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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Mittelalter - S. 234

1896 - Bamberg : Buchner
234 ergriff Heinrich vorbergehend die Partei des kaiserlichen Papstes. Doch nach der Ermordung des Erzbischofs verstand sich der König, um die ffentliche Meinung zu beruhigen, nicht blo zur Kirchenbue, sondern versprach auch Aufhebung aller während feiner Regierung ausgekommenen, der Kirche nachteiligen Verordnungen. b) Auf Heinrich folgten nach einander seine beiden Shne auf dein Thron, erst Richard Lwenherz (118999), der den grten Teil seiner Regierungszeit auerhalb Englands zubrachte teils auf abenteuerlichen Fahrten im heiligen Lande, teils in deutscher Gefangenschaft, teils in Kmpfen mit seinem Todfeind, dem König Philipp Ii. Augustus von Frankreich, dann I o-hann ohne Land (11991216). Wegen der Ermordung seines Neffen (Arthurs von der Bretagne) vom Franzosenknig Philipp Ii. zur Verantwortung gezogen, verlor Johann smtliche englische Besitzungen nrd-lich der Garouue; in einem Streite mit dem Papste Innocenz Iii. mit dem Verluste seines Knigreiches bedroht, bertrug er England dem ppstlichen Stuhle zu Lehen; bei Wiederaufnahme des Krieges mit Frankreich erlitt er mit seinem Neffen, dem Kaiser Otto Iv., die schimpfliche Niederlage beibonvines (1214) und stand im folgenden Jahre wegen feines tyrannischen Willkrregiments im Innern, der Schdigung des englischen Ansehens nach auen einer Erhebung seiner Barone gegenber. Aber gerade des Knigs Schwchen und Fehler wurden zum Glck fr die natio-nale und freiheitliche Entwickelung Englands; der mit den Niederlagen gegen Philipp den Schnen angebahnte Verlust der franzsischen Besitzungen leitete eine Verschmelzung der bisher einander feindlich gegenber-stehenden franzfisierten Normannen und der niederdeutschen Angelsachsen ein, die Erhebung der Barone im Bunde mit den Prlaten und den greren Stdten erzwang den Erla der Magna Charta libertatum" 1215, des Grundsteins des englischen Parlamentes. An und fr sich enthielt der Freibrief nichts Neues, aber das Gewohnheitsrecht, das sich gegenber dem Hanse Plantagenet unzulnglich erwiesen, wurde ersetzt durch den Zwang des geschriebenen Gesetzes. Die Rechte, welche die Barone forderten, galten der ganzen Nation: Sicherstellung Der Kirche gegen Verletzung ihrer Freiheiten, Sicherstellung des Adels gegen willkrliche Steigerung feines Heerdienstes und feiner Lehensabgaben, Sicherstelluug der Brger gegen Beschrnkung ihrer stdti-schen Freiheiten wie gegen finanzielle Ausbeutung, Sicherstellung der buerlichen Pchter gegen gesetzwidrige Erpressungen ihrer Herren, Sicherstellung aller Englnder gegen willkrliche Maregelung ohne gerichtliche Verurteilung seitens der Standesgenossen. Gerade durch diese Vertretung der gemeinsamen Interessen wurde auch das Zusammen-wachsen der verschiedenen Bevlkerungselemente zu einer nationalen Einheit wesentlich gefrdert. Der Schwerpunkt des Freibriefes aber liegt in der Bestimmung, da zu den herkmmlichen Lehensabgaben keine neuen Auflagen gemacht werden drften ohne Bewilligung der Reichsversam m luug der Prlaten und Barone; damit war ein gesetzlich anerkanntes Steuerbewilligungsrecht, eine ver-sassuugsmige Beschrnkung der Regiernngsgewalt des Knigs eingeleitet. Um den

2. Das Mittelalter - S. 53

1896 - Bamberg : Buchner
53 - und Hofverwaltung und waren Beisitzer im Hofgerichte. Neben ihnen aber gab es bereits berufsmige, stndige Rte des Knigs aus den verschie-densten Gegenden des Reiches, welche mit ihrer Ortskenntnis die Zentral-regieruug untersttzen sollten. Dieses consistorium principis" kann als Vorlufer des Hofrates (s. am Schlu!) der spteren Territorialstaaten bezeichnet werden, jenes Hofrates, von dem sich die Vorlufer unserer modernen Ministerien abzweigten. Reichsversammlung und Gesetzgebung. a) Zur Beratung der Reichsangelegenheiten finden jhrlich zwei Ver-sammluugeu statt, eine kleinere im Herbst und eine grere im Frhjahr, bezw. Sommer. Die Herbstversammluug, wozu nur die angesehensten Groen be-rufen werden, erledigt dringendere Sachen selbstndig und bert die Vorlagen fr die groe Reichsversammlung des nchsten Jahres. Die Frhjahrs-, bezw. Sommerversammlung (Maifeld) ist zusammengesetzt aus smtlichen geistlichen und weltlichen Groen und teilt sich in zwei Kammern (Kurien), eine weltliche und eine geistliche, welche je nach dem Beratungsstoffe getrennt oder gemein-schaftlich beraten. Beratungsgegenstnde sind die Angelegenheiten des laufenden Jahres, Fragen kirchlichen wie politischen Inhalts, soweit der König darber Vorlage macheu will. Die Verkndigung der Reichstagsbeschlsse erfolgt ffentlich vor allem am Orte des Reichstags anwesenden Volke. Meist fllt der Reichstag mit der Versammlung aller Waffenfhigen zusammen, die zur nchsten Heerfahrt aufgeboten waren (Heerschau). In der Merovingerzeit bestand die groe Versammlung noch aus der Gesamt-heit aller Freien und fand im Mrz statt (Mrzfeld). Von Pippin ward sie aus militrischen Grnden auf den Mai verlegt (Maifeld). Der Name Maifeld blieb dann auch unter Karl dem Groen, wiewohl sich Karl an den Monat nicht mehr band. b) Die Beschlsse werden in lateinisch geschriebenen Kapitularien zusammengefat (so genannt, weil sie in Kapitel abgeteilt waren), welche teils die alten Stammesrechte ergnzen, teils' ein allgemein gltiges Reichsrecht schaffen sollen. Karl der Groe lie die bereits frher niedergeschriebenen Volks rechte der Salier, Ripuarier und Bayern mit Abnderungen oder Nachtragsbestimmungen ver-sehen, die der Thringer, Sachsen, Friesen aber zum erstenmal aufzeichnen. Die gesetzgeberische Thtigkeit, am umfangreichsten feit der Kaiserkrnung Karls, beschftigt sich mit dem Grten wie mit den, Kleinsten, mit der Rechtspflege, dem Heerdienst, dem wirtschaftlichen und sozialen Leben, der Kirche, der Schule. 4. Distriktsverwaltung. S?) Das Land zerfllt, wie in der germanischen Urzeit, in Gaue, die Gaue in Hundertschaften, die aber nicht mehr persnliche Unterabteil-nngen der Gaubevlkerung, sondern rumliche Unterabteilungen der Gaue sind.

3. Das Mittelalter - S. 54

1896 - Bamberg : Buchner
1 54 An der Spitze des Gaues steht nicht mehr ein von der freien Gau-gemeinde gewhlter Gaufrst, sondern schon seit der Meroviugerzeit ein vom König ernannter Graf (comes). Nach seinen Befugnissen ist er oberster Ver-waltungsbeamter in gerichtlichen, polizeilichen, militrischen, finanziellen An-gelegenheiten. Der Graf hat den Gerichtsbann. d. h. er fhrt den Vorsitz im echten Ding an den verschiedenen Dingsttten seines Gaues; er hat den Volizeibann, d. h. er bt die Sicherheitspolizei und die Verkehrspolizei (Straen, Brcken, Marktwesen): er hat den Heerbann, d. h. er bietet alle Freien seiner Grafschaft zum Heerdienst auf und befehligt sie im Kriege; er hat den Finanzbann, d. h. er zieht die Friedensgelder und Buen ein und erhebt die Abgaben, wo folche herkmmlich sind: damit verbindet er die Aufsicht der die kniglichen Gter. Kurz, er bt nicht blo ein einzelnes, fondern smtliche knigliche Hoheitsrechte innerhalb seines Amtsbezirkes aus. ist ein Vizeknig. . Als Besoldung empfngt er ein Drittel der Grafschastsemkunste wie die Nutznieung von kniglichen Gtern. Von allen frnkischen Staatseinrichtungen hat das Grafenamt die zheste Lebenskraft bewiesen. Noch der Landrichter des 19. Jahrhunderts kann als direkter Abkmmling des frnkischen Grafen bezeichnet werden. Vstn der Spitze der Hundertschaft steht der Centenar, welcher ein Hilfsorgan des Grafen ist und zugleich den Vorsitz im gebotenen Ding an einer einzelnen, innerhalb seiner Hundertschaft gelegenen Dingsttte fhrt. d) Neben den Grafschaften gibt es Verwaltungsbezirke mit rumlich und sachlich erweitertem Wirkungskreise, die militrisch organisierten Mark- arasschasten. , , Sollte Karl wirklich nicht als der Schpfer dieses weise durchdachten Grenz-systems betrachtet werden drfen, fo hat er sicherlich erst diese Einrichtung im ganzen Umkreis seines Herrschaftsgebietes zur Anwendung gebracht. So hat er d.e spanische Mark, die Mark F r i a u l. die a v a r i sch e Mark, die Markgrafschaft auf dem bayerischen Nordgau (bhmische Mark), den limes Sorabicus" (d. i. die Mark in Thringen gegen die Sorben), den limes Saxonicus" (von der Mndung der Elbe bis zur Kieler Bucht, gegen die Abotriten in Mecklenburg), endlich die dnische Mark organisiert. e) Die Grafschaftsverfassung wird durchbrochen von zahlreichen Ge-bitten^ die kein ffentlicher Beamter behufs Ausfhrung einer ffentlichen Amts-Handlung betreten darf, den sogenannten Immunitten Meinngen, Ex-klaven); dazu gehren die Krongter und diejenigen geistlichen und weltlichen Besitzungen, welche durch besondere Verleihungen diese Ausnahmestellung er- langt Habens , m, , ' In den Immunitten werden die Rechte des Staates (Erhebung von Abgaben, von Dienstleistungen, die niedere Gerichtsbarkeit, welche ebenfalls finanziell eintrglich ist, spter auch die hohe Gerichtsbarkeit) nicht von kniglichen Beamten ausgebt, sondern vom Jrnrnunittsherrn, bezw. seinem Beamten (Vogt) und zwar zum Nutzen des ^"^Diese Immunitt ist die Grundlage der spteren Reichsunmittelbarkeit ge-worden. Zahlreiche, besonders bischfliche und klsterliche Territorien, die sich zum

4. Das Mittelalter - S. 111

1896 - Bamberg : Buchner
111 - Berthold von Zhringen, das Herzogtum Krnten, dem begabtesten Vertreter des damaligen Laienfrstentums, Otto von Nordheim (bei Gttingen), das Herzogtum Bayern. b) Das bischfliche Regiment Annos und Adalberts (106266). Gegen das Regiment des niederen Adels am Hofe der Regentin bildete sich eine Verschwrung; die Seele des Unternehmens war Erzbischos Anno von Kln, der bedeutendste Mitverschworene aus den weltlichen Frstenkreisen Otto von Nordheim. Nachdem die Verschworenen das knig-liche Kind der Mutter entfhrt hatten (Kaiserswerther Attentat 1062!) lag die oberste Leitung der Regierung in den Hnden des Erzbischoss Anno, neben ihm bte den grten Einflu Otto von Nordheim. Noch im nmlichen Jahre sah sich aber Anno gentigt, die Regierung mit dem Erz-bischos Adalbert von Bremen zu teilen, der durch sein gewinnendes Wesen die Stellung Annos bald untergrub. Schon Heinrich Iii. hatte den Plan gefat, den ausgedehnten schsisch-thringischen Domnen einen festen Verwaltungsmittelpunkt in Goslar zu geben und durch eine mglichst grnd-liche Ausntzung der hier vorhandenen Hilfsquellen das Knigtum Wirtschaft-lich selbstndig zu machen. Dieser Gedanke wurde jetzt von Adalbert, der die Nhe des Knigtums im Juteresse der Bremer Kirche wnschte, wieder aufgenommen. Darber bildete sich eine Unzufriedenheit, die durch den Angriff Adalberts auf die Unabhngigkeit der Reichsabteien in weitere Kreise getragen wurde. Jetzt sahen die der den Hochmut Adalberts und der ihre Ausschlieung von der Regierung mivergngten Fürsten den Augenblick gekommen, um auf einem Reichstag zu Tribur (1066) den seit einem Jahre mndig erklrten König zur Entlassung Adalberts zu zwingen. Der Wechsel der Erziehung zwischen dem strengen Anno und dem leichtlebigen Adalbert ist fr die Charakterbildung Heinrichs Iv. und fr die ersten Jahrzehnte seiner Regierung verhngnisvoll geworden. ?e) Anfang der Selbstregierung Heinrichs Iv., Maregelung Ottos von Nordheim, schsische Erhebung (1066 75). Otto von Nordheim war der einzige Fürst, welcher bisher bei allen Wand-lungen seinen politischen Einflu zu behaupten gewut hatte. Doch der auf jede Einengung seiner freien Bewegung eiferschtige König hatte das An-denken weder an Kaiserswerth noch an Tribur verloren; die durch eine zweifelhafte Persnlichkeit erhobene Anklage, Otto habe dem König nach dem Leben gestrebt, gengte, um den Herzog durch ein aus schsischen Groen zusammengesetztes Hofgericht fr friedlos erklären und ihm mit allen anderen Eigen und Lehen auch das Herzogtum Bayern absprechen zu lassen (1070). Mit Bayern ward der Schwiegersohn Ottos, Welf (Iv.), belehnt.

5. Das Mittelalter - S. 125

1896 - Bamberg : Buchner
125 bersetzen und durch die Eroberung von Nica und den Sieg bei Dory-Kein in sich den Weg nach Syrien ffnen. Whrend Gottfrieds von Bouillon Bruder, Balduin, die christliche Stadt Edessa am Enphrat eroberte, setzte sich das Hauptheer-in den Besitz der Stadt Antiochien und schlug den gefhrlichen Angriff eines feldschnkischen Entsatzheeres ab. Von hier aus erreichte man im Jahre 1099 das inzwischen durch den fatimidifchen Kalifen von gypten zurckeroberte Jerusalem und nahm es am 15. Juli 1099 mit Sturm. Der Sieg von Askalon der ein gyptisches Heer sicherte die christliche Herrschaft. Herzog Gottfried wurde zum Beschtzer des hl. Grabes gewhlt, sein Bruder und Nachfolger Balduin nahm den Titel eines Knigs von Jerusalem an. Das neue christliche Knigreich trug vllig abendlndischen, speziell franzsischen Charakter. Die wenigen Europer, welche der die (meist christlichen) Eingeborenen herrschten, teilten sich in ziemlich selbstndige Lehens-leute, an ihrer Spitze die Vasallen von Edessa, von Antiochien und von Tripolis, und in eine mchtige.geistlichkeit, an ihrer Spitze der Patriarch von Jerusalem. B. Die Zeit Heinrichs Iv. und Heinrichs V. war aber nicht blo die Zeit des Jnvestitnrstreites, sondern auch der Brgerkriege. Das Zu-sammenwirken beider Momente in Verbindung mit neuen wirtschaftlichen Strmungen hatte auch Wirkungen rein weltlicher Art. a) Das Verhltnis zwischen Knigtum und geistlichem Frstentum wird gelockert, das weltliche Frstentum steigert seine politische Bedeutung auf Kosten beider. Es ist nicht zufllig, da gerade seit dem Anfange des 12. Jahrhunderts eine Reihe von weltlichen Dynastien, die zum Teil bis auf den heutigen Tag sich erhalten haben, in die Erscheinung treten: Staufer, Welsen, Zhringer, Wittelsbacher, Wettiner. Fortan stehen die frstlichen Interessen im Vordergrunde der Reichspolitik, es folgt eine Zeit dynastischer Kmpfe. b) In dem Verhltnis der verschiedenen Stnde zu einander treten Zeichen einer tiefen Ghrnng hervor. Die abhngigen Klassen der Bevlkerung beginnen sich unabhngig zu machen, die Zinsleute in den Stdten vom geistlichen Frstentum, die hrigen Bauern und die Ministerialen vom- geistlichen und weltlichen Grogrundbesitz. Mit anderen Worten, es melden sich die ersten Zeichen des Verfalls des Gro-grundbesitzes, des Aufsteigens derjenigen sozialen Krfte, welche in der Stauferzeit das wirtschaftliche Leben zu beherrschen beginnen, des Brgertums und des Klein-bauerntums.

6. Das Mittelalter - S. 139

1896 - Bamberg : Buchner
139 Schon während seines Feldzugs gegen Rom (Frhjahr 1167) hatten sich neben dem Veroneser Bunde auch die Städte Krernoua, Bergamo, Brescia, Mantua und Ferrara zu einem lombardischen Stdtebund zusammen-geschlossen und die Mailnder in die wieder aufgebauten Mauern ihrer Stadt zurckgefhrt. Nach dem Abzge Friedrichs erweiterte sich der Bund zu einem aus 36 Stdten bestehenden Bundesstaate, an dessen Spitze jhrlich gewhlte Rektoren standen. Auch das Freundschaftsverhltnis Englands zum Kaiser hatte sich wieder gelst. g) Die letzten Kmpfe der Friede von Venedig. Im Herbst 1174 brach Friedrich neuerdings nach Italien auf; nach einem mi-lnngenen Angriff auf die (1168 erbaute) Bundesfestung Alessandria" schlo der Kaiser mit dem in der Ebene von Montebello stehendeu lom-bardischen Entsatzheere einen Prliminarfrieden (1175), der aber nach der Entlastung des kaiserlichen Heeres durch die Mehrheit des lombardischen Stdtebnndes gebrochen wurde. Dem Aufgebote Friedrichs, der fr das Jahr 1176 den entscheidenden Feldzug vor sich sah, leisteten zwar die geistlichen Fürsten Folge, nicht aber der mchtigste Laienfrst, Heinrich der Lwe. 1176 erlag Friedrich bei Legnano nach einem anfnglichen Siege den Lombarden. Damit war der gemachte Versuch, die kaiserfeindliche Koalition durch Vernichtung der Lombarden zu sprengen, gescheitert, aber die Mglich-feit einer Wiederholung dieses Versuchs war damit nicht genommen. Allein die Bischfe, mit deren finanziellen Mitteln und militrischen Aufgeboten Friedrich bisher vornehmlich den Kampf gefhrt hatte, voran die Erzbischfe Christian von Mainz, Wichmann von Magdeburg, Philipp von Kln drangen jetzt auf den Frieden. (Am 1. August) 1177 kam zu Venedig ein sechsjhriger Waffenstillstand mit den Lombarden, ein fnfzehnjhriger Waffenstillstand mit dem König Wilhelm Ii. von Sizilien, der Friede mit der Kirche zu stnde; der Kaiser opferte seinen ohnehin ohnmchtig gebliebenen Gegenpapst Kalixt Iii., den Nachfolger Pafchals Iii., und kehrte in die Gemeinschaft der allgemeinen Kirche zurck. Das wahrscheinlichste Motiv fr die Hilfverweigerung Heinrichs des Lwen ist in den Verhltnissen beg Sachsenlandes zu suchen. Heinrich verfolgte in Sachsen die doppelte Aufgabe, seine Macht auf Kosten der Slaven wie der geistlichen und weltlichen Groen des stlichen Sachsens, die soviel wie reichsun-mittelbar waren, zu erweitern. Bei der fortdauernden Oppositou der fach-fischen Fürsten glaubte Heinrich das Herzogtum fr den Augenblick nicht verlassen zu knnen, ohne seine ganze Stellung daselbst aufs uerste zu gefhrden. Der Ort der Zusammenkunft war wohl nicht Parten--kirchen, sondern Chiavenna; schon die weite Entfernung Partenkirchens mu angesichts der gefhrdeten Lage Friedrichs eine Zusammenkunft daselbst ausschlieen. Allerdings gab Friedrich im Frieden von Venedig den Versuch, das Papst-tum in dieselbe Abhngigkeit zurckzufhren, wie sie vor dem Jnvestiturstreite bestanden

7. Das Mittelalter - S. 224

1896 - Bamberg : Buchner
nicht so lebenskrftig, da der Kaiser mit ihm grundstzlich einen Bund gegen das Frstentum htte eingehen knnen. Ludwig Vit. (11371180) setzte die Politik seines Vorgngers fort und schien durch seine Vermhlung mit der reichsten Erbin der damaligen Zeit, Eleonore v. A au it ani en, das ganze sdwestliche Frankreich, Poitou, Guyeune und Gascogne, in ein unmittelbares Kronland verwandeln zu knnen. Doch nach der Rckkehr vom 2. Kreuzzug trennte sich Eleonore von Ludwig Vii, und brachte das reiche Erbe ihrem zweiten Gemahl in die Ehe. Heinrich Plantagenet, dem Herrn von Anjou, Maine und Touraine, der (1154) auch die Regierung in England und in der damit verbundenen Normandie und Bretagne antrat. b) Seit dem Regierungsantritt des Hauses Plantagenet war der englische König zugleich der mchtigste und gefhrlichste Va-sall des franzsischen Knigs; er beherrschte die gesamte Westhlfte Frank-reichs. Damit begann aber auch die mehrhundertjhrige Feindschaft zwischen Frankreich und England; ein wirkliches franzsisches Knigtum war eben bedingt von der Vertreibung des englischen Vasallen vom franzsischen Boden. Der erste Schritt zur Erreichung dieses Zieles gelang Philipp Ii. Au-gustus, 11801223; in Vollstreckung eines Urteils (f. S. 234) seines Pairs-hoses (d. i. des Gerichtshofes der pares Franciae" oder der hchsten Krn-Vasallen) entri, er dem zweiten Sohn Heinrichs Plantagenet, Johann ohne Land, smtliche englischen Besitzungen mit Ausnahme von Guyeune und behauptete diese in siegreichem Kampfe gegen den wel> fischen Bundesgenossen Johanns, Kaiser Otto Iv., bei Bouvines 1214. Indem er so das Knigtum zum Richter erhob der die Vasallen und zugleich der deren Gebiete seine gesetzgebende Gewalt ausdehnte, erweiterte er auch die Macht der Krone im Innern. Durch Verschmelzung des Pairshofes mit der curia regis, in der die Hof- und Kronbeamten, die ministeriales palatii domini regis" saen, ist das franzsische Par-lament entstanden- nachweisbar zum erstenmal im Jahre 1224. Der in wundervollen Erfindungen unerschpflichen Poesie seiner Zeit entnahm Philipp Ii. hauptschlich, da Karl der Groe, den die Sage als König von Frankreich betrachtete, Herr des gesamten Galliens wie im Norden so, im Sden bis in die Hhe der Pyrenen gewesen war: auf dieses Ziel richtete er alle seine Bestreb- ungen." _ t Die unter Philipp Ii. begonnenen Kreuzzge gegen die sdsranzsi-chen Ketzer" (f. S. 157), die nach ihrem Hauptorte. Albi in der Languedoc. auch Albigenser genannt wurden, und gegen ihren Beschtzer, den Grafen von Toulouse, setzten sich unter der kurzen Regierung Ludwigs Viii. (122326) fort und endigten ebenfalls mit einem Gewinn fr das franzsische Knigtum. In Vollziehung eines welt-liehen Urteils hatte das Knigshaus den Westen Frankreichs erobert, in Vollziehung eines geistlichen Urteils fate es im Sdosten Fu. Unter Ludwig Ix. dem Heiligen, 1226-70 wurde nach glcklicher Beendigung der Albigenserkriege das unmittelbar knigliche Ver-waltungsgebiet auch der den Sdosten Frankreichs ausgedehnt, indem Graf

8. Das Mittelalter - S. 79

1896 - Bamberg : Buchner
79 eingefallen waren. Die Wenden (bis zur Oder) wurden jetzt mit Hilfe der Markgrafen Hermann und Gero nicht mehr blo militrisch unterworfen, Otto ging einen Schritt weiter, indem er nach karolingischem Vorbilde auch die markgrfliche Organisation der flavifchen Lande und die Christiani-fieruug und Germanisierung der flavifchen Völker in Angriff nahm. Um letzteres Ziel zu erreichen und zugleich durch Aufnahme der slavischen Lande in den Verband einer deutschen Kirchenprovinz die politische Ver-bindung zu strken, wurde (968) das Erzbistum Magdeburg gegrndet und ihm eine Reihe von Suffragaubistmeru in den slavischen Grenzgebieten untergeordnet (Havelberg, Brandenburg, Zeitz, Merseburg, Meien). Auch die Bhmen verstanden sich wiederum zur frheren Tribut- und Heeres-Pflicht, felbst die Polen erkannten die deutsche Oberhoheit an. Spter wurde dein Markgrafen Hermann Billung der herzogliche Titel ver-liehen, eine Verleihung, welche der Ausgangspunkt fr das billnngische Herzog-tum in Sachsen geworden ist. Doch erstreckte sich dieses niemals der ganz Sachsen, sondern beruhte lediglich auf einer Mehrzahl von Grafschaften diesseits der Elbe und der selbstndigeren markgrflichen Stellung jenseits der unteren Elbe. Geros Amtsbezirk wurde nach seinem Tode in fnf kleinere Markgraf-schsten zerlegt: Nordmark, Ostmark (Oberlausitz), Meien. Merseburg, thringi-sche Mark. 5. Knigtum und geistliches Frstentum Knigtum und Kaisertum. a) Knigtum und geistliches Frstentum. Der ludolfinische Aufstand hatte den König belehrt, da verwandtschaftliche Bande allein nicht im stnde seien, das Herzogtum unschdlich zu machen, da er vielmehr, um die Reichseinheit dauernd aufrecht zu erhalten, anderer Sttzen bedrfe. Diese fand Otto in den Reichsbischfen und Reichsbten, deren Ernennung dem König zustand. So fllt denn in die Zeit des lndolfinifchen Aufstandes und in die Zeit unmittelbar nach demselben der enge Bund zwischen der Geistlichkeit und der Krone, die Rckkehr zur karoliugischeu Politik. Dem wirtschaftlichen Verfalle der Kirche, wie er seit der Auslsung der karo-lingischen Monarchie eingetreten war, wurde gesteuert, die Bistmer und Reichsab-teien wurden mit ausgedehnten Lndereien ausgestattet, erlangten zu der Immunitt auch Rechte, die dem Knigtum bisher noch vorbehalten waren, wie Marktrecht, Zlle, Mnze, ja selbst Grafschaften. Und diese Politik ist von seinen Nachfolgern fortgesetzt worden. Dagegen hat der König die Herrschaft der die Kirche aufs strengste gebt und die Vorstnde der geistlichen Frstentmer wie ihr Kirchengut mehr noch in den Dienst des Staates als der Kirche gestellt. b) Knigtum und Kaisertum. Sollte der Bund der Krone mit der Geistlichkeit erhalten bleiben, so mute der Kaiser auch Einflu zu gewinnen suchen auf das Haupt der Kirche, den ppstlichen Stuhl. Einflu I

9. Das Mittelalter - S. 90

1896 - Bamberg : Buchner
- 90 Sprengel auf Kosten Wrzburgs und Eichsttts gebildet wurde, konnte erst nach energi-schein Widerspruche der Bischfe von Wrzburg und Eichsttt vorgenommen werden. Bamberg erlangte spter kulturelle Bedeutung als Sitz einer reichen litterarischen Thtigkeit und als Ausgangspunkt fr die Christianisierung und Germanisierung der innerhalb seines Sprengels sitzenden Main- und Rednitzwenden. Das Bild, das die sptere Legende von Heinrich dem Heiligen geschaffen, ist ein Zerrbild. Heinrich war ein tieffrommer Mann, aber ein nicht minder kraftvoller Herrscher, der auch der Kirche gegenber seine Kronrechte festhielt; er bte grundstzlich das Ernennungsrecht der geistlichen Fürsten und nahm mehr als frhere Herrscher die finanzielle und militrische Leistungsfhigkeit der geistlichen Frstentmer fr Reichs-zwecke in Anspruch. Eine von Kaiser Heinrich und Papst Benedikt Viii. geplante allgemeine Kirchenreform hat der fast gleichzeitige Tod der beiden Männer und die unkirchliche Ge-sinnung ihrer nchsten Nachfolger vereitelt. Konrad Il (1024 -1039). Das Kaisertum in seiner grten realen Macht unter Konrad Ii. bersicht. Konrad erffnet die neue Dynastie der frnkischen Kaiser. Ein thatkrftiger Herrscher, unterdrckt er die inneren Unruhen in Deutschland wie den Versuch der Begrndung eines franzsischen Knigtums in Italien, erzwingt er als Rechtsnachfolger Heinrichs Ii. die Vereinigung Burgunds mit Deutschland und Italien und versperrt so auf Jahrhunderte den franzsischen Herrschaftsplnen den Weg nach der Apenninenhalbinsel. Durch kluge Politik befreundet er sich den dnisch-englischen Grostaat im Norden und bricht vollends die polnische Macht int Osten. In seiner innerdeutschen Politik strebt er, die sich erledigenden Herzogtmer an seine Dynastie zu bringen und dem Knigtum zu feinen bisherigen geistlichen Bundesgenossen weltliche zu erwerben in den Reichsministerialen und den kleinen Vasallen. Durch eine hnliche Politik verpflichtet er sich auch den niederen Adel Italiens. 1. Knigswahl. Beim kinderlosen Ableben Heinrichs Ii. trat die Familie jenes Herzogs Otto von Krnten, der (1002) zu Gunsten Heinrichs feinen Kronansprchen entsagt hatte, wieder in den Vordergrund. Konrad der ltere, ein Enkel dieses Otto, ein Urenkel Konrads des Roten, also ein Glied der weiblichen Linie des ottonischen Kaiserhauses wurde zu Karnba am Ufer des Oberrheins zum König gewhlt, nachdem der von Lothringen und Kln in Aussicht genommene Vetter, Konrat der Jngere, zum Rcktritt bestimmt worden war. Die Wahl Konrads erfolgte in Rcksicht auf die Verwandtschast mit dem schsischen Kaiserhause, jedoch kam daneben mit aller Bestimmtheit das Wahlrecht der

10. Das Mittelalter - S. 93

1896 - Bamberg : Buchner
93 - und der Tochter Knuts. Dieser Verlust schien durch den Gewinn der Freundschaft mit dem gewaltigen Herrscher des Nordreiches und durch die Neubelebung der nordischen Mission unter Fhrung Haniburg-Bremens den Zeitgenossen nicht zu teuer erkauft. ^.Innere Politik. Nach solchen ueren Erfolgen kehrte das deutsche Knigtum auch im Innern wieder zu der Kraft zurck, die es unter Otto I. besessen hatte. Zwar die (ihm zugeschriebene) grundstzliche Beseitigung des Herzogtums strebte Konrad nicht an, wohl aber verfgte er der die sich erledigenden Herzogtmer zu Gunsten der kniglichen Familie. Bayern bertrug er nach dem Tode Heinrichs von Ltzelburg (1027) seinem bereits zum Nachfolger im Reiche designierten Sohne Heinrich, demselben lie er auch im neu erworbenen Knigreich Burgund huldigen und verlieh ihm (1038) das erledigte Herzogtum Schwaben. Das Herzogtum Krnten aber behielt der König lngere Zeit in eigener Hand. Obwohl kirchlich vllig gleichgltig, gab Konrad das wertvolle Bndnis mit der Geistlichkeit keineswegs auf und fuhr zugleich im Sinne Heinrichs Ii. fort, das Kirchengut in immer hherem Grade der Krone dienstbar zu machen. Die Besetzung der geistlichen Stellen benutzte Konrad, um durch Erhebung groer Taxen sich eine bedeutende Einnahmequelle zu sichern, ein Verfahren, das der strengkirchlichen Partei spter als Simonie galt. Aber Konrad kehrte nicht blo in die Fustapfen Otto des Groen zurck, die ottonische Verfassung erfuhr durch ihn auch einen weiteren Ausbau. Nach dem Muster der bischflichen Verwaltung wurde die knigliche oder Reichs mini st erialitt, wenn auch nicht erst ins Leben gerufen, immerhin zu einer solchen Blte gebracht, da die nchsten Salier und Staufer in diesem Stande ihre administrative und militrische Hauptsttze finden konnten. Dies befhigte sodann die Krone, das noch vorhandene Knigsgut in ihrer Hand zu behalten, das unrechtmiger Weise abhandengekommene wieder heimzufordern. Neben der Reichsministerialitt schuf Konrad dem Knigtum eine weitere weltliche Sttze in den unter den Herzgen stehenden Vasallen, indem er diesen Erblichkeit ihrer kleinen Lehen verschaffte. Das geschah in Deutschland nicht durch ein Gesetz, sondern von Fall zu Fall. Die Wirkung dieser Politik zeigt sich schon beim Aufstande des Herzogs Ernst von Schwaben; die herzoglichen Vasallen weigerten sich gegen den König zu kmpfen, weil sie diesem hher verpflichtet seien. Nolumus inficiari, quin vobis dem firmiter pro-mitteremus contra omnes, praeter eum, qui nos vobis dedit. Si servi essemus regis et imperatoris nostri et ab eo iuri vestro mancipati, non nobis liceret a vobis separari. Nunc vero. cum liberi simus et libertatis nostrae summum defensorem in terra regem et imperatorem nostrum babeamus, ubi illum deserimus, libertatem amittimus, quam nemo bonus, ut ait quidarn, nisi cum vita simul amittit." (Wipo, Vita Chuonradi imperatoris.) 6. Zweite italienische Reichsheerfahrt (1036 38). Eingreifen zu Gunsten der kleinen Vasallen, Ordnung der unter-
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