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1. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 537

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
Italien. 537 Piusvui. (chendenov.1830),und Gregor Xvi., früher Cardi- nal Maurus Capellen, ward sein Nachfolger. Die Besetzung der Stadt Ancona durch französische Truppen hat ihn gewaltsam in die Handel dieser Welt verflochten, wobei sich die langst be- i83 kannte Untauglichkeit der päpstlichen Krieger aufs neue bestätigte. Noch ist er beschäftigt, gegen diese Besitznahme zu prorestiren und Noten zu erlassen; die Entwickelung dieses rathsclhaften Unterneh- mens ist der Zukunft noch Vorbehalten. Unverändert bestehen die übrigen Staaten Italiens noch in derselben Form und Weise, wie der Wiener Congreß sie bestimmte, außer daß der Tod einige der damaligen Regenten abberufen hat. In dem Großherzogthum Toscana folgte Leopold Ii., geboren 1797, seinem Vater Ferdinand, 1624, welcher 1814 dieses sein Erbreich zurück erhielt und dafür das ihm zugetheilte Groß- herzogthum Würzburg an Baicrn überließ; er erhielt noch den Stato degli Presidii, die Souverainetat über das Fürsterthum Piombino und über die Insel Elba. L u cca, durch den Wiener Congreß der verwitweten Königinvon Etrurien, M a r i a Lu i se, einer Tochter des Königs Karls I V. von Spanien, als ein Herzogthum mit völliger Souverainetat überlassen, wird seit ihrem Tode l 824 von ihrem Sohne Karl Ludwig, geboren 1799, beherrscht. Modena kam nach der Auflösung des Königreichs Italien 1814 an den Herzog Franz Iv. zurück, welcher nach dem Ableben seiner Mutter 1629 auch das Herzogthum Massa und das Fürstenthum Carrara erbte. Die Herzogthümer Parma, Piacenza und Guastalla gehören der verwitweten Kaiserin von Frankreich, Napoleons zwei- ter Gemalin, M a r ia Luise, für ihre Lebensdauer; nach ihrem Tode folgen die Nachkommen der Königin von Etrurien, also der Herzog von Lucca, im Besitze, Lucca aber soll alsdann mit Tos- cana vereinigt werden. Sardinien, zu welchem der Wiener Congreß Genua schlug, wird jetzt von Karl Albert, Prinz von Carignatr, geboren 1796, beherrscht, welcher dem Könige Karl Felix Joseph auf dem Throne folgte 1831. Unter dem Namen eines lombardisch-venetianischen Königreichs machen endlich Mailand und Venedig seit den Ereignissen von 1814 einen Theil der östreichischen Monarchie aus. tz. 96. Außereuropäische Staaten. In starrer Unbeweglichkeit oder einem todtenahnlichen Ei- nerlei liegen die Staaten von Africa und Asien, wo keine Europäer herrschen; sie also bieten der Geschichte keinen der Aufbewahrung würdigen Stoff. M ehe met Ali, der Vicekönig von Aegyp- ten, sonst schon bekannt durch einigen Anflug europäischer Bil- dung, versucht in der neuesten Zeit 1832 das schon lockere Band,

2. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 58

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
58 Erster Zeitraum. Grunde spater bevölkert, als das übrige südliche Europa. Die Phönicier, welche das Mittelmeer früh durchschifften, und deffen Küstenländer durch Colonien und Pflanzstadte belebten, mieden die sandigen oder sumpfigen Gestade Italiens, hinter welchen sich die dicken Wälder der Apenninen zeigten, oder die schwarzen Rauch- wolken verheerender Vulkane, ihnen mithin, den wandernden, spe- culirenden Kaufleuten, als ein unwirthbares, dem Gewinne nichts bietendes Land erscheinen mußte; darum hat es in Italien keine phönicischen Ansiedelungen gegeben. Nach seiner natürlichen Be- schaffenheit selbst zerfallt es in drei Theile, Ober-, Mittel- und Unteritalien, denn die westlich von Genua, östlich nach Ancona hinlausenden Apenninen bilden Ob eritalien, und indem sie sich sodann wiederum von Osten nach Westen ziehen, trennen sie Mittelitalien von Unteritalien, ein Umstand, der aus die Bevölkerung dieser Halbinsel und auf die Gesittung ihrer Völ- ker von dem wesentlichsten Einflüsse seyn mußte. Einen allgemeinen, bestimmten Namen Italiens kennt die älteste Geschichte nicht. Die Griechen nannten es H es p e ri e n, das Abend- land; wohl auch, mit mythologischen Erinnerungen, Saturnia, wo unter Saturn das goldene Zeitalter geblüht; oder endlich, nach einzelnen, ihnen dunkel bekannten Völkern, Ausonia, Oe no- rria, Japygia; die Benennung Italien soll von dem Worte Itali, Rinder, entstanden seyn, woran die grasreichen Ebenen des Landes einen großen Ueberfluß gehabt. Ueber die Ureinwohner Italiens giebt es nur dunkle Sa- gen. Die Fabelzeit spricht von Lastrygonen, Cimmeriern, Giganten und Cyclopen. Nachstdem werden die Umbrer und Sikuler erwähnt; ihnen folgten zu verschiedenen Zeiten und in mehrern Zügen die Ligurer, Illyrier, Ausoner oder O p i s k e r, die Veneter, Etrusker; endlich die Pclasger, überhaupt Einwanderer aus Griechenland. Nach vielem Drangen, Treiben, mancherlei Wechsel der Wohnsitze, bietet Italien zuletzt ein buntes Gemisch von Völkern dar, welche aus dem, durch Ge- birge und Thaler durchschnittenen Boden, in besondern Gemein- wesen neben einander wohnen. Unteritalicn empfing seine Einwoh- ner vornehmlich aus Griechenland, hieß darum auch Groß- Griechenland, und die Tarentiner, Sybariten, Crotonienstr, Bruttier, Lukanier u. a. hatten daselbst kleine Republiken errichtet. Marser, Volsker, Pelignec, Sabiner, Lateiner, Samniter, Al- baner u. v. a. nahmen aus gleiche Weise Mittelitalien, Gallier, von keltischem Ursprünge, Oberitalien ein; aber keine gemeinsame Regierung noch irgend ein Bundesverein verknüpften sie anfangs zu einem Ganzen. Ober-Italien bestand aus zwei Hauptstaaten, aus Gal- lia cisalpina und Liguria. Der Po (Padus) und die Etsch (Alhesis) waren die vornehmsten Flüsse; Mediolanum (Malland),

3. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 525

1852 - Leipzig : Wigand
Specieñe Geschichte. 525 Krieg gegen die Pforte aus. Die Russen stiegen über das Balkan- gebirge, siegten in Europa und Asien, eroberten Adrianopel und schlossen hier 1829 einen glänzenden Frieden. Großbritannien sah durch den Wiener Frieden nicht nur seinen Welthandel sicher gestellt, sondern es behielt auch viele der für jenen Handel ain vortheilhaftesten gelegenen französischen, holländischen und spanischen Colonieen und Gibraltar; dazu bekam cs Malta, Helgoland, das Protectoral der sieben ionischen Inseln. Es umfasste nun in Europa 5554 Quadratmeilcn mit 21,395,000 Einwohnern, und in den übrigen vier Erdtheilen 182,525 Quadratmeilen, also zusammen mit den außereuropäischen Besitzungen: 136,540,000 Menschen. Frankreich erhielt Senegal, Gorea in Afrika, Martinique, Guadeloupe, Cayenne in Amerika, und in Ostindien: Pondtchery, Mahee, Chandernagor und Isle Bourbon zurück. Es umfasst mithin 10,744 Quadratmeilen mit etwa 32,000,000 Seelen. Die Schweiz nahm eine neue Verfassung (Bundesacte) an, zu welcher 22 Cantons geschlagen wurden, die 696 Quadratmeilen mit 1,835,300 Einwohnern enthalten. Sardinien erhielt Savoyen, Nizza und Piemont zurück und an Genua und Theilen von Mailand Vergrößerung. Es umfasst 1339 Quabratmeilen mit 4,176,200 Menschen. «Der K i r ch e n st a a t wurde auf die Grenzen zurückgebracht, welche ihn vor der Revolution einschlossen, verlor aber Avignon in Frankreich, und behielt also 811 Quadratmeilen und 2,425,800 Einwohner. Die Niederlande sielen als ein Königreich an das Haus Ora- nten. Es wurden die sämmtlichen belgischen und batavischen Provin- zen, sowie Lüttich und Luxemburg dazu geschlagen. Von den früheren Eoloniecn aber erhielten die Niederlande: Surinam, Curaeao, St. Eustache, Batavia, Malacca und die Molukken-Inseln zurück. Dieser Staat begriff damals mithin 5475 Quadratmeilen mit 12,218,300 Einwohnern. Dänemark verzichtete aufnorwegen und erhielt dafür Lauenburg, so dass es 2688 Quadratmeilen mit 1,989,500 Menschen enthält. Schweden erhielt durch den Frieden von Kiel (1814) Norwegen für das früher an Russland verlorene Finnland. Es umfasst nun 13,736 Quadratmeilen mit 3,610,000 Menschen. Deutlchlanb bildet nach der deutschen Bundesacte einen Staa- tenbund von 38 Bundesstaaten, welche ihre Bundesversammlungen zu Frankfurt a. M. halten. Die sämmtlichen deutschen Bundesstaaten begreifen 11,735 Quadratmeilen, auf denen 30,086,348 Menschen wohnen. Um einige zweifelhafte Verhältnisse näher zu bestimmen, ver- sammelte sich im November 1819 ein Ministercongress in Wien. Die meisten Regenten gaben nun ihren Ländern eine zeitgemäßere Verfassung und schürzten dadurch die Bande, welche Fürst und Volk

4. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 601

1852 - Leipzig : Wigand
Specielle Geschichte. 601 Die Herzoge von Meiningen und Ko bürg verhinderten durch bereitwilliges Gewähren der Volkswünsche den Ausbruch von eigent- lichen Ruhestörungen, wogegen es in Al ten bürg härter herging, so dass königlich sächsische Truppen requirirt werden mussten. In Reuß- Greiz gab der Fürst erst am 3. Juni einer sehr ernstlichen Mahnung seines Volkes nach und in Gera kam es am 12. August zum förmlichen Aufruhr der Bauern, welcher eine Besetzung des Landes durch königlich sächsische Truppen zur Folge hatte. Viel früher wurden in Reuß- Loben st ein-Ebersdorf durch drei wunderlich stilisirte Erlasse die allerdings drückenden Beschwerden beseitigt, denn dort wurde die landes- herrliche Fürsorge weit mehr auf den Wildstand, als auf die Menschen gewandt, und das Volk lebte in einem völlig rechtlosen Zustande und unter der Last unerschwinglicher Abgaben. In Kur Hessen eröffnete Hanau am 29. Februar den Reigen mit einer Bittschrift, welcher so viele andere nachfolgten, dass sich der Kurfürst am 6. März zu der Zusicherung veranlasst sähe, neue Stände einzuberufen und die Minister Scheffer und Makeldey zu entlassen. Die neuen Minister beriefen die Kammer zum 20. März ein. Da man jedoch dem Kurfürsten noch nicht trauete und ihn desshalb in seinem Schlosse fast belagerte, so gab er endlich am 11. März mit der er- zwungenen Berufung des Bürgermeisters Eberhard von Hanau, wo sich am 9. März unter dem Namen eines Volksrathes sogar eine proviso- rische Regierung gebildet hatte, die Gewähr freisinniger Aenderungen. Der hartverfolgte Jordan wurde als Vertrauensmann nach Frankfurt an den Bundestag gesandt und auch andere Ungerechtigkeiten des ge- stürzten Regimes wurden wieder gut gemacht, aber die Minister fanden an dem Kurfürsten fortwährenden Widerstand in ihren Verbesserungs- Plänen , so dass, nachdem cs zwischen Bürgerwchr und einer Abthei- lung Garde zu blutigen Auftritten gekommen war, es erst einer rück- hallslosen Vorhaltung der möglichen Folgen fortgesetzten Widerstandes gelang, den harten Sinn des Fürsten zu brechen und die Erfüllung aller ihm gestellten Bedingungen zu erlangen (10. und 11. April). Hannover blieb lange ruhig, wie mächtig auch die Bewegungen rundum waren, und als endlich die Hauptstadt am 3. März mit einer schüchternen Bittschrift hervortrat, wurde dieselbe von dem Könige schroff zurückgewiesen. Allein gerade diese und bei nachfolgenden Fällen be- wiesene Unbeugsamkeit des Königs reizte das Volk und der König sah sich am Ende genöthigt, am 17. März nachzugeben. Die kurze Zeit darauf zusammengerufenen alten Stände zeigten sich, wie sehr sie auch vom Volke bemijstraut wurden, als den Forderungen der Neuzeit ge- wachsen. Bis zum 8. Juli, wo ihre Vertagung erfolgte, hatteir sie Hannover eine freie Verfassung gegeben. In Braun schweig gelangten die Volkswünsche bereits den 1. März an den Herzog, welcher, als der erste unter den deutschen

5. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 611

1852 - Leipzig : Wigand
Speciellc Geschichte. 611 der Reichstag zu Stande kam, sagten sich Hannover und Sachsen von dem Bündnisse los und traten mit Würtemberg und Baiern zu einem Vierkönigsbündniss zusammen, für welches sich Oesterreich beifällig er- klärte , von dem aber Hannover bald wieder zurücktrat. Am 20. De- cember (1849) legte der Reichsverweser seine Würde nieder in die Hände der Bevollmächtigten Oesterreichs und Preußens, welche Mächte unter- dessen zur Einsetzung einer Bundescommission, dem sog. Interim, über- eingekommen waren. Erzherzog Johann ging, und Niemand fragte, wohin? er weilt, und Niemand fragte, wo? und dies that das Volk nicht aus Undankbarkeit, sondern in dem Bewusstsein seiner eigenen Schuld und in der Ueberzeugung, dass es getäuscht worden sei von dem Manne, dem sein Vertrauen die höchste Macht anvertraut hat. Auf Betrieb Oesterreichs wurde der 10. Mai 1830 zum Zusammen- tritt einer Bundescentralgewalt aller deutschen Bundesregierungen, d. h. zur Wiederherstellung des alten Bundestages, festgesetzt, wozu sich die Vertreter Oesterreichs, Baierns, Würtembergs, Kurhessens und noch einiger kleinerer Ländchen einstelltcn, während Preußen mit seinen Ver- bündeten sich davon ausschloss und Hannover in ganz isolirter Stel- lung blieb. Der Bundestag der Großdeutschen tagt noch fort in Frank- furt, dagegen ist das Bündniss vom 26. Mai am 15. Oclober nicht verlängert worden. Gegenwärtig intervenirt der Bundestag durch bai- rische Truppen in Kurhessen, dessen Beherrscher durch Berufung Hassen- pflug's als Premierminister offen die Rückkehr zum Alten aussprach und sein Volk zur Verzweiflung trieb. Wie die Baiern zu hausen im Stande sind, das werden sich die älteren Personen aus den Zeiten Napoleon's noch erinnern, und sie thun alles Mögliche, um die alten Erinnerungen wieder in's Leben zu rufen. Preußen, welches als Unionsvorstand vom 26. Mai ebenfalls Truppen nach Kurhessen warf, beschränkt sich auf die Etappenstraßen in Kurhessen und überlässt gegenwärtig dem groß- deutschen Erecutionöheere immer mehr Terrain. Üeberhaupt spielen die Cabinette in Deutschland wieder solch ein Spiel, dass der schlichte Ver- stand auf die Vermuthung kommen muss, es sei Alles seit zwei Jahren abgekartet worden. Und wenn auch Preußen gegenwärtig die Mobili- sirung der gesammten Streitkräfte angeordnet hat, so ist es doch nach den letzten Vorgängen in Warschau (2. November 1850) und durch die beharrlichen Demüthigungen von Seiten Oesterreichs gerichtet und kaum noch als Großmacht geltend. Was auch die Tagesblätter schreiben mögen von dem Enthusiasmus, mit welchem die Söhne des Vaterlandes den Fahnen zueilen, es ist nicht so, wenigstens jetzt nicht mehr, denn noch weiß Niemand, wofür solche Opfer gebracht werden sollen, und sollten es dynastische Interessen sein, so bürste an die Stelle des Enthu- siasmus, bei den wenigen Specifisch-Preußen ausgenommen, sehr schnell ein anderes Gefühl treten. 15 Millionen kostet die Mobilisirung, wenn man aber den Schaden, den die Familien dadurch leiden, dass 39*

6. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 576

1852 - Leipzig : Wigand
576 Dritter Zeitraum. Ii. Abschnitt. Attentat (3. April 1833) hervor. Was die Reaction von jetzt ab in Deutschland trieb, füllt eins der schmachvollsten Blätter der deutschen Geschichte. Der Pfarrer Weidig endete im Kerker aus Verzweiflung über die ehrlose Behandlung seines iin Rufe der Trunksucht stehenden Richters (1837); Jordan wurde auf die nichtswürdigsten und gehalt- losesten Indicien hin (inan brauchte damals nur verdächtig zu sein, um lebenslängliche schwere Haft zu erlangen) zum Gefängniss verurtheilt, nachdem er Jahre lang die furchtbarste Untersuchungshaft erlitten; in Hannover wurde 1837 aus majestätischer Machtvollkommenheit die Con- stitution für aufgehoben erklärt und der Bundestag erklärte sich für diese Angelegenheit für incompctcnt; in Leipzig ließ Prinz Johann (August 1845) auf das Volk ohne vorherige Warnung sofort schießen; in Schles- wig-Holstein vernichtete der offene Brief des Königs von Dänemark die Rechte beider Länder mit einem Federzuge; in Baiern gab der Hof das Beispiel, dass ein gemeines Frauenzimmer, Lola Monte;, nicht nur alle Scham, sondern auch alle Staatsehre mit Füßen trat; der Bundestag und die Fürsten machten die deutschen Constitutionen zum Kinderspott, die Minister regierten unbesorgt und unantastbar mit Minoritäten, die Censur mordete nach Herzenslust, missliebige Kammervota wurden sofort mit Auf- lösung der Kammer beantwortet, kurz es war ein Zustand in Deutsch- land , welcher die „Gewalt über das Recht" stellte, ein Zustand, ganz geeignet, zwischen Fürst und Volk eine unübersteigliche Kluft aufzubauen. Deutschland reifte den Creignissen des Jahres 1848 entgegen und eine Revolution wäre im Lande ausgebrochen, auch ohne vorhergegangene Versagung Lorris Philipp's aus Frankreich. Die Schweiz. Im Jahre 1815 (den 7. August) hatten sich sämmtliche Cantone auf einer zu Zürich gehaltenen Tagsatzung endlich zu einem Bunde vereinigt, welcher sowohl die Ordnung im Innern des Landes, als das Ansehn, die Freiheit und Unabhängigkeit gegen fremde Mächte sichern sollte. Allein nichts desto weniger wirkte nach wie vor fremder Einfluss auf die innern Verhältirisse mehrerer Cantone der Schweiz, deren innere Verfassung sehr verschieden war, indem einige, wie Bern, Freiburg u. s. w., eine rein aristokraiische, andere, wie Uri, Schwyz, Unterwalden, Gla- rus u. s. w., eine rein demokratische, noch andere, wie Zürich, Schaff- hausen u. s. w., eine aus beiden Formen gemischte Verfassung hatten. Daher waren auch die Maaßregeln stets sehr verschieden, welche man zum Wohle des Landes in den einzelnen Cantonen traf. Seit dem Jahre 1829 nahm man in mehrern Cantonen eine theil- weise Revision und wesentliche Verbesserungen der Verfassungen vor. In Zürich hob man die Censur gänzlich auf und führte bessere Preis- gesetze ein. In Fr ei bürg dagegen hatten die Jesuiten einen freien Wirkungsplatz. Im Cantón Tessin herrschte Presszwang und Familien-

7. Lehrbuch der Weltgeschichte - S. 236

1852 - Leipzig : Wigand
236 Ii. Abschnitt. Gegenden in Europa. Die eigentliche Halbinsel enthält die fruchtbare campanische Ebene und die Ebene ain Vesuv. Die morastigen Niede- rungen der Maremmen und pomptinischen Sümpfe, die wasserarmen und steppenartigen apulische und römische Campagna. Der Kamm des Appennin ist kahl und bietet nur Weideplätze, die Abhänge sind mit Kastanienwäldern, mit Wein - und Olivenpflanzungen und Orangen- gärten besetzt; Calabrien und Sicilien haben ein fast afrikanisches Klima mit Palmen , Baumwolle und Zuckerrohr. Der Westrand der Appenni- nen ist vulkanischer Natur (Seen in ausgefüllten Kratern, Löcher und Spalten mit hervorquellenden Schwefeldünsten, Vesuv, die phlegräi- schen Gefilde). Die Völkerschaften Italiens vor der Herrschaft der Römer. Man unterscheidet Ureinwohner, Aborigines, als Opiker, Osker, Umbrer, Sabeller, und eingewanderte Völker illprisch-gallischer, altgermanischer und griechisch -epirotischer Abstammung, als Etrusker, Griechen, selbst Trojaner (Aeneas). Im Norden wohnten die Ligu- rier am Sinus ligusticus, von unbekannter Abstammung, und dehnten sich früher wahrscheinlich viel weiter aus, vielleicht von den Pyrenäen bis zu den Cevennen und über den Po hinaus, wurden aber von den Iberern und Galliern zurückgedrängt. Das übrige Oberitalien hatten fast ganz die Gallier inne, die sich in mehrere Völkerschaften theilten, z. B. die streitbaren Jnsubrer, Tauriner, die wilden und räuberischen Alpenbewohner Salasser, die Cenomani, nachdem sie die Euganeer ver- drängt hatten, im Norden des Po; die Bojer, Lingoner rc. im Süden desselben. Nordöstlich von den Galliern wohnten die Venedi, Carni und Histrier. — In Mittelitalien sind zu merken: 1) die Etrusker. Sie wanderten von Rhätien aus ein, unterwarfen sich oder verdrängten die früher ebenfalls eingewanderten tyrrhenischen Pclasger, ein meerbeherr- schendes cultivirtes Volk und nahmen das westliche Mittelitalien ein bis zur Tiber. Hier gründeten sie einen Bundesstaat von 12 unabhängigen Städten, von denen Cäre, Tarquinii, Perusium, Clusium und Veji am bekanntesten sind. Alljährlich hatten die Bundesglieder religiöse Zu- sammenkünfte bei dem Tempel der Voltumna, bei welchen von den Prin- cipes die Kriege beschlossen und die Anführer gewählt wurden. Zu gleicher Zeit wurden Märkte abgehalten. Jeder Bundesstaat stand unter einem lebenslänglich erwählten Könige, der nur aus dem Priester- Adel wählbar war. Dieser Adel allein hatte Anspruch auf Staats- würden, stand dem religiösen Cultus vor, leitete die politischen An- gelegenheiten und vertrat vor Gericht die Knechte und Leibeigenen, welche das Tempel- und Herrengut bebauten. Die Adelsgeschlechter (Lucumonen?) sämmtlicher Bundesstädte wählten das Oberhaupt des gestimmten Bundes, dessen Auszeichnung die Sella curulis, die purpurne Toga und 12 Lictoren mit den Fasces war. Der Adel besaß allein astronomische und naturwissenschaftliche Kenntnisse und hatte ausschließ-

8. Deutschland und die germanischen Nachbarländer - S. 13

1871 - Hannover : Hahn
Die nichtdeutschen Länder Europas. 13 §. 12. Klima und Produete. Zum Vorigen mag ergänzend bemerkt werden, daß das Gebirgsland Mittelitaliens rauh genug ist, um Bären und Wölfe zu beherbergen. Wegen der geringen Zahl und Ausdehnung der Ebenen, zum Theil aber auck in Folge der Unthätigkeit der Bewohner, bleibt auf der eigentlichen Halbinsel ein großer Theil der Oberfläche nnangebaut, große Gebirgsstrecken sind unbewaldet und der fruchtbaren Erddecke beraubt. Viehzucht ist darum auch hier, wie auf der Balkan-Halbinsel, vorherrschend. Schöne Pferde hat nur Neapel, gute Rinder die Ebene überhaupt und das Podelta insbesondere, Ziegen weiden heerdenweise ans den Apenninen, Büffel, von berittenen, lanzentragenden Hirten bewacht, in den Marschen des Arno und der Tiber. Da die Gewerbthätigkeit im ganzen unbedeutend, so beschränkt sich der Handel größtentheils auf die Ausfuhr von Rohpro- dneten, unter denen Wein, Oel, Südfrüchte, Marmor und Schwefel besonders zu erwähnen. §. 13. Bevölkerungsverhältnisse. Schon in früher Zeit haben Griechen die Küsten des südlichen Italiens (Großgriechenland) in zahlreichen Kolonien besetzt, In der Mitte der Halbinsel wohnten die eigentlich italischen Stämme: in der Ebene die Latiner, im Gebirge die Umbrer und Sam- niten, insgesammt fleißige und geschickte Banern, dcren Sinn vorzugsweise auf's Praktische gerichtet war, und dieser Sinn hat sich in der Heeres- und Staatseinrichtung des später so mächtigen Nömervolkes recht deutlich ausgeprägt. Weiter uordwärts war der Sitz der zum Seeraub geneigten Etrusker oder Tusker (Toseana). In der lombardischen Ebene traten seit 400 v. Chr. Gallier auf, von denen u. a. die Städte Mailand, Brcseia und Verona gegründet wurden. Von der kurzdauernden Herrschaft der m Folge der Völkerwanderung ein- gewanderten deutschen Stämme der G othen u. Long obarden (Lombardei) haben sich kaum noch einzelne Spuren erhalten. — Ihrem Ch arakter nach sind die Italiener ein mit Kunst- sinn und guten Verstandskrästen begabtes, in äußeren Dingen genügsames Volk; es fehlt ihm aber der häusliche Sinn und die zähe Beharrlichkeit der nördlicher wohnenden Völker Europas. Die Bildung liegt sehr im Argen; auf 1000 Menschen kommen 50 Elementarschüler, in Preußen 152. §. 14. Politische Ueberficht nach der Neugestaltung von 1859—1870. A. Das Königreich Italien hat auf einem Flächen-

9. Deutschland und die germanischen Nachbarländer - S. 34

1871 - Hannover : Hahn
34 Dritte Lehrstufe. Schwäche ein. Dem Streite im Innern zu wehren, wurde nnter Maximilian I. allgemeiner Landfriede und ein Reichs- kammergericht eingeführt, und um dessen Urtheile desto leichter vollstrecken zu können, theilte Kaiser Max (1512) das Reich in 10 Kreise. Die Zahl der ziemlich unabhängigen Neichsglieder — Kurfürsten, weltliche und geistliche Reichs- fürsten und freie Städte — belief sich, von den etwa 1500 freien Neichsrittern abgesehen, um diese Zeit auf nicht weniger als 296. Im Lanfe der nach Deutschlands tiefster Schmach gegen Napoleons Willkürherrschaft geführten Befreiungskriege erlosch (1806) die römisch-deutsche Kaiserwürde, und an die Stelle des Kaiserreiches trat 1815 der Deutsche Buud, der feine 35 Glieder nur lose verband, und dessen Wirksamkeit für das Gefammtwohl nicht viel nachzurühmen ist. Er wurde aufgelöst durch den öiierrreichisch-preußischen Krieg von 1866 und nach Ausscheidung Oesterreichs ersetzt durch den Nord- deutschen Bnnd, der neben Preußen mit seinen erworbenen Landestheilen (Hannover, Kurhessen, Schleswig-Holstein, Nassau, Frankfurt und Lauenburg) noch 21 kleinere deutsche Staaten umfaßte, d. h. das damalige gestimmte Deutschland mit Ausnahme der Südstaaten Baiern, Würtemberg und Baden und eines Theils von Hessen, (vgl. I. Lehrst. §. 37). Gemeinsames Heimats- und Strafrecht, gemeingültige Gesetzes- bestimmnngen über Gewerbebetrieb, Münzen, Maß und Gewichte, über Eisenbahn- Post- und Telegraphenwesen, über Land- und Seewehr, ein gemeinsames Oberhandelsgericht (zu Leipzig) und vor allem eine gemeinsame Vertretung im Buudesrath und Reichstag bilden ebenso viele enge Bande, welche die verschiedenen Bnndesglieder zu einem festen Ganzen verknüpfen. Mit jenen Südstaaten war der Norddeutsche Bund bis vor Kurzem nur durch gleiche Wehrverfassung, ein Trutz- und Schutzbündnis, das für den Kriegsfall sämmtliche Heere unter den Oberbefehl des preußischen Königs als des Bnndesober- Hauptes stellte, und durch ein gemeinsames Zollparlament verbunden. Erst der glorreiche Krieg des Jahres 1870 gegeil das herausfordernde Frankreich hat auch hier die Bande enger geschlungen. Mit Vorbebalt einzelner Souveränitätsrechte sind die Südstaaten dem nnnmehr allgemein Deutschen Buh d e beigetreten, einstweilen noch widerwillig treten anch die deutschen Brüder von Elsaß und Lothringen herzu, und alle umschlingt gegennwärtig das Band der Zugehörigkeit zu dem neuerstan- denen Deutschen Kaiserreiche.

10. Deutschland und die germanischen Nachbarländer - S. 48

1871 - Hannover : Hahn
48 Dritte Lehrstufe. Iii. Die Schweiz. §. 70. Allgemeines. Geraume Zeit hindurch bildete die Schweiz einen Theil des deutschen Reiches, und ihre Bewohner fanden eine Ehre darin, nur dem Kaiser, nicht dem Hause Habsburg unterthan zu sein (Wilh. Tell). Durch die Nichtannahme des von Maximilian (1495) eingeführten allgemeinen Landfriedens und Reichskammergerichts sagten sie sich vom Reichsverbande losz im westfälischen Frieden (1648) wurde die Unabhängigkeit der Schweiz förmlich anerkannt. Kein anderes Land Enropas bietet eine größere Mannig- faltigkeit von Naturscenen — geschützte Thäler, freundliche Matten, lachende Seen, Himmelbohe Berge — Klimaten und Sprachen — deutsche, französische, italienische und eine besondere romanische Sprache im Kanton Graubünden, und doch umfaßt das Ganze mir 752 Dm. Kein Land zieht mehr Besucher aus der Fremde an. Neben dieser Erwerbs- quelle mehr Viehzucht (Käse) als Ackerbau, hohe Leistungen in der Industrie, besonders im N. und W. Die 21/2 Mill. Bewohuer, von denen die größere Hälfte reformirt, die kleinere katholisch, sind sehr ungleich vertheilt: im Kanton Genf kommen 10,000 ans die Dm., in Graubünden noch nicht 700. — Gegenwärtig bildet die Schweiz einen Staatenbund von 22 Kantonen, für welche gemeinsam die Bundesversammlung die gesetzgebende, der Bundesrath die verwaltende Oberbehörde ist} beider Sitz die Bundeshauptstadt Beru. §. 71. Politische Uebersicht. 1. Die deuthe Schweiz mit vorherrschend deutscher Bevölkerung und Sprache. a. Kanton Bern: Bern (29), Univ. Thun. Brienz. Burgdorf (Pestalozzi). b. Kantern Freiburg: Frei bürg (10). Murten, Karl d. Kühue 1476. c. Kanton Solothurn: So lothur n (5), uralte Stadt. » ä. Kanton Basel: Basel (38), Univ. und Missions- anstatt, Concil 1431. e. Kanton Aargau: Aarau (5). Schloß Habsburg. f. Kautou Zürich: Zürich (29), Universität und poly- technische Schule. Schloß Lausseu. g. Kanton Schaffhausen: Schafshansen (9).
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TM Hauptwörter (200)200

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