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3. Bildung. Zur Bildung des Volkes bestehen die besten Unterr'chtö
anstalten, denen die Negierung die väterlichste Pflege und Sorgfalt widl.net
4. Staatsverfassung. Das Königreich ist ein monarchisch-konstitutionekei
Staat. Der König ist das Oberhaupt desselben. Die Krone ist erblicy
im Mannesstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. Die gesetzgebende Ge-
walt übt der König mit Zuziehung des Landtages aus. Die vollziehende
Gewalt steht ihm allein zu.
Den Landtag bilden zwei Kammern, die der Reichsräte und >ie der
Abgeordneten. Alle zwei Jahre versammeln sich dieselben, um der
Landesregierung die Bedürfnisse und Wünsche des Volkes vorzutragen und
über neue Gesetze zu beraten. Der König kann den Landtag zusammeube-
rufen, verlängern, vertagen und auflösen. — Außerdem besteht in jedem
Kreise ein Landrat, der jährlich zur Beratung der allgemeinen Angelegen-
heilen des Kreises beruseu wird. Die Distriktsgemeinden werden durch den
Distriktsrat und den Distriktsausschuß vertreten. —Alle Untertanen tragen
zu den Staatslasten bei.
Sieben Ministerien sorgen für die Vollziehung der Gesetze und für
die Verwaltung des Landes. Dieselben sind: 1. das des Kgl. Hauses und
Des Äußern, 2. der Justiz, 3. des Junern, 4. des Innern für Kirchen- und
Schulangelegenheiten (Ministerium des Kultus), 5. der Finanzen, 6. das
-Verkehrsministerium, 7. des Krieges. Die oberste beratende Sielle ist der
Staatsrat.
In jedem der 8 Kreise besteht eine Regierung, welche sich in die
Kammer des Innern und in die der Finanzen scheidet. Jene hat für
Erhaltung der Ruhe, Ordnnng, Sicherheit und Befolgung der Gesetze Sorge
zu tragen, diese die Ausgaben und Einnahmen zu überwachen. Der Re>
gierung sind unterstellt: Bezirksämter, Magistrate der unmittelbaren Städte,
Rentämter, Forstämter und Bauämter.
Für die Rechtspflege bestehen: Amts-, Land- und Oberlandesgerichte und
ein Oberstes Landesgericht. Schwere Verbrechen, wie z. B. Mord und Raub,
werden von den Schwurgerichten abgeurteilt.
5. Einteilung des Landes, Flächeninhalt und Bevölkerungsdichte.
Bayern zerfällt in 8 Regierungsbezirke oder Kreise, welche ihre Beueunnngen
nach den Hauptlnndesteilen haben. Jeder Kreis enthält eine Anzahl Bezirks-
ämter. Jene sind der amtlichen Reihenfolge nach:
qkm Mill, Lmuptstadt:
1. Oberbayern.......(annähernd) 17000 1,5 Einw. München.
2. Niederbayern............„ 10800 0,7 „ Landshnt.
3. Pfalz....................„ 6000 0,9 „ Speyer.
4. Ober pfalz und Regensburg „ 9700 0,6 „ Regensbnrg
5. Ob erfranken..............„ 7000 0,7 „ Bayreuth.
6. Mittelfranken............„ 7600 0,9 „ Ansbach.
7. Unterfranken u. Asch äffenb. „ 8400 0,7 „ Würzburg.
8. Schwaben und Neuburg . . „ 9500 0,8 „ Augsburg.
(rund) 76000 6,8
Die Bevölkerungsdichte zeigt in den meisten Bezirken 60—80 Menschen
auf deu qkm, nimmt in den Gebirgen und auf den Ebenen des Donauge-
biete« ab, steigt aber im Regnitz-, Main- und Rheintal auf 80—120.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T70: [Stadt Donau München Stuttgart Neckar Nürnberg Ulm Schloß Augsburg Regensburg], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
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der Kunst in München, Musiker an der dortigen Akademie der Ton-
kn nst. Außerdem bestehen in manchen Städten noch zahlreiche Anstalten
für verschiedenartige Zwecke (Fachschulen).
6. Staatsgebiete, Bevölkerung und Wohn Plätze.
Der Staat wird von den Menschen gebildet, welche nach Gesetzen un-
abhängig leben und mithin ein dauerndes Gemeinwesen bilden. Unsere Land-
schast gehört zum Königreiche Bayern. Die Regierungsbezirke
oder Kreise des Gebietes heißen: Schwaben und Neu bürg, Ober-
ba y er n, Nieder bayern und Ober Pfalz. Alles bayerische Land rechts
der Donau bildet Südbayern, das bayerische Land links der Donau
Nordbayern. Letzterem gehört an:
von Schwaben und Neuburg das Ries und der Landstrich von der
Donau an bis zur Grenze am Jura;
von Oberbayern die Gegend um Ingolstadt;
von Niederbayern das Regen- und Jlzgebiet. —
In der Umgebung von Regens bürg greift die (im ganzen nord-
bayerische) Ober Pfalz eiu wenig nach Südbayern über.
Der Abstammung nach gehören die Bewohner des Kreises
Schwaben und Nenburg zu den Schwaben, die in Oberbayern,
Niederbayern und in der Oberpfalz zu den Bayern. Schwaben und
Bayern scheidet der Lech.^
jl. Schlvaben^und Ueutmrg.^
Die Länderbestandteile dieser Provinz sind Erwerbungen, welche ehe-
dem insgesamt znm Herzogtum Schwaben gehörten, das aber seit Konradins
Tod (1268) zerstückelt wurde. Zu den älteren bayerischen Besitzungen gehört
das Herzogtum Neuburg, welches zu Anfang des 16. Jahrhunderts an eine
Seitenlinie der pfälzischen Wittelsbacher kam, 1777 aber wieder mit Bayern
vereinigt wurde. Die neueren Gebiete bilden seit 1800: das Fürstbistum
und die Reichsstadt Augsburg, die gefürstete Abtei und die Reichsstadt
Kempten, die ehemals österreichische Markgrafschaft Burgau und noch
mehrere Reichsstädte und Klöster. — Der größere Teil dieses Kreises gehört
zur Schwäbischen Hochebene. Im Süden finden wir die Algäner
Alpen mit grasreichen Thälern. Der Hanptslnß ist die Donau, welche
bei Ulm den Regierungsbezirk betritt und hier die Jller, dann bei Rain den
Lech aufnimmt. Als kleinere Nebenflüsse der Donau sind noch zu
nennen: Günz, Mindel, Znfam, Schmutter und Wörnitz. — Das
Klima ist besonders mild am Bodensee; hier gedeiht selbst die Rebe. Den
Hauptnahrungszweig der Bevölkerung bildet die Landwirtschast; aber
anch die Gewerbthätigkeit, vorherrschend mit Baumwollspinn- und
Webereien, hat einen höheren Aufschwung genommen; obenan steht
Augsburg. Im Algän blühen Viehzucht und Milchwirtschaft.
Die Kreishanptstadt von Schwaben und Neuburg ist/Augsburg am Lech
mit 89000 Eiuw. Zu den merkwürdigen Gebäuden zählen der Dom und-
TM Hauptwörter (50): [T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T18: [Gebirge Berg Teil Rhein Höhe Wald Fluß Alpen Seite Donau]]
TM Hauptwörter (200): [T93: [Bayern Baden Hessen Württemberg Königreich Sachsen Franken Schwaben Land Rhein], T70: [Stadt Donau München Stuttgart Neckar Nürnberg Ulm Schloß Augsburg Regensburg], T139: [Donau Rhein Main Tiefebene Teil Jura Alpen Tiefland Gebiet Fluß], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
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3. Bildung. Zur Bildung des Volkes bestehen die besten Unterrichts-
aufteilten, denen die Regierung die väterlichste Pflege und Sorgfalt widmet.
4. Staatsverfassung. Das Königreich ist ein monarchifch-konstitu-
tioneller Staat. Der König ist das Oberhaupt desselben. Die Krone ist
erblich im Mannsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. Die gesetzgebende
Gewalt übt der König mit Zuziehung des Landtages aus. Die vollziehende
Gewalt steht ihm allein zu.
Deu Landtag bilden zwei Kammern, die der Reichsräte und die der
Abgeordneten. Alle zwei Jahre versammeln sich dieselben, um der
Landesregierung die Bedürfnisse und Wünsche des Volkes vorzutragen und
über neue Gesetze zu beraten. Der König kann den Landtag znsammenbe-
rufen, verlängern, vertagen und auflösen. — Außerdem besteht in jedem
Kreise eiu Land rat, der jährlich zur Beratung der allgemeinen Angelegen^
heiten des Kreises berufen wird. Die Distriktsgemeindeu werden durch den
Distrikts rat und den Distriktsansschuß vertreten. — Alle Unterthanen
tragen zu den Staatslasten bei.
Sechs Ministerien sorgen für die Vollziehung der Gesetze und für die
Verwaltung des Landes. Dieselben sind: 1. das des Kgl. Hauses und
des Äußern, 2. das der Justiz, 3. das des Innern, 4. das des Innern
für Kirchen- und Schnlangelegenheiten (Ministerium des Kultus), 5. das der
Finanzen, 6. das des Krieges. Die oberste beratende Stelle ist der Staatsrat.
In jedem der 8 Kreise besteht eine Regierung, welche sich in die
Kammer des Innern und in die der Finanzen scheidet. Jene hat für
Erhaltung der Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Befolgung der Gesetze Sorge
zu tragen, diese die Geldangelegenheiten zu überwachen. Der Regierung
sind unterstellt: Bezirksämter, Magistrate der unmittelbaren Städte, Reut-
ämter, Forstämter und Bauämter.
Für die Rechtspflege bestehen: Amts-, Land- iurb Oberlandesgerichte und
eiu oberstes Landesgericht. Schwere Verbrechen, wie z. B. Mord und Ranb,
werden von den Schwurgerichten abgeurteilt.
5. Einteilung des Landes, Flächeninhalt und Bevölkerungsdichte.
Bayern zerfällt in 8 Regierungsbezirke oder Kreise, welche ihre Benennungen
nach deu Hauptlaudesteileu ha'beu. Jeder Kreis enthält eine Anzahl Bezirks-
ämter. Jene sind der amtlichen Reihenfolge nach:
qkm Mill. Hauptstadt:
1. Oberbayern . . . . . . . (annähernd) 17000 1,3 Einw. München.
2. Niederbayern...... „ 10800 0,7 „ Landshut.
3. Pfalz.......... „ 6000 0,9 „ Speyer.
4. Oberpfalz und Regensburg. „ 9700 0,6 „ Regensburg.
5. Oberfranken....... „ 7000 0,6 „ Bayreuth.
6. Mittelfranken.........7600 0,8 „ Ansbach.
7. Unterfranken n. Asch äffenb. „ 8400 0,6 „ Würzburg.
8. Schwaben und Neuburg . . „ 9")00 0,< „ Augsburg.
(rund, 76000 6,2
Die Bevölkerungsdichte zeigt in den meisten Bezirken 60—80 Menschen
anf das qkm, nimmt in den Gebirgen und auf deu Ebenen des Donauge-
bietes ab, steigt aber im Regnitz-, Main- und Rheinthale ans 80—120.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T5: [Rhein Main Wald Thüringer Teil Schwarzwald Gebirge Neckar Saale Jura]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T70: [Stadt Donau München Stuttgart Neckar Nürnberg Ulm Schloß Augsburg Regensburg], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]