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1. Geschichte des Mittelalters - S. 222

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
222 Das heilige römische Reich deutscher Nation. bereitet hat. Dem Nibelungenliede steht das etwas spätere Epos Gudrun zur Seite, aus uralten Volksliedern entstanden, dem Sagen- kreis der Nordsee mit ihren Wickingern angehörig. Eines der schönsten Denkmäler der Sprache und Poesie des 12. Jahrhunderts ist das von einem Geistlichen verfaßte Annolied (feiert den hl. Anno oder Hanno, Erzbischof von Köln). Die Bürger. Hansen. Zünfte. Für die Städte hatten die Kreuzzüge unendlich wichtige Folgen; denn sie brachten das Morgenland und Abendland nicht etwa bloß in feindselige Berührung, sondern auch zugleich in den lebendigsten Handelsverkehr, der jedesmal wieder angeknüpft wurde, sobald Waffenstillstand eintrat; ohnehin waren die verschiedenen mohammedanischen Reiche im Morgen- lande selten gleichzeitig mit den Christen im Kriege. Die italienischen Seestädte hatten davon den größten Gewinn, namentlich Venedig, Ge- nua und Pisa, denn diese kauften unmittelbar in der Levante ein und versorgten ganz Europa mit den Erzeugnissen des Morgenlandes. Das waren einmal die verschiedenen Gewürze, unter welchen Pfeffer und Safran die Hauptrolle spielten, sodann Arzneien, Zucker, Gold, Silber, Perlen und Edelsteine. Das Morgenland lieferte aber auch Kunstpro- dukte und zwar die gleichen, durch welche sich Asten noch jetzt auszeichnet: Waffen, als: Schwerter, Dolche und Panzer; Geschmeide und Schmuck jeder Art, Teppiche, Baumwollentücher mit trefflicher Färbung, Seide, feines, schönfarbiges Leder, wie Saffian und Korduan u. s. w. Die Europäer gaben dagegen kostbare Pelzwerke, Glas, in dessen Verfertigung sich Venedig auszeichnete, verschiedene Metallarbeiten und vor allem Lein- wand. Mit den Italienern verkehrten zunächst die süddeutschen Städte Augsburg, Ulm, Lindau, Konstanz, Regensburg, Wien u. s. w. und versorgten die norddeutschen, welche in England, Polen, Rußland und den skandinavischen Neichen den Absatz ihrer Maaren bewerkstelligten. Da dieser Handel ausschließlich in den Händen der Städte war und sie von keiner Seite her eine Konkurrenz hatten, so mußte er sehr einträg- lich sein. Zu diesem Zwecke bildeten die Kaufleute, die Großhändler, geschlossene Verbindungen, welche im allgemeinen Hansen genannt wur- den; dieser Name verblieb dem Bunde der norddeutschen Handelsstädte. Aller Gewerbfleiß hatte sich in die Städte eingebürgert, welche in ihrer Umgebung, auf dem Lande, den sichersten Markt fanden, während die Kaufleute das Geschäft des Verkaufs in die Ferne besorgten; so kamen z. B. aus England Wolle und Felle in norddeutsche Hansestädte und kehrten als Tuch und Leder wieder dorthin zurück. Auch die Handwerker

2. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 441

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Rußland. 441 der Menschenverlust wurde um so mehr empfunden, als die Bevölkerung des Reichs ohnehin eine dünne ist, und die finanziellen Kräfte waren so abgespannt, daß sie allein schon den Frieden als das einzige Heilmittel rathsam machten. Unter Alerander ruhten daher von 1815 bis 1825 die russischen Waffen und die seit Peter I. traditionelle russische Politik zeigte sich während dieses Decenniums nur dadurch, daß 1824 die Nord- westküste von Amerika zum großen Aergeruisse der Briten und Nord- amerikaner förmlich in Besitz genommen wurde; wie das Augenmerk der russischen Herrscher unverrückt gegen Centralasien schaut, bewies die Ge- schicklichkeit, mit der im gleichen Jahre 7 kirgisische und kalmückische Hor- den sich dem chinesischen Reiche entziehen und zu russischen Schützlingen machen ließen. Für den Ackerbau sorgte der Kaiser, insoweit dies über- haupt ein Fürst thun kann, in dessen Lande die Mehrzahl der Bauern Leibeigene sind. Den Ausfuhrhandel mit den Erzeugnissen des Acker- baues, der Viehzucht, der Jagd, des Fischfangs, des Bergbaues (Hanf, Lein, Talg, Häute, Pelzwerk, Hausenblase, Kaviar, Holz, Theer, Kupfer), beförderte er durch weise Gesetze; die Industrie, die den Bedürfnissen Rußlands bei weitem nicht genügte, versuchte er bereits durch die un- mittelbare Betheiligung des Staats zu heben, indem er z. B. Wollen- tuchfabriken auf Regierungskosten anlegte. Erst 1823 jedoch wurde durch den Finanzminister Kankrin (einen Deutschen aus Hanau) das System der russischen Handelspolitik in seinen Grundzügen aufgestellt, das jetzt vollendet dasteht: Ausschließung jedes fremden Fabrikats, dessen Erzeu- gung in Rußland nur irgendwie möglich ist; Herstellung einer einheimi- schen Industrie nicht allein durch diese Sperre gegen das Ausland, son- dern nöthigenfalls dadurch, daß aus den Leibeigenen Arbeiter für die Fabriken wie Rekruten ausgehoben, gedrillt und eingetheilt werden; Ver- schließung des alten Handelswegs nach Centralasien über Kolchis und das kaspische Meer für alle nichtrussischen Maaren. Dadurch strebte Ruß- land sein ungeheueres Gebiet der Abhängigkeit von fremder Industrie zu entziehen, wie es auch andererseits als eine eigene Welt dastehen und dem, was man in dem andern Europa den Zeitgeist zu nennen pflegt, keine Opfergaben oder Tribute darbringen wollte. Anfangs gehörte Ale- rander selbst der liberalen Richtung an (das beweisen die finnländische und polnische Verfassung, die Manifeste im Kriege von 1812—15 re.), er entzog ihr jedoch bald seine Gunst. Er gründete allerdings 5 Uni- versitäten, 50 Gymnasien, 100 Kreis- und mehrere tausend Volksschulen, aber er ließ den öffentlichen Unterricht streng überwachen und führte eine scharfe Censur ein, Maßregeln, die unter seinem Nachfolger bis zur äußersten Konsequenz ausgebildet wurden, so daß der Umfang des Wis- sens jedem Russen der unteren Stände genau zugemessen ist. Religiö- sen Bewegungen und Differenzen wurde er schon 1816 sehr abhold; in

3. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 498

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
498 Die Zeit von 1815 bis 1857. nach dagegen sämmtlich von andern deutschen Monarchen wieder ange- stellt wurden, während der Minister von Scheele, der bei der Aufhebung der Verfassung das Hauptwerkzeug war, mit einem hohen preußischen Orden dekoriert wurde; wenn so die öffentliche Meinung in Deutschland nicht verwirrt worden wäre, so hätte es gar keine geben müssen. Der Zollverein. Die trübe Zeit von 1830—40 hatte aber doch eine Schöpfung in's Leben gerufen, welche seitdem nicht nur alle Stürme überdauert hat, son- dern trotz derselben immer herrlicher herangewachsen ist; diese nationale Schöpfung, an welcher der Wahnsinn von 1848 nicht zu rütteln wagte, ist der Zollverein. Bayern und Württemberg gingen mit dem Beispiele eines Zollbündnisses voran (s. S. 467), dem alsbald Hessen- D arm st ad t und Preußen folgten, und die hierin klug berechnete Politik der letztern Macht setzte es bis 1836 durch, daß Kurhessen (1831), Bayern, Württemberg mit den beiden Hohenzollern, Sachsen und die sächsischen Fürstenthümer (1833), Baden und Nassau (1835), Frankfurt (1836) beitraten. Durch diesen Verein wurde endlich eine für das Aufleben des nationalen Wohlstandes unumgänglich nothwendige Bedingung erfüllt, nicht allein dadurch, daß die Bewachung der Zollgränze besser und dreifach wohlfeiler wurde, die Zölle also den Staatskassen viel mehr abwarfen, sondern namentlich durch die Steigerung des Verkehrs unter den Zollvereinsstaaten, sowie durch die Belebung der Industrie, obwohl der Vereinstarif die einhei- mische Industrie gegen die Konkurrenz der auswärtigen in vielen Ar- tikeln nur ungenügend schützt. Preußen behandelte nämlich den Zoll- verein immer als eine fiskalische Einrichtung, d. h. als eine Quelle für die Staatseinnahmen oder ein verbessertes System der indirekten Be- steuerung, nicht als eine Anstalt, deren Hauptzweck die Hebung der einheimischen Industrie wäre, daher setzte es einen hohen Tarif für die Kolonialwaaren durch, obgleich diese Lebensbedürfnisse sind, sowie die höhere Besteuerung des einheimischen Rübenzuckers (welche den Ausfall an den Einfuhrzöllen des Kolonialzuckers decken muß), wußte auch immer die Erhöhung des Tarifs namentlich auf englische Fabrikate zu ver- hindern, wenn diese Erhöhung, wie besonders durch den württembergi- schen Abgeordneten Vayhinger geschah, auf einigen Zollkonferenzen ener- gisch, aber freilich immer vereinzelt, beantragt wurde. Ein Prohibitiv- system zu Gunsten der Fabrikanten auf Kosten der Konsumenten wurde von niemanden verlangt, sondern nur zureichender Schutz für einige Zweige der einheimischen Industrie gegen das Uebergewicht der aus- wärtigen, und auch nur so lange, bis die einheimische Industrie hin- länglich erstarkt wäre, um den Kampf mit der auswärtigen auf dem

4. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 499

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die schweizerischen Wirren. 499 einheimischen Markte wenigstens auf gleichem Fuße aufnehmen zu können. Mußte mau es sich zuletzt gefallen lassen, daß die national-ökonomischen Ueberzeugungen preußischer und anderer Staatsmänner sich mit einem folgerichtigen Schutzzollsysteme nicht vereinigen können, so hätte man doch so viel erwarten dürfen, daß die Resultate der Zollkonferenzen wenigstens den betheiligten Deutschen zuerst bekannt gemacht würden, so aber erfuhren diese dieselben jedesmal zuerst aus triumphierenden Artikeln englischer Zeitungen, was jedenfalls kein günstiges Vorurtheil für die Unabhängigkeit der Leiter eines Vereins, den man als „deutschen" betonte, erwecken konnte und das deutsche Selbstbewußtsein demüthigte. Dennoch gewann der Zollverein eine solche Lebenskraft und trieb seine Wurzeln so tief, daß nicht allein die Staatskassen seiner nicht mehr ent- rathen können, sondern auch das Verkehrsleben der Staaten des Zoll- vereins so zusammengewachsen ist, daß die Wiedererrichtung der alten Zollschranken geradezu in das Reich der Unmöglichkeit gehört und selbst das Ausland den Zollverein als eine, wenn auch unvollkommene natio- nale deutsche Einrichtung anerkennt und dessen weitere Entwicklung nach Kräften zu hindern sich bestrebt. Vierzehntes Kapitel. Die schweizerischen Wirren (1830—1840). Wie 1802 die Gegner der helvetischen Republik die einheitliche Verfassung derselben wohl umzuwerfen, aber keine andere statt derselben einzuführen vermochten, sondern Napoleons allgewaltige Vermittlung Ruhe und Verfassung (Mediationsakte) bringen mußte, so ging es auch 1814, als der „erhabene Vermittler" gestürzt wurde. Die ehemals herrschenden Städte und die Urkantone erklärten die Mediationsverfas- suug mit Beistimmung der fremden Gesandten als aufgehoben, erneuer- ten aber auch zugleich alle ihre Ansprüche auf die ehemals von ihnen bevogteten Landschaften und Orte, z. B. Bern auf Waadt und Aargau, welche dagegen ihre gesammte waffenfähige Mannschaft aufboten; andere Theile, z. B. der katholische Aargau, wollten selbstständig werden, wie- der andere sträubten sich länger, dem bisherigen Kanton anzugehören, z. B. die Landschaft Gaster, welche schwyzerisch werden wollte. Diesem Treiben that das Wort der Allierten Einhalt, sowie sie auch die Bun- desverfassung von 1815 vermittelten und die leitenden Grundsätze für die Kantonalverfassungen aufstellten. Die Schweizer hatten sich über den Wienerkongreß in keiner Weise zu beklagen, denn das Gebiet der Eidgenossenschaft wurde durch Genf, Neuenburg, Pruntrut und Wallis vergrößert, der Eidgenossenschaft ewige Neutralität zugesichert, und selbst 32*

5. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 666

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
666 Die Zeit von 1815 bis 1857. hatten, erklärt sich von selbst. Der Bundestag half ihnen dazu, indem er am 23. August 1851 die Grundrechte förmlich aufhob; die alten Konstitutionen wurden wieder hergestellt oder die neuen so revidiert, daß die Regierungen und der Bundestag ihre Zustimmung geben konnten; theilweise jedoch, wie z. B. in Hannover, das in der Sturmeszeit die loyalste Haltung gezeigt hatte, blieb die Revision bis 1857 noch im Gange. Dagegen sind die meisten Mittelstaaten in der Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten dem Beispiele Oesterreichs und Preußens noch nicht gefolgt und unterhandeln noch fortwährend mit dem heiligen Stuhle. Im Wesentlichen kann der Ausgang jedoch nicht zweifelhaft sein: ihre unveräußerlichen Rechte könnten der Kirche nur durch Unterdrückung vor- enthalten werden, was keine deutsche Regierung beabsichtigen kann, und sodann macht sich die Thatsache immer mehr geltend, daß da die Ein- tracht am wenigsten leidet, daß da die Genossen der christlichen Bekennt- nisse am friedlichsten Zusammenleben, wo die Rechte derselben am schärf- sten gesetzlich abgegränzt sind. So war es vor der ersten französischen Revolution in Deutschland und in der Schweiz; die Bekenner jedes Glaubens hatten ihre vielfach verbrieften und besiegelten Rechte, die man gegenseitig anerkannte; es gab wohl auch Prozesse, die Hauptsache aber kam nie in Frage und der Friede blieb ungestört. Jetzt ist die Parität, das politische Zusammenleben verschiedener Bekenntnisse, in Deutschland eine allgemeine geworden, daher die schärfste Scheidung der religiösen Rechte dringend nothwendig; Feindseligkeit wird durch das Recht nicht gepflanzt, denn wer sein Recht festhält, der achtet auch das des andern und kann keine Unterdrückung oder Schmälerung desselben wollen, die Gegensätze aber werden immer bestehen, so lange es verschiedenen Glauben gibt; nur allgemeine religiöse Charakterlosigkeit könnte den Versuch wagen, die Bekenntnisse zusammenzuquirlen und den Völkern statt kirchlicher Dogmen eine philosophische Bettelsuppe zu reichen. Dreißigstes Kapitel. Das zweite französische Kaiserthum. Die erste französische Republik brauchte doch von 1792—1804 zu ihrer Verwandlung in die Militärmonarchie, die zweite dagegen machte dieselbe in einer wunderbar schnellen Weise durch. Die Législative förderte das Werk wesentlich; den 31. Mai gab sie ein neues Wahl- gesetz, durch welches über 3 Millionen Franzosen das Stimmrecht ver- loren, am 16. Juli ein neues Preßgesetz; fast gleichzeitig votierte sie dem Präsidenten eine Dotation von 2% Millionen Franken, so daß derselbe
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