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1. Von 1789 - 1807 - S. 16

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
16 I. Die französische Revolution eifern, war es nicht natürlich, daß er sich bemühte, seine verlorene Gewalt baldmöglichst wiederzuerhalten? wart nicht ihr es, die ihr ihm diesen Kampfplatz eröffnet und ihn zum Ringen mit der gesetzgebenden Gewalt aufgefordert habt? Nun, in diesem Kampfe ist er besiegt worden, er liegt allein, entwaffnet zu den Füßen von fünfundzwanzig Millionen Menschen, und diese fünfundzwanzig Millionen Menschen hätten die unnütze Feigheit, ihn zu ermorden! hatte Ludwig Xvi. nicht die natürliche Neigung zum herrschen... mehr in sich unterdrückt als jeder andere Fürst der Welt? hat er nicht 1789 freiwillig einen Teil seiner Hechte aufgegeben? hat er nicht auf einen Teil der Vorzüge verzichtet, welche seine Vorgänger anzusprechen wagten? hat er nicht die Leibeigenschaft auf seinen Gütern aufgehoben? hat er nicht aufgeklärte Minister ... in seinen Rat aufgenommen ? hat er nicht Reichsstände einberufen und dem dritten Stande einen Teil feiner Rechte zurückgegeben l1 ... Erhebt euch zu der ganzen Größe der Volkssouveränität! bedenkt, welche Großmut eine solche Macht zu zeigen schuldig ist. Ruft Ludwig Xvi,. nicht als einen Schuldigen, sondern als einen Franzosen vor euch, und sagt ihm: „Die, welche dich einst auf den Thron erhoben, setzen dich heute ab: du versvrachst ihr Vater ^u sein, und du warst es nicht. — Mache durch deine Tugenden als Bürger die Fehler gut, welche du als König begingst."2 c) Kobespierrc.3 Seht nur, wie kühn die Freiheitsfeinde geworden find. . . . 3m Rugufi verbargen sich die Anhänger des Königs, wer seine Verteidigung übernommen hätte, wäre als Verräter bestraft worden. — heute tragen sie keck ihr Haupt hoch; heute überschwemmen unverschämte Schriften Paris und die Departements; Bewaffnete, in diese Mauern gerufen ohne euer wissen und den Gesetzen zuwider, haben die Stadt von ihrem Huf-ruhrfchrei ertönen lassen und Ludwigs Xvi. Ungestraftheit verlangt!... Gerechter Himmel! die wilden Horden der Sklaverei bereiten sich aufs neue, unser Vaterland im Namen Ludwigs Xvi. zu zerfleischen ! Ludwig kämpft noch aus dem Kerker gegen uns, und man zweifelt noch, ob er schuldig ist, ob man ihn als Feind behandeln darf! d) Deseze? vernehmt im voraus die Geschichte, welche zum Nachruhm sprechen wird: Ludwig bestieg den Thron in einem Alter von zwanzig Jahren und brachte auf denselben das Beispiel der Sittenreinheit, der 1 Thiers, a. a. D. Ii, S. 199. 2 Thiers, a. a. G. Ii, S. 200. 3 Thiers, a. a. (D. Ii, S. 210. 4 Oeseze und Ihalesherbes waren die vom Könige ernannten Verteidiger.

2. Von 1789 - 1807 - S. 17

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Verurteilung und Hinrichtung des Königs 17 Gerechtigkeit und Sparsamkeit' er brachte auf denselben keine Schwäche, keine verderbliche Leidenschaft,- er war der beständige Freund des Volkes. Das Volk wollte, daß eine nachteilige Steuer aufgehoben würde, Ludwig hob sie auf; das Volk wollte die Abschaffung der Dienstbarkeit. Ludwig schaffte sie ab; das Volk bat um Reformen, er führte sie ein; das Volk wollte, daß Millionen Franzosen wieder ihre Rechte erlangten, er gab sie ihnen wieder; das Volk wollte die Freiheit, er schenkte sie ihm. Ittan kann Ludwig den Ruhm nicht streitig machen, daß er seinem Volke mit Gpfern entgegengekommen ist, und ihn, schlägt man euch vor . . . Bürger, ich vollende nicht, ich schweige in Gegenwart der (Beschichte ; bedenkt, dak sie ein Urteil fällen wird über euer Urteil, und daß das ibriqe das Urteil der Jahrhunderte sein wird. e) Die Hinrichtung des Königs. Beschlüsse des Nationalkonvents vom 15., 16., 17., 19. und 20. Januar? (Erster Artikel. Der Nationalkonvent erklärt Ludwig (Tapet, letzten König der Franzosen, der Verschwörung gegen die Freiheit der Nation und der verletz ung der öffentlichen Sicherheit des Staates für schuldig. Zweiter Artikel. Per Nationalkonvent bestimmt, daß Ludwig (Tapet die Todesstrafe leiden soll. Dritter Artikel. Der Nationalkonvent erklärt den durch seine Sachwalter vor die Schranken des Konvents gebrachten Antrag Ludwig (Tapets, das Volk über das Urteil des Konvents zu befragen, für nichtig. (Er verbietet jedermann, ihm irgendwie Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde werden, als der Verletzung der allgemeinen Sicherheit der Republik schuldig, zur Verantwortung gezogen. vierter Artikel. Der vorläufige (Exekutionsrat wird diesen (Erlaß dem Ludwig (Tapet noch am heutigen Tage bekannt machen, wird die nötigen Polizei- und Sicherheitsmaßregeln treffen, um die Ausführung des Beschlusses innerhalb vierundzwanzig Stunden, von der Stunde der Bekanntgabe an gerechnet, zu bewirken, und vor allem dem Nationalkonvent sogleich von der Einrichtung Bericht abstatten. 1 dlert), Tagebuch. (Hx Friedrich, ctus der fr. Revolution, S. 188.)

3. 1 = H. 132 d. Gesamtw. - S. 6

1917 - Leipzig [u.a.] : Teubner
6 Sturz der Verfassung sind aus diesem Wege gemacht morden. . . . Unsere äußere Politik sonnte nur dann auf der höhe unserer ehemaligen Macht stehen, wenn wir im Innern erst das wiederhergestellt haben, was die Kraft eines Volkes bildet: die Einigkeit der Bürger, die Blüte der Finanzen. 3. Napoleons Staatsstreich. 2^ Dezember J85j.2 1. Die Nationalversammlung ist aufgelöst. 2. Das allgemeine Stimmrecht ist wiederhergestellt. 3. Das französische Volk wird zur Wahl berufen vorn 14. bis 2l.dezember. 4. Der Belagerungszustand wird über den Bezirk der ersten Division verhängt. 5. Der Staatsrat ist aufgelöst. 6. Der Minister des Innern ist mit der Rusführung der gegenwär- tigen Verfügung beauftragt. £ouis Napoleon Bonaparte. 4. Aufruf Napoleons an das Volk. 2. Dezember X85x-2 Franzosen! Die gegenwärtige Lage ist unhaltbar; jeder Tag erhöht die Gefahr für das Land7'Die Nationalversammlung, die die festeste Stütze der (Drbnung sein sollte, ist ein Herd heimlicher Ränke gewor- den. . . . Anstatt Gesetze zum allgemeinen tdohle zu geben, schmiedet sie Waffen für den Bürgerkrieg. . . . 3ch habe sie aufgelöst und mache das Volk zum Richter zwischen ihr und mir. . . . Gegen Herausforderungen, Beleidigungen, Verleumdungen bin ich unempfindlich geblieben. Rber heute, wo der grundlegende Vertrag gerade von denen nicht mehr beachtet wird, die ihn unaufhörlich anrufen, und wo die Männer, die zwei Monarchien zugrunde gerichtet haben, mir die Hände binden wollen, um die Republik zu stürzen, ist es meine Pflicht, ihre hinterlistigen Pläne zu vereiteln, die Republik aufrechtzuerhalten und das Land zu retten. Deshalb rufe ich das feierliche Urteil des einzigen Herrn an, den ich in Frankreich kenne: das des Volkes I . . . Wenn ihr wollt, daß diese Mißstände, die uns herabwürdigen und unsere Zukunft gefährden, weiter bestehen, so wählt einen anderen an meine Stelle, denn ich verzichte auf die Macht, die außerstande ist, Gutes zu schaffen, die mich für Handlungen verantwortlich macht, die ich nicht verhindern kann— Wenn ihr dagegen noch vertrauen zu mir habt, so gebt mir die Mittel, die große Rufgabe zu erfüllen, die ihr mir stellt. In der Überzeugung, daß das Übergewicht einer einzigen Kammer die dauernde Veranlassung von Unruhe und Zwietracht ist, unterbreite ich eurer Abstimmung folgende Grundlagen einer Verfassung: 2 (Quentin-Bauchart, I S. 422. S Belouino, Histoire d’un coup d’Etat S. 94.

4. Das preußische und deutsche Heer ; Teil 2 = H. 89 d. Gesamtw. - S. 4

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
4 Oie Vst,zierslaufbahn wird allen Ständen geöffnet ferfett und Überblick. Rus der ganzen Nation können daher alle Individuen, die diese Eigenschaften besitzen. aus die höchsten Ehrenstellen im Militär Anspruch machen, filier bisher stattgehabte Vorzug des Standes hört beim Militär ganz auf, und jeder ohne Rücksicht auf seine Herkunft hat gleiche Pflichten und gleiche Rechte. . . . Sobald eine vakante Offizierstelle besetzt werden soll, sollen die premier-und Sekondleutnants aus den 14 beim Regiment vorhandenen Portepeefähnrichen die drei vorzüglichsten herausroählen. 3u diesen Portepeefähnrichsstellen kann jeder junge Mann, der das 17. Lebensjahr vollendet, und nachdem er vorher mindestens drei Monate als Gemeiner gedient hat, gelangen, sobald er die gehörigen Kenntnisse besitzt, die von einer in der Hauptstadt des Armeekorps dazu niedergesetzten Kommission geprüft worden, und sobald seine Aufführung bis dahin tadellos gewesen und solches durch glaubhaftes Attest dargetan ist. Auch jeder Unteroffizier und Gemeine, der schon länger gedient hat, sann Portepeefähnrich werden, sobald er durch ein Examen die erforderlichen Kenntnisse dartut und seine Aufführung gut, gesittet und tadellos gewesen ist, worüber der Kapitän und die Offiziere der Kompagnie ein schriftliches Attest ausstellen müssen. 3m Kriege erstreckt sich die töahl auch über alle Unteroffiziere und Gemeine, und ein jedes Individuum kann durch eine ausgezeichnete Tat zum Offizier gewählt werden, wenn er dabei von guter Aufführung und die tapfere Tat mehr als eine gewöhnliche ist. b) Die Befreiungskriege und die allgemeine Wehrpflicht. 4. Die Bildung der ostpreuhifchen Landwehr? Jm Anschluß an die Beratungen der ostpreußischen Stände3 über die (Errichtung einer Landwehr und eines Landsturmes heißt es in einem Briefe des Burggrafen Alexander von Dohna: „Keine Sitzung verging ohne irgendeinen recht herzerhebenden herrlichen 3ug, ohne daß nicht in aller Augen die Tränen des heiligsten, schönsten (Eifers gewesen wären. (Ein jeder war von der Notwendigkeit und dem höheren Nutzen der Landwehr und im äußersten letzten Fall auch des Landsturms überzeugt — jedem leuchtete ein, daß nur dann Napoleon und die 1 Brief Alexanders von Dohna an feinen Bruder Wilhelm vom 27. Februar 1813. Bus „Landwehrbriefe 1813", herausgegeben von (E. Kroiimann, Danzig 1913. S. 228. 2 Die ostpreußischen Stände hatten in ihrer Sitzung vom 7. Februar den von Alexander von Dohna im wesentlichen ausgearbeiteten (Entwurf, dem der Generalgouverneur von Ostpreußen, General v. I)orck, zugestimmt hatte, mit einigen Änderungen angenommen. Ludwig v. Dohna reiste als Deputierter der Stände am 13. Februar zum König Friedrich Wilhelm Iii. nach Breslau und sonnte am 28. Februar feinem Bruder berichten, es leide keinen Zweifel, daß die Pläne an- genommen würden. Bereits am 14. Ittärz kam die Kunde nach Königsberg, daß der König die Landwehr genehmigt habe.

5. Das preußische und deutsche Heer ; Teil 1 = H. 88 d. Gesamtw. - S. 5

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Kapitulation mit einem Obersten 5 4. Kapitulation mit einem Obersten, patent und Gapitulation für den Obersten über ein Regiment zu Fuß Friedlichen (Brassen zu Döhnhoff? [24. Juniy 1668.] von (Bottes Gnaden u. s. w. . . . haben ihn zu Unseren ©bristen zu Fuß darbet) gnädigst bestellet und angenommen. ... Insonderheit soll er iedesmal mit fleiß und forgfalt dahin sehen, daß das Regiment allezeit in gutem stände erhalten und die Compagnieen iedesmahl complet sein, auch darbet) gute ordre und disciplin gehalten werde und die Dber und Unterofficirer ihre Chargen der gebühr versehen und beobachten mögen, Kllermaßen ihme den bet) diesem Regiment gleich andern Unseren ©bristen die vollkommene jurisdiction in civilibus et criminalibus causis gnädigst verleihen, welche er gleichwohl 3edermannig= liehen ohne einziges Hinderniß und eintrag Unsern Kriegsarticulen und der raison gemaes dergestalt zu administriren hat, daß desfalß niemand sich zu beschweren uhrsache haben möge2; Ungleichen stehet ihme frei) alle Officirer bet) diesem Regiment, wie er solches zu des Regiments besten und Unsern Diensten am fürtreglichften ermeßen wird, zu bestatten3, doch das er auch solche £euthe borzunehmen, die Unß anständig4 und denen ihnen conferirten Chargen und bemenungen gewachsen sein, worbet) er den(n) absonderlich sein absehen auf gute wohlgeübte und im Kriege bereits erfahrene officirer zu richten und solche für andere befördern. Nicht weniger Hat er auch freye macht an der abgehenden officierer stelle andere wieder anzunehmen, auch die bereits bestattete wen er es nötig findet zu cassiren und abzusetzen oder zu bestraffen, Jedoch sol er solches 5llles mit ordentlichem Krieges Rechte thun, und Unfern articuln darbet) gebührend nachleben. 5. Line Musterung brandenburgischer Truppen (Kurfürftin=£eib=Regiment) nach dem Thusterungsbericht vom 28. September 1683.5 (Die churfürstlichen Kommissarien Georg von Ribbeck und Johann Adam Sparre berichten, daß sie das Regiment am 27. u. 28. September gemustert Hätten) „nachdem vorher die gefammten Unteroffiziere mit einem Lid, daß sie wirklich Unteroffiziere beleget, und die Rollen von allen (Tor-poralen beschworen. ... (Es besteht das Regiment aus ganz alten wenigen Leuten, so ihrer langwierig geleisteten Dienste und Unvermögens halber 1 v. d. (Delsnig, (Beschichte des 1. Ostpreuß. Regiments ttr. 1 [Grenadier-Regiment Kronprinzl S. 120f. 2 1675 wird befohlen, daß vor Ausführung eines Urteils des Kriegsgerichts das Urteil unter Einschickung der Rften dem Kurfürsten zur „weiteren Verordnung" vorgelegt werden soll. 3 (Erst unter Friedrich Iii. und Friedrich Wilhelm I. sind alle Offiziere direkt durch den obersten Kriegsherrn ernannt. (Einige Male hat der Große Kurfürst einfach einen Obersten ernannt, aber trotzdem mit ihm eine Kapitulation abgeschlossen. 4 Unß anständig = anstehend, d. h. den Beifall des Kurfürsten findend. 5 (Drlich, Friedrich Wilhelm, Der Große Kurfürst, Berlin 1836. S. 220ff.

6. 1861 - 1871 - S. 37

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
21. Aufzeichnungen Friedrichs von Laden über die Versailler Vorgänge 37 er stets bei großen Anlässen zu tun pflegt; er trug alle militärischen (Drben und Ehrenzeichen (Europas. Noch selten sah ich den König so ergriffen, daß er den Eindruck machte, tiefgebeugt zu sein. (Er war rasch die große Marmortreppe hinangestiegen und trat so atemlos in den Saal der Fürsten, daß, mit der innern Bewegung vereint, er Mühe hatte, eine kurze Ansprache an uns alle zu richten, in welcher er kurz die Bedeutung des bevorstehenden Aktes schilderte. Ich benutzte einen freien Augenblick, dem König die vorhin bezeichnete Lage zu schildern, und hob hervor, daß nach erfolgter königlicher Sanktion es mir ratsam scheine, bei diesem feierlichen Akt nur die Ausdrücke zu gebrauchen, welche streng den gegebenen Bestimmungen entsprächen, da ja jeder hier von offizieller Bedeutung fei. Der König war sehr ungehalten darüber und äußerte sich in heftigen Ausdrücken über Gras Bismarck. Ich suchte ihn dadurch zu beruhigen, daß ich ihm vorschlug, ich wolle das hoch so ausbringen, daß weder die eine, noch die andere Bezeichnung gebraucht werde; woraus der König etwas unwillig erwiderte: ,,Du kannst das machen wie Du willst, ich werde mich später doch nur so nennen, wie ich es will, nicht wie Bismarck es bestimmen will." Nun war ich wieder auf mich selbst angewiesen, da der König sich abwendete und uns aufforderte, ihm in den großen Saal zu folgen. Da ich dem König mit dem Kronprinzen folgte, so machte ich letzterem den Vorschlag, nur Kaiser Wilhelm zu sagen, womit er einverstanden war. wir durchschritten nun die vorhergenannten Prachtsäle bis zur großen Galerie Ludwigs Xiv. Nun kam die Reihe an mich — ich trat zum Kaiser heran, verbeugte mich und bat um die (Erlaubnis, die Versammlung zu einem hoch auf ihn einladen zu dürfen. Nickend erteilte der Kaiser die Genehmigung, und ich rief so laut wie möglich in die harrende, lautlose Versammlung: ,,Seine Kaiserliche und Königliche Majestät — Kaiser Wilhelm, lebe hoch!", was sechsfach wiederholt wurde. Darauf reichte mir der Kaiser die Hand in äußerst herzlicher weife und wandte sich an den Kronprinzen, der von dem Akte so ergriffen war, daß er vor dem Vater das Knie beugte und feine segnende Hand erbat. Der König erhob ihn mit sehr inniger Umarmung und in tiefster Bewegung, welche sich allen Anwesenden sichtbar mitteilte. Dann begrüßte der Kaiser jeden einzelnen Fürsten und nahm die Begrüßung der zahlreichen Versammlung dadurch entgegen, daß die Anwesenden gruppenweise herantraten und eine Verbeugung machten. Nach diesem Begrüßungsakt ging der Kaiser zu den Fahnen und sprach mit den Trägern, dann stieg er vom hochtritt herab, sprach mit vielen Generälen und Standesherren und ging unter den Klängen eines Festmarsches an der langen Reihe der Dekorierten herab, mit vielen tapfern Kriegern freundliche Worte sprechend. Der Kaiser hatte nun wieder feine sonstige Frische und kräftige Haltung gewonnen.

7. 1861 - 1871 - S. 36

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
36 V. Reichsgründung 2\. Aufzeichnungen des Grohherzogr Friedrich von Baden über die Versailler Vorgänge? Schern früh morgens bekam ich einige Sendungen vom König und vom Kronprinzen, die sich auf die gestrige, sehr peinliche Unterredung bezogen. Der König hatte gestern die Teegesellschaft absagen lassen, und da also die gewöhnliche abendliche Gelegenheit für Mitteilungen fehlte, so setzte mich der König in Kenntnis, obwohl Gras Bismarck den Titel Kaiser von Deutschland nicht wolle, solle ich doch diese Bezeichnung gebrauchen, wenn ich nach dem Hfte der proklamierung das hoch ausbringe. Das gleiche schrieb mir der Kronprinz, nachdem er zum Dortrag beim König gewesen, freilich mit der Bemerkung, der Bundeskanzler sei dagegen. Ich war also zwischen den König und den Bundeskanzler gestellt und sollte doch auf den Kaiser ein hoch ausbringen! 3u einer Auseinandersetzung war keine Seit mehr, ich mußte also suchen, die betreffenden Personen unmittelbar vor der Feier zu sprechen.. . Da man durch den vierten Saal gehen mußte, um in die andern Käume zu gelangen, so ergab sich dort die Gelegenheit, den Grasen Bismarck zu sprechen, der mir mit der Frage entgegenkam, die ich an ihn richten wollte. (Er sagte mir, da er vernommen, daß ich nach der Proklamation das hoch ausbringe, so erachtete er sich für verpflichtet, mich in Kenntnis zu setzen, daß der König den Eitel Deutscher Kaiser sanktioniert habe und er mich daher bitte, diese Bezeichnung bei meinem Husfpruch berücksichtigen zu wollen. Ich erwiderte dem Bundeskanzler, daß der König mir sogar den Wunsch ausgesprochen habe, Kaiser von Deutschland zu sagen; ich sei daher in einer sehr unangenehmen sage, da ich nur das tun wolle, was endgültig beschlossen worden sei, und doch aufgefordert werde, das Gegenteil auszusprechen. Der Bundeskanzler war ganz außer sich vor Ärger und klagte über den König und über die Unmöglichkeit, auf solche Rrt Geschäfte zu machen, und besonders, wenn es sich um große Staatsaktionen handle wie heute. (Er schloß damit, zu sagen: wenn der König befohlen hat, so habe ich nichts mehr zu sagen; und ich muß es Ihrem Ermessen überlassen, das zu tun, was dieser schwierigen Lage entspricht. Ich erwiderte, es könne für mich nur einen weg geben, d. H. noch in der letzten Stunde zu versuchen, die Gegensatze zu vermitteln. Ich wollte den König von der sage unterrichten und ihm die Bedenken des Bundeskanzlers mitteilen. So schieden mir, und die Züge des Grasen Bismarck verrieten mir eine von den tiefen (Erregungen, in denen er sogar dem unzweideutigsten und aufrichtigsten Husfpruch mißtraut. wenige Minuten nachher hörte man Kommandoworte, die wachen präsentierten^ es öffneten sich die dichten Reihen, und der König trat ein. (Er war gekleidet in die Uniform feines ersten Garderegiments zu Fuß, wie ' § 462 ff^*t0*ar ^0rcn^' ^a^er H^elm und die Begründung des Reiches,

8. Der Ausbruch des Weltkrieges - S. 3

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
entstand, hat in der Folge jenseits des Gebietes des Königreiches durch Aste des Terrorismus, durch eine Reihe von Attentaten und durch Morde Ausdruck gefunden. weit entfernt, die in der Erklärung vom 31. März 1909 enthaltenen formellen Verpflichtungen zu erfüllen, hat die königlich serbische Regierung nichts getan, um diese Bewegung zu unterdrücken. Sie duldete das verbrecherische Treiben der verschiedenen, gegen die Monarchie gerichteten vereine und Vereinigungen, die zügellose Sprache der Presse, die Verherrlichung der Urheber von Attentaten, die Teilnahme von Offizieren und Beamten an subversiven Umtrieben, sie duldete eine ungesunde Propaganda im öffentlichen Unterricht und duldete schließlich alle Manifestationen, welche die serbische Bevölkerung zum hasse gegen die Monarchie und zur Verachtung ihrer (Einrichtungen verleiten konnten. Diese Duldung, der sich die kgl. serbische Regierung schuldig machte, hat noch in jenem Moment angedauert, in dem die Ereignisse des 28. Juni der ganzen Welt die grauenhaften Folgen solcher Duldung zeigten. (Es erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der verbrecherischen Urheber des Attentates vom 28. Juni, daß der Mord von Sarajevo in Belgrad ausgeheckt wurde, daß die Mörder die Waffen und Bomben, mit denen sie ausgestattet waren, von serbischen Offizieren und Beamten erhielten, die der ,Narodna (Ddbrana' angehörten, und daß schließlich die Beförderung der Verbrecher und deren Waffen nach Bosnien von leitenden serbischen (Brenzorganen veranstaltet und durchgeführt wurde. Die angeführten Ergebnisse der Untersuchung gestatten es der k. und k. Regierung nicht, noch länger die Haltung zuwartender Langmut zu beobachten, die sie durch Jahre jenen Treibereien gegenüber eingenommen hatte, die ihren Mittelpunkt in Belgrad haben und von da aus die Gebiete der Monarchie übertragen werden. Diese Ergebnisse legen der k. und k. Regierung vielmehr die Pflicht auf, Umtrieben ein Ende zu bereiten, die eine ständige Bedrohung für die Ruhe der Monarchie bilden. Um diesen Zweck zu erreichen, sieht sich die k. und k. Regierung gezwungen, von der serbischen Regierung eine offizielle Versicherung zu verlangen, daß sie die gegen Österreich-Ungarn gerichtete Propaganda verurteilt, das heißt, die Gesamtheit der Bestrebungen, deren Endziel es ist, von der Monarchie Gebiete loszulösen, die ihr angehören, und daß sie sich verpflichtet, diese verbrecherische und terroristische Propaganda mit allen Mitteln zu unterdrücken. Um diesen Verpflichtungen einen feierlichen dharakter zu geben, wird die kgl. serbische Regierung auf der ersten Seite ihres offiziellen Organs vom 26./13. Juli nachfolgende Erklärung veröffentlichen: ,Die kgl. serbische Regierung verurteilt die gegen ©sterreich-Ungarn gerichtete Propaganda, das heißt, die Gesamtheit jener Bestrebungen,

9. Der Ausbruch des Weltkrieges - S. 5

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
6. eine gerichtliche Untersuchung gegen jene Teilnehmer des Koni-plotts oom 28. Juni einzuleiten, die sich auf serbischem Territorium befinden- von der k. und k. Regierung hierzu delegierte Organe werden an den bezüglichen (Erhebungen teilnehmen; 7. mit aller Beschleunigung die Verhaftung des Majors öoija Tan-fofic und eines gewissen Milan Tigartovic, serbischen Staatsbeamten, vorzunehmen, welche durch die Ergebnisse der Untersuchung kompromittiert sind; 8. durch wirksame Maßnahmen die Teilnahme der serbischen Behörden an dem Einschmuggeln von Waffen und (Explosivkörpern über die Grenze zu verhindern; jene Organe des Grenzdienstes von Schabatz und £oznica, die den Urhebern des Derbrechens von Sarajevo bei dem Übertritt über die Grenze behilflich waren, aus dem Dienste zu ent* lassen und strenge zu bestrafen; 9. der k. und k. Regierung Aufklärungen zu geben über die nicht zu rechtfertigenden Äußerungen hoher serbischer Funktionäre in Serbien und im Auslande, die, ihrer offiziellen Stellung ungeachtet, nicht gezögert haben, sich nach dem Attentat vom 28. Juni in Interviews in feindlicher weise gegen (Österreich-Ungarn auszusprechen; 10. die k. und k. Regierung ohne Verzug von der Durchführung der in den vorigen Punkten zusammengefaßten Maßnahmen zu verständigen. Die k. und k. Regierung erwartet die Antwort der königlichen Regierung spätestens bis Samstag, den 25. d. M., um 6 Uhr nachmittags. (Österreichisches Rot buch Nr. 7.) 4. Gras verchtold an Graf Menrdorss in London. Telegramm. Wien, 23. Juli 1914. wir können die Forderungen, deren Erfüllung wir von Serbien verlangen und die eigentlich im Verkehr zwischen Staaten, die in Friede und Freundschaft leben sollen, nur Selbstverständliches enthalten, nicht zum Gegenstand von Verhandlungen und Kompromissen machen und können mit Rücksicht auf unsere volkswirtschaftlichen Interessen nicht riskieren, eine politische Methode, wonach Serbien die entstandene Krise nach seinem Belieben zu verlängern in der Hand hätte, zu akzeptieren. (Österreichisches Rotbuch Nr. y.) 5. Der Reichskanzler an die Kaiserlichen Botschafter in Paris, London, Zt. Petersburg, vom 23. Zuli 19h- Telegramm. .... (Es hat sich in unzweideutiger weise kundgetan, daß es weder mit der würde noch mit der Selbsterhaltung der österreichisch-ungarischen Monarchie vereinbar sein würde, dem Treiben jenseits der Grenze noch länger tatenlos zuzusehen, durch das die Sicherheit und die Integrität

10. Mobilmachung und Aufmarsch der Heere auf dem westlichen Kriegsschauplatz - S. 2

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
2 A. Mobilmachung. I. Amtliche Kundgebungen. 3m Kriegszustand. a) Erklärung des Kriegszustandes in Deutschland? tdir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels 68 der Verfassung des Deutschen Reiches im Hamen des Reichs, was folgt: Das Reichsgebiet, ausschließlich der Königlich Bayerischen Gebietsteile, wird hierdurch in Kriegszustand erklärt. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenen Unterschrift und beigedruck, tem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, 31. Juli 1914. v. Bethmann Hollweg. Wilhelm I. R. b) Berlin im Kriegszustand? Bekanntmachung des (Oberbefehlshabers in den Marken. Nachdem durch Allerhöchste Verordnung der Kriegszustand für Berlin und die Provinz Brandenburg erklärt worden ist, werden die Strafbestimmungen der §§ 8 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, welches hiermit in Kraft tritt, in (Erinnerung gebracht. § 8. Wer in einem in Belagerungszustand erklärten (Drte oder Distrikte der vorsätzlichen Brandstiftung, der vorsätzlichen Verursachung einer Überschwemmung oder des Angriffs oöer. des Widerstandes gegen die bewaffnete macht ober Abgeordnete der Zivil- oder Militärbehörde in offner Gewalt und mit Waffen ober gefährlichen Werkzeugen versehen sich schuldig macht, wird mit dem Tode bestraft. § 9. Wer in einem in Belagerungszustand erklärten (Drte oder Distrikte a) in Beziehung auf die Zahl, die Marschrichtung oder angeblichen Siege der Feinde oder Aufrührer wissentlich falsche Gerüchte ausstreut oder verbreitet, welche geeignet sind, die Zivil- oder Militärbehörden hinsichtlich ihrer Maßregeln irrezuführen, oder b) ein bei Erklärung des Belagerungszustandes oder während desselben vom Militärbefehlshaber im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenes verbot Übertritt oder zu solcher Übertretung auffordert oder anreizt, oder c) zu dem verbrechen des Aufruhrs, der tätlichen Widersetzlichkeit, der Befreiung eines Gefangenen oder zu anderen im § 8 vorgesehenen verbrechen, wenn auch ohne (Erfolg, auffordert oder anreizt, oder d) Personen des Soldatenstandes zu verbrechen gegen die Subordination oder Vergehungen gegen die militärische Zucht und Ordnung zu verleiten sucht, soll, wenn die bestehenden (Besetze feine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden. 1 Reichsanzeiger 31. 7.1914. S Helmolt, Der Weltkrieg in Bildern und Dokumenten nebst einem Kriegstagebuch. 1914. 1124.
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