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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Mittelalter - S. 241

1896 - Bamberg : Buchner
241 - Barbarossa. Der Streit um die Stadtherrschaft zwischen den guelfischen De la Torre und den ghibellinischen Visconti endete mit dem Siege der letzteren, welchen von Heinrich Vii. (1311) das R e i ch s v i k a r i a t ber-tragen wurde. Der grte der Visconti, Johann Galeazzo, erkaufte von Wenzel die Herzogswrde (1395) und schien eine Zeit lang auf dem Wege, die Herrschaft der ganz Italien zu gewinnen, doch konnten die Shne die Stellung des Vaters nicht behaupten. Nach dem Erlschen des viscon-tischen Mannesstammes setzte sich mit dem Sldnerfhrer Franz I. das Haus Sforza in den Besitz der mailndischen Herzogswrde (14$$. 5. Venedig. In der Zeit des Einfalles Attilas wahrscheinlich gegrndet, seit dem Ende des 7. Jahrhunderts so viel wie unabhngig, verdankte Vene-dig seine Handelsbedeutung zunchst der gnstigen Lage zwischen dem ostrmischen und dem rmisch-deutschen Kaiserreich. In der Zeit der Kreuzzge, ganz besonders des sogenannten lateinischen Kreuzzuges (12021204, f. S. 149), in welchem die Republik zu dem am adriatischen Meere gelegenen Jstrien und Dalmatien ausgedehnte Inseln- und Kstengebiete im jonischen wie im gischen Meere erwarb, wurde Venedig der erste Handelsplatz des Abendlandes. Ihre hchste Blte aber erreichte die Stadt im 15. Jahrhundert; damals gewann sie das ausschlieliche Recht des , Zwischenhandels mit den ostindischen Produkten der gypten und dehnte ihre politische Herrschaft zu Land der das nordstliche Italien bis Brescia, , zur See der Cypern aus. Mit den Fortschritten der Trken und der Ent-deckung des Seeweges nach Ostindien begann der Verfall Venedigs. Die Verfassung Venedigs war, im spteren Mittelalter wenigstens, eine oligarchische: in den ^.groen Rat" und damit zur Ausbung der politischen Rechte konnten (seit dem Jahre 1298) uur Mitglieder des Stadtadels (nobili) gelangen. Dieser whlte den Dogen und setzte ihm in einem Ausschu von sechs Mitgliedern, der sog. Signoria", eine Aufsichtsbehrde an die Seite. Ein anderer Ausschu des groen Rates, der sog. Rat der Zehn", wachte mit unheimlicher Strenge Uber die Erhaltung der oligarchis^en Verfassung: spter teilte mit ihm diese Ausgabe das . Kollegium der drei Staats in q u isitoren. Altw* Schon in dieser Zeit geno 'Venedig nicht blo ein bedeutendes merkantiles, sondern auch ein bedeutendes politisches Ansehen in ganz Europa: das Gesandt-^ sch aftswesen verdankt der Republik seine Ausbildung. 6. Genua. Genuas Bltezeit fllt in das 13. Jahrhundert, in die Zeit des Sturzes des lateinischen Kaisertums und der siegreichen Beendigung des Krieges mit Pisa um den Besitz Sardiniens, Korsikas und Elbas. Infolge innerer Parteiungeu und eines unglcklichen Handels-krieg es mit Venedig verfiel die Stadt und mute sich seit dem Ende des 14. Jahrhunderts unter die Schutzherrschaft italienischer wie fremder Staaten stellen, Neapels, Mailands, Frankreichs, spter auch Spaniens. Dberl, Lehrbuch der Geschichte Ii. .16

2. Das Mittelalter - S. 125

1896 - Bamberg : Buchner
125 bersetzen und durch die Eroberung von Nica und den Sieg bei Dory-Kein in sich den Weg nach Syrien ffnen. Whrend Gottfrieds von Bouillon Bruder, Balduin, die christliche Stadt Edessa am Enphrat eroberte, setzte sich das Hauptheer-in den Besitz der Stadt Antiochien und schlug den gefhrlichen Angriff eines feldschnkischen Entsatzheeres ab. Von hier aus erreichte man im Jahre 1099 das inzwischen durch den fatimidifchen Kalifen von gypten zurckeroberte Jerusalem und nahm es am 15. Juli 1099 mit Sturm. Der Sieg von Askalon der ein gyptisches Heer sicherte die christliche Herrschaft. Herzog Gottfried wurde zum Beschtzer des hl. Grabes gewhlt, sein Bruder und Nachfolger Balduin nahm den Titel eines Knigs von Jerusalem an. Das neue christliche Knigreich trug vllig abendlndischen, speziell franzsischen Charakter. Die wenigen Europer, welche der die (meist christlichen) Eingeborenen herrschten, teilten sich in ziemlich selbstndige Lehens-leute, an ihrer Spitze die Vasallen von Edessa, von Antiochien und von Tripolis, und in eine mchtige.geistlichkeit, an ihrer Spitze der Patriarch von Jerusalem. B. Die Zeit Heinrichs Iv. und Heinrichs V. war aber nicht blo die Zeit des Jnvestitnrstreites, sondern auch der Brgerkriege. Das Zu-sammenwirken beider Momente in Verbindung mit neuen wirtschaftlichen Strmungen hatte auch Wirkungen rein weltlicher Art. a) Das Verhltnis zwischen Knigtum und geistlichem Frstentum wird gelockert, das weltliche Frstentum steigert seine politische Bedeutung auf Kosten beider. Es ist nicht zufllig, da gerade seit dem Anfange des 12. Jahrhunderts eine Reihe von weltlichen Dynastien, die zum Teil bis auf den heutigen Tag sich erhalten haben, in die Erscheinung treten: Staufer, Welsen, Zhringer, Wittelsbacher, Wettiner. Fortan stehen die frstlichen Interessen im Vordergrunde der Reichspolitik, es folgt eine Zeit dynastischer Kmpfe. b) In dem Verhltnis der verschiedenen Stnde zu einander treten Zeichen einer tiefen Ghrnng hervor. Die abhngigen Klassen der Bevlkerung beginnen sich unabhngig zu machen, die Zinsleute in den Stdten vom geistlichen Frstentum, die hrigen Bauern und die Ministerialen vom- geistlichen und weltlichen Grogrundbesitz. Mit anderen Worten, es melden sich die ersten Zeichen des Verfalls des Gro-grundbesitzes, des Aufsteigens derjenigen sozialen Krfte, welche in der Stauferzeit das wirtschaftliche Leben zu beherrschen beginnen, des Brgertums und des Klein-bauerntums.

3. Das Mittelalter - S. 139

1896 - Bamberg : Buchner
139 Schon während seines Feldzugs gegen Rom (Frhjahr 1167) hatten sich neben dem Veroneser Bunde auch die Städte Krernoua, Bergamo, Brescia, Mantua und Ferrara zu einem lombardischen Stdtebund zusammen-geschlossen und die Mailnder in die wieder aufgebauten Mauern ihrer Stadt zurckgefhrt. Nach dem Abzge Friedrichs erweiterte sich der Bund zu einem aus 36 Stdten bestehenden Bundesstaate, an dessen Spitze jhrlich gewhlte Rektoren standen. Auch das Freundschaftsverhltnis Englands zum Kaiser hatte sich wieder gelst. g) Die letzten Kmpfe der Friede von Venedig. Im Herbst 1174 brach Friedrich neuerdings nach Italien auf; nach einem mi-lnngenen Angriff auf die (1168 erbaute) Bundesfestung Alessandria" schlo der Kaiser mit dem in der Ebene von Montebello stehendeu lom-bardischen Entsatzheere einen Prliminarfrieden (1175), der aber nach der Entlastung des kaiserlichen Heeres durch die Mehrheit des lombardischen Stdtebnndes gebrochen wurde. Dem Aufgebote Friedrichs, der fr das Jahr 1176 den entscheidenden Feldzug vor sich sah, leisteten zwar die geistlichen Fürsten Folge, nicht aber der mchtigste Laienfrst, Heinrich der Lwe. 1176 erlag Friedrich bei Legnano nach einem anfnglichen Siege den Lombarden. Damit war der gemachte Versuch, die kaiserfeindliche Koalition durch Vernichtung der Lombarden zu sprengen, gescheitert, aber die Mglich-feit einer Wiederholung dieses Versuchs war damit nicht genommen. Allein die Bischfe, mit deren finanziellen Mitteln und militrischen Aufgeboten Friedrich bisher vornehmlich den Kampf gefhrt hatte, voran die Erzbischfe Christian von Mainz, Wichmann von Magdeburg, Philipp von Kln drangen jetzt auf den Frieden. (Am 1. August) 1177 kam zu Venedig ein sechsjhriger Waffenstillstand mit den Lombarden, ein fnfzehnjhriger Waffenstillstand mit dem König Wilhelm Ii. von Sizilien, der Friede mit der Kirche zu stnde; der Kaiser opferte seinen ohnehin ohnmchtig gebliebenen Gegenpapst Kalixt Iii., den Nachfolger Pafchals Iii., und kehrte in die Gemeinschaft der allgemeinen Kirche zurck. Das wahrscheinlichste Motiv fr die Hilfverweigerung Heinrichs des Lwen ist in den Verhltnissen beg Sachsenlandes zu suchen. Heinrich verfolgte in Sachsen die doppelte Aufgabe, seine Macht auf Kosten der Slaven wie der geistlichen und weltlichen Groen des stlichen Sachsens, die soviel wie reichsun-mittelbar waren, zu erweitern. Bei der fortdauernden Oppositou der fach-fischen Fürsten glaubte Heinrich das Herzogtum fr den Augenblick nicht verlassen zu knnen, ohne seine ganze Stellung daselbst aufs uerste zu gefhrden. Der Ort der Zusammenkunft war wohl nicht Parten--kirchen, sondern Chiavenna; schon die weite Entfernung Partenkirchens mu angesichts der gefhrdeten Lage Friedrichs eine Zusammenkunft daselbst ausschlieen. Allerdings gab Friedrich im Frieden von Venedig den Versuch, das Papst-tum in dieselbe Abhngigkeit zurckzufhren, wie sie vor dem Jnvestiturstreite bestanden

4. Das Mittelalter - S. 94

1896 - Bamberg : Buchner
94 italienischen Verhltnisse. Italien suchte sich Konrad Ii. dadurch zu sichern, da er die italienischen Bistmer mit deutschen Geistlichen besetzte und die italienischen Laienfrsten mit deutschen Frstenhusern in Verbindung brachte. Dieser kaiserlichen Politik arbeitete Erzbischof Aribert von Mai-l a n d, welcher eine fast unabhngige kirchliche und weltliche Stellung einnahm, entgegen. Auf seinem zweiten italienischen Zuge untersttzte daher Konrad Ii. gegen Aribert und die diesem verbndeten groen Lehenstrger (Kapitne) die gedrckten kleinen Lehenstrger' (Valvasallen, Aftervasallen); doch gelang es ihm nicht, den Trotz des Erzbischofs von Mailand dauernd zu brechen. Um so wirksamer griff er in die unteritalienischen Verhltnisse ein; der gewaltthtige Fürst (Pandulf) von Kayna wurde entsetzt, der von Salerno (Waimar) auch mit Kapna belehnt, der Normanne Rainulf im Besitze der Grafschaft Averfa, in Lehensabhngigkeit von Salerno besttigt und damit die Normannen als neue Macht im staatlichen Leben Italiens anerkannt. Bald nach seiner Rckkehr von Italien ist Konrad gestorben. In Italien sicherte Konrad durch ein Lehensgesetz (1037) Den kleinen Lehenstrgern Erblichkeit der Lehen zu. Lehensstreitigkeiten zwischen den groen nnb kleinen Lehenstrgern sollten im Lehensgericht durch Schffen Dorn Stande des Angeklagten entschieden werden. uerung Konrads - Si Italia modo esurit legem, concedente Deo bene legibus hanc satiabo." Neben der Stellung. die er als Stellvertreter Christi", wie ihn Wipo bezeichnet, an der Spitze der Kirche einnahm, tritt doch in ihm das alte, fast ent-schwnndene Bild des germanischen Krieger- und Bauernknigs, der auf und von seinen Hfen aus das Volk regiert, wieder deutlich erkennbar hervor. Er ist noch einmal als König zugleich der grte Hofbesitzer und der grte Haushalter seines Volkes." (Nitzsch.) 6. Heinrich Iii. (10391056). Das Kaisertum in seiner idealsten Gestalt. bersicht. Die von Konrad Ii. hinterlassene Machtflle behauptet sein Sohn und Nachfolger Heinrich Iii. in siegreichen Kmpfen gegen einen panslavistischen Versuch Herzog Bretislavs von Bhmen und erwirbt hiezn Ungarn. Kann er dieses auch fr die Dauer nicht festhalten, immerhin ge-winnt er fr Deutschland die Leitha als sichere Sdostgrenze. Ein Friedens-frst, frdert er fr Burgund den Gottesfrieden, bringt er fr Deutschland einige Jahre des Friedens und der Vershnung durch das unmittelbare Bei-spiel von oben. Im Gegensatz zu seinem Vater ein halb priesterlicher Charakter, befreit er die Kirche vom Schisma, untersttzt er die Bestrebungen gegen die

5. Das Mittelalter - S. 167

1896 - Bamberg : Buchner
167 Symbole ein steinerner Ritter (Rotandsule", benannt nach Roland, dem Waffen-trger Karls des Groen). Der Name fr dieses Marktzeichen, Weichbild" (wikbelde, wik vicus) Stadtbild, wurde in Mittel- und Norddeutschland zugleich Be-Zeichnung fr das Stadtgebiet. ) Mit der Verleihung des stndigen Marktes war verbunden die Verleihung eines besonderen Rechtes (Weichbildrecht) und einer eigenen Gerichtsbarkeit. Als Urteilfinder fungierten stdtische Grundbesitzer, die Gerichtsbarkeit selbst und die damit verbundene Polizei wie die Verwaltung und das Recht der Besteuerung bte der Grundherr durch die von ihm ernannten Beamten (Schultheien). Das Weichbildrecht verlieh dem damit begabten Orte den in der Knigs-brg geltenden hheren (mit einer hheren Strafe gesicherten) Frieden, den Burg-frieden". Der Name Burgfriede" wurde in Oberdeutschland Bezeichnung fr das Stadtgebiet, dem er verliehen war. 7) Gerade die Ausbung des Besteuerungsrechtes scheint die Mitwirkung eines Brgerausschusses notwendig gemacht zu haben, und damit war der Antrieb zur Ausbildung einer Ratsverfassung gegeben. Die gesamte Brgerschaft (,,universitas civium") strebt das Recht an, diesen Ausschu (consiliuni, consules) mit einem oder mehreren Brgermeistern (magister civium, purgermaister") an der Spitze durch freie Wahl sich setzen zu drfen. Das Streben des Ausschusses oder Rates aber geht dahin, die Rechte des Grundherrn an sich zu bringen. Er erlangt das Recht der Erhebung der Steuern, die Kontrolle der die Verwendung, zuletzt die Verwendung selber, er erlangt im Fortgang der Zeit eine Kontrolle der die gesamte stdtische Verwaltung und das stdtische Verkehrswesen, zuletzt die Verwaltung selber. Dieser Kampf der Brgerschaft um die stdtische Autonomie ist vornehmlich in den Bischofstdten gefhrt worden; er beginnt am Ende des 11. Jahrhunderts (unter Heinrich Iv. in Worms) und ist am Schlsse des 13. Jahrhunderts im wesentlichen entschieden. Die Brger sind im Besitze des Rechtes, ihren Rat zu whlen, der Stadtrat ist im Be-sitze des Stadtregimentes: dem Bischof verbleibt nur die Gerichtsbarkeit und dazu meist das Mnzrecht. In der Folgezeit gelang es dann hufig dem Rate, auch diese an sich zu bringe. jt) Mit der Erlangung der stdtischen Selbstverwaltung oder Autonomie war an die Stelle der frheren Herrschaft des Grundherrn hufig nur eine noch drckendere Herrschaft der einen Klasse der stdtischen Bevlkerung der die andere getreten. Die sogenannten Patrizier teils Grogrundbesitzer und Grohndler, teils Ministerialen fhrten ausschlielich das Stadtregiment. Die brigen Einwohner Arbeiter, Handwerker, Krmer, Kleingrundbe-sitzer, Knstler hatten nur Verpflichtungen, aber keine Rechte. Sie schloffen sich daher, um sich solche zu verschaffen, in Innungen oder Znfte zusammen (. B. Znfte der Tuchmacher, der Krmer). Im 14. Jahrhundert erkmpften sich diese Znfte im Sden Deutschlands, im 15. Jahrhundert im Norden Anteil am Stadtregiment. (Vergl. den Kampf der Patrizier und Plebejer in Rom.) jtf) Gleichzeitig mit diesen inneren Kmpfen strebten die freien Bischof-und die kniglichen Städte durch Bildung von Stdtebndnissen sowohl

6. Das Mittelalter - S. 212

1896 - Bamberg : Buchner
212 - Pfalz und Herzog Ludwig der Reiche von Bayern-Landshut, standen (Sieg Friedrichs bei Seckenheim [das Mahl zu Heidelberg!"^, Ludwigs bei Giengen 1462).t 9?ach der Wahl Maximilians zum rmischen König (1486) brachte Erzbisch of Berthold von Mainz die Reichsreformbewegung in der Richtung nach einem stndischen Reichsregiment, nach einem Reichs-kammergericht, nach Landsriedenskreisen wieder in Flu. Das Ergebnis dieser Reformbewegung in der Zeit Friedrichs Iii. war ein besseres Zu-sammeuwirkeu der Fürsten und Städte, eine geordnetere Stellung der letzteren auf den Reichstagen (als eines dritten Kollegiums neben dem der Fürsten und Kurfrsten), die Grndung eines zweiten schwbischen Bun-des 1488, gerade 100 Jahre nach dem Ende des ersten. Dieser zweite schwbische Bund, der im Gegensatze zu dem ersten aus Stdten und Fürsten und Herren zusammengesetzt war und bald glnzende Erfolge sowohl den Friedensbrechern im Innern als dem Auslande gegenber erzielte, zeigte mit seinem Bundesrate, seiner Bundeskasse, seinem Bundesheere im kleinen, welche Reform dem Reiche not that. Eine bundesstaatliche oder stndische Reichsreform entsprach einzig und allein den Verhltnissen der Zeit, eine streng monarchische Reichsresorin lag auer dem Bereiche der Mglichkeit. Die Forderung nach einem stndischen Reichsregiment, nach einem ewigen Landfrieden, nach einem Reichskammergericht, nach Landfriedenskreisen find seitdem nicht mehr verstummt und haben, wie die militrischen Reform-bestrebungen der Hussitenzeit, unter Maximilian I. und K a r l V. zu dauern-{jden Institutionen gefhrt. Gefahren im Osten von Trken und Ungarn. .Inzwischen hatten die Trken Konstantinopel erobert (1453) und die ganze Balkan-Halbinsel ihrer Herrschaft einverleibt; von hier aus bedrohten sie nicht mehr blo Ungarn, fondern auch das Reich, drangen bereits nach Krain und Steiermark vor. Vergebens bemhte sich der Papst Pius Ii., durch einen allgemeinen Kreuzzug der christlichen Fürsten und Völker Europa von den Trken zu befreien. Man hielt Reichstage der Reichstage, ohne aber bei der Engherzigkeit des Kaisers, der lediglich den Schutz seiner eigenen Erb-lande im Auge hatte, und der Lauheit der Fürsten zu Thateu zu kommen. Infolge der Teilnahmslosigkeit des Reiches sahen sich die Ungarn bei ihren Kmpfen gegen die Trken auf sich selbst angewiesen. Die osmanifchen Trken, ursprnglich eigentlich kein Volk, sondern eine Kriegerschar, stammen, wie die seldschnkischen Trken, aus Turkestan und erscheinen zuerst um 1200 in Kleinasien im Dienste der Sultane von Jkonium. Aber schon um das Jahr 1300 (nach dem Falle des Sultanates von Jkonium) waltete Osman, welcher der Kriegerschar den Namen gegeben, als selbstndiger Sultan. (Hauptstadt des Reiches wurde gegen das Ende seines Lebens Brussa am Olymp. Unter seinem Sohn Urchan, welcher neben der osmanischen Reiterei (denspahis) die Futztruppeder Janitscharen organisierte, rckten die Trken das Reich auf Kosten der byzantinischen

7. Die Neuzeit - S. 85

1905 - Bamberg : Buchner
85 Von nun an ging sterreich zum Angriffskrieg' der. Im Jahre 1686 wurde Ofen erobert, der Sieg Karls von Lothringen bei Mohacz (1687) entschied die Befreiung Ungarns von der Trkenherrschaft, ein nach Pre-brg berufener Reichstag der ungarischen Magnaten besttigte die erbliche Herrschaft des Hauses Habsburg in Ungarn. Im Jahre 1688 drang das kaiserliche Heer, gefhrt von Karl von Lothringen, Markgraf Ludwig von Baden, Kurfürst Max Emanuel von Bayern und Prinz Eugen von Savohen, in Bosnien und Serbien ein und eroberte Belgrad, während gleichzeitig ein polnisches Heer unter Sobieski die Moldau besetzte und die venetianische Flotte unter Morosini die Ksten von Morea eroberte. So schien die vllige Besiegung der Trkei bevorstehend: da erneuerte König Ludwig Xiv. den Krieg gegen den Kaiser, der sich so gentigt sah, seine Streitkrfte auf zwei Kriegsschaupltze zu verteilen. Im Jahre 1690 eroberten die Trken Belgrad zurck. Doch wurde der Krieg durch zwei groe Siege der kaiserlichen Waffen, bei Salankemen (unweit Peterwardein, 1691; Sieger Ludwig von Baden) und bei Zenta (ander Thei, 1697; Sieger Prinz Eugen) zugunsten sterreichs entschieden. Im Frieden von Karlowitz (1699) behielt sterreich das eroberte Ungarn (mit Ausnahme des Temeswarer Banats) sowie Siebenbrgen und Slavonien, die Polen blieben im Besitz Podoliens, Venedig behielt Morea. So hatte das Haus Habsburg einen bedeutenden Machtzuwachs, die Trkei die erste betrchtliche Schmlerung ihres Besitzstandes in Europa erfahren. Fr Ludwigs Xiv. Erhebung auf den Kaiserthrou^ waren vorbergehend die drei rheinischen Erzbischfe und Kurfrsten sowie Karl Ludwig von der Pfalz gewonnen; die brigen Kurfrsten, besonders Friedrich Wilhelm von Brandenburg, widerstrebten einer solchen Wahl. Ludwig Xiv. betrachtete auch spter das deutsche Kaisertum als eine Usurpation, die Kapetinger als rechte Nachfolger Karls d. Gr. Leopold I. hatte in seiner Wahlkapitulation geloben mssen, keinen Feind Frankreichs untersttzen zu wollen; sein Minister Lobkowitz stand, wie viele damalige Staatsmnner und kleinere Fürsten Deutschlands, im Solde Frankreichs; die Grndung des Rheinbundes s. S. 75. Kaiser Leopold, als zweiter Sohn ursprnglich fr eine geistliche Wrde bestimmt und erst nach dem Tode seines Bruders Ferdinand zur Nachfolge in Reich und Erblanden berufen, war eifrig bedacht auf die Wiederherstellung des katholischen Glaubens in Ungarn. Die Vertreibung und Einkerkerung protestantischer Prediger, der Druck der sterreichischen Beamten und Soldaten erregte die Mistimmung der Ungarn, welche noch stieg, als der Kaiser die Hupter einer Verschwrung hinrichten lie und statt des magyarischen Palatinns" einen deutschen Statthalter einsetzte. An die Spitze i |'" 1 Vergl. 1308 und 1519.

8. Das Altertum - S. 43

1905 - Bamberg : Buchner
- 43 (f. S. 30) um die Altertumswissenschaft verdient. Auch in Knossus auf Kreta wurde neuerdings ein Palast mit vielfachen Resten einer uralten eigenartigen Kultur auf-gedeckt. b) aus den Homerischen Gedichten, welche freilich erst geraume Zeit spter (um 850 v. Chr.) entstanden sind und deshalb vielfach auch die spteren Zustnde in das Bild der geschilderten Zeit hineintragen'. 1. Verfassung. 1. An der Spitze der greren und kleineren Reiche stehen Könige, die ihre Macht von Zeus haben (ioyevelg, iotqecpelg). Der König ist a) Heerfhrer, b) Richter, c) Priester. Sein Zeichen ist der Stab (oxrjntqov); seine Einknfte bestehen a) in einem Krongut (tefievog)-, b) in pflichtgemen Abgaben, namentlich Gebhren fr die Recht-fprechung (qcc, d-e^iotbg)] c) in einem greren Anteil an der Beute und bei den gemeinsamen Mahlzeiten. 2. Dem König zur Seite stehen im Rate und im Kriege die Vor-nehmen (yeqovteg, qiotol, fjyrjzoqeg rjdh (tsovteg, auch Wohl aoiarjeg und vaxreg gen.). 3. Das Volk (<%*og) wird nur manchmal berufen, um die Beschlsse des Knigs anzuhren und durch Zuruf zu besttigen. * In der Aufrechthaltung der ffentlichen Ordnung untersttzen den König die Herolde (xrjqvxeg). Neben geordneter Rechtspflege erscheinen noch Reste roherer Sitten, wie die Blutrache. Gegen Auslnder waren berflle und Rubereien erlaubt, ber-Haupt galt das Recht des Strkeren2. In dem Beschwren der Waffenstillstnde und sonstiger Vertrge sind die Anfnge eines Vlkerrechtes zu erkennen. Eine Milderung des rechtlosen Verhltnisses lag in der Einrichtung der Gastfreundschaft {gevog erst hostis, dann hospes). Gegenber den orientalischen Reichen fehlt es den Griechen an einem beherrschenden Mittelpunkt, einer groen Hauptstadt; dementsprechend ist auch die Herrschaft der Könige nicht unumschrnkt (despotisch), wenn schon z. B. die Eigenmchtigkeit des Agamemnon geduldet wird. Nicht einmal die Erblichkeit des Thrones ist unbestritten; vgl. Telemachs Zurcksetzung auf Jthaka. Ii. Religion. 1. Die Götter erscheinen in der Umwandlung von Naturmchten in menschenhnliche Wesen begriffen; der Menschen und Gttern waltet das Schicksal (Motga). 2. Neben der lteren Gottesverehrung ohne Bild und Tempel finden 1* Im ganzen entsprechen bei Homer die groen Zge der heroischen Zeit, während die nhere Ausmalung der spteren Zeit entlehnt ist. 2 Auch spter war es nach griechischer Volksanschauung lblich, dem Freunde im Gutestun, dem Feinde im Bsestun berlegen zu sein. Vgl. Xen. rnem. Ii, 6, 35: vqg &qbt7]v elvai vixv zovg pkv tplaovg ei noiovvxa, zovg <5' ist&Qovg xang.

9. Das Altertum - S. 144

1905 - Bamberg : Buchner
144 5. Sp. Mlius, 439. Wie in den ersten Jahren nach Einsetzung des Tribunats der volkssreundliche Patrizier Sp. Cassius hingerichtet worden war, so fiel auch bald nach den Zugestndnissen der Jahre 449444 ein reicher Plebejer als Opser seiner volkssreundlichen Gesinnung. Sp. Mlius hatte bei einer Hungersnot Getreide verteilt, kam deshalb in den Verdacht, als strebe er nach der kniglichen Gewalt, und wurde durch den Patrizier Servilius gettet (439). Die Tat des Servilius, der nach den rmischen Geschichtschreibern Magister eqnitnm des Diktators Cincinnatns war, fand Billigung; denn die Bemhungen reicher Brger, den unteren Stnden aufzuhelfen, wurden als Streben nach einer Ausnahmestellung mit Mitrauen betrachtet; vgl. die Tyrannen in Griechenland. 26. Die ueren Kmpfe im ersten Jahrhundert der Republik. Von der Erneuerung des Latinischen Bundes (496) bis zur Bezwingung Vejis (396) und bis zum Gallischen Brand (390). 1. Der Latinische Bund. Nach der Schlacht am See Regillus (496) wurde das frhere Bndnis Roms mit den latinischen Stdten auf Grund der Gleichberechtigung erneuert. In diesen Bund wurden spter auch die im Osten wohnenden Herniker ausgenommen. Die einzelnen Bundesglieder hatten conubium, commercium (Handelsverkehr), auch wechselseitige Teilnahme an Opfern und Festen. 2. Die Bolsker und Coriolanus, 491. Wie schon in der Knigszeit, so wurde auch im ersten Jahrhundert der Republik Rom und atium von den sdlichen Nachbarn, den kriegslustigen Volskern, bedroht. Dieselben waren von den Bergen aus gegen die Kste vorgedrungen, wo Antinm ihre Hauptstadt wurde, und machten auch in Latium Fortschritte, bis die rmischen Waffen ihnen Halt geboten. An das Vordringen der Volsker knpft sich die Sage von Corio-lanns (491). C. Marciiis Coriolanus, so benannt nach der Eroberung der latinischen Stadt Corili, hatte bei einer Hungersnot im Senat geraten den Plebejern nur unter der Bedingung Getreide abzulassen, da sie auf das Tribuuat verzichteten. Deshalb klagten ihn die Tribunen vor den Tribntkomitien an; er wurde verurteilt und ging, um sich der Strafe zu entziehen, zu den Volskern. Bald erschien er an der Spitze eines siegreichen Volskerheeres vor der Vaterstadt als Feind; Abgeordnete des Senats und der Vertreter der Priesterschaft richteten durch ihre Vorstellungen nichts ans, bis ihn seine Mutter Veturia und seine Gattin Volumnia zur Umkehr bewogen.

10. Das Altertum - S. 144

1894 - : Buchner
144 - 5. Sp. Mlius, 439. Wie in den ersten Jahren nach Einsetznng des Tribnnats der volksfrenndliche Patrizier Sp. Cassius hingerichtet worden war, so fiel auch bald nach den Zugestndnissen der Jahre 449444 ein reicher Plebejer als Opfer seiner volksfreundlichen Gesinnung. Sp. Mlius hatte bei einer Hungersnot Getreide verteilt, kam deshalb in den Verdacht, als strebe er nach der kniglichen Gewalt, und wurde durch den Patrizier Servilius gettet (439). ^ Die Thal des Servilius, der nach den rmischen Geschichtschreibern Magister equitum des Diktators Cincinnatus war, fand Billigung, denn die Bemhungen reicher Brger, den unteren Stnden aufzuhelfen, wurden als Streben nach einer Ausnahmestellung mit Mitrauen betrachtet; vgl. die Tyrannen in Griechenland. 2(5. Die ueren Kmpfe im ersten Jahrhundert der Republik. Von der Erneuerung des latinischen Bundes (496) bis zur Bezwingung Vejis (396) und bis zum gallischenbrand (390). 1. Der latinische Bund. Nach der Schlacht am See Regillus (496) wurde das frhere Bndnis Roms mit den latinischen Stdten auf Grund der Gleichberechtigung erneuert. In diesen Bund wurden spter auch die im Osten wohnenden Hernlker ausgenommen. Die einzelnen Bundesglieder hatten conubium, commercium, auch wechselseitige Teilnahme an Opfern und Festen. 3. Die Volsker und Coriolanus, 491. Wie schon in der Knigszeit, so wurde auch im ersten Jahrhundert der Republik Rom und Satium von den sdlichen Nachbarn, den kriegslustigen Volskern bedroht. Dieselben waren von den Bergen aus gegen die Kste vorgedrungen, wo Antinrn ihre Hauptstadt wurde, und machten auch in Latium Fortschritte, bis die rmischen Waffen ihnen Halt geboten. An das Vordringen der Volsker knpft sich die Sage von Coriolanus (491). C. Marcius Coriolanus, so benannt nach der Eroberung der latinischen Stadt Corioli, hatte bei einer Hungersnot im Senat geraten, den Plebejern nur unter der Bedingung Getreide abzulassen, wenn sie auf das Tribunat verzichteten. Deshalb klagten ihn die Tribunen vor den Tributkomitien an; er wurde verurteilt und ging, um sich der Strafe zu entziehen, zu den Volskern. Bald erschien er an der Spitze eines siegreichen Volskerheeres vor der Vaterstadt als Feind; Abgeordnete des Senats und Vertreter der Priesterschaft richteten durch ihre Vorstellungen nichts aus, bis ihn seine Mutter Veturia und seine Gattin Volumnia zur Umkehr bewogen.
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