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1. Handbüchlein der Weltgeschichte für Schulen und Familien - S. 270

1877 - Calw : Verl. der Vereinsbuchh.
270 Neue Geschichte. lieben, durch die Bande wahrer Bruderliebe verbunden bleiben, sich stets Beistand und Hilfe leisten, die Unter, thauen als Familienväter beherrschen, die Religion, den Frieden und die Gerechtigkeit aufrecht erhalten. Sie betrachteten sich nur als Bruder von der Vorsehung beauftragt, die Zweige Einer Familie zu regieren." Guter Wille war da nicht zu verkennen, wenn auch die That hinter ihm znrückblieb. Der Congreß zu Wien, der Juni 1815 geschlossen wurde, stellte die deutschen und europäischen Verhältnisse fest; es kehrte so ziemlich die alte Ordnung zurück. Das deutsche Reich wurde nicht wieder ausgerichtet; dagegen vereinigten sich seine 34 Staaten zu dem deutschen Bund und sandten sofort ihre Bevollmächtigten zur Besorgung der allgemeinen Angelegenheiten nach Frankfurt auf den Bundestag. Dieser war aber ein Leib ohne Haupt und that blutwenig, außer daß er sich angelegen seiu ließ, alles in Ruhe zu erhalten; der lose Zusammenhang unseres Vaterlandes und das Uebergewicht, das dem geistlosen Oesterreich über das rege, aufstrebende Preußen zufiel, machte jeden Fortschritt schwer, daher ein großer Theil der Nation mißvergnügt blieb. Oesterreich, das sich mit Oberitalien schön abgerundet hatte, jedoch nur auf der Landkarte, dachte wenig an Deutschland; es hatte seine vielsprachigen Unterthanen zusammenzuhalten und bewachte besonders das unruhige Italien, das, nachdem es von dem Löwen Napoleon auf seine Bahnen mit fortgerissen worden war, nun dem Bären nur ungerne gehorchte. Sein Minister Metter-n i ch begnügte sich, nur für den Augenblick das Nöthigste zu thun, also namentlich die Ausstände in Neapel und Piemont 1821 mit Waffen zu unterdrücken, und die 1831 empörten Unterthanen von Modena, Parma und dem Kirchenstaat zu bänbigen, nebenbei auch aller Neuerung in Deutschland Hemmschuhe einzulegen. Der gute König von Preußen hatte sich mit kleiner Entschädigung begnügen müssen. Er bekam die Rhein-

2. Die Geschichte Württembergs - S. 90

1875 - Tübingen : Fues
90 Iii. Wrttemberg als Herzogthum. lichen ehelichen Verhltni zwischen beiden Eltern hatte er bis zu des Vaters Tod zu tragen. Die Liebe des angestammten Volkes und die Sorge befreundeter Fürsten konnten lange nichts gegen die Macht des siegreichen Kaisers ausrichten, in dessen Hand die Geschicke Wrttembergs und seines knftigen Herrschers gelegt waren. Mit List und endlich mit Gewalt versuchte Karl V. alle Wege, welche den Prinzen in seilt Land hatten zurckfhren knnen, zu versperren. Das einfachste Mittel war, da er sich der Person Christophs selber bemchtigte. Nach der Eroberung Wrttembergs durch* den Schwbischen Bund und der schmhlichen Uebergabe des Schlosses Hohen-Tbingen wurde Christoph er war noch nicht 5 Jahre alt nach Innsbruck gebracht, wo er von Erzherzog Ferdinand dem Rechtsgelehrten Wilhelm von Reichenbach zur Erziehung mit dessen Kindern bergeben wurde. Dieser unterrichtete ihn fleiig im Latei-nischen und hielt ihn zur Gottesfurcht an. Neun Jahre spter wurde Christoph der Pflege und dem Unterrichte des Michael vontiffernus (Tybein), eines vortrefflichen Lehrers und Erziehers x) anvertraut und nach Wienerisch-Neustadt gebracht. Dieser fhrte ihn in die Wissenschaften ein und brachte ihm im Lateinischen so hohe Kenntnisse bei, da Christoph diese Sprache ohne Mhe sprechen konnte, wobei zu bemerken, da er ein begabter, fleiiger, beharrlicher und strebsamer Schler war. Durch sein lebhaftes Wesen und seinen freien Geist fiel er bald dem Kaiser auf, der ihn darum zu seinem Vorleser bestimmte und in sein Kabinet einfhrte. Hier, sowie in der Begleitung des Kaisers auf dessen Reisen erweiterte sich Christophs Geschichtskreis und er hat die tiefen Einblicke, die er bei Karls Vertraulichkeit gegen ihn in das Staatswesen werfen konnte, treulich verwerthet und bentzt. Aber dieses fr Christoph so gnstige verhltni war von kurzer Dauer. Auf dem Reichstag zu Augsburg (1530) hatten die Fürsten erfolglos um die Zurckgabe Wrttembergs an Ulrich gebeten. Das Land fiel an das Haus Oesterreich. Christoph war dabei, namentlich durch nheren Um-gang mit dem Landgrafen Philipp von Hessen, mit seinen Familienverhltnissen bekannt geworden, wie auch mit seinen Rechten und Ansprchen auf Wrttemberg. Bald wurde der Kaiser dehalb argwhnisch gegen den Prinzen und suchte ihn auf immer unschdlich zu machen. Karl zog nach beendigtem Reichstag durch Italien nach Spanien, wo Christoph in ein spanisches Kloster gesteckt werden sollte. Sein Lehrer aber erfuhr den ganzen Anschlag, theilte ihn dem Prinzen mit und schlug ihm vor, den kaiserlichen Tro heimlich zu verlassen. Auf der Grenze zwischen Tyrol und Italien unternahmen beide die Flucht mit verkehrt beschlagenen Pferden. Christophs Pferd hinkte auf der Flucht und mute in einen Sumpf geworfen werden. Der Prinz fand bei den Herzogen von Bayern Schutz und Frderung in seinen Ansprchen an Wrttemberg 2). Sogleich erhob Christoph 1) Tiffern war seinem geliebten Prinzen in allen Stcken in unverbrchlicher -Treue zngethan. So bewahrte er ihn im Jahre 1529 mit groer Entschlossenheit und eigener Lebensgefahr vor trkischer Gefangenschaft. 2) Von den Flchtigen konnte der Kaiser keine Spur entdecken. So schreibt König Ferdinand an Dietrich Spt, den Rath Sabinas: Wir wollen Dir in gndigem Vertrauen anzeigen, da der jung Herzog zu Wirtenberg an unsers Bruders Hof verloren, und ans diesen Tag zu Mantua niemand, wo er hingekommen sein soll, wissend ist, aber uns anheilt durch einen Kaplan K. M. angezeigt, dap er gemelten Herzog ein wenig vor Salzburg her auf der Straen betreten und reuten sehen, der auch nur selb-

3. Die Geschichte Württembergs - S. 193

1875 - Tübingen : Fues
. 51. Herzog Friedrich Ii. Die napoleouischen Kriege. 191 und Oberstlieutenant v. Wolff kommandirten. Die Besatzung betrug nur 100 Mann. Die Belagerten bergaben die Festung sogleich ohne jede Gegen-wehr und Hvhentwiel wurde, gegen die Kapitulations-Bestimmungen, geschleift. Bilfinger bte mit leichtem Festungs-Arrest, Wolss mit ffentlicher Entehrung und lebenslnglichem Gefngni. Nun wurde ganz Wrttemberg besetzt. Friedrich floh nach Erlangen. Moreau legte dem Lande eine Kontribution von 6 Millionen Franken und Naturallieserungen im Werth von 2 Millionen Franken aus. Die Art der Ausbringung dieser ungeheuren Summen wurde der Grund zu einer unvershnlichen Aufreizung. Der Herzog hatte sich anfangs erboten, 50,000 st. daran zu bezahlen. Die Landschaft aber erklrte, da sie gar nichts bernhme, weil sie von Anfang an gegen eine Theilnahme an dem unglcklichen Feldzug gewesen sei. Als aber der franzsische General St. Suzanne den Geheimerthen Einquartierung in's Haus legte, wurden aus den herrschaftlichen Kassen \l/s Millionen Franken bezahlt; eine halbe Million lieen die Franzosen nach; der Rest wurde durch eine allgemeine Vermgenssteuer umgelegt. Der Frieden von Lneville (9. Februar 1801) befreite Wrttemberg von der franzsischen Einquartierung. Der Herzog kehrte nach Ludwigsburg zurck. In diesem Frieden erzwang Napoleon die Abtretung des linken Rheinufers (an 1150 Quadratmeilen) und die Entschdigung der rheinischen Fürsten aus Kosten des brigen Deutschlands, namentlich der geistlichen Reichsstnde und der Reichstdte. Wrttemberg verlor dadurch die Grafschaft Mmpelgard und die elsssiichen Besitzungen mit einem jhrlichen Ertrag von 346,000 fl. Auerdem beliefen sich die Kriegskosten von 17921801 auf wenigstens 38 Millionen Gulden. Durch den Reichs-Deputations-Hauptschlu von Reg ensburg (25. Februar 1803) erhielt Wrttemberg auer der Erhebung zum Kurfrstenthum die Propstei Ellw angen, die Abteien Zwie-falten und Schnthal, die Klster Rothenmnster, Heiligen-kreuzthal, Margarethenhausen, die Stifter Komburg und Oberstenfeld und neun Reichstdte: Weil der Stadt, Reut-lingen, Elingen, Rottweil, Aalen, Giengen, Hall, Gmnd und Heilbronn, ein Flchenraum von 4 0 Quadratmeilen mit 125,000 Einwohnern. Fr Wrttemberg war diese Entschdigung in doppelter Beziehung ein Gewinn, weil die neuerhaltenen Besitzungen das Doppelte der verlorenen betrugen und das Land nun abgerundet war. Im Allgemeinen war der ganze Reichs-Deputations-Hauptschlu wohl das schmhliche Ende der alten Zeit, aber zugleich ein, wenn auch gewaltthtiger, doch heilsamer Einschnitt in ein altes Geschwr. Mit den winzigen Zwergstaaten gieng eine Menge von Eitelkeit und Pedanterie auf der einen, Kleinmthigkeit und Sklavensinn auf der andern Seite unter". Die Reichstdte waren ohnehin lngst nicht mehr lebensfhig gewesen. Das neugewonnene Gebiet erhielt den Namen Neu-Wrttemberg, wurde aber nicht mit Alt-Wrttemberg vereinigt, weil der Kurfürst keine Ver-Mehrung seiner halsstarrigen Stnde wnschte. Dieser Landestheil wurde absolut regiert; Regierung und Gerichtshof hatten ihren Sitz in Ellw angen. 3n Hetlbro nn wurde ein protestantisches Oberkonsistorium errichtet, das fnf Dekanate umfate. Die Neuwrttemberger waren mit der neuen Einrichtung

4. Die Geschichte Württembergs - S. 84

1875 - Tübingen : Fues
84 Iii. Wrttemberg als Herzogthum. Habens; die grausame Regierung Oesterreichs der Wrttemberg war ganz dazu angethan, das Volk zu erbittern. Mit dem Schwert wollte sie die Annahme der Reformation vertilgen und verhindern. Die Steuerlasten waren grer als unter Ulrich, dessen Fehler durch fein erduldetes Unglck geshnt erschienen, so da er vom grten Theil seines Volkes zurckgewnscht wrde, zumal er die evangelische Lehre angenommen hatte 2). Der deutsche Kaiser Karl V. hatte auf dem Augs brg er Reichstag (1530) seinen Bruder, Erzherzog Ferdinand, mit dem Herzogthum Wrttemberg belehnt und ihn kurz darauf den deutschen Fürsten zum König aufgedrungen. Selbes zeigte diesen deutlich, wie sie vom Kaiser nichts Gutes zu erwarten htten, da vielmehr durch die Verletzung der Reichsgesetze in erster Linie ihre eigene Gewalt bedroht sei. Um so mehr mochten sie die Her-stellung eines selbstndigen Herzogthums Wrttemberg wnschen, als sie in Ulrich einen Bundesgenossen fanden. Und so mute Kaiser Karl, der in allem ein un-ehrliches Doppelspiel spielte, selber zur Vermehrung der Freunde Ulrichs und mittelbar zu dessen Wiedereinsetzung in seinen anererbten Besitz beitragen. Fr Ulrich traten Hessen, Sachsen, die Pfalz, Braunschweig und sogar Bayern ent-schieden ein 3). Durch Unterhandlungen war jedoch nichts auszurichten; wollte man zu einem Ziel kommen, so mute zum Schwert gegriffen werden 4). . 31. Kerzog Ulrich. Aortsehung. Wiedereroberung des Landes. Einfhrung der Deformation. 15341550. Trbsal bringet Geduld, Geduld aber bringet Erfahrung, Erfabrung aber bringet Hoffnung, Hoffnung aberlt nicht zu Schan-den werden." Romer 5, 35. Dem Muthigen Hilst Gott!" Schller. 1534 Die langjhrige Schule der Leiden, durch welche Ulrich gehen mute, hatte bis reine Wildheit und Leidenschaftlichkeit in etwas gezhmt; ganz wurden sie nicht 155- gebeugt. Seine frheren Wahlsprche Hindurch mit Freuden!" und Es bleibt dabei!" hatte er abgelegt und dagegen den smtlicher protestantischer^ Fürsten Deutschlands angenommen: Verbum Domini manet in aeternum!" d. h.: Gottes Wort bleibet in Ewigkeit!" Und wie Ulrich so war auch sein Volk durch 1) Gppingen hatte er eben einen evangelischen Brger gemordet, als ihn das Schwert der wohlverdienten Rache selber traf, davon das Volk sang: Gott hat den Mord gerochen, Der Aichelin zu Gppingen ward erstochen." 2) Die sterreichische Negierung mute es sich endlich selber gestehen, da meisten" Unterthaueu dem Herzog und der evangelischeu Lehre anhangen." 3) Hmche Geschichtschreiber erzählen, es sei auf dem Augsburger Reichstag dem Landgrafen Philipp die Wiederherstellung des Herzogthums Wrttemberg unterellrich ver prochen worden, weun Philipp zur katholische.. Partei ubertrete aber verg bl.^ 4) Am wrdigsten war auf dem Augsburger Tag Philipp von H-essen fr Wrttemberg eingetreten. , Doch spricht mit tauben Ohren Der Karl: Jsts ihm so werth Durchs Schwert hat ers verloren, Er nehm' e mit dem Schwert!" Y Schwab. i

5. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 311

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
311 Beseler trat sofort von seiner Stellung zurück; Reventlow blieb bis zum 1. Februar und legte dann die Gewalt in die Hände der Kommissair e. lind was geschah nun? — Die 43,248 Mann starke schleswigholstei- nische Armee, die deutsches Recht gegen dänische Uebergrisfe vertheidigte, ward nicht bloß reducirt, sondern gänzlich aufgelöst, Holstein von preußischen und östreichischen Truppen besetzt; das ganze reiche Kriegsmaterial der Her- zogthümer und die kleine schleswigholsteinische Kriegsmarine ward den Dänen überliefert; die Festung des Landes wurde größtentheils geschleift; das Staatsgrundgesetz und alle übrigen nach dem 24. März 1848 erlassenen Ge- setze wurden aufgehoben; jede Verbindung Schleswigs mit Holstein ward beseitigt; die uralten Landesrechte, ein Kleinod, für welches allein in den Jahren der Erhebung viertehalb Tausend Schleswigholsteiner geblutet haben, ein Testament, das in den drei Kriegsjahren mit drittehalb Tausend Leichen besiegelt ist, wurden preisgegeben; viele Vaterlandsfreunde, die gefährlichsten Gegner einer dänischen Willkürregierung, wurden verbannt, Beamte, Pre- diger und Lehrer, die dem neuen Regiment verdächtig waren, ihrer Stellen beraubt, Andere in sonstiger Weise in ihrem Fortkommen behindert und in ihrem Einkommen geschädigt; der Danistrung Schleswigs wurde Thor und Thür geöffnet. Das ist das schmähliche Ende der schleswigholsteinischen Erhebung. Was die Herzogthümer in Verbindung mit Deutschland unternommen, das ward von den Vormächten des Bundes ihnen zum Verbrechen angerechnet, und diese selbst überlieferten ein deutsches Brudervolk wehrlos den Händen seiner Peiniger. 52. Schleswigholsteins Befreiung. I. Der verlassene Bruderstamm. Der active Widerstand der Schleswigholsteiner war mit Hülfe der deutschen Großmächte gebrochen; den passiven Widerstand zu besiegen war Dänemarks Aufgabe. Die Lösung dieser Aufgabe war keine leichte; sie war den nationalstolzen, fanatischen Dänen, die in Schleswigholstein eine Provinz, eine Domäne, eine Milchkuh zu besitzen glaubten, unmöglich. Der europäische Igel Schleswigholstein hüllte sich in seinen Stachelwald. Zuerst kehrte man in Kopenhagen zur Gesammtstaatsidee Christianviel zurück. 1852 — abermals am 28. Januar —- erging eine Proklamation Friedrich Vii., worin ausgesprochen war, daß das Heer, die Finanzen und die auswärtigen Angelegenheiten der .Herzogthümer und Dänemarks ge- meinschaftlich sein sollten. Jedes Herzogthum sollte seine besondere ständische Vertretung haben; nur nicht-politische Einrichtungen, wie z. B. Universität, Kanal und Zuchthäuser sollten beiden Herzogtümern. gemeinschaftlich bleiben; die deutsche und dänische Sprache sollten in Schleswig gleiche Berechtigung haben. — So hatte es Dänemark mit den Vormächten des Bundes verabredet und darum nannte man dieß die Vereinbarungen von 185 2. • • Die Herzogthümer konnten aus dieser Proklamation- keinen Trost schöpfen; sie konnten aber warten, so gut als sie hatten kämpfen können. Ein König lebt nicht ewig, und Friedrich Vii., der noch dazu eine wüste

6. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 282

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
282 Staatsraths war damals Herzog Friedrich Christian von Augusten- burg, der Schwager des Kronprinzen, ein Mann von deutscher Gesinnung. Dieser protestirte gegen die Einverleibung, durch welche man nicht nur die Rechte des Landes, sondern auch diejenigen der jüngern königlichen Linie mit Füßen trete. In den Herzogthümern herrschte nämlich nur der Manns- stamm; in Dänemark war nach dem Aussterben der ältern königlichen Linie die weibliche Linie erbberechtigt; wurden die Herzogthümer unzertrennlich mit Dänemark verbunden, so wurde dadurch die jüngere königliche Linie, die Augustenburger, Glücksburger und Gottorfer, um ihr Thronfolgerecht in den Herzogthümern gebracht. Nachdem der Herzog seine Erklärung abgegeben hatte, verließ er, weil diese Angelegenheit ihn persönlich betraf, den Staatsrath, theilte dem Kron- prinzen seinen Protest mit und war entschlossen, ins Ausland zu gehen, um von da aus öffentlich gegen die Eingriffe in die Rechte seines Hauses zu protestiren. Die Rathgeber des Kronprinzen schlugen nun demselben vor, für das anstößige Wort „unzertrennlich" „ungetrennt" zu setzen. Das wurde, wenn auch mit Widerstreben, von Friedrich angenommen, und so erschien denn am 9. September 1806 das Patent, in welchem die Erklärung abgegeben wurde, ,,daß Holstein mit dem gesammten Staatskörper der Monarchie als ein in jeder Beziehung völlig ungetrennter Theil desselben verbunden und von nun an der alleinigen unumschränkten Botmäßigkeit des Landesherrn unterworfen sein solle." In demselben Jahre hatte sich Preußen, von Napoleon vielfach ver- letzt, noch einmal gegen die französische Uebermacht erhoben. Die Preußen waren aber von Napoleon bei Jena geschlagen worden; Napoleon war am 27. October siegreich in Berlin eingezogen; der preußische König mußte zu Tilsit unter der Aufopferung seines halben Reichs Frieden schließen (7. Juli 1807). Zwei Tage später schloß auch Rußland, das Preußen unterstützt hatte, an demselben Orte Frieden mit Frankreich. In diesem Frieden zu Tilsit waren zwei Artikel verabredet, die gegen England gerichtet waren, weil dieses Land das einzige war, das bisher mit Erfolg dem Eroberungsgelüst des französischen Kaisers widerstanden hatte. Erstlich sollten Preußen und Rußland dem s. g. Continentalsystem beitreten, d. h. sie sollten ihre Häfen den englischen Schiffen verschließen und ihren Unterthanen den Handel mit England verbieten, wie Napoleon das schon in den ihm unterworfenen Ländern befohlen hatte. Zum Andern sollte auch die dänische Regierung genöthigt werden, dieser Handelssperre gegen Eng- land beizutreten und —• seine Flotte an Frankreich auszuliefern, um Napoleon den Angriff gegen England zu erleichtern. Von dieser letztern Bestimmung war übrigens in den veröffentlichten Friedensbedingungen nichts gesagt. Dennoch wollte man in England davon wissen, und schon am 8. August traf beim Kronprinzen in Kiel ein englischer Gesandter ein und verlangte, daß Dänemark ein Bündniß mit England schließen und seine Flotte in einem englischen Hafen in Sicherheit bringen möge; widrigenfalls werde England die dänische Flotte mit Gewalt weg- nehmen. Der Kronprinz, empört über das unerwartete Ansinnen, wies nicht nur die englischen Anträge ab; er begann auch sogleich zu rüsten, eilte nach

7. Lesebuch der Erdkunde - S. 93

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
Z. Volk und Staat. 93 gebracht, dann von deutschen Stämmen — im Westen von den Burgundern, im Osten von den Alemannen — besetzt worden. Nach der Völkerwanderung wurde sie unter der Herrschaft der Frauken in die christliche Kultur gezogen, und war 5ig. 38. Schweizerische Pfahlbauten (rekonstruiert). schon unter Kaiser Karl ein blühendes Land; teilweise zu Schwaben, teilweise zu Burgund gerechnet. Im Jahre 1097 kam jedoch Helvetien als Ober-Alemannien an die Herzoge von Zäh ringen, welche die Kultur des Landes begünstigten; mit ihrem Aussterben (1218) zerfiel das Land in viele geistliche und weltliche Herr- schasten. Dann kam die Reihe an die Städte, groß und frei zu werden; auch die Landgemeinden suchten ihre Freiheiten auszudehnen. Darüber kamen sie in Konflikt mit den Habsbnrgern, welche gleichfalls in Oberalemannien ihre Macht ausbreiten wollten, und es gelang den 3 „alten Orten" oder Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden (Rütli 1308 und Morgarteu 1315), sich ihrer glor- reich zu erwehren. Nach und nach schlössen sich dem heldenmütigen Hirtenvolke Luzern, Zürich und andere Kantone an. Dann -bewahrten sich die „Eidgenossen" auch gegen Burgund (Herzog Karl den Kühnen) ihre Freiheit, lehnten sich mehr und mehr an Frankreich an und kamen (1499) aus aller Verbindung mit dem deutschen Reich. Die Reformation brachte dem Lande viel Zwist, aber auch ein neues Geistes- leben. Seit dem Westfälischen Frieden 1648 ist die „Schweizerische Eid- g e n o s s e n s ch a f t" ein anerkannt selbständiger Staat, und war lange der einzige größere Freistaat Europas. (Landesfarben und Wahrzeichen: ein weißes Kreuz in rotem Felde.)

8. Lesebuch der Erdkunde - S. 92

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
92 I. Die Schweiz. beinahe überall neben dem Feldbau Fabrikation treibt. Daher die Seideweb- stuhle in den reinlichen Stuben der so hübschen freundlichen Dörfer im „Züribiet", die Baumwollweberei im Thnrgau, in St. Gallen und Glarus, die vielen Baumwoll- fabriken in den Flnßthälern, die Stickerei im lieblichen Appenzeller und im St. Galler Gebirgslande, die Strohflechterei im Aargau, die Seidebandweberei im Basel-Biet u. s. f. Und eine nicht kleine Zahl, alt und jung, suchen auswärts ihr Brot, um mit etwas Erspartem heimzukehren. Die fremde Frucht aber, deren die Schweiz bedarf, bezieht sie aus Oberschwaben über den Bodensee, wo Rorschach vor der Eisenbahnzeit lange der hauptsächlichste Fruchtmarkt der Schweiz war, und aus Frankreich. Ansehnliche altgegründete Städte liegen am inneren Rande der Ebene, vor den Mündungen der größeren Thäler, am Ufer eines Sees: Gens, Thun, Luzern 5ig. Z?. Luzern mit dem Rigi im Hintergrund. (§ 87), Zug, Zürich, St. Gallen (§ 40). Andere weiter entfernt vom Gebirge, erhöht auf See- oder Flußuferu: Lausanne am Genfer See auf drei Hügeln, gegen- über den Savoyer Alpen, und Freiburg („im Üchtland") über den schroffen felsigen Ufern der Saane, — diese im Südwesten der Hochebene. In der Mitte der Hochebene aber, auf einer Halbinsel der Aar, die nunmehrige Bundesstadt der Schweiz, — das stolze Bern; dann das gewerbsame reiche Winterthur in der Thal- ebene der Töß, und Frauenfeld über der Mnrg, im Nordosten. Während die Städte, dem Zeitgeiste folgend, das neuzeitliche Wesen angenommen haben, sind die Gebirgs- Völker dagegen dem einfachen Hirten- und Naturleben treu geblieben (außer wo viel- bereiste Gegenden durch Fremde Schaden gelitten haben). Der Widerstand gegen das Drängen der Neuschweizer hat daher schon mehr als einmal, zuletzt 1847, zu Sonderbünden und Bürgerkriegen geführt. Z. Volk und Staat. § 92. Die Schweiz, ursprünglich, vor mehr als zwei Jahrtausenden, von Kelt-en(Helvetiern) bewohnt, deren Psahlbanten (Fig. 38) man zuerst im Züricher See gefunden hat, ist frühzeitig von den Römern in den Kreis ihrer Kulturwelt

9. Lesebuch der Erdkunde - S. 94

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
94 I. Die Schweiz. §. 93. Die Schweiz mißt in der Länge, zwischen Frankreich und Osterreich vom Genfer See über den St. Gotthard bis zum Ortler in Tirol, 48 d. M. oder 350 km und in der Breite, zwischen Deutschland und Italien, von Schaffhausen bis Tessiu (beiderseits die äußersten Spitzen gerechnet), 30 d. M. oder 220 km; ist also mehr lang als breit. — Ihr Flächenraum ist fast so groß als Württem- berg, Baden und Großherzogtum Hessen zusammen.*) Ihre Gestalt bildet ein un- gleiches etwas schiefes Viereck mit ein- und ausspringenden Grenzlinien, zwischen 4 oder 5 Endpunkten; diese sind die Rheinbiegung (Basel) im Nordwesten, der Bodensee im Nordosten, der Genfer See im Südwesten, der Luganer See im Süden (der Ortler im äußersten Südosten). So ist die Schweiz, das hochliegende Land, zwischen Deutschland, Frankreich, Italien hingelagert^ Deutschland ist ihr Nachbar im Norden, und zwar Haupt- sächlich Baden, an einer kleinen Strecke des jenseitigen Bodenseeufers auch Württem- berg und Bayern; der Bodensee und der Rhein bis Basel bilden ihre nördliche Grenze; nur ein kleines Stück in der Nordmitte (Schaffhausen) schiebt sich über den Rhein zwischen badisches Gebiet hinein. Auch im Osten ist deutsches Gebiet ihr Nachbar, nämlich Tirol und Vorarlberg; auch hier bildet der Rhein, vom Bodensee aufwärts, eine Strecke lang (bis zum Einflüsse der Landquart) ihre Grenze; von da aber zieht diese in einem großen Bogen östlich um das Innthal herum. Im Süden der Schweiz liegt Italien; unregelmäßig zieht die Grenze über^ die Alpen hin in großen Zickzacklinien (doch meist den höchsten Gebirgskäminen folgend) bis zum Geufer See. — Im Westen grenzt die Schweiz an Frankreich: vom Genfer See zieht in nordöstlicher Richtung bis Basel die Grenzlinie, auch in höchst unregel- mäßiger Gestalt, über den Jura hiu. § 94. Übrigens ist es nicht der d e u t s ch e Volksstamm allein, dem die Schweiz angehört. Diese umfaßt auch ein bedeutendes Stück des Bodens französischer Zunge, der ganze Westen (welsche Schweiz) ist von französischem Volke bewohnt: der Berner Jura, Neuenburg, das Waadtlaud, Genf, zwei Drittel von Freiburg und von Wallis (das untere Wallis). Dann enthält sie ferner ein kleineres Stück italienischen Landes: das Land südöstlich vom St. Gotthard, Tessin, und drei Stückchen im äußersten Südosten (zum Kanton Graubünden gehörig), alle diese auf der Italien Zugewandten Seite der Alpen; endlich einen eigentümlichen Volksstamm mit einer lateinischen Tochtersprache, die sonst nirgends in der Welt gesprochen wird, der räto-romanischen (mit 2 Mundarten), in Graubünden. So ist also die Schweiz, wiewohl vorherrschend deutsches Land, durch diese Zerteilung zum Ver- einigungslande sehr verschiedener Haupt-Völkerstämme Europas geworden, — was ihr eine einheitliche Regierung nicht wenig erschwert, aber ihr auch, sosern ihr deren Einigung gelingt, um so größere Stärke und Ehre verleihen muß. Indessen wiegt doch das deutsche Element in der Schweiz so sehr vor, daß von den 2 4/5 Millionen Menschen ihrer Bevölkerung über 2 Millionen zum deutschen Stamme gehören, und die ganze Kultur, das Geistesleben, in der Schweiz vorherrschend mit Deutschland zusammengeht. Daher hatte auch Deutschland in seinem Südwesten an dem Schweizer Alpenlande und Volke ein starkes natürliches Bollwerk zu Deckung seines Rückens. Allein infolge alter Empfindlichkeit des großen Bruderstaates gegen den kleineren Nachbar, — der sich einst durch echt- *) Die Flächenzahlen siehe in der Tabelle Seite 93, sowie in der Tabelle über die Länder des Deutschen Reichs.

10. Lesebuch der Erdkunde - S. 95

1884 - Calw [u. a.] : Verl. der Vereinsbuchh.
3. Volk und Staat. 95 deutsche Männlichkeit in Zeiten der Verwirrung selbst geholfen — ist es so weit gekommen, daß die Schweiz sich oft mehr an Frankreich angeschlossen hat, das von jeher gegen sie klug und freundlich war. Von französischem Volke wohnt über *[2 Million (600 000) auf Schweizer Boden, von italienischem etwa 146 000, das romanische Gebiet zählt etwa 38 000 Seelen. Dem kirchlichen Bekenntnisse nach ist die Westschweiz (außer Freiburg) samt Zürich, Schaffhausen und Glarns vorwiegend reformiert, die Ur-Schweiz und der Süden, samt Freiburg, Solothuru und dem Berner Jura, überwiegend katholisch; die ganze Ostschweiz samt Genf und Aargau gemischt. Es sind also dem Räume nach so ziemlich 3 gleiche Teile. Katholische Bischofssitze sind in Solothnrn, Freiburg, Sitten, St. Gallen und Chur. § 95. Das Schweizer Volk ist ein schöngebauter Menschenstamm, voll Kraft und Lebensfrische, freigesinnt und treuherzig; dabei arbeitsam, geschickt und lebensgewandt. Haben die Bewohner oft Mühe, dem wenigen und manchmal kargen Feldboden ^etwas Nahrung abzugewinnen, so sind sie rührig, durch Gewerbe sich ihren Unter- halt zu ergänzen, — durch die ganze Schweiz zieht ein reges, emsiges Gewerbsleben. Nicht nur erheben sich allerwärts stattliche Fabriken, auch in der Hütte des Land- manns ist der Webestuhl im Gange; schon das Kind nimmt nach Kräften munter Teil am Erwerbe. Überall tritt der Sinn für Ordnung und Erhaltung, für Zweckmäßigkeit, Reinlichkeit und Schönheit zu Tage. Beinahe allerorten — mit Ausnahme der ärmsten Hirtengegenden — gewahrt man Wohlstand und Frohmut. Hübsche Dörfer, schmucke, in den Appenzeller und Berner Gebieten wunderliebliche Landhütten, oft mit zierlichen Gärtchen, anmutige, selbst prächtige Wohngebäude sogar mitten in den Dörfern, und besonders die stattlichen Hospitäler, Armenhäuser und Schulgebäude u. s. f. verkündigen überall laut, wie traulich, wie versorgt und vom Gemeinsinn getragen das heimatliche Leben in der Schweiz sei. Da übrigens die Schweiz in eine Menge Kantone und Gemeinwesen geteilt ist, die oft durch himmelhohe Berge voneinander getrennt sind, so zeigen sich große Unterschiede in Mundart, Tracht, Sitten und Verfassung. Auch kleinliche Parteisucht gegeneinander (der Kantönligeist) macht sich zuweilen fühlbar. — Gleichwohl durchdringt das Volk ein Gemeinschafts- und Bürgersinn, eine einsichtsvolle, thatkräftige Teilnahme am Wohl und Wehe des Ganzen, die es unerachtet feiner kleinen Zahl zu einer Achtung gebietenden Macht in Europa erhoben hat. Die Hauptstädte der Schweiz sind Bern, Genf, Bafel und Zürich, lauter großartige, bildungsreiche, sehr wohlhabende Städte (s. die folg. Tabelle). Bern, der Sitz der Bundesbehörden, Zürich (25000 Einwohner, mit den Außen- gemeinden 76 000 Einwohner), durch seine herrliche Lage, seine Industrie und seine Bildungsanstalten (Universität, Polytechnikum) ausgezeichnet, Basel, durch den sprichwörtlichen Reichtum seiner Handelshäuser, Genf aber ist nach Paris die vor- nehmste Hauptstadt der französischen Nationalkultur, die volkreichste Stadt in der Schweiz und am meisten von Fremden (namentlich Engländern) besucht, wie über- Haupt kein Land Europas so viele Ausländer beherbergt als die Schweiz, besonders die französische. Was die Verfassung der Schweiz betrifft, so ist diese ein Freistaat, und zwar, nach der Bundesverfassung von 1848 ein Bundesstaat (eine Eidgenossenschaft) von 22
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