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1. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 104

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Rultiirzustände des Frankenreichs unter Karl dem ©roßen, welche den Leib töten, die Seele aber nicht zu töten vermögen." So starb er mit den meinen den Märchrertoi) (755). Seine Leiche ward unter großen Feierlichkeiten den Rhein hinauf nach Mainz und von da nach Fulda gebracht, wo sie beigesetzt wurde. Bouifatius hat das unbestreitbare Verdienst, in einem großen '-2. eile von Deutschland das (Christentum zuerst ausgebreitet oder, so weit dessen Ausbreitung durch die irischen Glaubensprediger bereits angebahnt war, deren Werk fortgesetzt und hinausgeführt zu haben, und wohl mag ihm deshalb der Name eines „Apostels der Deutschen", den man ihm beigelegt, gebühren. Aber freilich hat er auch durch die Art seines Wirkens jenen Bestrebungen Roms Vorschub geleistet, welche nicht selten über dem Interesse weltlicher Macht und Herrschaft die höheren Zwecke des Christentums, die Förderung wahrer Frömmigkeit und davon unzertrennlicher Sittlichkeit, Schaden leiden ließen. Die gewaltsame Bekehrung der Sachsen und Friesen durch Karl dcu Großen vollendete die Christianisierung aller deutschen Stämme, und die engen Beziehungen, in welche Karl durch seine Kaiserkrönung zum päpstlichen 'Stuhle getreten war, sicherte diesem letzteren die Herrschaft über die ganze christliche Welt, soweit dieselbe entweder in dem großen Frankenreiche beschlossen war oder doch unter die Autorität des rö-misch-germanischen Kaisertums sich beugte. Karl der Große benutzte seine neue Kaiserwürde, um alle seine Unterthanen durch einen neuen Treueeid, welcher besonders den Gehorsam gegen ihn als den von Gott eingesetzten Herrscher betonte, noch fester als bisher an sich zu knüpfen. Der oströmische Hos zu Konstantinopel erkannte ihn als Kaiser des Abendlandes an, wogegen Karl aus mehrere bis dahin streitige Gebiete, wie Venedig und Dalmatien, zu Gunsten des griechischen Kaiserreichs verzichtete. Neuntes Kapitel. Hulturmstande des Frankenreichs unter Hart dem Großen, idai; Karls des Großen Absichten in bezug auf die Regierung feines ungeheuren Reichs die besten, daß sie auf die Hebung der materiellen, geistigen, sittlichen Zustünde des Volkes, ans Handhabung der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person, insbesondere auch auf

2. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 109

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Teilung der Karolingischen Monarchie, Entstehung eines Deutschen Reichs. ^0^ Don Attila, vom Drachentöter Siegfried und andere, die erst später (im „Nibelungenliede") feste Gestalt gewannen, von Munde zu Munde gegangen sein, bis Karl der Große daran dachte, sie sammeln zu lassen. Leider ist diese Sammlung wieder verloren gegangen, vermutlich durch die Nachlässigkeit, wo nicht durch den bösen Willen der Geistlichkeit, die darin verdammenswerte Ausgeburten des Heidentums erblickte. Nur ein paar alte volkstümliche Dichtungen sind uns durch Mönche gerettet worden, sreilich als bloße Bruchstücke,das sog. „ W ess o b rn nner Gebet", eine geistliche Dichtung, ein episches Gedicht vom Weltuntergänge mit dem, an das altnordische Heidentum erinnernden, Titel „Muspilli", das „Hildebrandlied", (von dem Kampfe des greisen Hildebrand, eines Helden aus dem Kreise des Gothenkönigs Theodorich, mit seinem Sohne Hadnbrand, der, ohne ihn zu kennen, ihn dazu herausfordert), endlich das „Ludwigslied" auf den Sieg drtes weststsränkischen Königs über die Normannen. Zehntes Kapitel. Teilung der Karolingischen Monarchie, Entstehung eines Deutschen ftnchs. ^parl der Große hatte drei Söhne, Karl, Pipin und Ludwig. Unter sie hatte er bereits aus den Fall seines Todes das Reich geteilt. Allein Pipin und Karl starben 810 und 811, und so fiel bei des großen Kaisers Tode (s 14) das ganze Reich ungeteilt dem allein überlebenden Sohne Ludwig zu. Die deutsche Geschichtsschreibung hat ihn „den Frommen" zubenannt, die französische nennt ihn „ledebon-naire“, was so viel wie schwachherzig, unselbständig bedeutet. Allerdings ist seine Frömmigkeit bisweilen in allzu große Nachgiebigkeit gegen die Geistlichkeit und ihre Interessen ausgeartet. Im Anfang regierte Ludwig kräftig, reinigte den Hof seines Vaters von der teilweise daselbst eingerissenen Leichtfertigkeit der Sitten, setzte dessen Bestrebungen für Beschränkung der Großen und Erleichterung der Ärmeren eifrig fort, kämpfte auch tapfer gegen die äußeren Feinde des Reichs, insbesondere die Slawen. Später verfiel er dem Einfluß unweiser Ratgeber und mehr noch dem seiner zweiten Gemahlin, aus dem Geschlechte der Welsen, namens Judith. Ihr zu Liebe wollte er seinen Sohn aus zweiter Ehe, Karl („der Kahle" zubenannt), vor

3. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 5

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Bei seiner Trennung vom Frankenreich. gebene Beispiel auch hierher zurück, und so bildete sich die Herzogsgewalt allmählich überall wieder aus. Die Herzoge waren eigentlich Beamte des Königs; allein sie erschienen zugleich als Führer und Vertreter ihres Stammes, und dies gab thuen eine gewisse Unabhängigkeit. Jedes Herzogtum zerfiel wieder in Gaue oder Grafschaften. Der Gras hatte als richterlicher und militärischer Vorgesetzter des Gaues eine ziemlich umfassende Gewalt über seine Gaugenossen; außerdem besaß er als großer Grundherr, was er säst immer war (sei es durch eigenen Grundbesitz oder durch sein „Amtslehen'),.eine Anzahl von Vasallen, verfügte daher ebenfalls (wenn auch nicht im gleichen Umfange wie der Herzog) über eine nicht unbedeutende materielle und moralische Macht. Neben den gewöhnlichen Grafen gab es auch Markgrafen, Grenzwächter des Reichs; sie übten die gräfliche Gewalt in größerem Umfange und mit ausgedehnterer Selbständigkeit, weil sie öfter in die Lage kamen, rasch und auf eigene Verantwortlichkeit handeln zu müssen. Innerhalb der Herzogtümer und der Grafschaften finden wir nun aber noch eine andre Art von Gebieten, das sind die geistlichen: Erzbistümer, Bistümer, Abteien. Schon unter den Merovingern waren die Bistümer Mainz, Köln, Trier «die später zu Erzbistümern erhoben wurden), Worms, Speier, Konstanz, Straßburg entstanden. Unter Pipin dem Kurzen waren Basel, Pasfau, Salzburg, Regensburg, Würzburg, Erfurt, Eichstädt, Freisingen, unter Karl dem Großen Minden, Münster, Osnabrück, Paderborn, Halberstadt, Hildesheim, Bremen, Verden hinzugekommen. Die meisten dieser geistlichen Gebiete waren der Gerichtbarkeit der Grasen entzogen und hatten eigene Gerichtsbarkeit. Man nannte dies die „Immunität". Sie führten auch die Mannschaft ihres Sprengels auf eigene Hand dem Herzog und dem König zu. Sie waren ebenfalls in der Regel Senioren und von einem Kreise von Vasallen umgeben. So gab es bereits eine sehr zahlreiche Klasse weltlicher und geistlicher Großen mit einem ausgedehnten Grundbesitz, einem weitreichenden Einfluß auf die Masse der Bevölkerung und einem mehr oder weniger großen Maße von Selbständigkeit. Durch hreu Lehenseid waren sie dem König, als oberstem Lehensherrn, zum Gehorsam und zur Treue verpflichtet; allein eine andere Macht, als diese moralische, hatte der König über sie kaum. Zwar gebot auch er über eine Anzahl von Vasallen oder „Getreuen"; dagegen

4. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 27

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Deutschland unter eigenen Königen, 27 nicht diesen Sohn, sondern seinen Neffen Friedrich empfohlen, der, im 30. Lebensjahr stehend, durch Vorzüge des Geistes wie des Körpers ausgezeichnet, bereits in dem Kampfe mit den Welfen seine Tapferkeit und sein Feldherrntalent bewährt hatte. Derselbe bestieg, einmütig gewählt, als Friedrich I. den Thron. Weil er neben dem blonden Lockenhaar des echten Germanen auch einen langen, rötlichblonden Bart trug, ward er Kaiser Rothbart oder Barbarossa .genannt. Er war klug genug, das Haupt der Welfen, Heinrich den Löwen, sich dadurch zu verbinden, daß er ihm das Herzogtum Bayern zurückgab. Der damalige Inhaber desselben, Heinrich von Babenberg, (mit dem Zunamen „Jasomirgott"), erhielt dafür die, zu einem Herzogtum erhobene, Südostmark (Österreich). Friedrich verlieh Heinrich dem Löwen noch außerdem das wichtige Recht, in seinem Herzogtum Sachsen Bistümer zu gründen, Bischöfe einzusetzen und zu belehnen. Seinem Bruder Konrad verlieh er die wichtige Pfalzgrafschaft am Rhein. Er selbst gewann durch Heirat die Grafschaft Hochburgund. Mit dem Papste Hadrian Iv. stellte sich Friedrich auf guten Fuß, indem er bei seinem Römerzug den kühnen Reformator Arnold von Brescia, einen Schüler Abälards, der eine sittliche Reinigung der Kirche predigte und zugleich an Stelle der weltlichen Macht des Papstes eine römische Republik errichten wollte, an den päpstlichen Präfekten von Rom auslieferte, der ihn alsbald töten ließ. Dagegen geriet Friedrich in langwierige Kämpfe mit den lombardischen Städten, welche, damals bereits zu hoher Macht und Blüte gelangt, die deutsche Oberherrschaft nicht mehr anerkennen wollten. Friedrich zog gegen sie 1158 mit einem starken Heere, und es gelang ihm, unterstützt durch die Zwietracht der Städte untereinander, eine nach der anderen zu unterwerfen, zuletzt, 1162, auch das mächtige Mailand. Mit dem Strick um den Hals mußten die Mailänder den Kaiser fußfällig um Gnade flehen; die festen Mauern der Stadt und viele öffentliche Gebäude wurden zerstört. Allein nach dem Abzug des Kaisers brachen neue Unruhen aus. Hadrian Iv. war inzwischen gestorben; an seine Stelle hatte die Mehrheit des Kardinalskollegiums Alexander Iii., einen unbeugsamen Verfechter päpstlicher Rechte, eine Minderheit Vietor Iv. gewählt. Letzteren erkannte der Kaiser an; Alexander Iii. entwich vor den kaiserlichen Waffen nach Frankreich, gewann aber bald großes Ansehen, auch in Italien. Abermals rüstete Friedrich ein gewaltiges Heer aus, an dessen Spitze er zwei deutsche Erzbischöfe, die von Mainz und Köln, stellte. Diesen

5. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 53

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Deutsches Königtum und römisches Kaisertum. 53 Band der Einigung werden, stärker nach damaligen Begriffen, als alle trennenden nationalen Unterschiede. Auch hat sich Karl der Große durch seine Kaiserpolitik niemals seinen Pflichten für das Reich und für die innere Rechtsordnung abwendig machen lassen; viele seiner wichtigsten Maßregeln nach dieser Seite hin datieren gerade erst aus der Zeit nach Annahme der Kaiserkrone. In dem deutschen Reiche lagen die Diuge ganz anders. Hier war eine nationale Einheit vorhanden, welche einer Verstärkung durch ein kirchliches Element nicht bedurfte, welche im Gegenteil leicht abgeschwächt werden mochte, wenn der Schwerpunkt der deutschen Politik in ein römisch-christliches Kaisertum verlegt ward. Die Nachfolger der Karolinger in der westlichen Hälfte des ehemaligen großen Frankenreiches, die Eapetinger, waren klug genug, jedem Versuche einer Wiederaufnahme des Karolingischen Kaisertums zu entsagen, dagegen mit allen Mitteln aus die Herstellung einer starken Staatseinheit hinzuarbeiten. Das westliche Frankenreich oder Frankreich war bei dem Erlöschen der Karolinger in eine Menge, einzelner Staatenbildungen zerfallen. Hugo Eapet und seine Nachfolger, statt eine Oberlehnshoheit über diese Staaten in der lockern Form eines idealen Kaisertums anzustreben, gingen daran, dieselben einen nach dem andern, teils mit Gewalt, teils durch Heirat, Erbschaft und auf jede sonstige Weise, ihrem eigenen Staatswesen, dem Herzogtum Franeien, als wirkliche Teile, als Provinzen, einzuverleiben. Und dies gelang ihnen allmählich so vollständig, daß zu derselben Zeit, wo das früher so mächtige und scheinbar auch damals noch so weitgebietende deutsche Reich in sich zusammenbrach und jeden innern Halt verlor (im 13. Jahrhundert), die anfangs so vielgeteilte West-hälfte (schon unter Ludwig Ix.) nicht bloß zu einem einzigen festen Staatskörper zusammengewachsen, sondern daß auch im Innern dieses Staatskörpers die königliche Macht zweifellos festgegründet war. Eme zweite Gefahr, die das römische Kaisertum in sich barg, bestand in dem Kampfe auf Leben und Tod, in welchen die deutschen Könige dadurch notwendig früher oder später mit dem Papsttum geraten mußten. Um der päpstlichen Weihe, auf welcher das ganze Ansehen des Kaisertums beruhte, allzeit sicher zu sein, waren die deutschen Könige genötigt, die Päpste in strenger Abhängigkeit von sich zu erhalten, und ste thaten dies. Das aber ertrugen diese Leuten nur so lange, als sie mußten. Sobald sie sich stark genug fühlten, schüttelten sie dieses Joch ab und erstrebten nun ihrerseits, zum Schutze ihrer Unabhängigkeit, ein Liefergewicht über die Kaiser-

6. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 8

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Deutschland unter eigenen Königen. eint meisten, wie es schien, Lei den Franken und den Sachsen. Tie Großen dieser beiden Stämme vereinigten sich znr Wahl eines deutschen Königs. Sie trugen die Krone dem mächtigsten Fürsten an, o "o?em Erlauchten, Herzog von Sachsen aus dem Hanse der ^Ifff; ^ser jedoch, bereits hochbetagt, lehnte ab und lenkte rte,. ^ . fe der Wähler aus Konrad, den angesehensten unter den fränkischen Großen, der deshalb auch öfters „Herzog der Franken" genannt wird. So wurde dieser gewählt. Allein seine Macht war eine mehr scheinbare, als^ wirkliche. Im Innern hatte er nach allen ten Init Unbotmäßigkeit zu kämpfen, und so vermochte er auch nach außen keine nachdrückliche Kraft zu entfalten. Bon Lothringen ging der westliche Teil an Frankreich Verloren. Tie wilden Ungarn, vom Herzog Arnulf von Bayern, der sich dem König widersetzt hatte und von ihm zur flucht gezwungen worden war, als Bundesgenossen angerufen verwüsteten Deutschland. Mit dem Sohne Ottos des Erlauchten,' Herzogheinrich, geriet Konrad in Zwist, weil er so unklug war, diesem einen -teil der väterlichen Sehen, die in Thüringen gelegenen, vorzuenthalten. Heinrich ließ ihn das Übergewicht seiner herzoglichen über uc königliche Macht empfinden. Nur in Schwaben gelang es ihm, zwei Großen, die sich zu Herzögen ausgeworfen hatten, ©rchanger und Bertholt), mit Hilfe des Bischofs von Konstanz obzusiegen. Konrad ließ beide a(y liebelten hinrichten. Nach solchen Erfahrungen war Cy ebenso eine Art der Klugheit, wie des Patriotismus, wenn Konrad vor semem Tode (919) seinem Brnber Eberharb anempfahl, die deutsche Königskrone nicht für sich und ihr Haus zu beanspruchen, sonbern sie dem zuzuwenben, der allein die Macht besitze, ihr das notige Ansehen nach innen und außen zu sichern. Das aber war Heinrich, der Sachsenherzog. Eberhard folgte diesem Rate, und die Fürsten gingen darauf ein. Nach der Erzählung Richers waren es auch wieder die Franken und Sachsen, welche Heinrich zum König wählten. Er selbst nannte sich „König der Franken", als ob noch immer die Franken es wären, welche die Krone zu vergeben hätten.*) Als nach vollzogener Wahl der Erzbischof Heriger von Mainz den König krönen und salben wollte, wies Heinrich dies zurück, indem er, wie *) Die schöne Sage, wie Heinrich die Fürsten, welche kommen, ihm die Krone anzubieten, am Bogelherd empfängt, die Justus Kerner so ergreifend in poetischer Form ausgeprägt, scheint erst später entstanden zu sein; keiner der zeitgenössischen Geschichtsschreiber erwähnt sie, und der Name „Finkler" oder „Vogler" taucht erst im 11. Jahrhundert (Bei Lambert von Hersfeld) auf.

7. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 38

1885 - Wiesbaden : Bergmann
38 Das deutsche Königtum halb Erb- halb wahlmonarchie. sollte wohl diese Wahl, gleichwie ehebern die des Herzogs, von dem ganzen Volke ausgehen. In Wahrheit waren es schon längst nur die Großen, b. h. Herzoge, Markgrafen, Grasen, Erzbischöse, Bischöfe, Äbte, die den König wählten. Inwieweit diese Großen dabei Zuvor die Wünsche ihrer Untergebenen, der Vasallen oder der gewöhnlichen Freien, hörten, weiß man nicht. Bei der feierlichen Wahl Konrads Ii. in der Rheinebene bei Mainz scheint es nach der Er-zählung des Wipo, als ob gewisse Vorberatungen darüber auch in weiteren Kreisen stattgefunden hätten. Unter allen Umstünden aber lag das Schwergewicht der Entscheidung bei den Großen. Daß auch von diesen nur die allerangesehensten die eigentliche Wahlkörperschaft bildeten, welcher die andern in der Regel zustimmten, dürfte aus deut schon in dieser Periode vorkommenden Ausdruck Electores hervorgehen, mit welchem später die gesetzlich zur Königswahl berufenen Fürsten („Kurfürsten") bezeichnet wurden. Unter diesen Hauptwühlern scheinen wiederum die drei Erzbischöfe (von Mainz, Köln, Trier) einen hervorragenden Einfluß auf die Königswahl geübt zu haben, und zwar teils wegtu des hohen Ansehens, welches sie überhaupt genossen, teils wegen ihrer großem Einsicht in die Angelegenheiten des Reichs, teils endlich, weil sie es waren, die den gewählten König krönten und salbten, ihm also gleichsam erst die rechte Weihe gaben. Als Wahl- und Krönungsstadt galt lange Aachen, die Lieblingsresidenz Karls des Großen. Und, weil Aachen im Sprengel des Erzbistums Köln lag, stand dem Kölner Erzbischof das nächste Recht zur Krönung des neugewühlten Königs zu. Die andern beiden Erzbischöfe leisteten ihm nur dabei Hilfe („assistierten"). Später ward Frankfurt zur Wahlstadt auserseheu, und damit ging das Recht der Krönung aus den Erzbischos von Mainz über. Die Krönung und Salbung zum deutscheu König ist wohl zu unterscheiden von der Krönung und Salbung zum römischen Kaiser. Jene erstere ward von einem deutschen Kirchenfürsten, diese letztere entweder von dem Papste selbst oder von einem Beauftragten des Pabftes vollzogen; jene fand unmittelbar nach der Wahl statt, diese oft erst viel später. So ward Otto I. als deutscher König 936 in Aachen, als römischer Kaiser 961 in Rom gekrönt. Die Ceremonieen bei und nach der Krönung sind teilweise schon dieselben, welche dann durch die ganze Dauer des alten deutschen Reichs hindurch fortbestanden. Das gilt besonders auch von dem Krönungsmahl, welches unter Otto dem Großen zuerst stattfand.

8. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 13

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Deutschland unter eigenen Königen. 13 wie er beiden Aufgaben gewachsen waren, zu sehr von ihren Pflichten gegen Deutschland abzog. Sein Sohn Otto Ii. gelangte mit 18 Jahren auf den Thron. Sogleich im Anfange seiner Regierung ward er in schwere Kämpfe mit seinem Vetter Heinrich von Bayern („der Zänker" zubenannt) verwickelt. Es war das ein Sohn des jüngeren Bruders Ottos I. Gegen ihn und die mit ihm verbündeten Fürsten von Dänemark, Böhmen und Mähren behauptete sich Otto siegreich, wobei ihm der Sohn Hermann Billuugs, Bernhard von Sachsen, getreulich beistaud. Ter König Lothar von Frankreich wollte diese Wirren benutzen, um sich Lothringens wieder zu bemächtigen, drang sogar bis Aachen vor; allein Otto warf ihn zurück, stand siegreich vor Paris und zwang seinen Gegner, in einem Vertrage förmlich aus Lothringen zu verzichte» (978). 9cim aber lockte es auch ihn, wie seinen Vater, nach Italien. Nachdem er sich in Rom zum Kaiser hatte krönen lassen, wandte er sich gegen Unteritalien. Der griechische Kaiser rief die Araber herbei. Otto, geschlagen und gefangen genommen, ward auf ein Schiff gebracht, das ihn nach Konstantinopel führen sollte. Zwar rettete er sich mit großer Kühnheit, indem er ein einem Pnnfte, wo er eine Schar der Seinen in der Nähe wußte, vom Schiff ins Meer sprang und glücklich ans Ufer gelangte; allein wahrscheinlich hatte er dadurch seine Gesundheit zerrüttet; er starb, erst 28 Jahre alt, in Rom (983). Erst drei Jahre alt gelangte Otto Iii. auf den Thron. Die Herzöge von Sachsen, Schwaben und Bayern führten für ihn die Regierung. Der Letztgenannte, eben jener Heinrich „der Zänker", der schon gegen Otto Ii. sich aufgelehnt hatte, wollte den Knaben vom Throne verdrängen und hatte denselben bereits in feine Gewalt gebracht; allein die anderen Fürsten „hielten treu zu dem gekrönten König", wie zeitgenössische Geschichtsschreiber erzählen. Heinrich mußte seinen Plan ausgeben. Mit fünfzehn Jahren selbst zur Regierung gelangt, kämpfte Otto siegreich gegen die Wenden, wandte dann aber ebenfalls feine ganze Aufmerksamkeit nach Italien. Seine Großmutter, die italienische Adelheid, und seine Mutter, die griechische Theophano, hatten die Seele des Knaben mit glänzenden Bildern des klassischen Altertums erfüllt; fein Oheim Bischof Bruno hatte ihm hohe Begriffe vom Kaisertum beigebracht. Die Nähe des „tausendjährigen christlichen Reiches" weckte in ihm (wie damals in Vielen) allerhand schwärmerische Ideen. So schwankte-er hin und her zwischen mystischen Anwandlungen von Weltentsagung und phantastischen Plänen fabel-

9. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 19

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Deutschland unter eigenen Königen. 19 kräftigsten und bestgesinnten deutschen Könige. Wenn seine Strenge, namentlich in der letzten Zeit seiner Regierung, Den Unmut der Großen erregte, wie gesagt wird, so gereicht mich das ihm nur zum Lobe. Leider starb er jung, erst 36 Jahre alt (1056). Es war ein nationales Unglück, daß auf diesen kräftigen König ein kaum sechsjähriger Knabe, Heinrich Iv., folgte. Die Zügel der Regierung ergriff zuerst dessen Mutter Agnes. Um die unzufriedenen Großen zu begütigen, verteilte sie mit freigebiger Hand und wohl nicht immer mit richtiger Auswahl die erledigten großen Lehen. Darüber unmutig, suchte der Erzbischof von Köln, Hanno, die Regierung an sich zu reißen. Er bemächtigte sich der Person des jungen Königs, indem er ihn aus ein Rheinschiff lockte, angeblich zu einer Spazierfahrt. Der jung: König, damals zwölfjährig, gab einen Beweis von großem Mut. Als er die Täuschung inne ward, sprang er in den Strom, um zu entkommen. Doch ward er ansgesangen und nach Köln gebracht. Der allgemeine Unwille zwang Hanno nach einiger Zeit, die Vormundschaft, die er sich angemaßt, wenigstens mit einem Zweiten, dem Erzbischof Adalbert von Bremen, zu teilen. Letzterer gewann einen großen, aber wenig günstigen Einfluß auf den jungen Heinrich, indem er feinem leidenschaftlichen Naturell — im Gegensatze zu Hannos vielleicht zu großer Strenge — die Zügel schießen ließ, auch ihn mit hochfliegenden Ideen von der Unumschränktheit des Königtums und mit Haß gegen die sächsischen Großen erfüllte, von denen Adalbert sich verletzt glaubte. Mit fünfzehn Jahren mündig erklärt, überließ sich der, unter so ungünstigen Einflüssen ausgewachsene, junge König allen wilden Leidenschaften. Nun fetzte Hanno mit Hilfe anderer Fürsten es durch, daß ihm wieder eine Art von Vormundschaft über den König zuerkannt wurde. Die Art, wie dies geschah, wie man ihn, den König, einem Gefangenen gleich behandelte, erbitterte Heinrich aufs höchste. Dazu kam, daß Hanno ihn zur Ehe mit einer ungeliebten Braut, Bertha, der Tochter des Markgrasen von Susa, zwang. Später hat Heinrich sich mit dieser ausgesöhnt, .und Bertha hat ihm in seinen mißlichsten Schicksalen mit rührender Treue zur Seite gestanden. . Sobald er wieder sein eigener Herr geworden, gab Heinrich sich den Eingebungen seines heftigen Temperamentes völlig hin, suchte sich namentlich an denen, die ihm entgegentraten, zu rächen und machte sich damit immer -mehr Feinde. Besonders die Sachsen erbitterte er dadurch, daß er in ihren Landen eine Menge von Burgen anlegte, mit zahlreichem Gefolge immerfort dort residierte und ihnen so gleich-

10. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 43

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Das Reich und die Kirche, König und papjt. 43 Vollstreckung. Denn selten unterwarf sich der Geächtete ohne weiteres einem solchen Spruche, mußte vielmehr fast immer erst mit Waffengewalt besiegt werden. Daß die Herzoge nach der Erblichkeit ihrer Ämter und Lehen strebten, war natürlich, und fast ebenso natürlich war es, daß die Könige diesem Verlangen auf die Länge nicht widerstehen sonnten. Heinrich Ii. zuerst scheint, um feine Wahl zu sichern, den Herzögen Zusagen in dieser Richtung gemacht zu haben. Um ein Gegengewicht dagegen zu schaffen, verlieh Konrad Ii. den kleineren Lehensleuten (Grafen) die Erblichkeit. Gesetzlich ausgesprochen findet sich die der großen nirgends, thatsächlich griff sie schon bald immer mehr Platz. Unter Heinrich Iv. und V. war sie so gut wie anerkannt. Konrad Iii. wagte noch, das Herzogtum Bayern, „obschon Welf Iv. Erbrechte darauf erhob," nicht diesem, sondern seinem eignen Bruder Heinrich zuzusprechen. Als Heinrich Vi., (so heißt es) den Fürnen als Preis für die Erblichmachung der Königskrone in feinem Haufe Oie Erblichkeit ihrer Lehen anbot, ward ihm von den Fürsten erwidert: „was er ihnen geben wolle, befaßen sie längst." Sobald die großen Lehen nicht mehr bei ihrer Erledigung vom Könige aus vergeben wurden, sondern ohne sein Zuthun auf den Sohn des frühern Inhabers vererbten, verloren sie den Charakter von Ämtern und nahmen den eines wohlerworbenen Eigentums der betreffenden Familie an. Aus Statthaltern des Königs wurden Landesherren. Als folche wurden dann sämtliche Große (auch die, der Natur ihres Amtes nach nicht zur Erblichkeit gelangenden Bischöfe) förmlich anerkannt in den Fridericianifchen Erlassen von 1220 und 1232, von denen der erste die geistlichen, der zweite die weltlichen Fürsten ausdrücklich als domini terrae, als „Landesherren" bezeichnete. Damit war der Schwerpunkt des Reiches fdient zu einem guten Teil aus dem Centrum in die Peripherie, ans der Reichsgewalt in die Einzelgewalten verlegt. Sechstes Kapitel. Das Keich und die striche, ßönig und Papst. $n bezug auf das Verhältnis des Rcid)es zur Kirche, der deutfdjen Könige zu den Päpsten hat man zwei Zeiträume scharf zu
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