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1. Handbüchlein der Weltgeschichte für Schulen und Familien - S. 270

1877 - Calw : Verl. der Vereinsbuchh.
270 Neue Geschichte. lieben, durch die Bande wahrer Bruderliebe verbunden bleiben, sich stets Beistand und Hilfe leisten, die Unter, thauen als Familienväter beherrschen, die Religion, den Frieden und die Gerechtigkeit aufrecht erhalten. Sie betrachteten sich nur als Bruder von der Vorsehung beauftragt, die Zweige Einer Familie zu regieren." Guter Wille war da nicht zu verkennen, wenn auch die That hinter ihm znrückblieb. Der Congreß zu Wien, der Juni 1815 geschlossen wurde, stellte die deutschen und europäischen Verhältnisse fest; es kehrte so ziemlich die alte Ordnung zurück. Das deutsche Reich wurde nicht wieder ausgerichtet; dagegen vereinigten sich seine 34 Staaten zu dem deutschen Bund und sandten sofort ihre Bevollmächtigten zur Besorgung der allgemeinen Angelegenheiten nach Frankfurt auf den Bundestag. Dieser war aber ein Leib ohne Haupt und that blutwenig, außer daß er sich angelegen seiu ließ, alles in Ruhe zu erhalten; der lose Zusammenhang unseres Vaterlandes und das Uebergewicht, das dem geistlosen Oesterreich über das rege, aufstrebende Preußen zufiel, machte jeden Fortschritt schwer, daher ein großer Theil der Nation mißvergnügt blieb. Oesterreich, das sich mit Oberitalien schön abgerundet hatte, jedoch nur auf der Landkarte, dachte wenig an Deutschland; es hatte seine vielsprachigen Unterthanen zusammenzuhalten und bewachte besonders das unruhige Italien, das, nachdem es von dem Löwen Napoleon auf seine Bahnen mit fortgerissen worden war, nun dem Bären nur ungerne gehorchte. Sein Minister Metter-n i ch begnügte sich, nur für den Augenblick das Nöthigste zu thun, also namentlich die Ausstände in Neapel und Piemont 1821 mit Waffen zu unterdrücken, und die 1831 empörten Unterthanen von Modena, Parma und dem Kirchenstaat zu bänbigen, nebenbei auch aller Neuerung in Deutschland Hemmschuhe einzulegen. Der gute König von Preußen hatte sich mit kleiner Entschädigung begnügen müssen. Er bekam die Rhein-

2. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 163

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
163 Bald aber ward es klar, daß man nur den Schauenburger und die Abgeordneten Hamburgs und Lübecks hatte beschwichtigen wollen; denn der Rendsburger Beschluß wurde nicht weiter berücksichtigt. Als man am 3. März, dem ersten Sonntage in der Fasten, in Ripen mit dem Könige zusammentraf, blieb es nicht dabei, sein Begehren zu hören; die dort erschienenen Mitglieder der schleswigholsteinischen Stände, die sich den Land- rath nannten, kehrten sich nicht an die Verabredung in Rendsburg und vollzogen auf eigne Hand die Wahl, und der Bischof Nicolaus von Schleswig verkündigte sie vom Ripener Rathhause herab mit lauter Stimme. „Der Rath der Holsten," rief er, „hat unfern gnädigen Herrn, den König Christian von Dänemark, zum Besten des Landes, zum Herzog von Schleswig und zum Grafen von Holstein erwählt." Mit tiefem Unwillen wurde die Kunde von diesem eigenmächtigen, vertragswidrigen Vorgänge in Hamburg und Lübeck ausgenommen, und die gleichzeitige Lübecker Chronik schickt dieser folgenschweren Handlung die un- willigen Worte nach: „Also wurden die Holsten Dänen, verschmähten ihren Erbherrn und gaben sich mit gutem Willen ohne Schwertschlag unter den König von Dänemark, wogegen ihre Vorfahren manches Jahr gewesen waren und es hinderten mit wehrhafter Hand. Denn sie führten manche Fehde und hatten manchen Streit mit den Dänen, worin ihnen die Städte mit großem Volk und großen Kosten behülflich waren, blos darum, daß sie keine Dänen sein wollten. Und mancher Herr und Fürst und hochgestellter Mann war darum im Streit geblieben, daß sie den Dänen nicht unterthan, sondern frei fein wollten. Und das Alles hatten die Holsten zu dieser Zeit vergessen und wurden freiwillig zu eigen; daran war die Gierigkeit der Holsten und die Verschlagenheit der Dänen schuld. Denn der König und sein Rath erkauften sie mit Geld und Gabe und mit mancherlei Ver- sprechungen; denn er versprach allen Schloßhauptleuten, sie sollten lebens- lang die Schlösser behalten. So wurden sie durch Eigennutz verblendet und überantworteten das gemeine Gut des Landes um kleinen Gewinnst. J'bnen ward aber nicht einmal gehalten, was ihnen versprochen war; denn der König nahm ihnen die Schlösser in demselben Jahr und setzte andere Leute darauf." Jndeß war Christian nicht ohne Bedingungen in den Besitz der Herrschaft gekommen. Der „Landrath" hatte nicht versäumt, sich von dem neuen Landesherrn die Fortdauer der Trennung des Landes von Dänemark, so wie auch eine freie, dem vereinigten Schleswigholstein gemeinschaftliche Verfassung auszubedingen. Den Wahlbedingungen gemäß stellte daher Christian I. sogleich nach seinem Regierungsantrit für sich und seine Nach- kommen zwei wichtige Freiheitsbriefe aus, am 6. März und 5. April 1460. Der erste Freiheitsbrief, die Wahlcapitulation vom 6. März, hat später die Aufschrift erhalten: „Das sind der Lande Privilegien, von dem alten König Christian besiegelt;" der zweite Freiheitsbries führt den Namen: „Eine tapfere Verbesserung der Freiheit." In dem ersten Freiheitsbriefe erklärt König Christian I.: „daß die Stände und Einwohner Schleswigs und Holsteins ihn gewählt haben als einen Herzog von Schleswig, Grafen von Holstein und Stormarn, nicht als einen König zu Dänemark, sondern als Landesherrn von Schleswig und Holstein." In beiden Urkunden 11*

3. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 245

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
245 1684, daß er zum Besten der Herzogthümer für gut befunden habe, den her- zoglichen Antheil Schleswigs mit dem königlichen zu vereinigen, und der Ritterschaft, den Städten und allen Einwohnern des Herzogthums, bei Verlust ihrer Rechte, Freiheiten, Güter und Habe, ihm, dem Könige, als alleinigem Landesherrn, zu gehorchen und treu zu fein. Auch die damals noch herzogliche Insel Helgoland ward besetzt. Der dänische Admiral nahm die Männer, welche mit dem Fischfang beschäftigt waren, auf der See ge- fangen und zeigte den Frauen an, er werde die Gefangenen am Mastbaum aufknüpsen, wenn ihm die Insel nicht binnen sechs Stunden übergeben werde. Da nöthigten die erschrockenen Weiber den Commandanten zur Uebergabe. Der Herzog erließ von Hamburg, wo er sich noch immer aufhielt, ein Gegenpatent, in welchem er die Anschuldigungen des Königs widerlegte, die Einziehung des herzoglichen Schleswigs für unbefugt erklärte und den Ein- wohnern befahl, in der ihm schuldigen Treue zu verharren. Als das Schloß Gottorf von den Dänen in Besitz genommen wurde, befand sich die Herzogin, des Königs Schwester, noch dort. Sie war, feit ihr Gemahl in Hamburg sich aufhielt, immer dort geblieben. Ihr ward jetzt angedeutet, daß sie sich zu ihrem Gemahl nach Hamburg begeben müßte; mit Thränen in den Augen reiste sie ab. Am 28. Juli wurde dem Könige zu Schleswig die Huldigung geleistet. Wer den verlangten Eid nicht leisten wollte, ward verbannt; die herzog- lichen Räthe wurden entlassen und ihrer Güter beraubt; den Predigern ward aufgetragen, die Gewissen der herzoglichen Unterthanen zu Gunsten des Königs zu beruhigen. Der Herzog, seiner Einkünfte beraubt, gerieth, wie er dem Könige von England schrieb, „in so bejammernswürdige Umstände, daß er kein Brod für seinen Tisch zu schaffen wußte." Solche Treulosigkeit und Gewaltsamkeit aber erregte den Unwillen der deutschen Fürsten; auch der Kaiser Leopold I. forderte die Wiedereinsetzung des Herzogs. Und als sich nun sogar auch das mächtige England für den Herzog verwendete, da mußte Christian endlich nachgeben, und der in A ltona geschlossene Vergleich vom 20. Juni 1689 setzte den Herzog noch- mals in alle seine Rechte auf Grundlage des Rothschilds Friedens ein, und Christian Albrecht mußte allen Ansprüchen entsagen, die er wegen der langen Besatzung seines Landes an den König erheben konnte. Wider Erwarten blieb die Harmonie zwischen beu beiden Landesherren von nun an unverletzt. Der Herzog ließ die Festungswerke von Tönning neu aufführen, und der König ließ es ruhig geschehen. Der Herzog hielt Truppen, und der König erhob keine Einwendungen dagegen. Der Herzog wünschte eine Post für seine Länder anzulegen, und der König gestattete, daß' dieselbe durch sein Gebiet ging. Der König wollte die Festungswerke von Rendsburg erweitern, und der Herzog trat ihm deßhalb die Vorstadt ab, ohne welche der königliche Plan nicht durchgeführt werden konnte. Der Herzog erhielt dafür ein Dorf. Das Land bedurfte aber auch der Friedensjahre; denn es hatte unter dem Zwiespalt in der Landesherrschaft furchtbar gelitten. Der König hatte die Kraft desselben durch seine drückende Besteuerung erschöpft. Beamte, Prediger und andere Unterthanen, welche dem Herzog hatten treu bleiben wollen, waren verjagt, gemißhandelt, gefangen genommen rvorden, hatten

4. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 311

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
311 Beseler trat sofort von seiner Stellung zurück; Reventlow blieb bis zum 1. Februar und legte dann die Gewalt in die Hände der Kommissair e. lind was geschah nun? — Die 43,248 Mann starke schleswigholstei- nische Armee, die deutsches Recht gegen dänische Uebergrisfe vertheidigte, ward nicht bloß reducirt, sondern gänzlich aufgelöst, Holstein von preußischen und östreichischen Truppen besetzt; das ganze reiche Kriegsmaterial der Her- zogthümer und die kleine schleswigholsteinische Kriegsmarine ward den Dänen überliefert; die Festung des Landes wurde größtentheils geschleift; das Staatsgrundgesetz und alle übrigen nach dem 24. März 1848 erlassenen Ge- setze wurden aufgehoben; jede Verbindung Schleswigs mit Holstein ward beseitigt; die uralten Landesrechte, ein Kleinod, für welches allein in den Jahren der Erhebung viertehalb Tausend Schleswigholsteiner geblutet haben, ein Testament, das in den drei Kriegsjahren mit drittehalb Tausend Leichen besiegelt ist, wurden preisgegeben; viele Vaterlandsfreunde, die gefährlichsten Gegner einer dänischen Willkürregierung, wurden verbannt, Beamte, Pre- diger und Lehrer, die dem neuen Regiment verdächtig waren, ihrer Stellen beraubt, Andere in sonstiger Weise in ihrem Fortkommen behindert und in ihrem Einkommen geschädigt; der Danistrung Schleswigs wurde Thor und Thür geöffnet. Das ist das schmähliche Ende der schleswigholsteinischen Erhebung. Was die Herzogthümer in Verbindung mit Deutschland unternommen, das ward von den Vormächten des Bundes ihnen zum Verbrechen angerechnet, und diese selbst überlieferten ein deutsches Brudervolk wehrlos den Händen seiner Peiniger. 52. Schleswigholsteins Befreiung. I. Der verlassene Bruderstamm. Der active Widerstand der Schleswigholsteiner war mit Hülfe der deutschen Großmächte gebrochen; den passiven Widerstand zu besiegen war Dänemarks Aufgabe. Die Lösung dieser Aufgabe war keine leichte; sie war den nationalstolzen, fanatischen Dänen, die in Schleswigholstein eine Provinz, eine Domäne, eine Milchkuh zu besitzen glaubten, unmöglich. Der europäische Igel Schleswigholstein hüllte sich in seinen Stachelwald. Zuerst kehrte man in Kopenhagen zur Gesammtstaatsidee Christianviel zurück. 1852 — abermals am 28. Januar —- erging eine Proklamation Friedrich Vii., worin ausgesprochen war, daß das Heer, die Finanzen und die auswärtigen Angelegenheiten der .Herzogthümer und Dänemarks ge- meinschaftlich sein sollten. Jedes Herzogthum sollte seine besondere ständische Vertretung haben; nur nicht-politische Einrichtungen, wie z. B. Universität, Kanal und Zuchthäuser sollten beiden Herzogtümern. gemeinschaftlich bleiben; die deutsche und dänische Sprache sollten in Schleswig gleiche Berechtigung haben. — So hatte es Dänemark mit den Vormächten des Bundes verabredet und darum nannte man dieß die Vereinbarungen von 185 2. • • Die Herzogthümer konnten aus dieser Proklamation- keinen Trost schöpfen; sie konnten aber warten, so gut als sie hatten kämpfen können. Ein König lebt nicht ewig, und Friedrich Vii., der noch dazu eine wüste

5. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 282

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
282 Staatsraths war damals Herzog Friedrich Christian von Augusten- burg, der Schwager des Kronprinzen, ein Mann von deutscher Gesinnung. Dieser protestirte gegen die Einverleibung, durch welche man nicht nur die Rechte des Landes, sondern auch diejenigen der jüngern königlichen Linie mit Füßen trete. In den Herzogthümern herrschte nämlich nur der Manns- stamm; in Dänemark war nach dem Aussterben der ältern königlichen Linie die weibliche Linie erbberechtigt; wurden die Herzogthümer unzertrennlich mit Dänemark verbunden, so wurde dadurch die jüngere königliche Linie, die Augustenburger, Glücksburger und Gottorfer, um ihr Thronfolgerecht in den Herzogthümern gebracht. Nachdem der Herzog seine Erklärung abgegeben hatte, verließ er, weil diese Angelegenheit ihn persönlich betraf, den Staatsrath, theilte dem Kron- prinzen seinen Protest mit und war entschlossen, ins Ausland zu gehen, um von da aus öffentlich gegen die Eingriffe in die Rechte seines Hauses zu protestiren. Die Rathgeber des Kronprinzen schlugen nun demselben vor, für das anstößige Wort „unzertrennlich" „ungetrennt" zu setzen. Das wurde, wenn auch mit Widerstreben, von Friedrich angenommen, und so erschien denn am 9. September 1806 das Patent, in welchem die Erklärung abgegeben wurde, ,,daß Holstein mit dem gesammten Staatskörper der Monarchie als ein in jeder Beziehung völlig ungetrennter Theil desselben verbunden und von nun an der alleinigen unumschränkten Botmäßigkeit des Landesherrn unterworfen sein solle." In demselben Jahre hatte sich Preußen, von Napoleon vielfach ver- letzt, noch einmal gegen die französische Uebermacht erhoben. Die Preußen waren aber von Napoleon bei Jena geschlagen worden; Napoleon war am 27. October siegreich in Berlin eingezogen; der preußische König mußte zu Tilsit unter der Aufopferung seines halben Reichs Frieden schließen (7. Juli 1807). Zwei Tage später schloß auch Rußland, das Preußen unterstützt hatte, an demselben Orte Frieden mit Frankreich. In diesem Frieden zu Tilsit waren zwei Artikel verabredet, die gegen England gerichtet waren, weil dieses Land das einzige war, das bisher mit Erfolg dem Eroberungsgelüst des französischen Kaisers widerstanden hatte. Erstlich sollten Preußen und Rußland dem s. g. Continentalsystem beitreten, d. h. sie sollten ihre Häfen den englischen Schiffen verschließen und ihren Unterthanen den Handel mit England verbieten, wie Napoleon das schon in den ihm unterworfenen Ländern befohlen hatte. Zum Andern sollte auch die dänische Regierung genöthigt werden, dieser Handelssperre gegen Eng- land beizutreten und —• seine Flotte an Frankreich auszuliefern, um Napoleon den Angriff gegen England zu erleichtern. Von dieser letztern Bestimmung war übrigens in den veröffentlichten Friedensbedingungen nichts gesagt. Dennoch wollte man in England davon wissen, und schon am 8. August traf beim Kronprinzen in Kiel ein englischer Gesandter ein und verlangte, daß Dänemark ein Bündniß mit England schließen und seine Flotte in einem englischen Hafen in Sicherheit bringen möge; widrigenfalls werde England die dänische Flotte mit Gewalt weg- nehmen. Der Kronprinz, empört über das unerwartete Ansinnen, wies nicht nur die englischen Anträge ab; er begann auch sogleich zu rüsten, eilte nach

6. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 271

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
271 Den eigentlichen Austausch erlebte Friedrich V. nicht; denn er starb 1766 am 14. Januar. Sein Sohn Christian Vii. folgte ihm. Unter ihm ward das Geschäft beendigt. Großfürst Paul war 1772 volljährig geworden und konnte den Vertrag seiner Mutter von 1667 genehmigen. Er verzichtete am 1. Juni 1773 auf den Gottorfer Antheil an Schleswig, wie auf das großfürstliche Holstein und erhielt dafür die beiden Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst; diese beiden Grafschaften, deren Erwerb vor hundert Jahren die Spannung zwischen den schleswigholsteinischen Landesherren vergrößert hatte, wurden also nun das Mittel zur Versöhnung. Chri- stian Vii. Bruder, der Erbprinz Friedrich, verzichtete auf die Nachfolge im Bisthum Lübeck; Friedrich August, der Fürstbischof, erhielt vom Groß- fürsten die beiden Grafschaften, die im folgenden Jahre zu einem Herzog- thum Oldenburg erhoben wurden, zum Geschenk; sein Sohn Peter Friedrich Wilhelm wurde statt des dänischen Erbprinzen zum Nachfolger im Bisthum erwählt. Die Uebertragung des holsteinischenäntheils wurde am 16. November 1773 auf dem Schlosse feierlich vollzogen und Christian Vii. war somit, bis auf einige kleine Theile der abgetheilten Herren, Herzog von ganz Schleswigholstein; denn die Plöner Linie war schon 1761 erloschen und das Plöner Gebiet (Stadt und Schloß Plön, die Aemter Plön, Traventhal, Reinfeld und Rethwisch) war nach einem schon 1756 abgeschlossenen Erb- vertrag an die königliche Linie gefallen. Von 1481 bis 1773, also fast drei Jahrhunderte, hatte Schleswig- holstein meistens zwei Landesherren gehabt, die, unbeschadet der Verbindung beider Her^ogthümer, jeder einen Theil sowohl von Schleswig als von Holstein als ihr besonderes Gebiet ansahen und behandelten. Die Streitig- keiten und Kriege der beiden Fürstenhäuser haben den Herzogthümern viel Geld und Menschenleben gekostet; doch hatte diese Theilung das Gute, daß die herzogliche Linie es der königlichen stets unmöglich machte, die Herzog- thümcr in dänische Provinzen zu verwandeln. Einer der regierenden Fürsten hatte immer seinen Sitz im Lande und war dem Rechte desselben eine Stütze, und trug dazu bei, die selbstständige deutsche Entwicklung der Lande zu fördern. Seit aber die Gottorfer aus Schleswig verdrängt waren und namentlich seit Holstein-Gottorf von Rußland aus regiert wurde, konnte die Herrschaft der Gottorfer dem Lande keinen sonderlichen Nutzen in dieser Richtung mehr bringen, und Schleswigholstein selbst mußte im Interesse seiner Zusammengehörigkeit die Vereinigung unter der königlichen Linie als ein Glück betrachten. Daher hatte das Streben der dänischen Könige nach dieser Vereinigung auch im Lande selbst keinen Widerstand gefunden. 45. Zwei Palastrevolutionen. I. Christian Vii. war 17 Jahre alt, als er 1766 den Thron seines Vaters bestieg. Er hatte viel gelernt, und das Land blickte mit großen Hoffnungen auf den jungen König. Als er sich im Herbst desselben Jahres mit Her schönen, fünfzehnjährigen Prinzessin Caroline Mathilde von

7. Lesebuch der Erdkunde - S. 93

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
Z. Volk und Staat. 93 gebracht, dann von deutschen Stämmen — im Westen von den Burgundern, im Osten von den Alemannen — besetzt worden. Nach der Völkerwanderung wurde sie unter der Herrschaft der Frauken in die christliche Kultur gezogen, und war 5ig. 38. Schweizerische Pfahlbauten (rekonstruiert). schon unter Kaiser Karl ein blühendes Land; teilweise zu Schwaben, teilweise zu Burgund gerechnet. Im Jahre 1097 kam jedoch Helvetien als Ober-Alemannien an die Herzoge von Zäh ringen, welche die Kultur des Landes begünstigten; mit ihrem Aussterben (1218) zerfiel das Land in viele geistliche und weltliche Herr- schasten. Dann kam die Reihe an die Städte, groß und frei zu werden; auch die Landgemeinden suchten ihre Freiheiten auszudehnen. Darüber kamen sie in Konflikt mit den Habsbnrgern, welche gleichfalls in Oberalemannien ihre Macht ausbreiten wollten, und es gelang den 3 „alten Orten" oder Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden (Rütli 1308 und Morgarteu 1315), sich ihrer glor- reich zu erwehren. Nach und nach schlössen sich dem heldenmütigen Hirtenvolke Luzern, Zürich und andere Kantone an. Dann -bewahrten sich die „Eidgenossen" auch gegen Burgund (Herzog Karl den Kühnen) ihre Freiheit, lehnten sich mehr und mehr an Frankreich an und kamen (1499) aus aller Verbindung mit dem deutschen Reich. Die Reformation brachte dem Lande viel Zwist, aber auch ein neues Geistes- leben. Seit dem Westfälischen Frieden 1648 ist die „Schweizerische Eid- g e n o s s e n s ch a f t" ein anerkannt selbständiger Staat, und war lange der einzige größere Freistaat Europas. (Landesfarben und Wahrzeichen: ein weißes Kreuz in rotem Felde.)

8. Lesebuch der Erdkunde - S. 92

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
92 I. Die Schweiz. beinahe überall neben dem Feldbau Fabrikation treibt. Daher die Seideweb- stuhle in den reinlichen Stuben der so hübschen freundlichen Dörfer im „Züribiet", die Baumwollweberei im Thnrgau, in St. Gallen und Glarus, die vielen Baumwoll- fabriken in den Flnßthälern, die Stickerei im lieblichen Appenzeller und im St. Galler Gebirgslande, die Strohflechterei im Aargau, die Seidebandweberei im Basel-Biet u. s. f. Und eine nicht kleine Zahl, alt und jung, suchen auswärts ihr Brot, um mit etwas Erspartem heimzukehren. Die fremde Frucht aber, deren die Schweiz bedarf, bezieht sie aus Oberschwaben über den Bodensee, wo Rorschach vor der Eisenbahnzeit lange der hauptsächlichste Fruchtmarkt der Schweiz war, und aus Frankreich. Ansehnliche altgegründete Städte liegen am inneren Rande der Ebene, vor den Mündungen der größeren Thäler, am Ufer eines Sees: Gens, Thun, Luzern 5ig. Z?. Luzern mit dem Rigi im Hintergrund. (§ 87), Zug, Zürich, St. Gallen (§ 40). Andere weiter entfernt vom Gebirge, erhöht auf See- oder Flußuferu: Lausanne am Genfer See auf drei Hügeln, gegen- über den Savoyer Alpen, und Freiburg („im Üchtland") über den schroffen felsigen Ufern der Saane, — diese im Südwesten der Hochebene. In der Mitte der Hochebene aber, auf einer Halbinsel der Aar, die nunmehrige Bundesstadt der Schweiz, — das stolze Bern; dann das gewerbsame reiche Winterthur in der Thal- ebene der Töß, und Frauenfeld über der Mnrg, im Nordosten. Während die Städte, dem Zeitgeiste folgend, das neuzeitliche Wesen angenommen haben, sind die Gebirgs- Völker dagegen dem einfachen Hirten- und Naturleben treu geblieben (außer wo viel- bereiste Gegenden durch Fremde Schaden gelitten haben). Der Widerstand gegen das Drängen der Neuschweizer hat daher schon mehr als einmal, zuletzt 1847, zu Sonderbünden und Bürgerkriegen geführt. Z. Volk und Staat. § 92. Die Schweiz, ursprünglich, vor mehr als zwei Jahrtausenden, von Kelt-en(Helvetiern) bewohnt, deren Psahlbanten (Fig. 38) man zuerst im Züricher See gefunden hat, ist frühzeitig von den Römern in den Kreis ihrer Kulturwelt

9. Lesebuch der Erdkunde - S. 94

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
94 I. Die Schweiz. §. 93. Die Schweiz mißt in der Länge, zwischen Frankreich und Osterreich vom Genfer See über den St. Gotthard bis zum Ortler in Tirol, 48 d. M. oder 350 km und in der Breite, zwischen Deutschland und Italien, von Schaffhausen bis Tessiu (beiderseits die äußersten Spitzen gerechnet), 30 d. M. oder 220 km; ist also mehr lang als breit. — Ihr Flächenraum ist fast so groß als Württem- berg, Baden und Großherzogtum Hessen zusammen.*) Ihre Gestalt bildet ein un- gleiches etwas schiefes Viereck mit ein- und ausspringenden Grenzlinien, zwischen 4 oder 5 Endpunkten; diese sind die Rheinbiegung (Basel) im Nordwesten, der Bodensee im Nordosten, der Genfer See im Südwesten, der Luganer See im Süden (der Ortler im äußersten Südosten). So ist die Schweiz, das hochliegende Land, zwischen Deutschland, Frankreich, Italien hingelagert^ Deutschland ist ihr Nachbar im Norden, und zwar Haupt- sächlich Baden, an einer kleinen Strecke des jenseitigen Bodenseeufers auch Württem- berg und Bayern; der Bodensee und der Rhein bis Basel bilden ihre nördliche Grenze; nur ein kleines Stück in der Nordmitte (Schaffhausen) schiebt sich über den Rhein zwischen badisches Gebiet hinein. Auch im Osten ist deutsches Gebiet ihr Nachbar, nämlich Tirol und Vorarlberg; auch hier bildet der Rhein, vom Bodensee aufwärts, eine Strecke lang (bis zum Einflüsse der Landquart) ihre Grenze; von da aber zieht diese in einem großen Bogen östlich um das Innthal herum. Im Süden der Schweiz liegt Italien; unregelmäßig zieht die Grenze über^ die Alpen hin in großen Zickzacklinien (doch meist den höchsten Gebirgskäminen folgend) bis zum Geufer See. — Im Westen grenzt die Schweiz an Frankreich: vom Genfer See zieht in nordöstlicher Richtung bis Basel die Grenzlinie, auch in höchst unregel- mäßiger Gestalt, über den Jura hiu. § 94. Übrigens ist es nicht der d e u t s ch e Volksstamm allein, dem die Schweiz angehört. Diese umfaßt auch ein bedeutendes Stück des Bodens französischer Zunge, der ganze Westen (welsche Schweiz) ist von französischem Volke bewohnt: der Berner Jura, Neuenburg, das Waadtlaud, Genf, zwei Drittel von Freiburg und von Wallis (das untere Wallis). Dann enthält sie ferner ein kleineres Stück italienischen Landes: das Land südöstlich vom St. Gotthard, Tessin, und drei Stückchen im äußersten Südosten (zum Kanton Graubünden gehörig), alle diese auf der Italien Zugewandten Seite der Alpen; endlich einen eigentümlichen Volksstamm mit einer lateinischen Tochtersprache, die sonst nirgends in der Welt gesprochen wird, der räto-romanischen (mit 2 Mundarten), in Graubünden. So ist also die Schweiz, wiewohl vorherrschend deutsches Land, durch diese Zerteilung zum Ver- einigungslande sehr verschiedener Haupt-Völkerstämme Europas geworden, — was ihr eine einheitliche Regierung nicht wenig erschwert, aber ihr auch, sosern ihr deren Einigung gelingt, um so größere Stärke und Ehre verleihen muß. Indessen wiegt doch das deutsche Element in der Schweiz so sehr vor, daß von den 2 4/5 Millionen Menschen ihrer Bevölkerung über 2 Millionen zum deutschen Stamme gehören, und die ganze Kultur, das Geistesleben, in der Schweiz vorherrschend mit Deutschland zusammengeht. Daher hatte auch Deutschland in seinem Südwesten an dem Schweizer Alpenlande und Volke ein starkes natürliches Bollwerk zu Deckung seines Rückens. Allein infolge alter Empfindlichkeit des großen Bruderstaates gegen den kleineren Nachbar, — der sich einst durch echt- *) Die Flächenzahlen siehe in der Tabelle Seite 93, sowie in der Tabelle über die Länder des Deutschen Reichs.

10. Lesebuch der Erdkunde - S. 95

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
3. Volk und Staat. 95 deutsche Männlichkeit in Zeiten der Verwirrung selbst geholfen — ist es so weit gekommen, daß die Schweiz sich oft mehr an Frankreich angeschlossen hat, das von jeher gegen sie klug und freundlich war. Von französischem Volke wohnt über *[2 Million (600 000) auf Schweizer Boden, von italienischem etwa 146 000, das romanische Gebiet zählt etwa 38 000 Seelen. Dem kirchlichen Bekenntnisse nach ist die Westschweiz (außer Freiburg) samt Zürich, Schaffhausen und Glarns vorwiegend reformiert, die Ur-Schweiz und der Süden, samt Freiburg, Solothuru und dem Berner Jura, überwiegend katholisch; die ganze Ostschweiz samt Genf und Aargau gemischt. Es sind also dem Räume nach so ziemlich 3 gleiche Teile. Katholische Bischofssitze sind in Solothnrn, Freiburg, Sitten, St. Gallen und Chur. § 95. Das Schweizer Volk ist ein schöngebauter Menschenstamm, voll Kraft und Lebensfrische, freigesinnt und treuherzig; dabei arbeitsam, geschickt und lebensgewandt. Haben die Bewohner oft Mühe, dem wenigen und manchmal kargen Feldboden ^etwas Nahrung abzugewinnen, so sind sie rührig, durch Gewerbe sich ihren Unter- halt zu ergänzen, — durch die ganze Schweiz zieht ein reges, emsiges Gewerbsleben. Nicht nur erheben sich allerwärts stattliche Fabriken, auch in der Hütte des Land- manns ist der Webestuhl im Gange; schon das Kind nimmt nach Kräften munter Teil am Erwerbe. Überall tritt der Sinn für Ordnung und Erhaltung, für Zweckmäßigkeit, Reinlichkeit und Schönheit zu Tage. Beinahe allerorten — mit Ausnahme der ärmsten Hirtengegenden — gewahrt man Wohlstand und Frohmut. Hübsche Dörfer, schmucke, in den Appenzeller und Berner Gebieten wunderliebliche Landhütten, oft mit zierlichen Gärtchen, anmutige, selbst prächtige Wohngebäude sogar mitten in den Dörfern, und besonders die stattlichen Hospitäler, Armenhäuser und Schulgebäude u. s. f. verkündigen überall laut, wie traulich, wie versorgt und vom Gemeinsinn getragen das heimatliche Leben in der Schweiz sei. Da übrigens die Schweiz in eine Menge Kantone und Gemeinwesen geteilt ist, die oft durch himmelhohe Berge voneinander getrennt sind, so zeigen sich große Unterschiede in Mundart, Tracht, Sitten und Verfassung. Auch kleinliche Parteisucht gegeneinander (der Kantönligeist) macht sich zuweilen fühlbar. — Gleichwohl durchdringt das Volk ein Gemeinschafts- und Bürgersinn, eine einsichtsvolle, thatkräftige Teilnahme am Wohl und Wehe des Ganzen, die es unerachtet feiner kleinen Zahl zu einer Achtung gebietenden Macht in Europa erhoben hat. Die Hauptstädte der Schweiz sind Bern, Genf, Bafel und Zürich, lauter großartige, bildungsreiche, sehr wohlhabende Städte (s. die folg. Tabelle). Bern, der Sitz der Bundesbehörden, Zürich (25000 Einwohner, mit den Außen- gemeinden 76 000 Einwohner), durch seine herrliche Lage, seine Industrie und seine Bildungsanstalten (Universität, Polytechnikum) ausgezeichnet, Basel, durch den sprichwörtlichen Reichtum seiner Handelshäuser, Genf aber ist nach Paris die vor- nehmste Hauptstadt der französischen Nationalkultur, die volkreichste Stadt in der Schweiz und am meisten von Fremden (namentlich Engländern) besucht, wie über- Haupt kein Land Europas so viele Ausländer beherbergt als die Schweiz, besonders die französische. Was die Verfassung der Schweiz betrifft, so ist diese ein Freistaat, und zwar, nach der Bundesverfassung von 1848 ein Bundesstaat (eine Eidgenossenschaft) von 22
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