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1. Erdkunde - S. 36

1911 - Bamberg : Buchner
36 3. Bildung. Zur Bildung des Volkes bestehen die besten Unterr'chtö anstalten, denen die Negierung die väterlichste Pflege und Sorgfalt widl.net 4. Staatsverfassung. Das Königreich ist ein monarchisch-konstitutionekei Staat. Der König ist das Oberhaupt desselben. Die Krone ist erblicy im Mannesstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. Die gesetzgebende Ge- walt übt der König mit Zuziehung des Landtages aus. Die vollziehende Gewalt steht ihm allein zu. Den Landtag bilden zwei Kammern, die der Reichsräte und >ie der Abgeordneten. Alle zwei Jahre versammeln sich dieselben, um der Landesregierung die Bedürfnisse und Wünsche des Volkes vorzutragen und über neue Gesetze zu beraten. Der König kann den Landtag zusammeube- rufen, verlängern, vertagen und auflösen. — Außerdem besteht in jedem Kreise ein Landrat, der jährlich zur Beratung der allgemeinen Angelegen- heilen des Kreises beruseu wird. Die Distriktsgemeinden werden durch den Distriktsrat und den Distriktsausschuß vertreten. —Alle Untertanen tragen zu den Staatslasten bei. Sieben Ministerien sorgen für die Vollziehung der Gesetze und für die Verwaltung des Landes. Dieselben sind: 1. das des Kgl. Hauses und Des Äußern, 2. der Justiz, 3. des Junern, 4. des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten (Ministerium des Kultus), 5. der Finanzen, 6. das -Verkehrsministerium, 7. des Krieges. Die oberste beratende Sielle ist der Staatsrat. In jedem der 8 Kreise besteht eine Regierung, welche sich in die Kammer des Innern und in die der Finanzen scheidet. Jene hat für Erhaltung der Ruhe, Ordnnng, Sicherheit und Befolgung der Gesetze Sorge zu tragen, diese die Ausgaben und Einnahmen zu überwachen. Der Re> gierung sind unterstellt: Bezirksämter, Magistrate der unmittelbaren Städte, Rentämter, Forstämter und Bauämter. Für die Rechtspflege bestehen: Amts-, Land- und Oberlandesgerichte und ein Oberstes Landesgericht. Schwere Verbrechen, wie z. B. Mord und Raub, werden von den Schwurgerichten abgeurteilt. 5. Einteilung des Landes, Flächeninhalt und Bevölkerungsdichte. Bayern zerfällt in 8 Regierungsbezirke oder Kreise, welche ihre Beueunnngen nach den Hauptlnndesteilen haben. Jeder Kreis enthält eine Anzahl Bezirks- ämter. Jene sind der amtlichen Reihenfolge nach: qkm Mill, Lmuptstadt: 1. Oberbayern.......(annähernd) 17000 1,5 Einw. München. 2. Niederbayern............„ 10800 0,7 „ Landshnt. 3. Pfalz....................„ 6000 0,9 „ Speyer. 4. Ober pfalz und Regensburg „ 9700 0,6 „ Regensbnrg 5. Ob erfranken..............„ 7000 0,7 „ Bayreuth. 6. Mittelfranken............„ 7600 0,9 „ Ansbach. 7. Unterfranken u. Asch äffenb. „ 8400 0,7 „ Würzburg. 8. Schwaben und Neuburg . . „ 9500 0,8 „ Augsburg. (rund) 76000 6,8 Die Bevölkerungsdichte zeigt in den meisten Bezirken 60—80 Menschen auf deu qkm, nimmt in den Gebirgen und auf den Ebenen des Donauge- biete« ab, steigt aber im Regnitz-, Main- und Rheintal auf 80—120.

2. Geographie - S. 23

1902 - Bamberg : Buchner
23 der Kunst in München, Musiker an der dortigen Akademie der Ton- kn nst. Außerdem bestehen in manchen Städten noch zahlreiche Anstalten für verschiedenartige Zwecke (Fachschulen). 6. Staatsgebiete, Bevölkerung und Wohn Plätze. Der Staat wird von den Menschen gebildet, welche nach Gesetzen un- abhängig leben und mithin ein dauerndes Gemeinwesen bilden. Unsere Land- schast gehört zum Königreiche Bayern. Die Regierungsbezirke oder Kreise des Gebietes heißen: Schwaben und Neu bürg, Ober- ba y er n, Nieder bayern und Ober Pfalz. Alles bayerische Land rechts der Donau bildet Südbayern, das bayerische Land links der Donau Nordbayern. Letzterem gehört an: von Schwaben und Neuburg das Ries und der Landstrich von der Donau an bis zur Grenze am Jura; von Oberbayern die Gegend um Ingolstadt; von Niederbayern das Regen- und Jlzgebiet. — In der Umgebung von Regens bürg greift die (im ganzen nord- bayerische) Ober Pfalz eiu wenig nach Südbayern über. Der Abstammung nach gehören die Bewohner des Kreises Schwaben und Nenburg zu den Schwaben, die in Oberbayern, Niederbayern und in der Oberpfalz zu den Bayern. Schwaben und Bayern scheidet der Lech.^ jl. Schlvaben^und Ueutmrg.^ Die Länderbestandteile dieser Provinz sind Erwerbungen, welche ehe- dem insgesamt znm Herzogtum Schwaben gehörten, das aber seit Konradins Tod (1268) zerstückelt wurde. Zu den älteren bayerischen Besitzungen gehört das Herzogtum Neuburg, welches zu Anfang des 16. Jahrhunderts an eine Seitenlinie der pfälzischen Wittelsbacher kam, 1777 aber wieder mit Bayern vereinigt wurde. Die neueren Gebiete bilden seit 1800: das Fürstbistum und die Reichsstadt Augsburg, die gefürstete Abtei und die Reichsstadt Kempten, die ehemals österreichische Markgrafschaft Burgau und noch mehrere Reichsstädte und Klöster. — Der größere Teil dieses Kreises gehört zur Schwäbischen Hochebene. Im Süden finden wir die Algäner Alpen mit grasreichen Thälern. Der Hanptslnß ist die Donau, welche bei Ulm den Regierungsbezirk betritt und hier die Jller, dann bei Rain den Lech aufnimmt. Als kleinere Nebenflüsse der Donau sind noch zu nennen: Günz, Mindel, Znfam, Schmutter und Wörnitz. — Das Klima ist besonders mild am Bodensee; hier gedeiht selbst die Rebe. Den Hauptnahrungszweig der Bevölkerung bildet die Landwirtschast; aber anch die Gewerbthätigkeit, vorherrschend mit Baumwollspinn- und Webereien, hat einen höheren Aufschwung genommen; obenan steht Augsburg. Im Algän blühen Viehzucht und Milchwirtschaft. Die Kreishanptstadt von Schwaben und Neuburg ist/Augsburg am Lech mit 89000 Eiuw. Zu den merkwürdigen Gebäuden zählen der Dom und-

3. Geographie - S. 36

1902 - Bamberg : Buchner
36 3. Bildung. Zur Bildung des Volkes bestehen die besten Unterrichts- aufteilten, denen die Regierung die väterlichste Pflege und Sorgfalt widmet. 4. Staatsverfassung. Das Königreich ist ein monarchifch-konstitu- tioneller Staat. Der König ist das Oberhaupt desselben. Die Krone ist erblich im Mannsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. Die gesetzgebende Gewalt übt der König mit Zuziehung des Landtages aus. Die vollziehende Gewalt steht ihm allein zu. Deu Landtag bilden zwei Kammern, die der Reichsräte und die der Abgeordneten. Alle zwei Jahre versammeln sich dieselben, um der Landesregierung die Bedürfnisse und Wünsche des Volkes vorzutragen und über neue Gesetze zu beraten. Der König kann den Landtag znsammenbe- rufen, verlängern, vertagen und auflösen. — Außerdem besteht in jedem Kreise eiu Land rat, der jährlich zur Beratung der allgemeinen Angelegen^ heiten des Kreises berufen wird. Die Distriktsgemeindeu werden durch den Distrikts rat und den Distriktsansschuß vertreten. — Alle Unterthanen tragen zu den Staatslasten bei. Sechs Ministerien sorgen für die Vollziehung der Gesetze und für die Verwaltung des Landes. Dieselben sind: 1. das des Kgl. Hauses und des Äußern, 2. das der Justiz, 3. das des Innern, 4. das des Innern für Kirchen- und Schnlangelegenheiten (Ministerium des Kultus), 5. das der Finanzen, 6. das des Krieges. Die oberste beratende Stelle ist der Staatsrat. In jedem der 8 Kreise besteht eine Regierung, welche sich in die Kammer des Innern und in die der Finanzen scheidet. Jene hat für Erhaltung der Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Befolgung der Gesetze Sorge zu tragen, diese die Geldangelegenheiten zu überwachen. Der Regierung sind unterstellt: Bezirksämter, Magistrate der unmittelbaren Städte, Reut- ämter, Forstämter und Bauämter. Für die Rechtspflege bestehen: Amts-, Land- iurb Oberlandesgerichte und eiu oberstes Landesgericht. Schwere Verbrechen, wie z. B. Mord und Ranb, werden von den Schwurgerichten abgeurteilt. 5. Einteilung des Landes, Flächeninhalt und Bevölkerungsdichte. Bayern zerfällt in 8 Regierungsbezirke oder Kreise, welche ihre Benennungen nach deu Hauptlaudesteileu ha'beu. Jeder Kreis enthält eine Anzahl Bezirks- ämter. Jene sind der amtlichen Reihenfolge nach: qkm Mill. Hauptstadt: 1. Oberbayern . . . . . . . (annähernd) 17000 1,3 Einw. München. 2. Niederbayern...... „ 10800 0,7 „ Landshut. 3. Pfalz.......... „ 6000 0,9 „ Speyer. 4. Oberpfalz und Regensburg. „ 9700 0,6 „ Regensburg. 5. Oberfranken....... „ 7000 0,6 „ Bayreuth. 6. Mittelfranken.........7600 0,8 „ Ansbach. 7. Unterfranken n. Asch äffenb. „ 8400 0,6 „ Würzburg. 8. Schwaben und Neuburg . . „ 9")00 0,< „ Augsburg. (rund, 76000 6,2 Die Bevölkerungsdichte zeigt in den meisten Bezirken 60—80 Menschen anf das qkm, nimmt in den Gebirgen und auf deu Ebenen des Donauge- bietes ab, steigt aber im Regnitz-, Main- und Rheinthale ans 80—120.
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