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1. Die mittlere Zeit - S. 86

1890 - München : Oldenbourg
86 Vierter Zeitraum: 9191273. Der Minnegesang. Auer dem Heldenlied blhte damals auch der Minne-gesang. Dieselben eisernen Ritter, die im Leben khnlich alles wagten und in der Schlacht lwengleich den Feind bekmpften, brachten ihre Empfindungen und Gedanken in zarten Liedern zum Ausdruck, welche dann zur Harfe oder Laute im Kreise lauschender Hrer gesungen wurden. Diese Lieder heien Minnegesang, weil sie die Minne oder Liebe besonders hufig zum Inhalte haben. Aber auch Gott und Glaube, Vaterland und Freundschaft, Wanderlust und Maien-Wonne klingen in ihnen wieder. Sie singen von Lenz und Liebe, von sel'ger, gold'ner Zeit, von Freiheit, Mnner-wrde, von Treu' und Heiligkeit; sie singen von allem Sen, was Menschenbrust durchbebt, sie singen von allem Hohen, was Menschenherz erhebt." Von allen Minne-sngern der bedeutendste war Walther von der Vogel-weide, dessen Gesang gleich Nachtigallenschlag ertnte. Er schweifte wanderfroh an den frstlichen Hoflagern umher, weilte namentlich gern in sterreich und Thringen und starb um 1230 in Wrzburg, wo er im Lorenzgarten vor dem Mnster begraben liegt. 32. Das Stdtewesen. Hebung der Städte und des Brgerstandes. In der zweiten Hlfte des Mittelalters gelangten auch die deutschen Städte zu hoher Blte. Sie waren von den Kaisern, welche in ihnen hufig ihre Sttze saudeu, mit groen Vorrechten und Freiheiten begabt worden. Durch die Kreuzzge hatten alsdann Handel und Ver-kehr den lebhaftesten Aufschwung genommen. Durch grndliche unverdrossene Arbeit hob sich auch das Handwerk. So kehrte Wohlstand in den Stdten ein; der Reichtum fhrte zu Macht; und neben Geistlichkeit und Ritter stellte sich allmhlich als dritter hervorragender Stand das deutsche Brgertum. Geschlechter und Anfte. Die Einwohnerschaft der mittelalterlichen Städte teilte sich lange Zeit in zwei Stnde. Den herrschenden Stand bildeten die Gesch lechter oder Patrizier, ein stdtischer Adel, welcher die angesehensten Familien der Stadt umfate.

2. Die mittlere Zeit - S. 83

1890 - München : Oldenbourg
Das Rittertum. 83 Rauch; er zieht gen Apulien zur Schlachtbank." Und so geschah es. Konradin verlor gegen Karl von Anjou nach anfnglichem Siege die Schlacht von Skurkola. Auf der Flucht durch einen Verrter ergriffen, siel er in die Hand seines Feindes. Karl von Anjou verurteilte ihn gegen alles Recht zum Tode. Am 29. Oktober 1268 bestieg Konradin auf dem Marktplatze zu Neapel das Blutgerst. Noch ein-mal schweifte sein Blick der jenes herrliche Gestade, auf dessen Besitz er das unbedingte Recht hatte, und hinaus zu den blauen Wellen des Meeres. Unter dem Rufe: O Mutter, welches Leiden bereite ich dir!" fiel das jugendliche Haupt. Eine Reihe von Edlen folgte ihm unmittelbar in den Tod; tausend andere wurden spter gerichtet. So endete das er-habene Kaisergeschlecht der Staufen. Ergnzungen. Notwehr des Volkes in den gesetzlosen Zeiten durch Volksgerichte; das Freigericht der heil. Feme in Westfalen, auf roter Erde" Konradin, geb. 25. Mrz 1252 auf Trausnitz bei Landshut, herangewachsen teils auf Gtern am Bodensee, teils in Donauwrth bei seinem Oheim, Herzog Ludwig dem Strengen. Schlacht bei Skurkola oder Tagliakozzo (nhere Schil-deruug nach Raumer). Gefangennahme Konradins bei Astura durch den Verrter Frangipani. Anklage; freisprechendes Urteil der Richter; Todesurteil durch Karl von Anjou. Robert von Bari und der Graf von Flandern. Konradins letzte Worte. Nach K. sterben auf demselben Blutgerst sein Freund Friedrich von Baden und andere Adelige, darunter ein Edelherr von Hrnheim (Burg Niederhaus bei Nrdlingen). Sagen der Konradins Ende. 1847 Errichtung einer Marmorstatue in der Kirche Maria del Carmine zu Neapel durch den Kronprinzen Maximilian von Bayern. 30. Das Rittertum. Entstehung und Ausdehnung des Ritterstandes. Neben der Geistlichkeit ragt im Mittelalter als der einflureichste Stand das Rittertum hervor. Dasselbe entstund aus dem berittenen Gefolge der Fürsten, das sich allmhlich zu einem bevorrechteten Stande, der Ritter-fchaft, abschlo. Das Ansehen der Ritterwrde stieg so hoch, da jeder sie erwerben mute, vom hchsten Adel bis zum niedrigsten, vom Kaiser bis herab zum adeligen Dienst-mann. Zur Aufnahme in den Ritterstand war adelige Her-knnft und ansehnlicher Gterbesitz erfordert, dazu eine ent-sprechende Erziehung.

3. Neuere Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 108

1903 - München : Oldenbourg
108 105. Die letzten zehn Regierungsjahre Maximilians I. von Bayern. mung. Diese Rckkehr zu selbstherrscherischen Grundstzen steigerte die bestehende Unzufriedenheit und reizte besonders die akademische Jugend und ihre seit 1815 bestehenden Burschenschaften" zu politischen Aus-schreitungen (Ermordung des Schriftstellers und russischen Staatsrates" August Kotzebue durch den Studenten Karl Ludwig Sand zu Mann-heim 1819). Solche Vorkommnisse veranlaten geschrfte Manahmen der vereinigten Re- j gierungen in den sogenannten Karlsbader Beschlssen (1819): die Allgemeine Burschenschaft wurde verboten und die akademische Freiheit eingeschrnkt, dazu ein strenges Pregesetz angeordnet und eine Unterschngskommission gegen demagogische Umtriebe eingesetzt. Die Verfassungswerke gerieten, wo sie noch nicht durchgefhrt waren, erst recht ins Stocken. Als der eigentliche Urheber ] und Leiter dieser reaktionren Bestrebungen galt der sterreichische Minister- j Prsident Metternich; auch in Preußen kamen zu dieser Zeit angesehene Männer j wie Arndt, Jahn und Grres auf Jahre hinaus um ihre ffentlichen Stellungen, j Weitere Frstenkongresse in Laibach und Verona (1821 und 1822) vereinbarten \ die Niederhaltung aller Umsturzplne im In- und Ausland. 105. Die letzten zehn Reqierungsjahre Maximilians I. von Bauern 18151825. 1. Die bayerische Verfassung von 1818. Als Ergebnis grndlicher Beratungen und Vorarbeiten erlie Maximilian I. am 26. Mai 1818 I die Verfassungsurkunde des Knigreichs Bayern; ihr wurden zugleich das 1817 mit dem ppstlichen Stuhle abgeschlossene Konkordat in Verbindung mit dem sogenannten Religionsedikt und andere Beilagen einverleibt. Der Grundgedanke der Verfassung ist das Recht der Mitbe-stimmuug des Volkes in den wichtigsten Angelegenheiten des Landes. Als Maximilian am 4. Februar 1819 die erste Versammlung der Ab-geordneten feierlich erffnete, nannte er diesen Tag den schnsten seines Lebens". Die Hauptgrundstze der Verfassung sind: Erbliche Monarchie des ; Knigs mit Verantwortlichkeit der Minister, Religions- und Gewissensfreiheit f jedes Untertanen, Gleichheit aller vor dem Gesetze, Unparteilichkeit und Unauf- | Haltbarkeit der Rechtspflege; ferner Mitwirkung des Volkes in Sachen der Gesetz- l gebung sowie der Besteuerung und aller Finanzangelegenheiten; deshalb Ein- -richtung einer allgemeinen Stndeversammlung in zwei Kammern (der oberen Kammer der Reichsrte und der unteren Kammer der Abgeordneten), an deren : j gemeinsame Zustimmung der König in allen Gesetz- und Finanzfragen gebunden j ist. Die Mitgliedschaft der Reichsratskammer ist teils erblich teils lebenslnglich > r verliehen; hingegen, erfolgt die Berufung der Mitglieder der Abgeordneten- v -

4. Kurzer Lehrgang der Alten Geschichte - S. 54

1903 - München : Oldenbourg
54 36. Der Spartanische Staat und die Verfassung des Lykurgus. und stlichen Provinzen des Peloponnes. Das meiste Ansehen geno der Staat der Spartaner (im Eurotastale). Von ihrer Hauptstadt Sparta oder Lacedmon aus bten sie der die unterworfene (achische) Bevlkerung eine harte Zwingherrschaft. Durch strenge Einrichtungen gaben sie ihrem Staate auf lange eine unwandelbare Festigkeit und Strke. 2. Iie drei Wotksktassen. Die eingewanderten Dorier und ihre Nachkommen bildeten die herrschende Kriegerklasse. Sie allein nannten sich Sp ar tan er. Unter ihnen stand das unterworfene Bauernvolk der Periken und das eigentumslose Sklavenvolk der Heloten. 3. Aie angeliche Berufung Lykurgs (820). Um den gewaltttig geschaffenen Verhltnissen das Ansehen der Gesetzmigkeit zu ver-leihen, haben die Spartaner die bestehende Ordnung aus eine angebliche Gesetzgebung des Lykurg zurckgefhrt, eines angesehenen Mannes von besonderer Wrdigkeit, der (um 820) mit dem Amte eines Gesetzgebers betraut worden war. Lykurgus ist eine sagenhafte Persnlichkeit. Er war der berlieferung nach von kniglichem Geblte und hatte als Vormund eines Neffen eine Zeitlang das Knigsamt verwaltet. Spterhin hat er, so wird erzhlt, das Ausland durchreist und die Einrichtungen anderer Völker aus eigener Anschauung kennen gelernt. In seine Heimat zurckgekehrt, arbeitete der erfahrene Mann seine Gesetzgebung aus. Nachdem er sie vollendet hatte, gab er vor, die Zustimmung des Delphischen Orakels einholen zu wollen, und lie seine Mitbrger schwren, bis zu seiner Wiederkunft an den getroffenen Einrichtungen nichts zu ndern. Er ist aber ine mehr in sein Vaterland zurckgekehrt und soll auf Kreta eines freiwilligen Todes gestorben sein. Ii. Die Spartanische Verfassung. 1. J>ie Aerdeu. Sparta war gem seiner Verfassung, welche sorthin an Lykurgs Namen geknpft blieb, ein monarchischer Staat. Die hchste Gewalt war verteilt auf ein erbliches Doppelknigtum und auf einen gewhlten Rat der Alten (Gerusia genannt); daneben bestand die Volksversammlung und die Aufsichtsbehrde der Ep hren. Die zwei Könige waren zugleich die obersten Priester und die Anfhrer im Kriege. Die sonstigen Regierungsgeschfte sowie das Richteramt der Leben und Tod versah die Gerusia, welche einschlielich der Könige aus 30 mindestens sechzigjhrigen Spartanern bestand. Die Volksversammlung, welche nur zur Zeit des Vollmondes stattfand, hatte der Gesetze sowie der Krieg und Frieden zu entscheiden; auch whlte sie die Geronten und die anderen Beamten. Die fnf Ephoren, blo auf Jahresfrist gewhlt, bten die Aufsicht der alle Behrden, selbst der die Könige.

5. Kurzer Lehrgang der Alten Geschichte - S. 57

1903 - München : Oldenbourg
37. Der Athenische Staat und die Verfassung des Solon. 57 haben, angeblich weil sie niemand fr wrdig erachteten, das Erbe eines solchen Knigs anzutreten. Doch steht diese Erzhlung im Widerspruch mit den Tatsachen nicht nur der dorischen sondern auch der attischen Geschichte; vielmehr regierten in Athen noch mehrere Jahrhunderte lang Könige aus dem Geschlecht des Kodrus, aber unter-allmhlicher Einschrnkung ihrer Gewalt. 2. Kerrschaft der Aristokratie (feit 753). Der entscheidende bergang von der Monarchie zur Aristokratie vollzog sich feit dem Jahre 753: die Fhrung des Knigsamtes wurde zunchst aus eine zehnjhrige Dauer beschrnkt, alsbald aber wie die brigen mter nur mehr aus ein Jahr verliehen und allen Adelsgeschlechtern zugnglich gemacht. Die Aufsicht der die Familienrechte des Adels war schon frher einem Archonten", ebenso die Kriegfhrung einem besonderen Polemarchen" bertragen worden. Der König (oder Bastleus) aber wurde allmhlich an zweite oder dritte Stelle gerckt. der smtlichen Beamten stand der Rat des Areopgs" (so genannt, weil er auf dem Areshgel" seine Gerichtssitzungen hielt). 3. brgerliche Notstnde und Unruhen. Die ausschlieliche Herrschast des Adels in Verbindung mit der jngst ausgekommenen Geld-Wirtschaft (vgl. S. 53, Abs. 3) hatte zur Folge, da die Klassen der minderbemittelten Grundbesitzer in eine harte Schuldabhngigkeit zu den Reichen gerieten. Darber kam es zu brgerlichen Unruhen und zum Verlangen nach schtzenden Gesetzen. Drakons Gesetze (621). Der Mangel geschriebener Gesetze gestattete der Rechtspflege jede Willkr. Um die wachsende Unzufriedenheit einzudmmen, wurde der Archont Drakon beauftragt, die herkmmlichen Rechtsgrundstze schriftlich aufzuzeichnen. Aber seine Gesetze waren mit Blut geschrieben". Seit dieser Zeit wurden alljhrlich sechs Thesmotheten ernannt, denen die Leitung des Gerichtswesens oblag. 4. Kokons Wernfnng. Nach erbitterten Kmpfen der Parteien wurde Solon, ein angesehener Adeliger, fr 594 zum Archonten gewhlt und mit einer Neuordnung der Verfassung betraut. Solon, aus dem Geschlechte des Kodrus entsprossen und als Dichter und Redner hervorragend, hatte sich um den Staat durch Eroberung der Nachbar-insel Salamis gegen 610 verdient gemacht (Erzhlung von seinem erheuchelten Wahnsinn). Im Streite der Parteien hatte er sich als Volksfreund bekundet. Nach Vollendung seiner Gesetzgebung ging er auer Landes; sein Aufenthalt bei Krsus ist sagenhaft. Gestorben ist er wahrscheinlich in Athen um 559. Wegen seiner hohen Lebensweisheit rechneten ihn die Griechen unter die Sieben Weifen" seiner Zeit. Die Sieben Weisen" waren angesehene Staatsmnner des 6. Jahrhunderts, die auch durch sinnreiche Lehren und Sprche berhmt geworden sind : Thales von Milet, Bias von Priene (in Jonien), Pittkus von Mytilene (auf

6. Kurzer Lehrgang der Alten Geschichte - S. 60

1903 - München : Oldenbourg
60 37. Der Athenische Staat und die Verfassung des Solon. zum Fhrer der unzufriedenen Volkspartei gemacht hatte, der Alleinherr-schaft und behauptete sie auf Lebensdauer. Er hob das politische Ansehen Athens, frderte Ackerbau und Handel, Kunst und Bildung (Ordnung der Homerischen Lieder) und verbesserte die Besitzverhltnisse noch weiter zum Vorteil der rmeren. 3. Die Shne des Wisistratus (527510). Auf Pisistratus folgten seine beiden Shne Hippias und Hipparchus in gemein-samer Herrschaft. Sie regierten anfangs gerecht und friedlich. Spter machten sie sich durch herrisches Auftreten miliebig. Hipparch wurde ermordet, Hippias einige Jahre darauf zur Flucht gentigt (510). Hippias floh zum Perserknig Darius. In der Folge soll er diesen zum Krieg gegen Athen angereizt haben. Iv. Die Demokratie (feit 5\0). 1. Z>ie Verfassung des Klisthenes (508). Mit der Herstellung der Republik waren die alten Parteizwiste wieder aufgelebt. Klisthenes, der Fhrer und Sieger der demokratischen Partei, gestaltete die Solonische Verfassung in volkstmlichem Sinne weiter aus: er grndete die politischen Rechte und damit auch die Zusammensetzung der Behrden auf eine rt-liehe Einteilung des Volkes in zehn Phylen oder Kreise. Dementsprechend wurde der Rat auf 500 Mitglieder (je 50 aus jedem Kreise) erweitert, desgleichen die Kriegsleitung zehn Strategen bertragen, die durch die Volksversammlung aus den zehn Kreisen zu whlen waren; den neun Archonten wurde ein zehntes Mitglied als Amtsschreiber beigegeben. 2. Per Hstrazismus. Zu den neuen Einrichtungen, welche Klisthenes zum Schutze der Volksrechte schuf, gehrte auch der Ostrazismus oder das Scherbengericht. Durch dasselbe konnten solche Persnlichkeiten, deren bergroer Einflu dem Volksstaate gefhrlich schien, auf zehn Jahre aus Athen verbannt werden. Dieses Brgergericht wurde von der Volksversammlung ausgebt. Jeder Mitstimmende schrieb den Namen des etwa Verdchtigen auf eine Tonscherbe (welche Ostrkon hie); zur Gltigkeit des Spruches war erforderlich, da sich mindestens 6000 Brger an der Abstimmung beteiligten. 38. Formen des nationalen Znsammenschlnlses der einzelnen Staaten und -Stmme. Das alte Griechenland bildete in der Zeit seiner politischen Selbstndig-feit niemals einen Gesamtstaat, sondern zerfiel, nach der natrlichen Gliede-rung des Landes, in eine groe Zahl kleinerer Staaten und Stdtegenossen-

7. Kurzer Lehrgang der Alten Geschichte - S. 143

1903 - München : Oldenbourg
98. Kaiser Augustus 30 v. Chr. bis 14 n. Chr. 143 sollte. Indem sich der Gefeierte unter den herkmmlichen Titeln die hchsten Amtsbefugnisse bertragen lie, vereinigte er allmhlich alle Staatsgewalten in seiner Person. a) Als Imperator bte der Kaiser die konsularische Obergewalt und verfgte der alle Truppen des Reiches. b) 911s Princeps des Senates leitete er den (Senat und damit die berwachung der Verwaltung, der Rechtspflege und der Finanzen. c) Als Bolkstribun geno er persnliche Unverletzlichkeit und Freiheit von jeder Verantwortung. d) Als Censor hatte er die Aufsicht der die Sitten und das Recht, die Senatsmitglieder zu whlen. e) Als Pontifex Maximus endlich fhrte er auch das Oberpriestertum. Sein Familienname Csar ( Kaiser) kam als Bezeichnung der hchsten Herrscherwrde erst unter seinen Nach-folgern in Gebrauch. 2. Staatskrperschaften und Amter. Unter der wohlwollendenober-aufsicht des Kaisers sorgte eine Reihe von Staatskrperschaften und' Beamten-stellen fr eine geordnete Verwaltung des Weltreiches. a) Der Senat, aus 600 Mitgliedern bestehend, handhabte neben der hheren Gerichtsbarkeit vorzglich die Finanz-angelegenheiten des Reiches. b) 3)er Staatsrat, ein Ausschu der Senatoren und der nchsten Vertrauten des Kaisers, wurde bald zur einflu-reichsten Krperschaft des neuen Hofes. Fig. 24. Augustus als Imperator. Marmorstatue mit getriebenem ehernen Harnisch (im Vatikan. c) Die Volksversammlung bte noch die alten Rechte der Beamtenwahl und der Gesetzgebung, aber nur nach den Vorschlgen des Kaisers. <1) Die hheren Amts wrden (der Konsuln, Prtoren, Qustoren u. a.) bestanden mit enger begrenzten Vollmachten fort; neu war das Amt des Stadtprfekten, der mit der Oberpolizei der Hauptstadt betraut wurde.

8. Kurzer Lehrgang der Alten Geschichte - S. 72

1903 - München : Oldenbourg
72 44. Das Athenische Staatswesen unter Perikles 461429. Perikles' Macht beruhte vor allem auf seiner Wirksamkeit in der Volks-Versammlung. Die Wrde seiner Erscheinung, die Sicherheit seines Auftretens und die Gewalt seiner Rede gaben ihm ein berlegenes Ansehen. Indem er die immer weiter ausgedehnten Volksrechte fast unmerklich in seiner starken Hand fest zusammenhielt, regierte er im Namen des Demos" mit nahezu unbeschrnkter Selbstndigkeit. Mit Sparta und dessen botischen Bundesgenossen schlo er 445 einen dauernden Frieden. Er versumte aber auch nicht, die gewonnene uere Ruhe durch Strkung der Wehrkraft Athens zu sichern. Die Mittel dazu bot die reiche Bundeskasse, welche schon um 454 von Delos nach Athen verlegt worden war. 2. Innere Kraftentfltung Atens. Mit der Macht wuchs auch die Wohlhabenheit Athens und die Zahl seiner Bevlkerung; Handel und Gewerbe blhten wie nie zuvor. Die athenischen Schiffe beherrschten fast ausschlielich die umliegenden Meere und der Pirus war der allgemeine Stapelplatz der hellenischen Ein- und Ausfuhr geworden. Demokratische Reformen. Um Athen fr die Gre seiner Aufgaben zu be-fhigen, bedurfte es einer freudigen Be-teiligung des ganzen Volkes am ffentlichen Leben. In dieser Absicht vollendete Perikles den Ausbau des Staatswesens zur reinen Demokratie durch allerlei Volks-freundliche Manahmen: a) durch die bertragung aller wichtigen Verwaltungsbefugnisse auf die Volks-Versammlung; d) durch die berweisung der strafrechtlichen Entscheidungen an die Geschwornen-oder Heliastengerichte (mit Ausnahme der Blutgerichte, welche allein dem Areopag verblieben); c) durch die Einrichtung der L o s w a h l fr alle Beamtenstellen (mit Ausnahme der Strategen); d) durch Besoldung der ffentlichen Dienste in Heer und Flotte, im Rate und in der Volksversammlung und durch Gewhrung von Theatergeldern; e) durch Neuregelung der sogenannten Liturgien, der besonderen Auf-Wendungen, welche die Reichen nach der Hhe des Vermgens an den Staat zu leisten hatten (Stellung von Theaterchren und Ausrstung von Kriegs-schiffen oder Trieren). 3. Wikdungs- und Kunsteltreungen. Das freie Athen wurde unter Perikles, der alle hervorragenden Talente um sich sammelte, zur Fig. 10. Perikles (Bste im Vatikan).

9. Mittelalter und Neue Zeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 32

1902 - München : Oldenbourg
32 12. Karl der Groe (768814). nchstwohnenden dieser Stmme zur Tributleistung und Heeressolge. In einem Krieg gegen die Dnen endlich wurde auch das nordalbingische Geltet (Holstein) bis an die Eider dem Reiche einverleibt. 3. Karls Erhebung zum Komischen Kaiser 800. Gegen Ende des Jahres 800 war Karl, als Schirmherr der Kirche angerufen, zum Schutze des bedrngten Papstes Leo Iii. nach Rom gekommen. Als er die Ruhe wiederhergestellt hatte und am Weihnachtstag zur Feier der Messe in die Kirche des Hl. Petrus kam, trat der Papst vor den König hin, setzte ihm eine goldene Krone aufs Haupt und huldigte ihm als Rmischem Kaiser"; das Volk aber siel jauchzend mit ein in den Zuruf: Dem erhabenen Karl, dem gottgekrnten groen Kaiser der Rmer Sieg und Heil!" Darauf folgte eine feierliche Salbung. Das sollte eine Erneuerung des alten rmischen Kaisertums bedeuten in dem Sinne, da der Kaiser fortan das weltliche Oberhaupt der Christenheit sei wie der Papst das kirchliche; beide Gewalten aber sollten sich eintrchtig frdern und sttzen. 4. Karts chesehgebnng und Aeichseinrichtung. Das weite Reich, das Karl geschaffen, verstand er auch weise zu ordnen und krftig zu regieren. Die Herzogswrde, welche den Verband des Reiches und die Macht der Krone beeintrchtigen konnte, war berall abgeschafft und die einzelnen Lnder in Gane geteilt worden; fr deren Verwaltung wurden G an grasen als knigliche Beamte bestellt, welche im Namen des Kaisers die Gerichtsbarkeit zu den und den Heerbann zu führen hatten. Diese Gaugrasen unterstanden der berwachung der Send-grasen, welche der Kaiser aus den angesehensten Geistlichen und Laien whlte und in die einzelnen Gaue entsandte; eine selbstndigere Macht hatten die in den Grenzprovinzen oder Marken regierenden Markgrafen. der dem Gericht der Grafen stand als hhere Behrde noch das Knigs-gericht, das allein der Leben und Tod von Freigebornen zu entscheiden hatte. Dasselbe wurde entweder vom König oder auch von den Pfalzgrafen gehalten, welche als die vornehmsten Beamten in kniglichen Pfalzen" (zu Aachen, Ingelheim, Nimwegen und an anderen Orten) die Person und die Rechte des Knigs vertraten. Hingegen wurden die vormaligen Volksgerichte, die all-gemeinen Dingtage", allmhlich aufgehoben und dafr zu den Gerichtshand-hingen einzelne Schffen als Vertreter des Volkes beigezogen. Der Gang des Gerichtsverfahrens war vorherrschend durch die berkommenen Volksrechte bestimmt: als Hauptbeweismittel galt der Eid, als letztes Entlastungsmittel das Gottesurteil (gerichtlicher Zweikampf, Feuerprobe, Kesselprobe u. a.); die Folter und sonstige krperliche Strafen durften nur gegen Unfreie angewendet werden. Die gewhnlichste Shne war eine Bue an Geld oder Vieh; selbst Totschlag konnte noch immer durch Leistung des Wergeldes" an die Verwandten geshnt werden, wobei der Freie doppelt so hoch veranschlagt wurde als der

10. Kurzer Lehrgang der Alten Geschichte - S. 72

1899 - München : Oldenbourg
72 § 44. Das Athenische Staatswesen unter Perikles 461—429. Perikles' Macht beruhte vor allem aus seiner Wirksamkeit in der Volksversammlung. Die Würde seiner Erscheinung, die Sicherheit seines Auftretens und die Gewalt seiner Rede gaben ihm ein überlegenes Ansehen Indem er die immer weiter ausgedehnten Volksrechte fast unmerklich in seiner starken Hand fest zusammenhielt, regierte er im Namen des „Demos" mit nahezu unbeschränkter Selbständigkeit. Mit Sparta und dessen böotischen Bundesgenossen schloß er 445 einen dauernden Frieden. Er versäumte aber auch nicht, die gewonnene äußere Ruhe durch Stärkung der Wehrkraft Athens zu sichern. Die Mittel dazu bot die reiche Bundeskasse, welche schon um 454 von Delos nach Athen verlegt worden war. 2. Innere Krattentfaltung Athens. Mit der Macht wuchs auch die Wohlhabenheit Athens und die Zahl seiner Bevölkerung; Handel und Gewerbe blühten wie nie zuvor. Die athenischen Schiffe beherrschten säst ausschließlich die umliegenden Meere, und der Piräus war der allgemeine Stapelplatz der hellenischen Ein- und Ausfuhr geworden. Demokratische Reformen. Um Athen für die Größe seiner Aufgaben zu befähigen, bedurfte es einer freudigen Beteiligung des ganzen Volkes am öffentlichen Leben. In dieser Absicht vollendete Perikles den Ausbau des Staatswesens zur reinen Demokratie durch allerlei volks-sreundliche Maßnahmen: a) durch die Übertragung aller wichtigen Verwaltungsbefugnisse auf die Volksversammlung ; b) durch die Überweisung aller strafrechtlichen Entscheidungen an die Geschwornenoder Heliastengerichte (mit Ausnahme der Blutgerichte, welche allein dem Areopag verblieben); c) durch die Einrichtung der Loswahl für alle Beamtenstellen (mit Ausnahme der Strategen); d) durch Besoldung der öffentlichen Dienste in Heer und Flotte, im Rate und in der Volksversammlung und durch Gewährung von Theatergeldern; e) durch Neuregelung der sogenannten Liturgien, der besonderen Aufwendungen, welche die Reichen nach der Höhe des Vermögens an den Staat zu leisten hatten (Stellung von Theaterchören und Ausrüstung von Kriegsschiffen). 3. Witdnnqs- ititb Kunstbestrebungen. Das freie Athen wurde unter Perikles, der alle hervorragenden Talente um sich sammelte, zur Fig. 10. Perikles (Büste im Vatikan).
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