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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 149

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
149 Friedrich l, der Rothbart. sein Sohn Heinrich war ihm zwei Jahre vorangegangen, der andere, Friedrich, noch minderjährig. Dreizehntes Kapitel. Friedrich I-, der Rothbart (1152 — 1190). Die Fürsten hatten nach Konrads Tode nur die Wahl zwischen Heinrich dem Löwen und dem Hohenstaufen Friedrich; sie entschieden sich für den letztern, weil von ihm eine Versöhnung mit dem Welfen zu hoffen war, denn er war mütterlicherseits selbst Welfe und dazu Jugend- freund Heinrichs des Löwen. Wirklich gab er auf einem Reichstage diesem das Herzogthum Sachsen zurück und sprach ihm ebenso Bayern wieder zu. Zur Entschädigung für den Babenberger Heinrich, der um Bayern mit den Welfen lange Krieg geführt hatte, wurde die Markgrafschaft Oester- reich zu einem auch in weiblicher Linie erblichen, den Kur- oder Erz- fürstenthümern gleichgestellten Herzogthum erhoben (1156), dem fast gänzliche Freiheit von allen Leistungen gegen König und Reich bewilligt wurde, weil es als Vorwache Deutschlands und von nicht deutschen Völkern fast ganz umgeben genug zu leisten hatte. Friedrichs Streben war dahin gerichtet, dem Kaiserthume die Macht wieder zu verjüngen, welche Karl der Große und Otto der Große geübt hatten. Wie seine Vorbilder wollte er die kaiserliche Oberherrlichkeit über die Kirche wieder Herstellen, obwohl er weder wie Karl eine be- drängte Kirche zu retten, noch wie Otto ihre gestörte Ordnung wieder herzustellen hatte; dieses Streben mußte ihn zum Bruche mit dem Papste führen und dadurch wurden dem Kaiser die besten Kräfte entfremdet, er selbst geradezu an die Gewalt verwiesen. Er wollte Italien erobern, weil die Weltherrschaft mit dem Namen Rom verbunden schien und die reichen italienischen Städte die ergibigsten Steuern der damaligen Zeit abgeworfen hätten, darum sagte er klagenden Lombarden und Siciliern Hilfe zu, den einen gegen Mailand, den andern gegen ihren König. Wie schwer Italien zu behaupten sei, hatten alle Nachfolger Karls des Großen und namentlich die deutschen Könige erfahren. Friedrich wollte erobern, aber welche Macht stand ihm zu Gebote? Seine schwäbisch-fränkische Hausmacht, die Lehensmannen, welche durch ihre Lehen seinem Hause verpflichtet waren. Diese Macht-war eine starke, konnte aber nicht anhaltend zu auswärtigen Kriegen gebraucht werden, weil die Lehensleute durch mehrjährigen Kriegsdienst verarmen mußten,

2. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 152

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
152 Das heilige römische Reich deutscher Nation. aber oft verfolgt und ausgeplündert wurden, behaupteten die Lombarden das Uebergewicht. Der lombardische Adel wohnte in den Städten, frei- willig oder gezwungen, und begleitete in der Regel die wichtigsten Aem- ter. Besonders hatten die Lombarden die Gelegenheit benutzt, welche ihnen strittige Bischofswahlen darboten; mancher Bischof schenkte ihnen von seinen Hoheitsrechten, damit sie ihn anerkannten, andere verkauften ihnen dieselben, so daß die Städte in der That Republiken waren. Un- ter ihnen waren Genua, Venedig und Pisa stark als Seemächte und reich durch Handel, der sich besonders durch die Kreuzzüge rasch zu großer Ausdehnung entfaltete. Unter den Städten des Binnenlandes war Mai- land die mächtigste; aber auch Pavia, Tortona, Kremona, Krema, Bo- logna, Verona, Vicenza, Komo, Lodi, Treviso, Brescia, Bergamo, Padua und andere waren reich und von einer zahlreichen und streit- baren Bürgerschaft bewohnt. Waren diese Städte einig gewesen, so hätten sie in jener Zeit, wo starke Mauern fast unüberwindlich mach- ten, der ganzen Welt Trotz bieten können; allein sie haderten unaufhör- lich mit einander. Pavia, als die alte longobardischc Königsstadt, wett- eiferte mit dem stärkeren und reicheren Mailaud um den Vorrang, und dieses behandelte die kleineren Städte, welche sich nicht unterordnen woll- ten, mit grausamem Uebermuthe. Die Bürger von Lodi baten den Kai- ser um Schutz gegen Mailand, und dieser schickte den Mailändern ein Schreiben, in welchem er zu ihnen als Kaiser und Herr sprach. Sie aber verspotteten das kaiserliche Siegel, beschimpften die Boten und zer- störten das wehrlose Lodi. Auf seinem Römerzuge konnte der Rothbart nicht Rache nehmen, weil sein Heer zu klein war, doch verheerte er ihr Gebiet bis vor die Thore der Stadt, erstürmte einige Kastelle und strafte die Lombarden für die Tücke, mit der sie ihm überall Nachstel- lungen bereiteten. Nach seiner Rückkehr von dem Römerzuge ehelichte Friedrich Bea- trix, die Erbtochter des Grafen Naynald von Burgund, und vermehrte dadurch seine Hausmacht beträchtlich (1156). 1157 zwang er den Her- zog Boleslaw von Polen zur Huldigung und erhob darauf den böhmi- schen Herzog Wladislaw Ii. für dessen treue Dienste zum König. Im Jahre 1158 endlich zog er gegen Mailand mit einem gewaltigen Heere und umlagerte die Stadt so lange, bis sie sich auf Gnade und Ungnade ergab. Hierauf wurde auf den ronkalischen Feldern bei Piacenza im November großer Reichstag gehalten, damit festgesetzt werde, was dem Kaiser in Italien zustehe. Gelehrte Juristen beriethen nun das römische Recht, und darin fanden sie begreiflich für den Kaiser als den Nach- folger der Cäsaren sehr vieles: alle Belehnungen sotten dem Kaiser ge- hören, die Städte sind ihm Heeresfolge schuldig und zu Naturallieferun- gen an die kaiserlichen Heere verpflichtet; dem Kaiser gehören als Ne-

3. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 193

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das Zeitalter der Kreuzzüge. 193 königlichen Gerichtsbarkeit und des königlichen Schatzkammerhofes auf Kriminal- und Regaliensachen; Bestätigung eines höchsten Gerichtshofs in Civilsachen mit festem Sitze in Weftmünster; kein freier Mann darf verhaftet oder in das Gefängniß gesetzt, seines Grundbesitzes beraubt oder sonst gewaltthätig behandelt werden außer durch den Spruch eines aus seinen Standesgenossen zusammengesetzten Gerichts; die alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, Seehäfen und fremden Kaufleute werden bestätigt; im ganzen Reich gilt gleiches Maß und Gewicht; jeder Freie hat die Erlaubniß in Friedenszeiten außer Landes zu gehen und wieder zurückzukehren; Einschränkung der Bedrückungen des Forstgesetzes; die Freiheiten, welche der König seinen Vasallen bewilligt, sollen auch den Vasallen der geistlichen und weltlichen Herren zugestanden werden; eine außerordentliche Befteurung kann nur mit Einwilligung des Parlaments (Reichstags, Landtags) stattfinden. Als dem König die Magna charla abgedrungen war, wurde er fast wahnsinnig vor Zorn und rüstete sich mit dem größten Nachdrucke. Mit seinen Söldnerschaaren bedrängte er seine Gegner in dem neuen Kriege dermaßen, daß sie dem französischen Kronprinzen Ludwig die englische Krone antrugen. Dieser landete wirklich mit einem Heere bei Sandwich (Mai 1216) und hatte auch schon einige Vortheile erfochten, als König Johann im Oktober unvermuthet starb. Nun verließen die mei- sten englischen Barone den französischen Prinzen und huldigten Hein- richen Hi., dem Sohne Johanns, wodurch sich jener genöthigt sah, 1217 wieder nach Frankreich zurückzukehren. (Wie Heinrich Hi. sich mit Lud- wigen Ix. wegen der englischen Besitzungen in Frankreich verglich, ist bereits S. 187 ff. gesagt worden.) Lweiundzrvanzigstes Kapitel. Das Zeitalter der Kreuzzüge. Mit den Kreuzzügen ist die Hauptepoche des Mittelalters vorbei; lnit dem Aufgebot aller Kräfte hat die europäische Christenheit während desselben nach einem Ziele gestrebt, höher und herrlicher, als seitdem je eines den Völkern vorschwebte. Die christlichen Völker des Abend- landes waren geeinigt in der Kirche unter ihrem sichtbaren Oberhaupte, dem Papste, und dieser sollte nicht bloß über den Glauben wachen, die kirchliche Ordnung aufrecht erhalten und durch Befehl, Warnung und Strafe dafür sorgen, daß christliche Sitte und Zucht auch von den Großen Bumüllrr, Gesch. d. Mlttklñlters. 1z

4. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 103

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das byzantinische Reich. Die bilderstürmenden Kaiser. 103 an den Thoren Europas und Asiens. Der griechische Kaiser gebot aber auch über die ganze Kraft seines Reichs und war dabei nicht von dem guten Willen der großen Lehenträger abhängig, wie die meisten abendländischen Herrscher; das Reich besaß eine geregelte Finanzverwaltung, einen Staats- schatz, daher verfügte der Kaiser über regelmäßige Reichseinkünfte und konnte Heere und Flotten ausrüsten und unterhalten. Die Mannschaft wurde zum größten Theil aus Barbaren geworben, -namentlich aus Sla- ven, welche sich im Reiche niedergelassen hatten; die Befehlshaber wa- ren dagegen meistens Griechen, welche oft genug bewiesen, daß die er- erbte römische Kriegskunst noch von keinem andern Volke erreicht war. Die Vertheidigung des Reiches und Konstantinopels wurde besonders durch die Lage am Meere erleichtert, und tüchtige Kaiser richteten deß- wegen auch ihr Hauptaugenmerk auf die Seemacht, indem sie mit Recht glaubten, Konstantinopel könne nicht fallen, so lange es das Meer frei habe. Diese Hauptfestung war damals zugleich der erste Handelsplatz der Welt; sie vermittelte den Verkehr zwischen Europa und Asien, und stand mit dem russischen Novgorod so gut in Verbindung als mit Italien, Frankreich und Deutschland. Auch der alte Gewerbfleiß hatte sich in den Städten erhalten und selbst die Barbaren fanden bald die griechi- schen Fabrikate so unentbehrlich, als heut zu Tage die vielnamigen In- dianer in Amerika und Neger in Afrika die englischen. Handel und Industrie waren deßwegen die Quellen, welche dem Staatsschätze die besten Zuflüsse gaben. Dem Kaiser Heraklius folgten einige unbedeutende Kaiser, bis 717 Leo Iii. der Jsaurier, ein tüchtiger Feldherr, sich des Thrones be- mächtigte. Dieser schlug die Araber zurück, die Konstantinopel ein ganzes Jahr belagerten und dabei 100,000 Mann verloren haben sol- len, stürzte aber das Reich durch sein Verbot der Bilderverehrung in Verwirrung. Dazu sollen den Kaiser politische Rücksichten bewogen haben; der Koran verbietet jede bildliche Darstellung nicht nur Gottes und höherer Wesen, sondern überhaupt alles Lebendigen, daher die Mos- lemin überall gegen die Bilder, namentlich religiöse, wütheten. Zu Leo's Zeit ließ der Chalife Iezid (723) alle Bilder in den Kirchen der eroberten Provinzen zerstören, was den griechischen Kaiser auf den Ge- danken brachte, den mohammedanischen Fanatismus als den gefährlichsten Feind dadurch zu entwaffnen, daß in dem griechischen Reiche selbst alle heiligen Bilder weggeschafft würden. Dem ersten Befehle (726) folgte bald (730) ein noch viel strengerer, der Todesstrafe auf die Beibehal- tung von heiligen Bildern in Kirchen, auf öffentlichen Plätzen und selbst in Privathäusern setzte. Dagegen erhob sich Widerstand von Seite des Volks und der Geistlichen, die Päpste Gregor Ii. und Iii. verwiesen dem Kaiser seine Gewaltthätigkeit sehr strenge, indem sie ihm die katholische

5. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 157

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Heinrich der Löwe bestraft. 157 Papst und gab den Gegenpapst auf (der großmüthige Alexander machte diesen zum Präfekten von Benevent); der Papst anerkannte die Bischöfe, welche dem Kaiser angehangen hatten, überließ demselben den Besitz des mathildischen Erbes auf fünfzehn Jahre (nachher sollte gerichtlich darüber entschieden werden), vermittelte zwischen dem Kaiser und den Lombarden einen Waffenstillstand auf sechs und mit Wilhelm von Nea- pel auf fünfzehn Jahre. Mit den Lombarden kam erst im Jahre 1183 ein fester Friede zu Stande; der Kaiser behielt statt seiner römischen Ansprüche das Recht, von acht zu acht Jahren die städtischen Konsuln zu ernennen, Appellationen von den Stadtgerichten anzunehmen, die Städte schworen ihm den Eid der Treue und überließen ihm einige Regalien; was aber die Hauptsache war, der Kaiser anerkannte ihren Bund und damit ihre thatsächliche Unabhängigkeit (Konstanzer Friede). Heinrich der Löwe bestraft (1181). Noch war der Friede mit den Lombarden nicht geschlossen, als den stolzen Welfen die Strafe für seinen Abfall ereilte. Dieser hatte große Pläne in sich getragen; Bayern und Sachsen besaß er, Oesterreich hoffte er zu gewinnen, die in Norddeutschland wohnenden Slaven hatte er größtentheils unterjocht und Mecklenburg und Pommern seinem Reiche einverleibt; er wollte neben dem hohenstaufischen Deutschland ein eigenes Reich gründen, nicht der Schildhalter des Kaisers sein, und sicher hätte er nur auf einen günstigen Augenblick gewartet um den Kaiser selbst zu stürzen. Heinrich machte sich aber durch seine Gewaltthätigkeit viele Feinde, und als der Kaiser aus Italien zurückkam, verklagten sie ihn bei demselben und fanden geneigtes Gehör. Dreimal lud ihn Friedrich I. vor das Reichsgericht, aber Heinrich blieb aus und suchte die schwäbi- schen Grafen zur Empörung zu reizen. Da ächtete ihn Friedrich (1180) und erklärte ihn seiner beiden Herzogthümer verlustig. Die Feinde des Löwen griffen nun zu, allein dieser vertheidigte sich tapfer, bis der Kaiser selbst gegen ihn zu Felde zog. Jetzt fiel einer seiner Vasallen nach dem anderen von ihm ab, er selbst wurde in Stade enge einge- schlossen und ergab sich an den Kaiser. In Erfurt fiel er ihm zu Füßen; Friedrich wurde einen Augenblick erschüttert, folgte aber dann doch nicht seinem Herzen, sondern seinem Verstände. Von Heinrichs großem Reiche blieben ihm nur seine Allode Braunschweig und Lüneburg. Das Herzog- thum Bayern erhielt Otto von Wittelöbach, des Kaisers treuer Waffen- gefährte, doch wurde der Umfang des Herzogthums bedeutend geschmä- lert. Das eigentliche Herzogthum Sachsen hörte auf, den Herzogstitel aber bekam Bernhard von Aschersleben, Sohn Albrechts des Bären; dieses Sachsen blieb auf Wittenberg und Lauenburg beschränkt; der Erz-

6. Geschichte des Mittelalters - S. 126

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
126 Das heilige römische Reich deutscher Nation. der Beweis, daß die deutsche Nation die erste in der Christenheit sei. Die Beschütznng des hl. Stuhles, die Verteidigung der Kirche gegen innere und auswärtige Feinde war allerdings eine ebenso schöne als hohe Pflicht, aber weil mit ihr zugleich die Oberherrlichkeit über Italien verbunden war, so führte dies zu unaufhörlichen Kämpfen mit den ita- lienischen Städten und Fürsten und mit dem Papste selbst, wenn der Kaiser seine sehr beschränkte Gewalt ausdehnen wollte. Papstthum und Kaiserthum. Die Idee einer ros pulilioa ellristinnu, eines allgemeinen christ- lichen Staatenbundes unter der Oberleitung des Papstes, gehörte ur- sprünglich der Hierarchie an und wurzelte in den christlichen Völkern um so tiefer ein, als die weltlichen Gewalthaber nur zu gerne die Schranken des göttlichen und menschlichen Rechtes durchbrachen und da- durch au die Nothweudigkeit eines höhern Richters mahnten. Das geist- liche Oberhaupt der Christenheit erschien durch seine Unabhängigkeit von dynastischen sowie nationalen Interessen und Leidenschaften, durch die heiligen Pflichten, die ihm seine hohe Würde auferlegten, eigentlich zum Vermittler und Versöhner zwischen feindlichen Fürsten oder Völ- kern , zum gemeinschaftlichen Friedensrichter und Hüter des Völker- rechtes berufen, und kein Mensch bestritt damals auch nur von ferne die Berechtigung des Nachfolgers des Apostels Petrus, für die unter- drückte Unschuld einzuschreiten und zu dem gekrönten Frevler zu sprechen wie Nathan zu David, wie Johannes der Täufer zu Herodes. Die natürliche Folge dieser Stellung war, daß ein ächter Papst, der nicht gewaltsam B. durch Faktionen in Rom und Italien) in seiner Thätigkeit gehemmt wurde, um so energischer eingriff, je mehr durch Despotismus oder Anarchie die gesetzliche Ordnung der christlichen Staaten gebrochen war, und darum wurde der Papst gerade in solchen Zeiten zu dem Mittelpunkte, d^ durch seine Macht es verhinderte, daß die christliche Weltordnung nicht in Trümmer auseinander fiel. Ein solches Einschreiten des Papstes war ein Verdienst um die Christenheit, was die Völker dankbar anerkannten, und darum wuchs die Macht oder das Ansehen des Papstes gegenüber der kaiserlichen bei jedem derartigen Ereignisse. Gerade als die Karolinger das Werk ihres großen Ahnen zer- störten , vollendete oder befestigte vielmehr Papst Nikolaus I. die hier- archische Ordnung im Abendlande und erwirkte für das oberste Richter- amt des Papstes die allgemeine Anerkennung. Auf der einen Seite leitete er die Bekehrung der Bulgaren mit apostolischer Weisheit, auf der andern setzte er gegen den anfänglichen Widerspruch des Erzbischofs Hinkmar von Rheims die Anerkennung des päpstlichen oberhirtlichen

7. Geschichte des Mittelalters - S. 127

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Otto römischer Kaiser. 127 Rechtes über die Bischöfe durch und schützte Bürger und Senatoren von Ravenna gegen die Gewaltthätigkeiten des Erzbischofs. An ihn wandte sich Dietberga, Lothars U. Gemahlin, als sie von diesem un- schuldig verfolgt und angeklagt auf einem Reichstage von den geist- lichen und weltlichen Großen geopfert wurde, als sie auch keinen Schutz bei Kaiser Ludwig U. fand, und der Papst half mit dem Aufgebot aller seiner Kraft dem verfolgten und verrathenen Königsweibe zu seinem Rechte. Das Papstthum errang sich auf diesem Wege bei den christlichen Völkern des Mittelalters den Vorrang vor dem Kaiserthum, was man bildlich so ausdrückte: Wie Gott zur Erleuchtung der Welt zwei große Lichter geschaffen hat, die Sonne und den Mond, so hat er für die Christenheit zwei Gewalten angeordnet, die päpstliche und die kaiser- liche; wie aber der Mond von der Sonne sein Licht empfängt, so der Kaiser seine Weihe von dem Papste. Oder: zwei Schwerter hat Gott für die Welt bestellt, nämlich das geistige, das empfängt der Papst von Christus, und das weltliche, das verleihet der Papst dem Kaiser zum Schutze der Christenheit, zur Strafe des Frevels und zum Kampfe gegen die Ungläubigen. Deßwegen gab es auch keinen gebornen Kaiser, son- dern der Monarch, der Kaiser sein und von den christlichen Völkern als solcher anerkannt sein wollte, mußte die Kaiserkrone von dem Papste empfangen. Die Gefahr eines Streites zwischen den beiden höchsten Würde- trägern der Christenheit lag schon nahe genug als eine Folge der Schwächen, die jedem Menschen anhaften; sie rückte aber um so näher, seitdem die geistlichen Würdeträger durch den Besitz von Land und Leuten fürstliche Lehenträger der Krone geworden waren, denn bei diesem Doppelverhältnisse konnte der Papst, wenn er in Sachen der Metropoliten, Bischöfe und Aebte richtete oder vermittelte, leicht in das Gebiet der Kronrechte übergreifen. Andererseits war der Kaiser der Versuchung aus- gesetzt, die geistlichen Würdeträger ganz wie die weltlichen zu behandeln und die kirchlichen Rechte zu verletzen, ganz gewiß aber gerieth er mit dem Papste in einen förmlichen Kampf, wenn er sich die unmittelbare Oberherrschaft über Italien und Rom verschaffen, die Selbstständigkeit der italienischen Staaten vernichten wollte; denn dadurch wäre der Papst iu die Gewalt des Kaisers gekommen, wäre als kaiserlicher Papst oder als Diener des Kaisers von den andern christlichen Nationen betrachtet worden und hätte auf diese Weise mit seiner Unabhängigkeit und Ma- jestät die eine Grundlage (die weltliche, von den Weltverhältnissen be- dingte) seiner universalen Wirksamkeit verloren. Deßwegen sprachen sich alle andern christlichen Nationen für den Papst und gegen die Kaiser aus, welche die kaiserliche Oberherrlichkeit über Italien mit Gewalt in die

8. Geschichte des Mittelalters - S. 153

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Heinrich V. 153 ftebíev, der aus Jerusalem zurückgekehrt war, betete die Bußpsalmen dabei; erst nach fünf Jahren fand auch Heinrich Iv., der im Kirchenbann Gestorbene, sein Begräbniß in Speyer, als Heinrich V. dem Papste be- zeugte, sein Vater sei reumüthig verschieden. Heinrich V. (1106-1125). Fortsetzung des Kampfes in Deutschland und Italien (1110—1122). Heinrich V. hatte die Feindschaft seines Vaters mit der Kirche als Grund seiner Empörung angegeben und versprochen, den Papst als sei- nen Vater, die Kirche als seine Mutter zu ehren. Um Worte kümmerte er sich jedoch wenig und verfuhr gegen die Kirche nicht im geringsten anders als Heinrich Iv.; er besetzte die geistlichen Aemter und ließ den Papst protestieren und unterhandeln. Im Jahre 11 Io zog er nach Italien und machte unterwegs einen Vertrag mit dem Papste, kraft dessen die Geistlichkeit alle kaiserlichen Lehen zurückgeben und dafür der Kaiser der Investitur entsagen sollte. Als aber dieser Vertrag in der Peterskirche verkündet wurde, weigerten sich die deutschen und italienischen Prälaten denselben anznerkennen, nannten ihn eine Beraubung der Kirche, und es entstand ein furchtbarer Tumult. Heinrich nahm hierauf den Papst und seine Geistlichen als Friedensbrecher gefangen (12. Februar 1111), zwang ihn, dem Kaiser die Investitur einzuräumen, und ließ ihn außerdem schwören, ihn nie zu bannen. Allein schon 1112 erklärte eine Synode im Lateran den Vertrag für erzwungen und ungiltig, der Papst selbst verbot wieder die Investitur, und als eine Kirchenversammlung zu Vienne über den Kaiser den Bann ausgesprochen hatte, bestätigte der Papst denselben. In Deutschland ging es dem Kaiser nicht besser als seinem Vater; als der letzte Graf von Orlamünde gestorben war, zog der Kaiser dessen Güter als Reichslehen an sich, während es deutsche Fürsten genug gab, welche die Erben sein wollten. Die meisten Fürsten verbanden sich gegen ihn, an ihrer Spitze Lothar, den Heinrich aus einem Grafen von Sup- linburg zum Sachsenherzog gemacht hatte. Am 11. Februar 1115 kam es bei dem Welfesholze zur Schlacht und der Kaiser verlor sie. In Deutschland hielten die beiden Hohenstaufen Friedrich und Konrad, ersterer des Kaisers Reffe, Herzog von Schwaben, letzterer von diesem zum Her- zoge von Franken (Ostfranken) erhoben, die Partei des Kaisers aufrecht, während dieser selbst nach Italien zog, um das Erbe der Markgräfin Mathilde zu gewinnen. Sie hatte in ihrem Testamente den Papst zum Erben eingesetzt; da sie aber die Reichslehen nicht vererben konnte, so verlangte Heinrich von dem Papste, daß er beweise, was eigenes Gut der Mathilde gewesen sei, dieser schob dem Kaiser aber den Beweis zu,

9. Geschichte des Mittelalters - S. 190

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
190 Das heilige römische Reich deutscher Nation. keinen Augenblick diesen Beschluß zu genehmigen, und auch Kaiser Friedrich, dem er nach Italien überschickt wurde, gab die kaiserliche Be- stätigung, denn gleichzeitig versuchte er es in Italien durch ähnliche Gesetze die Städte ihrer Freiheiten zu berauben und den Adel ganz auf seine Seite zu bringen. Er war so wenig wie sein Großvater ein Gönner der städtischen Freiheiten, weil seine despotische Natur, welche durch den saracenischen Einfluß nicht gemildert werden konnte, wider- strebte; hätte er aber auch den Herren vielleicht nicht gutwillig den Ge- fallen gethan, so mußte er es, denn Heinrich schickte sich an in Ver- bindung mit den Lombarden und mehreren deutschen Fürsten gegen den Vater zu rebellieren. Dieser Junge wollte unabhängig von seinem Vater König in Deutschland sein, während die deutschen Fürsten in Worms neben dem Beschlüsse gegen die Städte sich auch verabredet hatten, wie die königliche Gewalt auf nichts zurückgeführt werden könnte. Der entartete König Heinrich. Mainzer Reichstag (1235). Allein dies gelang noch nicht; als Friedrich über die Alpen kam, so fand er noch immer so viel Unterstützung, daß er alle Pläne und Ränke für einmal unterdrückte (1235). Er begnadigte Heinrich, und als derselbe trotzdem feindselig blieb, ließ er ihn gefangen setzen und zuletzt nach Sicilien bringen, wo er 1242 im Gefängniß starb. Seine Söhne folgten ihm schnell in das Grab, die Wittwe, Mar- garetha von Oesterreich, vermachte ihre königliche Krone zu wohlthätigen Stiftungen; der unglücklichen Frau wartete aber ein noch traurigeres Schicksal. Im Jahre 1235 erließ Friedrich auf dem Reichstage von Mainz den 5. August ein Gesetz: „welcher Sohn seinen Vater von seinem Eigen und Erbe oder von seinem Gut verstoßt oder (wider ihn) brennet oder raubet oder zu seinen Feinden schwört mit Eiden, daß es auf seines Vaters Ehre geht oder auf sein Verderben — bezeuget es sein Vater zu den Heiligen vor dem Richter mit zwei sendbaren Mannen, der Sohn soll verlustig sein Eigens und Lehens und fahrenden Gutes." Solche Gesetze brauchte damals Deutschland! Im gleichen Jahre heirathete Friedrich Isabellen von England, erhob den Welfen Otto zum Herzog von Braunschweig und Lüneburg, entfremdete sich aber dadurch die Wittelsbacher, welche bereits die Rheinpfalz geerbt hatten und Nieder- sachsen beanspruchten. Zu Mainz verkündete er auch einen zehnjährigen Landfrieden und eine Reihe von Verordnungen, welche jedem seine her- kömmlichen Rechte und Freiheiten wahren sollten. Dieses ging im Grunde bloß gegen die Städte, denen dadurch Bündnisse, Aufnahme von Landbewohnern in ihr Bürgerrecht und die Ausübung der Gerichts- barkeit verboten wurden, die ein kaiserlicher Vogt erhielt. In späteren

10. Geschichte des Mittelalters - S. 168

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
168 Das heilige römische Reich deutscher Nation. Krieg gegen die lombardischen Städte (1155). Weit schwerer als die republikanisierenden Römer waren die freien Städte der Lombardei zu bezwingen, über die Friedrich als Nachfolger Karls des Großen die Oberherrschaft ansprach. Diese waren seit Hein- rich Iii. gewohnt sich selbst zu regieren, weil keiner der nachfolgenden Kaiser im Stande gewesen war, eine feste Herrschaft über sie geltend zu machen, und um die kaiserlichen Titel kümmerten sich die Städte wenig. Sie waren reich durch Gewerbe und Handel, namentlich machten die Lombarden fast alle Geldgeschäfte; hierin hatten sie nur die Juden zu Nebenbuhlern; da diese aber oft verfolgt und ausgeplündert wurden, behaupteten die Lombarden das Uebergewicht. Der lombardische Adel wohnte in den Städten, freiwillig oder ge- zwungen, und begleitete in der Regel die wichtigsten Aemter. Besonders hatten die Lombarden die Gelegenheit benutzt, welche ihnen strittige Bi- schofswahlen darboten; mancher Bischof schenkte ihnen von seinen Ho- heitsrechten, damit sie ihn anerkannten, andere verkauften ihnen dieselben, so daß die Städte in der That Republiken waren. Unter ihnen waren Genua, Venedig und Pisa stark als Seemächte und reich durch Handel, der sich besonders durch die Kreuzzüge rasch zu großer Ausdehnung ent- faltete. Unter den Städten des Binnenlandes war Mailand die mäch- tigste; aber auch Pavia, Tortona, Kremona, Krema, Bologna, Verona, Vicenza, Komo, Lodi, Treviso, Brescia, Bergamo, Padua und andere waren reich und von einer zahlreichen und streitbaren Bürgerschaft be- wohnt. Wären diese Städte einig gewesen, so hätten sie in jener Zeit, wo starke Mauern fast unüberwindlich machten, der ganzen Welt Trotz bieten können; allein sie haderten unaufhörlich mit einander. Pavia, als die alte longobardische Königsstadt, wetteiferte mit dem stärkeren und reicheren Mailand um den Vorrang, und dieses behandelte die kleineren Städte, welche sich nicht unterordnen wollten, mit grausamem Ueber- muthe. Die Bürger von Lodi baten den Kaiser um Schutz gegen Mai- land, und dieser schickte den Mailändern ein Schreiben, in welchem er zu ihnen als Kaiser und Herr sprach. Sie aber verspotteten das kai- serliche Siegel, beschimpften die Boten und zerstörten das wehrlose Lodi. Auf seinem Römerzuge konnte der Rothbart nicht Rache nehmen, weil sein Heer zu klein war, doch verheerte er Mailands Gebiet bis vor die Thore der Stadt, erstürmte einige Kastelle und strafte die Lombarden für ihre Tücke, mit der sie ihm überall Nachstellungen bereiteten. Friedrich erwirbt Burgund (1156). Er züchtigt Polen (1157). Nach seiner Rückkehr von dem Römerzuge ehelichte Friedrich Bea- trix, die Erbtochter des Grafen Naynald von Burgund, und vermehrte
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