und harren der Schlag' und der Schelten.
Doch siehe, man kostet: „Ein herrliches Bier!"
Man trinkt in die Runde schon dreimal und vier,
und noch nimmt der Krug nicht ein Ende.
7. Das Wunder, es dauert zum morgenden Tag;
doch fraget, wer immer zu fragen vermag:
„Wie ist's mit den Krügen ergangen?"
Die Mäuslein, sie lächeln, im stillen ergeht;
sie stammeln und stottern und schwatzen zuletzt,
und gleich sind vertrocknet die Krüge.
8. Und wenn euch, ihr Kinder, mit treuem Gesicht
ein Vater, ein Lehrer, ein Aldermann spricht,
so horchet und folget ihm pünktlich!
Und liegt auch das Zünglein in peinlicher Hut,
verplaudern ist schädlich, verschweigen ist gut,
dann füllt sich das Bier in den Krügen.
18. Die Kaiíerwabl. von cudwig abland.
Gedichte. Vollständige kritische Ausgabe, besorgt von Erich Schmidt und
Julius Hartmann. Stuttgart 1898.
Der fromme Kaiser Heinrich war gestorben,
des sächsischen Geschlechtes letzter Zweig,
das glorreich ein Jahrhundert lang geherrscht.
Als nun die Botschaft in das Reich erging,
5 da fuhr ein reger Geist in alles Volk,
ein neu Weltalter schien heraufzuziehn;
da lebte jeder längst entschlafne Wunsch
und jede längst erloschne Hoffnung auf.
Kein Wunder jetzo, wenn ein deutscher Mann,
10 dem sonst so Hohes nie zu Hirne stieg,
sich heimlich forschend mit den Blicken maß; —
kann's doch nach deutschem Rechte wohl geschehn,
daß, wer dem Kaiser heut den Bügel hält,
sich morgen selber in den Sattel schwingt.
15 Jetzt dachten unsre freien Männer nicht
an Hub- und Haingericht und Markgeding,
wo man um Esch' und Holzteil Sprache hält; —
nein, stattlich ausgerüstet zogen sie
aus allen Gauen, einzeln und geschart,
20 ins Maienfeld hinab zur Kaiserwahl.
Am schönen Rheinstrom, zwischen Worms und Mainz,
Porger-Wolff, Lesebuch für Knaben-Mittelschulen. Iv. Brandenburg. 2
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Extrahierte Personennamen: Erich_Schmidt Julius_Hartmann Heinrich Heinrich
346
auf dem Markte an, und durch Trommelschlag in der Stadt und in
den Vorstädten erging die Bekanntmachung, daß jeder Gartenbesitzer
sich zu einer bestimmten Stunde vor dem Rathause einznfinden habe,
da des Königs Majestät ihnen eine besondere Wohltat zugedacht habe.
Alles geriet in eine stürmische Bewegung, und zwar um so mehr, je
weniger man wußte, was es mit diesem Geschenke zu bedeuten habe.
Die Herren vom Rate zeigten nunmehr der versammelten Menge
die neue Frucht vor, die hier noch nie ein menschliches Auge erblickt
hatte. Daneben ward eine umständliche Anweisung verlesen, wie diese
Kartoffeln gepflanzt und bewirtschaftet, desgleichen wie sie gekocht und
zubereitet werden sollten. Allein in dem Getümmel achteten die wenigsten
auf jene Vorlesung. Dagegen nahmen die guten Leute die hochgepriesenen
Knollen verwundert in die Hände, rochen, schmeckten und leckten daran.
Kopfschüttelnd bot sie ein Nachbar dem andern; man brach sie vonein-
ander und warf sie den Hunden vor, die daran herumschnupperten und
sie gleichfalls verschmähten. Nun war ihnen das Urteil gesprochen!
„Die Dinger," hieß es, „riechen nicht und schmecken nicht, und nicht
einmal die Hunde mögen sie fressen. Was wäre uns damit geholfen?"
Inzwischen wurde des Königs Wille vollzogen und seine Gabe
unter die anwesenden Garteneigentümer ausgeteilt. Kaum irgend jemand
hatte die erteilte Anweisung zu ihrem Anbau recht begriffen. Wer sie
also nicht geradezu in seiner getäuschten Erwartung auf den Kehrichthaufen
warf, ging doch bei der Anpflanzung so verkehrt wie möglich zu Werke.
Einige steckten sie hier und da einzeln in die Erde, ohne sich weiter um
sie zu kümmern. Andere glaubten das Ding noch klüger anzugreifen,
wenn sie diese Kartoffeln beisammen aus einen Haufen schütteten und
mit etwas Erde bedeckten. Da wuchsen sie nun zu einem dichten Filz
ineinander.
Nun mochten aber wohl die Herren vom Rat gar bald in
Erfahrung gebracht haben, daß es unter den Empfängern viele lose
Verächter gegeben, die ihren Schatz gar nicht einmal der Erde anvertraut
hätten. Darum ward in den Sommermonaten durch den Ratsdiener
und Feldwächter eine allgemeine und strenge Kartoffelschau veranstaltet
und den widerspenstig Befundenen eine kleine Geldbuße aufgelegt. Das
gab wiederum ein großes Geschrei und diente auch eben nicht dazu,
der neuen Frucht an den Bestraften bessere Gönner und Freunde zu
erwecken.
Das Jahr nachher erneuerte der König seine wohltätige Spende
durch eine ähnliche Ladung. Allein diesmal verfuhr man dabei höheren
Orts auch zweckmäßiger, indem zugleich ein Landreiter mitgeschickt
wurde, der als ein geborener Schwabe des Kartoffelbaues kundig und
den Leuten bei der Auspflanzung behilflich war und ihre weitere Pflege
besorgte. So kam also diese neue Frucht zuerst ins Land und hat
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6. Kaiser, Bundesrat, Reichstag* von F>ans von Dadeiten.
Deutsches Lesebuch für höhere Schulen. Straßburg 1904. Iv. leih 8. 170.
1.
ilslj im Jahre 1866 der Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland
vi durch die Besiegung Österreichs und seiner Bundesgenossen entschieden
worden war, gründete Preußen den Norddeutschen Bund, dem alle Staaten
nördlich der Mainlinie beitraten. In dem siegreichen Kriege ganz Deutsch-
lands gegen Frankreich wurden dann auch mit Baden, Hessen südlich vom
Main, Bayern und Württemberg Verträge abgeschlossen, die am 1. Januar
1871 in Kraft traten, und damit wandelte sich der Norddeutsche Bund
in das Deutsche Reich um. In der Verfassung dieses Reiches hat Otto
von Bismarck, der größte Staatsmann des 19. Jahrhunderts, mit richtigem
Blick die Formen geschaffen, die uns den Segen einer mächtigen, über
den Parteien stehenden Monarchie gewähren und zugleich der Volks-
vertretung gebührenden Anteil an der Gesetzgebung sichern. Das Deutsche
Reich ist ein Staat, dessen Herrschaft alle Bundesstaaten unterworfen sind,
und der ihnen zugleich die Fortdauer ihrer Selbständigkeit sichert. Das
Gedeihen dieses Staates aber hängt von drei Hanptsaktoren ab, vom
Kaiser, vom Bundesrate und vom Reichstage.
Der Kaiser vereinigt in seiner Person zwei rechtlich zu scheidende
Eigenschaften: als König von Preußen ist er ein, und zwar das mächtigste
Glied des Reiches und als solches in dem Bundesrat vertreten, als
Deutschem Kaiser steht ihm ein eigener Anteil an der Reichsgewalt zu.
Er steht nicht unter und nicht über dem Bundesrate, sondern gleichberechtigt
neben ihm. Die Reichsverfassung sagt: „Das Präsidium des Bundes
steht dem Könige von Preußen zu, der den Namen Deutscher Kaiser
führt." Es gehört zu den wichtigsten Grundsätzen unserer Verfassung,
daß der König von Preußen zugleich Deutscher Kaiser ist.
Der Kaiser als Inhaber der Reichsgewalt ist staatsrechtlich unver-
antwortlich. Aber die Anordnungen und Verfügungen, die er im Namen
des Reiches zu erlassen hat, sind nur rechtsgültig, wenn sie von dem
Reichskanzler gegengezeichnet werden, der dadurch die Verantwortlichkeit
für die kaiserlichen Willenserklärungen übernimmt. Eine Ausnahme bilden
die Anordnungen und Verfügungen, die der Kaiser in Ausübung des
militärischen Oberbefehls erläßt; sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit nicht der
Gegenzeichnung des Reichskanzlers, und es gibt für sie iiberhaupt keine
rechtlich verantwortliche Person.
Der Kaiser ist nicht Monarch des Reiches, aber er ist es, der das
Reich persönlich zu vertreten hat; daher ist sein Titel nicht „Kaiser von
Deutschland", sondern „Deutscher Kaiser". Ihm stehen im ganzen Reiche
die persönlichen Ehrenrechte eines Monarchen zu, und er ist gegen Hoch-
verrat, Tätlichkeiten und Beleidigungen in derselben Weise durch höhere
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Extrahierte Personennamen: Otto
von_Bismarck Otto
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Mainlinie Frankreich Hessen Main Deutsche_Reich