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1. Das Mittelalter - S. 111

1896 - Bamberg : Buchner
111 - Berthold von Zhringen, das Herzogtum Krnten, dem begabtesten Vertreter des damaligen Laienfrstentums, Otto von Nordheim (bei Gttingen), das Herzogtum Bayern. b) Das bischfliche Regiment Annos und Adalberts (106266). Gegen das Regiment des niederen Adels am Hofe der Regentin bildete sich eine Verschwrung; die Seele des Unternehmens war Erzbischos Anno von Kln, der bedeutendste Mitverschworene aus den weltlichen Frstenkreisen Otto von Nordheim. Nachdem die Verschworenen das knig-liche Kind der Mutter entfhrt hatten (Kaiserswerther Attentat 1062!) lag die oberste Leitung der Regierung in den Hnden des Erzbischoss Anno, neben ihm bte den grten Einflu Otto von Nordheim. Noch im nmlichen Jahre sah sich aber Anno gentigt, die Regierung mit dem Erz-bischos Adalbert von Bremen zu teilen, der durch sein gewinnendes Wesen die Stellung Annos bald untergrub. Schon Heinrich Iii. hatte den Plan gefat, den ausgedehnten schsisch-thringischen Domnen einen festen Verwaltungsmittelpunkt in Goslar zu geben und durch eine mglichst grnd-liche Ausntzung der hier vorhandenen Hilfsquellen das Knigtum Wirtschaft-lich selbstndig zu machen. Dieser Gedanke wurde jetzt von Adalbert, der die Nhe des Knigtums im Juteresse der Bremer Kirche wnschte, wieder aufgenommen. Darber bildete sich eine Unzufriedenheit, die durch den Angriff Adalberts auf die Unabhngigkeit der Reichsabteien in weitere Kreise getragen wurde. Jetzt sahen die der den Hochmut Adalberts und der ihre Ausschlieung von der Regierung mivergngten Fürsten den Augenblick gekommen, um auf einem Reichstag zu Tribur (1066) den seit einem Jahre mndig erklrten König zur Entlassung Adalberts zu zwingen. Der Wechsel der Erziehung zwischen dem strengen Anno und dem leichtlebigen Adalbert ist fr die Charakterbildung Heinrichs Iv. und fr die ersten Jahrzehnte seiner Regierung verhngnisvoll geworden. ?e) Anfang der Selbstregierung Heinrichs Iv., Maregelung Ottos von Nordheim, schsische Erhebung (1066 75). Otto von Nordheim war der einzige Fürst, welcher bisher bei allen Wand-lungen seinen politischen Einflu zu behaupten gewut hatte. Doch der auf jede Einengung seiner freien Bewegung eiferschtige König hatte das An-denken weder an Kaiserswerth noch an Tribur verloren; die durch eine zweifelhafte Persnlichkeit erhobene Anklage, Otto habe dem König nach dem Leben gestrebt, gengte, um den Herzog durch ein aus schsischen Groen zusammengesetztes Hofgericht fr friedlos erklären und ihm mit allen anderen Eigen und Lehen auch das Herzogtum Bayern absprechen zu lassen (1070). Mit Bayern ward der Schwiegersohn Ottos, Welf (Iv.), belehnt.

2. Das Mittelalter - S. 125

1896 - Bamberg : Buchner
125 bersetzen und durch die Eroberung von Nica und den Sieg bei Dory-Kein in sich den Weg nach Syrien ffnen. Whrend Gottfrieds von Bouillon Bruder, Balduin, die christliche Stadt Edessa am Enphrat eroberte, setzte sich das Hauptheer-in den Besitz der Stadt Antiochien und schlug den gefhrlichen Angriff eines feldschnkischen Entsatzheeres ab. Von hier aus erreichte man im Jahre 1099 das inzwischen durch den fatimidifchen Kalifen von gypten zurckeroberte Jerusalem und nahm es am 15. Juli 1099 mit Sturm. Der Sieg von Askalon der ein gyptisches Heer sicherte die christliche Herrschaft. Herzog Gottfried wurde zum Beschtzer des hl. Grabes gewhlt, sein Bruder und Nachfolger Balduin nahm den Titel eines Knigs von Jerusalem an. Das neue christliche Knigreich trug vllig abendlndischen, speziell franzsischen Charakter. Die wenigen Europer, welche der die (meist christlichen) Eingeborenen herrschten, teilten sich in ziemlich selbstndige Lehens-leute, an ihrer Spitze die Vasallen von Edessa, von Antiochien und von Tripolis, und in eine mchtige.geistlichkeit, an ihrer Spitze der Patriarch von Jerusalem. B. Die Zeit Heinrichs Iv. und Heinrichs V. war aber nicht blo die Zeit des Jnvestitnrstreites, sondern auch der Brgerkriege. Das Zu-sammenwirken beider Momente in Verbindung mit neuen wirtschaftlichen Strmungen hatte auch Wirkungen rein weltlicher Art. a) Das Verhltnis zwischen Knigtum und geistlichem Frstentum wird gelockert, das weltliche Frstentum steigert seine politische Bedeutung auf Kosten beider. Es ist nicht zufllig, da gerade seit dem Anfange des 12. Jahrhunderts eine Reihe von weltlichen Dynastien, die zum Teil bis auf den heutigen Tag sich erhalten haben, in die Erscheinung treten: Staufer, Welsen, Zhringer, Wittelsbacher, Wettiner. Fortan stehen die frstlichen Interessen im Vordergrunde der Reichspolitik, es folgt eine Zeit dynastischer Kmpfe. b) In dem Verhltnis der verschiedenen Stnde zu einander treten Zeichen einer tiefen Ghrnng hervor. Die abhngigen Klassen der Bevlkerung beginnen sich unabhngig zu machen, die Zinsleute in den Stdten vom geistlichen Frstentum, die hrigen Bauern und die Ministerialen vom- geistlichen und weltlichen Grogrundbesitz. Mit anderen Worten, es melden sich die ersten Zeichen des Verfalls des Gro-grundbesitzes, des Aufsteigens derjenigen sozialen Krfte, welche in der Stauferzeit das wirtschaftliche Leben zu beherrschen beginnen, des Brgertums und des Klein-bauerntums.

3. Das Mittelalter - S. 139

1896 - Bamberg : Buchner
139 Schon während seines Feldzugs gegen Rom (Frhjahr 1167) hatten sich neben dem Veroneser Bunde auch die Städte Krernoua, Bergamo, Brescia, Mantua und Ferrara zu einem lombardischen Stdtebund zusammen-geschlossen und die Mailnder in die wieder aufgebauten Mauern ihrer Stadt zurckgefhrt. Nach dem Abzge Friedrichs erweiterte sich der Bund zu einem aus 36 Stdten bestehenden Bundesstaate, an dessen Spitze jhrlich gewhlte Rektoren standen. Auch das Freundschaftsverhltnis Englands zum Kaiser hatte sich wieder gelst. g) Die letzten Kmpfe der Friede von Venedig. Im Herbst 1174 brach Friedrich neuerdings nach Italien auf; nach einem mi-lnngenen Angriff auf die (1168 erbaute) Bundesfestung Alessandria" schlo der Kaiser mit dem in der Ebene von Montebello stehendeu lom-bardischen Entsatzheere einen Prliminarfrieden (1175), der aber nach der Entlastung des kaiserlichen Heeres durch die Mehrheit des lombardischen Stdtebnndes gebrochen wurde. Dem Aufgebote Friedrichs, der fr das Jahr 1176 den entscheidenden Feldzug vor sich sah, leisteten zwar die geistlichen Fürsten Folge, nicht aber der mchtigste Laienfrst, Heinrich der Lwe. 1176 erlag Friedrich bei Legnano nach einem anfnglichen Siege den Lombarden. Damit war der gemachte Versuch, die kaiserfeindliche Koalition durch Vernichtung der Lombarden zu sprengen, gescheitert, aber die Mglich-feit einer Wiederholung dieses Versuchs war damit nicht genommen. Allein die Bischfe, mit deren finanziellen Mitteln und militrischen Aufgeboten Friedrich bisher vornehmlich den Kampf gefhrt hatte, voran die Erzbischfe Christian von Mainz, Wichmann von Magdeburg, Philipp von Kln drangen jetzt auf den Frieden. (Am 1. August) 1177 kam zu Venedig ein sechsjhriger Waffenstillstand mit den Lombarden, ein fnfzehnjhriger Waffenstillstand mit dem König Wilhelm Ii. von Sizilien, der Friede mit der Kirche zu stnde; der Kaiser opferte seinen ohnehin ohnmchtig gebliebenen Gegenpapst Kalixt Iii., den Nachfolger Pafchals Iii., und kehrte in die Gemeinschaft der allgemeinen Kirche zurck. Das wahrscheinlichste Motiv fr die Hilfverweigerung Heinrichs des Lwen ist in den Verhltnissen beg Sachsenlandes zu suchen. Heinrich verfolgte in Sachsen die doppelte Aufgabe, seine Macht auf Kosten der Slaven wie der geistlichen und weltlichen Groen des stlichen Sachsens, die soviel wie reichsun-mittelbar waren, zu erweitern. Bei der fortdauernden Oppositou der fach-fischen Fürsten glaubte Heinrich das Herzogtum fr den Augenblick nicht verlassen zu knnen, ohne seine ganze Stellung daselbst aufs uerste zu gefhrden. Der Ort der Zusammenkunft war wohl nicht Parten--kirchen, sondern Chiavenna; schon die weite Entfernung Partenkirchens mu angesichts der gefhrdeten Lage Friedrichs eine Zusammenkunft daselbst ausschlieen. Allerdings gab Friedrich im Frieden von Venedig den Versuch, das Papst-tum in dieselbe Abhngigkeit zurckzufhren, wie sie vor dem Jnvestiturstreite bestanden

4. Das Mittelalter - S. 94

1896 - Bamberg : Buchner
94 italienischen Verhltnisse. Italien suchte sich Konrad Ii. dadurch zu sichern, da er die italienischen Bistmer mit deutschen Geistlichen besetzte und die italienischen Laienfrsten mit deutschen Frstenhusern in Verbindung brachte. Dieser kaiserlichen Politik arbeitete Erzbischof Aribert von Mai-l a n d, welcher eine fast unabhngige kirchliche und weltliche Stellung einnahm, entgegen. Auf seinem zweiten italienischen Zuge untersttzte daher Konrad Ii. gegen Aribert und die diesem verbndeten groen Lehenstrger (Kapitne) die gedrckten kleinen Lehenstrger' (Valvasallen, Aftervasallen); doch gelang es ihm nicht, den Trotz des Erzbischofs von Mailand dauernd zu brechen. Um so wirksamer griff er in die unteritalienischen Verhltnisse ein; der gewaltthtige Fürst (Pandulf) von Kayna wurde entsetzt, der von Salerno (Waimar) auch mit Kapna belehnt, der Normanne Rainulf im Besitze der Grafschaft Averfa, in Lehensabhngigkeit von Salerno besttigt und damit die Normannen als neue Macht im staatlichen Leben Italiens anerkannt. Bald nach seiner Rckkehr von Italien ist Konrad gestorben. In Italien sicherte Konrad durch ein Lehensgesetz (1037) Den kleinen Lehenstrgern Erblichkeit der Lehen zu. Lehensstreitigkeiten zwischen den groen nnb kleinen Lehenstrgern sollten im Lehensgericht durch Schffen Dorn Stande des Angeklagten entschieden werden. uerung Konrads - Si Italia modo esurit legem, concedente Deo bene legibus hanc satiabo." Neben der Stellung. die er als Stellvertreter Christi", wie ihn Wipo bezeichnet, an der Spitze der Kirche einnahm, tritt doch in ihm das alte, fast ent-schwnndene Bild des germanischen Krieger- und Bauernknigs, der auf und von seinen Hfen aus das Volk regiert, wieder deutlich erkennbar hervor. Er ist noch einmal als König zugleich der grte Hofbesitzer und der grte Haushalter seines Volkes." (Nitzsch.) 6. Heinrich Iii. (10391056). Das Kaisertum in seiner idealsten Gestalt. bersicht. Die von Konrad Ii. hinterlassene Machtflle behauptet sein Sohn und Nachfolger Heinrich Iii. in siegreichen Kmpfen gegen einen panslavistischen Versuch Herzog Bretislavs von Bhmen und erwirbt hiezn Ungarn. Kann er dieses auch fr die Dauer nicht festhalten, immerhin ge-winnt er fr Deutschland die Leitha als sichere Sdostgrenze. Ein Friedens-frst, frdert er fr Burgund den Gottesfrieden, bringt er fr Deutschland einige Jahre des Friedens und der Vershnung durch das unmittelbare Bei-spiel von oben. Im Gegensatz zu seinem Vater ein halb priesterlicher Charakter, befreit er die Kirche vom Schisma, untersttzt er die Bestrebungen gegen die

5. Das Mittelalter - S. 212

1896 - Bamberg : Buchner
212 - Pfalz und Herzog Ludwig der Reiche von Bayern-Landshut, standen (Sieg Friedrichs bei Seckenheim [das Mahl zu Heidelberg!"^, Ludwigs bei Giengen 1462).t 9?ach der Wahl Maximilians zum rmischen König (1486) brachte Erzbisch of Berthold von Mainz die Reichsreformbewegung in der Richtung nach einem stndischen Reichsregiment, nach einem Reichs-kammergericht, nach Landsriedenskreisen wieder in Flu. Das Ergebnis dieser Reformbewegung in der Zeit Friedrichs Iii. war ein besseres Zu-sammeuwirkeu der Fürsten und Städte, eine geordnetere Stellung der letzteren auf den Reichstagen (als eines dritten Kollegiums neben dem der Fürsten und Kurfrsten), die Grndung eines zweiten schwbischen Bun-des 1488, gerade 100 Jahre nach dem Ende des ersten. Dieser zweite schwbische Bund, der im Gegensatze zu dem ersten aus Stdten und Fürsten und Herren zusammengesetzt war und bald glnzende Erfolge sowohl den Friedensbrechern im Innern als dem Auslande gegenber erzielte, zeigte mit seinem Bundesrate, seiner Bundeskasse, seinem Bundesheere im kleinen, welche Reform dem Reiche not that. Eine bundesstaatliche oder stndische Reichsreform entsprach einzig und allein den Verhltnissen der Zeit, eine streng monarchische Reichsresorin lag auer dem Bereiche der Mglichkeit. Die Forderung nach einem stndischen Reichsregiment, nach einem ewigen Landfrieden, nach einem Reichskammergericht, nach Landfriedenskreisen find seitdem nicht mehr verstummt und haben, wie die militrischen Reform-bestrebungen der Hussitenzeit, unter Maximilian I. und K a r l V. zu dauern-{jden Institutionen gefhrt. Gefahren im Osten von Trken und Ungarn. .Inzwischen hatten die Trken Konstantinopel erobert (1453) und die ganze Balkan-Halbinsel ihrer Herrschaft einverleibt; von hier aus bedrohten sie nicht mehr blo Ungarn, fondern auch das Reich, drangen bereits nach Krain und Steiermark vor. Vergebens bemhte sich der Papst Pius Ii., durch einen allgemeinen Kreuzzug der christlichen Fürsten und Völker Europa von den Trken zu befreien. Man hielt Reichstage der Reichstage, ohne aber bei der Engherzigkeit des Kaisers, der lediglich den Schutz seiner eigenen Erb-lande im Auge hatte, und der Lauheit der Fürsten zu Thateu zu kommen. Infolge der Teilnahmslosigkeit des Reiches sahen sich die Ungarn bei ihren Kmpfen gegen die Trken auf sich selbst angewiesen. Die osmanifchen Trken, ursprnglich eigentlich kein Volk, sondern eine Kriegerschar, stammen, wie die seldschnkischen Trken, aus Turkestan und erscheinen zuerst um 1200 in Kleinasien im Dienste der Sultane von Jkonium. Aber schon um das Jahr 1300 (nach dem Falle des Sultanates von Jkonium) waltete Osman, welcher der Kriegerschar den Namen gegeben, als selbstndiger Sultan. (Hauptstadt des Reiches wurde gegen das Ende seines Lebens Brussa am Olymp. Unter seinem Sohn Urchan, welcher neben der osmanischen Reiterei (denspahis) die Futztruppeder Janitscharen organisierte, rckten die Trken das Reich auf Kosten der byzantinischen

6. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 62

1909 - Bamberg : Buchner
62 Neue Geschichte. erklrte das Reich den Schweden gleichfalls den Krieg (1675). Vertreibung der Fremdlinge aus Wismar, Bremen und Verden, und Eroberung Schwedisch-Pommerns durch den Groen Kurfrsten. Nun fallen die Schweden unter Horn in das Herzogtum Preußen ein. Rasch eilt der Kurfürst auch dorthin. Im Januar 1679 berschreitet er das gefrorene Frische und Kurische Haff und wirft die Schweden bis der Riga zurck. Auf dem Kriegsschauplatz am Oberrhein hatte am Tag vor der Schlacht von Sehrbellin Montecncnli das Treffen von Sabach zwar gewonnen (Tureune blieb iu der Schlacht), aber in der Folge wenig mehr ausgerichtet. Der Friede von Nymweqen (1678) beendigte den faulen Feldzug. Ludwig Xiv. erhlt Freibu^Jtsl, verschiedene Reichsstdte im Elsa und das Recht, durch Lothringen Heerstraen ins Elsa zu bauen. Das Reich geht leer aus und gnnt nicht einmal dem Groen Kurfrsten den Besitz Vorpommerns. Vielmehr wurde dieser Held im Frieden von St. Ger-main (1679) durch Ludwig Xiv. zur Herausgabe seiner Eroberungen an Schweden geztvungen. Da lie er eine Schaumnze schlagen mit der Umschrift: Exoriare ali^uis nostris ex ossibus ultor!" Auferstehu soll einer aus unfern Gebeinen, ein Rcher!" (Virgils neis 4, 625). Vom Kaiser um den Besitz der pommerscheu Kste betrogen, schliet der Kurfürst mit Frankreich einen Vertrag (1679), der den franzsischen Truppen Durchzug durch brandenburgisches Gebiet und Ludwig Xiv. bei der nchsten Kaiserwahl Brandenburgs Stimme und Untersttzung, dem Kurfrsten selbst aber betrchtliche franzsische Jahrgelder zusichert. Nachdem Ludwig Xiv. auf diese Weise seinen gefhrlichsten Feind unter den Fürsten des Reichs zum Freund gemacht und so das Reich einer seiner krftigsten Sttzen beraubt hatte, fetzte er die Rennio nskammern ein (1680/84). Diese Wiedervereinigungskammern, nmlich Gerichtshfe in Metz, Befantzon und Breisach, hatten den Auftrag, alle diejenigen Landesteile ausfindig zu machen, die irgendwie einmal zu den i. I. 1648 an Frankreich abgetretenen Gebieten gehrt htten. Demnach sollten Zweibrcken, Bitsch, Homburg, Straburg, Speier, Ger-Mersheim, Ltzelstein, Mmpelgard u. a. mit Frankreich vereinigt werden. I Spter lie Ludwig Xiv. sogar durch seine Hofgelehrten die Ansicht verbreiten, ganz Deutschland msse mit Frankreich vereinigt werden, da Deutschland schon unter Karl d. Gr. zu Frankreich gehrt habe. Durch die Ttigkeit dieser Kammern be-mchtigte sich Ludwig Xiv. ohne Schwertstreich vollends des ganzen Elsasses. So wird im Jahre 1681 Stra brg französisch, und in der Folge durch den Festungsbaumeister Baubau in eine gewaltige Festung, die Zwingburg Sd-deutschlands, umgewandelt^)Der Kaiser mu diesen Gewalttaten unttig zusehen, da er im Osten durch einen Aufstand in Ungarn1 und einen damit zusammenhngenden groen Trkenkrieg vollauf beschftigt ist. Trkeneinfall in Nieder-fterreich. Flucht des Kaisers nach Linz. Belagerung Wiens durch die Trken (Sommer 1683). Die Wiener, angefeuert vom greifen Feldzeugmeister Grafen Rdiger vonstarhemberg, halten zwei Monate stand. Endlich am 6. Sep-tember kndigen Raketen die Ankunft eines Entsatzheeres an. Es sind die Polen 1 Hervorgerufen durch die Gewaltsamkeit, womit der Kaiser in Ungarn die Gegenreformation durchzufhren suchte. Der Fhrer der Aufstndischen, Emmerich Tkly, trat mit den Trken in Verbindung. . z 328

7. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 174

1909 - Bamberg : Buchner
174 Anhang. Ulm, Heilbronn und Reutlingen; 8. aus 17 Abgeordneten zweier sogen. Landes-Wahlkreise: (9 aus Neckarkreisiagstkreis und 8 aus Schwarzwaldkreisdonaukreis) zusammen aus 92 Mitgliedern. Mitglieder der beiden Kammern knnen nur solche Personen sein, die am Tag ihrer Wahl oder Ernennung das 25. Lebensjahr bezw. ihre Minderjhrigkeit zurckgelegt haben. Auerdem mssen sie mann-lichen Geschlechts sein, die wrttembergische Staatsangehrigkeit und einen Wohnsitz im Knigreich nachweisen. Der Gewhlte ist als Abgeordneter nicht des einzelnen Wahlbezirks, sondern des ganzen Landes anzusehen und hat sein Stimmrecht in Person auszuben1. Niemand kann eine doppelte Stimme führen. Die Mitglieder der beiden Kammern erhalten fr ihre Ttigkeit im Landtag Taggelder und freie Fahrt. Die Berechtigung zum Whlen der Abgeordneten der Zweiten Kammer steht jedem unbescholtenen wrttembergischen Staatsbrger zu, der das 25. Lebensjahr zurckgelegt hat. Der Landtag oder die Stnde tagen in Perioden von je 6 Jahren. Nach Ablauf einer solchen Periode mu eine neue Wahl smtlicher durch Wahl berufenen Mitglieder der Stndeversammlung angeordnet werden. Innerhalb des 6jhrigen Zeitraums unterscheidet man 2 Sitzungsperioden. Eine solche Sitzungs- oder Landtagsperiode umfat 3 Jahre. Es mu deshalb der Landtag jedenfalls alle 3 Jahre einberufen werden. Im brigen kann er nach Bedarf auch vorher oder dazwischenhinein oder jedes Jahr einberufen werden. Jedenfalls aber mu er 3mal auf je 2 Jahre den Staatshaushalt beraten. Der Landtag wird erffnet, wenn er nach einer Schlieung oder Entlastung oder aber nach Neuwahlen einberufen wird. Die Erffnung geschieht durch den König oder durch einen dazu bevollmchtigten Minister; desgleichen die Schlieung oder Entlassung nach einer 3jhrigen Periode. Dagegen erfolgt die zeitweilige Ber-tagung innerhalb einer Periode nur durch ein knigliches Rmrm Aufgelst wird der Landtag durch den Auflsungsbefehl, wenn die 6 Jahre um sind, fr die die Wahlen vorgenommen worden waren. Mit der Auflsung erlscht die Mitgliedschaft zur Stndeversammlung. Bis zu den vollzogenen Neuwahlen fehlt dann eigentlich eine Volksvertretung der Regierung gegenber. Dafr besteht der Stndische Ausschu. Doch mssen sptestens innerhalb von 6 Monaten die Neuwahlen vorgenommen werden. Eine Auflsung des Landtags kann brigens auch in auerordentlicher Weise jederzeit erfolgen, wenn sich nmlich Regierung und Volksvertretung der eine wichtige Gesetzesvorlage grundstzlich nicht einigen knnen. 1 Nur die Standesherren knnen sich im Verhinderungsfall durch einen im Mannsstamm Verwandten vertreten lassen. i . /totf' ixall .. /> </;>, I 0/1 () Wtb -v-Tu (j W' 7 M M 440 1

8. Leitfaden der Bayerischen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 90

1908 - Bamberg : Buchner
90 Innere Geschichte 1806-25. allgemein. Es ist den Baient gestattet, in einen andern Bundesstaat, welcher erweilich sie zu Untertanen annehmen will, auszuwandern. . wenn sie den gesetzlichen Verbindlichkeiten gegen ihr bisheriges Vater-land Genge geleistet haben. V. Die Kron-mter werden als oberste Wrden des Reichs ... als Thron-Lehen verliehen. Den vormals Reichsstndischen Fürsten und Grasen werden alle jene Vorzge und Hechte zugesichert, welche in dem ihre Verhltnisse bestimmenden besonderen Edicte ausgesprochen sind. (Beilage Iv.)1) Vi. Die zwey Kammern der allgemeinen Versammlung der Stnde des Reichs sind: a) die Reichs-Rthe, b) die Abgeordneten ). Die Kammer der Reichs-Rthe ist zu-sammengesetzt aus 1. den volljhrigen Prinzen des Kniglichen Hauses-2. den Kron-Beamten des Reichs; 3. den beyden Erz-Bischfen- 4. den Huptern der ehemals Reichsstndischen frstlichen und grflichen Familien, als erblichen Reichs-Rthen. . . ; 5. einem vom Könige ernannten Bischfe und dem jedesmaligen Prsidenten des protestantischen General-Consistoriums; 6. aus denjenigen Personen, welche der König ent-weder wegen ausgezeichneter dem Staate geleisteter Dienste, oder wegen ihrer Geburt, oder ihres Vermgens zu Mitgliedern dieser Kammer entweder erblich oder lebenslnglich besonders ernennt. Rlle schs Jahre wird eine neue Xdahl der Abgeordneten vorgenommen, -und sonst nur in dem Falle, wenn die Kammer von dem Könige aufgelset wird. Die Rittrge der die Staats-Ruflagen geschehen zuerst in der Kammer der Abgeordneten... Vii. Ohne den Benrath und die Zustimmung der Stnde des Knigreichs kann kein allgemeines neues Gesetz, welches die Freyheit der Personen oder das Eigenthum der Staatsangehrigen betrifft, erlassen, noch ein schon bestehendes abgendert, authentisch erlutert oder aufgehoben werden. Der König erholt die Zustimmung der Stnde zur Erhebung aller directen Steuern, so wie zur Erhebung neuer indirecten Ruflagen, oder zu der Erhhung oder Vernderung der bestehenden. Den Stnden wird daher nach ihrer (Erffnung die genaue bersicht des Staatsbedrfnisses, so wie der gesammten Staatseinnahmen (Budget) vorgelegt werden ... Jeder einzelne Staatsangehrige sowie jede Gemeinde kann Beschwerden der Verletzung der constitutionellen Rechte an den Landtag und zwar an jede der beiden Kammern bringen. . . (Fassung von 1872, wenig gendert). Kein Mitglied der Stnde-Versammlung kann während der Dauer der Sitzungen ohne Einwilligung der betreffenden 1) Mehrere hier und in den Beilagen Vviii dem hohen und niederen, ehemals reichsunmittelbaren Adel zugebilligte Vorrechte sind an dieser Stelle, weil spter aufgehoben (f. u.), nicht erwhnt. 2) Sie wurden zuerst nach Stnden gewhlt.

9. Neuzeit - S. 119

1889 - Hannover : Helwing
Friedrich Wilhelm Iv. 119 -Mwmzmsmk Mowmmz n mofie die Truppen zurckziehen, wenn echte.emner Brger ncy eine zgellose Volksherrschast die Oberhand, unter der m der nchsten Ssn J eine" murtcilt"" Otb'"ffm> ^e'r W^"rstnd gegn die Demokraten. der Berlin, wo der Pbel sogar das Zeughaus ^strmt hatte wurde zur Ausrechthaltung der Ruhe und Ordnung der Belagerung-mftanb unter enerat 's r a n e I verhngt ; damit kehr e dl Ruhe:_n die Hauptstadt zurck. Das Frankfurter Parlament vollendete.^dessen im Mrz 1849 die deutsche Reichsverfassung und trug $^nch Mm Iv von Preußen die deutsche Kaiserkrone an Dieser aber wollte die Kaiserwrde nicht aus den Hnden des Volkes allem, sondern nur im Einverstndnis mit allen Fürsten Deutschland annehmen und da solches ohne Gewalt nicht zu erreichen gewesen wre, lehnte er die Krone ab. Statt dessen gab der König m Verbindung ^it den Abge-ordneten in Berlin seinem eigenen Lande eme neue Verfassung1850 dieselbe welche mit geringen nderungen noch heute besteht. An der Spitze des Landes steht der König, ihm zur Seite zw et amm cm, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten m jenem Wen auer den grojhrigen kniglichen Prinzen teils erbliche, teils vom Könige auf'lebenszeit ernannte, teils gewhlte Mitglieder .fr dieses werden die Abgeordneten alle fnf Jahre vom Volke neu gewhlt. Beide
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