TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
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Mittlere Geschichte. 1. Periode. Deutsche.
nahm man zu einem sicherern Mittel, wie man glaubte, seine
Zuflucht, zu den Ordalien oder Gottesurtheilen. Hierbei,
glaubte man, übernähme Gott selbst die Entscheidung Die ge-
wöhnlichsten Ordalien bestanden aus folgenden: die Feuerprobe.
Der Angeklagte mußte vier und einen halben Schritt lausen mit
einem glühenden Eisen auf der flachen Hand; dann wurde diese
in ein Säckchen gebunden und versiegelt. War nach drei Tagen
keine Brandwunde da, so sprach man ihn als unschuldig los.
Aus eine ähnliche Art verfuhr man beim Kesselfange, wo der
Beschuldigte mit entblößtem Arme in einen Kessel voll kochenden
Wassers fahren und einen aus dem Grunde liegenden Ring
herausholen mußte. Bei der Wasserprobe wurde der Ver-
klagte an Händen und Füßen gebunden und so ins Wasser ge-
worfen; sank er unter, so zog man ihn geschwind als unschuldig
heraus; schwamm er, so wurde er als schuldig bestraft. Bei der
Kreuzprobe wurden der Angeklagte und der Kläger jeder an
ein Kreuz mit ausgebreiteten Armen hingestellt; wer zuerst er-
müdete, hatte den Proceß verloren. Oft wurde auch das Recht
durch einen Zweikampf erwiesen, und dies ist der Ursprung
der Duelle, die leider noch bei uns zuweilen vorkommen, zur
Schande unseres aufgeklärten Jahrhunderts. Daß alle diese
Mittel gar sehr unzuverlässig waren, sehen wir zwar jetzt wohl
ein; aber damals hatten die Leute den Glauben an eine un-
mittelbare Einmischung Gottes, den wir auch wohl noch hier und
da bei uns finden.
Wenn ein Stamm ein neues Land erobert hatte, so wurden
gewöhnlich die Besiegten Leibeigene und die Sieger Herren. Aus
diesen bildete sich dann der Adel. Der König oder Fürst ver-
theilte die Ländereien nach Gutdünken an seine treuen Begleiter,
doch so, daß er ihnen die Besitzung wieder nehmen und einem
Andern geben konnte, und wenn der Besitzer starb, so fiel sie
wieder an den König zurück, der sie dann aufs neue, entweder
an den Sohn des Verstorbenen oder an einen Andern, vergab.
Der Könrg war der Lehnsherr und der Besitzer sein Vasall
oder Lehnsträger. Man nennt diese Einrichtung die Lehns-
v er fass un g oder das Feudalsystem. Es wird weiter unten
(Abschnitt 59) noch davon die Rede sein.
War ein Franke oder ein anderer Deutscher von dem an-
dern getödtet worden, so ruhte der Sohn oder sonst der nächste
Verwandte des Ermordeten nicht eher, bis er sich gerächt, oder
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nachlässigen mußten. Um also ihre Kinder nicht dem Hungcrtode preiszu-
geben, borgten sie von ihren Patronen. Diese gaben ihnen das Geld öffent-
lich vor Gericht, und der Client mußte seine ganze Habe, ja wenn diese
nicht hinreichte, seinen Leib, d. i. seine freie Person, verschreiben. Zur
Ehre der Menschheit kann man berichten, daß viele Patricier so mensch-
lich waren, von diesem Rechte, das schon vor dem gütigen Servius Tullius
abgeschafft worden war, keinen Gebrauch zu machen, wenn ihre Schuldner
nicht zahlen konnten. Allein es gab auch viele habsüchtige und harte Män-
ner, die unerbittlich waren und in solchen Fällen römische Bürger sich als
Sklaven vor Gericht zusprechen ließen. War es ein Wunder, daß die Ple-
bejer die Patricier und Consuln, welche ihnen bei der Vertreibung der Könige
so glänzende Versprechungen gemacht hatten, verwünschten, daß sie endlich
öffentlich auftraten und mit Ungestüm Abhilfe vom Senate forderten?
Man wußte sie aber wieder mit Versprechungen hinzuhalten, und weil im-
mer neue Feinde gegen die Republik anrückten, machte man gewöhnlich
solchen Aufständen damit ein Ende, daß die Consuln die waffenfähige Mann-
schaft in Reih' und Glieder stellen ließen und mit ihr zur Stadt hinaus
gegen den Feind zu Felde zogen. Als aber einst das Volk dem Rufe des
Consuls auch nicht mehr Folge leisten wollte, kam der Senat auf den Ein-
fall, eine außerordentliche Obrigkeit zu bestellen, welche unumschränkte Macht
und Gewalt hätte. Diese Macht und Gewalt vereinigte man in einem
Manne, den man Dictator nannte; er wurde mit großen Feierlichkeiten
von dem Oberpriester (Pontifex) eingeweiht und dem Volke vorgestellt,
zugleich aber drohte man jedem mit Lebensstrafe, wenn er dem Rufe, in
das Kriegsheer einzutreten, nicht Folge leisten würde. Dieser Staatsstreich
gelang, kein Bürger wagte es, sich dem strengen Befehle zu widersetzen und
seitdem wurde jedesmal, wenn große Gefahr dem Staate drohte, oder das
Volk nicht gehorchen wollte, ein Dictator ernannt, der aber nicht länger
als höchstens sechs Monate seine Gewalt behaupten durfte (-198 v. Chr.).
§* 2. Die Volkstribunen.
Da auf diese Weise dem Elende des Volkes immer nicht abgeholfen
war, dauerte das Murren desselben fort, und als eines Tages die Volsker
mit großer Macht heranzogen, wurde durch ein sonderbares Ereigniß ein
allgemeiner Volksaufstand erregt. Während das Volk vor der Curie, wo
der Senat sich über schleunige Kriegsrüstung besprach, versammelt war,
stürzte ein alter Mann, mit zerrissenem Gewände, bleichem und abgezehrtem
Gesichte, langem Barte und verwirrtem Haupthaare auf den Markt. Mit
Mühe erkannte man ihn, — er war ein römischer Bürger, der vormals
als Hauptmann im Heere gedient und seiner Tapferkeit wegen allgemein
geachtet und bewundert war. Sogleich umringte ihn die Menge und ver-
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn]]
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Messers und stieß ihr dasselbe in die Brust mit den Worten: „Kind,
dieses einzige Mittel bleibt mir, Dich zu retten." Sie sank zu den Füßen
des verzweifelten Vaters, der stch mit dem blutigen Eisen Platz durch die
Menge machte und, von Rache und Schmerz gejagt, zurück in's Lager
rannte, während das Volk, durch die Gra'uelthat empört, mit wildem Tosen
über die Lictoren herfiel, deren Stabbündel zerbrach und selbst den Richter
in Stücke zu reißen drohte. Nur zwei bei dem Volke beliebten Senatoren,
Lucius Valerius und Marcus Horatius, gelang es, dieß zu verhüten und
den allgemeinen Aufstand zu beschwichtigen. Als das Kriegsheer die Ge-
schichte aus dem Munde des unglücklichen Vaters vernahm, den mehre
hundert Bürger begleitet hatten, erhob es mit furchtbarem Geschrei die
Waffen, und ohne auf den Befehl des Kriegsobersten zu warten, zog cs
in geschlossenen Reihen auf die Stadt los. Auf dem aventinischen Berge
machte es Halt und lagerte stch; eine große Menge Bürger, den Zehn-
männern fluchend und Rache drohend, fand sich bei dem Heere ein. Unter-
dessen versammelte sich auch der Senat; weil aber Appius Claudius und
die meisten Patricier die billigen Vorschläge des Valerius und Horatius
nicht hören wollten, kam kein Beschluß zu Stande und das Kriegsheer
zog mit den Bürgern auf den heiligen Berg, wo sich auch das andere
Heer, das in der Ferne die Nachricht bekommen hatte, einfand. Jetzt
sandte der Senat die beiden Volksfreunde Valerius und Horatius hin-
aus zum Volke und Heere; wirklich gelang es ihnen, Beide zur Rückkehr
in die Stadt zu bewegen, doch mußte der Senat versprechen, die Volks-
tribunen so wie die Berufung an das Volk wieder herzustellen und die
Zehnmänner abzuschaffen. Darauf wurden Horatius und Valerius, an die
Stelle der Zehnmänner, zu Consuln erwählt. Sobald die alte Ordnung
wieder hergestellt war, legten die Tribunen eine feierliche Anklage der Zehn-
männer ein. Diese wurden vor Gericht gestellt und Appius nebst Oppius,
die Verhaßtesten unter Allen, eingekerkert; Beide gaben sich aber im Ge-
fängnisse den Tod, um dem Urtheile zuvorzukommen, das ihrer wartete. Die
Uebrigen wurden des Landes verwiesen und ihrer Güter für verlustig erklärt.
Nun schien das Loos der Plebejer wirklich allmälig gegen die Be-
drückungen der Großen gesichert zu sein; aber die Tribunen waren noch
nicht zufrieden, die Scheidewand zwischen Patriciern und Plebejern sollte
gänzlich fallen, die Wechselheirath zwischen beiden Ständen und die Besetzung
der Consularwürde durch Plebejer sollte noch gestattet sein. Fünf Jahre
nach der Abschaffung der Zehnmänner wurden diese Forderungen so unge-
stüm erneuert, daß man nachgeben mußte. Für's Erste wurden jedoch nur
die vermischten Ehen erlaubt; weil man aber die Consularwürde durch Ple-
bejer für herabgesetzt hielt, sollten künftig anstatt der Consuln Kriegstri-
bunen mit consularisch er Gewalt bestehen, wozu auch Plebejer ge-
wählt werden durften. Solcher Kriegstribunen gab es anfangs drei, dann
vier, später sechs, einigemal acht. Sie standen 78 Jahre hindurch dem
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Extrahierte Personennamen: Lucius_Valerius Marcus_Horatius Claudius Valerius
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Seite des Rechts mich halten, die Kirche und ihre Diener schützen, den
Schwachen und Unterdrückten beistehen, Witwen und Waisen vertheidigen,
mich der Unschuld annehmen, die Ehre edler Frauen verfechten und gegen
die Feinde der Christenheit kämpfen." Darauf gab ihm ein versuchter und
berühmter Ritter oder der Landesfürst drei Schläge mit dem flachen Schwerte
auf den Nacken und sprach: „Im Namen Gottes, des heiligen Michaels
und des h. Georgs schlage ich Dich zum Ritter, und dieß sei der letzte
Schlag, den Du duldest!"
Zum Ritterthume gehörte auch die Minne, d. h. ein Jeder erwählte
sich irgend eine Dame, der er das Gelübde that, ihr zu dienen sein Lebe-
lang, ohne gerade immer eine eheliche Verbindung mit ihr zu begehren;
ja es trat wohl der Fall ein, daß sich der Ritter seiner Dame nie näherte.
Der Dienst, den er ihr leistete, bestand darin, daß er ihrer bei jeder Ge-
legenheit gedachte, wenn von edlen Frauen geredet wurde, daß er ihre Ehre
auf Tod und Leben vertheidigte, ihre Farben trug und sich ein Losungswort
von ihr in allen Gefahren wiederholte. Dieser Minnedienst fand besonders
bei den Turnieren statt, bei denen die Ritter der Blicke und Befehle ihrer
Damen, die auf Balconen und Gerüsten saßen, gewärtig waren.
Bei den Turnieren kamen auch die Wappen auf, die als symbolisches
Zeichen auf dem Schilde des Ritters gemalt wurden. Sie dienten als Un-
terscheidungsmerkmale den Knappen und Freunden der Ritter, da diese
durch das verhüllende Visir oft ganz unkenntlich waren.
Die Ehre, die das Ritterthum zu vertheidigen, der Schuh, den es
Schwachen gegen Gewaltthätige zu leisten hatte, rief auch eine Einrichtung
hervor, welche für die damalige Zeit sehr segensreich war und namentlich
den Verbrechen vornehmer entarteter Ritter Einhalt zu thun suchte. Diese
Einrichtung war die sogen. Vehme, auch „das heilige oder westphäli-
sche Gericht" genannt. Die Vehme war eine Justizanstalt, welche
Ritter, im edlen Sinne des Wortes, sowohl zur Befreiung von Räubereien
und anderen Gewaltthätigkeiten der Raubritter, als auch zur Bestrafung
derselben gründeten. Sie entstand in Westphalen, als nach dem. Falle
Heinrichs des Löwen die größten Unordnungen und Gewaltthätigkeiten
daselbst herrschten. Ihre eigentliche Beschaffenheit ist dunkel geblieben, denn
man suchte sie absichtlich zu verschleiern, um ihre Furchtbarkeit und den
Schrecken vor ihr zu erhöhen. So wohlthätig sie in der ersten Zeit ihres
Bestehens war, so artete sie doch späterhin auch aus, sie dauerte indeß ein
paar Jahrhunderte fort und hörte erst auf, als im I 6. Jahrhunderte eine
geordnete Rechtspflege hergestellt wurde.
H. 16. Fortsetzung. Die Romantik.
Diese Periode war, wie schon gesagt worden ist, das Blüthenalter der
Romantik, — einer Neigung zum Mannichfaltigen und Bunten, zum Wun- *
*
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T43: [König Held Sohn Mann Schwert Ritter Hand Tod Vater Feind], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T82: [Hand Pferd Schwert Fuß Schild Kopf Waffe Lanze Ritter Mann], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T1: [König Held Herz Mann Volk Siegfried Land Lied Hand Tod], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter]]
TM Hauptwörter (200): [T112: [Schwert Ritter Schild Waffe Lanze Pferd Speer Hand Helm Pfeil], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen], T106: [Kloster Jahr Schule Mönch Kirche Kind kranke Frau arme Knabe], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
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der damit verbundenen Gastereien, setzte er plötzlich ein Gericht
nieder, vor welchem die edle Christina, die Reichsräthe und der
Magistrat von Stockholm verklagt wurden, und die Richter spra-
chen das Urtheil, daß Alle das Leben verwirkt hätten. Gleich
stürzten Soldaten in den Gerichtssaal, und bemächtigten sich der
Verurtheilten, die fo- lange auf dem Schlöffe warten mußten,
bis die Anstalten zur Hinrichtung vollendet waren. In größter
Eile wurden auf allen Plätzen der Stadt Galgen errichtet. Nach
zwei Tagen wurde ausgerufen, daß alles Volk sich in den Häu-
sern halten sollte, und Kanonen wurden aufgefqhren. Dann
öffneten sich die Thore des Palastes, und die Verurtheilten,
denen man nicht einmal mehr das heilige Abendmahl bewilligt
hatte, wurden hinausgeführt in den Purpurkleidern, in welchen
sie zwei Tage vorher aufs Schloß zum Feste gekommen waren.
Die größten Reichsbeamten, die Reichsräthe, zwei Bischöfe, die
vornehmsten Edelleute, und der ganze Magistrat von Stockholm
gingen, von Henkern geführt, Paar und Paar zum Nichtplatze.
Es waren 94>Perfonen, die Ausgezeichnetsten des Königreichs.
Christian selbst sah aus einem Fenster des Rathhaufes der Blut-
scene zu. Die Verurtheilten zeigten eine ruhige Fassung; das
Volk dagegen, welches ungeachtet des Verbots die Straßen füllte,
wehklagte laut, und Viele wurden dafür von den dänischen Sol-
daten nivdergehauen. Unter den Verurtheilten war auch Erich-
son's Vater. Das Blut floß, im eigentlichsten Verstände, in
Bächen vom Markte nach den anstoßenden Gaffen, so daß diese
Ermordungen mit Recht das Stockholmer Blutbad genannt
wurden. Christina, Sture's Wittwe, sollte wählen, ob sie ver-
brannt, ertränkt oder lebendig begraben werden wollte. Mit
Mühe erhielt sie es, daß sie lebenslang in Ketten geschmiedet
wurde. Viele geringere Bürger und die Bedienten der Hinge-
richteten Edelleute wurden aufgehenkt, und ein Ritter gar ge-
kreuzigt. Zwei Tage lang lagen die Leichen auf dem Platze, und
Christian ging selbst umher, sich an dem scheußlichen Anblicke zu
weiden. Auch zwei kleine Knaben, deren Vater der König nicht
leiden konnte, mußten sterben. Der eine war neun, der andere
erst sechs Jahre alt, und zwar ließ er sie, um sie recht zu mar-
tern, an den Haaren in die Höhe ziehen, und so ihnen die
Köpfe abschlagen.. Selbst der Scharfrichter wurde durch das
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T34: [Schweden König Gustav Dänemark Preußen Krieg Polen Adolf Frieden Holstein], T82: [Hand Pferd Schwert Fuß Schild Kopf Waffe Lanze Ritter Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T143: [Stadt Kind Tag Haus Straße Mann Mensch Weiber Nacht Soldat], T31: [Jahrhundert Schweden Norwegen Dänemark König Ende Jahr Anfang England Mitte], T196: [Tisch Tag König Hand Wein Herr Haus Gast Abend Frau], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Extrahierte Personennamen: Christina Christian Christina Christian