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1. Geschichte des Altertums für Präparanden-Anstalten und Lehrerseminare - S. 48

1904 - Habelschwerdt : Franke
48 eine der Hauptursachen ihrer zunehmenden politischen Schwche. Begrndet war dieser Partikularismus allerdings in der durch Berg und Meer bedingten Zerspaltung des Landes in kleine Landschaften. Die Enge derselben hat ferner dazu beigetragen, da die durch Handel und Seefahrt rasch aufblhenden Städte zeitig das Ubergewicht der das platte Land gewannen: es fehlten weite Flchen, in denen ein krftiger Bauernstand und ein mchtiger Landadel, die konservativen (conservare = bewahren, erhalten) Elemente staatlicher Ent-Wicklung, sich frei entfalten und ausleben konnten. Als daher den griechischen Stadtstaaten zum erstenmal ein Fichenstaat gegenbertrat, der ihnen zwar an Kultur und Geistesbildung nachstand, an politischer Kraft aber berlegen war, mute ihre staatliche Selbstndigkeit gefhrdet erscheinen. Dieser Flchen-staat war Mazedonien. Nrdlich von Thessalien gelegen, ist Mazedonien das Gebiet breiter Flutler, deren grtes das des Strymon ist. Die Mndung der Flsse weist das Land auf das gische Meer und auf die Teil-nhme an dessen Geschichte hin. Die Verfassung war ein Knigtum; ein kriegerischer Adel und ein freier Bauernstand waren die Grund-Pfeiler seiner Kraft. Nach langen Parteikmpfen kam im Jahre 359 Philipp Ii. zur Regierung. In seiner Jugend hatte er als Geisel im Hause des Epaminondas in Theben gelebt und hier griechische Bildung, aber auch den Verfall der griechischen Staaten kennen gelernt. Bald zu Anfang seiner Regierung bewies er ungewhnliche Schlauheit und Energie. Er sttzte sich auf ein gut geschultes Heer, das dem griechischen nachgebildet war, (mazedonische Phalanx, eine 1216 Mann tiefe, in langer Front aufgestellte, fest geschlossene Truppenmasse) und suchte sich in die griechischen Hndel einzumischen, indem er sich als Friedensvermittler aufspielte. Gelegenheit dazu bot ihm zunchst der heilige Krieg gegen Phocis, 355346. Die Phocier hatten Lndereien des delphischen Apollo in Besitz genommen und waren auf Antrag der Thebaner von den Amphiktyonen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Sie griffen deshalb zu den Waffen und wurden eine gefhrliche Macht. Als sie auch in Thessalien einfielen, riefen dortige Adelsgeschlechter Philipp von Mazedonien zu Hilfe. Dieser besiegte die Phocier nach hartnckigem Widerstande. Als er aber durch die Thermopylen nach Hellas vordringen wollte, traten ihm die Athener erfolgreich entgegen. Er begngte sich mit Thessalien als dem bergangslande nach Hellas. Die Phocier wurden zur Zahlung von 60 Talenten verurteilt, und Philipp erhielt ihre beiden Stimmen im Amphiktyomnbunde. Philipp verfolgte neben der Eroberung Griechenlands vor allem das Ziel, freien Zugang zum gischeit Meere zu erlangen und zu diesem Zwecke die griechischen Städte auf der Halbinsel Chalcidice zu besetzen. Der Fall des mchtigen Olynth enthllte seine Absichten den Athenern; das Haupt der Patriotenpartei, Demosthenes, fand Gehr beim Volke, und man entschlo sich zu einer krftigeren Abwehr der drohenden Gefahr. Demosthenes, 384 geboren, war der Sohn eines

2. Geschichte des Altertums für Präparanden-Anstalten und Lehrerseminare - S. 73

1904 - Habelschwerdt : Franke
73 aufstellten. Es war daher Pyrrhus nicht unlieb, da er inzwischen von den sizilischen Stdten gegen die Pnnier zu Hilfe gerufen wurde, wo er leichtere Siege erhoffte. Indes schlielich mute er aufs neue fr Tarent eintreten. Bei Beneventum erlitt er aber eine cnt-scheidende Niederlage. Die Rmer, die in den ersten Kmpfen der den ungewohnten Anblick der Elefanten bestrzt waren, trieben die Tiere jetzt durch Pechfackeln zurck, das reiche Lager der Tarentiner fiel ihnen in die Hnde, und Pyrrhus verlie Italien. Koms Werhttnis zu den besiegten Wlkern. Nach der Eroberung Unteritaliens erstreckte sich die Herrschaft Roms vom Macra und Rubico bis zur Sdspitze der Halbinsel. Die staatlichen Verbnde und Bundesgenossenschaften der unterworfenen Stmme waren aufgelst worden; die einzelnen Städte wurden nach dem Grundsatz Teile und herrsche" (divide et impera) mit verschiedenen Rechten und Freiheiten ausgestattet und so dem rmischen Staat eingefgt. Mit der Verleihung des vollen Brgerrechtes ging der Senat noch sparsam um, zumal an deui Grundsatz festgehalten wurde, da zur Ausbung des Brgerrechts die Anwesenheit in Rom ntig war. (Das volle Brgerrecht umfate folgende ffentliche Rechte: Freiheit von entehrenden Strafen, Stimmrecht in der Volks-Versammlung, das Recht, sich um mter m bewerben, das Recht, gegen die Entscheidungen der Magistrate an die Volksversammlung zu appellieren, und das Recht, am Kult der Tribus teilzunehmen, sowie als Privatrechte das Konnubium und Commercium, s. S. 66. Das Ehrenkleid des rmischen Brgers war die Toga, ein berwurf aus weiwollenem Tuch.) Der Sicherung der eroberten Gebiete dienten vor allem die Kolonien, deren man rmische und latinische unterschied. Die rmischen Kolonisten, die gewhnlich in der Zahl von 300 in die eroberten Lnder geschickt wurden, nahmen an dem neuen Orte ein Drittel des Gemeindelandes in Anspruch, bildeten aber keine selbstndige Gemeinde, sondern blieben Vollbrger in Rom und dienten im brigen zur militrischen Deckung des Ortes. Die latinischen Kolonien bestanden aus Brgerfamilien latinischer Städte und dienten zur Neubesiedelung des eroberten Gebiets, d. h. zur Anlage neuer Gemeinden. Das rmische Brgerrecht hatten die latinischen Kolonisten nicht, sondern waren nur im Besitze der rmischen Privatrechte, konnten aber Vollbrger werden. Dieses latinische Brgerrecht, das ursprnglich den Gemeinden Latinms nach und nach zugestanden worden mar, dem rmischen Vollbrgertum aber nachstand, hatte also in den entfernten Gegenden den dortigen" Gemeinden gegenber eine erhhte Bedeutung und wurde aus besonderer Gunst auch Stdten verliehen, die nicht latinische Kolonien waren. Manche Städte der Halbinsel waren sog. Frderativgemeinden (koedus Bndnis). In der Verwaltung ihrer Angelegenheiten selbstndig, standen sie nach auen unter rmischer Oberherrschaft und durften mit fremden Vlkern kein Bndnis schlieen; im Kriegsfalle muten sie Hilfstruppen und Schiffe stellen. Bevorzugte Fderativgemeinden waren die griechischen Städte Unteritaliens, die allmhlich auf die Verfeinerung der Bildung Einflu gewannen. Die Verbindung mit den entfernten Gebieten und Stdten wurde durch die Anlage von Heerstraen erleichtert. Die wichtigsten waren die Via App ia (via Strae), nach dem Konsul Appius Claudius benannt (s. S. 68), die nach Kapua und Brundisium fhrte, die Via Flaminia nach dem Metaurus und die Via Amilia nach Placentia.

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 446

1904 - Habelschwerdt : Franke
446 C. Kirche und Schule. Als im Jahre 1870 das Vatikanische Konzil das Dogma von dem unfehlbaren Lehramt der Kirche verkndete, entstand in Deutschland eine Gegenbewegung, und es bildete sich die kirchliche Gemeinschaft der Altkath oliken". Nach dem franzsischen Kriege geriet die preuische Regierung mit der katholischen Kirche in Streit der die beiderseitigen Machtbefugnisse. Die Jesuiten wurden ausgewiesen, und es kam 1873 znm Erla der sogenannten Mai-g es ehe, die in das innere Leben der Kirche tief einschnitten und ihre Ttigkeit zum Teil lhmten. Als jedoch im Jahre 1878 Papst Leo Xiii. zur Regierung kam, wurde zur groen Freude des greisen Kaisers der kirchliche Friede nach mtd nach wiederhergestellt. In der Zeit des kirchenpolitischen Streites, des sogenannten Kulturkampfes, entzog der Staat vielen Geistlichen die Aufsicht der die Jugendbildung. Durch das Schulaufsichtsgesetz" von 1872 wurden die vom Staate ernannten Schnlmspektoren mit der Aussicht der die Volksschulen betraut. In demselben Jahre erlie der Kultus-minister Falk die Allgemeinen Bestimmungen betreffend das Volks-schul-, Prparanden- und Seminarwesen", durch welche diesen Lehran-stalten hhere Ziele gesteckt wurden. Da auch die Hchstzahl der Schler einer Klasse festgesetzt wurde, so muten jetzt viele neue Schulen errichtet werden. Um den gesteigerten Bedrfnissen an Lehrern Rechnung zu tragen, grndete Preußen eine Anzahl Prparandenan-stalten mtd 50 Lehrerseminare. Durch Gewhrung von Dienstalters-zulageu aus staatlichen Mitteln und ein Pensionsgesetz (1885) sorgte der Staat dafr, da die uere Lage der Volksschullehrer gebessert wnrde. d. Kuust und Wissenschaft. Der Aufschwung, den Deutsch-land unter der Regierung Wilhelms I. nahm, zeigte sich auch auf den Gebieten der Kunst und Wissenschaft. Berlin wurde mit vielen Denkmlern und prchtigen Gebuden geschmckt, so da es bald Als eine der schnsten Weltstdte galt. Mit dem wachsenden Wohlstande entwickelte sich berall die Vorliebe fr knstlerischen Schmuck. Auch Kaiser Wilhelm und seine kunstsinnige Gemahlin brachten diesen Bestrebungen ihr Interesse entgegen. Im Jahre 1876 weihte der Kaiser die Nationalgaterie in Berlin ein, die zur Aufnahme neuerer deutscher Bilder bestimmt ist; 1884 legte er den Grundstein zum Reichstagsgebude. In seiner Gegenwart fand 1875 die Enthllung des Hermannsdenkmals (von Bndel) bei Detmold statt; fnf Jahre spter wurde der Clner Dom vollendet; 1883 weihte Wilhelm I. das von dem Dresdener Bildhauer Schilling geschaffene Nationaldenkmal ans dem Niederwald ein. Vielfache Forderung erfuhr durch Wilhelm I. auch die Wisseusch a f t. Mit seiner Untersttzung wurden in Olympia und Pergamou Ausgrabungen veranstaltet. Freigebig nahm sich der Kaiser aller

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 487

1904 - Habelschwerdt : Franke
487 cc. Deckoffiziere: Oberbootsmann, Bootsmann, ferner Feuerwerker, Maschinisten, Mechaniker n. a. dd. Unteroffiziere: Obermaat, Maat; 66. Gemeine: Obermatrose, Matrose. B. Verfassung und Verwaltung des preuischen Staates. Die preuische Verfassung besteht als Staatsgrnndgesetz seit dem 31. Jauuar 1850. Sie enthlt in 9 Titeln 119 Artikel. 1. Z)as Staatsgebiet. Der preuische Staat besteht aus zwlf Provinzen. Die Grenzen dieses Staatsgebietes knnen nur durch ein Gesetz gendert werden. Die preuischen Landesfarben sind schwarz-wei. Das (kleine) preuische Wappen zeigt auf silbernem Felde einen gekrnten schwarzen Adler mit dem Zepter in der Rechten und dem Reichsapfel in der Linken. 2. I)ie Rechte uttb Imichten der Wreichen. Titel Ii der Verfassung handelt von den Rechten und Pflichten der Preußen. Die wichtigsten Staatsbrgerrechte sind folgende: 1. Die Gleichheit vor dem Gesetz. Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich", d. h. der Richter hat das Urteil ohne Rcksicht auf Raug, Abstammung, Bekenntnis, Vermgensverhltnisse it. dgl. zu sprechen. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Alle Standesvorrechte, die frher it. a. die Adligen besaen, sind abgeschafft. 2. Die Gewhrleistung der persnlichen Freiheit. Sklaverei und Leibeigenschaft sind ausgeschlossen, und verhaftet darf nur derjenige werden, der bei einer strafbaren Handlung betroffen wird, oder gegen den der Richter einen schriftlichen Haftbefehl erlt. 3. Die Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigentums. Ein Eindringen in die Wohnung ist auch der Polizei nur auf Grund bestimmter Gesetzesvorschriften erlaubt. Zuwider-handelnde knnen wegen Hausfriedensbruches bestraft werden. Uber sein Eigentum darf jeder Staatsbrger innerhalb bestimmter Grenzen selbstndig verfgen. Dieses Recht kann aus Grnden des ffentlichen Wohles, z. B. wenn es sich um Anlage einer Eisenbahn handelt, durch die Zwaugseuteiguuug beschrnkt werden. Die Verfassung des preuischen Staates. Atzler, Qu. u. L. Iii.

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 83

1904 - Habelschwerdt : Franke
8g 3. Erwerbung der Kaiserkrone und Ausshnung mit den Welsen. Als der König Wilhelm Ii. von Apnlien und Sizilien gestorben war, erhob Heinrich Vi. Ansprche auf das Erbe seiner Gemahlin. Aus Ha gegen die deutsche Herrschaft whlten die Normannen jedoch einen unechten Nachkommen des Knigsstammes, Tankred von Secce (lettsche), zum Herrscher. Der Papst erkannte ihn an, und Richard Lwenherz, der Schwager Heinrichs des Lwen und des verstorbenen Knigs Wilhelm, verband sich mit Tankred gegen Heinrich Vi. Dieser erwarb zwar aus seinem ersten Rmerzuge die Kaiserkrone, wurde aber in Unteritalien durch Seuchen zur Umkehr gezwungen. In Deutsch-land war inzwischen unter dem Einflsse der Welsen eine Frsten-Verschwrung gegen den Kaiser entstanden. Aus dieser Gefahr rettete ihn die Gefangennahme von Richard Lwenherz. Als dieser nach dem Kreuzzuge verkleidet durch Deutschland nach England gelangen wollte, wurde er vom Herzog Leopold von sterreich, den er in Palstina schwer beleidigt hatte, gesangen genommen und dem Kaiser ausgeliefert. Heinrich gab Richard erst frei, nachdem dieser ein hohes Lsegeld (etwa 31 Millionen Mark) gezahlt und England ans der Hand des Kaisers zu Lehen genommen hatte. Jetzt fand auch die Ausshnung mit Heinrich dem Lwen statt, nachdem sich dessen Sohn heimlich mit einer nahen Verwandten des Kaisers vermhlt hatte. Der greise Welfenfrst starb bald darauf und liegt neben seiner Gemahlin im Dom zu Braunschweig begraben. 4. Erwerbung des Normaunenreiches. Inzwischen war König Tankred gestorben. Der Kaiser eroberte in kurzer Zeit mit einem ge-waltigen Heere und der Flotte von Genua und Pisa das ganze Normannenreich. Er lie den unermelichen Knigsschatz nach Deutsch-land schaffen und bte mit Hilfe deutscher Ministerialen eine strenge Herrschaft der Italien aus. 5. Heinrichs Weltmachtspolitik. Nach feiner Rckkehr nach Deutschland verfolgte Heinrich Vi. den Plan, den deutschen Thron in seinem Haufe erblich zu machen. Trotzdem er den Frsteu dafr die Erb-lichkeit der Sehen auch in weiblicher Linie anbot und den Bischfen gegenber auf bestimmte Rechte verzichten wollte, vermochte er sie nicht fr feinen Plan zu gewinnen, doch erreichte er die Wahl feines zwei-jhrigen Sohnes Friedrich zum König. Da sich in Unteritalieu eine Verschwrung gegen den Kaiser gebildet hatte, verlie dieser Deutschland und bestrafte die Emprer mit furchtbarer Grausamkeit. Heinrich sandte hierauf eilte Flotte mit 60000 Kreuzfahrern zur Eroberung des Heiligen Landes ab und stand jetzt aus der Hhe seiner Macht. Nicht blo England war von Deutschland lehnsabhngig geworden, auch Nordafrika, Cyperit, Kleinarmenien und Ostrom zahlten Heinrich Vi. Tribut. Durch die Eroberung des byzantinischen Kaiserreichs hoffte 6*

6. Deutsche, besonders brandenburgisch-preußische Geschichte bis zur Gegenwart - S. 85

1909 - Habelschwerdt : Franke
entließ. Im Oktober desselben Jahres rief er ihn aber wieder zurück und stellte ihn, mit außerordentlichen Vollmachten versehen, an die Spitze der Staatsverwaltung. Stein begann sofort mit seinen Reformen, und es gelang ihm, in kurzer Zeit das preußische Staatswesen zu erneuern. a. Dii» ftnnornrpyrpiiini^- Einen großen Xeil der Schuld au dem tiefen Falle Preußens trug die traurige Lage des Bauernstandes, der die Hauptmasse des Volkes bildete. Obgleich Friedrich Wilhelm I. (S. 38) und Friedrich Ii. (S. 56). Versuche gemacht hatten, die Lage der Bauern zu verbessern, waren diese noch immer „erbuntertänig". d. H. sie und ihre Nachkommen waren in jeder Beziehung vom Gutsherrn abhängig und durften ohne seine Erlaubnis weder eine andere Stellung annehmen, noch sich verheiraten. Sie batten ihm auch schwere Frondienste und Lieferungen an Geld, Feldfrüchten und Vieh zu leisten, und der von ihnen bewirtschaftete Acker war Eigentum des Gutsherrn. In dieser gedrückten Sogelirbeiteten die Bauern ohne Lust, und die Landwirtschaft machte geringe Fortschritte. Den unfreien Gutsuntertanen fehlte auch die Teilnahme an dem Wohl und Wehe des Vaterlandes. Um die im Bauernstande schlummernden Kräfte für die Wiederherstellung des Vaterlandes nutzbar zu machen, hob der König auf Steins Rat durch ein Edikt vom 9. Oktober 1807 1. die strenge Scheidung der Untertanen in Adel. Bürger und Bauern und 2. die Erbuntertänigkeit auf. Leder Preuße erhielt die Berechtigung, Grundstücke zu erwerben; jeder Edelmann durfte jetzt ein bürgerliches Gewerbe betreiben. . Bürger und Bauern konnten ihren Stand wechseln. Die wichtigste Bestimmung der Verordnung von 1807 war die Aufhebung der Erbuntertänigkeit. Nach Martini 1810 sollte es in Preußen nur freie Leute geben. Die Bauern waren nun nicht mehr vom Gutsherrn abhängig. aber es fehlte ihnen der Grundbesitz. Da überließ der König (1808) allen Guts Untertanen seiner Domänen in Hst- und Westpreußen die Grundstücke, deren Nutznießung sie bisher gehabt hatten, als volles Eigentum und schuf dadurch in diesen Provinzen allein 47 000 freie Bauerngüter. Die adligen Grundbesitzer aber weigerten sich. dem Beispiele des Königs zu folgen, da sie dadurch nicht nur ihre Arbeitskräfte, sondern auch das Ackergerät und Gespann verloren hätten. Deshalb verordnete der König durch das „Regulierungsedikt" von 1811, Edikt, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums, sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend. Wer, Qu. Nr. 108.

7. Deutsche, besonders brandenburgisch-preußische Geschichte bis zur Gegenwart - S. 86

1909 - Habelschwerdt : Franke
86 daß die Pachtbauern die Hälfte, die Erbbauern zwei Drittel des von ihnen bebauten Bodens als Eigentum behielten, während das übrige dem Grundherrn verblieb. Zur Ausführung dieser Bestimmungen wurde in jeder Provinz eine „General-kommission" eingesetzt. Sie hatte oft mit dem Widerstande der Gutsherren zu kämpfen, die später auch erreichten, daß die nicht spann fähigen Gutshörigeu von der Wohltat der Regulierung ausgeschlossen blieben und keinen Acker erhielten. Diese sanken dadurch zu Gutstagelöhnern oder Insten herab. Aus deu selbständig gewordenen und zu Besitz gekommenen Gutsuntertanen ging ein freier Bauernstand hervor, der bald bereit war, Gut und Blut für das Vaterland einzusetzen. b. Die Gewerbereform. Um Handwerk und Handel, die durch das Zunftwesen (I. S. 68) und viele Polizeivorschriften beschränkt waren, zu rascher Entwicklung zu bringen, wurde 1808 der Zunftzwang aufgehoben. Auch die Akzise (S. 36), die den Handel mit den notwendigsten Lebensmitteln erschwert hatte, wurde beseitigt. Jeder unbescholtene Preuße konnte gegen Lösung eines Gewerbescheines und Entrichtung einer Gewerbesteuer die Erlaubnis erhalten, ein Gewerbe zu betreiben. Infolge der so entstandenen Gewerbefreiheit nahmen Handwerk und Handel schnell einen hohen Aufschwung. 19.11.1808 c. Die Städteordnung. Die Städte, die seit den Tagen Friedrich Wilhelms I. unter strenger staatlicher Aufsicht gestanden hatten (S. 36), erhielten durch die Städteordnung vom 19. November 1808 das Recht der Selbstverwaltung. Seitdem wählen die Bürger als ihre Vertreter Stadtverordnete. Diese beraten die städtischen Angelegenheiten und wählen den Magistrat, der sich ans dem Bürgermeister und den Ratsherren (Stadträten) zusammensetzt und die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auszuführen hat. Infolge dieser Einrichtung entwickelte sich bei den Bürgern nicht bloß die Fürsorge für das Wohl der Stadt, sondern es wuchs auch ihre Teilnahme an den Geschicken des Vaterlandes. d. Die Neuordnung der Staatsverwaltung. Von besonderer Bedeutung für den Preußischen Staat war die von Stein durchgeführte Neuordnung der Staatsverwaltung. An die Stelle des Generaldirektoriums (S. 36) trat das Ministerium, das seitdem die oberste Behörde der gesamten Staatsverwaltung bildet. Die Verwaltungsgeschäfte wurden nicht mehr nach Provinzen, sondern nach Gegenständen behandelt. Je ein Fachminister, der über Aus dem Publikandum, betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden. — E. M. Arndt, Der Freiherr vom Stein. Atzler, Qu. Nr. 109 u. 110.

8. Geschichte des Altertums - S. 15

1912 - Habelschwerdt : Franke
15 Die griechische Heldensage. Nach dem Glauben der Griechen verkehrten in der Urzeit die Götter mit den Menschen wie mit ihresgleichen und vermählten sich auch mit ihnen. Aus diesen Verbindungen gingen die Heroen oder Helden hervor, die mit übermenschlichen Kräften ausgestattet waren. Auf sie führten die hervorragenden Familien ihre Abstammung zurück, und von ihnen wurden wunderbare Taten erzählt. In diesen Heldensagen spiegeln sich „ große Ereignisse der Vorzeit wider, z. B. vulkanische Ausbrüche, Überschwemmungen, Ausrottung wilder Tiere, Vernichtungskämpfe von Volksstämmen und Städtegründungen. Dichter verliehen den Sagen später eine bestimmte Gestalt und knüpften sie an bestimmte Örtlichkeiten. Herkules. 1. Seine Jugend. Herakles, meist lateinisch Herkules genannt, ist der größte Held des dorischen Stammes wie der Griechen überhaupt. Er war ein Sohn des Zeus und der Königin Alkmene von Mykenä. Die Göttermutter Hera war ihm feindlich gesinnt und sandte an seine Wiege zwei große Schlangen, die ihn töten sollten. Doch der kleine Herkules war schon so stark, daß er die Schlangen erwürgte. Er wuchs zu einem schönen Jüngling mit ungewöhnlichen Kräften heran und wurde im Waffenhandwerk und in allen Künsten unterwiesen. Als Herkules einst allein herumschweifte, kam er an einen Scheideweg. Da traten ihm zwei Frauen entgegen. Die schöngekleidete Göttin des Lasters versprach ihm ein Leben voller Freuden, ohne Arbeit und Mühe. Die ernste Göttin der Tugend stellte ihm unsterblichen Ruhm in Aussicht, wenn er ihr auf dem rauhen, dornenvollen Pfade der Entsagung folge. Rasch entschlossen wählte Herkules die Tugend zu seiner Führerin. („Herkules am Scheidewege.") 2. Seine zwölf Arbeiten. Mit einer großen Keule bewaffnet, zog Herkules auf Abenteuer aus und gewann eine thebanische Königstochter zur Frau. Nach einigen Jahren schlug ihn aber Hera mit Wahnsinn, so daß er seine Frau und seine Kinder tötete. Das delphische Orakel bestimmte, daß er zur Sühnung seiner Schuld beim König Eurhstheus von Mykenä Knechtsdienste verrichte. Der feige und arglistige Eurystheus suchte ihn zu beseitigen und forderte deshalb von ihm zwölf schwere und gefährliche Arbeiten, die der kühne Held aber alle ausführte. Zu Nemea bei Argos erdrosselte Herkules einen unverwundbaren Löwen; sein Fell trug er seitdem als Mantel. Hieraus griff er die neunköpfige Hydra (d. h. Wasserschlange) an, die in dem

9. Geschichte des Altertums - S. 32

1912 - Habelschwerdt : Franke
32 Ein Familienleben gab es bei den Spartiaten nicht. Auch nach der Verheiratung waren die Männer verpflichtet, an den gemeinsamen, öffentlichen Mahlzeiten, zu denen sie einen Beitrag zu leisten hatten, teilzunehmen. Das Hauptgericht war die „schwarze Suppe", in Blut gekochtes, nur mit Salz und Essig gewürztes Schweinefleisch. Um die der spartanischen Sittenstrenge gefährlichen Einflüsse des Auslandes fernzuhalten, durften die Bürger nur mit staatlicher Erlaubnis in ein anderes Land reisen. Jeder Fremde, der nach Sparta kam, stand unter scharfer Aussicht. Um den Verkehr mit dem Auslande zu erschweren, wurde Eisengeld eingeführt. Der Staat beaufsichtigte auch die Erziehung der Mädchen und achtete besonders auf ihre körperliche Ausbildung. Z. Die Eroberungskriege der Spartaner. Bei der Zunahme der Bevölkerung reichte das anbaufähige Land allmählich für die Spartaner nicht mehr aus. Da sie sich ihrer kriegerischen Überlegenheit bewußt waren, begannen sie ihr reiches Nachbarland Messenien zu erobern Die Sage berichtet, daß sie zwei Kriege führen mußten und erst (um 650) die tapferen Messenier vollständig unterwarfen, als der Sänger Tyrtäus sie durch seine Schlacht-gesänge zu neuem Mut begeistert Hatte. Die Bewohner Messeniens wanderten ans oder wurden zu Heloten gemacht. Als spätere Eroberungsversuche der Spartaner keinen Erfolg Hatten, schlossen sie mit den Nachbarstaaten Bünbnisse. So entstanb um die Mitte des 6 Jahrhunderts der Peloponnesische Bund, in dem Sparta die Vorherrschaft ober Hegemonie (von hegemön =■ Rührer) hatte. Athen. 1. Die Bevölkerung. Athen war der Hauptort der felsigen Halbinsel Attika. Die Bearbeitung der bünnen Bobenschicht brachte den Bewohnern nur geringen Ertrag, aber die zahlreichen guten Häfen wiesen sie auf Fischfang, Schiffahü und Handel hin. Der Hymettus und Pentelikon lieferten Marmor, das Laurion-gebirge Silbererze, und in vielen Tälern fanden sie sehr guten Töpferton. Die Athener gehörten zu den Ioniern, dem begabtesten Stamme der Griechen. 2. Die Adelsherrschaft. Der Sage nach würde Athen von Theseus (S. 18) gegrünbet. Anfangs herrschten Könige über bte Stadt. Der letzte König soll Kobrus gewesen sein, der im Kampfe mit den Doriern den Opfertob starb (S. 29). Wie in Sparta gewannen auch in Athen die Abligen eine große Macht, und es gelang ihnen, nach der borischen Wanberung das Königtum abzuschaffen. Sie wählten jährlich aus ihrer Mitte neun Archonten

10. Geschichte des Altertums - S. 65

1912 - Habelschwerdt : Franke
65 auch hatte er nur eine schwache Stimme und zuckte beim Sprechen mit einer Schulter. Mit unablässigem Fleiße bekämpfte Demosthenes diese Fehler. Um seine Stimme zu stärken, suchte er das Rauschen des Meeres zu übertönen; er legte sich Kieselsteinchen unter die Zunge, um sich in der guten Aussprache der Laute zu üben. Das Zucken suchte er sich boburch abzugewöhnen, daß er sich vor einen großen Spiegel unter ein von der Decke herabhängenbes Schwert stellte; sobalb er mit der Schulter zuckte, verwunbete er sich. So beseitigte Demosthenes seine Mängel und würde der größte Rebner des Altertums. (Seine Reben zeichneten sich durch glühenbe Vater-lanbsliebe, eble Gesinnung, große Menschenkenntnis und durch Schönheit der Sprache aus. Viele von den leitenben Männern Griechenland hatten sich von Philipp bestechen lassen. Sie wählten ihn in einem Kriege gegen eine Stadt in Lokris zum Anführer. Philipp besiegte die Stadt, blieb aber in Mittelgriechenlanb und besetzte hier eine wichtige Festung. Da erkannten die Griechen, welche Gefahr ihnen von Mazebonien brohe. Auf Betreiben des Demosthenes verbanb sich Athen mit Theben, und es kam im Jahre 338 bei Slfmrooca 338 zur Entscheibungsschlacht. Philipp errang den Sieg mit Hilfe seines 18 jährigen Sohnes Alexanber, der die Thebaner schlug. Die griechische Unabhängigkeit hörte jetzt für immer auf. Doch zeigte Philipp den Besiegten gegenüber Milbe. Auf einer Versammlung zu Korinth schlossen alle griechischen Staaten mit Ausnahme von Sparta, besten Gebiet verheert würde, einen Bunb mit Philipp. Ihre bisherigen Verfassungen blieben bestehen. Die Staaten wählten ihn zu ihrem Bunbesfelbherrn, um den Kampf gegen die Perser zu erneuern. Philipp unterbrückte die zahllosen Parteikämpfe und Grenzstreitigkeilen in Griechenlanb und sorgte für Sicherheit des Verkehrs und Hanbels zu Wasser und zu Laube. Währenb er zum Kriege gegen die Perser rüstete, würde er bei der Hochzeit seiner Tochter von einem Offizier seiner Leibwache aus Rache erstochen. Alexander der Große, 336—323 v. Chr. 336—323 1. Seine Erziehung. Alexanber, ein Sohn Philipps, war mit heröorragenben Gaben des Geistes und Körpers ausgestattet. Sein Lehrer, der weise Aristoteles, hatte ihn in die griechische Geisteswelt eingeführt und ihn besonbers für die Dichtungen Homers begeistert. Ein Helb zu werben wie Achilles, war der heiße Wunsch des ruhmbegierigen Jünglings. Die Sage erzählt, daß er bei den Siegen Philipps ausgerufen habe: „Mein Vater wirb mir nichts mehr zu erobern übrig lassen!" Atzler, Geschichte für Prlpararidenanstalten. Iii. 5
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