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1. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 537

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
Italien. 537 Piusvui. (chendenov.1830),und Gregor Xvi., früher Cardi- nal Maurus Capellen, ward sein Nachfolger. Die Besetzung der Stadt Ancona durch französische Truppen hat ihn gewaltsam in die Handel dieser Welt verflochten, wobei sich die langst be- i83 kannte Untauglichkeit der päpstlichen Krieger aufs neue bestätigte. Noch ist er beschäftigt, gegen diese Besitznahme zu prorestiren und Noten zu erlassen; die Entwickelung dieses rathsclhaften Unterneh- mens ist der Zukunft noch Vorbehalten. Unverändert bestehen die übrigen Staaten Italiens noch in derselben Form und Weise, wie der Wiener Congreß sie bestimmte, außer daß der Tod einige der damaligen Regenten abberufen hat. In dem Großherzogthum Toscana folgte Leopold Ii., geboren 1797, seinem Vater Ferdinand, 1624, welcher 1814 dieses sein Erbreich zurück erhielt und dafür das ihm zugetheilte Groß- herzogthum Würzburg an Baicrn überließ; er erhielt noch den Stato degli Presidii, die Souverainetat über das Fürsterthum Piombino und über die Insel Elba. L u cca, durch den Wiener Congreß der verwitweten Königinvon Etrurien, M a r i a Lu i se, einer Tochter des Königs Karls I V. von Spanien, als ein Herzogthum mit völliger Souverainetat überlassen, wird seit ihrem Tode l 824 von ihrem Sohne Karl Ludwig, geboren 1799, beherrscht. Modena kam nach der Auflösung des Königreichs Italien 1814 an den Herzog Franz Iv. zurück, welcher nach dem Ableben seiner Mutter 1629 auch das Herzogthum Massa und das Fürstenthum Carrara erbte. Die Herzogthümer Parma, Piacenza und Guastalla gehören der verwitweten Kaiserin von Frankreich, Napoleons zwei- ter Gemalin, M a r ia Luise, für ihre Lebensdauer; nach ihrem Tode folgen die Nachkommen der Königin von Etrurien, also der Herzog von Lucca, im Besitze, Lucca aber soll alsdann mit Tos- cana vereinigt werden. Sardinien, zu welchem der Wiener Congreß Genua schlug, wird jetzt von Karl Albert, Prinz von Carignatr, geboren 1796, beherrscht, welcher dem Könige Karl Felix Joseph auf dem Throne folgte 1831. Unter dem Namen eines lombardisch-venetianischen Königreichs machen endlich Mailand und Venedig seit den Ereignissen von 1814 einen Theil der östreichischen Monarchie aus. tz. 96. Außereuropäische Staaten. In starrer Unbeweglichkeit oder einem todtenahnlichen Ei- nerlei liegen die Staaten von Africa und Asien, wo keine Europäer herrschen; sie also bieten der Geschichte keinen der Aufbewahrung würdigen Stoff. M ehe met Ali, der Vicekönig von Aegyp- ten, sonst schon bekannt durch einigen Anflug europäischer Bil- dung, versucht in der neuesten Zeit 1832 das schon lockere Band,

2. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 58

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
58 Erster Zeitraum. Grunde spater bevölkert, als das übrige südliche Europa. Die Phönicier, welche das Mittelmeer früh durchschifften, und deffen Küstenländer durch Colonien und Pflanzstadte belebten, mieden die sandigen oder sumpfigen Gestade Italiens, hinter welchen sich die dicken Wälder der Apenninen zeigten, oder die schwarzen Rauch- wolken verheerender Vulkane, ihnen mithin, den wandernden, spe- culirenden Kaufleuten, als ein unwirthbares, dem Gewinne nichts bietendes Land erscheinen mußte; darum hat es in Italien keine phönicischen Ansiedelungen gegeben. Nach seiner natürlichen Be- schaffenheit selbst zerfallt es in drei Theile, Ober-, Mittel- und Unteritalien, denn die westlich von Genua, östlich nach Ancona hinlausenden Apenninen bilden Ob eritalien, und indem sie sich sodann wiederum von Osten nach Westen ziehen, trennen sie Mittelitalien von Unteritalien, ein Umstand, der aus die Bevölkerung dieser Halbinsel und auf die Gesittung ihrer Völ- ker von dem wesentlichsten Einflüsse seyn mußte. Einen allgemeinen, bestimmten Namen Italiens kennt die älteste Geschichte nicht. Die Griechen nannten es H es p e ri e n, das Abend- land; wohl auch, mit mythologischen Erinnerungen, Saturnia, wo unter Saturn das goldene Zeitalter geblüht; oder endlich, nach einzelnen, ihnen dunkel bekannten Völkern, Ausonia, Oe no- rria, Japygia; die Benennung Italien soll von dem Worte Itali, Rinder, entstanden seyn, woran die grasreichen Ebenen des Landes einen großen Ueberfluß gehabt. Ueber die Ureinwohner Italiens giebt es nur dunkle Sa- gen. Die Fabelzeit spricht von Lastrygonen, Cimmeriern, Giganten und Cyclopen. Nachstdem werden die Umbrer und Sikuler erwähnt; ihnen folgten zu verschiedenen Zeiten und in mehrern Zügen die Ligurer, Illyrier, Ausoner oder O p i s k e r, die Veneter, Etrusker; endlich die Pclasger, überhaupt Einwanderer aus Griechenland. Nach vielem Drangen, Treiben, mancherlei Wechsel der Wohnsitze, bietet Italien zuletzt ein buntes Gemisch von Völkern dar, welche aus dem, durch Ge- birge und Thaler durchschnittenen Boden, in besondern Gemein- wesen neben einander wohnen. Unteritalicn empfing seine Einwoh- ner vornehmlich aus Griechenland, hieß darum auch Groß- Griechenland, und die Tarentiner, Sybariten, Crotonienstr, Bruttier, Lukanier u. a. hatten daselbst kleine Republiken errichtet. Marser, Volsker, Pelignec, Sabiner, Lateiner, Samniter, Al- baner u. v. a. nahmen aus gleiche Weise Mittelitalien, Gallier, von keltischem Ursprünge, Oberitalien ein; aber keine gemeinsame Regierung noch irgend ein Bundesverein verknüpften sie anfangs zu einem Ganzen. Ober-Italien bestand aus zwei Hauptstaaten, aus Gal- lia cisalpina und Liguria. Der Po (Padus) und die Etsch (Alhesis) waren die vornehmsten Flüsse; Mediolanum (Malland),

3. Die mittlere und neue Welt - S. 217

1873 - München : Lindauer
217 eine der englischen nachgebildete Verfassung (Pairskammer und Deputiertenkammer) und schloß mit den Verbündeten am 30- Mai zu Paris Frieden (der erste Pariser Friede), worin Frankreich den Umfang erhielt, den es am'l. Januar 1792 hatte. Die übrigen Angelegenheiten wurden an einen Kongreß verwiesen, der in Wien am 1. November 1814 eröffnet wurde. Napoleons Nnckkehr und der fehle Hampf der Verbündeten gegen ihn, 1815. Während die deutschen Fürsten auf dem Kongresse zu Wien über die Verteilung und Verfassung der Länder berieten, erscholl die Kunde, Napoleon sei von der Insel Elba entflohen und habe mit bewaffneter Hand einen Einfall in Frankreich versucht (1. März 1815). Die versammelten Monarchen erklärten den Friedensstörer in die Acht (13. März) und ließen unverzüglich ihre Heere gegen ihn vorrücken. Der Kampf begann und endete in Belgien. Napoleon besiegte (am 16. Juni) das preußische Heer unter Blücher bei Ligny, konnte aber dessen Vereinigung mit dem englischen Heere nicht verhindern und wurde am 18. Juni bei Wa'terloo oder la belle Alliance oder Mont St. Jean von Blücher und Wellington entscheidend geschlagen. An demselben Tage löste sich der Kongreß zu Wien auf, nachdem er (am 8. Juni) für Deutschland eine Bundesakte zu Stand gebracht hatte. Gemäß dieser trat an die Stelle des deutschen Reiches der „deutsche Bund", den die deutschen souveränen Fürsten und die vier freien Städte zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit und der Unabhängigkeit und Un Verletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten bildeten. Ein immerwährender Bundestag zu Frankfurt a. M. sollte über die gemeinsamen Angelegenheiten entscheiden und die Mitglieder desselben teils einzelne, teils Gesamtstimmen führen; für Österreich ward der Vorsitz in dieser Versammlung bestimmt. Die Bundesakte enthielt nachstehende Bestimmungen:^Österrei ch erhält seine verlorenen Besitzungen zurück mit Ausnahme Belgiens und bekommt zur Entschädigung für dieses das Gebiet von Venedig; Preußen behält von seinen ehemaligen polnischen Besitzungen außer Westpreußen nur das Großherzogtum Posen, tauscht den Nest von Schwedisch-Pommern nebst der Insel Rügen von Dänemark gegen Lauenburg ein und erhält die meisten seiner früheren Besitzungen in Westfalen und ant Niederrhein, das Großherzogtum Berg, ein neues Gebiet zu beiden Seiten des Niederrheins, die Hälfte Sachsens und in der Schweiz Valangin und die Hoheit über Neufchltel; Holland wird mit Belgien wieder vereinigt, und dieses „Königreich der Niederlande" nebst dem zu Deutschland gehörigen Großherzogtum Luxemburg dem vormaligen Statthalter von Holland als Wilhelm I gegeben; Barern behält die Fürstentümer Ansbach und Baireuth und erlangt für seine an Österreich abgetretenen Länder (Tirol nebst Vorarlberg, Salzburg und das Jnnviertel) die Städte Würzburg und Aschaffen-burg und einen Strich Landes am linken Rheinufer (Rheinpfalz); Sachsen verliert außer dem Herzogtum Warschau noch die Hälfte seines Königreiches; Hannover wird zu einem Königreiche erhoben und erhält von Preußen die

4. Die mittlere und neue Welt - S. 224

1873 - München : Lindauer
224 Land zu räumen (Dezember 1863). Gleichzeitig trat der Erbprinz Friedrich von Augusten bürg trotz der Einwilligung, die sein Vater Christian zum Londoner Protokoll gegeben hatte, mit Ansprüchen auf Schleswig und Holstein hervor und richtete in Kiel, wo er seinen Sitz nahm, eine Art von Regierungskollegium ein. Da die dänische Regierung den Anforderungen des Bundes, in Hinsicht auf die Herzogtümer nicht nachkam, beantragten Österreich und Preußen beim Bunde die Besetzung Schleswigs und ließen, als dieser hiezu nicht zu bewegen war, ein ö st erreichisch-preußisches Heer durch Holstein nach Schleswig vorrücken (1. Februar 1864). Die Dänen würden auf allen Punkten geschlagen und zurückgeworfen und mußten im Frieden zu Wien (30. Okt. 1864) Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtreten. Lauenburg ward von Österreich gegen eine Entschädigung von 2v2 Millionen Thalern an Preußen überlassen, Schleswig und Holstein von den Siegern gemeinsam regiert und den von dem Prinzen Friedrich von Augustenburg nenerbings erhobenen Ansprüchen durch die Erklärung „begegnet, daß in Folge des Wiener Friebens das Besitzrecht Österreichs und Preußens über die Mben Herzogtümer unantastbar feststehe. Gemäß einer zu G a st e i u (am 14. August 1865) abgeschlossenen Konvention würden Holstein und Schleswig getrennt verwaltet, ersteres durch Österreich, letzteres durch Preußen. Aber nach einiger Zeit entschloß sich Österreich, das Geschick Schleswig-Holsteins in die Hänbe des b eut f ch en Bnnbes zu legen und übertrug demselben zu biesem Zwecke seine Rechte auf die Herzogtümer. Preußen erklärte bies für einen Bruch der Gasteiner Konvention und ließ (auf Grunb einer beim Wiener Frieden getroffenen Vereinbarung, daß jebe der beiben Großmächte in die von dem andern unbesetzten Orte der zwei Herzogtümer Truppen verlegen bürse) ein beträchtliches Heer in das unter österreichischer Verwaltung stehenbe Holstein einmarschieren, worauf bieses von den österreichischen Truppen gesäumt würde (11. Juni 1866). Äer deutsche Hrieg, 1866. Schon bei den ersten Mißhelligkeiten, welche in Folge der Schleswig-Holsteinischen Frage unter den beiben beutsthen Großmächten entstauben waren, hatte sich Preußen der Neutralität Frankreichs für den Fall eines in Dentfchlanb ausbuchenden Krieges versichert und mit dem König Viktor Emanuel Ii von Italien, der sich des österreichischen Venetiens zu bemächtigen suchte, ein geheimes Bünbniß geschlossen. Als nun der beutsche Bunbestag auf bett Antrag Österreichs wegen der jüngsten Vorgänge in H o l st e i n (s. S. 224 Z. 22 bis 35) ein allgemeines

5. Die mittlere und neue Welt - S. 226

1873 - München : Lindauer
Waffen zum entscheidenden Siege verhalf. Beim weiteren Vordringen der Sieger in der Richtung auf Wien traf im preußischen Haupt quartier zu Pardubitz am 9. Juli die unerwartete Nachricht ein, daß der Kaiser von Österreich trotz des Sieges bei Cnstozza Venetien dem Kaiser Napoleon abgetreten und die in Italien stehende Armee abberufen habe, um sie gegen Preußeu zu verwenden. Durch die Vermittlung Frankreichs wurde am 21. Juli in dem preußischen Hauptquartier zu Ni'kolsburg zwischen Österreich und Preußen, und am 25. Juli zwischen Österreich und Italien vorläufige Waffenruhe hergestellt, nachdem es dem österreichischen Admiral' T eg et hos vorher noch gelungen war, die italienische Flotte unter dem Admiral Persano beilissa, einer der dalmatinischen. Inseln, vollständig zu schlagen (20. Juli). Teils während dieser Vorgänge auf dem östlichen und südlichen Kriegsschauplätze, teils unmittelbar nach denselben bestanden das siebente oder bairische Korps der ehemaligen Bundesarmee unter dem Prinzen Karl und das achte, welches aus Österreichern, Hessen-Darmstädtern, Württemberg ern, Nassauern, und Badensern gebildet und dem Kommando des Prinzen Alexander von Hessen unterstellt war, mit der preußisch en Mainarmee unter dem General Vogel von Falkenstein (seit 19. Juli unter General von M a n t e u f s e l) an verschiedenen Punkten des westlichen Deutschlands ehrenvolle Tressen (die Baiern bei Zella und Neidhardshansen am 3. und 4. Juli, bei R o ß d o r f am 4. Juli, bei Hammelburg, K i ssi n g e n und N ü d l iu g e u am 10. Juli, bei H e l m st a d t am 25. Juli, bei R o ß b r u n n und den H e t t st ä d t e r Höfen am 26. Juli, bei Würzburg am 27. Juli, bei S e i b o t t e n r e u t am 29. Juli, die Hessen-Darmstädter bei Lau fach am 13. Juli, Österreicher vor Asch affen-bürg am 14. Juli, die Württ emberger bei Tauberbischofsheim am 24. Juli, bei Gerchs heim und Ober alt he im am 25. Juli), konnten aber nicht hindern, daß die Preußen selbst in Baiern und Württemberg festen Fuß faßten. Am 2. August trat allgemeiner Waffenstillstand ein und am 23. August wurde von Preußen und Österreich zu Prag Friede geschlossen. Der Kaiser von Österreich erkannte die Auflösung des deutschen Bundes an,bewilligte die Neugestaltung Deutschlands ohne Beteiligung Österreichs durch Errichtung eines norddeutschen Bundes bis zur Mainlinie und trat Venetien an Italien, und seinen Anteil an Schleswig-Holstein an Preußen ab mit dem Beisatze, daß die nördlichen Teile von Schleswig, in welchen das dänische Element vorherrscht, wieder an Dänemark zurückfallen. Die Länder Hannover, Kurhessen, Nassau und die Stadt Frankfurt blieben bei Preußen. Mit den übrigen Staaten, welche gegen Preußen gekämpft hatten, kamen in Berlin besondere Friedensschlüsse zu Stande. Baiern, mit welchem schon am 22. August Friede vereinbart worden war, mußte 30 Millionen Gulden Kriegskosten zahlen und das Bezirksamt Gersfeld, das Landgericht Orb ohne Aura, sowie die Enklave Kaulsdorf an Preußen abtreten; Württemberg, Baden, Hessen-Darm stadt und Sachsen-Meiningen nebst Reuß älterer Linie zahlten Kriegskosten und erlitten

6. Die mittlere und neue Welt - S. 228

1873 - München : Lindauer
328 meinschaftlichen Ausgaben des Bundes dienen die aus den Zöllen und dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen und nötigen Falles Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung. § 67. Der deutsch-französische Krieg, 1870—1871; Deutschland als neues Kaiserreich seit 18. Januar 1871. Ara n kr eich, seit 1866 auf Preußens Macht eifersüchtig, suchte durchzusetzen, daß ihm für die ohne Frankreichs Einwilligung erfolgte Vergrößerung Preußens eine deutsche Bundessestnng (Mainz, später Luxemburg) abgetreten werde. Aus Liebe zum Frieden gab Preußen sein Besatzungsrecht in Luxemburg auf, wies aber die weitere Forderung Frankreichs, ihm für die Ausdehnung des norddeutschen Bundes auf Süddeutschland bei der Eroberung des neutralen Belgiens behilflich zu sein, entschieden zurück. Sofort drängte die chauvinistische (nach der Rheingrenze lüsterne) Kriegspartei in Frankreich Den Kaiser Napoleon, die Grenze des Kaiserreiches durch Krieg mit Preußen bis zum Niederrhein vorzuschieben. Als Vorwand zum Kriege nahm man, daß Prinz Leopold von Hohenzollern, aus einer Seitenlinie des preußischen Königshauses, die Übernahme der spanischen Krone zusagte. Nachdem dieser Vorwand durch freiwillige Verzichtleistung des Prinzen hinfällig geworden war, sollte König Wilhe lm von Preußen schriftlich versprechen, eine Kandidatur des Prinzen auch in Zukunft nicht zu gestatten. Am 14. Juli 1670 wies Der im Bade Ems verweilende König den französischen Botschafter, Graf Be ne de tti, mit dieser Forderung ab, und am 18. Juli traf in Berlin die Kriegserklärung Frankreichs ein. Nicht bloß der norddeutsche Bund, auch Süddeutschland erhob sich, um dem frevelhaften Beginnen Frankreichs entgegen zu treten. König Wilhelm übernahm den Oberbefehl über sämtliche Streitkräfte und erneuerte für diesen Krieg den Orden des eisernen Kreuzes. 3)er Hampf gegen die kaiserlichen Heere, 2. August bis 2. September. Napoleon, welcher eine Armee bet Straßburg unter Mac Mähen und eine zweite bei Mtz unter Bazaine zusammenzog, gewann anfangs (2. August) einen kleinen Erfolg, indem drei französische Divisionen drei preußische Kompagnien ans Saarbrücken vertrieben. Inzwischen war es dem Chef des preußischen Generalstabes, von Molts e, gelungen, die Streitmacht Deutschlands längs der Grenze Frankreichs nach Wunsch auszustellen. Die erste Armee stand unter General von Steinmetz bei Trier, die zweite unter dem Prinzen Friedrich Karl bei Kaiserslautern, die dritte, aus den zwei bairischen Armeekorps unter Frei Herrn von der Tann und von Hart mann mit den zwei von Württemberg und Baven

7. Die mittlere und neue Welt - S. 221

1873 - München : Lindauer
221 unterwarf sich die Landesversammlung Holsteins den Forderungen dieser Kommission, und zu Anfang 1852 wurde Holstein unter Wahrung seiner Eigenschaft als deutsches Bundesgebiet den Dänen übergeben. Durch das 'sogenannte Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 bezeichneten die fünf Großmächte für den Fall, daß Friedrich Vii keine legitimen Erben hinterlasse, den Herzog Christian von Glücksburg zu dessen Nachfolger, nachdem Friedrichs Vii nächster Agnat, der Herzog Christian von Augusten-burg, seine Erbansprüche auf die Herzogtümer Schleswig und Holstein gegen Entschädigung an Geld für sich und seine Nachkommen abgetreten hatte. Hierauf erließ Friedrich Vii am 31. Juli 1853 ein Tronfolgegesetz und gab für Schleswig im Oktober 1853, für Holstein 1854 neue Verfassungen. Verfassungsänderungen in den deutschen Vundesstaateii bis zum Jahre 1863. Da die Schlußakte des Wiener Kongresses vom 8. Juni 1815 die Erteilung einer landständischen oder konstitutionellen Verfassung für alle deutschen Staaten verordnet hatte, so ward diese von 1816—1830 in mehreren deutschen Staaten zur Einführung gebracht. In Sachsen-Weimar, Waldeck, S ch w a rz b u r g - R u d o l-stadt und Lippe-Schaumkurg 1816; in Baiern, Baden, Hild-bnrghansen 1818; in Württemberg, Hannover, Lippe-Detmold 1819; in Braunschweig, Hessen-Darmstadt 1820; in K o b u r g 1821; in Sachsen, Hessen-Kassel und Hannover erteilten die Fürsten erst nach der Pariser Julirevolution des Jahres 1830 eine ständische Verfassung. Österreich versagte seinem großen Reiche eine Konstitution, weil eine solche mit den eigentümlichen Verhältnissen der verschiedenen Völker der Monarchie geradezu als unverträglich erschien, Preußen that das Gleiche, ordnete aber (1823) statt der Reichs -stände Provinzial stände mit beratender Stimme an. Erst König Friedrich Wilhelm Iv bildete aus den sämtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen vereinigten Landtag, dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen, sowie des Beirates zur Gesetzgebung einräumte (1847). Für die Einigung der einzelnen deutschen Staaten war von Bedeutung, daß 1828 Baiern und W ü r t t em b er g, und fast gleichzeitig P r e ußen und Hessen-Darm st adt eine Zolleinigung schlossen, woraus 1834 ein allgemeiner deutscher Zoll-und Handelsverein hervorging. Österreich, das sich mit Mecklenburg, Liechtenstein und den drei Hansestädten vom Zollverein ferne gehalten, näherten sich diesem später an. Die Pariser Februar-Revolution im Jahre 1848 rief in Österreich, wo auf Franz I sein Sohn, Ferdinand I (1835— 1848), gefolgt war, und ebenso in Preußen ein stürmisches Verlangen nach Reform der in beiden Ländern bestehenden Verfassungen hervor (13. März in Wien, 17. März tu Berlin Volkstumult). Gleichzeitig traten (ebenfalls in Folge der Pariser Februar-

8. Die mittlere und neue Welt - S. 223

1873 - München : Lindauer
223 erhob den Advokaten Kossuth, das Haupt der ungarischen Revolution, zum Gouverneur-Präsidenten des Landes. Als Österreich neue Streitkräste unter General Hayn au nach Angarn sandte und der russische Kaiser 9?imctus eine Armee von 150,000 Manu unter Paskewitsch gegen die Insurgenten aufbrechen ließ, übertrug Kossuth seine Diktatur auf Görgey, welcher den Krieg durch die Kapitulation bei Vilägos in Ungarn (13. August) beendete. Ungarn verlor seine alte Verfassung. In der Lombardei stellte der österreichische Feldmarschall Rad^tzki im August 1848 und im März 1849 die Ordnung wieder her, allein bald entstand im Herzen des Kaiserstaates selbst wegen der Verfassung, welche am 4. März 1849 für die Gesamtmonarchie mit Beseitigung aller besonderer Verfassungen und Verwaltungen gegeben worden war, große Unzufriedenheit. Dies bewog den Kaiser Franz Joseph I, die Verfassung von 1849 wieder aufzuheben (1851). Nachdem Österreich (1859) im Kriege mit König Viktor Emannel Ii vonsardinien undnapoleoniii beimagenta und Solferi'uo besiegt und gezwungen worden war, die Lombardei bis zum Miucio an Sardinien abzutreten, erneuerte es (durch das Oktoberdiplom vom 20. Okt. 1860 und das Februarpateut vom 26. Februar 1861) den Versuch mit einer Gesamtstaats Verfassung, nahm aber diese wegen des Widerspruches der Ungarn (die an der Verfassung von 1848 festhielten) im Jahre 1865 wieder zurück. Zwei Jahre früher, im August 1863, hatte Kaiser Franz Joseph I einen Fürstenkongreß nach Frankfurt am Main berufen und diesem den Entwurf einer Reform des deutschen Bundes vorgelegt, der die Bildung von sechs,, deutschen Staatengruppen unter dem Direktorium Österreichs anstrebte. Da Preußen, das. den Kongreß nicht beschickt hatte, Anspruch auf Gleichstellung mit Österreich im Vorsitze erhob, ging der Kongreß unverrichteter L>ache auseinander. Der zweite dänische Hrieg, 1864. Am 30. März 1863 trat die dänische Regierung mit dem Beschlusse hervor, Holstein von der Gesamtverfassung des Reiches zu trennen und demselben als deutschem Bundesgebiete eine gesonderte Verfassung zu gewähren, dagegen das Herzogtum Schleswig mit Dänemark vollständig zu verbinden. Als bald darauf König Friedrich Vii von Dänemark starb und sein Nachsolger Christian Ix aus dem Hause Glücksburg die Einverleibung Schleswigs in die dänische Monarchie vollziehen wollte, rückten gemäß Beschluß des deutschen Bundestages sächsische und hannoverische Exekutionstruppen unter dem sächsischen General von Hake in Holstein ein und zwangen die Dänen, dieses

9. Die mittlere und neue Welt - S. 220

1873 - München : Lindauer
220 derselben alle Gesandten des deutschen Bundes zu einem Minister-Kongreß nach Wien berufen (25. November 1819). Das Ergebniß dieser Versammlung war (15. Mai 1820) die Unterzeichnung der aus 25 Artikeln bestehenden Schlußakte. Gestützt auf den Bundesvertrag (vom 8. Juni 1815) ward der deutsche Bund als ein völkerrechtlicher Verein der deutschen Fürsten und freien Städte zur Bewahrung ihrer Unabhängigkeit und der Unverletzlichkeit ihrer im Buude begriffenen Staaten und zur Erhaltung der inneren und äußern Sicherheit des deutschen Vaterlandes ausgesprochen. Diese Schlußakte ward (8» Juli 1820) zu Frankfurt am Main als ein für den deutschen Staatenbund geltendes Gesetz bekannt gemacht und angenommen. 3)er erste dänische Hrieg, 1848—1850. Am 8. Juli 1846 hatte König Christian Viii von Däne mark in einem offenen Briefe erklärt, daß ganz Schleswig untrennbar mit Dänemark verbunden fei/t das Gleiche auch für einen Teil von Holstein gelte und für das Übrige erstrebt werde.*) Christian Viii starb den 20. Januar 1848. Ihm folgte sein Sohn Friedrich Vii, der schon am 28. Januar eine vorläufige Verfassung für den G es amtstaat Dänemark, also auch für die Herzogtümer Schleswig und Holstein erließ. Die Pariser Februarrevolution hatte eine Märzbewegung (21) in Kopenhagen zur Folge,^welche darauf abzielte, Schleswig förmlich dem dänischen Staate einzuverleiben, dagegen Holstein bei dem deutschen Bunde zu belassen. Wider solches Beginnen erhob sich Holstein, setzte in Kiel eine provisorische Regierung ein und entriß den Dänen die zu Holstein gehörige Festung Rendsburg (24. März). Nach den Niederlagen, welche das holsteinische Heer bei Ban und Flensburg durch die Dänen erlitt, rückte gemäß einem Beschlusse des deutschen Bundes ein prenßisches Korps unter Wrangel nach Schleswig vor und drang selbst in Jütland ein (Mai). Allein am 26. August 1848 kam zwischen Preußen und Dänemark der Waffenstillstand zu Malmöe, und am 2. Juli 1849 ein Friede zu Stande, der den Herzogtümern die Unterstützung Deutschlands entzog. General Wi'llisen, der nun an die Spitze der holsteinischen Truppen trat, rückte in Schleswig ein, mußte es aber nach den Kämpfen bei Jdstedt (24. bis 25. Juli 1849) völlig räumen. In Folge der Olmützer Verhandlungen erschien 1850 eine österreichisch-preußische Pacif ikatious-Kommission, welche die Verbindung von Schleswig und Holstein sicherte. Am 11. Januar 1851 *) Diese Erklärung enthielt eine Verletzung des im Jahre 1460 von dem Könige Christian I von Dänemark gegebenen Versprechens: „daß die Herzogtümer ewig zusammen bleiben sollen ungeteilt" (s. S. 152).

10. Die mittlere und neue Welt - S. 225

1873 - München : Lindauer
225 Waffenaufgebot gegen Preußen beschloß (14. Zum), sagte sich dieses mit der Minderzahl der deutschen Fürsten vom deutschen Bunde los und schritt unverzüglich zur Besetzung der Nachbarstaaten Hannover, Kurhessen und Sachsen, welche für das Aufgebot gestimmt hatten. Die hannoverisch en Trnvpen, welche eine Verewigung mit den (das 7. Korps der ehemaligen deutschen Bundesarmee bildenden) B aiern unter dem Prinzen Karl anstrebten, wurden auf dem Marsche von dem Herzoge Ernst Ii von Kobnrg, der auf Seite Preußens stand, mit Verhandlungen hingehalten, bis ihre Durchzugslinie bei Eisenach von den Preußen besetzt und die Vereinigung mit den Baiern fast zur Unmöglichkeit geworden^war. Nach einem hartnäckigem Kampfe bei Langensalza (27. Juni), in welchem die Preußen sehr empfindliche Verluste erlitten, entschloß sich König Georg vou Hannover, uin unnützes Blutvergießen zu verhüten, zur Kapitulation (29. Juni). Er erhielt für seine und des Kronprinzen Person freien Abzug und Sicherstellung seines Privatvermögens gewährt, mußte aber sein Land an Preußen überlassen. Sachsen, dessen Armee sich beim Anmärsche der Preußen über Pirna gegen die böhmische Grenze zurückgezogen hatte, war schon am 21. Juni, und Kurhessen am 18. Juni von den Preußen besetzt worden. Inzwischen hatte Österreich zwei Armeen aufgestellt, die eine unter dem Feldmarschall Benedek in Böhmen, wohin sich auch die ihr Land räumenden Sachsen begeben hatten, die andere unter dem Erzherzoge Albrecht in Venetien; die österreichische Flotte stand unter dem Admiral Te'gethof in den Gewäsfern von Venedig, während die italienische Flotte unter dem Admiral Persa'no vor Anko'na lag. Die Italiener überschritten am 23. Juni den Miucio und stießen am 24. Juni, dem Jahrestag der Schlacht bei Solserino, ans die Österreicher. Der Kampf entspann sich in der Nähe von Custozza und endete mit der Niederlage der italienischen Armee. Desto unglücklicher waren die Waffen der Österreicher auf dem nördlichen Kriegsschauplätze. Die Preußen rückten von drei Seiten unter siegreichen Gefechten (bei Podo'l und Schloß Sichrow am 26.Juni, bei Nachod am 27. Juni, bei Trantenan am 27. und 28. Juni, bei Skalitz und Münchengratz am 28. Jnni, bei Gitschin am 29. Juni) in,Böhmen vor und schütten am Z. Juli zum Hauptangriff auf die Ö st er reich er und Sachsen bei Königgrätz und Sa'dowa. Die erste preußische Armee unter dem Prinzen Friedrich Karl war nach hartnäckigem Kampfe dem Weichen nahe gebracht, als der Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen mit der zweiten Armee auf dem Kampfplatze eintraf und durch Besetzung der Höhen von Eh ln m den preußischen Sattler, Abriß Ii. ^
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