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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 23

1894 - Münster : Aschendorff
— 23 — stützungen herbeieilen konnten. In diesem gefährlichen Augenblicke brachte die Kavallerie Rettung. Der General von Bredow erhielt den Befehl, mit seiner Brigade, die aus dem altmärkischen Ulanenregiment Nr. 16 und dem magdebnrgischen Kürassierregiment Nr. 7 bestand, gegen die feindliche Infanterie und Artillerie einen Angriff zu unternehmen. Mit dem vollen Bewußtsein von der Gefährlichkeit des Angriffes ritten denn auch die tapfern Retter in sausendem Galopp unter die Feinde. Von mörderischem Feuer empfangen, sanken Roß und Retter scharenweise zu Boden. Aber unter brausendem Hurra ging es mit gesenkter Lanze und ge- schwungenem Säbel weiter durch Staub und Pulverdampf. Da ertönte das Zeichen zum Rückzug; unter abermaligen gleich schweren Verlusten wurde auch dieser glänzend vollzogen. Aber nur die Hälfte der Brigade kehrte zum Ausgangspunkte zurück, die anderen lagen tot oder verwundet auf dem Schlachtfelde. Doch nicht vergeblich war das große Opfer gebracht. Die Franzosen waren durch diesen heldenmütige Reiterangriff so lange aufgehalten worden, daß auf deutscher Seite Verstärkungen anrücken konnten. Bis spät am Abende wütete der heftigste Kampf. Die Deutschen durften sich Sieger nennen, weil sie die Feinde am Abzüge von Metz gehindert hatten. Aber uoch war die blutige Arbeit bei Metz nicht gethan, noch war die stolze Festung nicht umschlossen. Dazu bedurfte es noch eines weiteren Kampfes. Am 18. August fand die Schlacht bei Gravelotte statt. Diese Schlacht war noch gewaltiger, noch blutiger, als die vorige. 160 000 Deutsche standen hier ungefähr ebenso vielen Franzosen gegenüber; König Wilhelm führte selbst den Oberbefehl und geriet mehrmals in den Bereich feindlicher Kugeln. Bis zum Abend war die Entscheidung unsicher. Fünfzehn Stunden saß der 7 3 fahrige König im Sattel. Erst bei eintretendem Dunkel stieg er vom Pferde. Auf einer Leiter sitzend, die auf einem gefallenen Pferde ruhte, erwartete er die Entscheidung; ein Stück trockenes Brot und ein schluck Rotwein bildeten sein Abendbrot. Da endlich, als das Dnnkel der Nacht vom Lager-feuer und vom Widerscheine brennender Dörfer erhellt wurde, sprengte der General von Moltke heran und meldete den gewonnenen Steg. Es war gelungen, den Feind vollständig in Metz einzuschließen. Die große Armee Bazaiues konnte also an dem Kriege keinen thätigen Anteil mehr nehmen. Prinz Friedrich Karl wurde mit 200 000 Mann vor Metz zurückgelassen, um ein Entweichen der eingeschlossenen Franzosen zu verhindern. Ans den übrigen Truppen der 1. und 2. deutschen Armee wurde jetzt eine vierte Armee gebildet, später die „Maas-Armee" genannt, deren Oberbefehl dem Kronprinzen Albert von Sachsen über-

5. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 14

1894 - Münster : Aschendorff
— 14 - baten; aber die Dänen vertrauten auf. den Schutz der anderen großen Staaten. Auch war ihr Land von starken Befestigungslinien durch* zogen, und sie hatten eine ziemlich starke Kriegsflotte, die den Preußen und Österreichern damals noch fast gänzlich fehlte. Als das preußisch-österreichische Heer heranrückte, zogen die Dänen sich gleich hinter das Da new ir k zurück. Dies war eine Reihe stark befestigter Schanzen, die mit zahlreichen schweren Geschützen besetzt waren. Es gelang den Österreichern und Preußen, nach einigen unbedeutenden Gefechten das Danewirk von zwei Seiten zu umgehen. Als die Dänen das bemerkten, gaben sie diese Verteidigungslinie ohne Kampf aus und zogen sich zum größten Teile hinter die Düppeler Schanzen zurück. Diese lagen an der Ostseite Schleswigs, der Insel Alfen gegenüber. Hinter diesen Schanzen hatte sich der größte Teil des dänischen Heeres gelagert. Mehrere Wochen lang wurde in der Ebene zwischen den Schanzen und dem Kriegslager der Preußen gekämpft. Die schweren Geschütze der Dänen donnerten unaufhörlich gegen die Lagerplätze der Preußen, vom Meere aus wurden sie unterstützt durch das beständige Feuer der dänischen Kriegsschiffe, besonders des Panzerschiffes „Rolf Krake"; aber ebenso ununterbrochen wurde ihr Feuer erwidert. Unterdessen arbeiteten die Preußen heimlich in der Nacht an dem Auswerfen von Laufgräben, um von diesen aus die Erstürmung der Schanzen ins Werk zu setzen. Nach langen, mühsamen Vorbereitungen wurde der 18. April als Tag für das gefahrvolle Unternehmen festgesetzt. In der Nacht bezogen die zum Sturme bestimmten Truppenteile ihre Stellungen in den Laufgräben. Die Nacht hindurch und den Morgen donnerten von beiden Seiten die Kanonen, wie gewöhnlich. Plötzlich mit dem Schlage 10 Uhr ver- stummten im ganzen Lager alle Geschütze. Zn derselben Zeit brachen überall die Truppen aus den Laufgräben hervor und stürmten gegen die Schanzen. Allen voran eilten die Pioniere, um die Schutzvorrichtungen der Feinde, Pallisaben, Spitzpfähle, Drahtzäune ltnb Wolfsgruben unfchäblich zu machen. Einen rühmlichen Helbenmut legte hierbei der Pionier Klinke an den Tag. Es galt, den Stürmenden einen Durchgang durch eine Pallisade zu verschaffen. Da trat der wackere Klinke vor und sagte: „Ich werde Lust schaffen, Herr Lieutenant! Besser einer, als zehn!" Damit warf er einen Pulversack unter die Pallisaden und stieß die Lunte hinein. Halbverbrannt slog der brave Pionier nach der einen, die Pallisaden nach der anderen Seite. Durch die entstandene Öffnung aber drangen die Stürmenden weiter vor. Den Pionieren folgten auf dem Fuße die übrigen Soldaten, die Offi« ziere überall voran; trotz des heftigen Kartätschenfeuers, trotz des mörderischen Gewehrfeuers der Dänen, das zahllose tapfere Krieger zu

6. Die deutschen Freiheits-Kriege von 1813, 1814 und 1815 - S. 60

1831 - Elberfeld : Büschler
63 1813 * v v *. via\m w mtuwui uwumvu v@ '»'vvwvvvvvv’vvv iwmvvt iw drang das Nordheer von Taucha her weiter vor und füllte den Raum zwischen Blücher rechts und Bennigsen links, so daß der Ring von dieser Seite geschloffen war. Er zog ffch immer enger und blutiger um die Franzosen zusammen. Langeron mit den Russen bestürmte Schönfeld, welches dicht an der Partha liegt und von Marmont hartnäckig vertheidigt wurde. Vier Stunden währte der Kampf und immer neue Haufen tra- ten von beiden Seiten auf den Platz; endlich, zwischen 5 und 6 Uhr Abends, als schon Dorf und Kirchen brannten, verlie- ßen es die Franzosen und zogen sich nach Reudnitz und Volk- marsdorf, hart an den Thoren von Leipzig, zurück. — Ney und Reynier, die das freie Feld über Pannsdorf hinaus behaupten sollten, wurden am Nachmittage von dem Nordheere gleichfalls angegriffen und durch die Preußen unter Bülow ans Paunsdorf hinausgeschlagen. Und als ffe ffch noch im freien Felde behaupten wollten, da machte sich die treffliche Renterei der Russen und Preußen, die an diesem Tage sonst wenig thun konnte, da fast nur in den Dörfern gestritten wurde, gegen ffe auf, und das Geschütz warf die Congreve- schcn Raketen in ihre Vierecke. Diese fürchterlichen Feuerdra- chen fuhren zischend und heulend in die dichten Haufen der Reuter oder des Fußvolks und spieen aus vielen Röhren ein so verzehrendes, nicht zu löschendes Feuer aus, daß Menschen und Pferde erschrocken vor ihnen auseinander stoben. Da half kein Widerstreben und kein Halten der Befehlshaber, auch nicht, daß Napoleon Theile seiner Garde zu Hülfe schickte; die Reihen lösten ffch, auch die andern Dörfer in der Nähe gingen verloren und erst in Volkmarsdorf wurde wieder ein Halt gewonnen. Auf diesen Feldern und in diesen Stunden war cs, da die sächsischen Kriegshaufen, die bis dahin, nach dem Willen ihres Königs, geduldig für Napoleon gekämpft hatten, ihr Blut nicht länger für denjenigen vergießen wollten, der durch seinen unffnnigen Trotz nun gar zu "klar an den Tag legte, daß er nur Freude an Kampf und Zerstörung habe. - In geschlossenen Reihen, mit fliegenden Fahnen und klingendem Spiele, die An- führer an.ihrer Spitze, zogen ffe im Angesichte der Franzosen zu den Verbündeten hinüber. Es war ein herzerfrischender Anblick, wie die, welche längst in ihrem Herzen Freunde wa- ren, nun zu einander traten, sich die Rechte reichten und brü- derlich schüttelten, und wie den benarbten Kriegern die Freu- denthräne über die Backen rann. Napoleon, in Bestürzung über diese Nachricht, schickte so- gleich seine Gardereuter unter Nansouty, die entstandene Lüke zu füllen; und dieser mit schneller Wendung und vielem Ge- schütz, bricht plötzlich hervor und will dem siegreichen Bülow in die offene Flanke fallen. Aber die Oeftreicher unter Bubna, die in der Nähe stehen, nehmen nicht sobald die Absicht wahr.

7. Abth. 1 - S. 193

1818 - Elberfeld : Büschler
Westfälischer Friede» ip3 Majestät, welche als ein«*' unsichtbare (Gewalt, durch den Glauben, das; die Würde des teutsiben Kaisers von Gott selbst, als göttliche Wohlth-at, abftamnie, — wie die Fürsten sich in mehreren Urkunden selber ausdrücken, — die Geister be- herrschte ; es war ferner die, auf die alten Sittel und Gewohnheiten sich stützende, ans dein Grund- wesen des Volkes hervorgewachsene Lehnsverfassung, die bei allen Mängeln doch ein festes Gewebe unr die Theile des Reiches schlang. Von der Urzeit des Volkes her war die Treue des Gefolges gegen seinen Kriegsfürsten, war die des Vasallen gegen seinen Lehnsherrn, ein heiliges Band, Und wenn/ gleichfalls nach der Väter Weise, der Fürst, die Großen und das Volk sich versammelten, später wenigstens der Kaiser mit den Reichsfürsten auf den Reichstagen zusammenkam, da wurde die Roth des Augenblicks durch schnellen Rathschluß, durch die Kraft des lebendigen Wortes und Blickes, ge- hoben, und, — von großem Gewicht war, — der Stolz der Fürsten, welcher vielleicht auch schon von Unabhängigkeit träumte, durch den An- blick und die Nahe kaiserlicher Hoheit, und die Ehrfurcht, welche ihr die Gutgesinnten bewiesen, niedergedrückt. Es war aber schon die Zeit gekommen, da die Fürsten nur Gesandten oder ihr schriftliches Wort einschicktcn; sie selber blieben in ihren Hauptstäd- ten, »vo der Glanz und die Ehrfurcht der Majestät sie selbst umgab. Wir haben gesehen, wie seit Friedrich von Oestreich, und früher schon, das Streben der Fürsten nach der Alleinherrschaft rege geworden, und wie die Kirchentrennung neue Risse in die Verfassung gebracht; nun aber, durch den westphälischen Frieden, wurde die Unabhängigkeit der Fürsten gesetzlich und die kaiserliche Gewalt gänzlich zu in Scharrenbild gemacht. Jene erhielten die volle Landeshoheit und das Recht, Krieg und Frieden zu beschließen r und Bündnisse, sowohl unter einander, als mit Fremden'zu machen, wenn sie nur nicht zum Schaden des Reiches sepen. Aber N

8. Abth. 1 - S. 400

1818 - Elberfeld : Büschler
400 Vii. Ztr. vom westph. Fried, bis jetzt. 1648-1617. durch welchen die Könige von Baiern und Wür- temberg, der Chur-Erzkanzler, der Churfürst von Baden, der Landgraf von Hessen - Darmstadt, der Herzog von Berg , sämmtlich als Großherzoge, dann die nassauischen und hohenzollerfchen Fürsten, nebst noch einigen kleineren Fürsten und Grafen, sich von dem teutschen Rtichsverbande trennten, und den Kaiser von Frankreich als den Protec- tor, (Beschützer) ihres Bundes anerkannten. Er sollte das Recht haben , den F ü r st e n - P r i m a s des Bundes, welcher in den Versammlungen den Vorsitz fuhren solle, zu ernennen; Krieg und Frie- den und die Conuugente an Truppen zu bestim- men ; so da st also jeder Krieg Frankreichs auch der des Rheinbundes seyn mußte, sollte er auch gegen die bisherigen Bruder des teutschen Reiches^gefuhrt weiden. Für solche Opfer sollten die Fürsten die unbeschränkten "Herren ihrer Unterthanen seyn, ohne durch ein Bundesgericht, bei welchem die Unter- thanen ur Nothfallen Klage führen könnten, oder durch eine mildernde Verfassung, irgend gebunden zu seyn. In diesem Allen war der Bund klar und bestimmt, in allem übrigen dunkel und schwan- kend , damit des Protektors Wille Gesetz seyn könne. Es war kein Bund teutscher Stamme miteinander, sondern mit Frankreich, und nicht ein solcher, der gegenseitige Rechte und Pflichten gab; sondern die Pflicht war .auf Seiten der Fürsten, die Rechte ans der des Beschützers. — Auch darrn schnitt dieser Bund die Faden, welche die Vorzeit noch mit der Gegenwart verbanden, durch, daß freie Stande hes Reiches, d;e den Gliedern des rheini- schen Bundes zugstheilt waren, meviaustrt, das heißt, ihrer landesherrlichen Rechte entkleidet und denen, mit welchen s»e früher gieust waren, un- tergeordnet wurden. Die freie Sradt Frank- furts), welche der künftige Sitz der Bundes- versammlung seyn sollte, ward dem Reichs Pri- mas zugekherlt und verlor gleichfalls ihre Selbst- ständigkeit. Es bedarf des richtenden Wortes über diesen \

9. Abth. 1 - S. 390

1818 - Elberfeld : Büschler
3go Vii. Ztr. vom westph. Fried, bis jetzt. 1643-1817. dem Scheine der eingeschränkten Verfassung folgte der Kaiser einzig seinem Gelüste und Willen, und herrschte als Unumschränktes Despot, die Menschen nur als Zahlen, ihr Leben als eine Münze zum Verbrauche betrachtend. Die verführerische Liebe solcher Regierungsweise verbreitete sich bald auch über die Giänzen Frankreichs hinaus. Das eitle französische Volk bekhörte Napoleon dabei durch Glanz, durch Kriegsruhm, und den Namen der großen Nation; das Heer, seine Stütze, fesselte er an sich, in em er ihm Alles erlaubte, was die Begierde fordert; die großen Talente, die ihm dienen sollten, erhob und bereicherte er übermäßig, damit sie bei seinem Falle so viel zu verlieren hätten, als der Mensch selten den Muth hat, wieder aus seiner Hand zu geben. Das war eine seiner furchtbaren Heerscherregeln, daß, wer un- umschränkt herrschen wolle, nur Re i ch e und Ar m e, nicht aber einen begüterten Mittelstand, dul- den müsse; jene könne die Regierung durch jede Begünstigung, durch Furcht und Hoffnung, an sich fesseln; und die Armen lasse die Sorge der täglichen Nahrung ni*cht über das nächste Bedürf- nis hlnausbiicken; aber »n den Köpfen des Mit- telstandes, welcher Zeit zu geistiger Beschäftigung übrig behalte, da bilde sich eine Gewalt der Ge- danken, welche dem Throne gefährlich werden könne. Uno so scharr drang sein grauenvoller Blich in das Wesen der menschlichen Natur, daß er erkannte, die Gewohnheit des blinden Gehorsams, der sich nur mit geistiger Blindheit vertrage, müsse früh in der Jugend einqepflanzt werden. Darum wurde der kirchliche und der Schulunterricht unter strenge Aufsicht genommen, auf einen engen Kreis be- schrankt, die Schüler von Jugend auf nach dem Klange der Trommel zu irdem Geschäfte gerufen. Ja, selbst die Lehrbücher der Religion mußten den Gehorsam gegen den Kaiser sogleich nach dem gegen daö göttliche Gesetz stellen, — Im übrigen verfiel sowohl der Volksunterr>cht als der höhere wissenschaftliche, der schon in der Revolutionszeit

10. Abth. 1 - S. V

1818 - Elberfeld : Büschler
Vorrede. v hole es, können in einem großen Kreise der Schulen als ein abgeschlossenes Ganzes gebraucht werden, und es wird mich, wie ich hoffe, wohl nicht leicht jemand beschuldigen, daß ich das All- gemeine nicht auch durch das Einzelne anschau- lich zu machen gesucht habe. — Die kurze Ge- schichte für Volksschulen endlich soll aus dem Ganzen das Herrlichste heraus heben, und durf- te, als der bei weitem schwerste Zheil der Auf» gäbe, nicht zuerst vorgenommen werden. Die oben entwickelte Absicht, in der gegen- wärtigen Bearbeitung die äußere Geschichte vor- walten zu lassen, wirft auf die ersten Abschnitte des zweiten Theiles ein Licht, ohne welches sie vielleicht manchen Tadel erfahren würden; ich meine die Reformationsgeschichte. Es ist hier fast nur die politische Seite dieser wichtigen Be- gebenheit herausgehoben und daher möchten viele von allen Partheien die Darstellung als zu wenig scharf und warm für ihre Sache ach- ten. Aber so gehörte sie in dieses Ganze. Das eigentlich Lebendige des Reformationsjahrhun- derts fließt ganz aus der Eigenthümlichkeit der Männer, welche für oder wider die Reforma- tion in die Schranken getreten sind, und als die Helden der großen Zeit in der Geschichte dastehen. Aus ihrem Leben und ihren Schrif- ten muß es entnommen werden; sie geben die innere Geschichte ihrer Zeit. Dieses Ein- zelne aber fällt, dem Plane gemäß, den oben erwähnten Zugaben anheim; und so ist, durch
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