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S.h. Schrijstiie Herzogtmer Wldk-fifl-rfst*. Wmeck Vf. tu Westfalen
\^Frstent.lippe-\pjrstervt..Reuss Ischjiirizezit. tcjnrariburg
Leipzig
Ifl-lfl^October 1813.
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Geogr. Anst.v.wagner De"bes, Leipzig.
TM Hauptwörter (50): [T32: [Vgl Stadt Aufl Frankreich fig Maas Sch. Einw. Vergl Festung], T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen]]
TM Hauptwörter (100): [T51: [Armee General Schlacht Franzose Truppe Mann Feind Heer Metz Preußen], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land]]
TM Hauptwörter (200): [T17: [Uhr Feind Truppe General Schlacht Armee Napoleon Kampf Angriff Stellung], T29: [Geschichte Geographie Nr. Erdkunde Lesebuch Bild Iii allgemein Lehrbuch deutsch]]
88. Napoleons Fall. 51
korps unter Schwarzenberg, zum linken gehrte das preuische unter Jork, das Hauptheer befehligte Napoleon selbst. Mglichst schnell rckte er auf Moskau los, ohne anfangs ernstlichen Widerstand zu finden;
aber die Truppen litten sehr durch die Schwierigkeit der Verpflegung. Bei Smoleusk schlug er ein russisches Heer zurck, wobei die Stadt in Flammen aufging. Die Bevlkerung der Gegend, durch die das franzsische Heer zog, war entflohen, die Ortschaften waren zerstrt. An der Moskwa war eine blutige, unentschiedene Schlacht. Auch Moskau, wo Napoleon berwintern wollte, fand er, als er Mitte September einzog, fast menschenleer, und bald war die ganze Stadt durch zurckgebliebene Russen in ein Flammenmeer verwandelt. Napo-leon knpfte Friedensunterhandlungen mit Kaiser Alexander an, die aber von diesem auf den Rat des Freiherrn vom Stein absichtlich in die Lnge gezogen wurden, da der Krieg jetzt erst recht anfangen sollte".
Mitte Oktober traten die Franzosen den Rckzug an. Durch russische:: Winter, durch Hunger und Krankheiten, durch die fortwhrenden An-griffe der Russen und Kosaken ging der grte Teil des Heeres zu Grunde. Besonders verlustreich war der bergang der die Ber6sina. Da lie Napoleon den elenden Rest des Heeres im Stich und eilte in etilem Schlitten nach Frankreich, um ein neues Heer auszursten.
2. Preuens Erhebung, 1813. In der berzeugung, da fr 1813. Preußen der entscheidende Augenblick gekommen sei, schlo General Jork um die Jahreswende mit den Russen den Vertrag zu Tauroggen und gab durch diese eigenmchtige Handlung das Zeichen zur Erhebung.
Graf Dorf war als junger Offizier von Friedrich dem Groen wegen Unge-horfams aus dem Heere entlassen. Er war von urwchsiger Kraft, scharf wie gehacktes Eisen", ein leidenschaftlicher Franzosenfeind.
König Friedrich Wilhelm, in Berlin nicht sicher, begab sich nach Breslau, erlie einen Aufruf zur Bildung freiwilliger Jgerkorps (das Ltzowfche Korps) und schlo mit Kaiser Alexander ein Bndnis zu Kalisch. Am 10. Mrz stiftete der König den Orden des Eisernen Kreuzes. Wenige Senge darauf folgte der Aufruf an mein Volk",53) der die Glut der Vaterlandsliebe berall hell auflodern lie. Aus allen Stnden strmten die Männer und Jnglinge zu den Waffen, und wer nicht mitkmpfen konnte, suchte durch Opferwilligkeit dem Vaterlande zu dienen. Die Prinzessinnen des kniglichen Hauses erlieen einen Aufruf an die Frauen54) und stifteten einen Frauenverein, der Freiwillige ausrstete, Witwen und Waifen untersttzte und Verwundete und Kranke pflegte. Reiche Frauen gaben ihr Silberzeug, arme Mdchen ihre Sparpfennige oder, wie Ferdinande von Schmettau, ihr Haar.
4*
TM Hauptwörter (50): [T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen], T12: [König Paris Jahr Napoleon General Frankreich Mann Tag Kaiser Minister], T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern]]
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Extrahierte Personennamen: Napoleons Schwarzenberg Napoleon Napoleon Alexander Alexander Napoleon Preuens Friedrich Friedrich Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm Alexander Alexander
Extrahierte Ortsnamen: Moskau Moskwa Moskau Frankreich Berlin Breslau
424
Das deutsche Heerwesen.
2 Regimentern, das Regiment gewöhnlich aus 2 Abteilungen zu
je 3 Batterieen mit je 4 oder 6 bespannten Geschützen. Die Division
befehligt ein Generalleutnant, die Brigade ein Generalmajor, das
Regiment ein Oberst oder Oberstleutnant, das Bataillon ein Major,
die Kompagnie (Eskadron, Batterie) ein Hauptmann (Rittmeister).
Zur Ausbildung und Erziehung tüchtiger militärischer Kräfte
dienen die Kriegsakademie, das Kadettenkorps, die vereinigte Ar-
tillerie- und Ingenieurschule, Unteroffizierschulen usw. Die Ausbil-
dung bei der Truppe beginnt mit dem einzelnen Mann und steigt
allmählich bis zum Trupp und zu größeren Verbänden empor. Die
großen Herbstübungen oder Manöver, bei denen die einzelnen Waffen
in gemischten Verbänden zusammenwirken, schließen die kriegs-
mäßige Ausbildung des Soldaten ab.
3. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung
dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Die allgemeine Wehrpflicht
dauert vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre und
zerfällt in die Dienst- und die Landsturmpflicht. Jeder Wehrpflichtige
ist vom i. Januar des Jahres, in dem er sein 20. Lebensjahr voll-
endet, der Militärpflicht und, wenn er ausgehoben wird, der Dienst-
pflicht unterworfen. Er hat sich zwischen dem 15. Januar und dem
i. Februar des Jahres, in dem er sein 20. Lebensjahr vollendet, zur
Rekrutierungs - S tarn mr olle zu melden, und zwar bei der Orts-
behörde seines Wohnsitzes (Meldepflicht). Ist er daran verhindert,
so haben dies die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn
zu übernehmen. Verändert der Militärpflichtige nach seiner An-
meldung zur Stammrolle den Wohnsitz, so hat er dies der früheren
und der neuen Ortsbehörde innerhalb dreier Tage anzuzeigen. Auch
zur Gestellung ist der Militärpflichtige verpflichtet, d. h. er hat
sich der Musterung zu unterwerfen und zur Aushebung zu
erscheinen. Der Gestellungsbefehl zur Musterung wird ihm durch
die Gemeindebehörde vermittelt.
Der Kaiser bestimmt für jedes Jahr die Zahl der in das Heer
einzustellenden Rekruten. Da aber diese gewöhnlich geringer ist,
als die Zahl der vorhandenen Militärpflichtigen, so werden die Über-
zähligen ausgelost. Indessen kann jeder Militärpflichtige auf die
Auslosung verzichten und wird dann in erster Linie eingestellt. Das
Aushebungsgeschäft besorgt die Oberersatzkommission, welche auch
entscheidet, wer vom Dienste auszuschließen sei, z. B. wegen Ab-
erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, wer zurückzustellen sei,
z. B. wegen zeitweiliger Untauglichkeit oder wegen privater Ver-
hältnisse (z. B. als einziger Ernährer einer hülflosen Familie oder
wegen einer nur schwer zu unterbrechenden Vorbereitung auf den
Lebensberuf), endlich, wer als bedingt tauglich der Ersatzreserve
zu überweisen sei. Die zum Dienst ausgehobenen Mannschaften
treten nach Verlesung der Kriegsartikel und nach einer Unterweisung
über ihre Pflichten sogleich unter die Aufsicht des Bezirkskom-
mandeurs und der Bezirksfeldwebel.
Wer freiwillig dienen will, kann sich unter Einwilligung
des Vaters oder Vormundes und der Behörden schon vom voll-
endeten 17. Lebensjahr an melden. Wer die Berechtigung als Ein-
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T12: [König Paris Jahr Napoleon General Frankreich Mann Tag Kaiser Minister], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T19: [Feind Pferd König Mann Soldat Reiter Uhr Wagen Kanone Offizier]]
TM Hauptwörter (200): [T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T17: [Uhr Feind Truppe General Schlacht Armee Napoleon Kampf Angriff Stellung], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
152
3 Bataillone1) das vom Oberst befehligte Regiment bildeten.
Manchmal wurde ein Regiment auch von einem Oberstleutnant
kommandiert, dem Stellvertreter des Obersten.
Als die beiden Regimenter, die Iler und 51er, beieinander
standen, hatte man den Anblick einer B r i g a d e , die der Brigade-
general führte. Dazu zogen die schweren Reiter des Leib-Kürassier-
Regiments „Großer Rurfürst" auf, die sich 1870 bei Pouprg un-
sterblichen Ruhm erkämpft haben.
Bei der Parade sah Wilhelm auch die Kanonen der §uß- und
der reitenden Artillerie des 6. Zeldartillerie-Regiments von peucker,-
alle Batterien mit 6 Geschützen. Oer Artillerie folgte der Train.
Zwar hat der Soldatenhumor am Train gar mancherlei
Scherz verbrochen:
„Oer Trainsoldat wird hochgeehrt,
Weil er beim Sieg die Karre fährt."
Aber im Kriege werden die vierspännigen Wagen gewiß gern
gesehen, wenn sie Lebensmittel und Kriegsvorrat herbeischaffen.
Welch eine stolze Macht stellt allein schon solch eine zur Parade
aufgestellte Truppe dar! Und doch ist es nur ein kleiner Bruchteil
der Armee, der hier dem Kaiser, seinem Könige, huldigen darf!
haben wir doch, von kommandierenden Generälen geführt, außer
dem Gardekorps 16 Armeekorps (1—Xi. und Xiv.—Xviii.).
Wilhelm gehörte dem Vi. Korps an. Oasselbe besteht aus
2 Divisionen, 11. und 12. Oio., die unter je einem Generalleutnant
stehen, jede Division hat wieder drei Waffengattungen: nämlich
2 resp. 3 Znfanteriebrigaden (11. Division 3), 1 Artillerie- und
1 Kavalleriebrigade. Jede Brigade setzt sich aus zwei Regimentern
der gleichen Waffengattung zusammen (die 11. Kavallerie-
brigade besteht aus drei Kavallerie-Regimentern) und wird von
einem Generalmajor befehligt. Oie fünf Infanteriebrigaden dieses
Korps haben also 10 Regimenter zu je 3 (oder 2) Bataillonen,
die von Majoren geführt werden, und diesen unterstehen die Haupt-
leute, die je eine Kompagnie führen. Oie Kompagnie teilt sich
wieder in 3 Züge, von denen jeder entweder von einem Oberleutnant,
einem Leutnant oder einem Vizefeldwebel befehligt wird. Oie
Kavalleriebrigaden des 6. Korps zählen 5 Regimenter, die Artillerie-
0 von 216 Infanterie-Regimentern sind 33 zu je 2 Bataillonen ge-
gliedert.
TM Hauptwörter (50): [T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen]]
TM Hauptwörter (100): [T19: [Feind Pferd König Mann Soldat Reiter Uhr Wagen Kanone Offizier], T51: [Armee General Schlacht Franzose Truppe Mann Feind Heer Metz Preußen], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
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183
Öffentliche politische Versammlungen müssen vom Veran-
stalter 24 Stunden vorher der Polizeibehörde angezeigt werden, wenn sie nicht
öffentlich bekannt gemacht wurden. Oie Anzeige ist nicht notwendig für
Versammlungen von wahlberechtigten zum wahlbetrieb, aber nur
in der Zeit vom Tage der amtlichen Bekanntmachung des Wahltages bis
zur Beendigung der Wahlhandlung. Personen unter l8 Zähren sind von
politischen Vereinen und Versammlungen auszuschließen. Oie Verhand-
lungen müssen bei öffentlichen Versammlungen in deutscher Sprache geführt
werden. Oie Polizei darf solche Versammlungen durch höchstens zwei Be-
auftragte beaufsichtigen lassen (Auflösung!).
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel
und Aufzüge auf öffentlichen Straßen und Plätzen
bedürfen polizeilicher Genehmigung. Diese ist zu versagen,
wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet werden würde.
\8. 3m Reichstage.
Wilhelm stand noch lange unter dem Eindrücke der Wähler-
versammlung in Hamburg. Die Wahlbewegung stieg von Eag zu
Tag zusehends. Doch hielt es Wilhelm nicht länger dort. Er
wollte, ehe er heimkehrte, auch noch die Reichshaupt-
st a d t wiedersehen, hier traf er mit Gskar zusammen. Oer hatte
sich länger, als geplant war, in Westdeutschland aufgehalten. Sie
kauften sich den neuesten Zührer durch Berlin. So schön und
groß hatten sie sich Berlin doch nicht vorgestellt, sie, die doch im
Auslande schon vieles gesehen hatte. Inzwischen war der Reichs-
tag eröffnet worden. Zm Berliner Lokalanzeiger lesend, fanden
sie, daß in der nächsten Reichstagsverhandlung die erste Lesung
des Etats fortgesetzt und möglicherweise vom Staatssekretär des
Reichskolonialamtes über die Entwicklung der Kolonien gesprochen
werde.
wie kommen wir nur in den Reichstag? Sie lasen in dem Zührer
von Grieben: „Oie Eintrittskarten zu den Plenarsitzungen werden
eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung von der Eintritts-
karten-Geschäftsstelle des Reichstages (Eingang Iv)
nach der Reihe der Meldungen unentgeltlich ausgegeben. Es
stehen aber nur 60 Tribünenplätze zur Verfügung."
Run aber schnell zur Eintrittskarten-Geschäftsstelle! Und sie
hatten Glück. Sie bekamen noch Karten.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd]]
TM Hauptwörter (100): [T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T19: [Feind Pferd König Mann Soldat Reiter Uhr Wagen Kanone Offizier], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T17: [Uhr Feind Truppe General Schlacht Armee Napoleon Kampf Angriff Stellung], T12: [Wagen Wasser Stein Rad Fuß Maschine Pferd Bewegung Hand Schiff]]
Extrahierte Personennamen: Wilhelm Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Hamburg Westdeutschland Berlin Berlin
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Das deutsche Heerwesen.
2 Regimentern, das Regiment gewöhnlich aus 2 Abteilungen zu
je 3 Batterieen mit je 4 oder 6 bespannten Geschützen. Die Division
befehligt ein Generalleutnant, die Brigade ein Generalmajor, das
Regiment ein Oberst oder Oberstleutnant, das Bataillon ein Major,
die Kompagnie (Eskadron, Batterie) ein Hauptmann (Rittmeister).
Zur Ausbildung und Erziehung tüchtiger militärischer Kräfte
dienen die Kriegsakademie, das Kadettenkorps, die vereinigte Ar-
tillerie- und Ingenieurschule, Unteroffizierschulen usw. Die Ausbil-
dung bei der Truppe beginnt mit dem einzelnen Mann und steigt
allmählich bis zum Trupp und zu größeren Verbänden empor. Die
großen Herbstübungen oder Manöver, bei denen die einzelnen Waffen
in gemischten Verbänden zusammenwirken, schließen die kriegs-
mäßige Ausbildung des Soldaten ab.
3. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung
dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Die allgemeine Wehrpflicht
dauert vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre und
zerfällt in die Dienst- und die Landsturmpflicht. Jeder Wehrpflichtige
ist vom i. Januar des Jahres, in dem er sein 20. Lebensjahr voll-
endet, der Militärpflicht und, wenn er ausgehoben wird, der Dienst-
pflicht unterworfen. Er hat sich zwischen dem 15. Januar und dem
i. Februar des Jahres, in dem er sein 20. Lebensjahr vollendet, zur
Rekrutierungs- Stammrolle zu melden, und zwar bei der Orts-
behörde seines Wohnsitzes (Meldepflicht). Ist er daran verhindert,
so haben dies die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn
zu übernehmen. Verändert der Militärpflichtige nach seiner An-
meldung zur Stammrolle den Wohnsitz, so hat er dies der früheren
und der neuen Ortsbehörde innerhalb dreier Tage anzuzeigen. Auch
zur Gestellung ist der Militärpflichtige verpflichtet, d. h. er hat
sich der Musterung zu unterwerfen und zur Aushebung zu
erscheinen. Der Gestellungsbefehl zur Musterung wird ihm durch
die Gemeindebehörde vermittelt.
Der Kaiser bestimmt für jedes Jahr die Zahl der in das Heer
einzustellenden Rekruten. Da aber diese gewöhnlich geringer ist,
als die Zahl der vorhandenen Militärpflichtigen, so werden die Über-
zähligen ausgelost. Indessen kann jeder Militärpflichtige auf die
Auslosung verzichten und wird dann in erster Linie eingestellt. Das
Aushebungsgeschäft besorgt die Oberersatzkommission, welche auch
entscheidet, wer vom Dienste auszuschließen sei, z. B. wegen Ab-
erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, wer zurückzustellen sei,
z. B. wegen zeitweiliger Untauglichkeit oder wegen privater Ver-
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wegen einer nur schwer zu unterbrechenden Vorbereitung auf den
Lebensberuf), endlich, wer als bedingt tauglich der Ersatzreserve
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mandeurs und der Bezirksfeldwebel.
Wer freiwillig dienen will, kann sich unter Einwilligung
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