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1. Für die obere Stufe - S. 29

1892 - Berlin : Gaertner
Mittelalter und Neuzeit. 29 gung der Kaufleute im Auslände [London, Bergen, Wisby, Nowgorod]; — Landfriedensbünde daheim.) Einteilung in 4 Quartiere. (Wendisches: Lübeck; sächsisches: Braunschweig; preufäi-sches: Danzig; westfälisches: Köln.) 1367 Siegreicher Krieg gegen Waldemar von Dänemark (Schonen, Heringsfang), b) Schwäbischer Städtebund im 14. Jahrhundert (Augsburg, Ulm, Nürnberg). Fürsten- und Kitterbünde (St. Georg v Schlegler) gegen die Städte. 1377—1389 Der große Städtekrieg. Schlacht bei Reutlingen. (Ulrich von Württemberg besiegt.) 1388 Döffingen. — Auf dem Tage von Eger werden die Bünde untersagt. Politische Macht haben die Städte nicht erreicht; die Entfaltung bürgerlicher Thätigkeit nimmt zu. 1400—1410 Ruprecht von der Pfalz. __ B. Bildung nationaler Reiche. Frankreich im Mittelalter. 987—1328 I. Das Haus der Capetinger. 987 Hugo Capet, Graf v. Francien, nur der mächtigste unter den selbständigen Baronen. Durch lange Dauer der Regierung und Regentengeschick gelingt es besonders 4 Königen, die Monarchie erblich, den Staat einheitlich zu machen: um 1125 Ludwig Vi. Er begünstigt die Städte gegen den Adel. um 1200 Philipp Ii. August. Die Krone wird erblich. Das Parlament (6 weltliche, 6 geistliche Große) als Rat und oberster Gerichtshof. Teilnahme am 3. Kreuzzuge.

2. Für die obere Stufe - S. 26

1892 - Berlin : Gaertner
Mittelalter und Neuzeit. Lyrische Gedichte, besonders Minnepoesie. (Walther von der Vogel weide.) 3. Städte. a) Der Handel im Mittelmeer hat zugenommen und ist auf Venedig und Genua übergegangen. b) Die Entwickelung der deutschen Städte hebt an. Vierte Periode des Mittelalters um 1256—1400. Sinken des Papsttums während der Ohnmacht des Kaisertums. 1256—1273 Das Interregnum nach dem Tode Wilhelms von Holland. Richard von Cornwallis und Alfons von Castilien. Fürstliche Territorialgewalt; Raubrittertum. Rheinischer Bund (Fürsten und Städte) gegen Räuberei und Zollunwesen. Die nationale Kraft äufsert sich in der Kolonisation des Ostens: a) Die Slavenländer. (Mark Brandenburg durch die Askanier; Mecklenburg seit Heinrich dem Löwen; Schlesien durch die polnischen Piasten.) b) Preußen und der deutsche Orden: 1227 Der Komtur Hermann Balk kommt ins Kulmer Land. 50jähriger Kampf mit den Preußen. Die Marienburg Sitz des Hochmeisters. (Gotischer Bau; der Remter.) 1273-=:Habsburg bekämpft die Raubritter in Franken und Thüringen; 1278 bekriegt Ottokar von Böhmen; Schlacht auf dem Marchfelde (Ottokar f); begründet die habsburgische Hausmacht.

3. Für die obere Stufe - S. 28

1892 - Berlin : Gaertner
-58 Mittelalter und Neuzeit. 1346—1378 Karl Iv. von Luxemburg (Enkel Heinrichs Vii.). a) Streit mit den Wittelsbachern (der falsche Waldemar). b) Krönung in Eom; darauf: 1356 die goldene Bulle (Wahl, 7 Kurfürsten, Unteilbarkeit ihrer Lande, höchstes Gericht). c) Hausmachtbestrebungen. (Böhmen und Mähren — 1348 Universität Prag; Oberpfalz; Oberlehnsherrschaft über die schles. Piasten; Brandenburg.) 13j.§—1400 Wenzql. Die Städte im Kampfe mit Fürsten und Rittern. Überblick: Entstehung der deutschen Städte: aus römischen Lagern (an Rhein, Donau), — Bischofssitzen (Paderborn, Hildesheim, Bamberg), — kaiserlichen Pfalzen, fürstlichen Burgen (Aachen, Goslar, Braunschweig); — später Anlagen im Wendenlande. Bevölkerung: Ministeriale (Beamte, Burgmannen) und Kaufleute; dazu Knechte, Handwerker. Aufschwung: seit den Kreuzzügen. Oberitalien (Venedig, Genua) wird Ausgangsstätte des europäischen Verkehrs, durch Deutschland nach dem Norden. — In den reichen Städten treten neben die Patrizier (Geschlechter) allmählich die Zünfte. Verwaltung: zuerst durch den Vogt des Fürsten, seit dem Aufschwung mehr Selbständigkeit. (Der Rat aus den Geschlechtern.) •— Reichsstädte, Territorialstädte. Innere Kämpfe zwischen Patriziern und Zünften (14./15. Jahrh.); meist Ausgleich durch Aufnahme von Handwerkern in den Rat, bisweilen blieb patrizisches Regiment (Nürnberg). Städtebünde: Versuche selbständiger Politik. a) Hansa. Vereinigung norddeutscher Städte seit dem 13. Jahrh., Vorort Lübeck. (Eini-

4. Für die obere Stufe - S. 33

1892 - Berlin : Gaertner
Mittelalter und Neuzeit. 3 g 1431—1448 3. Konzil zu Basel (dem Papste feindlich, ohne Ergebnisse). 1438—1439 Albrecht Ii. (von Habsburg). 4mb - ■ 1440—1493 Friedrich Iii. — Die Beichsnot. 1. Wirren im Osten: a) Ungarn und die Türken (Bajazeth um 1400). 1453 Eroberung Constantinopels. Ungarn löst sich von Habsburg los; König Matthias Corvinus drängt die Türken zurück. b) Böhmen selbständig unter Podiebrad. c) Polen-Lithauer siegreich über den deutschen Orden. 1466 Thorner Friede: Westpreufsen polnisch, Ost-preufsen Lehensland. 2. Wirren im Westen: Karl der Kühne von Neu-Burgund strebt nach der Königskrone, nach dem Besitze Lothringens und der Schweiz. Granson, Murten, — Karl f bei Nancy (1477). Heirat Maximilians mit Maria von Burgund. 3. Vorgänge im Innern: a) Allerlei Fehden (Albrecht Achilles gegen Nürnberg, gegen Bayern-Landshut). b) Ein neuer schwäbischer Bund (Fürsten, Kitter und Städte). c) Wiederaufnahme der Reformbestrebungen: Reichsregiment, fürstliche Aristokratie neben dem Kaiser. (Berthold von Mainz.) 1493—1519 Maximilian I. („der letzte Ritter“). a) Keformanfange: Ewiger Landfriede — Reichskammergericht — gemeiner Pfennig — 10 Reichskreise (Kreisoberst). b) Habsburgische Bestrebungen: Vergebliche Kämpfe in -Italien (Landsknechte); — Verheiratung Philipps von Burgund (seines Sohnes) mit der Erbtochter von Spanien. Meypr. Geschichtstabellsn. Ii. Q

5. Geschichte der Römer - S. 185

1836 - Leipzig : Baumgärtner
183 fünfzig wählte er aus dem Haufen zu seinem Triumphzuge aus, die übrigen verkaufte er und zerstörte Numantia, das nicht wieder aus seinen Trümmern erstanden ist. Scipio Africanus hieß nun auch Numantinus. Hierauf machten zehn Senatoren, welche der Senat nach gewohnter Weise dahin geschickt hatte, in den von Brutus und Scipio unterwor- fenen Landschaften Spaniens die nöthigen Einrichtungen, wonach das Land als eine römische Provinz verwaltet wurde. Obgleich einige Zeit Ruhe herrschte, so brachen doch schon dreißig Jahre spater neue Un- ruhen aus, welche fast ohne Unterbrechung bis zu der Zeit des Augustus fortdauerten. Xxv. Sklavenkriege in Sicilien. Besitznahme des Königreichs Pergamum. Jeder Krieg, den Rom führte, vermehrte die Zahl der Sklaven (servi, mancipia), denn die Kriegsgefangenen wurden öffentlich verkauft. In Rom gab es einen Sklavenmarkt, wo ganze Heerden von Sklaven aus Griechenland, Spanien, Jllyrien, Afrika und Kleinasien, woher zu- letzt die meisten kamen, öffentlich zum Kauf ausgestellt waren. Die Sklaven, deren Zahl in Rom sich ins Unglaubliche vermehrte, waren theils öffentliche, die im Dienste des Staates und der Obrigkeiten standen und zu allen öffentlichen Arbeiten gebraucht wurden, theils Privatsklaven, welche entweder zum Dienste in der Stadt bestimmt waren, oder auf den großen Landbesitzungen (latifundia) der reichen Römer in und außerhalb Italien arbeiten mußten. Daher unterschied man familia urbana und rustica, indem das Wort familia von dem altlateinischen famul hergeleitet, ursprünglich die Dienerschaft oder die einem Hausherrn gehörigen Sklaven bezeichnet. Die Kinder derselben waren durch ihre Geburt wieder Sklaven und hießen vernae oder ver- naeuli, welche etwas mehr Freiheit genossen. Einzelne reiche Römer hatten Tausende von Sklaven, welche in Decurien oder Rotten einge- theilt waren. Die Güterbesitzer ließen seit der Zeit nach dem zweiten panischen Kriege ihre Aecker nur von Ackerknechten bestellen, welche gewöhnlich, nicht zur Bestrafung, sondern bloß weil es Sklavensitte war, Fußeisen und Ketten tragen mußten, wie sie noch jetzt die Galeereustlaven und Züchtlinge schleppen. Alle Abende wurden diese Unglücklichen in ihre Kerker (ei^astula) eingeschlossen, und am Morgen wieder auf den Acker geführt.

6. Das Mittelalter - S. 88

1857 - Koblenz : Baedeker
88 Begründung der Hausmacht Oesterreichs. Adolf von Nassau. bat Ottokar um Frieden, worin er auf jene vier Landschaften ver- zichtete. Doch konnte er den Verlust derselben nicht verschmerzen und erneuerte daher plötzlich den Krieg 1278, nachdem er einen Theil der Reichsfürsten erkauft hatte. Rudolf faßte den heldenmü- thigen Entschluß, seinem viel stärkeren Feinde entgegen zu gehen. Verstärkt durch Zuzug ans den neu erworbenen Landschaften, wo sich nur Wenige von Ottokar hatten gewinnen lassen, und abermals von einem Heere der Ungarn unterstützt, siegte Rudolf auf dem March- '■ fl. felde unweit Wien, wo Ottokar nach hartnäckigen! Kampfe stel.^v^-/^78 >Das wieder gewonnene Reichsgut gab Rudolf nicht an einen der ohnehin zu mächtigen Reichsfürsten, sondern er begründete durch Belehnung (1282) seiner Söhne Albrecht und Rudolf mit Oester- reich, Steiermark, Krain und Kärnthen die Hausmacht Oesterreichs, um so seinen Nachkommen, deren Nachfolge in der Kaiserwürde sehr zweifelhaft war, wenigstens eine ansehnliche Stellung unter den deut- schen Reichsfürsten zu sichern. Später (1285) belehnte er auf Bit- ten seiner Söhne den Grafen Meinhard von Tirol mit Kärnthen.. Von jetzt an war das Hauptstreben der deutschen Könige auf Erwerbung einer bedeutenden Hausmacht gerichtet, die nicht nur als Grundlage der königlichen Macht, sondern auch als Er- satz für dieselbe galt, wenn der Thron auf ein anderes Haus überging. Dies war aber jetzt in der Regel der Fall. Denn seitdem die Wahl allmählig an sieben Wahlsürsten übergegangen war, zogen diese we- nigen es vor, einen schwachen König zu wählen, weil sie ihm gar nicht zu gehorchen dachten. So ernannte bei Rudolfs Tode der da- malige Erzbischof von Mainz, der sich die Ernennung des Königs übertragen ließ, (wie es scheint, gemäß Abrede mit den übrigen Wahlfürsten) nicht Rudolfs noch einzigen Sohn, sondern den ihm selbst entfernt verwandten Grafen Adolf von Nassau. Mit großem Eifer betrieb Rudolf die Handhabung des Landfriedens, er stellte sich, wo es nöthig war, persönlich an die Spitze, um die gefährdete Ordnung zu sichern, doch ist cs ihm im Ganzen nicht gelungen, die öffentliche Ruhe und Sicherheit der Person und des Eigenthums auf die Dauer zu begründen, außer etwa da, wo kräftige Landesfürsten mitwirkten. 2. Adolf von Nassau 1292 — 1298. Dieser nahm, um seine schwache Hausmacht zu verstärken, die erledigte Markgrafschaft Meißen nebst der Ostmark, welche die Söhne des Landgrafen Albrecht des Unartigen von Thüringen (Friedrich mit

7. Das Mittelalter - S. 42

1857 - Koblenz : Baedeker
42 Arnulf. Ludwig das Kind. gesetzt und starb im Anfänge des folgenden Jahres beinahe in Dürftigkeit. Arnulf (Enkel Ludwig's des Deutschen), Herzog von Kärnthen, auf desten Betreiben die Absetzung Karl's erfolgt war, wurde von den für ihn gewonnenen deutschen Vasallen als König von Deutsch- land anerkannt. Auch in Frankreich usnrpirte der Graf Odo von Paris, Herzog von Francicn, welcher Paris heldenmüthig vertheidigt * hatte, die Königswürde, und neben dem bereits 5879) durch Boso (Graf von Vienne) gestifteten Königreiche Nieder-Bnrgund oder Provence entstand noch ein Königreich Hoch-Burgund, indem der Graf Rudolf sich eine selbständige Herrschaft am Jura (in Savoyen und der westlichen Schweiz bis zur Aar) gründete. Auch Italien, wo sich Guido von Spoleto und Berengar, Markgraf von Friaul, um die Herrschaft stritten und beide sich zum Könige ausrufen lie- ßen, ging für die Karolinger verloren. So zerfiel also das große Reich der Karolinger in 5 Theile,' doch mußten die Herrscher der neu errichteten Staaten Arnulf als ihren Oberherrn anerkennen. Unter den schwachen Nachfolgern Karl's des Gr. erhob sich die von ihm auf jede Weise beschränkte und zurückgedrängte Macht der Großen auf's Neu^urch die immer allgemeiner gewordene Erblichkeit der Lehen Hourch das allmälig erwcrbcne Wahlrecht beim Erlöschen einer Dynastie)^ wie durch das Aufhören der königlichen Sendboten, und die Könige waren so wenig im Stande, derselben Einhalt zu thun, daß sie bei den häufigen Theilungen, innern Zwistigkeiten und auswärtigen Kriegen die Anmaßungen der Großen, um deren Hülfe zu erhalten, noch begünstigen mußten. §- 17. Das ostfränkische Reich unter den beiden letzten Karolingern 887—911. Aá¡}l) Arnulf 887—899 bewies seine Tüchtigkeit zunächst im Kampfe mit den Wcrvrmamwen, welche wieder in Lothriugeu einge- fallen waren und die Gegend au der Maas plüitderteu, indem er gerade dem tapfersten aller normannischen Stämme bei Löwen 5891) eine so furchtbare Niederlage beibrachte, daß sie wenigstens keine größeren Angriffe mehr versuchten, j Schwieriger war der Krieg gegen den mährischen Fürsten Zwcntibatd, welcher alle slavischen Stämme im N. der mittleren Donau vom Mhmerwalde bis zu den Karpa- then zu einem großen Reiche vereinigt hatte. Denn obgleich Arnulf mit einem bedeutenden Heere an der Donau nach Mähren hinabzog, während gleichzeitig die Ungarn oder Magyaren, ein finnisch-ugrischer Stamm (von dem Ural und der Wolga her) die mährische Grenze

8. Das Mittelalter - S. 116

1857 - Koblenz : Baedeker
116 Ausbildung der Staatsverfassung. Ii. Verfassung. Die Ausbildung der Staatsverfassung nahm in Deutschland und England eine ganz andere Richtung als in Frankreich. Während in Frankreich durch fortwährende Vermehrung der Kronländer und durch Erhaltung der Thronfolge in dem capetingischen Hause und seinen Linien die Gewalt der Könige immer steigt, nimmt dieselbe in Eng- land und Deutschland fortwährend ab. Die englischen Könige muß- ten nämlich im Kampfe mit Frankreich und Schottland, so wie mit ihren eigenen Baronen und zuletzt mit Gegeukönigen dem Volke immer größere Rechte bewilligen. In Deutschland aber sinkt die Macht der Kaiser theils durch den häufigen Wechsel der Dynastien und die da- mit zusammenhängende Aufrechthaltung des Wahlrechtes, theils durch das einseitige Streben der Kaiser nach Erwerbung einer ansehnlichen Hausmacht, wofür sie gerne Rechte und Einkünfte in andern Provinzen an Fürsten und Städte aufopferten, welche dadurch an Macht und Selbständigkeit stets' Zunahmen. So löste sich das deutsche Reich in eine Menge einzelner Gebiete mit Landeshoheit auf und gestaltete sich zu einer Republik der Reichsstände mit einem gewählten Oberhaupte. Schon beim Untergange der Hohenstaufen zählte das Reich in Folge der Zersplitterung der ehemaligen Her- zogthümer in eine Menge kleinerer Besitzungen 116 geistliche und 100 weltliche Reichsstände. Zu den geistlichen gehörten 6 Erzbisthümer, 37 Bisthümer, 70 Abteien und die 3 geistlichen Ritterorden; zu den weltlichen 4 Kurfürsten, 6 Herzöge, 30 Grafen und etwa 60 freie Reichsstädte. Charakteristisch ist für die zweite Hälfte des Mittelalters der Geist politischer Genossenschaften, welcher alle Verhältnisse des Lebens durchdringt und sich in den geistlichen Orden, dem Ritter- thum, den Hansen der Kaufleute, den Gilden und Zünften der Hand- werker, den Universitäten, den Baubrüderschaften und Malervereinen, seit dem 14. Iahrh. auch in den Eidgenossenschaften der Städte und des Adels (vgl. S. 93) offenbart. Zwei der wichtigsten Erzeug- nisse dieses Corporationsgeistes sind: a) das Ritterwesen, hervorgegangen aus dem schon bei den alten Franken ehrenvollen Reiterdienste, der seit der Ausbreitung des Lehnswesens nur von den Besitzern größerer Lehen geleistet wurde und daher zu höherem Ansehen, so wie durch die Kampfspiele an den Höfen deutscher Könige zu größerer Ausbildung gelangte. Durch

9. Das Mittelalter - S. 117

1857 - Koblenz : Baedeker
Ritterwesen. Bürgerstand. 117 die nähere Vereinigung der zu gleichartigem Dienste berechtigten Lehnsbesitzer entstand ein in sich abgeschlossener Ritterstand mit den 3 Abstufungen des Edelknaben oder Pagen (vom 7. —14. Jahre), des Knappen (vom 14.-21. Jahre) und des Ritters, und der Verpflichtung, die Kirche und die Schwächer« zu beschützen, das diesen widerfahrene Unrecht zu rächen, die eigene Ehre unverletzt zu erhalten und gegen die Frauen ein bescheidenes, höfliches Wesen Hu beobachten. Die Aufnahme in den Ritterstand geschah durch den mit besonderen Feierlichkeiten verbundenen Ritterschlag. Am glänzendsten trat das Rittertum in den aus Waffenspielen hervorgegangenen Turnieren hervor, welche im 11. Jahrh. durch bestimmte Vor- schriften eine feste Gestalt erhielten. Zur Theilnahme an den Turnieren wurde Ritterbürtigkeit und ein untade- liger Ruf verlangt. Die bei denselben gebräuchlicken Waffen waren Anfangs höl- zerne Schwerter mit eisernen, nicht geschärften Spitzen, später die gewöhnlichen Schwerter, jedoch nicht geschliffen, und die Lanze. Der Kampf bestand theils im Gefechte ganzer Haufen gegeneinander, theils in Einzelkämpfen; der Sieg entschied sich dadurch, daß der Gegner aus dem Sattel gehoben wurde. Den Dank, gewöhn- lich in kostbaren Waffen, in goldenen Arm- und Halsketten oder goldenen Ringen bestehend, empfing der Sieger aus der Hand vornehmer Frauen. Angesehene Ritter wachten als Turnierrichter über die Beobachtung der Turniergesetze. Nach beendig- tem Turnier hielten die Knappen ein Gesellenstechen. d) Die Entstehung und Ausbildung eines freien be- rechtigten Bürgerstandes in dem ganzen Bereiche des ehema- ligen karolingischen Reiches, zunächst in Ober- und Mittelitalien, wo während des Jnvestiturstreites die Polizei, Justiz und Admini- stration der Städte in die Hände städtischer Behörden gekommen war und im Kampfe gegen die hohenstaufenschen Kaiser behauptet wurde. In Deutschland erwarben sich besonders im Zeitalter Fried- rich's Ii. und des Interregnums die Städte theils auf friedlichem Wege durch Privilegien, oder für Geld, theils durch Waffengewalt ähnliche, jedoch beschränktere Hoheitsrechte (Reichsunnüttelbarkeit, Selbstregierung, Regalien, Münz- und Zollrecht, Marktrechte, Han- delsrechte, zum Theil auch Stapelrecht). 3. Gesetzgebung und Gerichtswesen. Die schriftlichen Gesetzsammlungen dieses Zeitalters waren theils durch die Fürsten veranlaßte und verbürgte Aufzeichnungen des geltenden Rechts, theils Privatarbeiteu, die nachher öffentliche Autorität erhielten, wie das

10. Das Mittelalter - S. 75

1857 - Koblenz : Baedeker
Friedrich Ii. 75 auf einem Römerzuge die Kaiserkrone, entzweite sich aber sofort mit dem Papste, als er Belehnungen mit solchen Landschaften und Städten vornahm, die er vorher dem Papste abgetreten, und als er das dem jungen Friedrich gehörende Apulien nebst Calabrien eroberte, um diesen zur Huldigung zu zwingen. Da sprach Innocenz, der nun wußte, wie sehr er sich in ihm geirrt hatte, den Bann über ihn aus, weil er seine Eide nicht gehalten habe, und lud die deutschen Fürsten ein, die frühere Wahl des einzigen noch übrigen Hohenstaufen, Friedrich's, wieder geltend zu machen, welcher auch nach Deutsch- land kam, immer mehr Anhang fand und zu Aachen gekrönt wurde 1215. Otto mußte sich in seine braunschweigischen Erblande zurück- ziehen und starb (1218) auf der Harzburg. 5. Friedrich Ii. 1215—1250. Obgleich er dem Papste, Innocenz Iii., seinem Wohlthäter und Oberlehnsherrn, versprochen hatte: 1) die sicilische Krone seinem schon als König von Sicilien gekrönten Sohne Heinrich abzutreten, und 2) einen Kreuzzug zu unternehmen, so beschloß er doch nun Deutsch- land als Nebenland an seinen Sohn zu geben und Italien zum Hauptsitz seiner Macht zu machen, und ließ deßhalb seinen Sohn Heinrich zum Nachfolger im deutschen Reiche wählen und zum römi- schen Könige krönen, wofür er den Fürsten eine Menge von Reichs- rechten preisgab. Den Kreuzzug aber, welchen er f12201 bei seiner Kaiserkrönung nochmals gelobt chatte) - verschob er bis 1228 (s. S. 64) und betrieb inzwischen die Neugestaltung seiner Erbländer. Nach seiner Rückkehr aus Palästina kam durch Vermittlung des Deutsch- meisters Hermann von Salza eine Aussöhnung zwischen Papst und Kaiser zu Stande. Nachdem dieser in seinen Erblanden mit der Gesetzgebung eine gänzliche Reform vorgenommen hatte (s. §. 80), ging er nach Deutschland zurück, setzte seinen Sohn Heinrich ab, der sich vom Vater 'unabhängig machen wollte, und sich deshalb mit den lombardischen Städten in ein Bündniß gegen ihn eingelassen hatte, und hielt ihn bis zu seinem Tode im Gefängn-iß (in Apulien). Auf einem glänzenden Reichstage zu Mainz gab er zur Wiederherstellung des öffentlichen Rechtszustandes ein scharfes Landfriedensaesetz und vermittelte den alten Streit seines Hauses mit den Welfen, indem er aus den welfischen Erblanden für Otto das Kind ein neues Herzogthum Braunschweig-Lüneburg bildete. Darauf zog er nach Italien C12365. um den Lombarden, welche ihren Bund erneuert hatten, die von seinem Großvater im
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