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1. Viertehalb Jahrhunderte - S. 664

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
664 Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp Ii. das einige Jahrzehnte später, im Jahre 1631, dem Herzogthume Urbino, der letzten der großen Lehenherrschaften im Kirchenstaate, fiel. Unruhiger schien für Italien die Zeit Pauls V. werden zu wollen, der mit Vene- dig wegen mehrfacher Eingriffe des Staates in kirchliche Angelegenheiten in heftigen Streit gerieth. Der Geist des Despotismus, welcher der Republik eigen war, zeigte sich ganz vorzüglich auch in einem Bestreben, die kirchliche Thätigkeit möglichst zu hemmen, damit nicht im Staate eine Gewalt wirksam sei, welche nicht von dem Staate als solchem ausgehe. Man wollte, damit nicht eine geistige Macht der Herrschaft staatlicher Willkühr Schranken zu ziehen vermöge, die Geistlichkeit lieber in knech- tischer Unterwürfigkeit der Fähigkeit zu Ausübung ihres Berufes ent- kleidet sehen, als sie in- einem Leben für ihren Beruf zum Gegenstände der Achtung werden lassen. Eine Kränkung kirchlicher Gerechtsame führte den Papst, da jede Beschwerde fruchtlos geblieben war, zu An- wendung kirchlicher Strafen, deren Verkündigung jedoch in Venedig ver- hindert wurde. Es fehlte nicht an einer schriftstellerischen Vertheidigung für Venedigs Verfahren, da Sarpi, der Theologe der Republik genannt, mit eben so viel Trotz gegen die Kirchengewalt als Unterwürfigkeit gegen die Staatsgewalt, der Vertheidigung der zur Rechtfertigung jenes Verfahrens erdachten Grundsätze seine Feder lieh. Der Papst war nahe daran, die Wahrung seines geistlichen Rechtes durch das nicht ent- sprechende Mittel eines Krieges zu versuchen, als Heinrich Iv. durch seine Vermittlung eine Aussöhnung zu Stande brachte. Der Staat nahm die gegen den Papst oder vielmehr gegen die Kirche ergriffenen Maßregeln zurück, hob auch die im Laufe des Streites verfügte Aus- weisung der Ordensgeistlichen auf und ließ nur gegen die Jesuiten, die immer einer über die Grenzen ihres Berufes hinausgehenden Staats- gewalt vorzüglicher Gegenstand der Besorgniß und des Zornes sein mußten, das Verbot des Aufenthaltes im Staate noch Jahrzehnte be- stehen. Der Streit hatte dadurch, daß er auf beiden Seiten zu lebhafter Erörterung über die Grenzen der geistlichen und weltlichen Gewalt An- laß gegeben, eine über den Bereich der Republik hinausgreifende Be- deutung gewonnen, wie er denn der Vorläufer einer Menge anderer Streitigkeiten geworden ist, denen eine Uebertragung unkirchlicher An- schauungen auf die Verhältnisse der Kirche als letzte Ursache zu Grunde liegt.

2. Viertehalb Jahrhunderte - S. 828

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
828 Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewaltthätlgen Staatskunst. Staatsgebietes gleichmäßig verwirklichte. Wohl wurde manche auf altem Herkommen beruhende Einrichtung, die der Einheit des Staates im Wege stand, zum Nutzen des Ganzen beseitigt, aber noch öfter die freie Regung des in kleinen Kreisen waltenden Lebens erstickt. Auch die Einförmigkeit wurde nicht bloß, wo sie ein erforderliches Mittel war, sie wurde, als ob sie selbst ein Ziel der Staatsweisheit sei, allenthalben gesucht. Dadurch wurde der Staat mehr und mehr einer kunstreichen Maschine ähnlich, und die Thätigkeit des Verwaltens vervielfältigte sich immer mehr, weil man möglichst Vieles unter Regeln zu bringen suchte. Man glaubte Vieles, was, ohne mit dem Willen der Staatslenker in Widerspruch zu stehen, doch Selbstständigkeit verrietst, schon darum in Schranken weisen, in Formen zwängen zu müssen, weil man von jeder Uebung der Selbstständigkeit eine Schmälerung der Gefügigkeit besorgte. Indem so die Negierenden und die Negierten in das mechanische Ver- stältniß zweier gegen einander wirkenden Kräfte oder Gewichte kamen, bereitete sich eine große Gefastr vor für eine Zeit, wo die Regierten, die doch die Quelle der Stärke für den Staat und für die Negierenden ausmachten, sich den Einwirkungen mechanischer Gewalt gegenüber zu Aus- übung mechanischer Gewalt aufgefordert füstlten. Auch stier war es zu- meist die Kirche, deren Thätigkeit der gebührenden Freiheit beraubt wurde. Die Unabänderlichkeit ihrer Gesetze, die Ausdehnung des Kreises, für welchen dieselben Geltung in Anspruch zu nehmen staben, machte sie zu einer gefürchteten Macht, weil sie sich ein Gebiet, in welches keine Ne- gierungskunst sich hineinerstrecken solle, vorzubestalten schien. Zudem man aber durch sie die erstrebte Einförmigkeit gefährdet glaubte, von ihr auch eine Durchbrechung des über den Staat gezogenen Netzwerkes der Vor- schriften und Regeln besorgte, gab man sich Mühe, sie nicht bloß an Uebergriffen auf staatliches Gebiet zu hindern, sondern auch innerhalb ihres Bereiches die Negierungskunst zu versuchen und dadurch ihr die Kraft zu benehmen, durch welche sie im Namen ewiger Gesetze sich gegen willkührliche Regeln hätte sträuben können. Auch hier war Frankreich den Staaten vorangegangen, da es in langer Reihe von Versuchen die Kirche seines Landes unter dem Vorgeben, sie frei zu machen, mit Fesseln belastet hatte. 3. War die Richtung, welche die Staatskunst in inneren und äuße- ren Angelegenheiten genommen, eine der Kirche ungünstige, zum Theile sogar feindliche, so entsprach ihr eine im Laufe der Zeit entwickelte Denkweise, die mit ihr in Wechselwirkung stand. Der Fortschritt der Wissenschaften, vorzugsweise der rechnenden und messenden, sowie die Herrschaft, welche vermittelst derselben der Mensch über die Natur ge- wonnen hatte, steigerte die Meinung von der dem einzelnen Menschen Persönlich eigenen Fähigkeit der Erkenntniß so sehr, daß von Vielen die

3. Viertehalb Jahrhunderte - S. 882

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
882 Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewaltthätigen Staatskunst. der Selbstständigkeit der Kirche innerhalb der Grenzen des Gebietes konnte es nur auf Beseitigung einer als Hinderniß neuer Pläne oder als Beeinträchtigung fürstlichen Ansehens gefürchteten Einwirkung des römischen Stuhles abgesehen sein. Daß eine solche Selbstständigkeit nur Unterwerfung der Kirche unter die weltliche Gewalt bedeutet, war kein Geheimniß, aber eben eine solche Unterwerfung war für die damalige Regierungskunst ein Hauptziel und fand oft Empfehlung von Seiten solcher Mitglieder des Klerus, die unter so veränderten Verhältnissen eine Befriedigung weltlicher Wünsche oder Schutz gegen Ahndung un- kirchlichen Verhaltens zu erwarten hatten. Daß alle Theile der Kirche nur in Verbindung mit ihrem Mittelpunkte ihre Lebenskraft zu bewahren vermögen, war in den Augen der absichtlich ans Zerstörung der Kirche ausgehenden Staatsmänner ein Beweggrund mehr für das Bemühen, die Kirche des Landes zu vereinzeln. Diejenigen aber, welche auf die Bahn der neuen Staatsweisheit ohne eine der Kirche feindliche Absicht geleitet wurden, befanden sich wenigstens in dem Irrthum, daß man die Verfassung der Kirche antasten könne, ohne ihre Lehre zu gefährden. Sie wurden unversehens in dem Eifer, die ausschließliche und unbedingte Regierungsgewalt durch Zerstörung der kirchlichen Verfassung zu sichern, auch Feinde der kirchlichen Lehre. Denn sie erstreckten ihre Angriffe bis zu den Theilen der Lehre, um derentwillen die Verfassung auf den angegriffenen Punkten vertheidigt wurde, zogen, um den Widerstand der Geistlichen und der Laien zu vermindern, die Besetzung der geistlichen Stetten an sich, um sie den Fügsamern, die auch in der Lehre die minder Strengen waren, zu verleihen, und bemächtigten sich, damit für kom- mende Geschlechter der Widerstand ganz verschwinde, der Beaufsichti- gung und Leitung der zur Erziehung des Klerus bestimmten Anstalten. Auf solchen Wegen bewirkte der Großherzog Leopold eine für die Kirche in seinem Staate verderbliche Neuerung, wobei er von dem jansenistisch gesinnten Bischof Ricci von Pistoja theils getrieben, theils unterstützt wurde. Nicht allein, daß die gallikanischen Sätze im Jahre 1786 ein sogenanntes Concil zu Pistoja förmlich annahm, es ging noch weit über das Maß gallikanischer Freiheiten hinaus, und da seine Ansichten die Richtschnur der Regierung wurden, kam es zu völligem Bruche mit Clemens' Xiv. Nachfolger Pius Vi. 31. Als Joseph nach dem Tode seiner Mutter zu der Krone des Kaiserthums die Kronen des habsburgischen Hauses erhielt, war auch in Deutschland Vieles für eine Thätigkeit, durch welche er sich seinem jüngeren Bruder als Vertreter der Aufklärung gleichstellte, vorbereitet. Nicht allein, daß die geistige Strömung, die aus Frankreich nach Deutsch- land mächtig ging, die dortigen Anschauungen über das Verhältniß von Kirche und Staat, ja die aus der Schule der Aufklärung stammende

4. Viertehalb Jahrhunderte - S. 570

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
570 Die Kriege in Italien und das deutsche Reich Kirche, der er ebenfalls trotzte. Bei einem Wechsel der höchsten Be- amten, der Signorie, entging ihm die Stütze, die er bisher gehabt. Auf Grund einer gegen ihn geführten Untersuchung wurde er in Rom für einen Häretiker und Volksaufwiegler erklärt. Der Irrthum seines Lebens war, daß er durch den Staat auf dem Wege der Gewalt die Kirche reformiren wollte, und wenn er auch nicht von der kirchlichen Lehre abgewichen ist, war er häretisch in dem weiteren Sinne, der auch den Versuch, die Einheit der kirchlichen Regierung zu zerreißen, umfaßt. 4. An den beendeten Krieg schloß sich eine Reihe von Kriegen um Italien mit einer Menge von Bündnissen, die nach augenblicklichem Vor- theil die Parteistellung änderten, und einer Reihe von Friedensschlüssen, die für kurze Zeit dem Versuche Raum machten, wie weit man die ein- getretene Lage der Dinge ertragen oder wie bald man für ein Miß- lingen sich entschädigen könne. Es war die in Italien längst ausgebil- dete Staatskunst, welche jetzt nach großem Maßstabe geübt wurde, eine Staatskunst, welcher der Betrug als hauptsächliches Mittel des Gewinnes diente. Sie hat von der Nachwelt den Namen des damaligen floren- tinischen Staatsschreibers Machiavelli erhalten, weil in dessen Buche vom Fürsten ohne Rücksicht aus Recht und Sitte Regeln für Befestigung einer neu gegründeten Macht zusammengestellt sind. Den nächsten Anlaß zur Fort- setzung jener Händel gab Karls Nachfolger Ludwig Xu. (1498—1515), der bisherige Herzog von Orleans, durch die Eroberung Mailands. Im Jahre 1499 ward Ludwig Moro vertrieben, und im Jahre 1500 kam er bei dem Versuche der Wiedereroberung, da die Schweizer in seinem Heere gegen die Schweizer im feindlichen nicht kämpfen wollten und ihn nicht einmal schützten, in französische Gefangenschaft, in der er auch sein Leben beschloß. Diese Eroberung war im Einverständnisse mit Venedig und dem Papste gemacht. Die Venetianer bekamen einen An- theil an derselben. Der Papst aber verfolgte jetzt einen Zweck, den er mit französischer Hülfe zu erreichen hoffte. Er hatte schon in Ludwigs ungerechtes Verlangen nach einer Ehescheidung gewilligt, daß derselbe das von seinem Vorgänger gewonnene Herzogthum Bretagne durch Verheirathung mit dessen Wittwe der Krone erhalten konnte. Seine Absicht war, seinem Sohne Cäsar, der, eben so ungeistlich als er, die Würde eines Cardinals bekleidete, ein Fürstenthum aus den nördlichen Gebieten des Kirchenstaates zu bilden, wo einzelne Herren fast unab- hängig regierten. Die Sache hatte auch Fortgang, indem hier von Kühn- heit und List das Aeußerste, was man sich unter machiavellistischem Ver- fahren denken kann, zur Anwendung gebracht wurde. Da der Papst an Ludwig gebunden war, Florenz noch durch den Krieg mit Pisa be- schäftigt wurde und Venedig sich in einem von Ludwig Moro gegen dasselbe erregten Kriege mit dem osmanischen Sultan Bajazet U.

5. Viertehalb Jahrhunderte - S. 619

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Kirchentrennung in England, im Norden und in Polen. 619 solchen Neigung hervortraten, gegen dieselben sofort jene Wachsamkeit, welche gegen Inden und Mauren geübt worden war. Italien konnte sich bei dem vielfacheren Verkehr mit Deutschland nicht gegen die neue Lehre verschließen, und die Schaaren deutscher Kriegsleute höheren und niederen Standes mußten das Land mit Kunde von den neuen Bestre- bungen erfüllen. Doch ein Zerwürfniß mit den Ordnungen der Kirche führte hier nicht zu Ausbildung neuer Lehre und neuen Kirchenthums, sondern riß diejenigen, bei denen es eintrat, auf die Bahn des Unglau- bens und des unkirchlichen Lebens, auf welcher sich ein Bedürfniß nach verändertem Glauben und verändertem Kirchenthum ebensowenig ent- wickelte, als es einst in den Kreisen der gibellinischen oder der antiken Bildung geschehen war. Im Osten Europas blieb Rußland, wie es von der abendländischen Kirche getrennt war, auch der in ihr ausge- brochenen Bewegung fremd. In Polen drang dieselbe, wie in Ungarn, vermöge der Nachbarschaft und des von der deutschen Bildung auf jene Länder ausgeübten Einflusses frühzeitig ein, brachte es aber in Polen noch weniger als in Ungarn zu einer Umgestaltung des Staatswesens. Dagegen fand der Protestantismus in England, sowie in den Staaten des Nordens, in Schottland, Dänemark, Norwegen, Schweden und Lifland vermöge der dort obwaltenden staatlichen Verhältnisse einen Boden, wo er nicht bloß Wurzel faßte, sondern durch Verdrängung der katholischen Religion schon zur Herrschaft gelangt war, als er in Deutschland noch um sein Bestehen kämpfte« 2. In England ging die kirchliche Umwälzung von König Hein- rich Viii. aus, und sein Beginnen wurzelte in der Leidenschaft. Eine Hinneigung zu Luthers Lehre hatte er nicht, da er gegen denselben nicht lange nach dem Anfänge des Streites die kirchliche Lehre vertheidigte, wofür ihm Papst Leo den Titel eines Vertheidigers des Glaubens bei- legte. Das Verlangen nach Trennung einer eingegangenen Ehe, das schon früher oft dem päpstlichen Stuhle Veranlassung zum Widerstande gegen fürstliche Willkühr gegeben, versetzte den König von England bei dem Schutze, den gegen ihn das Recht zu Rom fand, in eine Verlegenheit, in welcher der schon geläuflg gewordene Gedanke einer Lossagung von der kirchlichen Hoheit des Papstes einen Ausweg zeigte. Der Wunsch nach einer neuen Verbindung bewog ihn, Zweifel gegen die Rechtmäßig- keit seiner Ehe mit Katharina zu äußern, die er als die Wittwe eines älteren Bruders nur mit besonderer Erlaubniß des Papstes Julius Ii. hatte heirathen können. Seine diesfälligen Vorstellungen langten in Rom zu der Zeit an, als Clemens Vii. nach der Eroberung Roms an seiner Versöhnung mit dem Kaiser arbeitete und, da er diesen durch einen seine Tante kränkenden Ausspruch zu verletzen ganz besonders scheuen mußte, sich um so mehr zur Vorsicht aufgefordert sah. Da es auf

6. Viertehalb Jahrhunderte - S. 1019

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Zeit des noch lebenden Geschlechtes. 1019 mit den Waffen äußerlich begonnen worden war, innerlich fortzusetzen. Es zeigte sich jetzt der große Verlust, den die Kirche in Deutschland durch die Auflösung des Reiches erlitten hatte. Hinsichtlich der neu zu gründenden Ordnung war sie jetzt von dem Willen der Fürsten ab- hängig. Da die Mehrzahl derselben dem protestantischen Bekenntnisse an- gehörte, waren es meist auch protestantische Diener, denen die Arbeiten für Feststellung der kirchlichen Verhältnisse übergeben wurden, und auf dem eigenen religiösen Standpunkte konnten diese nur einer den Lebens- bedingungen der Kirche höchst ungünstigen Ansicht von dem Verhältnisse der landesherrlichen Gewalt zu der Kirche folgen. Am fühlbarsten wurden die hieraus sich ergebenden Uebelstände bei den Verhandlungen, welche die Kirchenordnung für den katholischen Theil des südwestlichen Deutschlands feststellen sollten, und bei den Bestimmungen, welche nach der im Jahre 1827 erfolgten Einrichtung der oberrheinischen Kirchenprovinz mit dem Erzbisthum Freiburg und den Bisthümern Rottenburg, Mainz, Fulda und Limburg im Jahre 1830 von den betheiligten Negierungen Badens, Würtembergs, Hessen-Darmstadts, Hessen-Cassels und Nafsau's hinsichtlich ihres oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichtsrechtes beliebt wurden. Hatten schon die Päpste Pius Vh. und Leo Xu. (1823—1829) die Hindernisse, auf welche die vorgängigen Verhandlungen stießen, zu beklagen gehabt, so machte jetzt Leo's Nachfolger Pius Vih. den Bi- schöfen , die schon vor Erlaß jener staatlichen Anordnungen eingesetzt waren, den Vorwurf, daß sie sich nicht gegen dieselben, äußersten Falles selbst mit der Erklärung, man müsse Gott mehr als den Menschen ge- horchen, erhoben hätten. 7. Zur Zeit, als in den romanischen Ländern Empörung gegen die rechtmäßigen Herrscher die Aufmerksamkeit des heiligen Bundes auf sich zog, wurde die Erwartung von ganz Europa durch die Erhebung gespannt, mittelst deren die Griechen das schwer auf ihnen lastende Joch der Türken, ihrer barbarischen Beherrscher, abzuwerfen suchten. Der Eifer, mit welchem das westliche Europa die Ketten Napoleons gebro- chen, hatte auch unter den Griechen das Verlangen nach Freiheit geweckt, und die Stiftung der ihnen benachbarten jonischen Republik hatte das Bild des von ihnen ersehnten Zustandes bestimmter ausmalen helfen. Noch hatten die Griechen unter der türkischen Herrschaft ihre nationale Eigen- thümlichkeit nicht eingebüßt, und eine große Handelsthätigkeit nährte bei ihnen einen gewissen Wohlstand. Wenn daher gesellschaftliche Verbin- dungen, Hetärieen genannt, Gedanken an gewaltsame Befreiung nährten, so fand sich dafür auch in weiteren Kreisen Empfänglichkeit. Der große Einfluß, den Kaiser Alexander an der Spitze des heiligen Bundes be- thätigte, schien eine Bürgschaft russischer Hülfe, da man erwarten mußte, Rußland, der seit lange im Vordringen begriffene Feind der Türken,
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