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1. Geschichte des Altertums - S. 120

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
120 Römische Geschichte. Der P r ä t o r übte die Zivilgerichtsbarkeit aus. Man stellte später dem städtischen Prätor (praetor urbanus) einen zweiten (praetor inter peregrinos) für die Gerichtsbarkeit unter den Fremden zur Seite. Durch ihre Erlasse (edicta praetorum), in denen sie die Grundsätze ihrer Amtsführung niederzulegen pflegten, wurde das römische Recht fortgebildet. Die Ä d i l e n , deren es jetzt 4 gab (2 aediles plebis und 2 aediles curules), besorgten die Verkehrs- und Handelspolizei; außerdem leiteten sie die öffentlichen Spiele (ludi Romani und ludi plebei).1) Die 10 Volkstribunen (vgl. über sie § 87) wurden, seit die Ständekämpfe beendet waren, aus Beamten der Plebs mehr und mehr zu Staatsbeamten. Sie leiteten die Versammlungen der Plebs (conoilia plebis). Dte Quästoren, damals 4, verwalteten die Staatskassen. Ihre Zahl wurde später stark vermehrt. Mit der Organisation der Verwaltung bildete sich später eine bestimmte Ämterlaufbahn heraus, die man der Regel nach zu durchlaufen hatte. Nachdem der junge Adlige im Felde gedient hatte, zunächst im Gefolge des Feldherrn (als sein contubernalis), dann als Militärtribun, pflegte er mit dem 31. Jahre die Quästur und dann nach Zwischenräumen von je 2 Jahren das Volkstribunat — wenn er ein Plebejer war —, die Ädilität, die Prätur und das Konsulat zu bekleiden, letzteres also im 43. Jahre. Als weitere Regel, die freilich oft verletzt wurde, bildete sich später heraus, daß jedes Amt erst nach einem Zwischenräume von 10 Jahren wieder bekleidet werden durfte; der Grund hierfür war das Mißtrauen einer Aristokratie, die einzelne Männer nicht zu einflußreich werden lassen wollte. Senat. Alle Beamten wurden mehr und mehr zu Werkzeugen des Senat s, der ihnen ihre Amtskreise (provinciae) zuwies. Er bestand in erster Linie aus den gewesenen Beamten. Ihm stand eine Oberaussicht über die gesamte Staatsverwaltung, insbesondere die Finanzen zu; er übte ferner einen großen Einfluß auf die Beschlüsse der V o l k s -Versammlung aus, da es üblich wurde, daß kein Antrag an diese gelangte, den er nicht vorher gebilligt hätte. So hatte er ähnliche Befugnisse wie der athenische Rat; nur daß er — schon durch die Lebenslänglichst seiner Mitglieder — weit einflußreicher war. 1) Die Spiele bestanden hauptsächlich in Wettkämpfen im Zirkus, Bühnenaufführungen und Gladiatorenkämpfen (ludi circenses, scenici, gladiatorii).

2. Geschichte des Altertums - S. 140

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
140 fettiges und ein jenseitiges Spanien teilte (206), Gallia Cisalpina (endgültig nach dem 2. punischen Kriege), Makedonien (146), dessen Statthalter auch A ch a j a verwaltete (146), Afrika (146), Asien (133), wozu bald noch das narbonenfifche Gallien hinzukam, das seinen Namen von der Stadt Narbo führte. Verwaltung ^er Spitze der Provinzen hatten früher Prätoren gestanden. Aber etwa von der Mitte des zweiten Jahrhunderts an hielt man sämtliche sechs Prätoren während ihres Amtsjahres in Rom zurück und übertrug ihnen die Leitung der damals zur Ausübung der Kriminalgerichtsbarkeit geschaffenen, aus Senatoren zusammengesetzten Geschworenengerichte (quaestiones perpetuae). Seitdem trat eine Änderung in der Provinzialverwaltung ein: man verlängerte den Konsuln und Prätoren ihre Amtsgewalt über das Amtsjahr hinaus und stellte sie als P r o k o n s u l n oder Proprätoren auf ein weiteres Jahr an die Spitze einer Provinz. Sie übten hier die höchste Zivil-, Militär- und gerichtliche Gewalt aus; ihre Befugnisse waren wenig beschränkt und wurden meist zur Bereicherung benutzt. Ihnen zur Seite stand, zunächst für die Finanzgeschäfte, ein Quästo r. Die Provinzen wurden so organisiert, daß sie in eine Menge von Stadtbezirken geteilt wurden, die mehr oder weniger selbständig ihre eigenen Angelegenheiten verwalteten; am selbständigsten waren die freien Gemeinden (civitates liberae), denen teilweise auch Abgabenfreiheit zugesichert wurde (civitates liberae et immunes). Verwaltung Die Einkünfte aus den Provinzen bestanden in einer Grundsteuer (tributum), dem Pachtzins und Weidegeld (vectigal und scriptura) von den ausgedehnten Staatsländereien und in den Hafen- ©tammbnum der Scipionen, Amilier, Gracchen. , P. Sctpio, Kons. 218. P. Scipio Afri- L. Scipio Asia- L. Ämilius Paullus, kanus major, genns, Kons. 190. f Kons. 216. t 183. Tib. Sempro-^Cornelia. nius Gracch Konj. 179. P. Scipio. L. Ämilius Paullus, Kons. 168. Tib. Gracchus, C. Gracchus, Scmpronia^P. Cornelius Scipio Ämiliauus V.-Tr. 133. V.-Tr. 123. Afrikanus minor Numantinus. Afrikanus minor Numantinus. t 129.

3. Geschichte des Altertums - S. 142

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
142 Römische Geschichte. Seitdem waren in Gestalt bort Kriegsbeute, Probinzialabgaben, Han-Reichtum. delsgewinn große Reichtüiner nach Rom zusammengeströmt, und zwar hatten sie sich in wenigen Händen aufgehäuft. Dies hatte ein außer-Luxus. ordentliches Steigen des Luxus und der Genußsucht zur Folge gehabt. Luxusgesetze, so das nach der Schlacht von Cannä gegebene Verbot, daß die Frauen Schmucksachen trügen, wurden aufgehoben; ebensowenig bermochte die strenge Amtsführung einiger Censoren, wie die des Cato *) im Jahre 184, der Prachtliebe und Leichtfertigkeit Einhalt zu tun. Während sich so eine kleine Minderheit außerordentlich bereicherte und ihre Kapitalien teils durch Ankauf bort ausgedehnten Ländereien (latifiindia), teils durch überseeische Geschäfte nutzbar zu machen suchte, Bauern- tour^e e§ dem mittleren Bauern stände immer schwerer, sein Wirt-standes. schaftliches Dasein zu erhalten; er ging allmählich zugrunde. Ganz besonders waren es die Lasten der Wehrpflicht, die desto unerträglicher für den mittleren und kleineren Grundbesitzer waren, je langwieriger die Kriege wurden, und in je weiteren Fernen man sie führte. Es kam dazu — abgesehen dabon, daß die Verheerungen des zweiten punischen Krieges für biete berderblich geworden waren —, daß infolge der überhandnehmenden Getreidespekulation immer mehr billiges Getreide von außen her, aus Sizilien, Afrika, schließlich aus Ägypten, den „Kornkammern Roms", nach Italien eingeführt wurde; dadurch wurden die Getreidepreise so herabgedrückt, daß der Anbau von Korn in weiten Gegenden Italiens nicht mehr lohnte. Die Folge war, daß die kleineren Besitzer ruiniert wurden; sie konnten den wirtschaftlichen Wettbewerb des Auslandes nicht aushalten, belauften entweder ihr Gut oder nahmen Schulden auf, bis ihr Hof unter den Hammer kam. Die großen Besitzer erwarben, um ihre Kapitalien anzulegen, in immer größerem Umfange Grundstücke und kauften die kleinen Besitzer aus; ja oft scheuten sie nicht bor offener Gewalt zurück, um den Nachbar zu berdrängen und seinen Hof zu ihrem Besitz zu schlagen?) So wurde 1) M. Porcius Cato, geboren zu Tuskulum, war Quästor gegen Ende des zweiten punischen Krieges, 195 Konsul, 191 Legat im syrischen Feldzug, 184 Censor. Er starb 149: ein Vorkämpfer der altrömischen Sittlichkeit gegen das eindringende Griechentum, zugleich der erste römische Prosaiker, der lateinisch schrieb. 2) Horaz beschreibt, wie die arme Bauernfamilie ausgetrieben wird, die Hausgötter und die Kinder im Arm; wie die Fluren, die bisher vom Pfluge durchfurcht wurden, in prächtige Parkanlagen umgewandelt werden; wie die reichen Besitzer an der Meeresküste aus Unterbauten, die weit ins Meer hinausragen, ihre Schlösser errichten.

4. Geschichte des Altertums - S. 143

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Staat und Wirtschaft. 143 Italien ein Land' des Großgrundbesitzes, der Latifundien; die Dörfer wurden immer weniger, es begann die Verödung Italiens. Da Latifundien, der Getreidebau nicht die Kosten deckte, gingen die großen Besitzer teilweise zum Öl- und Weinbau, noch öfter zur Weidewirtschaft über. Weite Gebiete, in denen bisher Ackerbau getrieben worden war, wurden in Viehtriften verwandelt; als Hirten dienten Sklaven. Damit stand in Zusammenhang, daß auch die Zahl der Wehrpflichtigen abnahm (vgl. § 120). In Rom strömte eine immer größere Menge besitzloser Leute zusammen, die als Proletarier von der Proletariat. Hand in den Mund lebten und auch in der Industrie keine Beschäftigung fanden, da diese unfreie Arbeiter verwandte. Die Zahl der Sklaven nahm in gewaltigem Maße zu. Sie stammten aus deu Sklaven, barbarischen Ländern des Nordens, aus den Reichen des Orients, aus Afrika; Kriege wurden geführt, um Sklaven zu gewinnen, der Sklavenfang und Sklavenhandel wurde ein sehr einträgliches Geschäft, auf dem Markt zu Delos sollen manchmal 10 000 Sklaven an einem Tage verkauft worden sein. Ein nicht geringer Teil von ihnen wurde zu häuslichen Dienstleistungen verwandtx); ein anderer diente zum Hüten der Herden auf den Weidetriften; besonders zahlreiche Sklaven beschäftigte die Großindustrie, die billige Arbeitskräfte brauchte; endlich ließ man auch vielfach Sklaven zu Gladiatoren ausbilden, um sie in den öffentlichen Spielen auftreten zu lassen. § 115. Das geistige Leben. In derselben Zeit, wo Rom in die engsten Beziehungen zum Auslande trat, wo sich der nationale römische Staat zum Weltreich und die nationale Wirtschaft zur Weltwirtschaft umbildete, entstand die römische Literatur, die von vornherein Poeste. auf das stärkste vom Auslande, d. h. von Griechenland beeinflußt wurde. Der erste römische Dichter war ein Grieche, ein Freigelassener, Livius Andronikus, der im dritten Jahrhundert v. Chr. lebte, griechische Dramen lateinisch bearbeitete und die Odyssee im satur-nischen Versmaß übersetzte?) Aus Campanien stammte N ä v i u s , der im ersten punischen Kriege diente und diesen in einem Epos besang, das ebenfalls in Saturniern verfaßt war?) Ihm folgte E n n i u s, der 1) Horaz hat auch in einer Zeit, in der er sich selbst als wenig begütert bezeichnet, drei Sklaven zu seiner Bedienung. 2) Der erste Vers lautete: Virum mihi, Camena, msece versütum. 3) Er war ein Demokrat, der das vornehme Geschlecht der Meteller mit dem Verse angriff: Fato Metelli Romai consules sinnt; worauf jene antworteten: Malum dabunt Metelli Naevio poetae.

5. Geschichte des Altertums - S. 144

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
144 Römische Geschichte. aus Calabrien stammte und im zweiten punischen Kriege diente. Auch er dichtete griechische Tragödien nach. Am berühmtesten aber wurde er durch seine Annalen, ein in Hexametern geschriebenes Heldengedicht, in dem er die Geschichte Roms erzählte?) Zu derselben Zeit lebte T. Maccius Plautus, ein Urubrer, von dessen Komödien noch "20 erhalten sind, z. B. Miles gloriosus und Aulularia (die „Topfkomödie", das Vorbild des Avare von Moliäre); sie sind nach Originalen der neueren attischen Komödie gearbeitet; der Zusammenhang ist oft lose, die einzelnen Szenen aber und der Dialog sehr lebendig, die Charaktere lebenswahr gezeichnet. Etwas später lebte P. Terentius Afer, ein karthagischer Sklave, der dann freigelassen wurde und in den Kreisen der Scipionen verkehrte, übrigens früh starb. Er schrieb sechs uns erhaltene Komödien, z. B. Adelphoe (die Brüder), Heautontimorumenos (der Selbstquäler); sie sind zierlicher als die des Plautus und vermeiden alles Derbe, besitzen freilich auch nicht seine Frische. Der Begründer der römischen Prosa war M. Porcius Cato; während die bisherigen Geschichtschreiber sämtlich griechisch geschrieben hatten, verfaßte er in lateinischer Sprache die „Urgeschichte" (Origines), ferner ein noch erhaltenes Buch über den Landbau?) Vergeblich führte Cato den Kampf für Römertum und alte, schlichte Römersitte. Mit aller Stärke drang die h e l l e n i st i s ch e Kultur in Rom ein3); der römische Adel war in seiner Mehrheit griechenfreundlich, vor allem die Scipionen. Kurz vor dem dritten punischen Kriege weilten als Gesandte Athens drei hervorragende griechische Philosophen in Rom und hielten Vorträge; seitdem fand Philosophie, die griechische Philosophie Eingang. Zuerst übte besonders d.er Epikureismus eine große Anziehung, dessen Weltanschauung T. L u c r e -tius Carus, Ciceros Zeitgenosse, in einem Lehrgedicht darstellte, und dem auch Horaz anhing; allmählich fand die Stoa, deren strenger Ernst dem Römertum innerlich verwandt war, immer mehr Anhänger. Am meisten hat Cicero dazu beigetragen, die griechische Philosophie in Rom heimisch zu machen. 1) Aus den Annalen des Ennius stammt der Vers, in dem er den Fabius Cnnctator feierte: Unus homo nobis cunctando restituit rem. 2) Der Schöpfer der Satire, d. h. der launigen, spotttenden poetischen Plauderei, der einzigen Gattung der Poesie, die auf römischem Boden erwachsen ist, war Lucilius. Ihn hat Horaz nachgeahmt. 3) Graecia capta ferum victorem cepit et artes Intulit agresti Latio (Horaz).

6. Geschichte des Altertums - S. 145

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
der Gracchen 133—121. 145 Aber nicht nur Wissenschaft und Philosophie, auch neue R e l i - Religion, g i o n e n kamen von Osten her nach Italien. Gegen Ende des zweiten punischen Krieges wurde auf Senatsbeschluß der Götterdienst der phry-gischen Göttermutter Kybele eingeführt und ihr Wahrzeichen, ein Stein, feierlich nach Rom gebracht. Wenige Jahrzehnte nachher mußte der Senat gegen den Unfug einschreiten, der sich mit der Bacchusfeier, den Bacchanalien, verband. In späterer Zeit gewann die Jsisverehrung große Verbreitung. Im Zusammenhang mit diesen Gottesdiensten strömte eine Fülle von abergläubischen Gebräuchen nach dem Westen. Tie Zeit der Gracchen 133—121. § 116. Tib. Gracchus. In der schweren sozialen Krisis, in die Nom getreten war, machte der Volkstribun Tiberius Sempro-nius Gracchus, der Sohn eines gewesenen Konsuls und der Cornelia, Enkel des älteren, Schwager und Vetter des jüngeren Afrikanus, den Versuch, den schwindenden Bauernstand durch eine gewaltsame Maßregel wiederherzustellen und so eine Wiedergeburt des römischen Volkes herbeizuführen. Da der größere Teil der Latifundien aus einstigem Staatsgut bestand, stellte er im I. 133 in Anknüpfung an ein älteres Ackergesetz den Antrag, daß niemand mehr als 1000 Morgen Staatsland besitzen dürfe, und daß das überschüssige ßanl) |grgqec^ in Form von kleinen Bauerngütern an besitzlose Bürger verteilt werden 133. sollte; die Ausführung des Beschlusses sowie die gerichtliche Entscheidung darüber, was Staatsland, was Privatbesitz sei, sollte einer Kommission von drei Männern übertragen werden; für Bauten und für Bodenverbesserung sollten Entschädigungen bewilligt werden; die neuen Besitzer sollten ihre Höfe nicht als verkäufliches Eigentum, sondern in der Form der Erbpacht erhalten. Zur Bestreitung der ersten Einrichtungskosten wollte Gracchus die eben geerbten Reichtümer des Attalus verwandt wissen. Das' Gesetz ging trotz des Widerstandes des Senats durch; der Volkstribun Octavius, welcher dagegen Einspruch erhob, war vorher in verfassungswidriger Weise abgesetzt worden. Die Kommission, aus Tiberius, seinem Bruder Gajus und seinem Schwiegervater Appius Claudius bestehend, begann ihre Arbeiten und führte trotz aller Schwierigkeiten eine gewaltige Umwälzung im Grundbesitz durch. Als sich indessen Tiberius, wieder ungesetzlicherweise, auch für das nächste Jahr um das Tribunat bewarb und, um diesen Zweck zu erreichen, mit bewaffneten Anhängern in der Volksversammlung erschien, Neubauer, Lehrbuch der Geschichte. Ui. Teil. 21. Aufl. 10

7. Geschichte des Altertums - S. 146

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
146 Römische Geschichte. Tod des entstand ein A u f I a u f, eine Schar von Senatoren unter der Führung Gracchus.des ^ Cornelius Nasika eilte heran, und im Kampfe wurde er mit vielen Anhängern erschlagen. Indessen blieb die Kommission, durch Eintritt eines Nachfolgers ergänzt, auch ferner bestehen. Während der durch diese Vorgänge verursachten Gärung kehrte P. Scipio Ämilianus aus Spanien zurück. Er machte durch das Gesetz, wodurch der Kommission die Entscheidung der mit der Landeinziehung verbundenen Prozesse entzogen wurde, ihrer Tätigkeit ein Ende. Zugleich trat er für die Interessen der Bundesgenossen ein, von denen viele durch die gracchische Gütereinziehung geschädigt worden waren, und welche sich überhaupt über Zurücksetzung beklagten: obwohl sie nämlich dieselben Lasten trugen wie die Vollbürger, genossen sie keine politischen Rechte, mußten oft genug schwere Unbill seitens römischer Beamten ertragen und besaßen insbesondere das Recht der Berufung an die Komitien (Provokation) nicht, das dem römischen Tod ^Scipio Bürger damals selbst im Feldlager zustand. Ämilianus gedachte An» tnnus. k0r jjem Volke zu sprechen, ward aber in der Nacht vorher ermordet. 123. § 117. C. Gracchus. Zehn Jahre nach Tiberius nahm sein jüngerer Bruder C. Sempronius Gracchus als Volkstribun dessen Pläne auf und erweiterte sie zu dem Versuch einer umfassenden politischen und sozialen Gesetzgebung. Sein politisches Ziel war, die Macht Richtergesch. des Senats zu vernichten: ihm nahm er — durch eine lex iudiciaria die Geschworenengerichte, die von nun an aus dem Ritter-st a n d e besetzt werden sollten. In sozialer Beziehung war sein Ziel, den Wohlstand der ärmeren Bevölkerung zu heben. Zwar das Getreide- Getreidegesetz — lex frumentaria —, das er gab, und welches bestimmte, daß von Staats wegen im Auslande Getreide gekauft und an die Besitzlosen billig verkauft werden sollte, hatte zunächst den Zweck, die Pöbelmassen an seine Person zu ketten; es wirkte durchaus schädlich, indem es noch mehr Pöbel nach Rom zog, auf die Faulheit gleichsam eine Belohnung setzte und zugleich die überseeische Korneinfuhr noch Acker- und vermehrte. Auf der andern Seite aber erneuerte er das Acker- Kolonial- . .r.>- gesetz. gesetz seines Bruders und ergänzte es durch em — freilich wenig populäres — Kolonialgesetz (lex de coloniis deducendis), wonach auch in den Provinzen besitzlose Leute angesiedelt werden sollten; d^Lse.an der Stelle des zerstörten Karthago wurde Junonia gegründet. Di7aflicht. Ferner suchte er die D i e n st p f l i ch t zu erleichtern (lex militaris);

8. Geschichte des Altertums - S. 147

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der jugurthinische und der Kinibernkrieg. 147 die Ausrüstung der Truppen sollte nun vom Staate übernommen werden. Sodann sollten Straßen gebaut werden (lex de viis munien- besetz über J v den Straßen- dis), um den Verkehr und die Absatzfähigkeit der landwirtschaftlichen bau. Erzeugnisse zu heben. Auch im nächsten Jahre bekleidete er das Volkstribunat, was jetzt 122. gesetzlich erlaubt war; nunmehr faßte er die Erteilung d es Antrag, den m ,, r Bundes- Burgerrechts an b i e Bundesgenossen (lex de civitate genoffen das sociis danda) ins Auge. Aber diese Absicht raubte ihm die Volks- zu verleih?», gunst; zudem benutzten seine Gegner, während er die Kolonie Junonia einrichtete, seine Abwesenheit, um gegen ihn zu wühlen. Endlich überbot ihn sein Kollege im Tribunal Livius Drusus durch ein Anträge des — freilich unausführbares — Gesetz, wonach in Italien selbst zwölf ®rufu§' neue Kolonien geschaffen werden sollten. Gajus wurde, nachdem er zwei Jahre lang wie ein Monarch gewaltet hatte, für das Jahr 121 nicht wieder zum Tribunen gewählt. Als der Antrag seiner Gegner, die Tod des ... _ . vk. Gracchus Kolonie ^unoma wieder aufzuheben, in den Komitien zur Beratung 121. kam, entstand ein Straßenkampf; der Konsul O p i m i u s rief zu den Waffen, während die Gracchaner den Aventin besetzten; am nächsten Tage fand man Gajus' Leiche jenseit des Tibers. Seitdem war für einige Zeit die politische Herrschaft des Ergebnisse. Senats wiederhergestellt. Das gracchische Ackergesetz hatte zwar für den Augenblick eine starke Vermehrung der römischen Bürger zur Folge gehabt, aber seine Wirkung wurde dadurch wieder vernichtet, daß die neuen Bauernstellen für verkäufliches Eigentum erklärt wurden, was schnell zur Wiederherstellung der Latifundien führte. Die Seit des Marius und Sulla 121—78. Der jugurthinische ititd der Kimbcrnkricg. Die römische Nobilität fühlte sich jetzt wieder sicher in ihrer Macht. Ihre Untüchtigfeit einerseits, ihre schamlose Selbstsucht und Habgier*) andrerseits traten in den beiden großen Kriegen des Zeitalters klar hervor. § 118- Ter jugurthinische Krieg. Jugurtha war der ebensow^elrieg fähige und tapfere wie ehrgeizige und gewissenlose Enkel Masinissas 1) Sallust charakterisiert in feiner Geschichte des jugnrthinifchen Krieges einen der Führer des Senats, M. Ämilius Scaurus, folgendermaßen: homo nobilis. irapiger factiosus, avidus potentiae honoris divitiarum, ceterum vitia sua callide occultans. 10*

9. Geschichte des Altertums - S. 148

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
148 Römische Geschichte. Jugurtha. und Neffe des Königs Micipsa von Numidien. Dieser hatte ihn neben feinen beiden Söhnen zum Erben feines Landes eingefetzt. Aber damit noch nicht zufrieden, ließ er zuerst den einen feiner Vettern ermorden, griff dann den andern an und schloß ihn in seiner Hauptstadt Cirta ein; nach der Einnahme der Stadt ließ er ihn selbst und die ganze Bevölkerung niedermachen, dabei auch die römischen Kaufleute, die dort, wie allenthalben in den abhängigen Landen, den Handel in ihrer Hand hatten. Er vertraute auf die Bestechlichkeit des römischen Adels, den er kennen gelernt hatte, als er mit vor Numantia kämpfte, und der ihn bisher begünstigt hatte. Lahme Krieg- §[ßer fcer Volkstribun C. M e m m i u s erzwang die Kriegserklärung, fuhrung. und ein Heer wurde nach Numidien geschickt. Als sich der Konsul be-stechen ließ und Jugurtha einen vorteilhaften Frieden bewilligte, war es wieder Memmius, der die Bestechung aufdeckte. Jugurtha wurde unter freiem Geleit nach Nom geladen, um gegen den Konsul als Zeuge zu dienen; aber ein ebenfalls bestochener Volkstribun verbot ihm zu reden, und Jugurtha reifte, nachdem er einen Vetter, der Anspruch auf seinen Thron erhob, in Rom selbst hatte ermorden lassen, wieder ab?) Der Krieg begann jetzt von neuem. Während jedoch der neue Konsul in Rom weilte, ließ sich sein Bruder, der ihn in der Führung des Heeres vertrat, von Jugurtha in einem Engpaß des Atlas einschließen und mußte mit seinem Heere unter dem Joche durchgehen. Enttme cve^t endlich wurde ein tüchtiger Mann nach Numidien gesandt, fühning. D. Cäcilius Metellus, adelsstolz, aber tatkräftig, pflichtbewußt und für Geld unzugänglich. Er besiegte Jugurtha in offener Feldschlacht. Dieser warf sich nun aus den kleinen Krieg, den die Natur des wasserarmen, schluchtenreichen Berglandes begünstigte; und Metellus war nicht imstande, ihn endgültig zu überwinden, zumal jetzt auch sein Schwiegervater B o c ch u s von Mauretanien ins Feld rückte. Da wurde 107 C. M a r i u s zum Konsul gewählt, ein Tagelöhnersohn aus einem Dorfe bei Arpinum, der als Soldat emporgekommen war. Auch er hatte sich vor Numantia ausgezeichnet; durch feine Heirat mit einer Tochter des vornehmen Hauses der Julier faßte er in den höheren Kreisen Fuß; er bekleidete die Ämter bis zur Prätur; feine Konfulwahl verdankte er der allgemeinen Erbitterung über die Nobili-tät. Auch er hatte indessen im kleinen Kriege keine entscheidenden Er- 1) Bei feiner Abreise nannte er, wie Sallust erzählt, Rom urbem venalem et mature perituram, si emptorem invenerit.

10. Geschichte des Altertums - S. 149

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der jugurthinische und der Kimbernkrieg. 149 folge; das Verdienst, sich der Person Jugurthas bemächtigt zu haben, gebührte L. Cornelius Sulla, dem Quästor des Marius, der als Gesandter Bacchus dazu vermochte, feinen Schwiegersohn gefangen zu nehmen und auszuliefern. Jugurtha wurde in dem Tullianum am Kapitol erdrosselt; das Königreich Numidien blieb in verkleinerter Gestalt bestehen. § 119. Der Kimbernkrieg. Um dieselbe Zeit erschienen an der Der Kimbern-Nordgrenze Italiens zum ersten Male Scharen des Volkes, das einst n?bis das römische Reich zerstören sollte, der Germanen. Die Kimbern 101- und Teutonen hatten mit Weib und Kind, die sie auf Karren mit sich führten, und großen Viehherden ihre Heimat in Jütland und Holstein verlassen, von einer Sturmflut gezwungen, oder weil sie ihnen bei wachsender Volkszahl nicht die nötige Nahrung gewährte. Ihre Bitte um Land wurde von dem Konsul Cn. Papirius Carbo, der mit einem Heere in den Alpen bei No rej a stand, abgewiesen; Noreja 113. ja er griff sie hinterlistig an, wurde aber völlig geschlagen und nur durch ein Gewitter vor Vernichtung gerettet. Die Germanen fielen darauf in Gallien ein, durchzogen es nach allen Richtungen, bereiteten zwei römischen, von unfähigen und uneinigen Feldherren geführten Heeren bei A r a u s i o , dem heutigen Orange an der Rhone, furchtbare Arausio 105. Niederlagen, brachen aber auch jetzt nicht in das erschreckte Italien ein, sondern zogen nach Spanien. Von dort zurückgekehrt, vereinten sie sich mit keltischen Helvetiern, die ebenfalls ihre Heimat verlassen hatten. Bald darauf trennten sie sich, um auf verschiedenen Wegen nun endlich Italien auszusuchen: die Teutonen wandten sich die Rhone abwärts in die narbonensische Provinz, die Kimbern durch Tirol über den Brenner. Die Römer hatten in dieser Gefahr bereits 104 Marius zum Konsul gewählt und übertrugen ihm die höchste Würde gegen die Gesetze von Jahr zu Jahr. Er hatte zunächst im Heere die Zucht wiederhergestellt und die Truppen durch Anlegung eines Rhonekanals beschäftigt; als die Teutonen herannahten, nahm er anfangs keine Schlacht an; nachdem sie darauf unter Hohnworten an seinem Lager vorüber nach Süden abgezogen waren, folgte er ihnen vorsichtig bis Aquä Sextiä (Aix). Aquä Sem Hier wurde zuerst das Volk der A m b r o n e n in einem Gefecht, das beim Wasserholen entstand, vernichtet; drei Tage später traf dasselbe Schicksal die Teutonen, derar Ansturm gegen die auf einem Hügel
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