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1. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 273

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
126. Die deutsche Hansa. 273 lokalen Bedeutung zu einem allgemeinen Wirkungskreise. Den Städten selbst gab der Kampf das Bewußtsein ihrer Macht und die Erkenntniß von den Mitteln und Wegen, sie zu erhalten und zu vermehren. Wahrscheinlich fällt in diese Periode auch die erste Ver- fassungsurkunde des Bundes, wie sie auf einer in Köln abgehaltenen Tag- fahrt beschlossen wurde. Derselbe hat von Anfang bis zu Ende den Handel und vorzüglich den auswärtigen Handel, seinen Schutz und seine Ausbreitung, die Behauptung bereits erworbener und die Erwerbung neuer Handelsprivilegien und Rechte zum Gegenstand gehabt. Zu diesem Behufe sagten sich seine Glieder wechselseitige Hülfe zu Land und Wasser zu, allge- meine Vertheidigung jedes einzelnen Mitgliedes, das angegriffen würde, gleichen und gemeinschaftlichen Genuß der gewonnenen Rechte und Freiheiten. Die höchste Bundesgewalt stand den städtischen Deputirten zu, welche sich auf einem Hansalage rechtskräftig ver- sammelt hatten. Obgleich der Ort der Versammlung gesetzlich auf keine be- stimmte Stadt beschränkt war, so hatte man sich doch gewöhnt, das alte und mächtige Lübeck allmählich als das ge- meinschaftliche Haupt der Hansa anzu- sehen und vorzugsweise innerhalb sei- ner Mauern die Bundesangelegenheiten zu berathschlagen. Jede wirkliche Bun- desstadt war befugt, zu der Tagfahrt ihre Abgeordneten zu senden. Außer den Deputirten der Hansestädte erschie- nen auf den gemeinen Tagfahrten, we- nigstens eine geraume Zeit hindurch, auch Abgeordnete des deutschen Ordens, der mit der Hansa auf dem Fuße in- nigster Freundschaft stand und mit ihr das vereinte Interesse hatte, keines der nordischen Reiche zu einer einheitsvollen, beiden gleich gefährlichen Kraft gelan- gen zu lassen. Richt selten schickten die größten Fürsten, der Kaiser selbst, die Könige von England und Frankreich, Schweden und Dänemark außerordent- liche Gesandte zu den Tagfahrten, um ihre Anliegen und Werbungen bei der Hansa vorzubringen. Die gefaßten Be- schlüsse wurden in Form eines Recesses, Marschall, Lesebuch. Abschiedes, gesammelt und Lübeck lag ob, über die Ausführung zu wachen. Ueberhaupt war die solidarische Ver- waltung der Bundesangelegenheiten die- ser Stadt so gut wie ausschließlich über- tragen, sie übte die Vertretung nach Außen, sie führte die Correspondenz mit den fremden Mächten, mit den Faktoreien und was sonst die laufenden Geschäfte waren. Unter ihrer Aufsicht standen das hansische Archiv und die gemeinschaftliche Casse, sie fertigte alle Staatsakte mit ihrem Stadtsiegel aus. Auch war sie im Verein mit den nächst belegenen Städten ermächtigt, im Fall dringender Roth oder bei geringer Er- heblichkeit der Sache nach eigener An- sicht rechtskräftige Beschlüsse zu fassen. Also gelangte Lübeck mehr und mehr zur Hegemonie des Bundes, welche es würdig und oft mit eigener Aufopferung führte und darob von Köln vergeblich angefochten wurde. Bei dem wachsen- den Umfange der Hansa und ihrer Aus- dehnung bis tief in das Binnenland stellte sich bald als zweckmäßig heraus, sie nach ihrer Lage und Beschaffenheit in mehrere Kreise, „Quartiere", abzutheilen, welche unter Vorsitz einer Hauptstadt, „Quar- tierstadt", alle speziell ihrem Bezirk an- gehörigen Interessen verhandelten, eilende Hülfe den Bedrängten leisteten, sich über die auf dem allgemeinen Hansatage zu stellenden Anträge beriethen und die Verbindung mit Lübeck und den andern Kreisen unterhielten. Anfangs nur drei Quartiere, erweiterten sie sich später bis zu vier: das wendische mit Lübeck; das westfälische mit Köln; das sächsische mit Braunschweig; das preußische mit Danzig. Um die Gesetze des Bundes aufrecht zu erhal- ten, gab es verschiedene Strafen, zu- meist Geldbußen, die zugleich als Ein- nahmsquelle dienten, sodann den größeren und kleineren Bann, d. h. beständige oder temporäre Ausschließung aus dem Bunde. Dadurch ging die Stadt der Rechte, der Genossenschaft im In- und Auslande verlustig, des Genusses der hansischen Comptoire, sowie aller dem Bunoe zustehenden Privilegien, und es begreift sich, wie wirksam ein solcher Bann für eine Handel und Verkehr 18

2. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 278

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
278 in. Geschichtsbilder. geistlichen und weltlichen Herren von ihnen forderten, die Plünderungen und Verheerungen, denen sie bei den häufigen Fehden ausgesetzt waren, der Druck der Austagen, welcher mit dem Eintritte neuer Bedürfnifie und dem steigenden Aufwande der Großen zunahm, beson- ders aber das Beispiel der benachbarten Schweizer, welche, der Herrschaft des Adels entledigt, von ihren Obrigkeiten mit keinen außerordentlichen Steuern be- legt und durch kein fremdes Kriegsvolk heimgesucht wurden, — all das nährte unter diesen Landleuten einen stillen Grimm, der nur eines schwachen äußern Anlasses bedurfte, um in Aufruhr und Empörung auszubrechen. Dabei fehlte es nicht an schwärmerischen und ver- schlagenen Köpfen, welche Geschick und Neigung hatten, sich des rohen Haufens zur Ausführung kühner Entwürfe zu be- dienen, und die vorhandenen Funken zur Flamme anzublasen. Im Jahre 1524 empörten sich in der Gegend von Con- stanz die Bauern wider den Abt zu Reichenau, weil er ihnen keinen evan- gelischen Prediger zulasten wollte. Die- sen ersten Bewegungen folgten bald andere heftigere. Am 1. Januar 1525 wurde der Abt zu Kempten von dem Landvolke, das im Verein mit den Städ- ten war, überfallen und nach Ausplün- derung seines Klosters gezwungen, durch einen Vertrag den Rechten, welche man ihm streitig machte, zu entsagen. Dieses Beispiel reizte die Nachbarn zur Nach- ahmung. Auf dem Gebiete der umlie- genden Bischöfe und Aebte, bald auch der Grafen und Herren, sammelte sich alles Landvolk in bewaffneten Haufen. Die Bauern ließen ein Manifest aus- gehen, in welchem sie den Vorwurf, daß sie Aufrührer seien, und daß das neue Evangelium dieses Urtheil ver- schulde, zu widerlegen suchten. In 12 Artikeln waren ihre Forderungen zu- sammengestellt, welche sich hauptsächlich auf das Wahlrecht ihrer Prediger, Ab- schaffung der Leibeigenschaft und Zehn- ten, Antheil an der Jagd, dem Vogel- und Fischfang, Benutzung der Gemeinde- waldungen, Festsetzung der Dienste, Ab- gaben und Pachtgelder u. dgl. bezogen. Immer furchtbarer wurde die Ge- stalt des Aufruhrs. Das Heer der Bauern wälzte sich aus Schwaben nach Franken. Ueberall wurden Burgen und Abteien erobert oder geplündert; aber freiwillig eröffneten die Bürger mehrerer Landstädte den Verkündigern einer neuen, ihnen günstigern Ordnung der Dinge die Thore. Dies geschah unter andern in dem württembergischen Städtchen Weinsberg, und ein Graf Ludwig von Helfenstein wurde bei dieser Gelegenheit mit seiner aus 70 Mann bestehenden Besatzung gefangen. Die Bauern, welche erfahren hatten, daß der schwäbische Bundeshauptmann diejenigen ihrer Bun- desgenossen, welche in seine Hände fielen, hinrichten ließ, wollten durch ein Bei- spiel der Wiedervergeltung schrecken und verurtheilten den Grafen mit seinen Leuten zum Tode. Vergebens flehte die Gemahlin des Gefangenen, ihr zweijäh- riges Kind auf dem Arme, die Anführer der Bauern kniefällig um das Leben ihres Gatten. Dieser wurde mit seinen Unglücksgefährten in die vorgehaltenen Spieße der Bauern gejagt und umge- bracht, während ein Bube, der ehemals in seinen Diensten gestanden, vor ihm herging und ihm auf einer Pfeife zum Tode, wie zum Tanze, vorspielte. Der Gräfin wurde das Kind auf dem Arme verwundet, sie selbst mißhandelt und auf einem Mistwagen nach Heilbronn geführt. Zu Heilbronn nahm ein engerer Ausschuß der Bauern seinen Sitz; die Grafen von Löwenstein wurden gezwun- gen, im Bauernkittel, mit einem weißen Stabe in der Hand, dahin zu wandern und die Annahme der zwölf Artikel zu beschwören. Da unterwarf sich ein großer Theil des Adels dem harten Ge- setz der Noth, und bezeichnete sich mit dem weißen Kreuze, welches die Bauern auf dem Hute oder auf der Brust trugen. Auch Ritter Götz von Berlichingen war einer der Bauernhaup'tleute geworden, aber, wie er selbst berichtet, nur aus Zwang, indem er in seiner Burg keinen Widerstand zu leisten vermochte und seine Flucht zum Kurfürsten von der Pfalz verhindert worden war. Aus dem Jaxt- und Taubergrunde zogen die Bauern — der sogenannte „schwarze Haufen" — gen

3. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 257

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
119. Rudolf von Habsburg und Ottokar von Böhmen. 257 reich begütert. Dabei machten ihn seine geistigen Eigenschaften ganz besonders zu der wichtigen Würde befähigt: seine Raschheit im Handeln ward gedämpft durch die Erfahrung und Besonnenheit seines vorgerückten Alters — denn bereits zählte er 56 Jahre — weise im Rath, fest in der That, tapfer in der Schlacht, voll Kriegserfahrung durch seine vielen Fehden in den oberen Landen, schon als Graf eine Schutzwehr des deutschen Reiches gegen die Wälschen und die Uebergriffe ländersüchtigerkirchenfürsten; trotzdem ein Freund der Geistlichkeit und ein kräftiger Vertheidiger der Bür- ger gegen die Raubgier der Ritter, eine Zierde des Adels, ebenso bieder als persönlich unpartheiisch und einnehmend gegen Alle, die ihm nahten, von außer- ordentlicher Einfachheit und Sparsam- keit, so daß er auf seinen Fehden den Rittern nur Schwarzbrod und gewöhn- lichen Wein gab. Seine kindliche Fröm- migkeit, von der die Schlacht auf dem Marchfelde allein viele Beweise liefert, war eine feste Bürgschaft für die Ein- tracht des Königs mit Papst und Kirche. Dieser Eigenschaft verdankte er auch seine Wahl; denn hauptsächlich lenkte Werner von Mainz, den er einst aus Hochachtung für den Diener der Kirche persönlich über die Alpen nach Italien geleitet hatte, aus Dankbarkeit die Auf- merksamkeit der Kurfürsten auf ihn. Ottokar ward als nicht berechtigt von der Wahl ausgeschlossen. Rudolf also einstimmig gewählt, hob, da er gerade in einer Fehde mit dem Bischof von Basel begriffen war, das Lager auf, sobald er die Nachricht von seiner Wahl empfing und begab sich an den Wahlort. Gerade so groß, wie vorher die Sehnsucht nach einem kräftigen König war, so gewaltig und so allgemein war jetzt die Freude über die Erfüllung des Wunsches. Sie prägte sich aus in dem ehrenvollen, freudigen Empfange der Gemahlin Rudolfs durch die Reichs- städte, in den reichen Gaben an Wein und Getreide, die ihr auf ihrer Krö- nungsfahrt gespendet wurden. Bei der Annäherung des kaiserlichen Paares zur Krönungsstadt Aachen konnte die Land- straße drei Meilen weit die Menge nicht Marschall, Lesebuch. fassen. Fürsten und Herren schloffen sich zu Tausenden dem Zuge an, und unter allgemeinem Jubeln der Edeln und des Volkes zogen sie durch die festlich ge- schmückten Straßen in die Stadt. Die Krönung ward feierlich vollzogen (am 24. Okt. 1273), die Huldigung geleistet und mit Geistesgegenwart ertheilte der König wegen des mangelnden Scepters den Ritterschlag mit einem schnell er- griffenen Crucifix. Rudolfs erste Aufgabe war es, dem gesunkenen königlichen Ansehen seinen Glanz wieder zu geben und sich eine Macht zu schaffen, die er nicht besaß, und die das Reich nicht bot. Er mußte sich also die mächtigsten Fürsten des Reiches gewinnen, besonders die Kur- fürsten, da er ja in gewissen Handlungen, z. B. rücksichtlich des Reichsguts, von ihnen abhing und da das Glück seiner Söhne in ihren Händen ruhte. Einige geistliche Fürsten fesselte er an sich durch Schenkungen. Durch Vermählung seiner Tochter Mechthild mit.ludwig von der Pfalz und seiner Tochter Agnes mit Albrecht von Sachsen schuf er sich zwei andere Stützen. Ueberhaupt schien ihn Gott so reichlich mit Töchtern gesegnet zu haben, um Freunde zu erhalten, Feinde zu versöhnen und seinen Thron fester zu stellen. Den Bestrebungen Rudolfs, die kai- serliche Macht wieder zur Geltung zu bringen, stand ein gefährlicher Feind entgegen. Ottokar Ii., der gewaltigste deutsche Reichsfürst seiner Zeit, der sich „König von Böhmen und Mähren, Herzog von Oesterreich und Steiermark, und Herr von Kärnthen, Krain und Mark Portenau" nannte, versagte der Wahl seine Zustimmung. Ottokar hatte, wie Briefe seines geheimen Rathes an Gre- gor Ix. deutlich verrathen, selbst nach der Königswürde von Deutschland ge- strebt. Neben dem Neide quälte ihn nun auch die Besorgniß, der kräftige Rudolf könnte ihn für seine Gewalt- thaten gegen Kirche und Reich strafen und ihm das gewonnene Reichsgut wieder abnehmen. Als nun Rudolf von Ottokar Hul- digung und Gehorsam verlangte, geber- dete sich dieser als mächtiger, unabhän- 17

4. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 258

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
258 Iii. Geschichtsbilder. giger Herrscher. Auf dem glänzenden Reichstage zu Nürnberg, wo die Blüthe der Geistlichkeit, der Reichsfür- sten und Ritter versammelt war, wurde nach alter Landessitte der Pfalzgraf am Rhein als Richter in den Klagen des Kaisers über entzogenes Reichsgut zum Urtheil aufgefordert. Was Ottokar gefürchtet hatte, der Verlust der angemaßten Güter, ja noch mehr, der Verlust seiner Erblande stand bevor. Anstatt durch freiwillige Unter- werfung sich diese zu erhalten, trotzte er fort und erschien auch nicht in der zur Unterwerfung festgesetzten Frist zu Würz- b n r g. Einer weiteren Vorladung leistete Ottokar wieder keine Folge, im Gegen- theil schuf er dem König neue Feinde, indem er durch Geld und Boten den Partheihaß in der Lombardei anschürte und die Unabhängigkeitsliebe der italie- nischen Städte entflammte. Der Reichs- krieg gegen Ottokar ward also immer unvermeidlicher. Wenn der König ruhig und mit Ehren auf dem Throne sitzen wollte, mußte er diesen übermüthigen, wenn auch mächtigen Vasallen des Rei- ches seinem Scepter unterwerfen. Eben auf seine Macht steifte sich Ottokars Trotz. Der geldarme Graf schien ihm verächtlich; allein in Wirklichkeit war Rudolf nicht so ohnmächtig, Ottokar nicht so furchtbar. Ottokar hatte wohl Krieger, aber nicht die Liebe des Heeres und der Länder hinter sich. Anders bei Rudolf. Er ersetzte Kriegs- und Län- dermacht durch Klugheit und durch sein einnehmendes Wesen. Rudolf umgibt überall Treue und Freundschaft, Ottokar Untreue und Haß; dennoch verweigert dieser höhnisch und spottend die Zurück- gabe der in Besitz genommenen Länder, als der Burggraf im Aufträge des Königs und Reichs sie fordert. Wider Erwarten rückte Rudolf über Regensburg, durch Niederbayern über Passau nach Oester- reich (September 1276). Linz und Enns öffneten freiwillig die Thore und erhiel- ten als Belohnung für ihre Ergebenheit Freiheiten und Geschenke. Diesem Bei- spiele folgten auch Steiermark und Kärnthen. Ohne Schwertstreich drang Rudolf mit beständig anschwellendem Heere bis nach Wien vor, das, treu zu Ottokar haltend, einer fünfwöchent- lichen Belagerung trotzte. Ottokar rückte indessen nach Wien, das mit Klosterneu- burg sein letzter Hoffnungsanker war, seit sein Bundesgenosse Heinrich und die Vasallen auf dem rechten Donau- ufer untreu geworden; denn Wien und Klosterneuburg, beide stark befestigt und beide ihm treu ergeben, lagen einander so nahe, daß sie sich gegenseitig Trup- pen und Zufuhr schicken konnten; durch die zweite Festung war außerdem der Donauübergang geschützt. Von allen Seiten stürmte nun das Unglück auf Ottokar ein. Rudolf erhielt neue Stär- kungen aus Steiermark. Die Ungarn, Ottokars Feinde seit ihrer letzten Nieder- lage, erschienen zur Rache bereit an der Grenze. Seine eigenen böhmischen Lan- desherren entzogen ihm bedeutende Streit- kräfte. Dazu überfiel Rudolf Kloster- neuburg und erzwang den Donauüber- gang, willens, das böhmische Lager zu erstürmen. Mit Ingrimm, aber zur rechten Zeit beugte Ottokar seinen stolzen Sinn und ergab sich. Zwei Schieds- richter von jeder Seite bestimmten die Friedensbedingungen. Rudolf, wie immer mild und versöhnlich, gab an Ottokar keine Strafe, keinen Verweis, nahm Acht und Bann zurück und belehnte ihn mit Böhmen und Mähren. Nur was des Kaisers und des Reichs war, verlor er. Politisch suchte übrigens Rudolf den Böhmenkönig durch eine Wechselheirath der Kinder an sein Haus und seine Interessen zu fesseln, schloß jedoch für den Fall eines Krieges auch die Ungarn in den Frieden ein, um an ihnen bereite Bundesgenossen zu haben, wenn er von Ottokar angegriffen würde. In der That war dieser durchaus nicht gewillt, den Frieden zu halten; er betrachtete ihn nur als Waffenstillstand. Vorläufig je- doch zu schwach, beugte er huldigend vor Rudolf das Knie und empfing Mähren und Böhmen als Lehen. Dann rückte er aus dem Felde und Wien öffnete dem König Rudolf seine Thore. Das Reichsheer ward entlassen, und da auch die Kosten zum Unterhalte der bleibenden Truppen noch zu bedeutend waren, so schrieb der König nach altem königlichen Rechte eine Landsteuer aus;

5. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 235

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
110. Wahl Konrads Ii. zum deutschen Kaiser. 235 der gefangenen Heerführer, dabei Bulzko, ließ Kaiser Otto vom Schlachtfelde ab und zu seinem Bruder Herzog Heinrich nach Regensburg führen, wo sie vor dem Ostenthore an einem hohen Galgen aufgehenkt wurden. Unermeßliche Beute war den Siegern in die Hände gefallen. Was die Ungarn geraubt: gemünztes und nngemünztes Gold und Silber, Edelsteine, kostbares Kirchen- und Haus- geräthe, Schmucksachen, das Alles hat- ten die Deutschen wieder gewonnen. Reichlich wurden damit Wittwen und Waisen beschenkt und für die Kinder der im Kriege Erschlagenen Zufluchts- Häuser erbaut. Auch viele Kirchen in Bayern und Schwaben empfingen Ersatz für den erlittenen Raub. Am 10. Aug. 1855 wurde zu Kö- nigsbrunn der Grundstein zu einer Kirche gelegt, welche ein Denkmal sein soll dieser denkwürdigen Schlacht. 110. Wahl Konrads Ii. zum deutschen Kaiser. Als mit Heinrich Ii. das königlich sächsische Haus ausgestorben war (1024), schien das neuerwachte Streben der Herzoge und Fürsten nach Unabhängig- keit und Herrschaft Deutschland aber- mals in Verwirrung und Zerrüttung zu stürzen. Acht Wochen lang blieb der Thron unbesetzt; gewaltige Fürsten trotz- ten auf ihre Macht; schon brach an vielen Orten Zwietracht und deren Be- gleitung, Krieg und Verheerung, ans. Aber der patriotische Sinn der edelsten Bischöfe und Herzoge rettete das Vater- land von der Gefahr, die ihm drohte, und es bewährte sich hier ein beach- tungswürdiges Beispiel deutscher Bie- derkeit. Nachdem sich die deutschen Fürsten zuvörderst durch Briefe und Gesandte in der Stille verständigt hatten, kamen sie mit vielem Volke auf einer großen Ebene zwischen Mainz und Worms zur förmlichen Wahl zusammen. Hier la- gerten sie sich unter freiem Himmel auf beiden Seilen des Rheins: diesseits die Sachsen, Böhmen, Ostfranken, Bayern und Schwaben, jenseits die rheinischen Franken und Lothringer. In dem nun schon längst vom Rhein verschlungenen Städtchen Camba, gegenüber Oppen- heim, hielten die Fürsten ihre Berathun- gen. Die italienischen Großen konnten nicht zur Wahl kommen, weil diese zu schnell vor sich ging; doch bestätigten sie selbige nachher zu Costnitz. Lange wurde gestritten, wer zu re- gieren am würdigsten wäre. Bisher war die Regierung in den Händen der Sachsen gewesen; jetzt aber schien es billig, daß selbige den Franken, die noch immer als das Hauptvolk des ger- manischen Bundes galten, zugewendet würde. Aber wer von ihnen sollte sie erhalten? Die Wahl schwankte zwischen zwei Häuptern, dem Reichsgrafen K o n - rad dem Aeltern und Konrad dem Jüngern, Herzog der Franken; beide waren Vettern, Sprößlinge des deutschen Königs Konrad des Ersten, beide standen in großem Ansehen. Der ältere Konrad trug nicht Lehen von Fürsten, sondern nur vom Reiche, und deren nicht viele; er saß, ein freier Mann, auf seinem Erbgut Limburg zwischen Speier und Worms. Der jüngere Konrad konnte sich größerer Macht rühmen. Ihm wen- deten die Lothringer ihr Augenmerk zu, indeß sie dem älteren Konrad früherer Fehden wegen feind waren. Leicht hätte zwischen beiden um der Krone willen blutige Zwietracht entstehen können; allein der ältere Konrad, eben so verständig als redlich, und darum von den Wäh- lenden aus den östlichen Landen vor- züglich geehrt, verhütete dies. Er rief seinen jüngern Vetter bei Seite, und stellte ihm vor, wie es jetzt nahe daran sei, daß die höchste Gewalt wieder zu den Franken kommen sollte; er möchte also nicht durch Zwietracht dem Glück ihres Hauses und der Ehre ihrer Nation widerstreben; würden die Stimmen zu Gunsten des jüngern Konrad ausfallen, so wolle er, der Aeltere, der Erste sein, der ihm huldige; aber eben dieses er- warte er auch von ihm. Der jüngere Konrad ward durch diese Vorstellungen gerührt; er versprach denselben nachzu-

6. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 267

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
123. Die Einführung des Erstgeburtsrechtes in Bayern unter Albrecht Iv. 207 123. Die Einführung des Erstgeburtsrechtes in Bayern unter Albrecht Iv. Ludwig der Bayer hatte seinen sechs Söhnen einen namhaften Länderbesitz hinterlassen, der wohl die Grundlage eines mächtigen Wittelsbacher-Reiches hätte werden können. Durch mehrfache Theilungen aber wurde das Land zer- splittert und die verschiedenen bayeri- schen Herzogthümer sanken um so mehr zur Machtlosigkeit herab, als die Regen- ten derselben, statt einträchtig einander zur Seite zu stehen, meist in blutiger Fehde sich befeindeten. Als daher nach vielfachen unheil- vollen Trennungen der größte Theil des eigentlichen Bayerns unter Al- brecht Üi. wieder vereinigt war, suchte dieser weiteren Spaltungen durch die Bestimmung vorzubeugen, daß stets die beiden ältesten Söhne gemeinschaftlich die Regierung führen sollten. Die Un- theilbarkeit Bayerns festzustellen und zu sichern gelang nach harten Mühen und Kämpfen erst Albrechts Iii. drittem Sohne, wie der Vater Albrecht geheißen und der vierte dieses Namens. Nach des Vaters Anordnung hatten die bei- den ältesten Söhne, Johann und Sigis- mund, die Regierung angetreten. Doch ersterer starb bald an der Pest und letzterer, seiner Neigung zur Musik und Baukunst, zur Jagd und anderem Zeit- vertreib nachhängend, überließ die Allein- regierung an Albrecht. An den Hoch- schulen Italiens gebildet, besaß der mit klarem Geiste und vielen Kenntnissen be- gabte Fürst eine Bildung, wie man sie bei seinesgleichen in damaliger Zeit selten traf. Er war entschlossen, die Allein- regierung zu behaupten, nicht um herrsch- und selbstsüchtiger Zwecke, sondern um des allgemeinen Landeswohls willen. Aber erst nach langwierigem Streite mit seinen Brüdern gelangte er zum Ziele. Nach Sigismunds Verzicht ver- langten die beiden andern Brüder Chri- stoph und Wolfgang Antheil an der Regierung, und namentlich der erstere war gar nicht gewillt, von seinen An- sprüchen sich abbringen zu lassen. Er schloß mit dem niederbayerischen Adel den sogenannten Löwlerbund und suchte seine Absichten mit Gewalt durchzusetzen. Albrecht aber überfiel die Häupter des Bundes, zerstörte ihre Burgen und lös'te die gefährliche Genossenschaft auf. Nun erhob Christoph Beschwerde bei den Ständen und Fürsten und erwirkte einen Schiedsspruch, der zu seinen Gunsten ausfiel. Da wußte der kluge Albrecht ihn durch gütlichen Vergleich zur Ver- zichtleistung auf die Mitregierung für den Zeitraum von fünf Jahren zu ge- winnen. Eifersucht über die wachsende Macht des herzoglichen Bruders, Vor- würfe von Seite älterer Freunde und das Gefühl der Abhängigkeit erweckten in dem mißvergnügten Christoph Reue über den gethanen Schritt, und er sann auf Mittel, den Vertrag wieder zu be- seitigen. Albrecht überwachte seinen unzu- friedenen Bruder mit scharfem Auge, und als im Volke das Gerücht ging, Christoph habe einen Gemaltstreich vor, so ließ er diesen in festen Gewahrsam bringen und gab ihn erst nach längerer Zeit und nur gegen die Bürgschaft von 36 Adeligen wieder frei. Ein weiterer Vertrag, erst auf 10 Jahre, und nach deren Ablauf für Lebenszeit abgeschlossen, sicherte Alb- recht gegen Abtretung der Städte Weil- heim, Schongau, Landsberg und einiger Schlösser an Christoph endlich die Allein- herrschaft. Indeß veranlaßte Christophs wankelmüthiger Sinn immerhin noch manche Unruhen, und es hörten diese erst auf mit seinem Tode, der ihn auf einer Wallfahrtsreise nach Palästina auf der Insel Rhodus überraschte. Die Greuel des bald darauf ausgebrochenen Landshuter Erbfolgekrieges und die nam- haften Verluste an Land, welche Bayern in Folge dessen erlitt, mußte Albrecht nur um so mehr in seinem Entschlüsse bestärken, solchem Unheile für die Zu- kunft durch ein bestimmtes Erbfolge- gesetz vorzubeugen. Im Jahre 1506 wurde dieses auf einem Landtage zu München festgestellt, nachdem Wolfgang auf jeden Erbanspruch Verzicht geleistet. Darnach sollte Bayern nie mehr ge-

7. Bürgerkunde - S. 15

1912 - Stuttgart : Holland & Josenhans
15 B. ^Allgemeine Staatskunde. H.g.b., in der W.o. und anderen Gesetzen geregelt sind: bürger- liches Recht. Wenn das bürgerliche Recht die wirtschaftlichen "Beaemng en^Dvischen Bürger und Bürger regelt, ist imlsfent- lichen Recht das Verhältnis des Bürgers zum Staat behandelt Die Rechte und Pflichten des Staatsbürgers als Wähler und Abgeordneter sind im Verfassungsgesetz enthalten — Staats- recht. Im Verwaltungsrecht sind die Vorschriften nieder- gelegt, nach welchen Beamte und Behörden zu verfahren haben, so daß für Staatserhaltung und Wohlfahrt der Bürger gesorgt ist, die Bürger auch gegen Willkür geschützt sind. Das Straf- recht verbietet und bedroht mit Strafen Handlungen, die z. B. gegen Leben, Ehre und Eigentum des Büro^s gerichtet sind. Endlich ist im Prozeßrecht genau bestimmt, in welcher Weise in Zivil- und Strafprozessen verfahren werden muß. /
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