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Deutsche Geschichte im Mittelalter.
bhmischen Edeln lieen ihn Papst und Kardinle verhaften, verhren und schlielich ffentlich zum Feuertode verurteilen. Hus erlitt den qualvollen Tod mit Seelengre, trotz wiederholter Aufforderung zum Widerruf, seiner berzeugung treu. Ein Jahr darauf folgte ihm sein Freund Hieronymus von Prag auf den Scheiterhaufen.
Die Einheit der Kirche war wiederhergestellt, die bhmische Ketzerei gerichtet worden, nur das Werk der Reform blieb liegen; Martin V. hat jeden ernstlichen Versuch dazu vereitelt.
3. Die Angriffskriege der Slawen gegen die Deutschen.
Hatten sich die Deutschen bisher auf Kosten der Slawen im Osten ausgedehnt, so wiesen diese jetzt nicht nur die Angriffe zurck, sondern er-oberten groe, schon germanische Gebiete. Die strksten Gegner waren die Polen und die hussitifcheu Tschechen.
84. Der Krieg des Knigs Ladislaus Jagello gegen den Deut-schen Orden. Im 14. Jahrhundert hatte der Deutsche Orden in Preußen unter dem Hochmeister Winrich von Kniprode (13511382) seine glnzendste Zeit. Herrliche Städte blhten in seinem Gebiete auf; Dauzig wurde mit Venedig verglichen. Auf der fruchtbaren Erde im Delta der Weichsel saen wohlhabende Bauern; auch war ein deutscher Adel im Lande entstanden, der sich des Besitzes ausgedehnter Gter er-freute. Der Orden hatte das Land in Komtnreien eingeteilt; jeder Komtur regierte mit zwlf Brdern das ihm untergebene Gebiet. Nirgends gab es einen Herrsch ersitz im ganzen Norden Europas, der sich an Gre und Pracht mit dem des Hochmeisters auf der Marienburg vergleichen konnte.
Aber allmhlich lie die strenge Zucht im Orden nach. Die Ritter verwilderten und wurden wegen ihres bermtigen Betragens und ihrer Sittenlosigkeit im eigenen Lande gehat.
Als dann auch die Litauer das Christentum annahmen, konnte der Orden dem Hauptzweck, dem er ursprnglich gedient hatte, der Bekmp-sung der Unglubigen, nicht mehr leben.
Er wandte sich der Hebung der wirtschaftlichen Kultur seines Staates zu. Infolge der Abgaben, die er von den Unterworfenen erhielt, und des ihm vom Papste verliehenen Privilegiums, mit seinen Uberschssen an Landesprodukten Handel treiben zu drfen, wuchs sein Reichtum be-deutend. Fr die Zucht unter den Brdern lag darin kein Vorteil. Sie lie sehr bald nach, und der Ordensritter, einst wegen seines harten und entsagungsvollen Kampfes gegen die Unglubigen ein leuchtendes Vorbild fr den deutschen Adel, wurde wegen seines ausschweifenden Lebens berchtigt. Der landsssige Adel war unzufrieden, weil er an der Regierung des Landes keinen Anteil geno und der Orden seine Shne nicht aufnahm. Ebenso empfanden die Städte den Ausschlu von Regierungsangelegenheiten schmerzlich. Die Danziger aber waren auerdem darber erbittert, da der Orden mit solchen Produkten, mit denen sie selbst hauptschlich Handel trieben, Getreide, Holz, Bienenwachs u. a., auf den auswrtigen Mrkten
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Innere Zustnde in Deutschland.
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zu Worms hatte Friedrichs Sohn Heinrich (Vii.) die Fürsten als Landes-Herren bezeichnet. Die Landeshoheit der Fürsten entstand aus Amts-rechten, Grafen-, Vogtei-, Gerichtsrechten, die ihnen vom Kaiser bertragen, aber durch das Lehnsrecht allmhlich erblich geworden waren. Friedrich er-kannte an, da sie diese Rechte nicht mehr als Amts rechte, d. h. aus kaiser-licher bertragung und an Stelle des Kaisers, sondern als Hoheitsrechte kraft eigenen Rechtes ausbten. Zugleich verzichtete das Reich in den frstlichen Landen auf einige Hoheitsrechte, die es sich bisher vorbehalten hatte, z. B. das Befestigungsrecht. Es blieb danach dem Könige nur noch eine beschrnkte Zahl von Hoheitsrechten brig.
Die Hoheitsrechte des Landesherrn sind nach zwei Seiten hin be-schrnkt, erstens nach oben, denn obwohl sich der Reichsverband auf-gelockert hat, so besteht er doch weiter und mit ihm ein Reichs recht; zweitens nach unten durch die auf eigenem d. h. nicht von dem Fürsten verliehenen Rechte beruhenden Rechte der Landstnde, d. h. der Ver-treter der Geistlichkeit, des im Lande angesessenen Adels und der Städte. Das wichtigste darunter ist das Recht der Geldbewilligung. Der Fürst hat regelmige Einknfte aus Domnen, Zllen, Gerichtsgefllen n. a. und ist in seinem Haushalt auf diese Einnahmen angewiesen, er hat aber nicht das Besteuerungsrecht. Bei einem Geldbedrfnis, das er aus diefen regelmigen Mitteln nicht befriedigen kann, mu er sich mit einer Bede (Bitte um eine Geldbewilligung) an die Stnde wenden. Es ist die Regel, da diese Geld nur gegen das Zugestndnis neuer Rechte bewilligen.
73. Die Städte.
Allgemeine Grnde sr die Entstehung der Städte. Der Ger-maite brachte von vornherein dem Leben in der Stadt keine Vorliebe entgegen. Die rmischen Städte in der Rhein- und Donaugegend waren vielfach noch während der Vlkerwanderung verfallen. Zwar blieben Reste ihrer mchtigen Mauern nnzerstrt, aber die Ansiedler, die sich dahinter nieder-lieen, fhrten das Leben von Dorfbewohnern.
Eine Stadt mute einen Markt und eine Befestigung haben (Brger und Bauer scheidet nur die Mauer"), sie war ein gesonderter Gerichts-bezirk, geno grere Unabhngigkeit in der Ordnung ihrer Ge-meindeangelegenheiten als die Landgemeinde, wurde von einem eigenen Stadtrat verwaltet und von dem Landesherrn bevorzugt, hatte nur wenig Abgaben zu zahlen und war nur in beschrnktem Umfange zum Kriegs-dienst verpflichtet. Fr ihr nur auf Eigenwirtschaft gegrndetes Dasein gengten die Mrkte, die an einem Hauptplatz des Gaues abgehalten wurden. Es darf als ein Zeichen des wachsenden Wohlstandes betrachtet werden, da sich die Zahl der Marktpltze und -tage allmhlich mehrte. Das Recht, einen Markt abhalten zu lasten, stand allein dem Könige zu, der es an Bischfe und Fürsten verlieh. Das Marktkreuz mit dem Schwert, dem Symbol der kniglichen Gerichtsgewalt, wurde aufgerichtet und im Namen des Knigs fr den Marktfrieden gesorgt.
Die ersten Städte hatten sich aus rmischen Standquartieren entwickelt, wie Straburg, Speyer, Worms, Mainz und Cln, wie Augsburg und Regens-brg. Sie waren nachher zugleich die berufensten Pltze sr den Sitz von Bischfen. Meist ging die Entwicklung des Stdtewesens Hand in Hand mit
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Rhein- Donaugegend Speyer Worms Mainz Augsburg
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Deutsche Geschichte im Mittelalter.
der Ausdehnung des Reiches und der Zunahme der Bevlkerung. Wurden Burgen zum Schutz gewonnenen Landes angelegt, so entstanden Städte bei denselben, wie Goslar 920 durch Heinrich I. Bertold V. von Zhringen grndete 1191 Bern, um die widerspenstigen burgundischen Groen vom festen Platze aus im Zaum zu halten. Manche Städte, wie Schlettstadt und Dieden-Hofen, entstanden aus merowingischen Meierhfen und Pfalzen, Hagenau aus einer staufischen Pfalz. Andere, wie St. Gallen und Sckingen, gingen aus klsterlichen Niederlassungen hervor. Die meisten hingen von der Lage ab: Bregenz und Konstanz verdanken ihre Blte zumeist der Lage an den End-punkten des Sees. Breisach beherrscht die breite Rheinniederung auf feinem gegen den Strom gesicherten Felsen. Freiburg erhob Konrad von Zhringen 1120 als Marktsttte am Kreuzungspunkt verkehrsreicher Straen zur Stadt. Villingen an alter Strae von Konstanz nach Straburg war die erste Zhringerstadt. Und wieder andre verdankten dem Zeitgeschmack oder der Laune eines Fürsten ihre Entstehung.
Aus manchen Anzeichen lt sich schlieen, da im 12. Jahrhundert, als die groen Rodungen im Urwalde aufgehrt hatten, das offene Land einen berschu an Bevlkerung hervorbrachte, den es nicht mehr zu ernhren vermochte. Dieser flo teils nach dem Koloniallande im Osten ab, teils aber drngte er sich in die Städte, und zwar um so mehr, je grer die Vorteile waren, die das Leben innerhalb ihres Weichbildes gewhrte. Die starke Bewegung, die in der Zeit der Kreuzzge die abendlndischen Völker ergriff, belebte den Handelsverkehr, der sich seiner ganzen Natur nach geschlossenen Mittelpunkten zuwendete. Die Eroberung und Be-fiedelnng des ostelbischen Landes erffnete nicht nur die gewonnenen Gebiete selber, sondern auch ihr Hinterland dem Handel. Zugleich lag in den Einnahmen, die dem Grundherrn aus den Markt- und Gerichtsgefllen sowie aus der berlassung des Grund und Bodens an die Ansiedler er-wuchsen, fr die Fürsten selber ein starker Anreiz, stdtische Niederlassungen in jeder Weise zu begnstigen.
Man verfuhr bei der Anlage der Städte ganz planmig. Der Fürst, der eine Stadt zu grnden beabsichtigte, lie zunchst das Stadtgebiet abstecken, ernannte einen seiner Ministerialen zum Lokator, der spter die Erbvogtei erhielt; dieser teilte das Gebiet in Bauhfe ein und berwies sie gegen eine Zinsverpflichtung an die zuziehenden Einwohner.
Die Brgerschaft. Freie und Unfreie, Grundeigentmer und Pchter, Kaufleute, Handwerker und Ackerbauer bildeten die Bewohner der Stadt, Freie und Unfreie zogen zu. Nicht ohne weiteres wurde der Hrige seiner bisherigen Verpflichtung gegen seinen Herrn ledig, sondern erst wenn es dieser unterlie, binnen Jahr und Tag seine Ansprche gegen ihn geltend zu machen, erlosch die Verpflichtung. Es ist ersichtlich, da dieser Vorzug, der durch das Sprichwort: Stadtluft macht frei" ausgedrckt wird, eine groe Anziehungskraft auf die hrige Bevlkerung des offenen Landes ausbte. Auch kam es vor, da sich Landbewohner das Brgerrecht ver-schafften, um die mit ihm verbundenen Freiheiten zu genieen, ohne ihren Wohnsitz auf dem Lande aufzugeben. Es find dies die sogenannten Pfahl-brger". Innerhalb der Stadt erhob sich eine Gruppe von Brgern der die brigen, die Patrizier" oder Geschlechter". Es waren im wesent-lichen reiche Familien, die zu diesem Kreise gerechnet wurden und danach
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Innere Zustnde in Deutschland.
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strebten, sich abzuschlieen. Sie brachten das Recht an sich, da die Rats-stellen nur mit ihren Mitgliedern besetzt wurden.
Nach ihrer Berufsttigkeit waren die Brger der Stadt in Gilden und Znfte gegliedert, festgeschlossene Krperschaften, die ihre Mitglieder ebenso krftig schtzten, wie sie dieselben strengen Satzungen unterwarfen. Der Grund dieser Einrichtung ist im wirtschaftlichen Leben der Städte zu suchen. Jede Stadt strebte danach, mit ihrem Gebiete wie in Recht und Verwaltung, so auch wirtschaftlich ein abgeschlossenes Ganzes zu bilden (Stadtwirtfchaft). Es muten darum alle Produktionszweige so weit vertreten sein, da den vorhandenen Bedrfnissen gengt wurde; man wnschte aber nicht, da auf irgendeinem Gebiete die Gesamtproduktion in der Hand eines einzelnen Unter-nehmers lag, fondern es follten sich so viele Meister in diese teilen, als eine gesicherte Lebenshaltung dadurch haben konnten. Die Einwohner waren ver-pflichtet, bei ihnen zu kaufen; aber sie wurden auch durch feste Preistaxen und eine Gewhrleistung der ganzen Zunft fr die Gte der Arbeit ge-schtzt. Die verwickelten Verhltnisse, die sich bei dem Versuch einer Regelung von Produktion und Konsumtion ergaben, lieen sich nur durch die Znfte ordnen, deshalb mute jeder Meister einer Zunft angehren und sich ihren Satzungen und Ordnungen unterwerfen, die in alle Verhltnisse seines Lebens eingriffen. Aber er nahm auch an ihren Ehren und Festen teil und geno in allen vorkommenden Fllen ihres mchtigen Schutzes.
Es ist ein glnzendes Zeugnis fr die in Znften organisierten Ge-werbe, da sich das Handwerk damals zum Kunsthandwerk veredelte, dessen Schpfungen sich noch heute der hchsten Schtzung erfreuen.
Die Politik der Städte aber, die darauf hinausging, sich mit dem um-liegenden Lande zu einem geschlossenen Wirtschaftsgebiet abzuschlieen und ihren Mitgliedern eine gewisse Lebenshaltung zu sichern, war der Bildung des Grobetriebes, des Grohandels und der Ansammlung groer Vermgen nicht gnstig. Sie bewirkte aber auch, da sich die Ein-Wohnerschaft der Stadt innerhalb einer gewissen Kopfzahl hielt. Sie liegt in den meisten mittelalterlichen Stdten noch unter zehntausend, bei wenigen zwischen zehn- und zwanzigtausend, und vielleicht stand Nrnberg, das fnsnndzwanzigtausend Einwohner erreichte, unter allen allein.
Etwas anders lagen die Verhltnisse in den flandrischen Stdten, in denen die Tuchweberei seit alten Zeiten in hoher Blte stand. Sie arbeiteten fr den Export und beherrschten mit ihren Waren die Mrkte von West-europa; frh knpften sie Beziehungen im Orient an, wo ihre Fürsten zur Zeit der Kreuzzge hervorragende Stellungen einnahmen. Auch in den Hansestdten, in denen die Kaufmannsgilden die Fhrung behielten, lagen die Verhltnisse etwas anders.
Die Verfassung der Städte. Ursprnglich ist der Herr des Grund und Bodens, auf dem die Stadt steht, auch Stadtherr und nimmt seine Rechte durch den Stadtschultheien wahr. Allmhlich aber brachte der Rat, sei es durch Gewalt oder durch Kauf oder Tausch, die Rechte des Stadtherrn an sich, bis bei den ehemaligen Knigs- und manchen Bischofs-stdten jede Verpflichtung schwand und sie zu Freistdten oder, wie man spter sagte, zu Freien Reichsstdten wurden. So wurde die Reichs-freiheit Straburgs 1205 durch einen Freibrief des Knigs Philipp begrndet und 1262 durch den Sieg der Brger der ihren Bischof befestigt. Von
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Aus der Geschichte des Mittelalters.
30. Innere Zustnde. Die Herrschaft der Frankenknige reichte vom Atlantischen Meere bis etwa zum Bhmerwalde, sie berhrte das Mittelmeer und die Kste des Kanals.
In der Bevlkerung berwogen im Westen die Keltormer, da-gegen waren die stlichen Stmme, Franken, Alamannen, Bayern und Thringer, uuvermischt germanisch.
Die Merowinger waren weit entfernt davon, ihre Lnder zu einem Staatsganzen zu verknpfen oder die gesamte romanische und germanische Bevlkerung zu einer neuen Einheit zu verschmelzen. Die Abhngigkeit der einzelnen Vlkerschaften war nur lose, die ehemals selbstndigen >z. B. Bayern) behielten ihren Herzog; der Treueid des Herzogs, die jhrliche Zahlung eines Zinses waren die einzigen Merkmale seiner Unterwerfung. Den unterworfenen Stmmen, z. B. Bayern und Thringen, wurde es leicht, sich wieder zu befreien.
Die Verfassung der Urzeit, bei der im Ding die oberste Entscheidung lag, hat sich nicht erhalten. Sogar bei den salischen Franken bestand eine Versammlung des ganzen Volkes nur noch als Heerschau, die alljhrlich im Mrz vom Könige oder seinem Beamten abgehalten wurde Mrzfeld).
Die oberste Gewalt ist auf den König bergegangen. Die Knigs-wrde war erblich in der Familie der Merowinger, ein Recht der Erst-geburt gab es nicht, sondern nach germanischer Sitte wurde das Reich unter die Shne geteilt. Das Abzeichen der Merowinger war das lang herab-wallende Haar, von Jnsignien der kniglichen Wrde findet sich allein der Speer; auf mit Ochsen bespanntem Wagen fuhr der König zur Volksverfamm-lung; Erhebung auf den Schild kannte man nach 550 nicht mehr.
Der König bot das Heer auf und hielt Gericht ab. Das wichtigste Recht, das ihm zustand, war das der kniglichen Banngewalt, d. h. das Recht, Gebote und Verbote auf militrischem und brgerlichem Gebiet mit zwingender Gewalt zu erlassen und die Strafe des Knigsbannes (60 Solidi) auf ihre Nichtbefolgung zu setzen.
Seine Einknfte bestanden in den Ertrgen der Knigsgter, den Steuern und Zllen, die er von den ehemals rmischen Untertanen, ebenso wie von den bis dahin steuerfreien Franken erhob, den Gerichtsbuen und freiwilligen Geschenken der Germanen.
Der König bte seine Gewalt durch die Grafen aus. In den gallo-rmischen Gebieten fiel die Grafschaft mit der civitas (d. h. der Stadt samt der sie umgebenden Landgemeinde) zusammen, woraus sich Namen wie Worms-gau und Speyergau erklären. In den germanischen Gebieten deckte sich die Grafschaft in der Regel mit dem (alten) Gau: doch konnte eine Grafschaft auch mehrere Gaue umfassen ( 36). Der König lie die Grafen nicht vom Volke whlen; er ernannte sie selbst. Sie schalteten aber als seine Vertreter mit groer Selbstndigkeit. Sie beriefen die Freien zum Heere und fhrten sie dem Könige zu. Wie sie die Befehlshaber waren, so waren sie die obersten Richter, die an Stelle des frheren Volksgerichts Recht sprachen. Nicht aus dem Herkommen wurden die Entscheidungen geschpft, sondern aus (lateinisch) geschriebenen Gesetzsammlungen. Unter andern sind die der salischen und ripnarischen Franken erhalten.
Die Merowinger hatten keine feste Residenz, sondern zogen mit ihrem Hofstaat umher, von einem Knigsgut zum andern. Der Hof stand
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Die Germanen.
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Fr den Krieg wird einer der Fürsten zum Herzog erwhlt; nur bei den Ostgermanen hren wir von Knigen; man entnimmt sie der stirps regia, erhebt den Gewhlten auf den Schild und berreicht ihm den Speer als Wahrzeichen seiner Gewalt; aber er hat nicht zu befehlen, er wirkt durch Vorbild, nicht durch Amtsgewalt; man ehrt ihn durch eine freiwillig dargebrachte Gabe.
Die Fürsten umgeben sich mit einem Gefolge, das im Krieg eine Leibwache, im Frieden ein Ehrengeleit bildet. Die persnliche Freiheit des Kriegers wird durch die Gefolgschaft nicht geschmlert, denn sie be-ruht ans freiwilligem Vertrag zwischen Herrn und Mann; dieser ist Ge-horsam und Treue bis zum Tode schuldig, jener hat fr den Unterhalt seines Mannes zu sorgen. Das Gefolge dient nicht dem Vorteil des Landes oder Stammes, sondern nur dem Ruhme des Gesolgsherru. Wer ein groes Gefolge unterhielt, war deshalb oft zu Beutezgen gentigt.
c) Kriegswesen. Alle Freien sind wehrpflichtig. Im Kriege treten sie nach Sippen und Hundertschaften geordnet zum Heer zusammen. Sie kmpfen zu Fu nur die Fürsten und ihr Gefolge streiten bis-weilen zu Pferd und stellen sich vor dem Kampf zu einem groen keilfrmigen Schlachthaufen teberkopf") auf, der trotz oft mangel-haftet Bewaffnung des einzelnen Mannes durch den gewaltigen Druck der Masse den Sieg erzwingt. Fhren sie auf der Wanderung Weib und Kind und fahrende Habe mit, so schieben sie vor der Schlacht die Wagen zu einer Wagenburg zusammen, in deren Ringe sie die Ihrigen und den Besitz bergen und auf die sie sich im Falle einer Niederlage zurckziehen. Wenn die Männer zum Sturm schreiten, erheben die Frauen den Zaubergesang, durch den sie ihre Männer gegen Gefahr feien und den Sieg herbeiziehen wollen.
d) Wirtschaftliche Verhltnisse. Das Haus des Germanen hat man sich noch sehr unvollkommen vorzustellen; es ist aus Holzwerk aufgefhrt, am Giebel ist hufig ein Pferdekopf befestigt. Gehft und Garten werden von einem Pfahlzaun umschlossen; auch das ganze Dors ist bisweilen eingehegt, mehr um das Vieh am Verlausen zu hindern und dem Raubwild den Zutritt zu wehren, als um einem feindlichen Angriff zu begegnen. Von dem Gehft des Freien unterscheidet sich die gerumige Halle des Fürsten oder Gesolgs-Herrn. rmere bauen bienenkorbhnliche Behausungen aus Flechtwerk und Schilf. Steinbau fhrten erst die Rmer ein. Frauen und Sklaven ver-fertigen, was man braucht; zuweilen bietet der Hndler aus dem Rmischen Reiche Schmuck oder Waffen, wohl auch Wein zum Tausche an. Viehherden und Beutestcke sind der Reichtum des Freien, Jagd und Krieg feine Beschftigung; Frauen und Sklaven bewachen das Vieh und bestellen den ihm zugewiesenen Anteil am Ackerland, oder er bergibt ihn einem Unfreien, von dem er einen Teil des Ernteertrages empfngt. Gebaut wurden Hafer, Gerste und Weizen, dazu einige Gemfe und Flachs. Feineres Obst fhrten die Rmer ein. An Haustieren hielt man unansehnliche, aber ausdauernde Pferde, Rinder, Schafe und Schweine, von Geflgel besonders Gnse.
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Aus der Geschichte des Altertums.
4. Innere Zustnde im Rmischen Reiche.
H 10. Aus der Sittengeschichte. Durch das Rmische Reich wurden alle Völker der Mittelmeerlnder in enge Beziehungen zueinander gebracht. Im Westen ntigte die kaiserliche Verwaltung die Provinzialen dazu, die lateinische Sprache fr den Gebrauch im Zivil- und im Militrdienst zu lernen, auch wurde die Annahme rmischer Tracht und Sitte begnstigt. Sehr allmhlich errang sich dann die Sprache in den verschiedenen Lndern die Herrschaft, am frhesten in Spanien und Afrika, im 4. Jahrhundert in Britannien, im 5. in Gallien.
Im Osten dagegen behauptete sich das Griechische, das in der hellenistischen Zeit dort Wurzel gefat hatte; doch verschwanden die semitischen Sprachen sowie viele kleine Dialekte nicht aus dem Verkehr.
Die Gegenstze der Nationalitten wurden zwar abgeschliffen, doch hrten sie nicht auf. Der Rmer legte seinen Stolz als Be-zwinger des Erdkreises nicht ab, der Grieche verspottete den schwerflligen Pomp und die Rcksichtslosigkeit seines Besiegers, er freute sich, da Rhodus und Athen die Sitze der feinen Bildung blieben und die gute Gesellschaft der die ganze kumene" hin das Hellenische bevorzugte. Phnizier und Syrer gingen als Kanslente durch die Welt und setzten auch an der Mosel ihren Gttern Denkmler mit Inschriften in heimischer Sprache.
Lernend und empfangend standen die Barbaren, die im Reiche wohnten, den Kulturvlkern gegenber; da aber die tapferen Nationen, die Jllyrier und Thrazier, die linksrheinischen Germanen und die Gallier sowie die Spanier, immer ausschlielicher die Mannschaften fr die Legionen stellten, stieg mit den Diensten, die sie leisteten, auch ihre Bedeutung in dem Gemeinwesen.
In Rom selbst schritt der Verfall des altrmischen Wesens fort. Deuten auch die Huser iu Pompeji und ihre Ausstattung auf eine gehobene Lebenseinrichtnng des Mittelstandes, so erhlt doch die rmische Gesellschaft durch den grellen Gegensatz zwischen der Lebens-Haltung der Reichen und der der Armen ihr Geprge.
Die unerfreulichen Erscheinungen, die eine so ungleiche Verteilung des Nationalvermgens zu begleiten pflegen, alles Ma berschreitender Luxus, Verachtung der guten Sitte, Verweichlichung, Wohlleben, Lasterhaftigkeit wurden noch widerwrtiger, da sich hier die brutale Geringschtzung, ja vllige Verachtung des Nebenmenschen, die der Institution der Sklaverei anhaftet, und die blutigen Greuel der Zirkusspiele hinzugesellten.
Zugleich zwangen despotische Kaiser auch den Reichsten und Vornehmsten, dem Freigelassenen, ja dem Sklaven, sobald ihre Gunst ihn emporgehoben hatte, unterwrfig zu begegnen, und vernichteten damit althergebrachte und wohlbegrndete Sitte.
Schon in den Zeiten der Republik war die Verehrung der Götter des Staates zu einem uerlichen, inhaltlosen Dienste hinabgesunken. Seitdem wandte sich hoch und gering krassem Aberglauben und anslndi-schen, besonders orientalischen Kulten zu.
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Extrahierte Personennamen: Wohlleben
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Afrika Britannien Gallien Rom Pompeji
Friedrich I. Heinrich Vi.
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Mit dem Interesse fr die groe Kulturaufgabe im Osten war ttiger Anteil an der italienischen Politik schwer zu vereinigen. Heinrichs des Lwen Haltung ist vorbildlich geworden fr die Haltung der ganzen Nation, schon Friedrich Ii. erhielt nur noch sprlich Zuzug aus dem Reiche.
Von einer Herrschaft der Deutschen in Italien konnte dann nicht mehr die Rede sein, es blieb aber der geistige Verkehr und die Handels-Verbindung. Vielmehr wurden die Deutschen jetzt die Kulturbringer fr die ihnen benachbarten Slawen.
Im 12. Jahrhundert wurde die Eroberung und Germanisierung des Wendenlandes jenseit der Elbe, die seit dem groen Aufstand im Jahre 983 ungefhr anderthalb Jahrhunderte geruht hatte, wieder auf-genommen. Der mchtige Herzog von Sachsen, Lothar von Suppliu-brg, war den brigen Fürsten vorangegangen. Er hat als Kaiser den Askanier Albrecht den Bren mit der Nordmark (der heutigen Alt-mark) belehnt ( 53). 1147 wurde ein Kreuzzug gegen die Wenden gepredigt, an dem viele norddeutsche Fürsten und Herren teilnahmen.
Vor allem aber tritt Heinrich der Lwe, der Enkel Lothars, als Kolonisator hervor. Er unterwarf sich Holstein, Mecklenburg und Vorpommern und grndete an der Trave die Stadt Lbeck; seine Herrschast der die Ostseekste reichte von Holstein bis Darerort. Gleich-zeitig erwarb Albrecht der Br die Priegnitz und das Havelland und erhielt den Namen Markgraf von Brandenburg"; seine Nach-folger schoben die Grenze allmhlich bis zur Oder vor. Dem Schwert des Eroberers folgten Zisterzienser- und Prmonstratensermnche als erste Ansiedler, ihnen der deutsche Bauer und der Stdter. Die Wenden wurden in die Wlder und an die Fluniederungen zurckgedrngt.
57. Die letzten Zeiten Friedrichs. 1. Der Sturz Heinrichs des Lwen. Das groe Germanisationswerk wurde durch den Sturz Heinrichs unterbrochen und sein Bestand gefhrdet.
Heinrich trachtete nach dem Vorbilde Lothars danach, die kleineren norddeutschen Fürsten in seiner Nachbarschaft von sich abhngig zu machen; er war ein harter Herr und schuf sich viele Feinde. Zunchst hatte der Kaiser seinen Bestrebungen kein Hindernis in den Weg gelegt, sondern vielmehr die Klagen, die der den Herzog erhoben wurden, nicht entgegengenommen. Nachdem ihm aber Heinrich im Jahre 1176 seine Untersttzung versagt hatte, trat der Rckschlag ein. Der Kaiser lie die Klagen der ihn zu und beraumte zur Verhandlung darber einen Ge-richtstag an. Als Heinrich auf dreimalige Ladung nicht erschienen war, wurde 1180 die Reichsacht der ihn ausgesprochen, seine Lehen wurden ihm aberkannt und an andre Fürsten vergeben. Sachsen wurde geteilt: die stlichen Teile an der mittleren Elbe kamen mit dem Herzogstitel an den Sohn Albrechts des Bren, Bernhard, der Westen, das Herzogtum Westfalen (ungefhr das heutige Sauerland), fiel dem Erz-bischof von Cln zu; nur die fruchtbaren Gebiete um Braunschweig
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Deutsche Geschichte im Mittelalter.
da an liegt die Verwaltung der Stadt in den Hnden des Rates, der fr den Bau und die Unterhaltung der Stadtmauern, fr die Kriegs-tchtigkeit des nach Znften geordneten Heeres zu sorgen, Recht und Ge-richt wahrzunehmen hat. Um ihre Geldbedrfnisse zu befriedigen, fhrten die Städte schon frh neben direkten Steuern das Ungeld, die Akzise, ein und gingen damit den Fürsten voraus. Den Glanz und Reichtum uufrer alten Städte bringen noch heute ihre stolzen Bauten, Rathuser, Zunfthuser, Brunnen und Denkmler zum Ausdruck, vor allem die wundervollen Kirchen, die wie die Mnster zu Straburg, Freiburg und Ulm, die Dome zu Speyer, Worms und Cln ihre Ausfhrung in erster Linie der Tatkraft ihrer Brger verdanken.
In der Mitte des 14. Jahrhunderts erstarkten die Znfte und for-derteu einen Anteil an den Ratsstellen fr sich. In der Regel warfen sie den Patriziern Unterdrckung der Armen und ungerechte Verwaltung des Stadtsckels vor. Ganz Deutschland ergriff damals diese Bewegung; sie wurde in verschiedener Weise durchgekmpft; hier gelang eine Einigung ohne Blutvergieen, dort wurden in den Straen schwere Schlachten ansgesochten (wie 1332 in Straburg), und der Sieger nahm grausame Rache an dem Besiegten. Bald wurden die Geschlechter ganz verdrngt, bald behaupteten sie sich, am hufigsten aber wurde den Znften irgendein Anteil an der Verwaltung der Stadt eingerumt. Doch ist eine gerechtere Verteilung der Lasten nur selten eingetreten, auch da nicht, wo die Znfte den vollen Sieg erfochten. In der Regelung der Verhltnisse zu den Nachbarn dagegen zeigten sich die Znfte kurzsichtiger als die Geschlechter, und durch ihre Bekmpfung des sich auf groe Geldmittel sttzenden Grohandels trugen sie dazu bei, da der deutsche Kaufmann die Mrkte, die er lange beherrscht hatte, schlie-lich an das Ausland verlor.
73. Die Ritter. (Vgl. S. 107.)
Hinter Fürsten und Stdten trat das Rittertum an Bedeutung zurck. Zwischen die ausstrebende Macht beider hineingestellt, sah es sich bald ganz in die Verteidigung gedrngt und gentigt, Bndnisse zu schlieen, um sich nur zu behaupten.
Auf dem Gebiete der Kriegfhrung wurde es durch das aufkommende Sldnertum in den Hintergrund gedrngt. 1315 erleidet ein Ritterheer gegen ein Bauernheer eine Niederlage, 1322 wird die letzte groe Ritter-schlacht, die bei Mhldorf, geschlagen, 1346 kommen bei Crecy schon Feuer-Waffen zur Anwendung.
Auch die Zeiten des ritterlichen Sngers sind vorber. In der Stadt bt der Zunftmeister die Kunst des Meistergesanges; wenn sich dabei die Dichtkunst nicht auf der Hhe erhlt, so drckt dagegen die bung der bildenden Knste den spteren Jahrhunderten den Stempel auf.
Die Prosa wird gepflegt vom Mnche, der in der Landessprache predigt, vom Stadtschreiber, der die Stadtchronik in der Landesmundart aufzeichnet.
Die hheren Stellen der Verwaltung gehen aus den Hnden der Ritterbrtigen oder Geistlichen in die des juristisch Gebildeten der. Der Stadtschreiber ist der erste juristisch gebildete Beamte; auch hier folgen die Fürsten den Stdten nach, bald haben auch ihre Rte in Bologna oder Padua beide Rechte studiert.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T13: [Kirche Dom Zeit Bau Denkmal Kunst Tempel Bild Werk Stadt], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung]]
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Extrahierte Personennamen: Crecy
Extrahierte Ortsnamen: Freiburg Ulm Worms Deutschland Straburg Bologna Padua
Die Besiedlung des Ostens.
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3. Die Besiedlung des Ostens.
74. In derselben Zeit, in der die Hohenstaufen in Italien kmpf-ten, eroberten deutsche Fürsten und Ritter das Wendenland stlich der Elbe, siedelten sich dort deutsche Brger und Bauern an und verwandelten das slawische Land in ein deutsches. Es hat vielleicht keine Zeit wieder gegeben, in der sich deutsches Wesen so sieghaft und mchtig ausbreitete, als das 13. Jahrhundert.
1. Die Kolonisation des ostelbischen Landes. Noch im 12. Jahrhundert fuhren Deutsche nur selten der die Ostsee. Erst Heinrich der Lwe begrndete die deutsche Herrschaft an der holsteinischen Kste; an der Mndung der Trave blhte Lbeck rasch empor. Nach seinem Sturze (1180) kam die Ostsee unter dnische Herrschaft bis zur Schlacht bei Bornhved (1227), in der Waldemar Ii. von Dnemark vom Grafen Adolf Iv. von Holstein vollstndig geschlagen wurde.
Der Kolonisation des ostelbischen Landes geht nur zum Teil Er-oberung des Landes und Ausrottung der slawischen Bevlke-rung voraus, zum greren Teile hat sie sich auf friedlichem Wege voll-zogen. Neben deutschen Fürsten, wie den Askaniern, treten slawische, berzeugt von der berlegenheit der deutschen Kultur, als ihre Frderer auf; sie laden den deutschen Mnch, Bauern und Brger in ihr Land und ffnen hier deutschem Recht, deutscher Sprache und Sitte eine neue Heimat.
Noch im 13. Jahrhundert sind Mecklenburg, Pommern, Branden-brg und Schlesien germanisiert worden.
Die mecklenburgischen Fürsten sind slawischer Abkunft, ebenso auch die pommerschen, die Nachkommen Swantibors, den der groe Bischof Otto von Bamberg, der Apostel der Pommern, getauft hatte (1124). Es entstanden in ihren Gebieten, zumal an den Ksten, deutsche Städte, die ihr Recht nach Soester, Magdeburger oder lbischem Stadtrechte empfingen und rasch einen groen Aufschwung erlebten.
Die Markgrafen von Brandenburg dehnten im 13. Jahrhundert ihren Besitz der die Oder aus und erwarben die Neumark.
Besonders rhrig erwiesen sich die Herzge aus dem Hause der Piasten, die meinische, thringische, wohl auch frnkische Bauern in das fruchtbare Land an der oberen Oder einluden und Schlesien germanisierten. Hier wurde die deutsche Kolonisation durch den Einfall der Mongolen im Jahre 1241 ernstlich bedroht.
Im Beginn des 13. Jahrhunderts hatten sich die mongolischen und trkischen Stmme Zentralasiens unter der Fhrung Dschingis-Khans, d. h. des obersten Fürsten, vereinigt und ganz Asien unterworfen. Sein Enkel Batu, Khan von Kiptschak, eroberte das sdliche Rußland mit der Goldenen Horde"; der Grofrst fiel, seine Familie wurde hingerichtet, die Bewohner erschlagen, Drfer und Städte in Brand gesteckt. Schon flutete der verheerende Zug gegen das reiche Nowgorod, als bei Tauwetter die Unwegsamkeit des berschwemmten Bodens zum Rckzug zwang. Drei Schlachten hatten das Schicksal Rulands auf drei Jahrhunderte entschieden. Im nchsten Jahre (1241) teilten sie ihre Horden, die einen verwandelten
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T78: [Polen Rußland Preußen Land Orden Russe Stadt Reich Warschau Weichsel], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland]]
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Extrahierte Personennamen: Heinrich Heinrich Waldemar_Ii Adolf Otto Apostel Kiptschak