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1. Neuere Geschichte von 1740 - 1888 - S. 25

1901 - Leipzig : Teubner
11- Die Konsularregierung. 12. Die Grndung des nap. Kaisertums. 25 tralisiert; eine Selbstverwaltung bestand nur zum Schein. Die Rechtspflege wurde gesichert und auf das neue Gesetzbuch des code Napoleon (180410) gegrndet. Alle Beamten und Richter wurden von der Regierung ein-gesetzt, das Steuerwesen so geregelt, da die Staatseinnahmen den Aus-gaben gleichkamen. Das Schulwesen wurde von der Volksschule bis zu den Fachschulen hinaufgefhrt. Die katholische Kirche wurde 1801 wiederhergestellt, doch in vlliger Abhngigkeit von der Regierung. Die allgemeine Wehrpflicht wurde beibehalten, doch mit dem Loskaufsrecht. 2. Das Ende des zweiten Koalitionskrieges wurde herbei-gefhrt durch Napoleons bergang der den Groen St. Bernhard (Mai 1800), seinen Sieg der die sterreicher bei Marengo (s.-. von Schlacht bei Alessandria), einen Waffenstillstand und den glnzenden Sieg Moreaus u^Tisoo bei Hohenlinden (. von Mnchen) der die sterreicher. Der Friede swt m zu Luneville wiederholte im wesentlichen die Bestimmungen des von Campo Formio. Die deutschen Fürsten, welche am linken Rheinufer Friede zu' Gebiete an Frankreich verloren hatten, wurden durch die Einziehung (Skularisierung) aller geistlicher Stifter (auer Kurmainz) und die Skularisierung Einziehung (Mediatisiernng) von 52 freien Reichsstdten ent- bers?en schdigt. Preußen erhielt die Bistmer Hildesheim und Paderborn, dazu Erfurt mit dem Eichsfelde, ein Drittel von Mnster, die Abteien Elten, Essen und Werden, sowie die Reichsstdte Mhlhansen und Goslar. Der Reichstag genehmigte den schmhlichen Pariser Lnder-schacher (Reichsdeputationshauptschlu). sterreich, das nichts erhielt, Reichsdepuw-wurde von Frankreich ans Deutschland verdrngt. Ein nordischer Seebund, den der von Napoleon ganz gewonnene Zar Paul zum Schutze des Seerechts der Neutralen vereinigte, zerfiel infolge eines eng-tischen Angriffs auf Kopenhagen (1801) und der Ermordung Pauls I. Ermordung Der Friede von Amiens, zwischen England und Frankreich geschlossen,23rj180i dauerte, weil England Malta nicht rumte und Frankreich den Handel Friede zu mit seinen Nachbarstaaten vllig an sich zu reien begann, nur ein Jahr. 3tmien 1802 Napoleon lie das Kurfrstentum Hannover, das gegen ihn in Schutz des ^i"ges'mit zu nehmen Preußen sich umsonst erboten hatte, besetzen. Dem Ver- "slanb 1803 kehr mit England wurde die Weser- und die Elbmndung verschlossen ^Franzosen und damit der Anfang zur Kontinentalsperre gemacht. besetztes. 12. Die Grndung des napoleonischen Kaisertums. Nachdem Napoleon schon 1800 in Anla eines Attentats die letzten Reste der Jakobiner hatte deportieren lassen, benutzte er eine Verschw- Ermordung rung um durch die Erschieung des unschuldigen Herzogs von @nghun9v2fn?804 zu Stncennes tue Royallsten in Schrecken zu setzen. 1804 machte Napoleon er steh zum Kaiser der Franzosen" und richtete einen prunkenden offer @rrran= intt einem glnzenden Militradel und dem Orden der Ehrenlegion ein.h 2- e-1804-9

2. Deutsche und preußische Geschichte bis zum Jahre 1740 - S. 53

1899 - Leipzig : Teubner
§ 15. Deutschland zur Zeit des Großen Kurfürsten (bis 1688). 53 Verbündeten überall siegreich gewesen waren, erlangte Schweden einen günstigen Frieden. Derselbe wurde in dem ehrwürdigen Cistercienserkloster Friede von Oliva bei Danzig abgeschlossen (1660). Hier trug Friedrich Wilhelm Dit0a 166°" als Preis seines jahrelangen Ringens und Sorgens die europäische Anerkennung seiner vollen Landeshoheit in Ostpreußen (Souveränität) davon. Damit war er in die Reihe der selbständigen Fürsten getreten und ein Teil des alten nordöstlichen Koloniallandes von der Fremdherrschaft befreit. 2. Errichtung eines stehenden Heeres und Herstellung unumschränkter Herrschergewalt. Friedrich Wilhelm war fest entschlossen, die von ihm errungene Machtstellung zu behaupten. Hierzu bedurfte er eines stehenden Stehendes Heer. Heeres, wie es bereits Frankreich seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und Bayern seit dem Walten Herzog Maximilians besaß. Darum löste er die Regimenter, mit denen er am schwedisch-polnischen Kriege teil genommen hatte, nicht wieder auf und bemühte sich, die für deren Unterhalt notwendigen Mittel aufzubringen. Zugleich befreite er sich von dem Einfluß, den die Stände in den einzelnen Landesteilen auf die Verwendung der Steuergefälle und auf die äußere Politik erlangt hatten, und war auf die Herstellung einer einheitlichen Verwaltung und Einheit eines dem gesamten Staatsgebiete gemeinsamen fürstlichen Beamtentums Verwaltung" bedacht. Bei alledem erfuhr er scharfen Widerspruch seitens der Stände, zumal derer des Herzogtums Preußen. Bisher hatten die Marken zur Bestreitung der fürstlichen und staatlichen Ausgaben die „Kontribution" aufgebracht, die fast ausschließlich auf der Bauernschaft und den Städtern lastete und seit dem Notstände, den der dreißigjährige Krieg hervorgerufen hatte, von vielen Steuerzahlern nicht geleistet werden konnte. Statt dieser führte der Kurfürst in den Städten nach und nach die Aecise (Steuer auf fast sämtliche Gegen- Accise. stände des Verzehrs) ein, die, von der ständischen Bewilligung gelöst, ihn von jeglicher Beeinflussung befreite und somit zum unumschränkten Herrscher machte. Für das platte Land blieb die Kontribution in Kraft. Die Zustimmung des grundbesitzenden Adels zu dieser Änderung des Steuerwesens mußte er sich freilich durch das Zugeständnis des Rechtes, Bauernhöfe einzuziehen, erkaufen. In Preußen setzte Friedrich Wilhelm „Legen-seinen Willen nicht ohne Gewaltsamkeiten durch. H^r schreckte ein Teil der a9auem des Adels, welcher der Verfassungsänderung durchaus abhold war, nicht davor zurück, hochverräterische Pläne zur Wiederherstellung der polnischen Oberhoheit zu schmieden. Der Schöppenmeister x) Hieronymus Roth zu Roth. Königsberg wurde gefangen und bis zu seinem Tode in Haft gehalten. Der Oberst von Kalckstein, welcher nach Warschau geflohen war, um Kaickstem. hier Ränke wider seinen Landesherrn zu spinnen, wurde auf dessen 1) Der Schöppenmeister sührte den Vorsitz im städtischen Gericht.

3. Deutsche und preußische Geschichte bis zum Jahre 1740 - S. 39

1899 - Leipzig : Teubner
§ 11. Die ersten neun Hohenzollern (1415—1619). 39 Nachfolge in allen mecklenburgischen Landen erwarb, wenn der Mann- Erbvertrag mit stamm der Herzogsfamilie erlöschen sollte. Mecklenburg. Wenig Mühe machte es ihm, das teilweise wiederaufgelebte Raubrittertum zu vernichten. Um so größer war der Widerstand der Städte, Die Städte, welche nach einer Art freistaatlicher Zustände verlangten. Am hartnäckigsten zeigten sich Berlin und Kölln, welche sich zu einer einzigen Berlin-Kölln. Stadtgemeinde vereinigt hatten (1432). Friedrich Ii. lehnte es ab, die städtischen Vorrechte eidlich zu bestätigen und benutzte die Zwietracht, die in Berlin und Köln zwischen dem Rat und den Zünften ausgebrochen war, sie unter seine Herrschaft zu beugen. Auf der Insel zwischen beiden Unterwerfung erbaute er als Zwingfeste das kurfürstliche Schloß (1451 vollendet). Im Jahre 1470 legte er die Regierung nieder und zog sich nach Franken zurück, wo er bereits im nächsten Jahre starb. 4. Albrecht Achilles (1470-1486) war 56 Jahre alt, als er die Nachfolge in Brandenburg antrat. Wie der erste Hohenzoller, der in der Markgrafschaft waltete, hielt er sich lieber in den fränkischen Landen auf und widmete sich weit mehr den allgemeinen Angelegenheiten des Reiches In Reichs als der Regierung des Kurfürstentums. Diese übertrug er seinem Sohne an8eites.etten Johann. Er selbst, ein als Feldherr und Staatsmann ausgezeichneter Fürst, beteiligte sich an Reichstagen, diplomatischen Verhandlungen und mehreren Feldzügen gegen Böhmen, Ungarn und das ländergierige burgundische Herzogshaus. Dazwischen stritt er in mancher Fehde wider die fränkischen Kämpfe mit den Reichsstädte, denen gegenüber er die Sache des Fürstentums vertrat. w§ftabten-Brandenburg war damals zweimal in Händel mit Pommern verwickelt, Pommern, das immer wieder die Lehnsherrlichkeit der Kurfürsten abschütteln wollte. Nach dem Tode des letzten Herzogs von Glogau, der mit seiner Tochter Barbara vermählt war, gelang es Albrecht Achilles, freilich nicht ohne Anfall Schwertstreich, den Anfall von Krossen, Züllichau und Sommer- ubn°bngmisau feld vorzubereiten (1482). Von großer Bedeutung war die Errichtung vorbereitet 1432. eines Hausgesetzes, der dispositio Achillea (1473); nach derselben sollten Hausgesetz 1473. die Marken samt den Nebenlanden ungeteilt immer auf den ersten Sohn übergehen; der zweite oder der zweite und dritte Ansbach und Bayreuth erhalten, etwa noch vorhandene Söhne und die Töchter mit Geld abgefunden werden. 5. Johann Ciceros (1486—1499) Streben ging vor allem dahin, möglichst jede kriegerische Auseinandersetzung fernzuhalten, das wieder aufgekommene Raubrittertum zu bändigen und seiner Geldnot durch Ausschreibung von Verbrauchssteuern *) (indirekte Steuern) aufzuhelfen. Darum zog er das Schwert nicht, als Pommern die branden-burgische Lehnshoheit aufsagte und begnügte sich mit der Bestätigung l) Solche Verbrauchssteuern mußten von den Ständen bewilligt werden. Sie wurden damals auf Bier gelegt (Bierziese). Friedfertig!? Regierung. Bierziese.

4. Deutsche und preußische Geschichte bis zum Jahre 1740 - S. 60

1899 - Leipzig : Teubner
60 Die Neuzeit. Stellung zu verbleiben, seine bisherige Reichspolitik völlig preisgab Bündnis mit und noch in demselben Jahre mit Frankreich ein mehrmals verlängertes Ludwig xiv. Verteidigungsbündnis vereinbarte. In seiner kaiserfeindlichen Haltung bestärkte ihn auch die Wahrnehmung, daß Leopold I. nicht dahin zu bringen war, ihm die im Jahre 1675 durch das Aussterben des Herzogs-Liegnitz, Brieg stammes erledigten schlesischen Gebiete von Liegnitz, Brieg und ""erledigt"^ Wohlau trotz der Geltendmachung des Erbvertrags vom Jahre 1537 einzuräumen. Ebenso wenig gab er das Fürstentum Jägerndorf heraus, welches Ferdinand Ii. dem Hohenzoller Johann Georg, einem Parteigänger des „Winterkönigs", entrissen hatte. 6. Der Verlust Straßburgs 1681. Im Vollgefühl seiner Macht, die ihm soeben wider einen starken Kriegsbund den günstigen Nymweger Frieden durchgesetzt hatte, und gedeckt durch den Vertrag mit Brandenburg, dachte Ludwig Xiv. auf neue Erwerbungen. Zu diesem Zwecke Röunions- ließ er zu Metz, Breisach und Besonnn die sogenannten Reunions-kammern lsjo. fammern niedersetzen, die untersuchen sollten, welche Besitztümer einst zu den Bistümern Metz, Toul und Verdun und der Landgrafschaft Elsaß gehört hätten, und diese dann, als nach göttlichem Recht zu Frankreich gehörig, mitten im Frieden besetzen. Während die kaiserlichen Bevollmächtigten und die Abgesandten der Reichsstände, welche zusammengekommen waren, um gegen diese Gewaltmaßregeln Beschwerde zu führen, mehrere Monate mit Streitigkeiten über Rang- und Titelfragen hin-Straßburg gehen ließen, erschien der Franzosenkönig vor Straßburg, wo eine vom 168l Stadtschreiber Günzer geführte Partei und der Bischof Franz Egon von Fürstenberg für ihn wirkten, und zwang es zur Übergabe. Der deutsch gesinnte Ammeister Dominikus Dietrich wurde nach Frankreich geschleppt. Das Münster, welches bisher den Protestanten gehört hatte, wurde dem verräterischen Bischof überantwortet, der Ludwig Xiv. mit dem Gruße Simeons bewillkommte: „Herr, nun lässest du deinen Diener in Frieden fahren, denn meine Augen haben deinen Heiland gesehen!" Zu einer der stärksten Festungen Frankreichs umgeschaffen, war seitdem Straßburg fast zwei Jahrhunderte hindurch die Ausfallspforte der Welschen und nahezu eine Zwingburg Süddeutschland gegenüber. Der Kaiser hätte gern zum Schwert gegriffen, um dem Reiche das Verlorene wiederzuverschaffen; aber von den Türken bedroht und von der Mehrzahl der mächtigsten Reichsfürsten in Stich gelassen, mußte er Waffenstillstand schließlich (1684) zu Regensburg einen zwanzigjährigen Waffenstillstand von Regensburg ^ Ludwig Xiv. eingehen und ihn im Besitze des Raubes lassen. ^ 7. Die Türken vor Wien 1683. Zu der Drangsal von Westen her gesellte sich ein furchtbares Unwetter, das im Osten wider das Reich heraufzog. In Ungarn war wegen Bedrückung der Protestanten und Ver- Aufstand letznng der politischen Freiheiten des Landes ein Aufstand ausgebrocheu, in Ungarn, dessen Führer, der Graf Emerich Tököly, die Türken zu Hilfe rief. Im

5. Geschichte des Mittelalters und der Reformationszeit - S. 66

1899 - Leipzig : Teubner
Das Mittelalter. Feinden gemacht. Ohne viele Mhe warf Konrad die Widersacher nieder. Auf Frbitten seiner Gemahlin vershnte er sich mit Ernst. *) Als dieser wieder zu den Waffen griff, zwang ihn die Erklrung seiner Lehnsmannen, da die Treue gegen den König der gegen den Herzog vorgehe, wieder zur Unterwerfung. Nach kurzer Haft zum zweitenmale begnadigt, sollte er an seinem Freunde, dem widerspenstigen Grafen Werner von Kibnrg, die Reichsacht vollziehen. Als er sich dessen weigerte, wurde er selbst gechtet. In demselben Jahre (1030) wurden beide im Schwarzwalde kmpfend gettet. Erster Rmerzug Im I. 1027 zog Kontd Il zum erstenmale der die Alpen. In 1027- Mailand empfing er die Knigskrone; bei der Kaiserkrnung in Rom waren Rudolf von Burgund und der gewaltige Nordlandknig Kanut der Groe, dem auer Dnemark auch Norwegen und England ge-horchten, zugegen. Oberitalien wurde zum Gehorsam zurckgefhrt, Vereinigung Kapua und Benevent muten huldigen. Bald, nachdem er seine Krone ^d?Rich?' au Konrad gesandt hatte, starb Rudolf, und Konrad nahm Burgund in Besitz (1033). Der Osten. Im Osten wurde den Polen die Lausitz wieder abgenommen. getesmt Dagegen trat Konrad die Mark Schleswig an Kanut ab (1035). Zweiter Rmer- Auf seinem zweiten Rmerzuge geriet er in Zwist mit dem herrschsch- U0' M .tigen Erzbischof Aribert von Mailand, der in dem Bestreben, in der Lom-n erttion ^ ^ weltlich mglichst unabhngiges Patriarchat aufzurichten, wohl die Brgerschaft, nicht aber die Aftervasallen, die Valvassoven, auf seiner Seite hatte. Letztere hatten sich gegen ihn erhoben. Konrad Konrads n. bestimmte jetzt durch ein Lehngesetz, da die Lehen der kleinen Lehngesctz. Vasallen einerseits an ihre mnnliche Verwandtschaft forterben sollten, anderseits nur durch gerichtliches Urteil, gegen das Berufung an den Kaiser frei stehe, entzogen werden knnten. Dadurch, da Konrad die knigliche Schatzverwaltung unabhngig machen wollte, legte er den Knigliche Grund zum Aufkommen der Kniglichen Ministerialen, welche die Ministerialen. Knigsgter verwalteten und bald auch Einflussam Hofe gewannen. Ebenso Seine Stellung begnstigte er das Stdtewesen. Sein Plan war, das Herzogtum mit zum Herzogtum. der ^rone su vereinigen. Darum gab er seinem Sohne Heinrich nach dem Tode der bisherigen Herzge Bayern und Schwaben, während er selbst Franken in der Hand behielt. Noch nicht 50 Jahre alt, Konrad t io39. starb er im Jahre 1039; er wurde im Dom zu Speyer, den er selbst be-gnnen hatte (1030), begraben. ,v 1) S. Krmer S. 200 f.

6. Geschichte des Mittelalters und der Reformationszeit - S. 39

1899 - Leipzig : Teubner
8. Die Arnulfinger und die Bekehrung der Deutschen. 39 Benesizien" aus. Im letzteren Falle hieen die Lehen Afterlehen" die Vasallen Aftervasallen". Es wurde Sitte, auch mter und sonstige Hoheitsrechte des Staates als Lehen aufzufassen und sie gleich dem Amts-gute, das z. B. mit dem Grafenamte verbunden war, als solches zu vergeben. 2. Pippin der Jngere und Karlmann. Als Karl der Hammer Pippin Zu seinen Vtern versammelt ward, bernahmen seine Shne Karlmann b?4ssre und Pippin (der Jngere)^) die Reichsregierung. Nachdem die aufrhrerischen Herzge von Aquitanien, Alamannien und Bayern wieder zur Unterwerfung gebracht waren, und Karlmann sich ins Kloster zurckgezogen hatte, war Pippin darauf bedacht, die merowingische Scheinherrschaft zu beseitigen und sich und seinem Hause die Kuigswrde zu gewinnen. Zu diesem Behufe setzte er sich mit dem Papsttum in Verbindung, das, in seinen Ansprchen auf Stadt und Bndnis mit Herzogtum Rom von den Langobarden bedroht und mit dem Kaiser zer- bem3^en fallen, lngst nach der Anlehnung an das mchtige Frankenreich trachtete. Mit seinem Ansehen deckte es, als Vertreter des gttlichen Willens, den Thronraub. Nachdem der Papst das Vorhaben Pippins gebilligt hatte, wurde König Childerich Iii. ins Kloster geschickt, Pippin aber zu Soissons zum König gewhlt und mit dem heiligen Salbl gesalbt. Pippin König Drei Jahre darauf wurde Pippin samt seiner Gemahlin und seinen 75" "752. Shnen von dem zu ihm geflohenen Papste Stephan Ii. selbst feierlich gekrnt und gesalbt. Zum Dank zog der neue König als Schutzherr der rmischen Kirche zweimal wider den Langobardenknig Aistulf (754 Zuge gegen und 756) und zwang ihn, den Treueid zu leisten und das den Byzan- mftuif7s|4 und tinern entrissene Eparchat samt der Pentapolis zu rumen. Trotz des Einspruches des Kaisers wurden durch eine Schenkungsurkunde diese Pwnftfe Lnder dem Papste bergeben. Sie bildeten mit der Umgebung Roms @*enfun0' den Kern des sog. Kirchenstaates. Das von Pippin mit dem rmischen Stuhle geschlossene Bndnis war die Vorbereitung zu dem gottesstaat-lichen Kaisertum Karls d. Gr. Ihm zur Seite ging die Neuordnung der Kirche im frnkischen Reiche und die Ausbreitung der christlichen Lehre auf deutschem Boden. /[ 3. Die Bekehrung der Deutschen. Die Bekehrung der deutschen Lehrweise Stmme war nicht leicht. Sie konnten es nicht fassen, da ihre Götter, der Sendboten, die sie seit undenklichen Zeiten verehrten, die, wie sie meinten, ihnen so hufig in Kampf und Not Beistand geleistet hatten, gar nicht vorhanden sein sollten. Auch waren ihnen die Vorstellungskreise der christlichen Lehre vllig fremd. Da paten die Sendboten die Heilslehre der Denkweise der damaligen Germanen an. Jesus wurde zum Gefolgsherrn, die Jnger zum Gefolge, in das jeder Christ eintrat; die alten Götter wurden zu Un-holden erniedrigt, die heidnischen Feste in christliche verwandelt, die Hhen l) Erst durch eine sptere Sage kam der Beiname der Kurze" oder der Kleine" auf.

7. Geschichte des Mittelalters und der Reformationszeit - S. 87

1899 - Leipzig : Teubner
21. Zweiter Hauptkampf zw.kaisertum u.papsttum. Friedrich I. Dritter Kreuzzug. 87 waltig durch die Zahl seiner wehrhaften Brger, trachtete nach der politischen Vorherrschaft. Mit Mhe hielt sich Pavia, Lodi wurde vergewaltigt. Friedrichs I. Befehl an die Mailnder, jegliche weitere Unterdrckung der Nachbarorte zu unterlassen, war verhhnt worden. Sein Heer zhlte nur 1500 Ritter. Darum mute er sich be-deuteuderer Unternehmungen enthalten. der Mailand sprach er die Mailand gechtet. Acht aus, mehrere kleinere Städte eroberte er. Nachdem er dem Papste Hadrian Iv. Arnold von Brescia ausgeliefert hatte, der eines ge-waltsamen Todes sterben mute, empfing er aus jenes Hnden die Kaiserkrnung. Kaiserkrone. Ohne Rom unterworfen zu haben, kehrte er nach Deutsch-land zurck. 2. Friedrich I. und Heinrich der Lwe. Whrend der nchsten drei Jahre erfolgten seitens des Kaisers die Manahmen, von denen er eine Festigung und Mehrung seiner Machtstellung erwartete und in der That auf mehr als 20 Jahre erlangte. Der Landfrieden wurde be-festigt, Heinrich dem Lwen, der ihm soeben auf der italischen Heer-H^ch der Lwe fahrt treffliche Dienste geleistet hatte, das lange beanspruchte Bayern 1' ot|ern' bergeben. Der bisherige Inhaber, Heinrich Jasomirgott, erhielt fr seinen Verzicht sterreich als selbstndiges Herzogtum, und zwar Herzgwmster. unter ungewhnlichen Vorrechten (1156). In demselben Jahre ver- rei 10' whlte er sich mit Beatrix, der Erbin von Hochburgund, wodurch er auch Savoyen und die westlichen Alpenwege in seine Gewalt bekam. Diese Gebiete samt der oberrheinischen Tiefebene bildeten, von zahl-reichen Burgen geschtzt, als Hausmacht des Kaisers den Mittelpunkt Die Hausmacht seiner Macht. In den Psalzen Gelnhausen, Hagenau, Kaisers- 68 ater' lautern, Trifels und Baden nahm er gern und hufig seinen Anfent-halt. So achtunggebietend erschien des Kaisers Machtstellung den Zeit-genossen, da Dnemark seine Freundschaft suchte, Polen und Ungarn wie ehedem die Oberherrlichkeit des Reiches anerkannten. , \ Mit seltener Thatkraft, die zuweilen freilich an Hrte grenzte, und groer Klugheit waltete Heinrich der Lwe, einem Könige gleich, in Henrich seinem weiten Lnderraume. Er mehrte ihn um einige Grafschaften, die er 'hinzu erwarb, die neuen Bistmer im Wendenlande wurden von ihm besetzt, die benachbarten Fürsten, die, durch sein Verhalten erbittert, Bndnisse wider ihn schlssen, zur Ruhe gebracht. Whrend der Kaiser mehrmals nach Italien zog, gewann er durch das Schwert und^tf^7bue;9 Stdtegrndungen den angrenzenden Nordosten dem Deutschtum und en ' dem Christentum. Die slawischen Stmme in Wagrien und Mecklen-brg, wo der Abotritenfrst Pribislaw nach dem Falle feines Vatersprimslawchrist. Niklot das Christentum annahm (1167), wurden unterworfen, Pommern in Abhngigkeit gebracht. In gleicher Weise erfolgte von der mittleren Elbe aus ein Vorrcken des Deutschtums. Albrecht der Br gewann Neudeutschland, die Havellande. Er wie Heinrich der Lwe, die Wettiner und der

8. Geschichte des Mittelalters und der Reformationszeit - S. 115

1899 - Leipzig : Teubner
27. Die Zustnde im Zeitalter der Staufer. 115 die Ritter als Vertreter des damals herrschenden Standes eine demselben angepate Kultur, deren schnstes Erzeugnis die mittelalterliche Dichtkunst ist. Aber mit der Herrlichkeit des Reiches zerfiel auch das Rittertum. Verfall. Seine Ideale verblaten, der Minnedienst artete oft genug in Narrheit aus, seine Zucht, feine Dichtung starben hin. Dazu kam, da der Ertrag der meist durch Pchter betriebenen Wirtschaft den Ansprchen, die das Leben und vor allem das hfische Leben stellten, nicht gengte, zumal bei jeglichem Fortschreiten der Geldwirtschaft die Preise fr landwirtschaftliche Erzeugnisse sich nicht in gleicher Weise wie die der Gewerbe heben. Die Geldwirtschaft war es, welche den Schwerpunkt der Kultur in die Städte verlegte. So verkamen unzhlige Ritter; aus edelen ritern wurden Raubritter. Schlielich wurde das Rittertum auch auf dem Gebiete des Kriegswesens, durch das Aufkommen der Schuwaffen und der zu Fu kmpfenden Heere, bei Seite geschoben. 5. Staatsverwaltung, a. Der König. Das Knigsamt" war zur' Zeit der Karolinger erblich gewesen. Nach ihrem Aussterben wurde es durch eine Wahl bertragen, doch krte man fast immer bis auf Heinrich Iv. nach dem Blute". Der derzeitige Inhaber der Knigsgewalt wute den bergang derselben auf den Sohn dadurch zu sichern, da er ihm schon bei feinen, des Vaters, Lebzeiten die Wahl verschaffte. Der deutsche König war an sich zugleich König von Italien und Burgund. Er allein unter allen Fürsten der Christenheit hatte das Recht und die Pflicht, die Kaiserkrone zu erwerben. Bevor er diese erlangt hatte, wurde er seit Heinrich V. als rmischer König bezeichnet. Nachdem erst zwei Gegenknige ausgestellt waren, wurde die Wahl immer mehr betont. Das Recht, den König zu kren, stand anfnglich allen Freien zu. Nach und nach entwickelte sich ein Vorschlagsrecht der Reichsfrsten, während der Zuruf durch das Volk unterblieb. Seit dem 13. Jahrhundert genossen 6 7 Fürsten, davon drei geistliche, das Vorrecht, ihre Stimme zuerst abzugeben. Im Jahre 1257, von wo an die Wahl regelmig zu Frankfurt a. M. vorgenommen wurde, hatten dieselben bereits ein ausschlaggebendes Wahlrecht. Von 1273 an verwandelte es sich in ein ausschlieliches. Die sieben Kurfrsten waren Kurfrsten, die drei rheinischen Erzbischse, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Bhmen (oder der Herzog von Bayern). b. Die Fürsten und die Frstentmer. Wer im Namen des Knigs Fürsten. Grafschaftsrechte ausbte, wurde als Fürst bezeichnet. So die Herzge, die Grafen, die Erzbischse, Bischfe und Inhaber reichsunmittelbarer Abteien. Durch Befestigung ihrer Stellung in einem bestimmten Landesteil und Mehrung ihrer Vorrechte erlangten im 12. Jahrhundert einige derselben eine solche Bedeutung, da sie unter Friedrich Rotbart zu Reichs- Reichsfrsten, frften wurden. Diesen machte Friedrich Ii. so weitgehende Zugestndnisse in Bezug auf die Landeshoheit, da sie seitdem Namen und Stellung von Landesherren" hatten. Dem Lehnrechte nach sind sie zwar noch immer Landesherren. Lehnsmannen des Kaisers, in Wirklichkeit aber fast selbstndige Herrscher, die sich der Krone gegenber als Verbndete gebrden. Die Einknfte der Landesherren bestanden in dem Ertrage der ehe- Einknfte maligen Krongter, der staatlichen Hoheitsrechte und ihres eigenen reichen 8*

9. Geschichte des Mittelalters und der Reformationszeit - S. 117

1899 - Leipzig : Teubner
27. Die Zustnde im Zeitalter der Staufer. 117 1. Das Hofgericht des Landesherrn fr alle Lehnssachen und zugleich als oberste Instanz aller Gerichte; 2. Das bisherige Grafengericht fr den Adel, die hhere Geistlich-feit und die Städte; zugleich obere Instanz fr Nr. 3 3. Die niederen Gerichte (die nun auch mit dem Blutbann aus-gestattet wurden) fr die unteren Bevlkerungsschichten. Um von der Begehung von Verbrechen abzuschrecken, wurden die Verschrfung Strafen bis zur Grausamkeit gesteigert. Gefngnisstrafen wurden nur im der @trafen' Gnadenwege verhngt.') e. Kriegswesen. Das Heer bestand im wesentlichen aus Rittern und ihren Reisigen. Auf einen Ritter kamen im Durchschnitt drei andere Be-waffuete, so da ein Ritterheer von 10000 im ganzen 40 000 Kmpfer zhlte. Dienstpflichtig waren die Reichslehnsmannen, die Reichsministerialen ld. h. diejenigen des Knigs und der Bischfe) und die ein Allod besitzenden Freibauern. Spter hatte jede Stadt eine bestimmte Anzahl Bewaffneter zu stellen. Seit Kaiser Friedrich I. wurde das Reichsaufgebot durch Sold- ritter und Soldschtzen vergrert, welche nach der Heimat der meisten der- Mietstruppen, selben Brabanzonen genannt wurden. f. Schahwesen. Durch Verleihung, Schenkung und Verpfndung waren die Krongter und die mit Einknften versehenen Hoheitsrechte fast ganz verloren gegangen. Da sich der König als Obereigentmer alles von Knigen gestifteten Kirchengutes ansah, hatten die Bischfe und bte nicht nur eine regelmige Steuer zu zahlen, sondern es wurde auch in besonders dringenden Fllen von solchen bittweise eine auerordentliche Steuer (Bede) erhoben. Die Reichs- und Bischofsstdte muten sich trotz ihres Widerstandes seit dem 13. Jahrhundert zu Jahresbeitrgen verstehen (Stadtbede). In den Reichsfrstentmern wurde seit demselben Jahrhundert die zuerst bittweise eingezogene Steuer in eine feste Abgabe verwandelt, die jhrlich zweimal ausgeschrieben wurde. Der Adel und meist auch der geistliche Grundbesitz waren davon befreit. Bei Verwilligung neuer Steuern erwirkten die Land-stnde neue Vorrechte. Zu jeden zwei Beden kamen Notbeden (wie bei Ver-heiratung von Frstenkindern, Gefangenschaft des Fürsten u. dgl.). 6. Das Stdtewesen. Deutschland war ein stdtereiches Land ge- Neugrndungen, worden. Entweder wurde, wie meist im Neuland, eine neue Stadt aus dem Nichts geschaffen, oder eine schon bestehende Ortschaft war mit dem Marktrecht^) begabt und zum Schutze des Marktverkehrs befestigt. Befestigung. 1) Zu der Hinrichtung mit dem Schwert oder dem Strang kamen bald auch Rdern, Vierteilen, Zersgen, Lebendigbegraben, Lebendigsieden und Verbrennen. An diese einstens fr freie Germanen unerhrten Strafen reihten sich greuliche Ver-ftmmelungen wie Blendung, Auseinanderziehen und Abhauen der Hand, des Daumens, der Nase oder der Ohren. Schimpf und Schande brachten Eselreiten, Prangerstehen, Hund- und Steintragen. Mit Zustimmung des Anklgers konnte die Leibes (peinliche) Strafe in eine mildere Strafe, gewhnlich in eine Geldbue ver-wandelt werden; dies bedeutete an sich eine Benachteiligung der rmeren Schichten. Das Wergeld war fast ganz verschwunden, ebenso das Fehderecht. 2) Das Marktrecht bedeutet das Recht, unter Knigsschutz Mrkte abzuhalten. Zum Zeichen dessen wurde ein steinernes Kreuz, spter auch eine sog. Rolandssule errichtet.

10. Geschichte des Mittelalters und der Reformationszeit - S. 118

1899 - Leipzig : Teubner
118 Das Mittelalter. Spter Selbst- Grer und volkreicher geworden, errang sich die Stadt eigenes Gericht Verwaltung. unj) Selbstverwaltung. So lange eine Stadt unmittelbar unter dem Burggrafen und Könige stand, lie er Gericht und Verwaltung durch einen Burggrafen leiten. Vgte. c^n den zahlreichen Gemeinwesen, in denen er die Hoheitsrechte dem Bischfe zu Lehen gegeben hatte, bernahm beides ein von diesem eingesetzter Vogt; dasselbe geschah in den Stdten frstlicher Grndung. Viele Bischofsstdte wuten sich durch Gewalt oder Kauf und Vertrag Selbstndigkeit zu ver-schaffen. Diese erlangten auch die kniglichen Pfalzstdte und manche andere Stadt, wo es keinem Frstenhause gelang, seine Landeshoheit aufzurichten. Die Geschlechter. Ans den von altersher angesessenen altfreien Grundbesitzern, den zu-gezogenen fremden Kaufleuten und den Nachkommen der bischflichen Dienst-mannen, welche im Namen der Bischfe die stdtischen mter verwaltet oder welche ehedem die Warenzge geschtzt hatten, entwickelten sich die Ge-schlechter". Aus ihnen wurde die Schffenbank und der Rat besetzt; die Spitze des letzteren bildeten ein oder mehrere Brgermeister. Gegen die Die Znfte. Regierung dieses Patriziates" lehnten sich bald die Znfte, die Genossen-schaften der Handwerker, auf, die strmisch danach verlangten, mit im Rate zu sitzen. Kaisertreue Hal- Die Städte standen meistens treu zu Kaiser und Reich. Darum tung der Städte, wurden sie, abgesehen von den zwei Jahrzehnten, in denen sich Friedrich U. auf die Fürsten sttzte, von den Knigen nach Mglichkeit gefrdert. Die-jenigen, welche ihre Selbstndigkeit behaupteten und als reichsunmittelbar Reichs- und anerkannt wurden, bezeichnete man als freie oder als Reichsstdte im Landstdte. Gegensatz zu den vom Landesherrn abhngigen Landstdten. Sehr be-Verpfndbarkeit denklich fr jene war, da der König das Recht hatte, die ihm in ihnen der kniglichen zustehenden Rechte zu verpfnden. Wurde auf diese Weise ein Fürst vorber-eren gehend bis zu einem gewissen Mae Herr innerhalb einer Stadt, so dachte er nicht selten darauf, sie dauernd in seine Hnde zu bekommen. Landwirtschaft. . Erwerbsverhltnifse. Die umfangreichen Neusiedlungen im Innern 2) wie auf dem Wendenboden bewirkten eine bedeutende Hebung der lnd-Besserung der lichen Verhltnisse.^) Diesseits und jenseits der Elbe stand auf dem dem Stellung der Sumpf und dem Urwald abgerungenen Lande der Bauer wirtschaftlich und auem rechtlich freier da, die Art der Bewirtschaftung selbst besserte sich fast berall. So stellte sich hufig Wohlhabenheit ein. Auch die Hrigen auf dem alten Kulturboden sprten den Hauch der besseren Zeit; um sie von der Ostfahrt abzuhalten, gewhrten ihnen auch weltliche Grundherren bessere Behandlung. Dreifelderwirt- Allgemein hatte sich die Dreifelderwirtschaft durchgesetzt. Hufiger schaft allgemein. frher wandte man sich dem Obst- und Gemsebau zu. Die Weinrebe Wein-, drang bis an den Schweriner See und die Nogat vor. Da man im Mittel-alter den Wein zu wrzen Pflegte, waren auch die Trauben der nrdlichen Hopfenbau. Breiten vielbegehrt. Schon begann man Hopfen zu pflanzen, aber nur in sehr geringen Mengen, so da er sehr teuer war und der Brauerei im all- 1) An jene Zeit der Neurodungen in Altdeutschland erinnern Ortsnamen mit den Endungen -rode, -reut, -Hgen, -Hain, -brand, -schwand und -hau. 2) Viele Hintersassen entwichen in die Städte. In mehreren derselben galt der Grundsatz, da, wenn der Grundherr einen Hrigen nicht binnen Jahr und Tag (l Jahr und 1 Tag) zurckgefordert hatte, letzterer frei sei. Stadtluft macht frei."
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