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1. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 540

1877 - Leipzig : Teubner
540 . Inachos dieselbe ausdrücklich durch die lex curiata de imperio verliehen war, d. H. in königlicher Zeit der rex, in republikanischer die consules, der dictator, die praetores. Sie ist verschieden von der potestas, derjenigen Amtsgewalt, die nicht blos den genannten magistratus cum imperio, sondern auch den andern Magistraten zukam. Das imperium konnte über die Dauer der Amtszeit prorogirt werden (proconsulea, propraetores), auch ward es bisweilen in außergewöhnlicher Weise Privaten verliehen. Es war in seinem Ursprünge das höchste Befehlsrecht im Krieg und Frieden, mit dem Rechte über Leben und Tod der Bürger; wurde dann aber in republikanischer Zeit in manigfacher Weise beschränkt. Als Ausfluß desselben erscheint noch am Ende der Republik: a) die Vorsteherschaft des gesammten Militärwesens nebst dem Recht über Leben und Tod des Soldaten, doch nur im Kriege, b) die Eivil-jnrisdietion mit dem Recht, Ungehorsame durch Multen oder Gesängniß zu strafe». Das imperium der Consnln war gegenüber dem der Prätoren ein maius imperium, das der Prätoren gegenüber dem der Consnln ein minus. Das Imperium der Statthalter in den Provinzen war durch die Grenzen der Provinz beschränkt (finitum); das imperium aber, welches z. B. Pompejns im Seeräuberkriege erhielt, hieß, weil es nicht auf eine einzelne Provinz beschränkt war, infinitum. Auch dieses imperium der Statthalter konnte prorogirt werden, bis die lex Julia oder lex de pro-vinciis dies für die prätorischen Provinzen verbot, für die eonsularischen ans 2 Jahre beschränkte. Cic. Pliil. 1, 8. Dio Cass. 43, 25. Inachos, 7va^og, 1) der älteste König von Arges, eigentlich der Gott des gleichnamigen Flnsses, ein Sohn des Okeanos und der Tetys, der die Argiver nach der denkalionischen Flut von den Bergen in die Ebene geführt und diese wohnlich gemacht haben sollte, indem er die Gewässer derselben in den nach ihm benannten Fluß zusammenleitete. Als Poseidon und Hera über den Besitz von Argos stritten, entschied er zu Gunsten der Hera und opferte ihr. Er galt für einen Ureinwohner des Landes, ward aber von der späteren Sage für einen eingewanderten Aegypter erklärt. Er erzeugte mit einer melischen Nymphe oder mit seiner Schwester Argeia den Phoroneus, Aigialeus, die Jo und den Argos Panoptes. — 2) der bedeutendste Fluß der peloponnesischen Landschaft Argolis, j. Panitza, entspringt auf dem Lyrkeion an der Grenze Arkadiens, nimmt links den Kephissos und rechts den unter den Mauern von Argos vorbeifließenden Eharadros (j. Serins) auf und fällt dann in die nördlichste Spitze des ar-golifchen Meerbusens; oft freilich versumpft er, bevor er das Meer erreicht — 3) rechter Nebenfluß des Acheloos, der im nördlichen Theile des Pindos entspringt und bei seiner Vereinigung mit dem Ach. denselben an Größe übertrifft. — 4) rechter Nebenfluß des untern Spercheios, j. Vi-stritza. Inartme f. Aenaria. Inäros s. Artaxerxes, 1. Incendium, absichtliche Brandstiftung, wurde in den Xii Tafeln mit Harter, uns unbekannter Strafe bedroht Die lex Cornelia de sicariis fubfnrnirte dieses Verbrechen unter das Verbrechen — India. des Mordes, die lex Pompeia de vi und lex Julia de vi auch unter das Verbrechen der Gewaltthat. Die Strafe war aquae et ignis inter-dictio, s. Exilium. Incensus. Wer sich dem Census entzog, wurde als ein des Bürgerrechts Unwürdiger in die Sklaverei verkauft (Cic. Cacc. 34.), vor Alters vielleicht mit dem Tode bestraft. Liv. 1, 44. Incestus, von in und castu-s, bezeichnet 1) in religiöser Hinsicht Unkeuschheit der Vestalinnen, s. Hestia, 4., und Entweihung des Heiligthums durch andere Personen, wie z. B. Clodius angeklagt wurde, s. Claudii, 20.; — 2) verbotene Verbindung zwischen Blutsverwandten oder Blutschande, z. B. zwischen Geschwistern u. s. w. Incubatio s. Divinatio, 4. Index hieß in Rom derjenige, welcher die Thäter eines Verbrechens oder die zu einem beabsichtigten Verbrechen Verschworenen bei bet Obrigkeit anzeigte. Eine solche Anzeige hieß in Griechenland ^rjwaig; die Behandlung derselben war im wesentlichen überall gleich. Sie waren nur bei großen Verbrechen gegen den Staat und das allgemeine Beste zulässig, z. B. Brandstiftung, Verschwörung, Verrath n. s. w. In den Zeiten der Republik machten blos gemeine Personen, namentlich Sklaven, solche Anzeigen und empfingen dafür vom Senat und vom Volke Belohnungen zuerkannt, wie Geld, das Bürgerrecht oder die Freiheit. Zahlreiche Beispiele hat Livins (2, 5. 4, 45 61. 8, 15. 18. 26, 14.). Vgl. Cic. Süll. 18. Cat. 3, 4. In der Kaiserzeit wurde den wegen Majestätsverbrechen Angeklagten die Strafe erlassen, wenn sie sich bereit erklärten, Anzeigen zu machen (Tac. ann. 6, 7. 15, 71.); es scheinen die Indices großen Einfluß gehabt zu haben (das. 6, 9.). India, ’Ivslk, r] ’lvstyiri, nannten die Alten die große Ländermasse, welche gegen N. (geschieden durch die Gebirge Paropamisos, Jmaos, Emodos) an Scythia extra Imaum, Serika und das Land der Siuä, gegen O. an letztere und den östlichen Ocean, gegen S. an den indischen Ocean, gegen W. (durch den Jndos geschieden) an Gedrosien, Arachosien und das Land der Paropamisaden grenzte. Ueber die Größe herrschten sehr verschiedene, zum Theil übertriebene Vorstellungen (V8 der ganzen Erdoberfläche): die wahre Länge betrug etwa gegen 400 g. M., die größte Breite Vorderindiens 350, die geringste 100 g. M. Arr. 5, 6, 2. 7, 20, 2. 8. Ptolemaios (der an einen Zusammenhang der nach Süden gewendet gedachten Ostküste mit Afrika dachte) scheidet das Ganze in India intra und extra Gangem (17 svzog und sxrog Fayyov ’Ivsikt]). Außer den schon genannten Gebirgen sind zu merken in India extra Gangem das sema nthinische (j. birmanische) Geb., die damassischen Berge (j. Pahimapan) n, s. w; im diesseitigen Indien: Uxenton, j. Goandy, westlich vom Ganges an den Ou. des Adamas; Vindion, j. Vindhyageb, südl. davon Bitigo, wahrscheinlich das heut. Gatesgeb., tt. a. Die Flüsse des Landes entspringen alle auf den nördlichen Grenzgebirgen und ergießen sich in den indischen Ocean: Seros (j. Men am?), Do-rias (Salnen?), Doanas(Jrawaddy), der Ganges (Ganga), angeblich der größte Strom der Erde, mit seinen Nebenflüssen, unter denen die bedeutendsten links Oidanes oder Dyardanes,

2. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 541

1877 - Leipzig : Teubner
Indigetes j. Brahmaputra, auf der rechten S. Diamuua oder Jomaues, j. Dschumna; Manäbas, j. Mahauada, Maisolos, j..Godavery, Tynna, j. Krifchna, Ehaberos, j. Cavery, Namldes, j. Nerbudda, Der Judos mit feinen Nebenflüssen (Hydaspes, Akesines, Hydraotes, Hyphasis, Zara-dros links, und Kophen, j. Kabul, rechts). Die Bewohner dieses fruchtbaren und reichen Laudes, die Inder, ’lvsoi, lndi (entstauben aus Siudhu b. i. Anwohner des Sinb), find eins der ältesten Völker der Erde, von welchem die Cultur aller andern ausgegangen zu feilt scheint. Sie lebten, in mehrere kleiue, meist monarchische Staaten getheilt, lange in glücklicher Verborgenheit, bis Alexander b. Gr. diese friedliche Existenz störte, aber dadurch auch das Land dem Forschergeiste eröffnete. Haudelsfchifffahrt von Aegypten aus trug in den römischen Zeiten zur Bereicherung der Kenntniß der Küsten wesentlich bei. Die Halbinsel Malakka war die „golbene Cherso-nesos" mit der Hauptstabt Perimula; am Fl. Doanes wohnten die Doanä mit der Stadt Kor-tatha. Im Flußgebiet des Ganges, der Jumna und beten Nebenflüssen war in uralter Zeit Sa-ketam (Hayiöoc) ober Ajobhja Hauptstadt; östlich grenzte daran das Reich von Magabha, zu Alexanbers Zeit Pratschia b. i. Ostlanb, daher die Einwohner bei den Griechen Iiquoloi,, mit der Hauptstabt naxlßoq-Qu, Pata 1 iputra — es umfaßte um 250 v. C. fast das ganze Gangeslaub —; im Gangesbelta war außerdem das Reich der Gangariden mit der Hauptstadt Gauga. Im W. bildete eine Halbinsel die Landschaft Syrastrene, Syrastra, j. Guzerat. Das ^Jndvsgebiet wurde zuerst genauer bekannt durch die Feldzüge der Makedonier. Die Völkerschaft der Ganbarier, die das Thal des Kophen (Kabul) bewohnte bis zum Paropamifos, war hier das westlichste Volk. Die am Judos selbst noch im Gebirge wohnenden Dardä find das von He-rodot (3, 102.) erwähnte Gold sammelnde Volk. Ceftlich vom Judos wohnten im heut. Kafhmir die Kaspeir er (Herodot setzt die hieher gehörige Stadt Kuanunvqog freilich an den Fluß selbst, 3, 102. 4, 44.). Der südwestliche Theil Kafhtnirs hieß Abhifaram, welches bei den Alten als Volksname ’Jßioaqou., und als Name des Herrschers Aßiaagr]g lautet. Das Land zwischen den fünf östlichen Nebenflüssen des Jnbos, j. Penbfchab, wirb von den Alten mit keinem gemeinschaftlichen Namen genannt; es bildete im Reiche Alexanders die oberinbische Satrapie. Vom Hybraotes bis über den Hydaspes nördl. reichte das Reich des Poros, welcher an den zwei Orten besiegt würde, wo Alexander die Städte Nikaia und Buke -phala gründete. Das weiter nördlich bis zum Judos ausgedehnte Reich des Taxiles ist durch die Hauptstadt Taxila, das Reich der Maller, der tapfersten Feinde Alexanders, durch den Namen der Stadt Mulasthana (j. Multau) bezeichnet. Jenseits des Hybraotes wohnten freie Völker, Aräfchtra, b. i. Königlofe, gen., daher bei den Griechen ’Adgaiatai. Das Reich des Mnfikanos lag unterhalb der Mitnbuug der 5 Peubschabflüsse. Am Jnbosbelta lag die Lanbfchaft Pattalene mit der Nieberlaffung Pattala; östlich schloß sich das Hirtenvolk Abhira (’Jßigai) au, wahrscheinlich das Ophir des A. T. Vgl. Strub. 15, 085 ff. Infam! ä. f)41 Arr. Indica. Mela 3, 7, 2 ff. Plin. 6, 17, 21 ff. Ptol. 7, 1. 2. Indigetes f. Consentes Dii. Indigitamenta f. Pontificii libri. Indnlgentia, Begnabigung eines Schnlbigen, ist möglich 1) vor der Strafsentenz, 2) nach gefälltem Urtheil vor der Vollstreckung, 3) nach begonnener Strafe. In der republikanischen Zeit war eine eigentliche Begnadigung vor oder nach der Sentenz unmöglich, und nur Aufschub konnte eintreten, z. B. durch Jutercejfiou oder Flucht zu einem Asyl. Wohl aber konnte vor angestellter Anklage Senat und Volk beschließen, das Verbrechen ans Staatsrücksichten ununtersucht zu lassen (s. g. Amnestie). Liv. 3, 54. 7, 41. Nach eingetretener Exilstrafe konnte Begnadigung, in integrum restitutio , durch Volksbeschluß erfolgen, f. Restitutio. In der Kaiferzeit war Begnadigung, Niederschlagung und Straferlaß in allen Stadien des Processes und nach demselben etwas Häufiges, z. B. bei feierlichen Gelegenheiten, wie Geburtstag oder Regierungsantritt des Kaisers u. s. w. Indus, ’lvdös, j. Sind, d. h. Fluß, der bedeutendste Fluß Indiens, welcher die Westgrenze von India intra Gangem gegen das Land der Paro-pamisadeu, gegen Arachosia und Gedrosia bildet. Er entspringt am Südabhang des indischen Kau-kasos oder Paropamisos {Arr. 5, 4, 1.), nimmt eine Menge bedeutender Flüsse (nach Strabon 15, nach Plinins 19) auf und theilt sich 50 M. vor feiner Mündung in den indischen Ocean in 2 Arme, welche ein Delta bilden (das. 6, 18, 2. 20, l.). Der westliche Ausfluß hatte 3 Mündungen: rö Zayanci az6jxu (f. Pittyfl.), ro Zcvscov or. (j. Darrawayfl.), rö Xqvoovv gz. (f. Ritfchetft.) > der östliche 4: zo Xcigicpov ct. (j. Fittyfluß), xo Zjänctqu und rö Acovißccqa, deren jetzige Namen unbekannt sind. Der Akesines (s. d.), welcher anf der linken Seite alle Nebenflüsse (Hydaspes, Hydraotes, Hyphasis, Zaradros), in dem s. g. Pend-schab, ausnimmt, ist der bedeutendste linke Nebenfluß, rechts der Kophen, j. Kabul. Als Alexander den Fluß überschritt, war gerade der Wasserstau!) am höchsten (im August und September), daher gibt Arrian (5, 20. 6, 4.) ihm 100, 40, 15 Stadien Breite an verschiedenen Orten. Sein Wasser war kälter als das der übrigen Flüsse Indiens und meerfarbig. Gurt. 8, 9, 4. Die Geographen Alexanders glaubten seltsamer Weise, in den Quellen des Nebenflusses Akesines die Nilquellen entdeckt zu haben, und nahmen demnach zwischen Nil und Judos eine Verbindung an. Arr. 6, 1. Infamia hieß im w. S. der üble Ruf, die schlechte Nachrebe, im e. S. die durch das präto-rische ©biet ausgesprochene ignominia, wodurch die bamit belegten Personen rechtliche Nachtheile erlitten. Der infamis verlor nämlich das ius suffragii und bonorum, konnte gerichtlich weder für sich noch für Anbere auftreten, unterlag gewissen Beschränkungen in Bezug aus Eingehung der Ehe u. s. w. Die infamia war entweber eine Folge entehrenber Hanbluugen und verächtlicher Gewerbe an sich, z. B. Verletzung der Trauer-Pflicht, boppeltes Verlobniß ober Heirath, unzüchtiges Leben, Auftreten als Schauspieler ober im Kamps mit wilbett Thieren u. dgl., ober eine Folge von Verbrechen und Vergehungen, welche i zur Untersuchung gekommen waren nnb Conbem-

3. Geschichte der Neuzeit - S. 170

1895 - Hannover : Manz & Lange
170 Die Vorboten einer nenen Zeit. gewählt wurden. Damit ein Beschluss des Repräsentantenhauses Gesetz werde, musste der Senat ihm zustimmen. Der Präsident konnte aber durch sein Suspensivveto. d. h. durch das Verweigern der Bestätigung, ein solches Gesetz ausser Wirksamkeit halten, bis es durch nochmalige Annahme in beiden Kammern (mit wenigstens Zweidrittelmehrheit) auch gegen seinen Willen in Kraft trat. Unter dieser Verfassung gediehen die Freistaaten von Nordamerika und entwickelten sich unter mannigfacher Gunst der Verhältnisse zu einem gewaltigen Staatswesen1) mit unerhörtem Reichtum. Freilich droht darin bereits die Macht des Geldes allen edleren menschlichen Bestrebungen das Grab zu bereiten. Einigermassen entschädigt für die in Amerika erlittenen Verluste wurde England durch die Erwerbung von Ostindien. Hier hatte im zweiten Viertel des sechzehnten Jahrhunderts ein Nachkomme Timurs ein grosses' mongolisches Reich gegründet, das sich vom Indusdelta bis zum Gangesdelta und südlich noch über den grössten Teil des Dekhans erstreckte. Der bekannteste Herrschersitz des Reichsoberhauptes, des Grossmoguls, war Delhi. Seine Statthalter waren die Nabobs, denen man den Besitz fabelhafter Reichtümer nachrühmte. Die unterthänigen einheimischen Fürsten, die gegen Zahlung von Zins ihre Herrschaft behalten durften, waren die Radschahs. Aber im Anfang des achtzehnten Jahrhunderts trat Zerfall des Mongolenreichs ein, und die Teilfürsten, sowohl die Nabobs wie die Radschahs, machten sich meist unabhängig. Seit dem Jahre 1757 dehnte die englisch-ostindische Kompanie, die unter Karl Ii. das Recht der Militär- und Civil-verwaltung erhalten und in Ostindien in der Hauptsache die Erbschaft der Portugiesen, Holländer und Franzosen angetreten hatte, in regelrechtem Krieg gegen die einheimischen Fürsten ihr Gebiet aus2) und legte in Jahrzehnte langem, von vorübergehenden Ruhepausen unterbrochenem Kampf den Grund zu dem gewaltigen Kolonialreich, das heute die englische Krone besitzt i). Im Jahr 1784 kam die Kompanie durch Parlamentsbeschluss unter staatliche Aufsicht. Nach der Unterdrückung eines weitverzweigten furchtbaren Aufstandes der Seapoys, d. h. der einheimischen, von englischen Offizieren befehligten Truppen, übernahm nnt *) Vgl. den heutigen Stand nach dem geographischen Lehrbuch. 2) Hierbei zeichnete sich als Feldherr Lord Clive aus,“ der 1757 bei Plassey, nördlich von Kalkutta, das zwanzigfach stärkere Heer des Herrscüers von Bengalen besiegte.

4. H. A. Daniels Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten - S. 91

1906 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
§ 50. Die vorder-indische Halbinsel. 91 den dunkeln Ureinwohnern (den Dravidas). Die Parias jmd verachtet und gemieden. Wischnu, der Erhalter, ist öfter auf Erden erschienen, immer in Tiergestalt. Daher die heilige Scheu, das Leben der Tiere, besonders der Rinder, aber auch unverschämter Affenarten, ja selbst des Ungeziefers anzutasten. S ch i w a endlich stellt die zerstörende, aber zugleich neuschaffende Naturkraft dar; er ist Mahctiewa, „der große Gott", der wiederholt in Menschengestalt unter den Menschen gewandelt hat. Diese drei oberen und eine Menge Untergötter werden von den Hindus mit eifrigem Aberglauben verehrt. Da gibt es unterirdische Höhlentempel, ganze Felsenketten, die zu Tempeln ausgehöhlt sind. Das sanfte, dichterische, religiös schwärmerische Volk der Hindus hat durch Unterwerfung der Dravidas sich zum Herrn des Landes gemacht, aber nie an Eroberungen nach außen gedacht; darum aber ist es von fremden Eroberern nicht verschont geblieben. Nach Alexander d.gr. versuchten die Seleukiden Eroberungen in Indien. Am besten gelangen solche seit 1000 n. Chr. mohammedanischen Völkern von türkischem und von mongolischem Stamme. Der letztgenannte Stamm gründete um 1400 ein großes Reich mit der Hauptstadt Delhi. Hier residierte der Kaiser, der sogenannte Großmogul. Sein Reich wurde durch allerhand Feinde geschwächt. Aber der Hauptfeind waren die Europäer. Seit Vaseo da Gama 1498 den Seeweg nach Ostindien gefunden, kamen in Indien zuerst die Portugiesen zu großer Macht, hernach die Niederländer und die Franzosen; dann gehorchte (seit dem 18. Jahrhundert) den Engländern der bei weitem größte Teil des Landes, nicht aber unmittelbar der englischen Krone, sondern einer Handelsgesellschaft, der Ostindischen Kompanie. Von der Königin Elisabeth 1600 gestiftet, besaß sie 1640 noch keine Scholle Land; zwei Jahrhunderte später indes gebot sie durch ihren Generalgouverneur über fast 3 Mill. qkm, die teils unmittelbar unterworfen, teils tributpflichtigen Fürsten untertan waren. Im Jahre 1857 brach aber unter den aus Seapoys ([stpeuöj, d. H. eingeborenen Soldaten) zusammengesetzten Regimentern ein Ausstand gegen die Herrschaft der Kompanie aus, der wichtige, Folgen gehabt hat. Um gegründeten Beschwerden und Klagen abzuhelfen, wurde die Herrschaft der Kompanie aufgehoben und Indien 1858 unmittelbar unter die Krone gestellt, die einen Vizekönig eingesetzt hat. Das englische Gebiet in Vorderindien, zusammen mit den englischen Besitzungen im westlichen Hinterindien 1877 zum „Kaiserreich Hindost a n" erhoben, zählt 2,8 Mill. qkm; dazu kommen noch etwa 470 englische Lehnstaaten unter einheimischen Fürsten, sogenannte englische Schutzstaaten. Die Verwaltung des Kaiserreichs Hindostan leitet ein Vizekönig, dem ein „Rat" von sechs Mitgliedern zur Seite steht.

5. Lehrbuch der Geschichte der älteren orientalischen Völker und der Griechen - S. 33

1880 - Frankfurt am Main : Diesterweg
I. 24 u. 25. Geschichte der Inder. Zz Kpfe oder Arme jc.) gibt, wenn eine vollere Lebenskrast bei ihnen angedeutet werden soll. Oft auch wird ein Thierhaupt dem menschlichen Leibe zugefgt. Die indischen Malereien sind von groer Weichheit im Ausdruck. Die Inder hatten auch frhzeitig eine bedeutende Industrie, denn sie be-sitzen groe, angeborene Gewandtheit und Geschicklichkeit. Sie verstanden es frhe, das Eisen zu Stahl zu Hrten. Ihre Metallarbeiten in Erz, Gold und Silber wur-den schon von den alten Griechen bewundert; ihre Webereien verriethen von Alters her groe Kunstfertigkeit. Berhmt sind auch ihre Lackfarben. 24. Regierungsweise und Sitten der Inder. Die Regierungsform in Indien ist eine erblich-monarchische. Das Land zer-fllt in viele kleine Frstentmer, deren Herrscher Nadschas heien und der Kaste der Krieger angehren. Sie wurden von Brahmanen erzogen und von ihnen bei der Thronbesteigung eingeweiht. Vom Volke als hhere Wesen verehrt, fhrten sie ein glnzendes Leben. Die Zerspaltung in viele kleine Staaten bewirkte aber, da die Inder niemals von gemeinsamer Vaterlandsliebe erfllt waren. Der Grund und Boden ist Eigenthum des Herrschers. Die Steuern sind sehr hoch, und die Erhebung derselben ist mit allen mglichen Erpressungen verbunden. Die Gerichte sind Schiedsgerichte, die Strafen die allergraufamsten. Die Inder haben heute noch als Beweismittel Gottesurtheile (Ordalien), welche in Feuer-und Wafferproben bestehen, während alle anderen Volker mit steigender Bildung den Zeugenbeweis allein gelten lieen. Der Unterschied der Kasten ist durch die Kleidung kenntlich gemacht. Das Haupthaar wurde geflochten und eine Binde darum geschlungen, auch liebte man es, sich zu bekrnzen. Der Bart wurde lang getragen. Am liebsten kleideten sich die Inder in weie oder buntfarbige, wollene Gewnder. Die liebste Waffe der Inder war der Bogen, auerdem hatten sie Wurfspiee und breite, lange Schwerter. Auf ihren Streitwagen stand 1 Wagenlenker und 1 Kmpfer. Auch Elephauten benutzten sie im Kriege. Ihre Todten verbrannten die Inder auf einem Platze vor der Stadt. Die Leichname wurden in Leinen gehllt und auf Snften unter Gesngen und Gebeten dahin gebracht. Die Knochen wurden ins Wasser geworfen. Da sich die Wittrae mit der Leiche ihres Mannes verbrannte, war ein uralter Brauch, der schon zu Alexanders des Groen Zeit (327 v. Chr.) fr die 2 oberen Kasten als Sitte bestand. Noch unter der Herrschaft der Englnder sollen jhrlich 30,000 Frauen den Flammentod gestorben sein. Heutzutage bilden die Sndra den grten Theil des Volkes, und ihre Stellung hat sich sehr verbessert. brigens bestehen jetzt durch die Vermischung der Kasten mehr als 40 erbliche Abtheilungen. 25. Geschichte der Inder. Der erste König der Inder war Manu s. 22. Die Griechen erzählen uns, ihr Held Herakles und der Gott Bachos htten Zge nach Indien unternommen, und ebenso erzhlten die Assyrier von einem Zuge der Semiramis, und die Perser von einem Unternehmen des Kyros gegen Indien. Die Völker am Indus bildeten das eigentlich indische Wesen, wie wir es kennen lernten, nicht in dem Grade bei sich aus, wie die Völker in den Gangeslanden, denn sie standen viel mehr unter assyrischem und persischem Einflu. Aus dem rechten Jndnsuser waren sie sogar den assy-rischen Knigen und spter den Medern und den Persern unterworfen. Im Lause des 6. und des 5. Jahrhunderts v. Chr. besetzten die Index auch die Sdspitze des Dekhan und nahmen die Insel Ceylon ein. Dring, Gesch. d. alten,Mt. ' o

6. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 3

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
3 v. 4000 bis 560 v. Ehr. und stark mögen sich diese vermehrt haben, so daß sie sich an- fangs auf den Gebirgszügen weiter ausbreiten und späterhin fruchtbare Ebenen und Thäler aufsuchen mußten. Um sich aber vor einer Trennung durch einen äußern Vereinigungspunkt zu schützen, fingen sie an, einen Thurm zu bauen, der mit der Spitze bis zum Himmel reichen sollte. Allein Gott vereitelte das thö- richte Unternehmen, indem er unter ihnen mehrere Sprachen ent- stehen ließ. Dieß nöthigte sie den Bau aufzugeben und sich für immer zu trennen und über die Erde auszubreiten. Aus mehre- ren Familien bildeten sich jetzt Horden und Völker unter patriar- chaliscber Aufsicht, wo der Tapferste, der Weiseste oder Aelteste und Erfahrenste bald das höchste Ansehen erhielt, vermöge dessen fein Wille Gesetz, sein Ausspruch entscheidend, und er nicht bloß Richter, sondern auch Vollstrecker des Gesetzes war. Aus man- nigfaltigen Veranlassungen, meist aber aus Roth oder Gewalt, mögen nun gesellschaftliche Vereine, Dörfer und Städte, und aus diesen Reiche entstanden seyn. ii. Indien und China. Zu einem der ältesten Culturländer der Erde erhob sich nach der Zerstreuung der Noachiden Indien oder der Landstrich Asiens zwischen den Flüssen Indus und Ganges. Das hohe Al- ter seiner Eultur beweisen sowohl die sehr frühen Nachrichten von den Handelswegen, die aus Vorder- und Mittelasien dort- hin geleitet waren, als auch die zahlreichen noch vorhandenen Denkmäler desselben in Stein und Schrift. Zu den erstern gehö- ren theils die kolossalen Felsentempel unter der Erde, wie die auf den' Inseln Elephante und Salsette, theils die architektonischen Felsendenkmäler über der Erde, wie die Felsenstadt Mavalipuram, theils die Tempel oder Pagoden, welche über die Küste und das Innere der Halbinsel Koromandel verbreitet sind und sich durch Größe, Sorgfalt und Eleganz auszeichnen. Zu den letztern gehö- ren die sämmtlichen Werke der indischen Literatur, die sich in die heilige und profane theilt. Die seit dem fünften Jahrhundert vor Christus absterbende Sprache des alten Indiens, das Sanskrit, ist eine der reichsten, gebildetsten und wohlklingendsten Sprachen der alten Welt. 1*

7. Die Weltgeschichte - S. 300

1881 - Heidelberg : Winter
300 Kap. 79. § 328. Eroberungen der Engländer in Ostindien. reich der Friede (zu Versailles) zu stände kam, so sah sich auch nach Hyder Alis Tod dessen Sohn und Nachfolger Tippo Saljtb 1784 zum Frieden genötigt, in welchem er alle Eroberungen herausgeben mußte. Dadurch wurde die englische Herrschaft in Indien gerettet, wiewohl die großen Kriegsanstrengungen den ungeheuern Geldgewinn, den die Kompagnie durch oft ungerechte Mittel aus dem Besitze dieses Landes zog, meist verschlungen hatten. Marren Hastings (spr. Hehstings) wurde wegen seiner Talente und Verdienste im Jahre 1773 zum ersten General-Gouverneur ernannt, weil er (durch die Aufhebung des Scheinanteils des bengalischen Nabobs an der Regierung von Bengalen) der Kompagnie die volle Hoheit über dieses Land verschafft hatte. Da das Direktorium der Kompagnie stets Geld und immer Geld aus Indien verlangte, so gab er sich,_ um dieses Verlangen zu befriedigen, zu Unterdrückungen und Ungerechtigkeiten gegen indische Städte und Fürsten her und vermehrte dadurch binnen zwei Jahren das Einkommen der Kompagnie um 450,000 Pfv. Sterl. Er wurde deshalb nach seiner Rückkehr nach England von Fox im Parlament angeklagt. Der Prozeß dauerte 8 Jahre, und endete mit seiner Freisprechung, doch wurde er in die Prozeßkosten verurteilt, welche sich über 71,000 Pfd. Sterl. beliefen, die Sachwalter- und andere Kosten nicht gerechnet, die ihm fast eben so hoch zu stehen kamen. Zur Entschädigung gaben ihm die Direktoren eine jährliche Leibrente von 4000 Pfd. Sterl. Die beraubten indischen Fürsten und Städte aber erhielten bei aller tugendhaften Entrüstung der Regierung und des Parlaments keinen Pfennig des ihnen unrechtmäßig und grausam entrissenen Eigentums zurück. In einem neuen Kriege, welcher 1790 zwischen Tippo Sahib und den Engländern ausbrach, mußte derselbe die Hälfte seines Reiches abtreten, und während ein Mahrattenstaat nach dem andern den Engländern zur Beute wurde, verlor Tippo Sahib in einem blutigen Kriege mit ihnen 99 i. I. 1799 vollends Thron und Leben. Die Engländer unter dem Ge-neralgouverueur Richard Wellesley bekamen mit der Eroberung der Hauptstadt Seringapatam ungeheure Reichtümer in die Hände und vereinigten nun den größten Teil dieses Reichs mit ihrem Gebiete. (329.) Nachdem sie während der französischen Revolution auch die vielen ehemaligen Besitzungen der Franzosen und Holländer in Asien erobert hatten, waren nur noch einzelne Staaten der Mahratten übrig, die 1803 nur noch den letzten Rest des durch dieselben gestürzten Mogulreiches besaßen. Durch die endliche, im Jahre 1817 erfolgte Unterwerfung der Mahratten, durch die neueste Eroberung einiger Provinzen des Bir-manenreichs und der Jndusmündungen, sowie durch die Einnahme des Pendschab erstreckt sich heutzutag die britische Macht in Ostindien vom Himalaya bis nach Ceylon, vom Indus bis zum Jrawaddy über ein Gebiet von mehr als 140,000 G.-M., und gebietet dort über mehr als 120 Millionen steuer- und 50 Millionen tributpflichtiger Menschen. Diese ließen sich die englische Herrschaft um so mehr gefallen, da die Tyrannei der alten Rajahs und Nabobs so unerträglich und zerstörend war, daß die englische Gesetzgebung und Verwaltung mit ihrer erhaltenden und schaffenden Richtung „ein e wahre Wohlthat für diese Völker" wurde. Mag auch die Ausbreitung der englischen Herrschast von seiten ihrer Leiter stark auf macchiavellistischen Grundsätzen beruhen, so war und ist sie dennoch ungeachtet vieler Mißgriffe, die den neuesten Ausstand herbeiführten, ein offenbares Werkzeug der Vorsehung zur Weiterbildung der Menschheit daselbst. Was die ostindische Handelsgesellschaft selbst betrifft, so mußte sie auf des jüngern Pitts Betrieb 1783 die Oberaufsicht über die militärischen,

8. Geschichte des Altertums - S. 8

1901 - München [u.a.] : Franz
o Die Inder. tter mit Brahma zu einer Trimurti (Dreigestalt) zusammen. Das hchste und letzte Ziel jedes Menschen sollte nach ihrer Lehre darin bestehen, nach dem Tode zur Vereinigung mit Brahma zu gelangen. Dies war jedoch nur demjenigen erreichbar, der sich den Vorschriften der Brahmanen unterwarf, mit denen sie Nahrung, Kleidung und alle _ Verrichtungen des tglichen Lebens genau be-stimmten. Wer die Satzungen der Brahmanen miachtete, den erwarteten die Qualen der Hlle und die Schrecken der Wieder-geburten ober der Seelenwanderung. Buddhais- Gegen biesett Brahmaglauben trat um 555 v. Chr. ein mus. Reformator Namens Sibbhartha auf, den feine Anhnger Buddha, den Erleuchteten, nannten. Er verwarf die brcfenbe Kasteneinteilung wie die brigen Vorschriften des Brahmanenglaubeus und prebigte Entsagung und Erbarmung gegen Menschen und Tiere. Die Lehre Bubbhas fand ursprnglich in Indien die weiteste Verbreitung, ward aber spter in heftigen Glanbenskriegen aus-gerottet und flchtete nach Hinterindien. Tibet, den brigen Teilen des chinesischen Reiches, nach Korea und Japan, wo sie bald entartete. Kultur der Die herrschende Stellung, welche die Brahmanen nach der Aus-Inder. rottung des Buddhaismus in Vorderindien wieder einnahmen, behaupteten sie um so leichter, als sie von jeher auch der eigentliche Gelehrtenstand der Inder, die Ratgeber der Fürsten, Beisitzer im Gericht und rzte waren. In diesen mannigfachen Stellungen bten sie einen groen Einflu auf die eigentmliche Gestaltung der inbischen Kultur aus. Sie finb die Erfinder der inbischen Schrift und berjenigen Ziffern, die unter dem Namen der arabischen" auch von uns angenommen wrben, sie bilbeten das inbische Recht, (im Gesetzbuche des Manu) und die indische Literatur in ihrem Sinne aus. In allen Erscheinungen der inbischen Kultur zeigt sich ein aus das Phantastische gerichteter Sinn, so in ihren Dichtungen (die Epen Mahabharata und Ramayana), wie in der Baukunst (Felsentempel) und Bildhauerei (Gtterbilder mit sechs und mehr Armen und Beinen und mehreren Kpfen). Geschichte. Dem Brahmaglauben hngt noch heute die Mehrzahl der Inder an, obgleich auch der Islam feit 1000 n. Chr. namhafte Verbreitung gefuuben hat. Nachbem Alexanber der Groe von Macebonien 326 ]/. Chr. als der erste Europer aus dem Laubweg der Vorberaficn nach Jubien vorgebruugeu, sanb der Portugiese Vasco ba Gama 1498 auch beit Seeweg dahin. Allein die Portugiesen wurden spter von den Hollndern und Englndern sst ganz aus der Halbinsel verdrngt. Seit 1757 war die Oberherrschaft Englands der Vorderindien entschieden. Die mittelbaren und unmittelbaren Besitzungen der Englnder, die unter einem Viceknig zu Kalkutta stehen, bilden seit 1876 das indobritische Kaiserreich, zu dem England noch den ganzen Westert von Hinterindien (Birma) eroberte.

9. Die Neuzeit - S. 90

1915 - Kempten : Kösel
90 Die Erwerbung Indiens durch die Englnder. Surat i) besiegte sie dann 1615 die portugiesische Flotte und erschtterte das Ansehen des Feindes derartig, da sie mitten im Machtgebiet der Portugiesen in Surat, festen Fu fate und damit den Grund zu dem Indischen Kaiserreiche des 19. Jahrhunderts legte. Die Nabobs schlssen sich natrlich dem Strksten an. Sieben Jahre spter sank die einst von Albuquerque auf den Mauern von Ormus gehite Flagge, und auch von den perlenreichen Barein-inseln im Persischen Golfe mute Portugal sich zurckziehen. Richtig wandten die Englnder sich hauptschlich der bisher vernachlssigten Ostkste Vorder-indiens zu. Sie grndeten hier Handelsniederlassungen und erbauten Forts zum Schutz der Faktoreien, was zu Gebietserweiterungen und Kriegen fhrte; ihre Hauptniederlassungen wurden Bombay, Madras und Kalkutta. Daheim gestaltete der Kaufmann seinen Beruf zum Trger des National-Wohlstandes; selbst die Lords beteiligten sich eifrig an dem gewinnbringenden berseehandel. Karl Ii. erweiterte die Schiffahrtsakte und verlieh der Kompagnie Rechte in Indien, die eine fast volle Staatshoheit enthielten. Die Kompagnie wandelte sich seitdem zu einer politischen, erobernden Macht. Der erste Vertreter dieser Richtung war Josias Child, Prsident in den achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts, ein bedeutender volkswirtschaftlicher Schriftsteller, scharfsinniger Diplomat und khner Soldat. Um die einheimischen Fürsten abhngig zu machen berzog er das Reich mit Krieg, prallte aber ab an der bermacht. Das Unternehmen war verfrht, doch ein weltbewegender Gedanke angeregt, den Childs Nachfolger ausgefhrt haben. Zunchst Lord Clive. Clive ist eines der bedeutendsten Landkriegstalente gewesen, das die Englnder hervorgebracht haben: ein geborener Feldherr, mutig, zh, kaltbltig, mit weitem Blicke und der Fhigkeit begabt die Soldaten unverbrchlich an sich zu fesseln, sie zu den hchsten Leistungen zu bewegen. In seiner Jugend ein Tunichtgut, mute er froh sein, als er mit 18 Jahren eine niedrig bezahlte Schreiberstelle der Kompagnie in Madras erhielt. Auch hier ging es dem unruhigen Brausekopfe anfangs schlecht, soda er Selbstmord plante, als die Kmpfe mit den einheimischen Fürsten ihm den Degen in die Hand drckten. Schnell rckte er zum Hauptmann auf, eroberte Arcot *) in khnem Handstreiche und verteidigte es siegreich zwei Monate lang gegen ein Belagerungsheer und nagenden Hunger. Es war eine entscheidende Tat, welche die bisherigen Krmer als Helden erwies. Clive ging zum Angriffe der und fhrte die Englnder fast berall zum Siege. Die friedenbringenden Vertrge lauteten demgem auch zu ihren Gunsten. Nun kehrte er heim nach dem Vaterlande, wo er J) Surat liegt nahe der Westkste nrdlich von Bombay, 2) Westlich von Madras.

10. Theil 3 - S. 35

1806 - Leipzig : Hinrichs
35 ^euffcfilanb* fcrucf erhielt, ba der .taffer, um ftdb bet Unterffä^ung fcer Prcteflanten gegen die hülfen ju Perfid)ern, bin foge* nannten erßen Sieligionifrieben (23 3»l. 1532) un» terjeicbnete, nad) roelcbem, bii ju den ?luöfpr’»ci)en etnei "" allgemeiner doncifumi, jebem teutfchen Sietqjiftanbe poütge (Semiffenifreiheit perfprocfien mürbe; aucf) fdmpften bte Jeutf.ten tu btefern 3af>re mit allem 3?achbrucfe gegen bte 53iad)t Solimani, der bei feinem Vorbringen felbft Qbteti bebroht haben mürbe. Sreite Unruhen tn ^eutfcblanb, umhin die flurmif-ben $&emegungen der Sj&tebettdufev in 9)it!tnfier, die bebenhidkn 2lbncbten bei fatfyolifcben .öerjogi Jöeinrid) Pott ©rann* fchmetg gegen die proteftanten, und die gemaltfnmeu Waai* regeln der betben Jiidupter bei fcbmaifalbifcfcen ¿mnbei, bei (£()ut'fürften Johann Sriebtidji »on Sad’fen und bei l?anb* grafen ^bilippi von Reffen gegen btefen Jperjog, fo mie die fdcbjtfcben Verfucbe, bai Stift Sraumburg bitrch all* mdbligei 2iuü1fr6en fetnei. tapiteli ju fäiulartjtven (1541), und die ¿binnctaung bei macht igjien geglichen durften tn Seutfcblanb, bei dbnrftlrrten ¿pemtanni von to(n, junt ^rofeftanttimui (1543.1 gehörten,, die biefer aber mit feiner 2(bfe£utig büßte; rnoju noch die wen den ‘Proteffonten per* meigerte Jöefcbicfung bei trtentifcben donciltumi (den 13 Äec. 1545 eröffnet) fam; alle tiefe in ,?eutfd)ianb felb(f jmifcben den beiden religtoferr -Oauptpattljeien i)crrfd>ettbe Vti§periidttbni§e enbigten fid) enblid) in dem traurigen 9ie* fultate bei fcbmalf'aibtfdjen triegei (1546)." Schon bnfj bev Pom taifer nach 5legeniburg auigefdmiebenc und pott ihm felbft (3an. 1546; eroffnete Sref-hitag fo mettig pon den teutfchen Surften befugt mürbe, erregte den tlnmilien tarii, £ 2 befon« ^ ■ - “ • ' ■ ^V ' ■ ' , \
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