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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 1

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Sechste Periode. Von 1648—1789. Zeitalter der unumschränkten Fürstenmacht. Erster Abschnitt. Von 1648—1740. Der extreme Absolutismus im Zeitalter Ludwigs Xiy. I. Zustand der europäischen Staaten nach 1648. 1. Das System der europäischen Staaten. Der Westfälische Friede schuf im christlichen Europa fünf Grofsstaaten: Österreich, Frankreich, England, die Nie- derlande und Schweden. Die österreichische Monarchie umfafste das Erzherzogtum Österreich, das in das Land ob der Enns und unter der Enns zerfällt, die Herzogtümer Steiermark, Kärnten und Krain, die Grafschaften Görz und Tirol, dazu seit 1526 das Königreich Böhmen, die Markgrafschaft Mähren, das Herzogtum Schlesien und den westlichen Teil des Königreichs Ungarn, dessen Ostgrenze etwa über Eperies, Komorn, die Raab zur oberen Save und zur kroatisch-bosnischen Grenze ging. Frankreich besafs, mit seiner heutigen Ausdehnung verglichen, im S. nicht die Grafschaft Roussillon mit Perpignan, im 0. und N. nicht Savoyen, die Franche Comté, Artois und den südlichen Hennegau, wohl aber Teile des Elsafs und von Lothringen. Eng- land beherrschte Irland und stand seit 1603 mit Schottland in Personalunion.1 Die Niederlande, klein an Ausdehnung, aber die erste Seemacht Europas, waren an Umfang dem heutigen Königreich nahezu gleich. Schweden war, im Besitz von Finn- 1) Der Name „Königreich Grofsbritannien“ wurde seit der Tjnionsakte von 1707, welche die Realunion von England und Schottland herbeiführte, amtlich gebräuchlich. Irland wurde durch die Unionsakte von 1800 dem nun- mehrigen Königreich „Grofsbritannien und Irland“ ein verleibt. Brettschneider, Hilfsbuch, Vh. 2. Aufl.. 1

2. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 14

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
14 Sechste Periode. Von 1648—1789. — Erster Abschnitt. Von 1648—1740. und Auersperg für sich gewonnen. Holland selber war durch Partei wirren (Vi § 132) zerrissen und geschwächt; damals hatte die aristokratische Partei unter Johann de Witt die Oberhand. Der einzige Verbündete Hollands war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Trotz der lockendsten Anerbietungen Frank- reichs, trotz des Widerspruches seiner Minister (Otto von Schwerin) und seiner (zweiten) Gemahlin Dorothea von Holstein-Glücksburg fand er den Mut, in gerechter Würdigung der durch Frankreichs Übermacht seinem Staate, dem [Reiche und der protestantischen Sache drohenden Gefahr, mit der Republik ein Bündnis zu schliefsen. Der Angriff der von Condö und Turenne geführten franzö- sischen Heere gegen das durch Parteihader zerrissene Land war vernichtend. Aber durch eine Revolution wurde Wilhelm Iii. von Oranien zum Statthalter erhoben — Johann de Witt und sein Bruder Cornelius wurden im Haag ermordet (Aug. 1672) — und so Einheit in die Kriegführung gebracht; wieder (Vi § 129) durchstachen die Holländer die Dämme; der Krieg kam zum Stehen. Friedrich Wilhelm hatte mit dem Kaiser einen Vertrag zur Auf- rechterhaltung des Westfälischen Friedens geschlossen; da aber Leopold zugleich im Bunde mit Frankreich war, diente die Hilfe des kaiserlichen Feldherrn Montecuccoli nur dazu den Feldzug am Mittelrhein und in Westfalen scheitern zu lassen, so dafs der Kurfürst 1673 sich zu dem wenig rühmlichen Frieden zu Vossem (ö. von Brüssel) genötigt sah. Aber nun entschlofs sich der Kaiser endlich gegen Ludwig zum Kriege, dem auch Spanien und das Reich und als Glied des Reiches der Kurfürst von Brandenburg beitraten. Während die Franzosen unter Turenne, Condö und dem Marschall von Luxemburg Fortschritte machten, fiel auf Ludwigs Anreiz der schwedische General Gustav Wrangel in die Marken ein (1674). Erst Ende Mai 1675 brach Friedrich Wilhelm dahin auf, erreichte in Eilmärschen Magdeburg, durchbrach mit 6000 Reitern und 1200 auf Wagen gesetzten Musketieren das Centrum der Auf- stellung der völlig überraschten Schweden bei Rathenow a. d. Havel (Derfflinger) und schlug, nachdem am Morgen des 28. Juni der Landgraf Friedrich von Hessen-Homburg den Angriff eröffnet, mit 6400 Reitern und 12 Geschützen die weichenden Schweden

3. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 24

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
24 Sechste Periode. Von. 1648 —1789. — Erster Abschnitt. Von 1648 —1740. Nach Leopolds I. Tode führte Joseph I. — er regierte von 1705 —11 — den Krieg energischer fort. 1706 wurden die Franzosen von Marlborough bei Ramillies (n. von Namur), von Eugen bei Turin — hier wie bei Höchstädt zeichneten sich die Preußen unter Leopold von Anhalt-Dessau aus — bis zur Ver- nichtung geschlagen. Es folgten neue Siege Eugens und Marl- boroughs, 1708 bei Oudenaarde (a. d. Schelde), 1709 bei Mal- plaque t (zwischen der oberen Schelde und Sambre). Auch in Spanien, wo die beiden Prätendenten als Philipp V. und Karl Iii. sich persönlich bekämpften, war, nachdem jener trotz mehrfacher Wechselfälle entschieden das Übergewicht gehabt hatte, 1710 Karl wieder im Vordringen. ß) Umschwung und Friede. Durch die fortwährenden Nieder- lagen erschöpft und gedemütigt, hatte Ludwig Xiv. wiederholt den Frieden angeboten, war aber bei den Verbündeten auf mafs- lose Forderungen gestofsen. Da trat 1710 ein Umschwung zu seinen Gunsten ein: 1. in England wurde das Whigkabinett und Marlborough gestürzt, und die neue Toryregierung (Bolingbroke) wollte den Frieden; 2. in Spanien erfolgte ein Umschlag zu gunsten Philipps; 8. die Niederlage Schwedens im Nordischen Kriege lenkte die Aufmerksamkeit und Sorge zunächst der norddeutschen Fürsten (Preußens) dorthin. Dazu starb 1711 Josef I. ohne männ- liche Nachkommen. Sein Nachfolger, auch im Kaisertum — er regierte als Karl Vi. von 1711—40 —, wurde nun sein Bruder Karl. Damit fiel für seine Verbündeten jeder Grund zur Fort- setzung des Krieges. So schlossen Frankreich, England, Holland, Preußen, Savoyen, Portugal 1713 den Frieden zu Utrecht unter folgenden Bedingungen: 1. Spanien und die Kolonien soll Philipp V. behalten, die spanische Krone mit der französischen aber nie vereinigt werden; die Niederlande und die spanischen Provinzen in Italien kommen an Österreich; das während des Krieges von den Engländern eroberte Gibraltar verbleibt ihnen; 2. Frankreich erkennt die Thronfolge des Hauses Hannover in England an und tritt an diese Macht die Hudsonsbailänder, Neu- schottland und Neufundland ab; 3. Holland erhält eine Reihe fester Plätze; 4. Preußen erlangt die allgemeine Anerkennung seiner Königswürde und die Bestätigung der Besitzergreifung der

4. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 66

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
66 Sechste Periode. Von 1648 — 1789. — Zweiter Abschnitt. Von 1740 — 1789. Humanitätsanstalten; er suchte die Verwaltung zu centralisieren, die Unterschiede der einzelnen Länder zu beseitigen und dem Gesamtstaate deutsches Gepräge zu geben. Für die Kunst, die Musik wie die Dichtung, begeistert, förderte er unausgesetzt die Werke Mozarts. Allzu sehr seinem hochfliegenden Enthusiasmus für die Menschheit und zu wenig staatsmännischen Erwägungen folgend, stiefs er überall auf Verkennung und Widerstand und verzehrte seine Kraft in tragischer Sisyphosarbeit. In Belgien entstand, da sowohl Adel wie Klerus wie Bürgertum gegen Josef erbittert war, ein Aufstand; erst Josefs Ii. Bruder Leopold Ii., der von 1790 — 92 regierte, gewann die Provinzen wieder; und den Verlust Ungarns konnte Josef nur dadurch verhindern, dafs er alle mifsliebigen Verordnungen widerrief. Trotzdem aber und trotz der Restauration unter Leopold Ii. und der Reaktion unter Franz Ii. 1792 —1835 blieb sein Wirken für Österreich nicht verloren. § 57. e) Die kleineren deutschen Staaten. In vielen derselben herrschte ein die französischen Vorbilder nachäffendes Treiben, und wo die Steuern der schwer bedrückten Unterthanen für den Prunk und die Ausschweifungen des Hofes nicht ausreichten, wurden die Landeskinder in fremden Kriegsdienst verkauft. Be- sonders schlimm stand es in Kursachsen unter August Ii. und Iii. (darauf traten bessere Zustände ein), in der Pfalz unter Karl Theodor, in Ansbach und Bayreuth, in Württemberg unter Karl Eugen (man denke an Schubarts und Schillers Schicksal), in Hessen - Kassel und Braunschweig. Aber der Einflufs Friedrichs d. Gr. wirkte auch vielfältig wohlthätig; so in Bayern, in Kursachsen seit 1764, in Sachsen-Weimar, wo Karl August regierte, in Baden und Anhalt-Dessau (hier gründete Basedow sein Philan- thropin). Auch in manchen geistlichen Stiftern kam es zu segens- reichen Reformen. Im ganzen aber waren die geistlichen Staaten die verfallensten des morschen Reiches. 4. Die neuen volkswirtschaftlichen Lehren und die Umwälzung des Wirtschaftslebens. § 58. a) Der Physiokratismus. Je mehr die verderblichen Wirkungen des merkantilistischen Systems staatlicher Bevormundung in Frank-

5. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 54

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
54 Sechste Periode. Von 1648—1789. — Zweiter Abschnitt. Von 1740—1789. 45. insbesondere für die preufsischen, wo Friedrich mit Unterstützung v. Brenckenhoffs eine grofsartige Kulturarbeit unternahm, den Bromberger Kanal baute, Gewissensfreiheit und eine treffliche Justiz und Verwaltung in dem wirtschaftlich, geistig und sittlich herabgekommenen Lande schuf. 2. Der bayrische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund. In seinen Bestrebungen das Kaisertum durch Neubelebung der schon längst verfallenen Reichsverfassung zu stärken geschei- tert, suchte Josef Ii. die Kaiserwürde zur Vergröfserung Habs- burgs zu benutzen. Als die bayrische Kurlinie ausstarb, wufste er den Erben Karl Theodor von Pfalz-Sulzbach zu bewegen ihm gegen Geldzahlungen den besten Teil Bayerns abzutreten. Friedrich veranlafste den voraussichtlichen Nachfolger Karl Theo- dors, Karl von Pfalz-Zweibrücken, zum Einspruch dagegen, und da solcher wirkungslos blieb, trat er als Verteidiger der Reichs- verfassung gegen Österreich bewaffnet auf. Die Hoffnung Josefs auf die Hilfe Frankreichs —- seine Schwester Marie Antoinette war Ludwigs Xvi. Gemahlin — wurde vereitelt, da Frankreich sich dem Aufstande der amerikanischen Kolonien gegen England anschlofs. Der Krieg 1778 — 79 führte zu keinem bedeutenderen militärischen Ereignis („Kartoffelkrieg“, „Zwetschgenrummel“) und endete mit dem Frieden zu Teschen, in dem Österreich das „Innviertel“ (die ö. Ecke zwischen Inn und Donau) erwarb und im übrigen auf Bayern verzichtete. Aber der unruhige Thatendrang Josefs kam nicht zur Ruhe, und seit er 1780 in den österreichischen Erblanden durch den Tod seiner Mutter Alleinherrscher geworden war, stieg die Wahr- scheinlichkeit eines neuen Krieges mit Preußen, zumal er auch Katharina Ii. für sich gewann, mit der er die Teilung der Türkei plante. Als er auf seine bayrischen Pläne 'zurückkam und die österreichischen Niederlande gegen Bayern vertauschen wollte, stiftete 1785 Friedrich, dem die Angst vor Josefs absolutistischen Kaiserideen die deutschen Kleinstaaten in die Arme trieb, im Einverständnis mit Hannover und Sachsen unter des anfangs zaudernden Hertzberg Beihilfe den deutschen Fürstenbund „zur Erhaltung der Reichsverfassung und Wahrung der landes-

6. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 138

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
138 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Zweiter Abschnitt. Von 1815—1871. Belagerungszustand über Berlin verhängt, die Versammlung nach Brandenburg (a. d. Havel) verlegt, war aber nicht beschlufsfähig, da die Opposition in Berlin zurückblieb, Steuerverweigerung be- schlofs und an weiteren Sitzungen verhindert wurde; sie wurde im Dez. 1848 aufgelöst und eine Verfassung oktroyiert, die ihre endgültige Gestalt nach der Revision durch beide Kammern am 31. Jan. 1850 erhielt (nachher- noch einige Abänderungen). Grundrechte aller Preußen sind: Gleichheit vor dem Ge- setz, Freiheit der Auswanderung, des religiösen Bekenntnisses, der Wissenschaft und ihrer Lehre, der — nur durch Gesetz be- schränkten — Presse, des Versammlungs- und Vereinsrechts. Der allgemeinen Schulpflicht — der Staat hat die Schulhoheit — steht die allgemeine Wehrpflicht zur Seite. Die vollziehende Gewalt sowie das Recht über Krieg und Frieden hat der König; er er- nennt und entläfst die Minister (heute für Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Handel und Gewerbe, öffentliche Arbeiten, Landwirt- schaft, Kultus, Krieg, Justiz), die verantwortlich sind und deren Gegenzeichnung alle Regierungsakte des Königs zu ihrer Gültig- keit bedürfen; die gesetzgebende übt der König und die beiden Kammern (Landtag) gemeinsam aus. Die erste Kammer, das Herrenhaus, besteht aus erblichen Mitgliedern (den grofsjährigen Prinzen des königl. Hauses, den Häuptern der ehemaligen reichs- ständischen Häuser u. a.) und solchen auf Lebenszeit vom König ernannten (darunter Vertreter von Adelsverbänden, des alten und befestigten Grundbesitzes, der Universitäten, gewisser gröfserer Städte und Personen des königlichen Vertrauens); die zweite Kammer, das Abgeordnetenhaus (jetzt 433 Mitgl.), geht aus öffent- lichen, indirekten Dreiklassenwahlen hervor; das aktive Wahlrecht beginnt, vorausgesetzt den Besitz der bürgerlichen Rechte und den Nichtempfang öffentlicher Armenunterstützung, mit dem 24., das passive mit dem 30. Lebensjahr; die Abgeordneten erhalten Diäten und Reisekosten. Die Mitglieder beider Kammern sind Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. Die Legislaturperioden, früher 3jährig, sind (seit 1888) öjährig. §121. y) Die deutschen Verfassungskämpfe. Die am 18. Mai 1848 in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. eröffnete Deutsche Nationalversammlung umfafste den geistigen Adel der Nation.

7. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 140

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
140 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Zweiter Abschnitt. Von 1815—1871. gehindert. Noch hielt Friedrich Wilhelm, in Deutschland in grofser Stellung, an dem Gedanken der deutschen Union auf der Grund- lage der freien Vereinbarung mit den Fürsten fest (Radowitz) und schlofs mit Sachsen und Hannover das „Dreikönigsbündnis“ (Mai), das diese beiden von vorn herein nicht zu halten ent- schlossen waren. Diesem Vorgehen Preußens stimmte die Erb- kaiserpartei in Gotha zu. Nun aber trat Österreich, das, bis jetzt mit seinen eigenen Angelegenheiten beschäftigt, wenig in die deutsche Frage hatte eingreifen können, kraftvoll den matt- herzigen Bestrebungen Preußens entgegen. 122. d) Revolution und Reaktion in Österreich. Der österreichische Staat brach im Frühlinge 1848 unter dem Zusammenwirken der Verfassungs- und Nationalitätenfrage völlig zusammen: Lombardo- Venetien rifs sich los, die Tschechen (Palacky) und Ungarn forderten Autonomie und demokratische Verfassungen; die Süd- slawen (Jellachich, Banus von Kroatien) lösten die Verbindung mit Ungarn. In Wien kam es zu Aufständen (Mai), die den Hof zur Flucht nach Innsbruck zwangen; Studenten und Bürger- corps hatten die Gewalt in Händen. Doch wurde im Juli der Reichstag eröffnet, der Kaiser kehrte zurück. Das Eintreten der Regierung für die Kroaten und gegen die Ungarn rief einen neuen Aufstand hervor (Okt.); der Hof floh nach Qlmütz. Aber Jellachich und Fürst Windischgrätz rückten vor Wien, die Stadt wurde bezwungen (Nov.), und eine grausame Reaktion be- gann (unter den Erschossenen befand sich der Frankfurter Reichs- tagsabgeordnete Robert Blum). Der Reichstag wurde nach Krem- sier (Mähren, a. d. March) verlegt, Fürst Felix Schwarzenberg übernahm das Ministerium. Am 2. Dez. 1848 dankte Ferdinand I. zu gunsten seines Neffen Franz Josef ab. Nach Auflösung des Reichstages (März 1849) oktroyierte Schwarzenberg eine freisinnige, aber nicht ernstgemeinte Gesamtstaatsverfassung. Nun wandte sich die Regierung gegen Ungarn, wo Kossuth die Diktatur über- nommen hatte, war jedoch nicht imstande gegen Görgey und Klapka etwas auszurichten, und erst die Hilfe Nikolaus’! von Rußland (Paakjewitech) schlug den Aufstand nieder; das Ende war Görgeys Kapitulation bei Vilägos (nö. von Arad) (Aug. 1849), der ein Schreckensregiment unter Haynau folgte.

8. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 147

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Die Gründung des Königreichs Italien und des Deutschen Reiches 1858—1871. 147 kamen auch auf den Sänger-, Turner- und Schützenfesten, am mächtigsten bei der Schillerfeier am 10. Nov. 1859 zum Ausdruck. b) Der Militär- und Verfassungskonflikt. Die regierungfreund-§ 129. liehe Stimmung im Lande schlug um, als die Regierung an die Heeresreform ging. Die Mängel der preufsischen Heeresver- fassung, die bei der Mobilmachung 1859 grell hervortraten, waren, dafs die Zahl der jährlich Ausgehobenen jetzt wie 1814 40000 betrug, während die Bevölkerung von 11 auf 18 Mill. gewachsen war, dafs also bei jeder Mobilmachung die Landwehr I. Aufgebots, von der die Hälfte verheiratet war, herangezogen wurde, während zahlreiche dienstfähige junge Leute zu Hause blieben. Der Plan der Regierung, Wilhelms eigenstes Werk, ging nun dahin, jähr- lich 63000 Mann auszuheben, die jüngeren Jahrgänge der Land- wehr I. Aufgebots zur Reserve zu ziehen, die älteren mit der Landwehr Ii. Aufgebots zu vereinigen und die Landwehr von der aktiven Feldarmee (Linie und Reserve) schärfer zu trennen; die Kosten dieser Reorganisation betrugen jährlich 91/, Mill. Thaler. Die liberale Partei billigte wohl, abgesehen von dem letzten Punkte, den Grundplan, wollte aber billiger zum Ziele kommen durch Einführung der zweijährigen Dienstzeit, die ja von 1833 bis 52 bestanden habe, — zum gröfsten Nachteil des Heeres, wie der Regent überzeugt war. Ende 1859 übernahm General- leutnant Albrecht v. Roon, ebenso ehrenhaft wie tüchtig, die Durchführung der Reform dem Landtage gegenüber. 1860 be- willigte das Abgeordnetenhaus das Geld „einstweilig“ auf ein Jahr; dasselbe geschah in der Tagung von 1861. Inzwischen war Friedrich Wilhelm Iy. am 2. Jan. 1861 ge- ' storben, und Wilhelm I. war König geworden; am 18. Okt. liefs er sich in Königsberg krönen. In seiner Ansprache „An mein Volk“ hiefs es: „Es ist Preußens Bestimmung nicht, dem Genufs der erworbenen Güter zu leben. In der Anspannung seiner geistigen und sittlichen Kräfte, in dem Ernst und der Aufrichtigkeit seiner religiösen Gesinnung, in der Yereinigung von Gehorsam und Freiheit, in der Stärkung seiner Wehrkraft liegen die Bedingungen seiner Macht. . . . Meine Pflichten für Preußen fallen mit meinen Pflichten für Deutschland zusammen.“ Die Neuwahlen ergaben Ende 1861 für die Kammer eine oppo- 10*

9. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 155

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Die Gründung des Königreichs Italien und des Deutschen Reiches 1858—1871. 155 ! Stellung verwenden. Da in der Yerfassungsfrage weder der Föde- i ralismus noch der Centralismus durchzuführen gewesen war, blieb der Dualismus, der „Ausgleich“ zwischen den beiden mächtigsten Nationen, den Deutschen und Ungarn, übrig; er war ein Werk des neuen Reichskanzlers v. Beust und des ungarischen Patrioten Franz Deäk und wurde durch Franz Josefs Krönung in Ofen und die Begnadigung der Aufständischen von 1848 äufserlich gekenn- zeichnet (1867). Zugleich erhielten beide Reichshälften konstitu- tionelle Verfassungen. Die auswärtige Politik, Krieg und Finanzen sind gemeinsame Angelegenheiten der österreichisch- ungarischen Monarchie; sonst hat jede Reichshälfte gesonderte Ministerien (Graf Andrassy wurde ungarischer Ministerpräsident) und Volksvertretungen, in Cisleithanien den Reichsrat (Herrenhaus und Abgeordnetenhaus), in Transleithanien den Reichstag (Magnaten- tafel und Repräsentantentafel); aufserdem giebt es Landtage in den einzelnen Kronländern; zur Beratung der gemeinsamen Angelegen- heiten treten je 60 aus dem Reichsrate und Reichstage gewählte Abgeordnete, die Delegationen, zusammen; jedes Kronland steht unter einem Statthalter und zerfällt in Bezirkshauptmannschaften bezw. Komitate (Gespanschäften). — In der cisleithanischen Reichs- hälfte dauern die Schwierigkeiten besonders wegen der Ansprüche der Tschechen an. ß) Für Preußen und Deutschland. Die bestrittene Heeres- organisation und das (von Dreyse erfundene) Zündnadelgewehr hatten sich glänzend bewährt. Der Traum von Jahrhunderten begann Wahrheit zu werden. Auf der Höhe des kriegerischen Erfolges schaffte Wilhelm den Konflikt, der durch die oppositio- nelle Haltung der Kammer und Mafsregelungen seitens der Re- gierung immer mehr an Schärfe zugenommen hatte, auf Bismarcks Rat aus der Welt durch Einbringung des Indemnitätsgesetzes, das mit grofser Mehrheit angenommen wurde (Sept. 1866). Aus den gemäfsigten. Elementen der Fortschrittspartei und Altliberalen bildete sich die nationalliberale Partei1, die im Abgeordneten- hause und Reichstage die stärkste wurde. Die neuen Provinzen wurden in den preufsischen Staatsorganismus eingefügt; die gröfsten 1) Lasker, Twesten, Forckenbeck, Gneist, Bennigsen, Miquel.

10. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 16

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
16 Sechste Periode. Von 1648—1789. — Erster Abschnitt. Von 1648—1740. und neuer Gewaltthat. Gestützt auf die zweideutigen Bestimmungen des "Westfälischen Friedens (Vi § 143 a) hatte er zehn elsässische Reichsstädte schon eingezogen. 1680 wurden in Metz, Breisach und Besançon sog. Reunionskammern eingesetzt, die alle an- geblichen Lehen der Bistümer Metz, Toul und Verdun und der Landgrafschaft Elsafs für französische Gebiete erklärten; dieselben wurden sofort gewaltsam besetzt. Am brutalsten war der Raub von Strafsburg am 30. Sept. 1681; von Kaiser und Reich ver- lassen, mufste sich die Bürgerschaft der Gewalt beugen. Bald drohten von Ludwig neue Gewaltthaten, als die in der Kurpfalz regierende Linie Pfalz-Simmern ausstarb (1685) — es folgte die Linie Pfalz-Neuburg :— und der König im Namen (doch gegen den Willen) seiner Schwägerin Elisabeth Charlotte von Orleans auf den ganzen Allodialbesitz der erloschenen Linie Anspruch machte. Aber sçhon hatte der Große Kurfürst seine Haltung geändert. Erbittert über die Verfolgungen der franzö- sischen Protestanten, ängstlich gemacht durch die Thronbesteigung des katholischen Jakob Ii. in England, war er in Unterhandlungen mit Wilhelm von Oranien getreten; und die Aufhebung des Ediktes von Nantes 1685 beantwortete er durch das Potsdamer Edikt und schlofs mit dem Kaiser ein Bündnis, worin ihm gegen /erzieht auf seine schlesischen Ansprüche der Kreis Schwiebus abgetreten wurde. 13. d) Der dritte Raubkrieg 1688 — 97. Die grofsartigen Erfolge des Kaisers im Türkenkriege (§ 18) bewogen Ludwig zu neuer Ge- waltthat: mehrere französische Heere brachen in die Pfalz, Kur- köln und den schwäbischen und fränkischen Kreis ein. Empört schlossen Brandenburg (Friedrich Ih.), Sachsen, Hannover, Hessen- Kassel einen Bund, dem dann auch der Kaiser und das Reich, Wilhelm Iii. von Oranien, Spanien und Savoyen-Piemont bei- traten; zum ersten Mal seit langer Zeit stand in einem franzö- sischen Kriege kein deutscher Reichsfürst auf der Seite des Feindes. Das eigentliche Haupt der Vereinigung war Wilhelm Iii., der entschlossenste Widersacher Ludwigs Xiv. und seiner Herrschafts- gelüste. Solchem Bunde gegenüber mufsten die Franzosen die besetzten Gebiete räumen (1689); auf des Kriegsministers Louvois Rat verwandelten diese Mordbrenner die Pfalz in eine Wüste
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