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1. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

2. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

3. Alte Geschichte - S. 134

1872 - Mainz : Kunze
für ©onberintereffen §u fein, sie erhielten benßfyaraftereiner Rationalderfammlung und ifjre 23efd)lüffe tarnen an ©ültig» feit benen der (Senturiatcomitien gleidf). £ßenn ba§ ©efetj den ^ßlebii^ eiten allgemeine ©ültigfeit jufcfjreibt, fo ftehte ftd^ geraij? das> $er= pltnifs faftifdf) fo, ba£ die 3uftimmung be3 ©enateä, der mit den rorfit^enben (Sonfuln die (Srecutioe fjatte, niefjt §at umgangen rt>er= den fönnen und die Tribunen im eigenen ^ntereffe i^re Rogationen ex auctoritate senatus, beffen ©i&ungen fte feit biefer 3eit 0*>ne 3rceifel beijurdoljnen pflegten, an die £ributcomitien Brauten. Sson der 23eftatigung der pebtöciten burd^ die ßenturien fdjeint in dem $oraäifd&*t>alertf<$en ©efe£ 9fäd&t3 enthalten geraefen ju fein; aber fte ist geroifs in beit meiften gälten erforberlidf) geroefen. 444 Rogationes Canuleiae: 1) ut conubia plebei cum patribus essent. 2) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret. 1) 3u)ifc§en Plebejern und ^atrigiern fou ba3 (Sonubium ge= ftattet fein. 2) @3 foil geftattet fein, einen (Sonfut au§ der^lebä ju tüd^ten. $)er entfcf)iebenfte ©dfjritt §ur Sserfdfjmelgung der ^ßatrigier und Plebejer gefc^a§ buref) ba3 (Sonubinm. 2)ie Jtinber einer (Sf>e jroifcljen ^atri^iern und Plebejern oerfielen bii^er dem Plebejers ftanbe, nadj) ©tnfüljrung be3 (Jonubtumä folgten sie dem Ssater. Rad) dem leibenfdfjaftlicijften Seiberftanbe gaben die ^Jatri§ier nad), die $auptfdd&Ii<$ den ©inraanb malten, bafs mit dem imperium consulare die ©taatäaufpicien üerbunben und die 5lnftehung der= felben buref) Plebejer gegen baä göttliche Recl)t oerftieße. £>a§ jraeite @efet^ ging in der 33efc^rän!ung buref), bafj an die ©teile der (Sonfuln au3 beit*^ßatrigiern und Plebejern nmljls bare, den (Eonfuln an Rang nicejt gleidj fteljenbe Äriegstribunen (3, 4, jule^t 6) treten füllten (tribuni militares consulari po-testate). 5tnfang§ meift ^atrijier geroäfjlt *). ferner würde üorn Gonfulartribunat ba3 äufterft einflußreiche 2lmt der (Senfur abge= trennt, mit tüeldjcm die (Elaffificirung der 23ürger nad§ bent Vermögen, die lectio senatns, die Anfertigung der Ritters,. 33ürger= und ©teuerliften jc. nerbunben roar. Sdie ©ittenauffidjt (regimen morum disciplinaeque Romanae) entroicfelte fidp erft fpdter auä dem Slmte der (Senforen. 2)ie jroei (Senforen rourben gerodelt in den (Senturiatcomitien; die 2!mts>bauer fünf, feit 434 anbert^alb 3a$re. £dufig rourben ftatt der Toitdrtribunen Gonfuln ge= rodelt.**) 442-401 nur ^atrijier. Saljre 400 juerft plebejifdje ariti» ©djtoegler 91. ©efd). Iii. p. 113. **) Db Goniuln ober 27iilitärtribunen ju ttäfjlen feien, fjtng »on dem Srmeffen be§ ©enateä ab. $on 414—409 jttmngig Sonfutate und 15 Sjlut-iärtribunate, Sson 408 an roerben die Militär tribunate 3teget. *) ©eit tärtribunen.

4. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

5. Alte Geschichte - S. 173

1887 - Wiesbaden : Kunze
173 Christentum abzuschaffen und die alte heidnische Religion wieder herzustellen. Er begünstigte die Juden aus Hafs gegen die Christen und befahl die Wiederherstellung des Tempels zu Jerusalem, welche aber durch ein Wunder verhindert wurde. Er zog gegen die Neuperser, siegte bei Ctesiphon, ward aber auf dem Rückzuge wahrscheinlich durch den Pfeil eines Christen tödlich verwundet. Jovianus 363—364, von dem Heere zum Kaiser ausgerufen, nahm die Verordnungen gegen die Christen zurück; er trat an die Perser den gröfsten Teil von Mesopotamien ab. Nachdem er auf dem Rückwege aus dem Feldzuge gegen die Perser gestorben, wählte das Heer Valentinianusl. 364—375. Er gab den Osten des römischen Reiches, der den unaufhaltsamen Angriffen der Barbaren ausgesetzt war, seinem Bruder Valens (regierte von 364—378). Von nun an bleibt das Reich, wenn man von Theodosius absieht, der nochmals das Ganze vereinigte, in ein östliches und westliches geteilt. Die Grenze des römischen Reiches wurde von germanischen Völkerschaften überflutet, von Franken, Burgunden und Alemannen, gegen welche Valentinian persönlich zog und dem Rheine entlang die alten Kastelle wieder herstellte. Durch seinen Feldherrn Theodosius besiegte er die aus den schottischen Gebirgen herabkommenden Picten und Scoten und eroberte das südliche Schottland, welches als neue Provinz nach ihm Valentia benannt wurde. Er starb in Pannonien, aus dem er die Quaden vertrieben hatte, 375. Um das Jahr 375 begann die Völkerwanderung, eine all- 375 gemeine Bewegung germanischer Stämme, die schliefslich zur Gründung germanischer Reiche auf römischem Boden führte. Valens nahm die von den Hunnen, einem nach Westen drängenden Nomadenvolke mongolischer Abkunft, (bzw. von Alanen und Ostgoten) bedrängten Westgoten in Mösien auf; aber sie empörten sich gegen die Ungerechtigkeiten römischer Statthalter, drangen in Thracien ein, wo sie 378 bei Adrianopel den Valens schlugen, der selbst mit dem gröfsten Teile seines Heeres umkam. Nach Valentinianus I. Tode herrschte im Reiche unter den sich einander bekämpfenden Gegenkaisern große Verwirrung.

6. Alte Geschichte - S. 197

1885 - Wiesbaden : Kunze
197 Jerusalem, welche aber durch ein Wunder verhindert wurde. Seine Strenge gegen den Bischof Athanasius. Er zog gegen die Neuperser, siegte bei Gtesiphon, ward aber auf dem Rückzuge, wahrscheinlich durch den Pfeil eines Christen tödlich verwundet. Jovianus 363—364, von dem Heere zum Kaiser aus-o-erufen, nahm die Verordnungen gegen die Christen zurück; er trat an die Perser den gröfsten Teil von Mesopotamien ab. Nachdem er auf dem Rückwege aus dem Feldzuge gegen die Perser gestorben, wählte das Heer Valentinianus I. 364—375; er gab den Osten des römischen Reiches, der den unaufhaltsamen Angriffen der Barbaren ausgesetzt war, seinem Bruder Valens (reg. v. 364—378). Von nun an blieb das Reich, wenn man von Theodosius absieht, der nochmals das Ganze vereinigte, in ein östliches und westliches geteilt. Die Westgrenze des römischen Reiches wurde von germanischen Völkerschaften überflutet, von Franken, Burgunden und Alemannen, gegen welche Valentinian persönlich zog und dem Rheine entlang die alten Kastelle wieder herstellte. Durch seinen Feldherrn Theodosius besiegte er die aus den schottischen Gebirgen herabkommenden Pikten und Skoten und eroberte das südliche Schottland, welches als neue Provinz nach ihm Valentia benannt wurde. Er starb in Pannonien, aus dem er die Quaden vertrieben hatte, 375. . 375 Um das Jahr 375 begann die Völkerwanderung, eine all- 375 gemeine Bewegung germanischer Stämme, die schliefslich zur Gründung germanischer Reiche auf römischem Boden führte. Valens nahm die von den Hunnen, einem nach Westen drängenden Nomadenvolke mongolischer Abkunft (resp. von Alanen und Ostgoten) bedrängten Westgoten in Mösien auf; aber sie empörten sich gegen die Ungerechtigkeiten römischer Statthalter, drangen in Thracien ein, wo sie 378 bei Adria- 378 nopel den Valens schlugen, der selbst mit dem gröfsten Teil seines Heeres umkam. Nach Valentinianusl. Tode herrschte im Reiche unter den sich einander bekämpfenden Gegenkaisern große Verwirrung. Theodosiu# 379—395; er vereinigte 394 wieder das 394 ganze römische Reich. Die Goten drangen unter ihm bis nach Constantinopel vor; er wufste sie durch friedliche

7. Geschichte des Mittelalters - S. 14

1884 - Wiesbaden : Kunze
14 nehmeren. Die keilförmige Schlachtordnung („der hauende Eberkopf14) ohne Reserven war die herrschende. Der Kriegsgesang [barditus) hat vielleicht durch ein keltisches Wort, welches schreien bedeutet, dem Volke den Namen gegeben. Die Königsherrschaft tritt bei den verschiedenen Stämmen zu verschiedenen Zeiten auf, meist da erst, wo sich schon gröfsere Gebiete gebildet haben: so Marbods Reich. Anlässe zu dieser Wandlung waren Parteikämpfe im Innern, Verteidigungskriege gegen aufsen, Eroberungen und Niederlassungen in der Fremde. Die Wahl des Königs geschah durch die Gemeinde aus einem bevorzugten Geschlecht (daher Kuning), Erblichkeit. Die Attribute der immerhin beschränkten Königsgewalt waren die Heerführung, die Leitung der Volksversammlung, Verbindung mit dem Priestertum, Vorsitz im Gericht, Ernennung aller Beamten, umfassender Grundbesitz. Das Verhältnis zwischen dem König und seinem Volk war das der Treue und Huld. Erst durch die gröfsere Einheit und Kraft, die das Königtum brachte, ward ein erfolgreicher Angriff deutscher Völker gegen das römische Weltreich möglich. \

8. Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 193

1883 - Wiesbaden : Kunze
193 Seine Strenge gegen den Bischof Athanasius. Er zog gegen die Neuperser, siegte bei Ctesiphon, ward aber auf dem Rückzuge, wahrscheinlich durch den Pfeil eines Christen tötlich verwundet. Jovianus 363—364, von dem Heere zum Kaiser ausgerufen, nahm die Verordnungen gegen die Christen zurück, trat an die Perser den gröfsten Teil von Mesopotamien ab. Nachdem er auf dem Rückwege aus dem Feldzuge gegen die Perser gestorben, wählte das Heer Valentinianus I. 364—375; er gab den Osten des römischen Reiches, der den unaufhaltsamen Angriffen der Barbaren ausgesetzt war, seinem Bruder Valens, reg. v. 364—378. Von nun an blieb das Reich, wenn man von Theodosius absieht, der nochmals das Ganze vereinigte, in ein östliches und westliches geteilt. Die Westgrenze des römischen Reiches wurde von germanischen Völkerschaften überflutet, von Franken, Burgun-den und Alemannen, gegen welche Valentinian persönlich zog und dem Rheine entlang die alten Kastelle wieder herstellte. Durch seinen Feldherrn Theodosius besiegte er die aus den schottischen Gebirgen herabkommenden Pikten und Skoten und eroberte das südliche Schottland, welches als neue Provinz nach ihm Valentia benannt wurde. Er starb in Pannonien, aus dem er die Quaden vertrieben hatte, 375. 375 Um das Jahr 375 begann die Völkerwanderung, eine all- 375 gemeine Bewegung germanischer Stämme, die schliefslich zur Gründung germanischer Reiche auf römischem Boden führte. Valens nahm die von den Hunnen, einem nach Westen drängenden Nomadenvolke mongolischer Abkunft (resp. von Alanen und Ostgoten) bedrängten Westgoten in Mösien auf; aber sie empörten sich gegen die Ungerechtigkeiten römischer Statthalter, drangen in Thracien ein, wo sie 378 378 bei Adrianopel den Valens schlugen, der selbst mit dem gröfsten Teil seines Heeres umkam. Nach Valentinianus I. Tode herrschte im Reiche unter den sich einander bekämpfenden Gegenkaisern grolse Verwirrung. Theodosius 379—395; er vereinigte 394 wieder das 394 ganze römische Reich. Die Goten drangen unter ihm bis nach Constantinopel vor; er wufste sie durch friedliche Herbst, historisches Hilfsbuch, I. (Ausg. f. Gymn. 10. Aufl.) 13

9. Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 25

1883 - Wiesbaden : Kunze
25 A. Das Delpliisclie Orakel war ein uraltes Erdorakel des Apollon, des ,Propheten des höchsten Zeus‘, des Gottes der sittlichen Reinheit und geistigen Klarheit, der Ordnung und des Rechtes (s. S. 12). Der Sage nach der dficpaxög der Erde, war es in Wahrheit das Centrum der hellenischen Kultur, durch den dorischen Stamm und seit der Wanderung desselben zu besonderer Bedeutung gelangt; ein höchster Gerichtshof über die Grundsätze des Rechts und oberste Instanz in der Politik, weit über die Grenzen Griechenlands und seiner oft auf Anregung des Orakels ausgesandten Kolonien, mitunter von entscheidender Autorität. Ein Erdspalt strömte gasartige Dämpfe aus, welche ekstatische Erregungen bewirkten {nvevfxa iv&ovaiaonxöv). Über dem Schlund neben dem heiligen Lorbeerbaum befand sich der goldne Dreifufs, der Sitz der Pythia, deren weissagende Äufserungen (bald ifipstqcc bald a^evoa) von den mit den Zuständen Griechenlands wohl vertrauten Priestern und ihren Gehilfen metrisch gefafst wurden. Ursprünglich befand sich nur eine Pythia und ein nqoeprprjg oder ngofiavtig in Delphi, später zwei Priesterinnen und mehrere Priester. Das Orakel übte einen großen moralischen Einflufs auf ganz Griechenland bis in die späteren Zeiten, und zwar wirkte es mehr auf das was geschehen sollte, als dafs es eigentliche Wahrsagung geübt hätte. Bestechungen der Priesterin kommen vor, aber als seltene Ausnahmen. — Grolse Tempelschätze befanden sich in den Thesauren. B. Die Ampliiktyonien. Es bestanden Einungen von Nachbarstaaten (ccfmpixrvoves) zu religiöser Festfeier um ein Bundesheiligtum. Am bedeutendsten ward die Delphische Ampkiktyonie, zum Schutze des Delphischen Heiligtums und des Demetertempels zu Anthela bei den Thermopylen, sowie zur Besorgung der pythischen Spiele, schon im hohen Altertum gegründet, aber wohl erst im achten Jahrhundert zu festen Formen ausgebildet. Es verband sich damit die Aufstellung gewisser völkerrechtlicher und bundesfreundlicher Grundsätze. Zwölf Teilnehmer, mit je 2 Stimmen, darunter Dorier und Ioner (mit den Vororten Sparta und Athen), Böoter, Thessaler, Phoker, bildeten den Bund. Zwei jährliche Versammlungen, im Frühling und Herbst, kamen bei den genannten Bundesheiligtümern zusammen. Die nväayoqai waren ein ständiger

10. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 75

1878 - Mainz : Kunze
— 75 — stehen. Fünf Jahre nach diesem Schlage starb Augustus zu Nola 76 Jahre alt, in dem Bewußtsein seine Rolle gut gespielt zu haben (14 n. Ch.). Unter seiner Regierung wurde zu Bethlehem im jüdischen Lande Jesus Christus geboren, dessen welterlösende Lehre der Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsperiode geworden ist, ebenso wie das Jahr seiner Geburt unserer Zeitrechnung (Aera) ihren Namen verliehen hat. § 48. Die Kaiser aus der Familie des Fngnlius. Augustus selbst hinterließ keinen Sohn; auch die Söhne seiner einzigen Tochter Julia, die durch ihren Lebenswandel viel Anstoß erregt hatte, starben vor ihm bis auf einen ausschweifenden Jüngling, den der Großvater von der Regierung ausschließen mußte. Diesem folgte sein objähriger Stiefsohn, der Sohn der Livia, Tiberius (14—37 n. Ch.), ein des Krieges kundiger, nicht ungebildeter Mann, den noch mehr wie die eigene Neigung die Kriecherei des Senats und Volkes zum Tyrannen stempelte. Doch haben ihm die Provinzen manches zu verdanken. Seinen Neffen, des Drusus Sohn, Germaniens, der in Germanien die Varianische Niederlage durch Siege über Armm auswetzte, ries er von seiner Siegesbahn zurück, angeblich weil er das Reich nicht weiter ausdehnen wollte, wahrscheinlich weil ihn seine Beliebtheit beim Heere mit Neid und Furcht erfüllte. Daß er an feinem Tode (19) schuld gewesen, läßt sich nicht beweisen. Bald darauf (21) erfuhren die Römer mit Befriedigung, daß ihr großer deutscher Gegner Armin, nachdem man ihm zuerst heimtückisch seine Gemahlin Thusnelda geraubt, das Opfer eines Familienzwistes geworden war. Ein anderer germanischer Fürst, Marbod, der Markomanne, welcher in Böhmen ein Reich gegründet, sah sich sogar genötigt gegen seine eigenen Landsleute römische Gastfreundschaft in Anspruch zu nehmen. Unter Tiberius kam in Rom ein widerliches Geschlecht, das der Angeber, empor, die jedes Wort gegen den Kaiser als Majestätsverbrechen anzeigten, dem schwere Strafe folgte. Der einfluß-
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