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1. Die Hohenzollern von Kaiser Wilhelm II. bis zum Großen Kurfürsten - S. 39

1901 - Halle : Gesenius
— 39 — bete mehrere Seminare und eine große Zahl Volksschulen. Auch verschönerte er feine Resibenz Berlin, wo er u. a. das Branbenburger Thor erbaute. 2. Kriegsthätigkeit. Zu seiner Zeit brach in Frankreich eine Revolution aus. Der König und die Königin würden abgesetzt und ins Gefängnis geworfen. Man rief die Republik aus. Da verbanb sich der Kömg mit dem deutschen Kaiser, um die Gefangenen zu befreien. Aber in dem bret-jährigen Kriege hatte er keinen Erfolg. Die österreichischen und preußischen Generale waren uneinig, und der König schloß, barüber mißmutig, Frieden. König und Königin von Frankreich waren trotz der bargebotenen Hilfe hingerichtet worben. Dagegen war der König im Osten seines Landes glücklicher. Dort bestanb das zwieträchtige Reich Polen. Durch bessert Streitigkeiten würden die Nachbarreiche stets bebroht. Da beschlossen Rußlanb, Österreich und Preußen, Polen zu erobern und unter sich auszuteilen. Preußen bekam ein gewaltiges Stück von Polen bis nach Warschau hin. Freilich mußte es das Land später an Rußlanb abtreten und hat bavon bloß die Provinz Posen behalten. König Friedrich Wilhelm herrschte nur elf Jahre. Vii. König Friedrich Ii. der Große (1740 — 1786). (Lektion 24 — 29.) 1. Die harte Jugendzeit. Der Vorgänger König Friedrich Wilhelms Ii. war König Friedrich Ii., bett sein Volk „bett Großen" nannte. Er hatte eilten strengen Vater, der einen tüchtigen Soldaten aus ihm machen wollte. Als Ktnb schon mußte er exerzieren, und bei Wittb und Wetter Schilbwache stehen. Aber der Prinz wollte lieber stubierett und die Flöte blasen. Besonders gern las er französische Bücher. Diese Beschäftigung war dem Vater zuwiber, und er verbot sie ettbuch ganz. Als der Kronprinz bennoch heimlich las und musizierte, würde der König erbittert. Er sperrte Friedrich ein, prügelte ihn sogar mit dem Stocke durch. Um bett Mißhanblungen zu entgehen, beschloß der Prinz zu fliehen. Aber sein Plan würde verraten. Er würde gefangen genommen und vor ein Kriegsgericht gestellt. Sein Freunb und Helfer, der Leutnant Katte, warb enthauptet. Der König wollte auch Friedrich zum Tode verurteilen. Doch das Kriegsgericht weigerte sich, das Todesurteil auszusprechen, und der Prinz kam nur ins Gefängnis. Dort ging er in sich. Er sah ein, daß auch er durch Leichtsinn, Trotz und Ungehorsam sich sehr versünbigt hatte und besserte sich. Der Vater aber erkannte, daß er zu weit gegangen war. Schließlich kam die Versöhnung zu staube. Friedrich kam frei, und Vater und Sohn würden die besten Freunbe. Als der König auf beut Sterbebette lag, konnte er sagen: „Ich sterbe zu--srieben, weil ich einen so ttmtbigen Nachfolger habe".

2. Die Hohenzollern von Kaiser Wilhelm II. bis zum Großen Kurfürsten - S. 231

1901 - Halle : Gesenius
— 231 — Der König stand morgens früh auf, hielt dann seine Andacht, bei der er ein Kapitel aus der Bibel oder aus einem Gebetbuche las. Oft war auch die Familie dabei anwesend. Dann arbeitete er mit seinen Ministern; er diktierte aber meist diesen die Verordnungen. Hierauf ging's bis zum Essen auf den Exerzierplatz. Nach dem Essen ritt Friedrich Wilhelm entweder aus oder spazierte durch Potsdam oder Berlin und achtete genau auf alles. Oder aber er begab sich nach seinem Jagdschlösse Wusterhausen bei Berlin, um dort zu jagen. Dazu lud er meist seine Hofgesellschaft ein. Sehr oft auch blieb er im Kreise seiner Familie und spielte mit seinen Kindern, manchmal stundenlang. , Auf seinen Spaziergängen sah und hörte er alles. Und ging es irgendwo nicht zum Rechten, gleich fuhr er dazwischen. Wollte jemand Einwendungen machen, dann fuhr er ihn an: „Nicht raisonniert! Er soll gehorchen!" Dabei tanzte oft der derbe Rohrstock, der ihn stets begleitete, aus dem Rücken manch eines Schuldigen, auch Unschuldigen. Wenn einer müßig ging oder stand, konnte er sicher sein, daß ihn der König zur Rede stellte und ihn, wenn er sich nicht rechtfertigen konnte, gehörig durchbleute. Wehe aber dem, der vor ihm ausreißen wollte! Friedrich Wilhelm war hinterdrein, und kein Versteck schützte den Durchgänger. „Der Kerl hat kein gutes Gewissen," sagte er dann und hatte in der Regel recht. War jemand vermögend, dann hielt ihn der König zum Bau von schönen Häusern an. „Der Kerl hat Geld, soll bauen!" sagte er. Durch dieses Verfahren stürzte er aber manchen in Schulden. Wiedergabe nach Konzentrationsfragen. Erläuterungen. Erzähle! Betrachtung. Worin sich die Einfachheit des Königs zeigte. Warum das ein gutes Beispiel für das Land war. Und welches die Folgen waren. (Im einzelnen.) Denkt euch, das Gegenteil wäre der Fall gewesen —, welche Folgen dann sich gezeigt haben würden. Was denkt ihr über das Vorlegen der Speisekarte? Was haltet ihr davon, wie es der König machte bei der Durchsicht des Speisezettels? Inwiefern hatte er damit recht? Und beim Trinken? Inwiefern das Leben des Königs geregelt war. (Nachweis.) Inwiefern das Leben des Königs feinem Lande dienlich war. (Nachweis.) Inwiefern des Königs einfaches, geregeltes Leben feiner Familie zu gute kam. (Nachweis.) Urteilt über das Verhalten des Königs bei feinen Spaziergängen. Es war gewiß gut, daß der König vor allem darauf sah, daß jeder

3. Die Hohenzollern von Kaiser Wilhelm II. bis zum Großen Kurfürsten - S. 177

1901 - Halle : Gesenius
— 177 — Längere Zeit saß der Kronprinz in einer engen, düsteren Zelle bei Wasser und Brot und schlief ans einem harten Bette. Kein Buch außer der Bibel bekam er, auch nicht Feder und Tinte. Sein Freund Katte wurde auch eingekerkert; Keith war noch rechtzeitig entflohen. Dann ließ der König das Kriegsgericht zusammentreten. Der Lieutenant von Katte wurde zu langem Gefängnisse verurteilt; aber der König änderte dies ab und befahl, ihn hinzurichten. Der schreckliche Mann ließ das Hinrichtungs-Gerüst (Schaffott) vor dem Fenster der Zelle erbauen, in der Friedrich gefangen saß, und als Katte zum Tode geführt wurde, ließ er den Kronprinzen mit Gewalt ans Fenster schleppen. Friedrich bat Katte laut um Verzeihung, und der unglückliche Jüngling verzieh ihm auch. Als aber der Henker diesem das Haupt herunterschlug, fiel der Kronprinz mit einem lauten Schrei in Ohnmacht. Der König wollte durchaus auch den Kronprinzen zum Tode verurteilt wissen; aber das Kriegsgericht weigerte sich ganz entschieden solches zu thun. Friedrich Wilhelm wurde zornig; da sprang ein Major der unter den Richtern war, auf und rief ohne Furcht: „Wenn Eure Majestät Blut verlangen, so nehmen Sie meines; jenes bekommen Sie nicht, so lange ich noch sprechen darf!" Da wurde der König nachdenklich und schob das Urteil auf. Nun bestürmte ihn die ganze Familie; viele Fürsten, darunter der Kaiser schrieben ihm und legten Fürbitte für Friedrich ein. Dieser selbst aber folgte dem Rate des braven Feldpredigers Müller, der ihn im Gefängnisse besuchte, tröstete und ermahnte; — er bat den Vater um Verzeihung. Nun wurde er besser behandelt und durste in der Festung frei umhergehen. Zuletzt wurde er Schreiber bei der Kriegskammer und bei der Verwaltung der Staatsgüter. Erläuterungen. Deserteur? (Ausreißer bei den Soldaten.) — Sklave? (Ein Knecht, der kein Recht hat, mit dem man machen kann. was man will — damals.) — Festung Küstrin — wo? (Zeigen!) — Zelle? (Enge Kammer im Gefängnisse.) — Kriegsgericht? (Eine Versammlung von verschiedenen Offizieren und Soldaten, die einen Offizier oder Soldaten wegen schweren Vergehens verurteilen.) — Feldprediger? (Pfarrer, der die Soldaten ins Feld, in den Krieg begleitet.) — Kriegskammer? (Beamte, die in den Kriegs- und Militärsachen zu arbeiten haben.) — Staatsgüter — erklärt sich selbst. Wiedererzählen. Überschrift: Friedrich wird in Küstrin gefangen gehalten. 12

4. Die Hohenzollern von Kaiser Wilhelm II. bis zum Großen Kurfürsten - S. 214

1901 - Halle : Gesenius
— 214 — Aber statt erzürnt zu werden, lachte er kräftig mit und befahl das Bild niedriger zu hängen, damit es jeder deutlich sehen könnte. Aber irre machen ließ er sich nicht. Wenn seitdem jemand einen schlechten Witz macht, sagt man deshalb wohl scherzhast: „Niedriger hängen!" Wiedergabe nach Konzentrationsfragen. Vi. Teilziel. Ein solcher König, der darauf sah, daß alles in seinem Lande zum Wohle seines Volkes geschah, der hielt auch darauf, daß es überall nach dem Rechte zuging. Also: Wie Friedrich die Gerechtigkeit pflegt. I. Stufe f. Wie wir uns das wohl denken. Wie das heute geschehen könnte. (Die Kinder geben an, was sie vom heutigen Gerichtswesen kennen, wie wohl ein oder der andere Mangel vorkommen konnte und wie da der König diesen habe abstellen können.) Ii. Stufe f. Friedrich fand bei seiner Thronbesteigung das Recht nicht so geübt wie er gewollt hatte. Für Rechtsstreitigkeiten gab es in Berlin als höchstes Gericht das Kammergericht: sonst aber waren keine Richter angestellt wie heute. Die Amtmänner, die die kleineren Kreise verwalteten, hatten die Rechtspflege gepachtet, lind da ging es oft gar willkürlich zu. L>o ein Amtmann richtete manchmal nicht nach dem Rechte, sondern nach Belieben, und zu allermeist kamen die höherstehenden Leute besser und die anderen schlimmer weg. Jetzt wurde das anders. Friedrich ließ den Amtmännern nur die Verwaltung und setzte für die Rechtspflege besondere Richter ein, die das Recht und die Gesetze studiert hatten. Die mußten nun strengste Gerechtigkeit üben. Niemand durfte bevorzugt werden. Hoch und niedrig war vor dem Gesetze gleich. Sogar der König wollte nicht mehr sein als ein anderer. Konnten die Richter in einer schwierigen Sache nicht ins klare kommen, dann ließ Friedrich sich diese vorlegen und entschied sie. Die Gesetze ließ er sammeln, ordnen und ein großes Gesetzbuch anlegen ; das nannte man das Allgemeine Landrecht. Aber das war eine so schwierige Arbeit, daß die Gelehrten fast fünfzig Jahre brauchten bis es fertig war, und das war erst nach Friedrichs Tode der Fall, jßon den Strafen schaffte Friedrich die grausamen ab und befahl auch, daß die Verbrecher nicht mehr gefoltert werden sollten, damit sie ihre Verbrechen geständen. . Auch gab er in seinem Staate die Religion frei. In den übrigen Staaten mußten zumeist die Leute denselben Glauben haben wie der

5. Die Hohenzollern von Kaiser Wilhelm II. bis zum Großen Kurfürsten - S. 239

1901 - Halle : Gesenius
— 239 — Hart waren aber auch die Strafen, wenn ein Soldat sich verging. Besonders die Fuchtel. Dabei bildeten die Kameraden des Sträflings eine Gasse; jeder hatte einen Haselstock in der Hand, und der Verurteilte mußte durch die Gasse laufen, wobei er von jedem seine Hiebe bekam. Je nachdem er schwer oder leicht sich vergangen hatte, wurde er ein oder mehrere Male durch die Gasse gejagt. Auch bei anderen kleinen Vergehen wurde die Stockstrafe angewandt; fortwährend wurde gehauen. Dazu hatte der Korporal beständig einen Stock bei sich. Erläuterungen. Erzähle! Betrachtung. Für die Zeiten, in denen Friedrich Wilhelm lebte, war ein starkes Heer notwendig. Wir sehen das bei seinem Sohne Friedrich. Was hätte dieser ohne das Heer seines Vaters wohl beginnen wollen! Die Kriege wurden damals noch auf Eroberung geführt; wie leicht konnte es einem fremden Staate oder Herrscher einmal einfallen, die preußischen Länder zu erobern! Frankreich, Schweden. Österreich, Rußland griffen immer weiter um sich. Also war der Grundsatz Friedrich Wilhelms, ein starkes Heer zu bilden, sehr richtig. Daß er nicht lauter Ausländer nahm, kam daher, weil er glaubte, die Leute, die in seinem Lande geboren wären, würden es auch am ehesten schützen und wären dazu verpflichtet es zu schützen. Allerdings müffen die Dienenden tauglich sein. So hat also schon dieser König an die allgemeine Wehrpflicht gedacht, die aber vollständig erst hundert Jahre später durch Scharnhorst durchgesetzt wurde. Die Ofsiziere müssen ihr Handwerk verstehen, denn die Soldaten sollen sich im Kriege ganz aus sie verlassen können; deshalb nahm der König nur tüchtige Leute dazu. Stramme Zucht und Ordnung muß bei den Soldaten herrschen, daneben Frömmigkeit und Bildung. Je pünktlicher und je gleichmäßiger alles hergeht, desto gewisser ist der Sieg. Dann versteht auch der Soldat, sich in Feindesland zu benehmen, er plündert und mordet nicht und begeht keine Roheiten, er bleibt Mensch, der den Krieg nur als ein notwendiges Übel ansieht. Und je gebildeter er dabei ist, je mehr er versteht, desto besser. Und je frommer und andächtiger, gottesfürchtiger, desto mehr wird er milde gegen die armen Besiegten sein, gegen die Schwachen und Wehrlosen, die doch auch Menschen sind. Aber damit standen im Gegensatze die furchtbaren Strafen. Auf der einen Seite behandelte man die Soldaten äußerst streng mit Recht, ans der anderen äußerst streng mit Unrecht. Zusammenfassung. Überschrift: Wie Friedrich Wilhelm seine Soldaten erzog. Ii. Stufe b. Der König war mit Leib und Seele Soldat. Er trieb aber

6. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 140

1901 - Halle : Gesenius
— 140 — wie die Franken, und zwar von den Franken; nur auf diese Weise können sie an das Frankenreich angegliedert werden. Der Freiheitstrotz und der Heidenglaube müssen vernichtet werden. Und zwar mit aller Strenge muß dies geschehen. Zusammenfassung und Wiedergabe. Ob die Sachsen sich alldem jetzt wirklich gutwillig gefügt haben? (Die Einführung der Gauverfassung griff in ihr inneres Wesen ein. Fränkische Grafen traten an Stelle ihrer eigenen. Zu den Abgaben, die kein Freier zu leisten brauchte, kamen strenge Strafen wegen Übertretung der neuen Vorschriften. Strafen, die man früher ebenfalls kaum kannte. Der Zwang wird manchmal furchtbar hart gewesen sein.) Hört zu, wie es weiter ging! 6. Der harte Druck der Fremden ließ immer wieder an einzelnen Stellen Aufftäude emporlodern. Schließlich kam es zu einer nochmaligen allgemeinen Empörung, deren Karl nur mit Mühe Herr wurde. Um allen Widerstand zu Boden zu schlagen, wandte er nun furchtbare Mittel an. Mehrere Gaue wurden ausgetilgt, die Höhe des Schwertgriffs galt als Maß der zu Schonenden. Ganze Gaue auch wurden weit fort ins Frankenreich hinein verpflanzt, und dafür Kolonieen von Franken im Sachsenlande angesiedelt. So schleppte man einmal an zehntausend Familien fort. Besonders das nordelbische Land, dessen Bewohner es mit den heidnischen Dänen hielten, wurde auf diese Weise fast leer gemacht. Die öden Gegenden besiedelten slawische Stämme, denen Karl die Einwanderung erlaubte. Da war aller Trotz gebrochen, und es gab Ruhe in dem durch Krieg und Not heimgesuchten Lande. Dreißig Jahre hatte beides gedauert. Die sächsischen Kolonieen in Franken und die fränkischen in Sachsen aber haben bis auf den heutigen Tag ihre Namen behalten, so Frankenberg an der Eder, Frankenhausen am Kyffhäuser, Frankenstein bei Salzungen, und Sachsenhausen bei Frankfurt a. M., Sachsenheim an der Enz, Großsachsen und Lützelsachsen bei Heidelberg usw. Binnen hundert Jahren aber waren die Sachsen so gute Christen geworden, daß ein sächsischer Bauer das große schöne Volksgedicht vom „Heliant" (Heiland) dichten konnte, worin die Thaten Jesu Christi gefeiert werden. Es ist uns erhalten geblieben. Mit den Sachsen unterwarfen sich auch die Friesen. Aber während Karl den Sachsen die fränkischen Einrichtungen und die Heerfolge aufzwang, ließ er den Friesen die Freiheiten ihrer Väter und erließ ihnen auch den Waffendienst, da sie beständig mit dem Meere kämpfen mußten. Nur das Christentum mußten sie annehmen. Wiedergabe nach Kernfragen. Erzähle! Überschrift: Die endliche Unterwerfung der Sachsen und der Friesen.

7. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 157

1901 - Halle : Gesenius
— 157 — 2. Reichsversammlungen. An Stelle der alten Volksversammlung bestanden die Maifelder fort, die Karl alljährlich einmal bald da-, bald dorthin berief. Sie bekamen auch den Namen Reich sv^j,a mmlrrnh^n mib-.-9id.chit age. Auf ihnen erschienen die Leh^ns^räl^er, weltliche und geistliche, und die Freien^ erstere überwogen." Mit ihnen beriet derköuig die Gefetzt bürgerliche und geistliche, Kapitularien genannt. Sie wurden lateinisch niedergeschrieben und von Karl besiegelt; das Petschaft trug er auf dem Schwertknaufe. Auf den Maifeldern musterte Karl auch den Heerbann der geistlichen utiitlütitiicheit Vasallen, die mit ihren Lehnsleuten zu Pferde, und der Freien, die zu Fuße dienten. (Von letzteren stellten die kleinen Grundbesitzer auf je vier einen Krieger, den sie ausrüsteten und verpflegten.) Ferner empfing er dort die Geschenke, die aber jetzt pflichtmäßig waren. Sonst bestritt er seinen Unterhalt aus den Einkünften der Domänen, aus direkten Steuern in Neustrien (Westfranken) und aus Zollabgaben. Der Heerbann mußte sich selbst verpflegen und bei Einberufung gleich für Lebensrnittel auf drei Monate sorgen. Die Domänen lagen um die königlichen Pfalzen, von denen im früheren Australien die bedeutensten diejenigen zu Aachen, Nt|m£g£u, Köln, Ingelheim, Mainz. Wo Ms, ©Peter, Fmnkfurt/^Metz und Trier waren. Karl nahm bald hier, bald dort seinen Aufenthalt; er hielt dann, umgeben von seinen Vasallen, Gericht über Fälle, in denen kein anderer Richter entscheiden mochte. Die letzten zwanzig Jahre aber wohnte er fast ständig in seiner Pfalz zu Aachen, wegen der warmen Quellen, die er gegen seinen Rheumatismus gebrauchte. Wiedergabe nach Kernfragen. Erzähle! Vertiefung. Das große Reich konnte die allgemeine Volksversammlung nicht mehr gestatten. Warum nicht? (Menschenmasse.) Selbst nicht mehr in den einzelnen Reichsteilen, die überdies Karl, der Reichseinheit wegen, nicht mehr genannt haben wollte. Aber auch aus den Maifeldern konnten nicht alle mehr mitreden. König und Lehnsgroße gaben die Gesetze, die in Kapitel abgeteilt waren, daher der Name. Lateinisch waren sie geschrieben, damit alle Gebildeten im ganzen Reiche — die Ungebildeten konnten ja nicht lesen — sie verstehen konnten, weil sonst die Völker verschieden sprachen. So wurde das Lateinische die Schriftsprache im Frankenreiche und zugleich ein Einheitsband. (Nachweis.) Auch der Heerbann wurde etu anderer. Da den ärmeren Freien der Dienst in dem weiten Reiche zu schwer wurde (Nachweis), so erleichterte Karl diesen, indem er mehrere Freie zur Ausrüstung und Verpflegung eines Kriegers verpflichtete. Dadurch wurde das Lehnsritterheer immer stärker, und das freie Fußvolk schmolz zusammen. Ferner trat in den Abgaben insofern eine Änderung

8. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 158

1901 - Halle : Gesenius
— 158 — ein, als die Geschenke sich jetzt in Naturalsteuern (Beispiele) verwandelten, die entrichtet werden mußten. Da der Hofunterhalt des Königs größer wurde, so war das nötig. Im übrigen waren die Einkünfte der Domänen zum Lebensunterhalte bestimmt. Die Reisen des Königs durch das Reich hatten ihr Gutes. (Warum?) Zusammenfassung und vertiefte Wiedergabe. Heraushebung: Maifelder, Kapitularien, Heerbann, Abgaben und Einkünfte. 3. Recht und Gericht. Das Rechtsprechen geschah noch wie in alter Zeit und wie noch Jahrhunderte später unter freiem Himmel. Die Strafen (Bußen) waren jetzt meist Geldbußen, die aber viel höher angesetzt waren als früher; die Todesstrafe stand noch auf dem Mord hochgestellter Personen; auch Kerkerhaft wurde nun verhängt. Eine andere Strafe war das entsetzliche Verstümmeln: Abschneiden von Nase und Ohren, Abhauen von Händen und Füßen, Ausschneiden der Zunge. In unentschiedenen Fällen galt die Kreuz-, Wasser- und Eisen- oder Feuerprobe. Bei der Kreuzprobe mußten beide Gegner mit wagrecht ausgebreiteten Armen stehen; wer diese zuerst sinken ließ, galt als schuldig. Wiedergabe nach Kernfragen. Erzähle! Vertiefung. Die Rechtsprechung war altgermanisch und blieb gut. Aber die Strafen zeigten, daß man die körperliche Freiheit des Einzelnen nicht mehr fo hochhielt. Beweis: die Einkerkerung, das Zufügeu von Körperverletzungen. Man wollte durch letztere die Verbrecher kenntlich machen. Was von den sogenannten Gottesurteilen zu halten ist? (Altheidnisches Überbleibsel, nur daß statt der Götter Gott angerufen wurde. Ihre Wirkung war zweifelhaft; man konnte sich durch allerhand Mittel, Einsalben oder andere Behandlung, vor Beschädigungen schützen. Aberglaube.) Zusammenfassung und vertiefte Wiedergabe. Heraushebung: Altgermanisches Recht, Strafen (verschärfte), Gottesurteile. 4. Landwirtschaft, Gewerbe und Handel. a) Karls Sorge für die Volkswohlfahrt war groß. Die Dreifelderwirtschaft wurde jetzt im ganzen Reiche durchgeführt. Auf seinen Höfen legte Karl Musterwirtschaften an. Sowohl in der Bewirtschaftung des Bodens wie im Gartenbau wurden diese vorbildlich. Als Gartenpflanzen wurden Kohl, Rüben, Rettiche, Erbsen, Kürbisse, Gurken, Kümmel, Minze, Salbei und Petersilie gezogen; man pflegte alle Arten des Edelobstes, als Blumen wurden Rosen und Lilien bekannter. Karl verlangte von seinen Vögten genaue Rechnungsablage; jedes Ei mußte aufgeschrieben

9. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 331

1901 - Halle : Gesenius
— 331 — wähl für sich in Anspruch nehmen. Dafür erhalten sie immer mehr Rechte und andere Zugeständnisse. Der Papst bestätigt die Könige usw.) Zusammenfassung. Ii. Stufe. 1. Der Wahlkaiser. Das deutsche Königtum war nach dem Ende der Staufer zu einer Schattenmacht herabgesunken und blieb es, wenn nicht kräftige Männer die Krone übernahmen. Der König war allerdings dem Namen nach oberster Herr im Reiche. Er hatte keine feste Residenz, sondern zog im Lande umher, bald da, bald dort in einer Pfalz rastend und mit dem grossen Gefolge Hof und Gericht über schwierigere Fälle haltend. Aber er besass keine Domänen mehr und musste seinen Unterhalt aus Abgaben der Unterthanen oder aus seinem Hauseinkommen bestreiten. Wenn er nun kein solches hatte, musste er den Fürsten Ämter und Rechte verkaufen oder verpfänden: Zölle, Bergwerke, Judensteuer u. a., um Geld zu erhalten. So wurde er immer mehr von den Fürsten abhängig. Deshalb strebten arme Könige, sobald sie zur Regierung kamen, danach, eine Haus macht, d. h. eigenen grösseren Gebietsbesitz zu erlangen. Also erwarben die Habsburger Österreich, die Luxemburger Böhmen. Schliesslich mischte sich auch noch der Papst hinein und behauptete, das Bestätigungsrecht des Königs, also eine Oberhoheit über das Reich zu besitzen. Das wollten sich aber die Fürsten nicht gefallen lassen; durch den Kurverein zu Rense wiesen sie diese Ansprüche des Papstes ab. Dagegen musste sich der deutsche König stets die Kaiserkrone zu Rom holen, bis Kaiser Maximilian I. sich „erwählter römischer Kaiser“ nannte und die Kaiser nach ihm als solche in Deutschland gekrönt wurden. Wiedergabe nach Kernfragen. Erzähle! 2. Die Fürsten. Die Fürsten (Herzoge, Markgrafen, Pfalzgrafen und grosse, sogenannte gefürstete Grafen, Erzbischöfe, Bischöfe und grosse Äbte, Ordensvorsteher), d.h. der höhere Adel, und die kleinen Grafen, der niedere Adel, waren aus königlichen Beamten allmählich Landesherren geworden. Die alte Gaueinteilung wie die" Herzogtümer waren seit Friedrich Rotbart aufgelöst. Kaiser Friedrich Ii. hatte die Fürsten als Landesherren anerkannt und den höheren Adel noch dadurch ausgezeichnet, dass er ihm das Recht des Bergbaues, der Münzprägung und der Zolleinnahmen auf seinem Gebiete verlieh, das sonst nur der König hatte und das man Regal nannte. Der höhere Adel legte sich auch nach dem Ende der Staufer das Recht zu, die Könige zu wählen

10. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 336

1901 - Halle : Gesenius
— 336 — 0. Die Freiengerichte (Feme). Die alten Yolksgerichte erhielten sich nur unter den freien Bauern, besonders in Westfalen, auf der „roten Erde“, wo sie Kaiser Karl Iv. als die „Feme“ (— Strafe) anerkannte und zur Aufrechthaltung des Landfriedens benutzte. . Unter der Femlinde, um den grossen Steintisch safsen am hellen Tage der Freigraf, manchmal ein Fürst, als Oberrichter und die Freischöffen, lauter freie, im Wandel tadellose Männer, zu Gericht. Vor ihnen, den Wissenden lagen der Dolch und der Weidenstrick als Zeichen des Rechtes über Leben und Tod. Dort brachte man die Klage vor, durch Eidhelfer unterstützt; dann erfolgte die Vorladung des Beklagten, indem das Schreiben (Pergament mit sieben Siegeln) an dessen Thor geheftet und drei Späne daneben herausgehauen wurden. Folgte der Beklagte der Vorladung, dann wurde er regelrecht verurteilt und das Urteil sofort vollstreckt. Folgte er der dreimaligen Ladung nicht, so wurde das als Geständnis seiner Schuld betrachtet und er in Abwesenheit verurteilt. Lautete das Urteil auf Tod, so wurde er verfemt, d. h. geächtet, und wenn drei Wissende ihn gleichzeitig trafen, durften sie ihn töten. Es wurde dann neben die Leiche ein Dolch mit drei Kreuzen gesteckt, zum Zeichen, dass hier die Feme gerichtet hatte. Die Wissenden kannten sich an bestimmten Zeichen, am Händedruck, an gewissen Worten, die sie ins Gespräch, wie zufällig, mischten. Die Formel des Femebriefs, durch den der Missethäter zum Tode verurteilt wurde, und der an öffentlichen Stellen angeheftet wurde (Steckbrief), lautete folgendermafsen: „Den beklagten Mann K N., den nehme ich aus dem Frieden, aus dem Rechte und aus den Freiheiten, die Kaiser Karl gesetzt und Papst Leo bestätigt hat, und die ferner alle Fürsten, Herren, Ritter und Knechte, Freie und Freischöffen gelobt und beschworen haben im Lande zu Sachsen, und werfe ihn nieder vom höchsten Grad zum niedersten Grad, und setze ihn aus allen Freiheiten, Frieden und Rechten in Königsbann und Wette und in den höchsten Unfrieden und Ungnade, und mache ihn unwürdig, achtlos, rechtlos, siegellos, ehrlos, friedelos und unteilhaftig alles Rechts, und verführe ihn und verfeme ihn und setze ihn hin nach Satzung der heimlichen Acht, und weihe seinen Hals dem Stricke, seinen Leichnam den Tieren und den Vögeln in der Luft, ihn zu verzehren, und befehle seine Seele Gott im Himmel in seine Gewalt, wenn er sie zu sich nehmen will, und setze seine Lehen und Gut ledig; sein Weib soll Witwe, seine Kinder sollen Waisen sein“. Die Feme hat in den wilden Zeiten manches Gute ausgerichtet, weil kein Recht sonst zu finden war. Sie trat oft gegen die Raubritter und andere Missethäter als Schützerin der bedrängten Unschuld auf. Es gab einmal 100000 Wissende im Reiche. Als sich aber
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