nordischen Bistmer vom Hamburger Primate zrnte und weil er gegen die Kurie wegen des (einseitigen) Friedens mit den Nor-mannen und den Rmern Vergeltung den wollte. Anf einem Reichstage zu Befaneon (Herbst 1157) traf der Kanzler der rmischen Kirche, Roland (der sptere Papst Alexander Iii.), mit einem Schreiben Hadrians Iv. ein. in dein Friedrich I. unter Hinweis auf das ihm gewordene Bene-sicium" der Kaiserkrnung Vorhalt gemacht wurde wegen des geringen Entgegenkom-mens in Sachen des Erzbischofs von Lund und in dem er zugleich gewarnt wurde vor den Eingebungen des Kanzlers Rainald. Die Verdeutschung des Wortes Beneficium.

8. Das Mittelalter - S. 136

1896 - Bamberg : Buchner
136 als Lehen im Sinne des urkundlichen Sprachgebrauches drohte bereits zum offenen Bruche zu führen, der von den Vertretern einer Vershnungspolitik nur mit Mhe noch hintangehalten wurde. ^ Mit welchen Absichten sich Rainald schon zu Beginn der zweiten italienischen Heerfahrt trug, lehrt ein Schreiben, welches die dem kaiserlichen Heere nach Italien vorausgeschickten Knigsboten, Rainald und Otto von Wittelsbach, an Friedrich entsandten: In tali statu deus vos in praesenti constituit, quod, si vultis, et Romam destruere et de papa et cardinalibus omnem vestram voluntatem habere potestis! b) Beginn des Kampfes mit den Lombarden und dem Papste, Ausbruch des Schismas. In Italien angekommen, zwang der Kaiser Mailand zur Kapitulation und lie auf dem roukalischen Reichs-tage 1158 dem rmisch-deutschen Kaisertum sowohl die unbeschrnkte Gewalt der rmischen Csaren zusprechen als auch die in den lombardischen Stdten der Krone ehemals zustehenden Rechte (Regalien) zurckgeben. Allein gegen die Durchfhrung der ronkalischen Beschlsse erhob sich neuerdings Mai-land, und mit ihm verband sich Ppst Hadrian Iv. (in der sogenannten Verschwrung zu Anagni, 1159) und König Wilhelm I. von Sizilien. Die Doppelwahl nach dem Tode Hadrians Iv. verschrfte den Streit; es folgte ein 18 jhriges Schisma zwischen Alexander Iii. und den kaiserlichen Ppsten (Viktor Iv., Paschal Iii., Kalixt Iii.). ) Ronkali scher Reichstag. Auf dem ronkalischen Reichstage entschied zunchst ein Weistum der Fürsten, da alles Recht des Volkes in der Gesetzgebung auf den Kaiser bertragen, sein Wille Gesetz sei. Das rmische Recht, dem dieser Satz entlehnt war, hatte sich unter der Pflege der Bologneser Juristen (Jrnerius f 1140) ans einer Hilfsdisziplin der Rhetorik zu einer selbstndigen Wissenschaft entwickelt. Als Re ga l i e n wurden festgestellt: Einsetzung der stdtischen Behrden, Mnze, Zlle, Bergwerkrecht, Fischereirecht, Strafgelder, Gter derjenigen, welche unerlaubte Ehen eingingen, Gter der Gechteten :c. Diese Regalien sollten die Städte, soweit sie nicht knigliche Verleihungsurkunden aufweisen konnten, zurckgeben, aber nicht an ihre frheren Inhaber, die Bischfe, sondern unmittelbar an den Kaiser selbst. Die Bischfe behielten nur den Rest der Regalien, welchen sie den Stdten gegenber noch behauptet hatten. Eine finanzielle Grundlage ihrer Herrschaft, wie sie die Könige in den wirtschaftlich vorgeschrittenen romanischen Landen bereits besaen und wie sie die beiden letzten Salier in Deutschland vergebens erstrebt hatten, schienen die Staufer in Italien damit erreicht zu haben. ) Emprung Mailands. Die Mailnder Gesandten hatten allerdings ihre Zustimmung zu den ronkalischen Beschlssen gegeben. Allein gegenber den Knigsboten Rainald und Otto von Wittelsbach berief sich die Mailnder Brger-schaft auf das ihnen in der Kapitulation zugestandene Recht der Konsulwahl, das niedere Volk aber schritt zum offenen Aufruhr. Der deshalb (1159) gechteten Stadt schlssen sich auer Krema nur Brescia und Piacenza an; um so mchtigere Bundes-genossen fand Mailand an dem Papste und an dem König Wilhelm von Sizilien. 7) Letzte Streitigkeiten Friedrichs I. mit Papst Hadrian Iv. Die ronkalischen Beschlsse mit ihren altrmischen Vorstellungen vom Kaiser-

9. Das Mittelalter - S. 139

1896 - Bamberg : Buchner
139 Schon während seines Feldzugs gegen Rom (Frhjahr 1167) hatten sich neben dem Veroneser Bunde auch die Städte Krernoua, Bergamo, Brescia, Mantua und Ferrara zu einem lombardischen Stdtebund zusammen-geschlossen und die Mailnder in die wieder aufgebauten Mauern ihrer Stadt zurckgefhrt. Nach dem Abzge Friedrichs erweiterte sich der Bund zu einem aus 36 Stdten bestehenden Bundesstaate, an dessen Spitze jhrlich gewhlte Rektoren standen. Auch das Freundschaftsverhltnis Englands zum Kaiser hatte sich wieder gelst. g) Die letzten Kmpfe der Friede von Venedig. Im Herbst 1174 brach Friedrich neuerdings nach Italien auf; nach einem mi-lnngenen Angriff auf die (1168 erbaute) Bundesfestung Alessandria" schlo der Kaiser mit dem in der Ebene von Montebello stehendeu lom-bardischen Entsatzheere einen Prliminarfrieden (1175), der aber nach der Entlastung des kaiserlichen Heeres durch die Mehrheit des lombardischen Stdtebnndes gebrochen wurde. Dem Aufgebote Friedrichs, der fr das Jahr 1176 den entscheidenden Feldzug vor sich sah, leisteten zwar die geistlichen Fürsten Folge, nicht aber der mchtigste Laienfrst, Heinrich der Lwe. 1176 erlag Friedrich bei Legnano nach einem anfnglichen Siege den Lombarden. Damit war der gemachte Versuch, die kaiserfeindliche Koalition durch Vernichtung der Lombarden zu sprengen, gescheitert, aber die Mglich-feit einer Wiederholung dieses Versuchs war damit nicht genommen. Allein die Bischfe, mit deren finanziellen Mitteln und militrischen Aufgeboten Friedrich bisher vornehmlich den Kampf gefhrt hatte, voran die Erzbischfe Christian von Mainz, Wichmann von Magdeburg, Philipp von Kln drangen jetzt auf den Frieden. (Am 1. August) 1177 kam zu Venedig ein sechsjhriger Waffenstillstand mit den Lombarden, ein fnfzehnjhriger Waffenstillstand mit dem König Wilhelm Ii. von Sizilien, der Friede mit der Kirche zu stnde; der Kaiser opferte seinen ohnehin ohnmchtig gebliebenen Gegenpapst Kalixt Iii., den Nachfolger Pafchals Iii., und kehrte in die Gemeinschaft der allgemeinen Kirche zurck. Das wahrscheinlichste Motiv fr die Hilfverweigerung Heinrichs des Lwen ist in den Verhltnissen beg Sachsenlandes zu suchen. Heinrich verfolgte in Sachsen die doppelte Aufgabe, seine Macht auf Kosten der Slaven wie der geistlichen und weltlichen Groen des stlichen Sachsens, die soviel wie reichsun-mittelbar waren, zu erweitern. Bei der fortdauernden Oppositou der fach-fischen Fürsten glaubte Heinrich das Herzogtum fr den Augenblick nicht verlassen zu knnen, ohne seine ganze Stellung daselbst aufs uerste zu gefhrden. Der Ort der Zusammenkunft war wohl nicht Parten--kirchen, sondern Chiavenna; schon die weite Entfernung Partenkirchens mu angesichts der gefhrdeten Lage Friedrichs eine Zusammenkunft daselbst ausschlieen. Allerdings gab Friedrich im Frieden von Venedig den Versuch, das Papst-tum in dieselbe Abhngigkeit zurckzufhren, wie sie vor dem Jnvestiturstreite bestanden

10. Das Mittelalter - S. 145

1896 - Bamberg : Buchner
145 Heinrich konnte, wie kein anderer, die Erreichung dieses Zieles erhoffen; bereits trug er die Kronen von Deutschland, Burgund, der Lom-bardei, Sizilien, bereits hatte sich der König von England als sein Lehensmann bekennen mssen. Auch Frankreich, Kastilien und ra-gonien sollten in ein hnliches Verhltnis zum Kaiserreich gebracht werden. Und als Rechtsnachfolger der Normannenknige erhob Heinrich Ansprche nicht blo auf nordafrikanische Gebiete (Tunis und Tripolis), sondern auch auf die Balkanhalbinsel. Der von ihm geplante Kreuzzug galt viel-leicht noch mehr der Eroberung des byzantinischen Reiches als dem Kampfe mit den Unglubigen; bereits hatte der ostrmische Vasall von Armenien Heinrichs Oberlehensherrlichkeit anerkannt. Gleichzeitig strebte der Kaiser die Beseitigung der letzten Formen des Wahlreiches, die Erblichkeit des Reiches in seinem Hause, wie die Einverleibung Siziliens in dasselbe an, wofr er den weltlichen Fürsten Erb-lichkeit der Reichslehen auch in weiblicher Linie, den geistlichen Fürsten aber Verzicht auf das Spolienrecht in Aussicht stellte. Doch der Plan der Be-grndnng einer Erbmonarchie scheiterte an dem Widerstande vornehmlich der niederrheinischen und westflischen Groen auf einem Reichstage zu Wrzburg nur die Wahl seines Sohnes Friedrich (Ii.) erreichte er , das groartig angelegte Kreuzzugsunternehmen aber an des Kaisers Tod. Klage der Heinrichs Tod im Chronicon von St. Blasien: Cuius mors genti Teutonicorum omnibusque Germaniae populis lamentabilis sit in aeternum, quia aliarum terrarum divitiis eos claros reddidit terroremque eorum omnibus in circuitu nationibus per virtuteni bellicam incussit eosque praestantiores aliis gentibus nimirum ostendit futuros, nisi morte praeventus fuisset, cuius virtute et industria decus imperii in antiquae dignitatis statum refloruisset." 3. Das Zeitalter Juuoceuz' Iii. Das Doppelknigtum Philipps von Schwaben, 11981208 und Ottos Iv., 1198-1212. Die Zeit eines mchtigen Aufschwungs der Kirche und des Niedergangs des Knigtums und Kaisertums. b er fi cht. Zu derselben Zeit, da das Kaisertum einen seiner thatkrstigsten Vertreter verliert, tritt an die Spitze der Kurie einer der bedeutendsten Ver-treter des mittelalterlichen Papsttums, Innocenz Iii. Um die politische Lage, die unter Heinrich Vi. die Kurie ihrer Selbstbestimmung beraubt hatte, ein fr allemal unmglich zu machen, sucht er mit Erfolg an die Stelle der kaifer-lichen eine ppstliche Leitung der Apenninenhalbinsel, im weiteren Sinne an Dberl, Lehrbuch der Geschichte Ii. 10
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