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11. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 12

1836 - Stuttgart : Scheible
12 Einleitung. von sechs Wochen, oder wo möglich noch früher, nach Wien an die kai- serlich-österreichische Hof- und Staatskanzlei eingesandt, und bei Eröffnung des Bundes in daö Archiv desselben niedergelegt werden. Zur Urkunde dessen, haben sämmtliche Bevollmächtigte den gegen- wärtigen Vertrag unterzeichnet, und mit ihren Wappen besiegelt. So ge- schehen Wien, den achten Juni iin Jahre Eintausend Achthundert und fünfzehn. Folgen die Unterschriften. Schlußakte der über Ausbildung und Befestigung des , deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial- welche am 8ten Juni 1820, dem fünften Jahrestage der Unterzeichnung der deutschen Bundesakte, zu Frankfurt am Main als allgemeines Bun- deögefeh angenommen und bekannt geinacht ward. Die souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands, eingedenk ihrer bei Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der Bundesakte durch ergänzende und erläuternde Grundgesetze eine zweckmäßige Entwickelung und hiermit dem Bundeöver- eine selbst die erforderliche Vollendung zu sichern, überzeugt, daß sie, uin das Band, welches das gesummte Deutschland in Friede und Eintracht verbindet, unauflöslich zu befestigen, nicht länger anstehen durften, jener Verpflichtung und einein allgemein gefühlten Bedürfnisse durch gemein- schaftliche Berathungen Genüge zu leisten, haben zu diesem Ende nach- stehende Bevollmächtigte ernannt, nämlich: 1) Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von H u n g a r n U n b Böheim: den Herrn Klemens Wenzel Lothar Fürsten von Metternich- Winneburg, Fürsten zu Ochsenhausen, Herzog von Portella, wirk- lichen geheimen Rath, Staats- und Conferenz-, dann dirigirenden Minister der auswärtigen Angelegenheiten u. s. w. 2) Seine Majestät der König von Preußen: den Herrn Grafen Kristian Günther von Bernstorff, Ihren wirk- lichen geheimen Staats- und Kabinets-Minister, wie auch Mini- ster der auswärtigen Angelegenheiten u. s. w., den Herrn Friedrich Wilhelm Ludwig Freiherrn von Krusemark, Ihren Generallieutenant, außerordentlichen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister bei Sr. kaiserl. königl. apostolischen Majestät u. f. w. und konferenzen,

12. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 51

1836 - Stuttgart : Scheible
Deutschlands Boden. ¿1 bischen, durch die Schrunde steigenden Lust, welche Schneegestöber und Dünste mit frischem Zuge zwischen den Massen empor treibt, ihre Form zu verdanken. Wenn sich die Firnmeere in einer Folge von fchneereichen Jahren ungewöhnlich anhäufen, stoßen sie auch uin ihren untern Saum gewaltige Glättschermassen gegen die untere Region herab. Solche Riesenglieder, die in jedem Umfange gewaltiger sind, als sie sonst zu sein pflegen, brau- chen auch längere Zeit, um vernichtet zu werden, weshalb sie auch, weil das Vorrücken fortgesetzt Statt findet, weiter herab in die bewohnten Thäler geschoben werden. Magere Firne können nie fette Glättscher aus- stoßen, daher sind die Glättscher durch ihre Schmächtigkeit aufgelöset, ehe sie tief ins Thal gelangen, und sie ziehen sich zurück. Hierbei wirkt auch die Temperatur kalter oder warmer Jahre; allein alle Verhältnisse zeigen, daß dieses Wirken sehr untergeordnet ist. Alle bisherigen Messungen der Glättscherbewegung in den Alpen sind unrichtig, weil sie die Entfernung des Ausganges von einem Punkte be- stimmten, ohne das dortige Abschmelzen in Rechnung zu bringen. Schreibt man daher einem Glättscher jährlich 40 bis 50 Fuß Bewegung zu, so würde diese Zahl, bei genauer Messung, wohl weit größer ausfallen. Die Punkte zur Beobachtung können nur auf dem Glättscher selbst, und an den bei- derseitigen Ufern genommen werden. Nimmt inan sie am untern Ende an, so kömmt zugleich das Abschmelzen, das sehr wichtig ist, wenn zu- gleich genaue Punkte auf dem Glättscher selbst bestimmt sind, in Rechnung. Die Hälfte des Jahres bedeckt Schnee die Fels- und Alpregion. Ist er frisch gefallen, so macht er die ganze Strecke, auf der er liegt, ungang- bar. Er hat noch keine tragfähige Festigkeit; man gleitet immer aus, und da der Wind tiefe Schluchten mit dem Schnee ausfüllt, und sie den flachen Theilen gleich macht, so ist jeder Schritt mit Gefahr des Versin- kens verbünden. Nur dann erst, wenn der Schnee so fest geworden ist, daß er mit Sicherheit trägt, kann man auf den Bergen über ihn fort- kommen. Gegen das Ende des Winterö ist die Schneerinde am festesten und gangbarsten. Die Lau inen (Lahne, Lauele, Lauwe, Lauwine, Lene, Lowe; im Rätischen Lavina und Lavigna; im Italischen Lavina und Lavine; iin Französischen Avalanche, Avalange, Lavanche, Lavange, Levanze, Lid, Lit, Lydt; in den Pirenäen auch Cvngere; in Norwegen Snee-Skred und Snee-Fond; in deutschen Büchern häufig mit der italischen Benennung Lavine) sind entweder Schnee- oder Eisstürze, welche im Hochgebirge häufig vorkommen, und zu den fürchterlichsten Erscheinungen des Alpen- gebirges gehören. Man kann sie, nach Entstehung und Wirkung, am 4 «

13. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 14

1836 - Stuttgart : Scheible
14 ml Einleitung. L) Seine königliche Hoheit der Großherzog von Hessen: den Herrn Karl du Bos Freiherrn du Thil, Ihren wirklichen ge- heimen Rath u. s. w. 10) Seine Majestät der König von Dänemark, Herzog von Holstein und Lauen bürg: den Herrn Joachim Friedrich Grafen von Bernstorff, Ihren ge- heimen Konferenzrath, außerordentlichen Abgesandten und bevoll- mächtigten Minister am kaiserlich österreichischen Hofe u. s. w. 11) Seine Majestät der König der Niederlande, Großherzog von Luxemburg: den Herrn Anton Neinhart von Falk, Minister für den öffentli- chen Unterricht, die National-Jndustrie und die Kolonien. 12) Seine königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen- Weimar, und ihre Durchlauchten die Herzoge von Sach- se n - G o t h a, S a ch se n - K o b u r g, S a chse n - M e i n i n g e n und S a ch se n - H i l d b u rg h a u se n: den Herrn Karl Wilhelm Freiherrn von Fritsch, großherzoglich Sachsen- Weimar-Eisenachischen wirklichen geheimen Rath und Staatsminister. 13) Seine Durchlaucht der Herzog von Braunschweig-Wel- fe nbüttel: den Herrn Grafen von Münster u. s. w., und den Herrn Grafen von Hardenberg u. s. w. 14) Seine Durch laucht der Herzog von Nassau: den Herrn Freiherr» Ernst Franz Ludwig Marschall von Dieber- stein, Ihren dirigirenden Staatöminister u. s. w. 15) Ihre königlichen Hoheiten die Großherzöge von Meck- lenburg-Schwerin und M e ck l e n b u r g - S t r e l i p: den Herrn Leopold Hartwig Freiherrn von Plessen, großherzog- lich Mecklenburg-Schwerinischen Staats- und Kabinets-Minister ti. s. w. 16) Ihre Durchlauchten die Herzoge von Holstein-Olden- burg, vonanhalt-Köthen, Anhalt-Dessau, Anhalt-Bern- burg; die Fürsten von Schwarzburg-Son dershausen und R u d o l st a d t: den Herrn Günther Heinrich von Berg, Präsidenten des Ober- appellationögerichts zu Oldenburg, herzoglich holstein-oldenburgi» scheu, herzvglich-anhaltischen und fürsilich-schwarzburgischen Bun» destagsgesandten u. s. w.

14. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 53

1836 - Stuttgart : Scheible
53 Deutschlands Boden. sebertheile, die im Sommer, bei heißem Wetter sich ablösen, und unter donnerähnlichem Krachen und Tosen, an den Felsenwänden zerschellend, in die Tiefe stürzen. Diese Lauinen sind die unschädlichsten, da sie nur in unbewohnte Gegenden fallen. Sie sind, wenn man sie, während des Fullens, aus der Ferne betrachtet, Wasserfällen ähnlich. Die größten Glättscherstücke kommen voran, die kleineren häufen sich dann hinter den- selben, oft in erstaunlicher Menge auf. Seltener als die Lauinen sind die Erd stürze und F elfen stürze. Unter diesen ist der Sturz vom Rufst- oder Roßberge, welcher am 2ten September 1806, Statt fand, durch das Unglück , welches er anrichtete, am bekanntesten geworden. Nach langem Regen stürzte an diesem Tage, gegen Abend, der Gnipenspit), ein Theil des Ruffiberges, tausend Fuß breit und 100 Fuß mächtig in das Thal, uitd verschüttete in wenigen Minuten die Ortschaften Goldau, Büsingen, Ober- und Unterröthen, und mehre Häuser von Lauerz, zugleich einen Theil des lauerzer Sees aus- füllend; 457 Menschen kamen dabei um; von den 350 Geretteten wa- ren die meisten zum Glück abwesend. 423 Stück Vieh wurden verlo- ren, und der Schaden an Gebäuden und Feldern auf 2'/2 Millionen Schweizerfranken berechnet. Mehre große Blöcke sind bis an den Fuß des Rigi geschleudert, wo sie noch heute liegen. Die Aussichtsweite der einzelnen Alpenberge steht natürlich mit der Höhe derselben im Verhältniß. Von der Spihe des Finsterarhorns oder dem Gipfel der Jungfrau übersteht man einen Kreis, dessen Durchmesser sich auf 62 deutsche Meilen beläuft, also eine Länderfläche von etwa 3.000 Geviertmeilen. Wenn das Finsteraarhorn an der Stelle des Brockens stände, würde man es aus den Umgegenden von Oldenburg, Bremen, Hamburg, Lübeck, Schwerin, Strelitz, Berlin, Dresden, Eger, Baireuth, Forchheim, Würzburg, Aschaffenburg, Frankfurt (am Main) und Müu- ster, und von allen innerhalb dieses Kreises gelegenen Ortschaften sehen, wenn anders, ait manchen Stellen, dazwischen liegende Höhen es nicht hinderten. Der tief liegende, weite Erdraum erscheint, von diesen lichten und reinen Höhen gesehen, als eine unermeßliche Landschaft, die in der Ferne in den Himmel übergeht. Nur die nächsten Riesen - und Hochge- birge bilden außerordentlich starke, gewaltig auf den Anstalmenden wirkende, Vorpartieen. Die fernen Mittelgebirge und das übrige Land stellen we- nig gefärbt, mit einem blauen Duft überzogen, weniger scharf begränzt, ja in einander verloren sich dar, und die schön beleuchteten Gewässer bil- den die lichtesten Punkte des Gemäldes, und erscheinen als das Belebende und Belebte des Ganzen, wenn man gleich keine Bewegung, sondern nur das Licht an ihnen gewahrt. Das inenschliche Treiben und Walten ver- schwindet hier ganz tu der riesigen Natur, in der man dem Himmel und

15. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 16

1836 - Stuttgart : Scheible
16 Einleitung. Bund, ohne ausdrückliche Zustimmung der Gesammtheit, bewirken. Eine freiwillige Abtretung auf einem Bundesgebiete haftender Souveränetäts- rechte kann ohne solche Zustimmung nur zu Gunsten eines Mitoerbünde* ten geschehen. Art. 7. Die Bundesversammlung, aus den Bevollmächtigten sämmt- licher Bundesglieder gebildet, stellt den Bund in seiner Gesammtheit vor und ist das beständige, verfassungsmäßige Organ seines Willens und Handelns. Art. 8. Die einzelnen Bevollmächtigten am Bundestage find von ihren Komittenten unbedingt abhängig und diesen allein wegen getreuer Befolgung der ihnen ertheilten Instruktionen, so wie wegen ihrer Ge- schäftsführung überhaupt, verantwortlich. Art. 9. Die Bundesversammlung übt ihre Rechte und Obliegenhei- ten nur innerhalb der ihr vorgezeichneten Schranken aus. Ihre Wirk- samkeit ist zunächst durch die Vorschriften der Bundesakte, und durch die in Gemäßheit derselben beschlossenen oder ferner zu beschließenden Grund- gesetze, wo aber diese nicht zureichen, durch die im Grundvertrage bezeich- neten Bundeszwecke bestimmt. Art. 10. Der Gesammtwille des Bundes wird durch verfassungs- mäßige Beschlüsse der Bundesversammlung ausgesprochen; verfassungs- mäßig aber sind diejenigen Beschlüsse, die innerhalb der Gränzen der Kompetenz der Bundesversammlung, nach vorgängiger Berathung, durch freie Abstimmung entweder im engern Rathe oder im Plenum, gefaßt werden, je nachdem das Eine oder das Andere durch die grundgesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben ist. Art. 11. In der Regel faßt die Bundesversammlung die zur Besor- gung der gemeinsamen Angelegenheiten des Bundes erforderlichen Be- schlüsse iin engern Rathe, nach absoluter Stimmenmehrheit. Diese Form der Schlußfassung findet in allen Fällen Statt, wo bereits feststehende allgemeine Grundsätze in Anwendung, oder beschlossene Gesetze und Ein- richtungen zur Ausführung zu bringen find, überhaupt aber bei allen Berathungsgegenständen, welche die Bundesakte oder spätere Beschlüsse nicht bestimmt davon ausgenommen haben. Art. 12. Nur in den in der Bundesakte ausdrücklich bezeichneten Fällen, und, wo es auf eine Kriegserklärung, oder Friedensschlußbestäti- gung von Seiten des Bundes ankommt, wie auch, wenn über die Auf- nahme eines neuen' Mitgliedes in den Bund entschieden werden soll, bil- det sich die Versammlung zu einem Plenum. Ist in einzelnen Fällen die Frage, ob ein Gegenstand vor das Plenum gehört, zweifelhaft; so steht die Entscheidung derselben dem engern Rathe zu. Im Plenum findet keine Erörterung noch Berathung Statt, sondern es wird nur darüber abge- stimmt, ob ein im engern Rathe vorbereiteter Beschluß angenommen oder

16. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 55

1836 - Stuttgart : Scheible
Deutschlands Boden. 55 des Augusts 1821 der Roggen und die Heckenrosen, während vier Wo« chen vorher, zwischen Solothurn und Luzern, das Getraide gemäht worden »par. In einer Höhe von 2.000 bis 2.500 Fuß über dem Meere kömmt auf der Nordseite des Alpenforstes, (im Domlescbg) noch der Mais fort, während auf der Südseite, fast in derselben Höhe (bis 2.500 Fuß) der weiße Maulbeerbaum noch gedeiht. Die ächte Kastanie steigt auf der Nordseite nicht über 2.800 Friß hoch, auf der Südjeite aber höher. Der Taxusbaum kömmt bis 3.500, die Sommereiche bis 3.500 Fuß hoch fort, und mit dieser halten Apfel- und Birnbäume ziemlich gleich hoch aus. Die Wintereiche wächst bis 3.800 Fuß hoch, und eben so weit werden auf der Nordseite (z. B. bei Churw'alden) auch Kirschen reif. In dieser Höhe giebt es noch italische Pappeln, die einen Fuß im Durchmesser haben. Ulmen und Eschen kommen bis 4.100 Fuß, die nordischen Ellern noch 100 Fuß höher vor. Die Gränze des Getraides endigt auf der Nordseite an einzelnen Stellen schon mit 3.800 Fuß, während auf der Südseite das Getraide noch 2.000 Fuß höher reift. Der hochstämmige Holzwuchs reicht an manchen Stellen 3.000 Fuß höher hinauf, als an andern. An der Straße über den Splügen endigt er, oberhalb Pinazza, mit 4.420, bei Airolo mit 5.000, an der neuen Straße über den.umbrail (dem wormser Joch) mit 6,760, ja an einigen Stellen des Engadins erst mit 7.000 Fuß. Buchen giebt es noch bis 4.700 Fuß Höhe, Weißtannen oder Edel- tannen bis 5.000 Fuß hoch. Winterroggen und Kartoffeln kommen etwas weniger hoch vor. Möhren, Blumenkohl, Rüben und auch noch weißen Kohl trifft man im Engadin bis fast 5.300 Friß hoch. Sommergerste wächst höher als Bergahorn und Birken, da sie bei Skarla, im Enga- din, 5.580 Fuß über der See gesäet wird, während der Bergahorn mit 5.200, und die Birke mit 5.300 Fuß ihre Gränze erreichen. Lärchtannen, Fichten und Arven sind die letzten Bäume, die man auf den Alpen, wenn man aufwärts steigt, trifft. Wo die hochstämmigen Gewächse anshören, beginnen die Gesträuche. Alpenrosen, aus der Ferne angesehen dem Oleander ähnlich, einige Wei- denarten und Heidelbeeren kommen noch weit über der Baumgränze fort. Hieran reihen sich die kurzstieligen Alpenpflanzen, welche häufig durch überaus prächtige Farben sich auszeichnen. Auch das Thierreich der Alpen zeigt manches Eigenthümliche. Großhörnige Steinböcke waren einst häufiger als jetzt, und sollen, nach der Meinung Vieler, dem Aussterben nahe sein; gewiß ist, daß sie höchst selten und nur in den unzugänglichsten, höchsten Gegenden anzutreffen sind. Gemsen, die jetzt auch seltener als früher sind, waiden an manchen Stellen der wenig besuchten Hochgebirge noch in bedeutenden Rudeln und Mur«

17. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 18

1836 - Stuttgart : Scheible
K> Einleitung. Art. 18. Da Eintracht und Friede unter den Bundesgliedern unge- stört aufrecht erhalten werden soll; so hat die Bundesversanimlung, wenn die innere Ruhe und Sicherheit des Bundes auf irgend eine Weise be- droht oder gestört ist, über Erhaltung oder Wiederherstellung derselben Rath zu pflegen, und die dazu geeigneten Beschlüsse, nach Anleitung der in den folgenden Artikeln enthaltenen Bestimmungen, zu fassen. Art. 19. Wenn zwischen Bundesgliedern Thätlichkeiten zu besorgen oder wirklich ausgeübt worden sind; so ist die Bundesversammlung beru- fen, vorläufige Maßregeln zu ergreifen, wodurch jeder Selbsthilfe vorge- beugt und der bereits unternommenen Einhalt gethan werde. Zu dein Ende hat sie vor allem für Aufrechthaltung des Besitzstandes Sorge zu tragen. Art. 20. Wenn die Bundesversammlung von einem Bundesgliede zum Schutze des Besitzstandes angerufen wird, und der jüngste Besitzstand streitig ist; so soll sie für diesen besondern Fall befugt sein, ein bei der Sache nicht betheiligtes Bundesglied in der Nähe des zu schützenden Ge- bietes aufzufordern, die Thatsache des jüngsten Besitzes, und die ange- zeigte Störung desselben ohne Zeitverlust durch seinen obersten Gerichts- hof summarisch untersuchen und darüber einen rechtlichen Bescheid abfassen zu lassen, dessen Vollziehung die Bundesversammlung, wenn der Bundes- staat, gegen welchen er gerichtet ist, sich nicht auf vorgängige Aufforderung freiwillig dazu versteht, durch die ihr zu diesem Ende angewiesenen Mittel zu bewirken hat. Art. 21. Die Bundesversammlung bat in allen, nach Vorschrift der Bundesakte bei ihr anzubringenden, Streitigkeiten der Bundesglieder tie Vermittlung durch einen Ausschuß zu versuchen. Können die entstandenen Streitigkeiten auf diesem Wege nicht beigelegt werden; so hat sie die Ent- scheidung derselben durch eine Austrägal-Jnstanz zu veranlassen, und da- bei, so lange nicht wegen der Austrägal-Gerichte überhaupt eine anderwei- tige Uebereinkunft zwischen den Bundesgliedern Statt gefunden hat, die in hem Bundestagsbeschlusse vorn sechzehnten Junius achtzehnhuudert und siebenzehn enthaltenen Vorschriften, so wie den, in Folge gleichzeitig an die Bundestagsgefündten ergehender Instruktionen, zu fassenden besondern Beschluß zu beobachten. Art. 22. Wenn, nach Anleitung deö obgedachten Bundestagöbe- schlusses, der oberste Gerichtshof eines Bundesstaates zur Austrägalinstanz gewählt ist; so steht demselben die Leitung des Prozesses und die Ent- scheidung des Streites in allen seinen Haupt- und Nebenpunkten unein- geschränkt und ohne alle weitere Einwirkung der Bundesversammlung, ober der Landesregierung zu. Letztere wird jedoch, auf Antrag der Bun- desversammlung, oder der streitenden Theile, im Fall einer Zögerung von

18. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 57

1836 - Stuttgart : Scheible
Deutschlands Boden, südliche walliser Alperr. 57 2) Die Mittelalpen, welche 6 bis 8.000 Fuß hoch sind, bilden mei- stens längere, zwischen den kleineren Thalern sich hinziehende, Forst- berge, ans denen einzelne Hörner, zuweilen bedeutend hoch, hervor- ragen. In den obersten Theilen, welche zur Felsregion gehören, sind sie noch ohne Pflanzenwuchs, auf der Alpregion mit schönfarbigen Alpenblumen und herrlich grünen Wiesen geziert, während die steile Waldregion meistens Nadelhölzer trägt. 3) Die Vor alpen sind nur 3 bis 5.Ooofuß hock', bis auf ihre obersten Theile bewachsen, und haben mehr abgerundete Form. Die größten Thäler des Alpengebirges (z. B. das Wallis, das Thal des Vorderrein, das Thal des Inn, das Thal der Salza und das Thal der Enns) sind Län gen thäl e r, welche mit der Hanptrichtung des Ge- birges gleichlaufen. Die meisten mittelgroßen Thäler sind Oueerthäler, die auf dem Hanptforste senkrecht stehen. Der größte Theil der kleinsten Thäler und Schluchten hat Richtung von W.s.w. nach O.n.o. oder umgekehrt, nicht selten auch von N.n.w. nach S.s.o. Eine auffallende Erscheinung an den Alpen ist auch die, daß dieses Gebirge an der nördlichen Seite so plötzlich abgeschnitten erscheint, und nicht durch vorliegende, allmählig niedriger werdende, Höhen in das ebene Land übergeht. Wenn man von Bern nach Linz (a. d. Donau) eine Linie zieht, so bezeichnet dieselbe ziemlich genau das nördliche Ende des Alpengebirges. Die einzelnen Theile des Alpengebirges sind: I. Die südlichen walliser Alpen, Die südlichen walliser Alpen, welche von dein keltischen Worte Pen (das hoch, erhaben bezeichnet) auch pennin ische Alpen genannt worden sind, liegen mit ihrer nördlichen Hälfte iin Kanton Wallis, südlich von der Rone. Sie beginnen westwärts da, wo der Col Ferrex eine 7.260 Fuß über dein Meere erhabene Einsattelung im Hauptrücken bildet, und enden ostwärts am Gotthardgebirge, wo der 7.340 Fuß über dein Meere liegende Gries-Paß, das obere Ronerhal mit dem Tosathale verbindet. Der Hauptrücken hat vom Col Ferrex bis zum Monte rosa östliche, von hier bis zum Gries nordöstliche Richtung. Die nördlichen Zweige er- strecken sich in das Ronegebiet, die südlichen in das Gebiet des Po, und daher gehören die Thäler auf der Nordseite ziir Schweiz (zum Kanton Wallis) die südlichen zll Italien (nach Piemont). In der Gegend des Monte rosa liegen die höchsten Punkte, die, weit über die Firnlinie hin- ausragend, mit Firn bedeckt sind, und sehr große und mächtige Glättscher in die Thäler senden. Der Zug, welcher vom Col Ferrex gegen den le- rnanischen See in nordwestlicher Richtung (zwischen Wallis und Savoien) sich erstreckt, dessen nordöstlicher Hang zum schweizerischen Kanton Wallis

19. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 58

1836 - Stuttgart : Scheible
58 Deutschlands Boden, südliche walliser Alpen. gehört, mag, um den Gang der Beschreibung nicht zu unterbrechen, hier zuerst angeführt werden. Er sendet, weil die None ihin so nahe ist, nur kurze Arme und Thäler gegen diesen Fluß aus, doch sind einige Berge derselben beschneit, und von Glättschern umlagert. Die vorzüglichsten Punkte dieses Zuges sind: A. Im Hauptrücken: 1) Bout du Monde, im Westen des Pal d'jlliers, 5.760 Fuß über dem Meere. 2) Der Töte noire (d. h. schwarze Kopf) im Norden des Col de Balme. B. In den östlichen Nebenästen: 1) Der Tour Saillivre, westwärts von Martinach, 0.980 Fuß hoch. 2) Der Deut de Midi, nordöstlich vom vorhergehenden, südwestlich von St. Moriz, 9.880 Fuß hoch. 3) Catogne, im Westen von Orsieres, 8.250 Fuß hoch. Die Pässe, welche über diesen Zug führen, sind: 1) Der Weg vyn Evottes,. iin untern Wallis, nach Baume, im Drancethale. 2) Der Weg von Vauvrier, im untern Wallis, nach Chapelle, im Drancethale. 5) Der Weg von Vionnaz, hn untern Wallis, nach Chapelle, im Drancethale. 4) Der Col d'abondance, 4.050 Fuß hoch, reitbar, verbindet da8 Val d'jlliers mit dem obern Drancethale, und ist zwischen den Ortschaften Morgin (im Walliö) und Onnex in Savoien. 5) Der Col de Champ, 6.270 Fuß hoch, führt von dem 5.760fuß über dem Meere liegenden Dorfe Champeri (im Walliö) nach Cha- vanetteö (in Savoien). 6) Der Col decoux, 6.250 Fuß über dem Meere, reilbar, führt von Champeri nach haut Ornex (in Savoien). 7) Der Col de Goleze, führt von Champeri südwärts in das foge- nanntehufeisen (Fer-a-Cheval), welches das obere Thal des Giffre- baches bildet. 8) Der Töte noire-Paß führt von Trient (im Wallis) nach Val orcine oder Valorsine (in Savoien). 9) Der Col de Balme, 7.090 Fuß hoch, reitbar, verbindet das trienter Thal mit dein Ehamounithal, und gewährt eine wunder- volle Aussicht auf dieses, so wie auf die Kette des Montblanc- Gebirges.

20. Erster Band, Deutschland im Allgemeinen enthaltend - S. 59

1836 - Stuttgart : Scheible
59 Deutschlands Boden, südliche Walliser Alpen. 10) Der Col Ferrex, welcher 7.260 Fuß hoch ist, führt vonbandarei (im südlichen Wallis) in das Val Ferrex (in Piemont) wo Sa- gioan 5.460 Fuß über der See ist, während Ferrex, auf der Nord- seite des Passes, 5.440 Fuß über dem Meere liegt. In dein Hauptrücken der südlichen walliser Alpen, vom Col Ferrex dis zum Gries, sind die vorzüglichsten Punkte: 1) Der Mont Mort (d. h. der todte Berg) im Südosten des groß- ß.'n St. Bernhardpasses. 2) Der Mont Velan, nordöstlich vom vorigen, 10.350 Fuß hoch, mit Firn bedeckt, von welchem 2 Glättscher, der eine, westwärts, in das Val d'entremont, der andere, ostwärts, in das Val svrei sich herabsenken. 3) Der Mont Co mb in, unter 24° 59' 30" Länge und 45" 56' 25" Breite, ist 13.252 Fuß über dem Meere, also einer der höchsten Gipfel des Alpengebirges. Er ist mir Firn bedeckt, von welchem sich mehre Glättscher in die Thäler senken. Die beiden größten dieser Glättscher heißen Borcharesse und Durand. 4) Der Mont Gel«, östlich vom Mont Eonrbin, ist 10.350 Fuß über dem Meere. 5) Der Deut d'erron mag etwa 12.000 Fuß hoch sein. 6) Der Deut blanche (d. h. der weiße Zahn) mag etwa 12.500 Fuß hoch sein, er ist von Firn bedeckt, und von großen Glättschern umlagert. 7) Das Matterhorn, oder der Mont Cervin, auch Monte Ciadello und Silvio genannt, liegt am südwestlichen Ende des Matterthales, einerseits ins Wallis, von der andern Seite ins Val Tournanche (in Piemont) abfallend. Da das Matterhorn sich 13.854 Fuß über das Meer erhebt, ist es einer der höchsten Gipfel des Alpengebirges, und wird an Höhe nur vom Monte Rosa und Montblanc übertroffen. Die obern Theile sind mit Firn bedeckt und senden große Glättscher in das Matterthal herab. 8) Der Monte Rosa, unter 25" 31' 42" Länge und 45° 56' 1" Breite, dessen höchste Spitze 14.222 Fuß über dem Meere liegt, ist von Firn bedeckt, und von Glättschern umgeben, unter denen der (nach Nordwest sich senkende) Zermattglättscher besonders groß ist. < 9) Die Cima de Jazi liegt nordnordöstlich vom Monte Rosa, ist 12.880 Fuß hoch, von Firn bedeckt und von Glättschern umlagert. 10) Der Mont Moro liegt ostwärts voin vorigen Berge. 11) Der Piz Parabianko erhebt sich 9.560 Fuß über das Meer, ist mit Firn bedeckt, und von Glättschern umgeben.
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