§ 79. Innere Zustände Deutschlands in dieser Periode. 139
Recht und Gericht sah es überhaupt in Deutschland schlimm aus, da dasselbe von den Territorialherren, selbst von den kleinsten, in voller Ausdehnung und meist in willkürlicher Weise gehaudhabt wurde. Deutschland war schon jetzt thatsächlich aufgelöst in ein buntes Gewirr selbständiger Herrschaften: Kurfürsten- und Herzogtümer, reichsunmittelbare Fürstentümer, Grafschaften, Ritterschaften und Städte. Kleinliche, eigensüchtige Interessen beherrschten dieselben. Um so wohlthuender ist es zu sehen, wie in diesem Getriebe nur Brandenburg-Preußeu und sein Herrscherhaus sich von höheren, nationalen Gesichtspunkten leiten ließen.
e) Die meisten kleineren deutschen Fürstenhöfe boten damals das Bild traurigster Entartung. Allenthalben suchte man die Pracht von Versailles nachzuahmen, und auch die Sittenlosig-keit des französischen Hofes wurde mit übernommen. Die ungeheuren Aufwendungen der Fürsten für Luxus und unwürdige oder lächerliche Vergnügungen hatten eine schreckliche Verarmung der Bauern zur Folge. Besonders war das in der Pfalz (Karl Philipp, Karl Theodor), in Württemberg (Eberhard Ludwig, Karl Alexander, besonders aber Karl Engen) und Sachsen (Friedrich August Ii. der Starke) der Fall.
f) Eine eigentümliche und in mehreren Hinsichten erfreuliche Erscheinung bildet in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Kaiser Joseph Ii. 1765—1790. Er war, wie Friedrich Ii.' 1765 sein großes Vorbild, erfüllt von dem Bewußtsein seiner Regenten- bis pflichten und stellte sein Leben in den Dienst der Volkswohlfahrt. *^0 Aber die Reformen, welche er in edelster Absicht im deutschen Reich, besonders aber in Österreich einführte, sind zu unvermittelt
und plötzlich geschehen, um dauerud zu sein. Gleichwohl sind sie doch von den segensreichsten Folgen gewesen. Die hauptsächlichsten derselben sind: 1. Das Toleranzedikt, wodurch allen christlichen Bekenntnissen in Österreich unbedingte Gleichberechtigung gewährt wurde. 2. Die Verminderung der Klöster um ein Drittel (36000 Mönche und Nonnen). 3. Umfassende Einrichtung von Schulen und anderen gemeinnützigen Anstalten, welche der Aufklärung und der moralischen Wohlfahrt des Volkes dienten. 4. Aufhebung der Leibeigenschaft. 5. Gleichmäßige Besteuerung aller Staatsangehörigen. 6. Gleichstellung aller Stände vor dem Gesetze und dem Richter. 7. Umfassende Fürsorge des Staates für die Hebung der verschiedenen Erwerbs-
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Extrahierte Personennamen: Karl_Philipp Karl Philipp Karl_Theodor) Karl Eberhard_Ludwig Ludwig Karl_Alexander Karl Alexander Karl_Engen Karl Friedrich_August Friedrich August Joseph_Ii Friedrich_Ii Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Deutschlands Deutschland Deutschland Versailles Württemberg Sachsen
§ 33. Das Interregnum. — Rudolf von Habsburg u. seine nächsten Nachfolger. 57
schon früher sehr geschwächten Bande der öffentlichen Ordnung. Gewalt und Willkür der Einzelnen, der Landesherren oder Ritter, ging vor Recht. Besonders hart lastete die allgemeine Unsicherheit auf denjenigen Klassen, die ans Handel und friedlichen Verkehr von Stadt zu Stadt angewiesen waren. Der durch die Kreuzzüge so geförderte Handel erlahmte durch das Raubrittertum, welches in der Ausübung des „Faustrechtes" seine einzige Beschäftigung sah.
Auch bedrückten räuberische Rechtsgewohnheiten, wie z. B. das Grundruhrecht und das Strandrecht, den Handelsverkehr auf Landstraße und Flüssen. So kam es, daß in dieser „kaiserlosen und schrecklichen Zeit" jeder einzelne, so gut es ging, auf Selbsthilfe dachte. Zumal die Städte organisierten eine solche in dem 1254 gegründeten rheinischen Städtebund. Auch zu anderen 1254 Vereinigungen wurde in dieser Zeit der Grund gelegt.
Um der zunehmenden Verwirrung ein Ende zu machen, entschlossen sich endlich die Fürsten auf den Antrag des Erzbischofs von Mainz den Grafen Rudolf von Habstmrg (1273 — 1291) L273 zum König zu wählen. Derselbe steuerte mit starker Hand dem brs Raubritterwesen und hielt den Landfrieden aufrecht, wodurch er sich namentlich den Dank der Städte, in denen sich mehr und mehr die Kraft und Blüte der Nation zusammendrängte, verdiente. Da der König Ottokar von Böhmen, der während des Interregnums zu seinem Stammlande noch Österreich, Steiermark und Krain erobert hatte, die Huldigung versagte, sah sich Rudolf genötigt, mit gewaffueter Hand gegen ihn zu ziehen: er besiegle ihn in der großen Schlacht auf dem March selbe 1278, in der 1278 Ottokar bett Tod fand. Nun verlieh Rudolf Österreich, Steiermark und Krain feinen Söhnen zu Lehen und begründete damit die h a b s b u r g i f ch e Macht, die sich nachher zu weltumspannendem Umfange ausdehnen sollte. Zu früh für das Reich, welches seiner ordnenden Hand länger beburft hätte, starb Rubels in Speier 1291, ohne daß er die ersehnte Wahl seines Sohnes Albrecht 1291 zu seinem Nachfolger hätte bnrchfetzen können.
Von nun an ist das Streben der beutscheu Könige vorzugsweise barauf gerichtet, sich eine eigene H ausmacht zu gründen, da sie nur so bett widerstrebenden Fürsten überlegen sein konnten.
Sehr oft ittbes war bieses Streben nach einer Hausmacht so stark, daß sie darüber den Nutzen des Reiches versäumten, ja demselben oft geradezu zuwider waren und sogar ihre Stellung als Könige
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Extrahierte Personennamen: Rudolf_von_Habsburg Rudolf Rudolf_von_Habstmrg Rudolf Ottokar_von_Böhmen Ottokar Rudolf Rudolf Ottokar Ottokar Rudolf_Österreich Rudolf Albrecht Albrecht
;08. Kirche des heil. Grabes zu Jerusalem.
(Nach Kugler, Geschichte der Kreuzzüge.)
6. Das schwache Königreich Jerusalem. Man bot dem edlen
Gottfried die Krone des neuen Reiches an, aber er wollte an der Stelle
keine goldene Krone tragen, wo sein Heiland unter einer Dornenkrone
geblutet hatte, und nannte sich nur „Beschützer des heiligen Grabes".
Nachdem er noch ein siebenmal stärkeres Heer des Sultans von Ägypten
besiegt und dem Reiche neue Gesetze gegeben hatte, starb er infolge der 1100
unsäglichen Anstrengungen. Sein Bruder Balduin folgte ihm als König
von Jerusalem und erweiterte und befestigte sein Reich durch Eroberung
der Küstenstädte und durch ein Bündnis mit den Handelsstädten Venedig,
Genua und Pisa, die unablässig Verstärkungen brachten.
Aber durch die Uneinigkeit der Christen und die Tapferkeit der
Türken ging später ein Ort nach dem andern verloren. Und obgleich
das Abendland in sieben Kreuzzügen seine beste Kraft im Orient ver-
schwendete und an 6 Millionen Menschen opferte, so fiel doch nach
200 Jahren die letzte christliche Besitzung in Palästina, die Festung 1291
Akkon, den Türken wieder in die Hände.
7. Die wichtigen Folgen der Kreuzzüge. Der Zweck der Kreuz-
züge, die dauernde Besitzergreifung des heiligen Landes, wurde nicht
erreicht; aber sie haben einen gewaltigen Einfluß auf das öffentliche
Leben und die Kulturentwicklung im Abendlande ausgeübt. Die Kirche
gewann durch die große religiöse Begeisterung an geistiger, durch die
vielen Schenkungen an weltlicher Macht. Auch manche Herzöge und
Grafen erhielten einen Zuwachs an Besitz, indem sie erledigte Lehen
einzogen. Vor allem aber brachten die Kreuzzüge den größeren Städten
Vorteil. Ihr Handel und Verkehr hob sich, und mit ihrem Reichtum
erkauften sie leicht von den geldbedürftigen Fürsten größere Vorrechte.
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Extrahierte Personennamen: Kugler Gottfried Balduin
160
und zu schreiben als ihre Männer. Spinnen, Weben, Nähen und Sticken
von Wäsche-, Bett- und Kleidungsstücken lernten und übten Bürger- wie
Fürstenfrauen. Erstere halfen auch bei Feld- und Gartenarbeiten und
verrichteten alle häuslichen Geschäfte mit ihren Töchtern ohne Dienstboten.
c) Der Handelsverkehr. Der Handel nahm einen immer größeren
Aufschwung, als die Seestädte die Waren fremder Länder auf bestimmten
Handelsstraßen bis in das Herz des Erdteils beförderten. Die Schiffe
Genuas und Venedigs führten die Güter des Morgenlandes herbei.
Saumtiere trugen die Waren durch die Alpen nach Augsburg, Straß-
burg, Nürnberg u. a. süddeutschen Städten. Mit diesen Pulsadern des
Verkehrs standen wieder Köln, Braunschweig, Erfurt, Hamburg, Bremen,
Lübeck, Brügge, Brüssel, Antwerpen u. a. nördliche Städte in Verbindung,
so daß ein Netz von Verkehrsstraßen Europa überzog.
ck) Die Bedeutung der Städte. Jede Stadt hatte anfänglich
als Herrn den Besitzer des Grund und Bodens. War das Reich Boden-
besitzer, so war die Stadt königlich oder Reichsstadt, war es die Kirche,
so hieß die Stadt bischöflich. Aber auch weltliche Fürsten besaßen
Städte und suchten sie zur Blüte zu bringen. Der Stadtherr ließ die
Stadt durch einen Schultheiß und Schöffen verwalten. Alles Streben
der Bürger aber ging dahin, frei und unabhängig zu werden und sich
durch selbstgewählte Bürgermeister und Ratsherren zu regieren. Vielen
glückte es, durch Kauf oder Kampf immer ein Recht nach dem andern
zu erwerben und endlich zu freien Städten zu werden. Diese erkannten
nur den Kaiser als Oberherrn an. Sie erwarben Landbesitz, umzogen
ihr Gebiet mit einer Landwehr (einem Waldsaum und Graben), be-
festigten sich durch hohe Mauern, Türme und Zinnen und Wallgräben, be-
waffneten die Bürgergilden und stellten sie unter einen Stadthauptmann,
hielten Wächter auf den Türmen und gewaffnete Soldknechte in der
Stadt. Mit Handel und Gewerbe wuchs der Reichtum und die Macht
der Städte, und weil sie den Fürsten eine Stütze gegen den Adel und
die geistlichen Würdenträger waren, so gelang es ihnen, immer mehr
Rechte und Freiheiten zu erwerben. Als der Bauernstand in Leibeigen-
schaft geriet, das Rittertum in Faustrecht und Räuberei ausartete, geist-
liche und weltliche Fürsten nur die Vergrößerung ihres Besitzes im Auge
hatten, Papsttum und Kaisertum miteinander um die Obmacht rangen,
da waren die Städte Burgen der Freiheit und Pflegestätten von
Fleiß, Kunst und Wissenschaft. In ihnen entwickelte sich das
deutsche Schulwesen. Bürger des reichen Augsburg waren Fürsten gleich
an Reichtum, Macht und Pracht. Nürnberger Bürger wohnten besser
als die Könige von Schottland. Danzigs Bürgermeister erklärte dem
Dänenkönige den Krieg. Der Luxus nahm so zu, daß ihm durch strenge
Gesetze gesteuert werden mußte.
a) Städtebündnisse. Zum Schutz gegen die Raubritter und zur
Sicherung und Besserung der Land- und Wasserwege entstanden Städte-
bündniffe, z. B. der rheinische Bund. Zur höchsten Blüte gelangte die
Hansa, deren Vorort Lübeck war. Von Brügge in Flandern, London
in England, Bergen in Norwegen bis nach Nowgorod in Rußland liefen
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Extrahierte Personennamen: Danzigs
Extrahierte Ortsnamen: Venedigs Augsburg Nürnberg Braunschweig Erfurt Hamburg Bremen Antwerpen Europa Schottland Flandern London England Norwegen
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gegen „Entschädigungen" die Krone einem englischen und einem spanischen
Fürsten übertragen. Beide bekümmerten sich ebensowenig um Deutschland
wie die deutschen Fürsten um diese Namenkaiser. Die deutschen Fürsten
waren völlig selbständig geworden. Handel, Gewerbe und Acker-
bau lagen gänzlich darnieder. Niemand war seines Lebens und Gutes
sicher. Die Fürsten und Herren rauften miteinander in endlosen Fehden,
und nur der Stärkste hatte Recht (Faustrecht). Von ihren sicheren
Burgen aus, die an den Landstraßen auf geschützten Orten sich zahlreich
erhoben, raubten die Ritter, was zu rauben war. Sie schwangen sich
in den Steigbügel, sobald der Knecht auf dem Wartturm das Zeichen
gab, daß Reifende oder Warenzüge nahten, um die reichen Warenzüge
der Kaufleute zu plündern und von den Gefangenen oft ein sehr hohes
Lösegeld zu erpressen. Gegen diese Raubritter oder Ritter vom Steg-
reif (d. i. Steigbügel) schloffen die Städte, welche unter diesem Unwesen
am meisten litten, Bündnisse zu Schutz und Trutz.
Unteritalien gab der Papst als päpstliches Lehn dem finsteren Karl
von Anjou, einem Bruder Ludwigs des Heiligen von Frankreich.
Karl unterdrückte mit grausamer Härte Adel, Bürger und Geistlichkeit,
und das ganze Land seufzte unter den Händen dieses Henkers.
2. Der unglückliche Zug Konradins nach Italien. In Bayern
am Hofe seines Oheims wuchs der letzte Sproß der Staufer, Konrads
Sohn Konradin, auf. Zwei Minnelieder in der Manesseschen Samm-
lung bezeugen feine dichterische Begabung. Der Ruf der Italiener, das
Drängen seiner Freunde und der Zug seines eigenen Herzens veranlaßten
ihn zu einem Heerzuge nach Italien, um sein väterliches Erbe von den
Franzosen zurückzufordern. Vergeblich hatte seine Mutter Elisabeth
von dem Zuge abgemahnt, mit Thränen und trüben Ahnungen in Hohen-
schwangau von ihm Abschied genommen. In Italien wurde der herr-
liche Jüngling überall mit Jubel ausgenommen. Doch der Papst sprach
den Bann über ihn aus. Bei Tagliacozzo siegte Konradin anfänglich
über Karl von Anjou. Als aber seine Soldaten sich zu früh zerstreuten
und zu plündern anfingen, fiel ein Hinterhalt über sie her und brachte
ihnen eine gänzliche Niederlage bei. Konradin wurde auf der Flucht
mit seinem Freunde Friedrich von Baden gefangen und an Karl von
Anjou ausgeliesert. Dieser stellte ihn als einen Räuber und Empörer
vor ein Gericht, das ihn aber freisprach. Nur der knechtisch gesinnte
Robert von Bari erklärte ihn des Todes schuldig. Daraufhin befahl
Karl seine und seiner Begleiter Hinrichtung.
3. Sein rührendes Ende. Das Todesurteil wurde Konradin
vorgelesen, als er mit seinem Freunde Friedrich beim Schachspiel saß.
Gefaßt bereitete er sich zum Tode vor. Am 29. Oktober 1268 bestieg
er mit seinen Gefährten das Blutgerüst. Robert von Bari verlas das
Todesurteil und zerbrach den weißen Stab. Da sprang, so wird erzählt,
Graf Robert von Flandern auf und rief ihm mit drohend ge-
schwungenem Schwerte zu: „Wie kannst du, feiger Schurke, einen so
herrlichen Ritter zum Tode verurteilen!" Und das geschwungene Schwert
traf den bösen Mann. Konradin aber umarmte seinen Freund, befahl
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Extrahierte Personennamen: Karl
von_Anjou Karl Ludwigs Karl Konradins Konrads Konradin Konradin Konradin Konradin Karl_von_Anjou Karl Konradin Konradin Friedrich_von_Baden Friedrich Karl_von
Anjou Karl Robert_von_Bari Karl Karl Konradin Friedrich Friedrich Robert_von_Bari Robert_von_Flandern Konradin Konradin
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Unteritalien Frankreich Italien Bayern Manesseschen_Samm- Italien Hohen- Italien
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seine Seele Gott und legte geduldig sein Haupt auf den Block mit den
Worten: „O Mutter, welchen Schmerz bereite ich dir!" Dann empfing
er den Todesstreich. Friedrich schrie ans in namenlosem Schmerze, und
das Volk zerfloß in Thränen. Nur der herzlose Anjou, der am Fenster
einer nahen Burg stand, blieb ungerührt und sah mit teuflischer Be-
friedigung das Ende des letzten Staufers; dann fielen die Häupter
Friedrichs und der anderen Freunde Konradins.
4. Die gerechte Strafe des Mörders. Karls Reich hatte keinen
Bestand. Sein unbarmherziger Druck und die Willkür seiner französischen
Soldaten veranlaßten einen plötzlichen Aufstand, die Sicilianische
Vesper, welcher am Ostermontage zur Vesperzeit begann. Alle Fran-
zosen auf Sicilien wurden ermordet und die Bewohner von dem Joche
der Fremdlinge befreit. In seiner Wut soll Karl den goldenen Knopf
von seinem Stocke gebissen haben.
Fragen: Woran ging das Geschlecht der Staufer zu Grunde? — Wodurch
war das Interregnum eine schreckliche Zeit? — „Konradin" von Schwab.
49. Die Kultur des Mittelalters.
1. Das deutsche Königtum. Die Königswahl geschah durch
die weltlichen und geistlichen Reichsgroßen, und zwar in der Regel nur
durch die angesehensten, in Aachen, später in Frankfurt am Main.
In Aachen krönte und salbte der Erzbischof von Köln, in Frankfurt der
Erzbischof von Mainz. Seit 1356 (durch die goldene Bulle) lag das
Wahlrecht nur bei den sieben Kurfürsten.
Die Reichsgüter bestanden in großem Grundbesitz, Höfen, Dörfern,
Forsten. Die Krön rechte waren besonders das Jagd-, Münz- und
Zollrecht. Durch die allzu reichliche Vergabung wurde die Macht des
Königs außerordentlich geschwächt. Die Landesherren wurden immer
mächtiger und unabhängiger. Zuletzt war Deutschland nur ein lockerer
Bund kleiner und großer Staaten.
Der Reichstag wurde vom Könige berufen. Auf ihm er-
schienen die Reichsgroßen und berieten über wichtige gemeinsame An-
gelegenheiten, als: Krieg, Landfrieden, Streitsachen der Fürsten u. a.
Auch die Belehnung der Großen erfolgte hier in der Regel. Die Herzöge,
Markgrafen und Grafen bildeten die weltlichen, die Erzbischöfe, Bischöfe
und Äbte die geistlichen Reichsstände; später kamen noch die Reichs-
städte hinzu. In den Einzelstaaten bildeten Ritterschaft (der Adel),
Geistlichkeit und Städte die Landstände. Sie berieten hauptsächlich
über die Bewilligung der Landsteuern, die die Landesherren „erbeten"
hatten, und wirkten sich für die Gewährung mancherlei Rechte und Zu-
geständnisse aus.
2. Das Rittertum, a) Entstehung. Die Ritterschaft entstand
aus den Freigeborenen, welche den Kriegsdienst zu Roß leisteten. All-
mählich bildete sich das Rittertum als ein abgeschlossener
Stand heraus, und durch die Ritterwürde wurden Fürsten wie einfache
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TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T83: [Karl Heinrich König Otto Sohn Reich Kaiser Sachsen Ludwig Herzog], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Friedrichs Konradins Karls Karl Karl Schwab
Extrahierte Ortsnamen: Friedrichs Konradins Karls Aachen Frankfurt_am_Main Aachen Frankfurt Mainz Deutschland