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Friedrich auf dem Rckwege nach Deutschland einem Mordplane
der Lombardei r L.rr ^ ...
Das Unglck des Kaisers ermunterte die lombardischen Städte, sich offen gegen ihn zu erheben. Schon lange waren sie mit seiner Herrschaft unzufrieden; denn die kaiserlichen Vgte (Podestes) walteten willkrlich ihres Amtes, und selbst ein Wechsel der Personen schaffte meist wenig Abhilfe. Jetzt schloffen die Städte ein frmliches Schutz- und Trutzbndnis und erbauten eine Feste, die sie dem Kaiser zum Trotz und dem Papste zu Ehren Alessandria nannten.
6. Friedrichs 5. Rmerzug, 11741178. Sechs Jahre hielt sich Friedrich in Deutschland auf; er schlichtete den Streit, der zwischen dem gewaltttigen Heinrich dem Lwen und den rtord-deutschen Fürsten entbrannt war. und strkte seine Macht, indem er viele Kirchenlehen fr sich in Anspruch nahm. Doch wurde seine Friedensttigkeit durch das bestehende Schisma gehemmt. Um den lombardischen Stdtebund zu unterwerfen, unternahm Friedrich (1174) den fnften Zug nach Italien. Er belagerte zuerst die Festung Alessandria; doch konnte er die Stadt nicht erobern. Sein Heer war zu schwach, und der Zuzug aus Deutschland blieb aus. Heinrich der Lwe, der mchtigste Vasall, hatte trotz eindringlicher Bitten des Kaisers die Heeresfolge verweigert, um seine Streit-krfte fr die Erweiterung seiner Machtstellung im Norden Deutschlands zu verwenden. Daher wurde Friedrich bei Legnano (lenjno), nordw. von Mailand, 1176 von den Lombarden vollstndig geschlagen und entkam nur mit Not dem Kampfgetmmel. Jetzt knpfte der Kaiser mit dem Papste Alexander Verhandlungen an und gab den Gegenpapst auf. In der Markuskirche in Venedig fand die Ausshnung zwischen den beiden Huptern der Christenheit statt. Mit den Lombarden schlo Friedrich einen sechsjhrigen Waffenstillstand, dem 1183 der Friede zu Konstanz folgte. Die oberitalienischen Städte erhielten innerhalb ihrer Mauern die Hoheitsrechte, muten sich aber zu Treueid und Heerbannsteuer verpflichten. Das Landgebiet der Städte kam unter die Verwaltung von kaiserlichen Beamten.
7. Der Sturz Heinrichs des Soweit, 1180. Heinrich der Lwe besa Sachsen und Bayern und verwaltete diese Lnder mit Klug-heit und Tatkraft. Mnchen verdankt ihm die Entstehung und Lbeck die Begrndung seines Handels. Sein Hauptaugenmerk richtete Heinrich auf Norddeutschland. Er eroberte die von Wenden bewohnten Gebiete, das heutige Mecklenburg und Vorpommern, grndete Städte und Bistmer und siedelte deutsche und flmische Bauern an. Seine Stellung war fast unabhngig. Obgleich er die Rechte der Bischfe und kleineren Vasallen sehr beschrnkte,
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Alessandria Deutschland Italien Deutschland Deutschlands Mailand Venedig Konstanz Sachsen Bayern Norddeutschland
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der Untersttzung der Welsen abzuhalten, in der Schlacht bei Bornhved, nordwestlich von Lbeck.
Um diese Zeit war der tchtige Reichsverweser Engelbert von Cln von seinem entarteten Neffen ermordet worden. Friedrichs Sohn, König Heinrich, der jetzt die Leitung der Reichsgeschfte bernahm, fhrte ein zgelloses Leben und trachtete danach, sich von seinem Vater unabhngig zu machen. Er begnstigte das deutsche Brgertum und verband sich mit den lombardischen Stdten. Darum zog der Kaiser nach Deutschland und lie Heinrich gefangen nach Apulien abfhren. Zur Herstellung des inneren Friedens erlie er auf dem Reichstage zu Mainz (1235) das erste in deutscher Sprache geschriebene Landfriedensgesetz. Er erhob die welstschen Besitzungen Braun schweig-Lne brg zum Herzogtums Die Landeshoheit der Fürsten, die Friedrich schon als Landes-Herren" bezeichnete, wurde besttigt und dadurch die Umbildung der deutschen Monarchie zu einem Bundesstaate an-gebahnt. Nachdem sein zweiter Sohn Konrad zum König gewhlt worden war. zog Friedrich Ii. wieder nach Italien. i
6. Friedrichs Streit mit den Lombarden und dem Papste, 12361250. Wie Sizilien, so wollte Friedrich auch Ober-' Italien seiner unmittelbaren Herrschaft unterwerfen. Er besiegte (1237) die lombardischen Städte, die ihren altert Bund erneuert hatten, bei Cortenuvo am Oglio (oljo) und fhrte eine der sizilischen hnliche Verwaltung ein. Als er auch fr die Gebiete des Kirchenstaates Beamte ernannte und seinen Sohn Enzio zum König von Sardinien erhob, das unter ppstlicher Oberhoheit stand, sprach Papst Gregor Ix. den Bann der Friedrich aus. Gregors Nachfolger Innozenz Iv. floh nach Lyon, erneuerte hier den Bannfluch gegen den Kaiser, den er einen Gotteslsterer und heimlichen Mohammedaner" nannte, und erklrte ihn fr abgesetzt.
Die deutschen Bischfe whlten nun den Landgrafen Heinrich Raspe von Thringen und nach dessen Tode den Grafen Wilhelm von Holland zum Gegenknige. In Italien erlitt Friedrich schwere Verluste bei der Belagerung von Parma; auerdem geriet sein Lieblingssohn Enzio in die Gefangenschaft. Whrend neuer Rstungen berraschte den Kaiser der Tod. 1250.
7. Der Einfall der Mongolen. Whrend Friedrich in Italien kmpfte, fielen die Mongolen, die Dschingischan in einem mchtigen, von den Grenzen Chinas bis in das sdliche Rußland sich erstreckenden Reiche vereinigt hatte, in Schlesien ein. Ehe das vom Bhmenknige gefhrte Heer der Deutschen herangekommen
* Spter teilten sich die Welfen in viele Linien. Die Linie Braun-schweig-Lneburg-Hannover, die 1692 die Kurwrde erhielt, kam 1714 auf den englischen Thron, den sie bis heut innehat.
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Extrahierte Ortsnamen: Bornhved Friedrichs Deutschland Apulien Mainz Italien Sizilien Italien Oglio Sardinien Lyon Holland Italien Parma Italien Chinas Schlesien
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an der Glaubenslehre der Kirche entstanden und sich Sekten bildeten, wie die Albi genfer und Waldens er in Frankreich, die sich die Reinen" (Ktharer, davon unser Wort Ketzer) nannten. Ihrer Bekehrung widmeten sich besonders die Dominikaner. Bei der engen Verbindung, die zwischen Kirche und Staat bestand, trat auch die weltliche Macht fr die Reinheit der kirchlichen Lehre ein und verfolgte die Ketzer.
In dem Streit mit den Hohenstaufen waren die Ppste Sieger geblieben; der Plan, ein christlich-germanisches Gottesreich zu grnden, war aber gescheitert, und das Papsttum geriet jetzt mehr und mehr in Abhngigkeit von Frankreich.
3. Die Verfassung und Verwaltung des Reiches.
a. Der König und die Fürsten. In dem Kampfe um die Reichs- und Kirchenverfassung war das deutsche Knigtum unter-legen, die Macht der weltlichen und geistlichen Fürsten aber gewachsen. Whrend die ersteren die volle Erblichkeit fr ihren Besitz erlangten, war es infolge des frhzeitigen Aussterbens der Herrscherhuser und des Widerspruchs der Groen nicht gelungen, die Knigswrde erblich zu machen. Wenn auch bei der Knigswahl die Verwandten des verstorbenen Herrschers in erster Linie bercksichtigt wurden, so war doch Deutschland seit dem Aussterben der Karolinger allmhlich ein Wahlreich geworden.
Die Hohenstaufen besaen in Deutschland nicht mehr die groen Machtmittel wie Otto I. und Heinrich Iii., da viele Reiche-gter in den Brgerkriegen verschenkt worden waren und die geistlichen Fürsten im Jnvestiturstreit eine grere Selbstndigkeit erlangt hatten. Friedrich Barbarossa und seine Nachfolger verlegten darum den Schwerpunkt ihrer Politik nach Italien, wo ihnen die Mglichkeit gegeben schien, eine unumschrnkte Herrschaft zu grnden.
Im 12. Jahrhundert fand das Lehnswesen seine voll-kommenste Ausbildung und weiteste Verbreitung. Der König galt als oberster Lehns- und Kriegsherr, aber er stand zu der groen Menge der niederen Lehnsleute nicht in unmittelbarer Beziehung, da zwischen ihn und diese mehrere Stufen von Lehnstrgern ge-treten waren. Unmittelbar vom Könige wurden nur noch die Herzge, Pfalzgrafen, Markgrafen, die Grafen von Anhalt und Thringen und die Bischfe belehnt. Diese Fürsten waren aber nicht mehr Reichsbeamte, welche die Untertanenpflicht mit dem Kaiser verband, sondern standen durch die Belehnung zu dem Reichs-oberhaupte nur in einem persnlichen Vertragsverhltnis
Maitz, Das Lehnswesen. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 22. Prinz I. Nr. 29.
8frier, Beschichte fr Lehrerseminare. 7
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Extrahierte Personennamen: Otto_I. Otto_I. Heinrich_Iii Heinrich Friedrich_Barbarossa Friedrich Barbarossa
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Frankreich Deutschland Deutschland Italien Maitz
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und faten ihre Amtsgewalt als Zubehr zu ihrem erblichen Lehnsund Privatbesitz auf. Obgleich sie in der Hohenstaufenzeit immer mehr den Anspruch erhoben, als Reichsvertretung zu gelten, und die von ihnen besuchten Reichstage an politischer Bedeutung ge-wannen, so bildeten sie doch mit dem König feine einheitliche Oberreichsverwaltung; ebensowenig gab es eine allgemeine Reichsgesetzgebung. Da im Jnvestiturstreite die von Otto dem Groen geschaffene bischfliche Reichsverwaltung in Verfall geraten war, machten Friedrich Barbarossa und seine nchsten Nachfolger die Ministerialen (S. 64) zu Reichsbeamten, indem sie ihnen die Verwaltung der Krongter und der staufischen Hausgter bertrugen. Doch war auch damit keine wirkliche Reichs-Verwaltung hergestellt. Denn diese Reichsministerialen waren sehr unregelmig in Deutschland verteilt, muten bei der noch herrschenden Naturalwirtschaft mit Gtern belehnt werden und trachteten darum auch nach Erblichkeit ihrer Lehen.
Nachdem das Reich Heinrichs des Lwen zertrmmert worden war. gab es in Deutschland kein greres Stammesherzogtum mehr, und beim Ausgang der Hohenstaufen bestand das Reich aus einer Menge kleiner und mittelgroer Territorien. Diese wurden nicht mehr durch die Stammesgemeinschaft, sondern durch die herrschenden Geschlechter zusammengehalten, die mit allen Mitteln nach Ver-grerung und Abruudung ihres Besitzes strebten. (Vgl. die An-haltiner, Wittelsbacher. Luxemburger und Habsburger.)
b. Die Reichseinknfte. Die hauptschlich in den Ertrgen der Landwirtschaft bestehenden Reichseinknfte hatten sich sehr ver-mindert, da die Kaiser die Reichsgter vergeben hatten, um Anhnger zu gewinnen. Von den Regalien, d. h. den nutzbaren Vorrechten der Krone, waren die wichtigsten das Bergregal und die Markt- und Verkehrszlle. Zu den Einknften der Könige gehrte noch das Judenschutzgeld, das die Juden seit den blutigen Verfolgungen in der ersten Zeit der Kreuzzge als kaiserliche Kammerknechte" fr den Schutz ihrer Person und ihres Handels zahlten. Regelmige Reichs steuern gab es nicht.
4. Heerwesen und Rittertum.
a. Das hfische Rittertum. Je mehr sich das Lehnswesen entwickelte (S 54 u. 97). desto mehr schlssen sich die berittenen Lehnsleute als besonderer Kriegerstand von den Brgern und Bauern ab und bildeten den Ritterstand. Seine Bedeutung stieg infolge der zahllosen Kmpfe derartig, da durch die Verleihung der Ritter-wrde selbst Unfreie in gesellschaftlicher Hinsicht den freien Bauern vorgezogen und den Adligen gleichgestellt wurden.
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Extrahierte Personennamen: Otto Friedrich_Barbarossa Friedrich Barbarossa Heinrichs
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Sechster Zeitraum.
Das Zeitalter der Bildung groer Territorial-Herrschaften und die Bltezeit der Städte, 12731517.
|>ie Kaiser aus verschiedenen Kufern, 12731347.
Rudolf I. von Habsburg, 12731291. 1273-1291
1. Zustnde im Reiche. Die Fürsten hatten allmhlich ein Kronrecht nach dem andern an sich gebracht und waren in ihren Gebieten fast unabhngig vom Kaiser. An ihrer Spitze standen sieben Fürsten, die das Recht, den König zu whlen, fr sich in Anspruch nahmen und nach dem Worte kren" (whlen) Kur-frst en" genannt wurden. Es waren dies die Erzbischfe von Cln, Mainz, Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgras von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der König von Bhmen. Die Kurfrsten suchten bei jeder neuen Knigswahl besondere Vor-teile fr sich zu gewinnen; zu wichtigen Reichshandlungen gaben sie ihre Zustimmung durch Willebriefe. So war das Knigtum nur noch das Prsidium in einem aus selbstndigen Frstentmern und Stdten bestehenden Bundesstaat.
Um den Fürsten gewachsen zu sein, suchten die Kaiser ihre Hausmacht zu vergrern. Da aber die Krone infolge der Wahl-freiheit nicht erblich wurde, kam auch eine starke Hausmacht dem Knigtum nicht zugute.
Die Zahl der weltlichen und geistlichen Reichs stnde war sehr groß. Zu den erfteren gehrten Herzge, Burggrafen, Land-grasen, Pfalzgrafen, Grafen, Ritter und Reichsstdte, zu den letzteren Erzbischfe, Bischfe. Reichsbte, die Hochmeister der Deutschherren und Johanniter. Den Reichsstnden waren die Landstnde Untertan. Zu ihnen gehrten der Adel, die Städte und Geistlichen,
die nicht reichsfrei waren. Da sie auch mglichst unabhngig sein wollten, kam es zwischen ihnen und den Reichsstnden zu vielen blutigen Fehden.
2. Rudolfs Wahl und Persnlichkeit. Das Bedrfnis nach einer besseren staatlichen Ordnung und grerem Rechtsschutz, sowie das Drngen des Papstes veranlaten nach dem Tode Richards von Cornwallis die Kurfrsten, einen neuen König zu whlen. Da sie frchteten, durch einen mchtigen König um ihre Vorrechte gebracht zu werden, whlten sie den Grafen Rudolf von Habs-brg. Er besa reiche Gter in der Schweiz, im Elsa und im
Lindner, Deutsche Geschichte unter den Habsburger und Luxem-burgern. 2 Bde. Stuttgart 1890-93.
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Extrahierte Personennamen: Rudolf_I._von_Habsburg Rudolf_I. Rudolfs Rudolfs Richards_von_Cornwallis Rudolf_von_Habs-brg Rudolf
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unteilbar und die weltlichen nach dem Rechte der Erstgeburt fr erblich erklrt, und es stehen den Kurfrsten die vollen Hoheits-rechte und Regalien (Mnz-, Berg- und Zollrecht) zu.
Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Die In-teressen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebndmsse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte auf dem Reichstage nicht zulie.
c. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bulle, da eine Fehde nur dann erlaubt sei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedens-brecher bestraft werden.
5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedensbndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unabhngigkeit gegenber den Fürsten und Stdten zu Adelsbndnissen (St. Georgs- und Lwenbund, Schlegler) zu-sammen; deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rausche-bart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichs-stdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zum Könige zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Frei-Helten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen wurde aber Eberhards Sohn Ulrich von den Stdtern besiegt (1377). (Uhland, Graf Eberhard der Rausche-bart".) Im folgenden Jahre erkannte der Kaiser den Stdtebund an. Doch zogen sich die Kmpfe zwischen Eberhard und den Stdten noch jahrelang hin.
6. Karls Sorge fr die Hausmacht und sein Ende. Karl Iv. grndete eine bedeutende Hausmacht. Zu seinen Erblndern Bhmen und der Oberlausitz erwarb er durch Kauf die Oberpfalz und
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Extrahierte Personennamen: Karls Karls Eberhard_von_Wrttemberg Karl_Iv Karl Karl Karl Ulrich Eberhard Eberhard Karls Karls Karl_Iv Karl
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König zu whlen. Dieser wurde seit dem 14. Jahrhundert allgemein als Kaiser bezeichnet. Man erwartete von ihm Schutz in uerer und innerer Gefahr, doch mute er vor der Wahl versprechen, die Vorrechte der Fürsten nicht zu schmlern. Es gab aber weder ein Reichsheer noch Reichssteuern, noch eine einheitlich geordnete Rechts-pflege, und die Einnahmen des Kaisers aus dem Reiche betrugen schon zu Sigismunds Zeiten nur noch 13 000 Gulden. Deshalb konnten die Kaiser den Reichsschutz nur mit Hilfe der Fürsten oder ihrer eigenen Haus macht bernehmen. Alle Versuche, die Kaiser-macht zu strken, scheiterten an dem Widerstande der Territorial-frsten, die selbstschtig ihre eigenen Interessen verfolgten und fr das allgemeine Wohl des Reiches nichts tun wollten.
b. Die Landesherren. Im 15. Jahrhundert gewannen alle Frstenhuser, die in der folgenden Zeit die Geschicke des deutschen Volkes bestimmten, ihre landesherrliche Macht, so die Habsburger in den sterreichischen Lndern, die Hohenzollern in Brandenburg, die Wettiner in Sachsen, Meien und Thringen, die Zhringer in Baden, die Wittelsbacher in Bayern und in der Pfalz, die Grafen von Wrttemberg in Schwaben.
Neben den geistlichen und weltlichen Fürsten, dem ersten Reichsstande", strebten auch die Städte und die Ritterschaft nach Vorrechten und Unabhngigkeit. Von den Stdten, die ihrer Verfassung nach Republiken waren, erlangten der hundert als Reichsstdte" volle politische Selbstndigkeit. Sitz und Stimme auf dem Reichstage", der Versammlung der Reichsstnde, erhielten sie aber erst spter. In Schwaben, Franken und in den Rhein-landen behaupteten viele Ritter den Fürsten gegenber ihre Un-abhngigkeit. Diese Reichsritter" waren von allen Lasten frei, hatten aber keine Vertretung auf dem Reichstage.
Wie die Reichsfrsten dem Kaiser nur das Oberhoheitsrecht gelassen hatten, so wurden sie selbst wieder von ihren Land-stnden", den Prlaten, dem Adel und den Landstdten, abhngig. Da der Adel bis ins 14. Jahrhundert die militrische Macht bildete, die Kirche und die Städte aber das Geld besaen, waren die Fürsten gezwungen, die Stnde in allen wichtigen Angelegenheiten zu befragen. Ehe diese einem neuen Fürsten huldigten, d. h. den Eid der Treue leisteten, mute er ihre herkmmlichen und verbrieften" Rechtebesttigen und beschwren. (Vgl. die Huldigung der mrkischen Stnde beim Regierungsantritt Friedrichs von Hohenzollern.)
Das wichtigste Recht der Landstnde war das der Steuer-bewilligung. Wenn der Landesherr fr einen Krieg oder die immer kostspieliger werdende Hofhaltung Geld brauchte, so verhandelte
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er auf einem Landtage" persnlich mit den versammelten Landstnden ; denn ohne ihre Zustimmung durfte er dem Lande keine neue Steuer auferlegen. (Vgl. die Bierziese unter Albrecht Achilles und Johann Cicero.)
Da die Einknfte der Fürsten bis ins 14. Jahrhundert zum groen Teil aus Naturalien bestanden, muten die Landesherren ihren Aufenthalt bestndig wechseln. Im 15. Jahrhundert ermglichte es ihnen aber die Geldwirtschaft, einen festen Wohnsitz zu whlen. Sie zogen aus ihren Burgen in eine grere Stadt und bauten dort ein gerumiges Schlo, das ihnen und ihrem Hofstaat zum dauernden Aufenthalte diente. Diese Stadt wurde die Landeshauptstadt, so Berlin im Jahre 1443. Es begann sich jetzt eine neue Art der Landesverwaltung zu entwickeln. Diese war nicht mehr auf das Lehnswesen, sondern auf ein besoldetes, absetzbares Beamtentum gegrndet. Die Beamten waren aber noch nicht Staatsbeamte im heutigen Sinne, sondern mehr persnliche Diener des Fürsten. Sie gehrten zum Hofe und erhielten von diesem neben Naturalien und Geld gewhnlich auch die Kost. Den ersten Rang nahmen der Kanzler als Leiter des immer mehr zunehmenden schriftlichen Verkehrs, der Landrentmeister fr die Verwaltung der frstlichen Einknfte und einige heimliche" oder geheime Rte" ein. Diese Beamten gehrten gegen Ende des Mittelalters dem Juristenstande an und besorgten auch die Rechtsprechung, die von der Verwaltung noch nicht getrennt war.
Die frstlichen Beamten suchten nach den Grundstzen des rmischen Rechts die Macht der Landesherren den Stnden gegenber zu befestigen. Bei der Uneinigkeit, die vielfach in den kleinen Stadtrepubliken herrschte, gelang es dem Landesherrn leicht, die Selbstverwaltung zu beschrnken und die Wahl der Ratsmit-glieder von seiner Besttigung abhngig zu machen. (Vgl. Friedrich Ii. und Johann Cicero und die mrkischen Städte.) Die Macht der deutschen Frstenhuser wurde auch dadurch gefrdert, da sie in vielen Bistmern die Wahl ihrer nachgeborenen Shne zu Bischfen durchsetzten.
2. Der Adel und die Bauern.
Je mehr die Geldwirtschaft sich verbreitete und der Wohlstand der Städte infolge des Aufschwunges von Handel und Gewerbe zunahm, desto mehr verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Ritter. Ihre politische Stellung war seit dem Niedergange der Kaisermacht erschttert, und im 14. und 15. Jahrhundert verloren
Schultz, Deutsches Leben im 14. und 15. Jahrhundert: Die Burgen beim Ausgang des Mittelalters. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 57.
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6. Friedrichs Persnlichkeit und sein Ende. Friedrich starb auf der Kadolzburg (westlich von Nrnberg) in Franken und wurde im Kloster zu Heilsbronn (zwischen Nrnberg und Ansbach) begraben. Er gehrt zu den edelsten und bedeutendsten Mnnern seines Jahr-Hunderts. Sein Wahlspruch war: Wer auf Gott vertraut, den verlt er nicht."
Durch ein Hausgesetz (1431) hatte Friedrich fr seinen ltesten Sohlt, Johann den Alchimisten, Bayreuth, fr den dritten Sohn, Albrecht, Ansbach und fr den zweiten und vierten Sohn, Friedrich Ii. und Friedrich den Fetten, die Mark bestimmt.
Friedrich Ii., Eisenzahn", 14401470.
1. Seine Persnlichkeit. Er trat seinem Bruder Friedrich die Altmark und die Priegnitz ab; doch blieb ihm die Oberhoheit der diese Teile. Seinen Beinamen Eisenzahn" oder der Eiserne" erhielt er wegen der Zhigkeit und Festigkeit, mit der er den Stdten gegenber die landesherrliche Macht zur Geltung brachte.
2. Die Befestigung der landesherrlichen Gewalt. Als Kurfürst Friedrich I. den Adel unterwarf, standen ihm die Städte treu bei; denn ihr Wohlstand und ihre Selbstndigkeit wurden dadurch gesichert. In jener Zeit der stndischen Gegenstze suchten aber die Territorial-frsten die reichsfreien Städte ihrer landesherrlichen Gewalt zu unterwerfen. Whrend Friedrichs Bruder Albrecht Achilles im zweiten Stdtekriege (S 131) nichts gegen die mchtigen sddeutschen Städte ausrichtete, gelang es dem Kurfrsten, die republikanischen Brgergemeinden der Mark dem entstehenden monarchischen Staate einzufgen. Die Gelegenheit hierzu bot ihm der Streit, der zwischen den Znften und Geschlechtern der Schwesterstdte Berlin und Klln ausgebrochen war. Als die Gewerke den Kurfrsten um Entscheidung baten, drang er mit einer Ritterschar in die Stadt. Er trennte die Verwaltung der beiden Städte, baute zwischen sie eine feste Burg (1443) und machte Berlin-Klln zu seiner Residenz und zur Hauptstadt des Landes. Einen Volksaufstand, den Berliner Unwillen", wute Friedrich zu unterdrcken, und die anderen Städte wagten jetzt nicht mehr, Widerstand zu leisten. Friedrich suchte nun den Wohlstand der Städte zu heben, indem er Handel und Verkehr frderte. Fr die Uckermark erlie er eine Stdteordnung; auch sorgte er fr das Gerichtswesen und die Landessicherheit.
3. Friedrichs Erwerbungen. Wie sein Vater war Friedrich Ii. bestrebt, die Marken in ihrem frheren Umfange wiederherzustellen.
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Auch fehlte die ffentliche Gewalt zur Ausfhrung der Urteilssprche. Als die Fürsten und Städte das Rechtswesen zu ordnen begannen, verlor die Feme ihre Bedeutung. Die Auffassung von der Furcht-barkeit der Feme verbreitete sich hauptschlich durch die romantischen Schilderungen in Goethes Gtz" und Kleists Kthchen von Heilbronn".
b. Die Einfhrung des rmischen Rechts. Die Kenntnis des im Corpus iuris des Kaisers Justinian (S. 28) niedergelegten rmischen Rechts wurde seit dem 12. Jahrhundert besonders durch die Rechtsschule zu Bologna verbreitet (S>. 84). Dieses Recht stellt ein scharfsinnig ausgedachtes und bis in die Einzelheiten folgerichtig aufgebautes System dar und entspricht der kapita-listischen Wirtschaftsordnung. Nach heidnisch-rmischer Auf-faffung sieht es in dem obersten Trger der Staatsgewalt den unumschrnkten Machthaber und die letzte Rechtsquelle, während nach christlich-germanischer Anschauung der König nur der Vollzieher des auf gttlichem Willen beruhenden, darum unabnderlichen Rechtes ist. Schon die Hohenstaufen hatten in ihrem Streben nach absoluter Gewalt das rmische Recht bevorzugt, und junge Deutsche, die auf den Universitten zu Bologna und Padua studiert hatten, wurden spter als kaiserliche und frstliche Rte feine eifrigen Ver-treter. Da das neue Recht das Streben der Fürsten nach Strkung ihrer landesherrlichen Macht begnstigte, bevorzugten sie die gelehrten Juristen und besetzten allmhlich ihre Gerichte mit ihnen. Auch das Reichskammergericht und die nach seinem Muster geschaffenen frstlichen Kammergerichte (vgl. Joachim I. von Brandenburg) urteilten nach rmischem Recht. So entstand ein Juristenstand, der seine Rechtsanschauungen der Denkweise der alten Rmer entnahm und die unmittelbare Beziehung zum Volksbewutseiu verlor. Da das Volk der neuen Rechtsprechung fremd gegenber-stand, muten sich Klger und Angeklagte durch Anwlte vertreten lassen, die zu ihrer eigenen Bereicherung die Prozesse in die Lnge zogen. Das Rechtsbewutsein des Volkes und der Glaube an die Unparteilichkeit der Richter wurden dadurch schwer erschttert. (Vgl. Goethes Gtz".) Noch schlimmer waren die Folgen, welche die Einfhrung des rmischen Rechts fr den Bauernstand hatte (vgl. S. 138).
4. Die Umgestaltung des Heerwesens.
Im 14. Jahrhundert unterlagen wiederholt Ritterheere dem mit Speeren und Keulen bewaffneten, leichtbeweglichen Bauernfuvolk
Janssen, Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgange des Mittelalters: Der Einflu des rmischen Rechtes auf die Entwicklung der Territorialherrschast und den Bauernstand. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 62.
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