Schulformen (OPAC): Lehrerbildungsanstalt, Höhere Schule
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): Jungen
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2. Der Monotheismus (Verehrung eines Gottes ; 809 Mill.). Hierher ge-
hören : a) Das Judentum (9 Mill.) Seine Anhänger haben sich über die ganze
Erde zerstreut; die meisten wohnen in Europa, namentlich in Rußland und Osterreich-
Ungarn. — b) Das Christentum (555 Mill.), die höchste aller Religionsformen.
Die Christenheit gliedert sich aa) in römisch-katholische Christen (257 Mill.), die
besonders in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich, Belgien, Irland, Österreich-
Ungarn, Polen und in dem ehemals spanischen und portugiesischen Amerika ver-
treten sind; bb. in griechisch-katholische oder orthodoxe Christen (124 Mill.), zu
denen die Russen, die Bewohner der kleineren Balkanstaaten, die Mehrzahl der
Armenier, die Abessinier und Kopten gehören; cc. in evangelische Christen (174 Mill.),
die in Nord- und Mitteldeutschland, in der Schweiz, in Holland, Großbritannien
und den Vereinigten Staaten von Nordamerika den Hauptbestandteil der Bevölkerung
bilden. — c) Der Islam (245 Mill.). Seine Bekenner gliedern sich in
aa. die Sunniten, die neben dem Koran eine Tradition, die Sünna, anerkennen, wie
die Türken, Afghanen und Balntschen; bb. die Schiiten, die sich nur au den
Koran halten, wie die Perser. Er hat sich über Arabien, Nord- und Mittelafrika,
Syrien, Kleinasien, die europäische Türkei, Iran und Indien verbreitet.
Die Kultur findet endlich in den S t a a t s s o r m e n der Völker ihren Aus-
druck. Die ursprünglichste menschliche Vereinigung ist die Familie, an deren
Spitze der Vater, oder wenn sie aus Gliedern mehrerer Generationen zusammen-
gesetzt ist, der Familienälteste oder Patriarch steht. Schließen sich viele Familien
zum Zwecke gemeinsamen Schutzes oder Erwerbes zusammen, so bilden sie eine
Horde oder einen Stamm; an ihrer Spitze steht ein besonders angesehener
Patriarch als Häuptling, Scheik oder Chan. (Zwergvölker Afrikas, Anftral-
neger, Feuerländer.) Die ansässigen Völker dagegen bilden Staaten, d. s.
Vereinigungen, in denen Gesetze und Obrigkeiten zur Handhabung derselben
vorhanden sind. — Liegt die höchste Gewalt im Staate in der Hand eines
erblichen oder erwählten Fürsten, so ist er eine Monarchie (von gr. mönos
allein und ärchein herrschen). Gilt in derselben die Willkür des Herrschers als
Gesetz (Persieu, Negerstaaten), so nennt man sie Despotie (von gr. despotefa
Gewaltherrschaft). Richtet sich der Fürst nach bestimmten, von ihm er-
lassenen Gesetzen (Rußland), so wird sie zur absoluten Monarchie oder
Autokratie (von gr. autös selbst und kratein herrschen), Ist sogar durch ein
Staatsgrundgesetz (Verfassung, Konstitution, Charte) dem Volke das Recht ge-
geben, bei der Gesetzgebung und der Aufsicht über die Staatsverwaltung durch ge-
wählte Vertreter mitzuwirken (Preußen, England Italien), fo redet man von einer
konstitutionellen Monarchie. — Liegt dagegen die höchste Gewalt in der Hand
mehrerer Familien, aus denen die obersten Behörden hervorgehen (das alte Rom,
Venedig im Mittelalter), oder wird das Staatsoberhaupt (Präsident) vom Volke
oder seinen Vertretern auf bestimmte Zeit gewählt (Schweiz, Frankreich), so ist der
Staat eine Republik (von lat. res publica die öffentliche Angelegenheit, Gemeinde-
wesen) und zwar im ersten Falle eine aristokratische (von gr. Avistos der Adlige), im
zweiten eine demokratische (von gr, demos Volk). Die Versammlung der Volksver-
treter heißt in der Monarchie und Republik Parlament, Reichstag, Landtag
n. s. w.; sie besteht aus einer oder zwei Kammern. — Eine Verbindung
mehrerer Staaten führt den Namen Personalunion, wenn sie das Herrscher-
haus und meist auch die auswärtige Politik gemeinsam haben (Schweden und Nor-
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Extrahierte Ortsnamen: Europa Osterreich-
Ungarn Portugal Spanien Italien Frankreich Belgien Irland Ungarn Polen Amerika Mitteldeutschland Schweiz Holland Nordamerika Syrien Kleinasien Indien Afrikas England_Italien Rom Venedig Frankreich Schweden
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umfaßt fast vau Anfang au Bauernschaften und Städte. Ursprünglich
ein loser Staatenbuud von 13 gleichberechtigten, aber an Macht und
Verfassung sehr verschiedenen souveränen Kantonen, neben denen die
„zugewandten Orte" (Schutzverwandte ohne politische Rechte, z. B.
Genf) und die „gemeinen Vogteien" (Untertanenlande der Eidgenossen -
schaft oder einzelner Kantone, wie Tessin, das Waadtland, Aargau,
Thurgau u. a.) steheu, wird sie nach den Beschlüssen der „Tag-
satzung", eines Kongresses instruierter Gesandter, der Einstimmigkeit
erfordert, regiert, aber durch die überragende Macht der großen
Kantone (Bern, Zürich, Luzern*) und die starke eidgenössische Ge-
sinnung fester zusammengehalten als durch die lockere Verfassung.
Die Napoleouische Mediationsakte von 1803 macht die Vogteien
zu Kantonen, die Verfassung von 1848 verwandelt den Staatenbund
in einen Bundesstaat unter der souveränen Buudesgewalt (Bundesrat
als die höchste Regierungsbehörde, Ständerat als Vertretung der
Kantone mit 22 Stimmen, Nationalrat als Volksvertretung), der zu
immer schärferer Zentralisation in Gesetzgebung und Verwaltung
übergeht. In derselben Richtung wirkt die jetzt überall durchgeführte
demokratische Verfassung der Kantone. — Die Republik der Ver-
einigten Niederlande entsteht aus der „Union von Utrecht" 1579,
einem Kriegsbündnis gegen Spanien. Durch die Uunbhängigkeits-
erklürung 1581, endgültig durch den Frieden von 1018 wird daraus
der Staatenbnnd der sieben souveränen, überwiegend von einer
städtischen Kansmannsaristokratie regierten „Provinzen". Deren
„Provinzialstaaten" (Stände) bilden durch ihre Delegierten den
stehenden Gesandtenkongreß der „Generalstaateu" im Haag, zu dessen
Beschlüssen Einstimmigkeit gehört. Untertanenlande ohne politische
Rechte sind Staatsslandern und Staatsbrabant, Drenthe ist Schutzgebiet.
Fester zusammengehalten wird dieser lockere Bund von dem Über-
gewicht der Provinz Holland, dem Ratspensionarins, ursprünglich
Sekretär der holländischen Provinzialstaaten, daun eine Art Bundes-
kanzler, und dem Hanse Oranien, dessen ältere Linie in fünf Pro-
vinzen das Amt des „Statthalters" und „Generalkapitäns" (Ober-
befehlshabers) erblich bekleidet. Nach der kurzen Episode der „bata-
vischen Republik" (seit 1702) verwandelt sich der Staatenbuud 1806
in einen Einheitsstaat, das Königreich Holland und geht als solches
1815, zunächst mit Belgien vereinigt, an das Haus Oranien über.
29. Auch aus den dreizehn englischen Kolonien in Nordamerika
geht nach der Losreißung von England zuerst der Staatenbuud der
Vereinigten Staaten hervor (1778 —1787). Als aber seine Un-
*) Bern allein beherrschte im 17. Jahrhundert 235, alle übrigen Kantane
zuiaininen nur 225 Qnadratmeilen.
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Extrahierte Ortsnamen: Genf Thurgau Bern Spanien Drenthe Holland Holland Nordamerika England
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schäften (zuerst der Italiener). Eine neue Ordnung Europas führen
dann große internationale Kongresse herbei. Der westfälische Friede
1648 besiegelt die Niederlage der habsburgisch-katholischen, der Friede
von Utrecht 1713 das Scheitern der französischen Weltmachtpolitik. So
bildet sich ein anerkanntes Gleichgewicht der europäischen Hauptstaateu.
Aber erst der Siebenjährige Krieg, der erste allgemein europäische, ver-
bindet die bisher getrennten beiden europäischen Staatengruppen, die
west- und osteuropäische, indem sich Preußen, das beiden angehört,
zu einer der österreichisch-ungarischen Donaumonarchie gleichberech-
tigten Großmacht emporarbeitet und der bisher zerrissenen und ohn-
mächtigen Mitte des Weltteils zu selbständiger Geltung verhilft. Also
entsteht die „Pentarchie" der europäischen Großmächte, hinter der die
kleineren Staaten fortan weit zurücktreten. Diese Ordnung wird
durch das Napoleonische Weltreich nur auf kurze Zeit unterbrochen,
vom Wiener Kongreß 1814/5 wieder hergestellt, durch die Gründung
des Königreichs Italien 1861 und des deutschen Reichs 1871 ergänzt
und zugleich befestigt, weil damit die widernatürliche Zerteilung der
beiden großen mitteleuropäischen Kulturvölker aufgehoben wird.
Über Europa hinaus wachsen mehrere der sechs Großmächte auf
Grund großer auswärtiger Besitzungen zu Weltmächten empor, und
ganz neuerdings sind noch zwei außereuropäische Staaten, Nord-
amerika und Japan in die Reihe dieser Mächte eingetreten. Ihr
„Gleichgewicht" beruht daraus, daß keine einzelne allein imstande ist,
eine andere zu vernichten, also ans ihrer Wehrhaftigkeit. Das hat
die Kriege vermindert und den Friedenszustand zur Siegel gemacht.
57. Auch ein gewisses System des Völkerrechts ist durch Ge-
wohuheit und Vertrüge geschaffen worden, nicht nur im Privatrecht,
sondern auch im öffentlichen Recht (Freiheit der Meere, Schonung des
Privateigentums im Kriege; neutrale Flagge deckt feindliches Gut;
die Genfer Konvention vom roten Kreuz 1864; der internationale
Schiedsgerichtshof hu Haag nach den Beschlüssen der Friedenskonferenz
von 1899 zu möglichst friedlicher Erledigung internationaler Streit-
fragen, soweit sie nicht durch freiwillig anerkannte Schiedsrichter ge-
schlichtet werden). Aber es ist immer ein unsicheres Recht, denn keine
überragende Autorität kann seine Befolgung erzwingen.
58. Als Menschenwerk hat der Staat keinen Anspruch auf um
endliche Dauer. Er geht unter durch fremde Gewalt oder innere
Auflösung. Weltreiche zerfallen, wenn die Kräfte, die sie zusammen-
gezwungen haben, verschwinden, kleine Staaten werden, wenn sie die
Autarkie verloren haben (s. § 2), mit größeren Staaten vereinigt.
Der älteste heutige Staat ist China, „ein ungeheures Stück lebendig
gebliebenen Altertums".
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TM Hauptwörter (50): [T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T176: [Frankreich England Rußland Deutschland Preußen Krieg Italien Spanien Schweden Holland], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]
Extrahierte Ortsnamen: Europas Utrecht Donaumonarchie Napoleonische_Weltreich Italien Europa Japan China