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1. Grundriß der neuern Geschichte - S. 156

1835 - Berlin : Trautwein
156 2fnijang $ut: ¿meiien und> fcriiien Ç>eviot>e. jcugntfle beruor, namentlich tic ffierfe 2jluratori’$, Gicogitara'ij uni» Sôotta’i?. ©le ©taatöwtflenfdjaft bearbeitete ter fcflarfflnntge 23lco (1669— 1744) auf eigentümliche Sßeifc; gilangieri (1752—178s) fcbrleb et» clafflfd)e$ 2ßerf über tie ©efefcgebung, 33eccaria (17)5 —1793) über Verbrechen mit ©trafen. ©e&r 21u$gejetd)itetcé leu freien Italiener in den meticinifcijen/ mat&ematifd}en mit) Oîatur» iviffenfctjaften : Ükalpigbi (fl. 16.94) gehört ju be» größten »euer» Anatomen; (Eafflnt (1625 — 1712), fpdter in grattfreid), bereicherte tie Slflroitomie burd) fehr wichtige (Entbecfungen, nnb ÿiajji b»rd) tie (Entbecfung der (Eere$ (isoi); al$ fd)arfflmttgen Slflrouomcn n»b Stlathematifer ¿eignete fîcf) der in elafflfeher ©prad)e fehreibente grifl (1727 — 1784) auô; ©alpani (fl. 1799) mnd)te (Id) burd) die (Eutbccfung der tl)tertfd)en (Electricitat unfterblid), nnb Volta (fl.1827) cntwicfelte biefelbe weiter, ©te geiflige (Entwicfelung der ffanbh itapifdje» und flaotfd)en ßdnber rourte bornamlid) burd) bent- fd)en (Einfluß beflimmt und gef&rbert. ^n ©anemarf fanten Sîuufl und 2bi(fenfd)ûft befonberö feit der Ssïitte be$ achtjehnten Sahrbunbertégebeiblidjeÿflege: bervegruitber terstjationalîiteratur würde nad) manchen frühem, ober mangelhaften Verfuchen der al$ ßuflfpielbidjter und ©attrifer gleich au$gejeid)nete £olberg (1684— 1754); (Ewalb (1743—1781) bewahrte flef) alô Cdîeifler tn der ßprif und im ©rama; Ssaggefen (1764 — 1826) bilbete die Q3rofa und fd)rieb ßieter, (Epifleln und fomiflhe (Erklungen; ©eßlenfchldger (geb. 1779), wie Vaggefen aucf) teutfeher ©id)ter, bai #aupt der romantifehett ©djule in ©dnentarf ttnb fehr Pcrbientum ©eflhmacï$s biltung, ifl ein trefflidjer ßprifer und ©ramatifer ; por mehrere achtungéwertbe 9)ieifler in den bilbenben Âûnflcn tritt der frdftige und geniale 23ilthauer Xhorwalbfcn (geb. 1772) fccrror. ©iewifîeits fd)aftlid)cn gorfehungen anberer Rationen eigneten fld) die ©dnen nicht allein an, fonberu fle führten biefelben juin ©heil auch weiter; namentlich würde die Sllterthum^wiffenfdmftburchsoega (1755—1809) und die «Pbpflf burd) Derfleb’ô ©heoric p0m eleftrod)emifd)en 9jîag= itetiémué fehr erweitert. 2lud) ©chweben’S geiflige (Entwicfelung begann erfl in der ¡(wetten £dlfte beô adfließnten 3ûhtunberttf fl ch jtt einer eigentümlichen uttb gebiegenen ßiteratur ju geflalten: die biflorifdjen ©cßriften ©alin’ö (170s—1763) und ßagerbring’tf (1707 —1787) waren die erflen bebeutenbern (Srjcugniffe berfelben; fpdter zeichnete in der ßprif und ©atire ßellgren (1751 —1795) und in der erflern in viel h&hernt ©rabe Vetlman (1745—1795) fld) au$; aber eine neue Seit begann fur die ÿoefle mit ©egnér, fo wie für bic ©efd)icf)tc mit Callenberg (fl. 1834) und ©eijer. Unter den 5bifleufd)ûften würden die $Uturwi|7enfd)aften felbfldnbig bearbeitet,

2. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 79

1835 - Berlin : Trautwein
79 Die Hauptgebiete Deutschland's. Jahrh. eigene Markgrafen erhielt. In Oesterreich') starb 1245 mit Friedrich dem Streitbaren der babenbergische Mannsstamm aus. Das dem Bernhard von Askanien/ Besitzer auch von Wittenberg und der Umgegend, 1180 ertheilte Herzogthum Sachsen *) ** ***)) erstreckte sich nur über das Lauenburgische/ Holsteinsche und einige übcrelbische Grafschaften. Die Söhne seines zweiten Sohnes Albert's, stifteten 1260 die (Kur-) Linie Sachsen-Wittenberg/ welche 1422/ und Sach- sen-Lauenburg/ welche 1689 ausstarb. Das Hauö Anhalt stammt von Bernhard's ältestem Sohne Heinrich/ dessen drei Söhne 1252 des Vaters Besitzungen theilten. Auch das Herzogthum Braun- schweig-Lüneburg zerfiel 1267 in Braunschweig-Wolfenbüttel und Lüneburg-Zelle. Die Markgrafen von Thüringen verschwin- den seit dem Ende des 11. Jahrh.'S; dagegen beginnen 1180 die Landgrafen/ welche die Pfalzgrafschaft Sachsen als Lehn und Nie- derhessen mit Cassel und Marburg als Alodium erwarben/ und deren Lander nach ihrem Aussterben (1247) und nach einem langern Erb- fchaftskriege so getheilt wurden/ daß Heinrich/ Sohn Herzogs Hein- riche Ii. von Brabant und Stammvater der hessischen Fürstenhäu- ser/ sich mit Hessen begnügte, jedoch auf dieß 1292 den landgraf- lichen Titel übertrug, die Landgrafschaft Thüringen aber Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen, Nachkomme Konrad's des Gro- ßen von Wettin und seit 1127 Markgrafen, erhielt. Das Herzog- thum (Ober-) Lothringen ging in der Familie des elfassischen Grafen Gerhard, welcher es 1048 erhalten hatte, von Vater auf Sohn über bis i4ii; ein großer Theil des Landes gehörte den Stif- tern in den freien Reichsstädten Metz, Tüll und Verdun. Der nie- derlolhringische Herzogstitel kam 1106 an Gottfried von Löwen, Grafen von Brabant, und wurde mit diesem Lande verbunden, neben welchem und von demselben völlig unabhängig die Grafschaften Gel- dern, Holland, Seeland, Limburg, Jülich und andere Gebiete be- standen**''). Mecklenburg zerfiel seit Heinrich's des Löwen Zeit in die, von diesem gegründete, Grafschaft Schwerin und das eigent- liche (im 13. Jahrh. unter vier Linien getheilte) Mecklenburg, wel- ches seit jenes Herzogs Zeit durch zahlreiche deutsche Colonisten bald germanisirt wurde; die dänische Herrschaft war von kurzer Dauer. Pommern, durch Bischof Otto von Bamberg (st. 1.139) zum Chri- stenthume bekehrt, zerfiel in Pommerellen oder das östliche Pom- *) M a i iato, Geschichte Oesterreichs I. 1834 ( — 1526). **) 93 otti gei-, Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. 2 Bde. 1830. 1831. ***) Leo, zwölf Bücher niederländischer Geschichten I. v. Kämpen, Ge- schichte der Niederlande I. 1831 (—1609).

3. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 110

1835 - Berlin : Trautwein
110 Vierte Periode. 1273 — 1492. mußte aber 1330 nach Deutschland zurückkehren, weil er selbst durch willkürliches Verfahren und Gcldforderungen die Zahl sei» ner Gegner vermehrt hatte. Nachdem er, durch den Bann nie» dergedrückt, vergeblich sich um Versöhnung mit dem heftigen Io, Hann Xxii. und dessen durch den König von Frankreich zurück, gehaltenen Nachfolger Benedict Xii. (1334—1342) bemüht hatte, erklärte 1338 ein Reichstag zu Frankfurt das päbstlichc Versah, ren gegen ihn für unverschuldet und ungiltig, die Kurfürsten verbanden sich im Kurverein zu Rense zur Behauptung ihrer Wahlrechte, und ein neuer Reichstag zu Frankfurt erklärte, daß die kaiserliche Würde und Gewalt unmittelbar von Gott komme und der von der Mehrzahl der Kurfürsten Gewählte auch ohne pabstliche Bestätigung Reichsoberhaupt sei. Allein dadurch, daß er aus kaiserlicher Machtvollkommenheit die Ehe der Grafinn Margaretha Maultasch von Tyrol mit Johann Heinrich, Jo, hann's von Böhmen zweitem Sohne und nachmals Markgrafen von Mähren, 1342 trennte und jene mit seinem Sohne Ludwig, welchem er 1324 Brandenburg verliehen (S. §. 2. Anhang), vermählte, erregte er allgemeine Unzufriedenheit, und Pabst Cle, mens Vi. (1342—1352) erneuerte Bann und Interdikt und be, wog fünf Kurfürsten den ältesten Sohn Iohann's von Böhmen, den Markgrafen Karl von Mähren, zum Könige zu wählen. Karl Iv. (1347—1378), der zweite luxemburgische Kai, ser, ein sehr gebildeter, mehr gewandter Unterhandlung als den Waffen vertrauender Fürst, erst nach dem Tode Ludwigs und des von der baierschcn Partei ausgestellten Gegenkönigs Gün, ther's von Schwarzburg (st. 1349) allgemein anerkannt, be, nutzte die Königswürde nur für das von ihm väterlich regierte Böhmen, welchem er bessere Gesetze und Gerichte, neue Städte und eine Universität zu Prag gab, und mit welchem er bis 1355 Schlesien als Lehn oder unmittelbares Besitzthum, 1368 die Nie, derlausitz — die Oberlausitz hatte schon Johann 1319 erworben — und 1374 die 1373 erworbene Mark Brandenburg vereinigte. In der goldenen Bulle machte er 1356 das bisherige Her, kommen bei der deutschen Königswahl gesetzlich, bestimmte die Vorrechte der Kurfürsten und gab Verordnungen gegen das Faust, recht. Mecklenburg, Luxemburg, Bar, Jülich und Berg erhob er zu Herzogthümern. Nach Italien zog er das erste Mal nur, um die Königs- und Kaiserkrone (1355) zu empfangen, ein

4. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 111

1835 - Berlin : Trautwein
111 §. 2. Deuschland. 1378 — 1493. zwektes Mal (1368) um Geld zu erpressen; die arelatischc Krone ließ er 1365 sich aufsetzen, ohne die einst mit derselben verbun- denen Rechte anzusprechen. §.2. Deutschland 1378—1493. Wachsthum der schweizer. Eidsgenossenschaft. Das Pabstthum, die große Kir- chenspaltung und die allgemeinen Concilien des fünfzehnten Jahrhunderts. Wenzel (1378 — 1400. 1419), Karl's ältester, früh verbil- deter Sohn, auch Besitzer von Böhmen und Schlesien (und 1395 durch seines Bruders Johannas Tod auch von der Lausitz) — während Siegmund Brandenburg erhielt und Zohann (st. 1395) die Neumark, Schweidnitz, die Niederlausih und Görlitz — stei- gerte durch träge Gleichgiltigkeit die Verwirrungen in Süd- Deutschland so sehr, daß Fürsten, Städte und Adel endlich in Eidsgcnossenschaften zu gegenseitigem Beistände gegen äußere Angriffe und Bedrückungen und zu richterlicher Entscheidung der eigenen Streitigkeiten sich vereinigten. Dem schon 1376 entstan- denen schwäbischen Städtcbunde und der gleichzeitig gebildeten Adelseinigung der Schlegler oder Martinsvögel folgten ähnliche Vereine, die Gesellschaft vom Löwen, von den Hörnern und von St. Georg, und die kleinern Landesherrn traten diesen Verbin- dungen bei. Graf Eberhard Ii. (der Greiner) von Würtemberg bewirkte 1382 im ehinger Landfrieden eine Vereinigung der (habs- burgischen) Fürsten, der Rittergesellschaften und des Städtebun- des, und Wenzel setzte, um sein Ansehn geltend zu machen und zu behaupten, an deren Stelle durch die Heidelberger Einigung 1384 einen allgemeinen Landfrieden für Süd-Deutschland. Al- lcin durch Begünstigung der Städte reizte er die Unzufriedenheit der Fürsten und Herrn und veranlagte, selbst fast immer in Böh- men sich aufhaltend, 1387 den großen Städtekricg, in wel- chem das nicht gut angeführte und geübte städtische Kriegsvolk bei Döffingen von Eberhard Ii. von Würtemberg und bei Worms vom Kurfürsten Rupert von der Pfalz (st. 1390) 1388 geschla- gen wurde. Wenzel verordnet zwar 1389 einen sechsjährigen allgemeinen Landfrieden, vermochte aber nicht durch Aufrechthal- tung desselben einen geordneten Zustand zu begründen. Die schweizerischen Eidsgenossen, vermehrt 1332 durch Lucern, 1351 Zürich, 1352 Glarus und Zug und 1353 durch Bern, wel-

5. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 116

1835 - Berlin : Trautwein
116 Vierte Periode. 1273—1492. Anhang zu §. 2. Baden (bis 1771) und Baden-Durlach. Die burgundtschen Länder wurden meist dem deutschen Reiche entfremdet, indem die nördliche Provence 1271,Lyon i3io, und Dauphins 1349 an Frankreich kamen, und diesem Reiche schloß sich auch die südliche Provence seit der Herrschaft des Hauses Anjou an; Avignon kaufte 1348 der Pabst. Das Kurfürstenthum Sachsen wurde nach dem Erlöschen der wittcnbergi- schcn Linie 1422 trotz der Ansprüche der lauenbnrgischen vom Kaiser Siegmund (dem wettinischen) Friedrich dem Streitbaren,Markgrafen von Meißen, ertheilt; die Söhne seines Sohnes Friedrich'6, an wel- chen 1440 die bisher einer befondern Linie gehörende Landgrafschaft Thü- ringen siel, Kurfürst Ernst und Albert, begründeten durch Theilunq 1485 die nach ihnen benannten oder die kurfürstliche (thüringische) und die herzogliche (meißnische) Linie. Die Landgrafschaft Hessen, welche sich besonders im 15. Iahrh. durch einige Grafschaften ver- größerte, wurde i460 unter die marburgische und die casselschc Linie getheilt, aber 1500 wieder von Wilhelm Ii., Vater Philipp's des Großmüthigen, vereinigt. Die braunschweigischen Lander blie- den fortwährend getheilt und zerfielen noch am Ende des Mittelal- ters in mehrere Herzogthümer. Das Herzogthum Lothringen fi'cl nach dem Tode des letzten Herzogs 1431 an dessen Tochter Isabelle und deren Gemahl Renatus, Grafen von Anjou und Herzog von Bar, und seit 1434 Grafen von Provence und Titularkönig von Neapel; nach Isabella's Tode ( i453) folgte deren Sohn und Enkel, dann (>473) deren ältere Tochter Iolantha, Wittwe des Grafen von Vaudemont, (Nebenlinie de6 lothringischen Herzogshauseö), welche das Herzogthum sogleich ihrem Sohne Renatus Ii. überließ. Im ehemaligen Nieder-Lothringen wurden Geldern 1339, Lu- xemburg 1354, Jülich 1356, Berg 1378 und Eleve i4l7 Herzog- tümer; 1423 wurde Jülich durch Beerbung mit Berg und mit diesem bald darauf die Grafschaft Ravensberg und 15u Eleve, die Grafschaft Mark und die Herrschaft Ravenstein vereinigt; Geldern kam 1424 an daö Haus Egmont; die übrigen niederländischen Ge- biete wurden allmälig mit dem Herzogthume Burgund verbunden. Mecklenburg, seit 1348 durch die Herrschaft Stargard und die Grafschaft Schwerin vergrößert, wurde i47i vereinigt und erst 1621 wieder getheilt in Güstrow (bis 1695) und Schwerin, von welchem sich darauf Strelitz abzweigte. Pommern, 1264 vereinigt, wurde 1295 getheilt untre die stettinifche Linie (bis i464) und die wolgast- sche, welche Rügen 1325 nach dem Tode des letzten Fürsten er- warb und sich später mehrfach theilte, bis Bogislaus X. 1478 ganz Pommern vereinigte. In den getheilten brandenburgischen Ländern wurde die

6. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 117

1835 - Berlin : Trautwein
117 Die Haupkgebieke Deutschland's. früher erworbene Macht durch die Einigkeit der Markgrafen erhal- ten/ und sie wurde vermehrt durch die Erwerbung der Lehnshoheit über Pommerellen ( 1269) und durch den Kauf der Mark Landsberg und der Niederlausitz (1303.1304) vom Markgrafen Diezmann von Meißen. Die stendalfche Linie, welcher Otto Iv. mit dem Pfeile (st. 1308) angehörte/ beerbte die 1317 erlöschende falzwedelsche; der kriegerische und prachtliebende Waldemar der Große vereinigte so die brandenburgschen Lander außer Landsberg und Sangerhausen, dem Eigenthuine seines Vetters Heinrich'6, und erweiterte sie noch gegen Sachsen und Schlesien; allein mit ihm (st. 1319) und Hein- rich dem jüngern von Landsberg (st. 1320) erlosch das brandenbur- gisch-askanische Haus, und es begann setzt ein Jahrhundert, in wel- chem des Landes sehr gestiegene Bevölkerung und Blüthe durch in- nere Zerrüttung und mangelhafte Verwaltung sehr vermindert wurde. Schon 1319 nahm (und behielt) Johann von Böhmen die ober - lausitzischen Lander, die pommerschen Herzöge bemächtigten sich des größten Thciles der Ukermark, andere benachbarte Fürsten nahmen Einzelnes, und Herzog Rudolf von Sachsen und die anhalt- schen Fürsten sprachen als nächste Agnaten das Ganze an; allein Kaiser Ludwig verlieh Brandenburg 1324 seinem Sohne Ludwig dem altern. Dieser, der erste baiersche oder wittelsbach- sche Markgraf (1324 —1351), erlangte nach manchem Kampfe — von den Pommern 1331 an dem kremmer Damme geschlagen, ent- sagte er der Lehnshoheit, erhielt aber die Zusicherung eines even- tuellen Successionsrechts für sich und seine Erben und jenen Theil der Ukermark zurück — den Besitz des Landes, wurde durch einen falschen Waldemar (Jakob Rehbock) auf drei Städte beschränkt, allein, schon 1349 mit Karl Iv. versöhnt, empfing er von diesem die Belehnung, und jener starb 1335 in Dessau. Seine Brüder, Ludwig der Römer (st. 1365) und Otto der Faule (st. 1379), wel- chen er gegen ihre Verzichtung auf Ober-Baiern 1351 die Marken überließ, traten 1354 einen großen Theil der Ukermark für den ih- rem Bruder früher geleisteten Beistand an den Herzog von Stettin ab und erkannten in einer Erbverbrüderung 1363 Karl's Iv. Sohn, Wenzel, als ihren Erben an. Otto wurde vom Kaiser 1368 geno- thigt, ihm die Nieder-Lausitz zu verkaufen und, als er seinen Ver- wandten die Erbfolge zuwendcn wollte, die Marken 1373 an des Kaisers Söhne abzutreten. Die luxemburgsche Herrschaft war, so lange Karl Iv. sie führte, sehr wohlthätig; allein sein zweiter Sohn Siegmund, Erbe der Marken, — der Neumark erst näch dem Tode des dritten Sohns, Johann'-, (1395) — steuerte nicht den Gewalttätigkeiten, namentlich des Adels, und steigerte Noth und

7. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 118

1835 - Berlin : Trautwein
118 Vierte Periode. 1273 —1492, Anhang zu §. 2. Zerrüttung durch Verpfandung jener Marken an seinen (i4n ster- benden) Vetter Jobst von Mahren (1388). Die Neumark verkaufte er 1402 dem deutschen Orden, die andern Marken übergab er i411 seinem Gläubiger, Friedrich Iv. von ldohenzollern, Burggra- fen von Nürnberg, als oberstem Verweser mit Vorbehalt des Wie- derkaufsrechts und der Kurwürde; aber nachdem dieser sich nach mehrjährigem Kriege in den Besitz gesetzt hatte, so übertrug ihm der Kaiser gegen neue Vorschüsse (zusammen 400,000 Goldgulden) i4i5 auch die Kurwürde und alle Landeöherrlichkeit und belehnte ihn i4i7 auf dem Coneil zu Kostnitz *). Friedrich's Vorfahren, welche mit Wahrscheinlichkeit bis auf den Burggrafen Konrad I. (zuerst l iüz, zuletzt 1200 erwähnt), mit Gewißheit bis auf Konrad U. (st. 1260) zurüftverfolgt werden können, und deren Abstammung von den Grafen von Zollern ungeachtet nicht zahlreicher Beweise anerkannt bleibt (obwohl Art und Zeit der Verzweigung dieser in eine fränkische und eine schwäbische Linie noch nicht nachgewiesen worden ist) und nicht durch ihre sehr wahrscheinliche Verwandtschaft mit dem 1230 ausgestorbenen fränkischen Geschlechte der Grafen von Abenbcrg beeinträchtigt wird, hatten meist auf friedliche Weise zwei bedeutende Gebiete in Franken (oberhalb und unterhalb des Gebirgö, nachmals Baireuth und Ansbach) erworben, und Karl Iv. halte den von Alters her den Burggrafen von Nürnberg gebührenden Für- stenstand 1353 feierlich anerkannt. Friedrichl. (1415 — 144o , ein ebenso gebildeter als kräftiger und im deutschen Reiche sehr ange-- sehener Fürst, vereinigte mit seinem Fürstenihume unterhalb des Gebirgs nach dem Tode seines Bruders 1420 auch das oberhalb des Gcbirgs, erlangte nach Bessegung der Pommern bei Angermünde <420 im Waffenstillstände zu Perleberg einen Theil der pommerschen Ukermark (welche ganz erst 1479 wieder mit den Marken vereiirigt wurde), konnte aber das Vordringen der'hussiten bis Bernau (1432) nicht verhindern. Die von ihm und seinen Nachfolgern erhobenen Ansprüche auf die Lehnshoheit über und die Anwartschaft auf Pom- mern wurden nach manchen Verträgen und Kriegen endlich 1529 im grimnitzer Vertrage dahin bestimmt, daß Brandenburg der er-- stern entsagte und Bestätigung der letzter« erhielt. Nach einer i437 festgesetzten und 1440 zu Kadolzburg bestätigten Ordnung erhielt Friedrich's ältester Sohn, Johann der Alchymist (st. 1464;, Baireuth, Albrecht Achilles Ansbach, Friedrich der Fette (st. ,453) die Altmark und Priegnitz; der zweite Sohn, Friedrich Ii., <lmo—-1470; st. 1470, *) v. Lancizolle, Geschickte der Bildung des preußischen Staates. (B. t.) I. Bd. üt 2 Abth. 1828.

8. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 29

1835 - Berlin : Trautwein
§. 9. Skandinavier. Slaven. 29 verbunden war, und mehr noch Norwegen war unter solche Häupt, linge getheilt, welche oft im Kampfe unter einander oder gegen den ihre Unabhängigkeit Bedrohenden begriffen waren. Manche dieser Kämpfe wurden von der Sage verherrlicht, namentlich der Sieg Sigurd Ring's, Königs des Schwedenvolks, über den an, greifenden König Hildetand von Seeland auf dem Bravallafclde in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts. Schon damals be, gannen die mit dem Meere vertrauten verwegenen Nordländer ihre kühnen Wikingsfahrten und bcutereichen Seeräubereien, wel, che, bald durch Uebervölkerung und Gefährdung der alten Frei, heit und die Wehrlosigkeit der angegriffenen Länder zunehmend, im folgenden Zeitraum sich bis zum Mittelmeer erstreckten. Die Slaven verbreiteten sich aus ihrer Heimath, dem Bim nenlande Rußlands und Polen's, im 5. und 6. Jahrh. in die westlichen, von den Deutschen verlassenen Länder, im Norden langsam und ohne Widerstand bis zur Elbe, im Süden mit Un, gestüm und Waffengewalt bis über Böhmen, bis zum adriatischen Meere und an die Donau, in deren Nähe sie im 7. und 8. Jahrh. mehrere Reiche (Servien, Bosnien, Slavonien, Dalma, lien und Kroatien) gründeten; zwischen der Donau und dem Hämus ließen sie sich unter bulgarischer Herrschaft nieder. Die an Nord-Deutschland angrenzenden (später germanisirten) Slaven, Wenden genannt, zerfielen in mehrere Stämme: die Pommern von der Oder bis zur Weichsel, Netze und Warte; die Obotriten zwi, schen der Peene, Elbe und Elde; südlich von diesen wohnten Stämme, welche zum Theil unter dem gemeinsamen Namen der Leutizier oder Wilzen zusammengefaßt wurden, die Rhedarier, Brizaner und Tol, lenser von der Elbe nordöstlich bis zum Meere; weiter südlich die He, veller, Zpriavaner und Ukrer in breiterer Ausdehnung; die Sorben zwischen der Saale und Mulde und die ihnen verwandten Lausitzer, Milziencr und Lebusier. Die bald nach der neuen Heimath benann, ten Tscheschen ließen sich in Böhmen nieder, und zu ihnen gehörten die Mähren. Auch die östlichen Slaven theilten sich in mehrere Stämme unter besondern Häuptlingen: die Polen oder Polänen, die Kriwitschen in der Gegend von Smolensk und Twer, die Sewe riet* an den Ufern der Desna und Sula und andere *). *) Das gesammte slavische, meistens im9- Jahrh. seßhafte, Volk zeichnete sich durch Starke und Unreinlichkeit, tollkühnen Atuth und Tapferkeit, Gut- »inthigkeit und Gastfreiheit aus. Wilde, uneingeschränkte Freiheit war ihm

9. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 52

1835 - Berlin : Trautwein
52 Zweite Periode. 81.-1 —1096. Söhne zerfiel Rußland für das qanze Mittelalter in mehrere, an Zahl bald zunehmende, Fürstenthümer, welche häufig im Krieg mit einander begriffen waren, da Kiew zwar den groß- fürstlichen Titel, aber keinen entscheidenden Einfluß auf die übri- gen Gebiete behauptete *). Zn Polen begründete sich in der zweiten Hälfte des 9. Zahrh.'s einer der Häuptlinge des Landes Semovit, Piast's Sohn, eine festere und ausgedehntere Herrschaft, welche seine Nachfolger durch Kriegslust und Tapferkeit erweiterten. Attests (Miecislav) l. ließ sich durch seine christliche Gemahlinn, die Böhminn Dombrowka, zur Annahme des Christenthums 966 bewegen, zu dessen Bekenntniß auch das Volk gezwungen wurde. Der von Miesko anerkannten und später oft wieder angesproche- nen und zurückgewiesenen Oberhoheit des deutschen Reiches entzog sich schon sein Sohn, Boleslav I., der Tapfere (992 — 1025), der eigentliche Begründer des polnischen Reiches: er vereinigte die Polen, Masovier, Krakovier und Schlesier unter seine Herrschaft und zu Einer Nation, unterwarf den größten Theil Pommern's und einige Landschaften Prcußen's, kämpfte rühmlich gxgen den Großfürsten Zaroslav und Kaiser Heinrich Ii. und ließ sich 1024 zum König krönen. Sein schwacher und schwelgerischer Sohn Miesko Ii. (1025 — 1034) konnte weder des Vaters Eroberungen behaupten, noch Parteiungen und gräuelvol- len Zerrüttungen wehren; kräftiger walteten dessen Nachfolger, Casimir, früher Mönch in Clugnp (st. 1058), und der kühne. *) Die waragischcn Russen verloren sich bei ihrer geringen -Anzahl bald unter die Slave», gaben diesen jedoch ihren Namen. Der Großfürst erscheint, wenn Persönlichkeit und Umstande ihn begünstigen, als Selbstherrscher; der Einfluß der Edel» seines Gefolges (der von den alten Häuptlingen ab stam- menden Bojaren) ist nicht entscheidend; in den Provinzen vertreten Statthal- ter seine Stelle. Der Bürgerst and, durch mehrfache Städtegründuug, beson- ders Wladimir's, und lebhaften Verkehr mit Griechenland begünstigt, war in der Entwickelung begriffe». An der Spitze der Bischöfe stand der Patriarch von Kiew, welcher zwar fast unabhängig vom Großfürsten, aber deni Patriarchen von Constantinopel untergeben war; dieß, die Ernennung der übrigen hoher» Geist- lichen durch den Großfürsten und die Priesterehe verhinderten die Entstehung einer mächtigen Hierarchie. Die Culkur wurde zwar durch die Verbindung mit Griechenland etwas gefördert, allein mehr noch durch die Trennung in Sprache und Glauben vom westlichen Europa und den orientalische» Charak- ter des russischen Mönchswesens gehemmt. Das erste geschriebene Gesetz in slavischer Sprache (ruskaja prauda), welches Anfangs nur für Rvvgorod bestimmt, bald allgemeine Geltung erhielt, ließ Jaroslav abfassen. 4.

10. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 80

1835 - Berlin : Trautwein
80 Dritte Periode. 1096—1273. mern von der Persante bis zur Weichsel, welches sich 1227 von der polnischen Lehnshoheit befreite und unter mehrere Fürsten getheilt war, welche 1295 ausstarbcn, und in das westliche (das eigentliche Pommern), welches gegen das Ende de§ 12. Jahrh.'ö in mehrere Fürstenthümer zerfiel, die damals die Lehnshoheir Heinrich's des Löwen anerkannten, 1180 für Herzogtümer und Reichslehen er- klärt, bald aber der brandenburgschen Lehnshoheit untergeben wur- den. Böhmen, schon von Karl dem Großen abhängig gemacht, dann unter der Oberhoheit des Mähren Swatopluk, trat in eine dauernde Verbindung mit Deutschland seit der Einführung! des Chri- sicnthums, welche in der ersten ftälfte des 10. Jahrh.'s durch Herzog Wenceslav (925 — 956) und dessen Großmutter Ludmilla, nicht ohne heftigen Widerstand bewirkt und durch Errichtung eines Bisthums zu Prag befestigt wurde. Mahren war seit dem Anfang des iiten Jahrh 's mit Böhmen vereinigt, stand jedoch bisweilen unter be- fondern Fürsten des böhmischen Herrscherhauses. Anerkennung der von Heinrich I. begründeten deutschen Lehnshoheit wurde von man- chen Herzögen verweigert, aber stets wieder erzwungen; den Kö- nigstitel führte zuerst, von Heinrich iv. damit begabt, Wratis- lav Ili. (1061 — 1092), ununterbrochen und erblich wurde derselbe erst unter Przemysl Ottokar I. (1198 — 1250). Trotz der Ansiedlung vieler Deutschen bewahrten die Böhmen slavische Sprache und Dolksthümlichkeit. Die von Heinrich I. und Otto I. über die Wenden (S. I. Per. §.9. und Ii. Per. §. 2.) in den nachmals brandenburgischen *) **) Landern begründete deutsche Herrschaft verschwand im ii. Jahrh. nebst dem Christenthume wieder; der Obotritenfürst Gottschalk er- richtete um 1042 ein größeres Wendenreich, wurde aber als Beken- ner und Verbreiter des Christenthums 1066 ermordet, und nach dem Tode seines Sohnes Heinrich (1121) zerfiel sein Reich gänz- lich, und die vereinzelten Wenden erlagen den Deutschen. Albrecht der Bär, Sohn des Grafen Otto von Askanien oder Ballenstädt, Markgraf von Nordsachsen (Altmark) seit 1134, unterwarf sich die Priegnitz und den zerbster Gau (auch Wittenberg) und gelangte durch einen Vertrag mit dem Slavenfürsten Pribislav, welcher mit dem Christenthume den Namen Heinrich annahm, nach dessen Tode (1142) in den Besitz des Havellandes und nannte sich (schon li44) Markgraf von Brandenburg. Im I. 1157 vertrieb er den Fürsten Jazko von Köpenick, welcher sich Brandenburg's bemächtigt hatte, ___________ wieder *) Stenzel, Geschichte des preußischen Staats (V-i.) 1. Bd. 1850. ( — lö40). Pölitz, Geschichte der preußischen Monarchie. 1818.,
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