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1. Heimatkundliches Lesebuch - S. 341

1912 - Danzig : Kasemann
341 (Pommerellen) Wenden, tut Süden Polen; das rechts von der Weichsel gelegene Gebiet der Provinz hatten, ebenso wie Ostpreußen, die heidnischen Preußen (Pruzzen) inne, ein in Sprache und nach Abstammung den Lithauern verwandtes Volk, das jedoch südlich der Ossa, im Culmer Lande, stark pv- lonisiert und mit Polen gemischt war. Die heidnische Bevölkerung Westpreußens unterhielt außer mit den deutschen Nachbarn in dem oben genannten Zeitraum sehr lebhafte Handels- beziehungen mit den mohamedanifchen Reichen des Orients. Von dort ge- langte viel arabisches Geld (kufische Münzen) ditrch Handelsaustausch hier- her, außerdem lieferten die arabischen Handelsplätze unserm Norden Weine, Früchte, leinene, seidene und baumwollene Stosse, von denen im Laufe der Zeit nichts als die arabischen Namen sich erhalten haben, wie Damast, Atlas, Kattun usw.; wahrscheinlich wurden auch Waffen, Geräte, Schiffstaue, Kauri- muscheln und Glasperlen ausgeführt, ferner zahlreiche Schmucksachen aus Silber, Hals- und Armringe aus mehreren gewundenen Silberdrähten usw., endlich die sogenannten Hakenringe, kleine offene Ringe ans Silber von der Gestalt eines Hakens, deren eines Ende schleifenförmig umgebogen ist. Dafür lieferte unser Norden den Arabern Sklaven, Mammutszähne, Jagdfalken, Vieh, Leder, besonders aber Pelze vom Fuchs, Zobel, Hermelin, Wiesel, Biber, Eichhörnchen und Hasen, Fischleim und Fischzähne, Honig, Wachs, Getreide, Bernstein. Schwerter, Panzer, Pfeile und Pelzmützen; die zahlreichen Geräte aus Eisen, wie Äxte, Messer, Pfeilspitzen, Lanzen usw. wurden wahr- scheinlich hier verfertigt. Es find uns nun aus jener Zeit in Westpreußen auch Überreste von Wohnplätzen erhalten, nämlich Pfahlbauten in einigen Seen, z. B. im Lonkorreker See (Kr. Löbau), im Skarliner See (Kr. Strasburg) usw. Aber auch die Burg wälle, zwar in erster Linie für Verteidigungszwecke bestimmt, find zum Teil auch bewohnt worden. Die Erbanungsart der Burgwälle wurde überall genau der Ört- lichkeit angepaßt, und es lassen sich in dieser Beziehung verschiedene Typen unterscheiden. Als vornehmster Typus sind die Ringwälle zu nennen, die dort an- gelegt wurden, wo ein Schutz auf allen Seiten nötig war, also auf ebenem Gelände oder auf flachen, leicht ersteigbaren Hügeln. Wie die Ringwälle erbaut wurden, darüber gibt einen guten Aufschluß ein Bericht des Ibrahim ibn Jaküb, der im Jahre 973, wahrscheinlich als Arzt, eine Sarazenen- Gesandtschaft an den Kaiser Otto I. nach Merseburg begleitete. Er sagte darin folgendes: „Wenn sie (die Slaven) eine Burg gründen wollen, so suchen sie ein Weideland, welches an Wasser oder Rvhrsümpfen reich ist und stecken dort einen runden oder viereckigen Platz ab, je nach der Gestalt und dem Umfang, welche sie der Burg geben wollen. Dann ziehen sie darum einen Graben und häufen die aufgeworfene Erde auf. Diese Erde wird mit Brettern und Balken so fest gestampft, bis sie die Härte von Pisé (tapia) erhalten hat. Ist dann die Mauer (der Wall) bis zur erforderten Höhe aufgeführt, so wird an der Seite, welche man auswählt, ein Tor abgemessen und von diesem eine hölzerne Brücke über den Graben gebaut." Ju dieser Schilderung ist zunächst bemerkenswert, daß der Wall, rund oder viereckig, in sich geschloffen war. Ferner, die Erde zur Errichtung des

2. Heimatkundliches Lesebuch - S. 499

1912 - Danzig : Kasemann
499 trugen 120 Millionen Taler. Die landwirtschaftlichen Besitzungen waren so heruntergekommen, daß sie in Sulchastationen um 1/e, ja um V10 ihres heutigen Wertes verkauft wurden. Die Kriegsschulden der einzelnen Städte waren sehr groß: so betrug die von Elbing über 2000000, die von Danzig 12000000 Taler. Auch um das Schulwesen stand es schlecht: ganz West- preußen hatte 1816 nur 1133 Volksschulen. Ganz besonders erschrecklich waren die Zustände natürlich in den entlegenen Gegenden der Provinz, der Tuchler Heide und der sogenannten Kassubei. Dafür ist charakteristisch eine Beschreibung, die der Oberforstmeister von Pannewitz in Marienwerder noch 1829 entwarf und in der es folgendermaßen heißt: „Besonders roh sind die polnischen Bewohner der Wälder, namentlich der Tuchelschen Heide und in Kassuben. Die Nahrung dieser Menschen ist mit der der Haustiere oft ganz gleich. Ihr Bart und das Haupthaar wird nicht gekämmt, und die Kleidung besteht in grober Leinwand und einer Art selbstbereitetem hellblauen, groben Tuch, welches im Winter den schmutzigen, gelbbraunen Körper oft nur zum Teil bedeckt, denn häufig sieht man selbst sechs- bis achtjährige Kinder beim Froste im Hemde und barfuß im Schnee herumlaufen. Ein Strick befestigt die Kleidung um den Leib und vertritt die Stelle von Schnallen, Nadeln usw., deren in dieser Wildnis niemand bedarf. Viele dieser Halbwilden in den Wäldern haben das ganze Jahr kein Brot im Hause, sondern genießen es höchstens, wenn sie sich in der Stadt oder bei kirchlichen Anlässen etwas zugute tun wollen. Manche haben nie Brot gekostet, und eine Delikatesse ist es, wenn sie an Feiertagen das zwischen Steinen gequetschte Getreide zu einem ungesäuerten Teig bilden und es in Kuchenform in der heißen Asche backen. Die in ausgehöhlten Baumstämmen durch Klopfen selbst roh und elend bereitete Graupe, ferner Sauerkohl, Kohlrüben, Buchweizen, Erbsen, Kartoffeln und schmacklose Kräuter sind nächst der Milch das Hauptnahrungs- mittel dieser Waldbewohner und überhaupt der meisten Landbewohner. Die jungen Triebe der Kiefern, mit Wasser gekocht und dann bloß mit Salz verzehrt, geben in der Tuchelschen Heide hie und da auch eine Speise ab; sogar roh verzehren sie die Hirtenknaben. Die von Raupen, Staub und Regen beschmutzten Blätter der Futterrüben werden ungewaschen auf das Dach gebreitet, dort ohne Schutz getrocknet und so im Winter als Gemüse in Suppen verzehrt. Pilze, selbst die der schlechtesten Art, sind eine Leckerei für die Waldbewohner, werden aber für jeden andern ungenießbar zubereitet. Fleisch ist eine seltene Speise und kommt in den Waldgegenden zuweilen jahrelang nicht auf den Tisch; es wird daher das minder kraftgebende Gemüse in oft unglaublich großen Massen verschlungen Zu dieser elenden Lebensart kommt nun noch die ungemein große Unreinlichkeit, welche sich kaum beschreiben läßt; Kopf, Bart, Kleider wimmeln von Ungeziefer; der Körper wird fast nie gewaschen; Seife kennt der polnische Bauer garnicht, und das vielleicht alle vier Wochen gewechselte Hemd wird, wie überhaupt die Wäsche, auf einen Stein im Flusse oder See gelegt, dort angefeuchtet, mit einem Stück Holz tüchtig geklopft, dann ausgerungen und getrocknet." Ebenso elend waren die Wohnungsverhältnisse. „Schweine, Kälber und Gänse leben oft in vertraulichem Vereine mit den Bewohnern, ein plumper Tisch und eine rohe Bank und desgleichen Bettgestell und höchstens einige Klötze zum Sitzen, ein schwarzgrauer Sack mit Moos, Stroh und selten mit schlechten Federn als Bett, alles selbst gefertigt, eine große Wassertonne,

3. Teil 1 - S. 15

1904 - Hannover [u.a.] : Meyer
— 15 — Die fahrenden Leute galten als unehrlich. Manche Städte erlaubten ihnen, sich dauernd innerhalb ihrer Mauern niederzulassen, aber sie dursten dann nur solche Beschäftigungen ergreifen^ die auch als unehrlich galten. Hirten und Zöllner, Gassenkehrer^ Häscher und Totengräber, Schinder und Scharfrichter, selbst Leineweber und Müller trieben, nach damaliger Meinung, unehrliche Hantierung. Nur diesen unehrlichen Leuten durfte sich das-fahrende Volk anschließen. 1. Jmviefern hat sich die Bedeutung des Wortes „fahren"' verändert? 2. Was bedeutet also eigentlich die Redensart: „Ich fahr' dahin"? Was bedeutet demnach das Wort „Fahrt"? Welche Worte erinnern noch heute an diese Bedeutung? 3. Im Märchen vom „Zaunkönig und Bär" sagt der Bär zu den Kindern des Zaunkönigs, sie seien „unehrliche Kinder". Was soll das bedeuten? 4. Warum besteht heute dieser Unterschied zwischen „ehrlicher und unehrlicher Hantierung" nicht mehr? 5. Welches sind die fahrenden Leute unsrer Tage? 5. Fehde und Faustrecht. Die Fürsten und Herren klagten zu der Zeit nicht bei dem obersten Richter des Reiches, dem Kaiser, sondern übten auf eigene Hand Vergeltung, wenn ihnen jemand unrecht tat. Ebenso machten es die Städte, Adeligen und Ritter. Wer die stärkste Faust hatte, behielt recht: Gewalt ging vor Recht. Das war das Faustrecht. Da entstanden um geringer Ursache willen Streitigkeiten oder Fehden zwischen Fürsten und Herren, Rittern und Städten. Sie griffen zum Schwerte, um sogleich Rache zu üben. Wollte ein Ritter oder Herr eine Fehde beginnen, so sandte er feinem Feinde einen Fehdebrief; darin sagte er sich gänzlich von dem Feinde los und kündigte ihm an, daß er mit einem Heere gegen ihn ziehen werde. Dann dauerte es nicht lange, und ein feindliches Heer belagerte die Burg oder die Stadt. Konnten die Feinde den Belagerten selbst nicht beikommen, so trieben sie den zugehörigen Bauern das Vieh von Stall und Weide, steckten die Häuser in Brand, zertraten Gras und Getreide oder mähten es ab und besäten den Acker mit Unkraut. Der Bauer wurde erschlagen oder gefangen fortgeführt, und niemand ersetzte ihm seinen Schaden oder kümmerte sich um fein Recht. So trieben die Ritter gleich gemeinen Dieben, Wegelagerei und Raub. Sie hatten nur noch Lust am Raufen und rohem Treiben. Aus deu edlen Rittern früherer Zeit waren Raubritter geworden. Sie aber fühlten das Schändliche ihres Treibens nicht einmal und sagten: Reiten und Rauben ist keine Schande, Das tun die besten Herren im Lande.

4. Teil 1 - S. 31

1904 - Hannover [u.a.] : Meyer
— 31 — in ungestümem Angriffe nach und bringt in des Feindes Reihen. Mann kämpft gegen Mann, bis der Sieg errungen worben ist. Die Sieger teilen burchs Los Beute und Gefangene und ziehen heim mit Siegesgesang. 6. Das Gefolge. Außer dem Heerbanne gab es noch eine freiwillige Waffeufreundschaft, die man das Gefolge nannte. Kriegslustige Jünglinge sammelten sich um einen als Anführer bewährten, hochgeachtet! Edeling und schwuren, vereint mit ihm leben und sterben zu wollen. Sie nannten ihn Fürst, b. H. der Vorberste. Träge Ruhe war ihnen verhaßt. Saß der eigene Volksstamm im Frieberr, so zog der Fürst mit seinen Gefolgs-mannen zu beit Völkerschaften, die sich im Kriege befanben. 1. Wie entstanben die Völkerschaften? Nenne solche! Gib ihre Wohnplätze an! 2. Welche Völkerschaft hat in beiner Heimat gewohnt? 3. Suche die Grenzen ihres Laubes zu bestimmen! 4. Wobnrch schützte unsere Völkerschaft ihr Land? Gib Schutzburgen ans unsrer Gegenb an! 5. Wobnrch wirst bu bar an erinnert, daß die benannten Orte Schutzburgen waren ? 6. Warum befestigten die Völkerschaften die Gegenben beim Eintritt nnb Austritt der Flüsse? 7. Kannst bu bir erklären, warum man die Erhöhungen Berge nennt ? 8. Inwiefern ist das Wort Burg mit Berg verwanbt? 9. Gib an, wie unsre Vorfahren das Land befestigten! 10. Unterscheide (Schutzburgen und Ritterburgen! 11. Erkläre die Namen: Herzog, Fürst, Heerbann, Gefolge! 12. Unterscheibe die Bewaffnung unserer Soldaten von berjenigen der Heerbannleute! 13. Unterschieb zwischen einem Herzog von heute und bern Heerbannherzog! 14. Denke, bu wärst ein cherus-fischer Kriegsmann und würbest zum Kampfe gerufen; was hättest bu zu tun? 15. Beschreibe die Heerbannschlacht! Gib durch Zeichnung die Ausstellung der Gegner an! B. Die alten Deutschen und die Mmer. 1. Die Römer und ihr Reich, a. Die Römer. Jenseit des jwhen Alpengebirges, im Laube Italien, wohnten zu der Zeit, ba ^esus lebte, die Römer. Sie hatten ihren Namen von der Stadt Rom, waren von kräftiger, untersetzter Gestalt, hatten schwarzes Haar und gelbliche Hautfarbe. Die Männer gingen metst bartlos und kurzgeschoren. Sie kleibeten sich in ein weites, mantelartiges Gewanb, die Toga. Darunter hatten sie ein bis auf die Knie reichenbes, ärmelloses Untergewanb, die Tunika. Auch trugen sie golbene Ohrgehänge und Armbänber, gingen meist ohne Kopfbedeckung und hatten an den Füßen Sandalen. Sie

5. Teil 1 - S. 55

1904 - Hannover [u.a.] : Meyer
— 55 — ■aber mit deinen Leuten so vorbereitet dahin kommen, daß du Don da, wohin immer der Befehl ergeht, schlagfertig ziehen kannst, nämlich mit Waffen und Gerät und anderen Kriegserfordernissen an Lebensrnitteln und Kleidern, daß jeder Reiter Schild und Lanze, ein zweihändiges und ein kurzes Schwert, Bogen und Köcher mit Pfeilen habe. Dann, daß, ihr habet auf euren Wagen: Hacken, Keile, Maurerbohrer, Äxte, Grabscheite, eiserne Schaufeln und was sonst im Kriege nötig ist. Die Wagen-Dorräte müssen vom Sammelplatze an auf drei Monate reichen, Waffen und Kleider auf ein halbes Jahr. Insbesondere aber gebieten wir euch, wohl darauf zu achten, daß ihr in guter Ordnung zu dem angegebenen Orte ziehet, durch welchen Teil unseres Reiches euch der nächste Weg führt, nämlich, daß ihr euch nicht unterstehet, irgend etwas zu nehmen, außer Futter für das Vieh And Holz und Wasser. Die Leute eines jeden von euch sollen bis zur Ankunft am Sammelplätze immer neben den Wagen und Reitern gehen, damit die Abwesenheit des Herrn nicht Gelegenheit Zu Übertretungen gebe." Das Kapitnlar von Paderborn. 782. (Quellenstück.) a. Es sollen alle Kirchen Christi, die in Sachsen gebaut und Gott geweiht sind, größere und ausgezeichnetere Ehre haben, als die Heiligtümer der Götzen sie genossen haben. Wenn jemand seine Zuflucht in die Kirche nimmt, so soll niemand ihn mit Ge-toalt daraus vertreiben. Und wegen der Ehre Gottes und der Verehrung der Heiligen dieser Kirche möge er ungeschadigt sein an Leib und Leben. — b. Wenn jemand mit Gewalt in eine Kirche eindringt und in ihr mit Gewalt sich etwas aneignet oder die Kirche durch „ Feuer vernichtet, so soll er es mit dem Leben büßen. Wenn jemand einen Bischof, Presbyter oder Diakonus tötet, soll er mit Enthauptung bestraft werden. Wenn einer den Körper des Toten nach heidnischer Sitte verbrennt, soll er es mit dem Leben büßen. Wenn jemand im Volke der Sachsen etwa ungetanst sich verbergen will, soll er mit dem Tode bestraft werden. Wer einen Menschen dem Teufel1) opfert und ihn nach heidnischem Brauche den Dämonen2) zum Opfer darbringt, soll mit dem Tode bestraft werden. Wer die Tochter seines Herrn raubt, soll des Todes schuldig sein. Wer seinen Herrn oder seine Herrin tötet, soll in gleicher Weise bestraft werden. Wenn einer aber nach heimlicher Begehung dieser todeswürdigen Verbrechen freiwillig zum Priester seine Zuflucht nimmt, bekennt und Buße tun will, der soll aus das Zeugnis des Priesters hin das Leben behalten. — 1) Wodan. 2) Heidnische Götter.
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