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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Für die Oberklassen - S. 350

1850 - Leipzig : Wöller
350 land an. Auch die übrigen königlichen Prinzen, so wie die Herzogin von Orleans mit ihren Söhnen mußten fliehen, und schon in den Nachmittagsstunden des 24. Febr. proklamirte eine provisorische Re- gierung vom Pariser Rathhause aus — die Republik. Paris bot einen grausenerregenden Anblick dar! Wohin man kam, stieß man auf Leichen, Schwerverwundete, zerbrochene Gewehre, umgestürzte Kanonen, Wagen, zerstörte Häuser, aufgerissenes Pflaster, hohe Barrikaden u. s. f.: alles die natürlichen Folgen von Kampf und Aufruhr. Die provisorische (einstweilige) Regierung traf zwar schleu- nigst Maßregeln, den Verkehr, die Ruhe- Sicherheit und Eintracht wieder herzustellen; doch nur langsam, sehr langsam zogen in Paris, zogen in Frankreich wieder ein, was eine dreitägige Re- volution so schnell verscheucht hatte: Gewerbthätigkeit und öffent- liche Sicherheit. Die provisorische Regierung hatte einen schweren Stand. Am 10. Decbr. wurde Louis Napoleon, ein Neffe des einst so allgewaltigen Kaisers Napoleon, zum Präsidenten der Republik Frankreich gewählt, und in dessen Hände legte nun- mehr die provisorische Regierung ihre Gewalt nieder. 259. b. Wie in Sturmeseile durchflog der Sturz des König- thumes Frankreich. und ganz Deutschland bebte zusammen vor Schreck über diesen so gewaltigen, so höchst unerwarteten Schlag; denn Deutschland. Frankreichs Nachbar, mußte mit Recht fürch- ten, daß die einmal in Aufregung gebrachten Franzosen den Rhein- strom überschreiten und Krieg und Aufruhr nach Deutschland herüber- tragen könnten. Deshalb beseelte jetzt die deutschen Stämme nur ein Gedanke, der schöne und herrliche Gedanke, ein einiges und starkes Deutschland zu schaffen, das da trotzen könne äußern und innern Feinden. Ganz Deutschland erhob sich wie ein Mqnn, für ein einiges Deutschland, für einen starken Bundesstaat. Allenthalben war das Volk in freudiger und erwartungsvoller Bewegung. Um so auf- richtiger war es zu bedauern, daß sich in den größern Städten Deutsch- lands, namentlich in Wien, Prag, Berlin rc. ein Theil des Volkes in der ersten Aufregung zu blutigen Auftritten hinreißen ließ. Doch der besonnene Theil des Volkes behielt den einen und hochwichtigsten Punkt fest im Auge: vor allen Dingen ist ein einiges und starkes Deutschland zu schaffen, mit einer kräftigen Centralgewalt an der Spitze. Vom 30. März bis zum 4. April 1848 tagten mehr als 500 begeisterte Deutsche in der alten, ehrwürdigen freien Reichsstadt Frank- furt a. M. zur Erreichung jenes hochwichtigen Zweckes. In diesem sogenannten Vorparlamente wurde beschlossen: Im Monat Mai tritt in Frankfurt a. M. eine National- oder Reichsversammlung zusammen.. Auf je 50,000 Seelen kommt ein Abgeordneter, so daß die ganze Versammlung 505 Mitglieder zählt. Dieser Beschluß kam rasch zur

2. Der sächsische Kinderfreund - S. 109

1830 - Dresden Leipzig : Arnoldi
109 Der Reichstag zu Augsburg 1530. Im Februar 1530 war Karl V. vom Papst in Ita- lien als Kaiser gekrönt worden, und Karl hatte in seinem Eide feierlich versprechen müssen, die römische Kirche zu schützen und zu erweitern, dagegen der Verbreitung dcs evangelischen Glaubens nach allen Kräften Einhalt zu thun. Noch wagte der Kaiser feine Gewalt; vielmehr schrieb er einen Reichstag z«. Augsburg in Baiern aus, auf wel- chem sich die katholischen wie die protestantischen Fürsten zu einem gütlichen Vergleiche Anfinden sollten. Dieß ge- schah. Johann der Beständige langte bereits am 2tcn Mai 1530 zu Augsburg an, begleitet von seinem Hofprcdigcr S p a l a t i n, von Philipp M e l a n ch t h o n, und von mehren Grafen und Rittern, die mit ihren be- waffneten Dienern 160 Personen ausmachten. Luthern ließ man in der Festung K o b u r g zurück, theils weil man fürchtete, er möge auf dem Reichstage zu derb sprechen, theils weil man für seine Sicherheit besorgt war; denn er befand sich noch immer in der Reichsacht. >s Wahrend der Abwesenheit des Kaisers ließ nun Johann der Beständige von Melanchthon die Hauptpunkte des evangelischen Glau- bens in einer besondern Schrift aufsetzen, damit dieselben den Reichsstandcn vorgelegt werden könnten. Melanchthon arbeitete die unterscheidenden Lehren der katholischen und evangelischen Kirche mit aller Ruhe aus. Luther bekam sie in Koburg zur Durchsicht, billigte sie durchgehends, und bemerkte blos, er könne nicht so leise treten, wie Melanch- thon. Endlich traf auch der Kaiser am 15. Juni 1530 in Augsburg ein, gerade am Tage vor dem Frohnleich- namfeste, einem höchst wichtigen Feste der Katholiken. An demselben finden Prozessionen oder feierliche Aufzüge Statt, und cs wird Messe gelesen. Der Kaiser ließ durch seinen Bruder Ferdinand den protestantischen Fürsten an- befehlen, sie sollten der Messe, so wie der Prozession am folgenden Tage beiwohnen. Indeß Georg, Markgraf von Brandenburg, protestirte im Namen der fiebrigen gegen beide Forderungen und setzte hinzu: „Ich will lieber aus der Stelle niederknieen und mir den Kopf abhauen lassen, ehe ich Gott und sein heiliges Evangelium verleugne."

3. Der sächsische Kinderfreund - S. 111

1830 - Dresden Leipzig : Arnoldi
111 Gewalt wieder zum katholischen Glauben zurückzuführen beschloß, und daß man die Anhänger Luther's ihrer Güter, ja selbst ihres Lebens für verlustig erklärte. Ein solcher Beschluß st ß einen nahen Krieg befürchten. Deßhalb traten mehre evangelische Fürsten in einen Bund zusammen, den sie am 27. Februar 1531 zu Schmalkalden, einer Stadt in der sonstigen Grafschaft Henneberg, schlossen, und der deßhalb der S ch m a l k a l d i s ch e Bund heißt. Der Kaiser, welcher dainals mit den Türken im Streite lag, ward wegen dieses Bündnisses besorgt. Er schloß also den 23. Juli 1532 zu N ü rnbe r.g einen R e l i g i o n- frieden, in welchem festgesetzt ward, daß die strengen Befehle gegen die Protestanten aufgehoben werden sollten. Dabei dauerte jedoch der Schmalkaldische Bund, den man auf 6 Jahre lang, geschlossen hatte, fort. Johann der Be- ständige überlebte den Religionfrieden nicht lange; denn er starb am 16. August 1532. Noch zeigt man zu Nürn- berg in Baiern die Schreibtafel, in welche er Luther's Predigten aufzuschreiben pflegte. Täglich mußten ihm 6 Diener abwechselnd 6 Stunden aus der Bibel vorlesen; denn er sagte: „Ich kann des göttlichen Wortes eben so wenig entbehren, als des Essens und Trinkens." Luther feierte das Andenken dieses wahrhaft protestantischen Für- sten in zwei Leichenpredigten, die er über den Bibeltext 1 Tliess: Af 13 — 18. hielt, wo es heißt: Wir wollen euch aber, lieben Brüder, nicht verhalten von denen, die da schlafen, auf daß ihr nicht traurig seyd, wie die andern, die kerne Hoffnung haben. Denn so wir glauben, daß Jesus gestorben und auferstanden ist, so wird Gott auch, die da entschlafen sind durch Jesum, mit ihm führen. Denn das sagen wir euch, als ein Wort des Herrn, daß wir, die wir leben, und überbleiben in der Zukunft des Herrn, werden denen nicht vorkommen, die da schlafen. 'L>enn er selbst, der Herr, wird mit> einem Fcldgeschrei und Stimme des Erzengels und mit der Posaune Gottes her- nieder kommen vom Himmel, und die Todten in Christo werden auferstchn zuerst, darnach wir, die wir leben und überbleiben, werden zugleich mit denselben hingerückt wer- den in den Wolken, dem Herrn entgegen in der Luft, und

4. Enthaltend: Welt-, Erd-, Geschichts- und Vaterlandskunde, nebst einer Zugabe vom Calender - S. 173

1834 - Celle : Schulze
173 Ersparungen, welche bei dem Ausgabe-Etat des Kriegs» Ministern gemacht werden, sollen so lange baac in den Schatz niedergelegt werden, als die gesammelte Summe die Halste des ganzen Militair-Etaks erreichen. Ueber- steigt die Ersparung diesen Betrag, so soll über den wei- teren Ueberschuß mit Einwilligung der Ständeversamm- lung disponirt werden. §. 143. Für außerordentliche während der Vertagung der allgemeinen Sländeversamm- lung eintretende unvorhergesehene Landesbedürfnisse, soll ein Reserve-Credit begehen, welcher fünf Proeent des ganzen )lusgabebudgels ausmacht. Die Disposition über diesen Reserve-Credit steht dem Gesammt-Ministerio auf dessen Verantwortung zu, die Verwendung aber soll der allgemeinen Ständeoersammlung bei ihrer nächsten Zu- sammenkunft nachgewiesen werden. §. 144. Gleichzei- tig mit dein Anschlage der Ausgaben soll der allgemei- nen Ständeversammlung ein Anschlag der zu deren Be- streitung erforderlichen Einnahmen vorgelegt werden, wel- che alle oben(§. 133) bezeichneten Einnahmen umfaßt. §. 145» Die zur Bestreitung der Landesauögaben au- ßer der Einnahme von dem Krongnte und den Regalien erforderlichen Steuern und Abgaben bedürfen der jährli- chen Bewilligung der allgemeinen Ständeversammlung. In dem jährlich erforderlichen Ausschreiben soll der stän- dischen Bewilligung besonders erwähnt werden. Die Bewilligung der Steuern darf an keine Bedingung ge- knüpft werden, die nicht deren Wesen oder Verwendung unmittelbar trifft. §. 146. Sollten die von der Lan- desregierung in Antrag gebrachten, zu Bedürfnissen des Landes erforderlichen Steuern und Abgaben bei Auflö- sung einer Ständeversammlung nicht bewilligt seyn, so können die bestehenden Steuern und Abgaben, so weit sie nicht zu einem vorübergehenden bereits erreichten Zwecke ausgeschrieben worden, noch sechs Monate vom Ablauf der letzten Bewilligungszeir unverändert erhoben, und zu
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