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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 324

1888 - Habelschwerdt : Franke
324 3. Preußens Krheöung, 1808—1812. Das tiefe Unglück Preußens war durch Mängel in der Verwaltung, durch die äußere Lage des Volkes und durch seine Teilnahmslosigkeit,Vsowie durch die mangelhaften Zustände des Heeres verschuldet worden. Die Betrachtung aller Patrioten lenkte sich daher darauf, die Ursachen dieser Katastrophe zu erforschen. Alle Besseren des Volkes waren der Meinung, daß vor allem ein Mann jetzt helfen könne, der Freiherr von Stein. Er war zu Anfang des Jahres 1807 entlassen worden, weil der König sich nicht in der Lage sah, auf seine Pläne einzugehen, und wurde nun dringend aufgefordert, dem Vaterlande seine Dienste nicht zu versagen. Mit außerordentlichen Vollmachten ausgerüstet, begann Stein die Reform des Staates, als deren Idee er angab, den sittlichen, religiösen, vaterländischen Geist im Volke zu heben, ihm wieder Mut, Selbstvertrauen, Bereitwilligkeit zu jedem Opfer für die Unabhängigkeit und für die Nationalehre einzuflößen und die erste günstige Gelegenheit zu ergreifen, den Kampf für beides zu wagen. Karl Freiherr von Stein stammte an* einem ritterlichen Geschlechte in Nassau, war anfangs im Bergfache thätig und wurde 1804 Finanzminister. Sson schlichtem, geradem Sinne, war er doch ein Mann, der Jdeeen und Ideale besaß, ohne dabei der Praxis fremd zu sein. Vor allem aber war er, was er damals fein mußte, ein Charakter. A. Die Reformen Steins betrafen: I. Die Lage des Landvolkes. Auf den unteren Schichten des Volkes lastete bis dahin allenthalben noch drückende Unfreiheit. Die Landbewohner waren in verschiedenem Grade von den Gutsherren abhängig. Durch das Edikt über „den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums" erhielt jeder Einwohner des Staates die Berechtigung, Grundstücke zu erwerben; jeder Edelmann war befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben; Bürger und Bauern konnten ihren Stand wechseln. Eine daran sich schließende Kabinettsordre dehnte die Aushebung der Leibeigenschaft und der Erbuuterthüuig-keit der Domäneninsassen auf das ganze Staatsgebiet aus, und endlich traf der König die hochherzige Anordnung, sämtlichen Insassen seiner Domänen in Ost- und Westpreußen das volle Eigentum ihrer Grundstücke zu geben. Ii. Das Finanzwesen. Die Regelung desselben war Steins

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 162

1888 - Habelschwerdt : Franke
162 Staatliche Zustände unter den Staufern. Das politische Streben der Staufer ging dahin: a) der Macht der Herzöge entgegenzutreten, b) Italien mit Deutschland zu vereinigen. ad a): Der Hauptersolg war die Demütigung der mächtigen Welfen; doch machte die Erreichung des anderen Zieles die Erweiterung der Vorrechte der Fürsten häufig notwendig. ad b): Die Vereinigung Italiens mit Deutschland gelang zwar; indes führte sie zu Kümpfen mit den Päpsten, deren Verbindung mit den Lombarden auch die Stauser nicht gewachsen waren. 1. Der König. Seit der Wahl Rudolfs von Schwaben (Gegenkönig Heinrichs Iv.), 1077, galt Deutschland als ein Wahlreich. Zur Zeit der Staufer gelangt das Wahlrecht an die sieben bedeutendsten Fürsten (Kurfürsten), die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzog von Bayern und den König von Böhmen. Die Übertragung der Kaiserwürde geschah durch die Krönung des Königs seitens des Papstes. Unter der Aussicht des Königs stehen wie früher: a) das Reichsheer, b) die Reichseinkünfte, c) die Gerichte. a) Das Reichsheer. Für den Krieg bot der Kaiser alle Vasallen und Territorialherren auf, die mit ihren Lehnsleuten und Freien erschienen. Wenn der Vasall die Heeresfolge verweigerte, verlor er sein Lehen. Der Kriegsdienst war feit den sächsischen Kaisern Reiterdienst, darum ein Vorrecht des Adels; kriegerische Ehre ward das ausschließliche Erbteil dieses Standes und die Grundlage seiner politischen Macht. Die Landsassen, welche nicht Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Steuer, Bete genannt, herangezogen. Als Durchschnitt eines königlichen Heeres werden zu Ansang des 12. Jahrhunderts 30000 Ritter, mit Schildknappen und Troß 100000 Mann angegeben. b) Die Reichseinkünfte hatten sich sehr vermindert, da die Kaiser in den vielen Kämpfen die Reichsgüter zur Gewinnung von Anhängern verwendet hatten. Das wichtigste der Gesälle war das Bergregal. c) Die Gerichte. Der Kaiser lvar die Quelle aller richterlichen Gewalt, hatte aber dieselbe größtenteils den Landesherren zu Lehen gegeben. Indes bestanden auch Gerichtshöfe für die Reichsunmittelbaren, die zugleich die höheren Instanzen für die Territorialgerichte waren. Die Einrichtung aller Gerichte war so, daß den Urteilsspruch die Fürsten und Herren, bezw. die Gemeinden zu finden hatten. 2. Die Reichsstände. Auf den Landtagen ivaren 3 Stände vertreten: a) die Reichsfürsten, teils geistliche, teils weltliche; b) die Grafen und Herren, welche ihr Lehen entweder vom Kaiser oder von den Reichssürsten hatten; c) die Reichsstädte. (Der Bauernstand hatte noch keine Vertretung.) Durch die Auflösung der großen Herzogtümer, das Selbständigwerden der Gaugrafen und durch die Erteilung vieler königlicher Privilegien zerfiel das Reich in eine Menge selbständiger Territorien. Man zählte 116 geistliche und

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 164

1888 - Habelschwerdt : Franke
164 4. Das Rittertum. A. Entstehung. Der Ursprung des Rittertums lag in der zunehmenden Bedeutung des Reiterdienstes, indem dieser die durch das Geburtsrecht bedingten Standesnnterschiede in den Hintergrund drängte und ein Band bildete, das die bisher getrennten Stände des hohen Adels und der Ministerialen zu einer neuen Einheit vereinigte. Allmählich bildeten die Ritter einen abgeschlossenen Stand. B. Ritterliche Erziehung. Die Erhaltung der Eigenart des Standes beruhte vor allem auf der standesmäßigen Erziehung; außerdem erforderte das Wasfenhandwerk an und für sich eine lange Übung. Man unterschied in der Ausbildung drei Stufen: a) Bis zum 7. Jahre stand der Knabe unter mütterlicher Obhut und kam dann an einen fremden Hof, um in höfischer Sitte unterrichtet zu werden. Sein Dienst galt hier besonders der Herrin; doch trieb er namentlich auch Leibesübungen. b) Mit Beginn des 15. Jahres wurde er mit Überreichung des Schwertes Knappe. Er trat in die Dienste des Ritters und -begleitete denselben zum Turnier, auf die Jagd, in die Schlacht. Sein Herr, gewöhnlich der Lehnsherr, hatte die Ehrenpflicht, ihn zierlich zu kleiden. c) Mit dem 21. Jahre wurde er unter feierlichen Ceremonien zum Ritter geschlagen. Er mußte schwören, die Religion zu achten, die Kirche zu ehren, Kinder, Witwen, Waisen und Unschuldige zu beschützen, dem Kaiser zu gehorchen. C. Turniere. Die Lieblingsbelustigung der Ritter, zugleich ein Vorrecht ihres Standes, waren die Turniere, feierliche Kampfspiele zur Übung und zu dem Zwecke, Geschicklichkeit und Kraft zu beweisen. D. Wohnung. Die Burgen der Ritter lagen auf Bergen oder an einer von Wasser umgebenen Stelle in der Ebene. Sie waren mit langen Umfassungsmauern umgeben, innerhalb deren der Zwinger und Burghof lagen. Im Burghofe stand das Herrenhaus (Palast) und das Frauenhaus (Kemenate). Ein oder mehrere Türme (Bergfried) gewährten weiten Ausblick. Iotgen der Kreuzzüge. Die Kreuzzüge haben ihren eigentlichen Zweck, die Befreiung des

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 196

1888 - Habelschwerdt : Franke
196 Ungarn. T. Ungarn mit Böhmen vereinigt, 1490-1516. Nach des Matthias Tode wählten die Ungarn Wladislaw von Böhmen. Sein Sohn Ludwig Ii. fiel 1526 gegen die Türken, und Ungarn nebst Böhmen fielen an Ludwigs Schwager Ferdinand von Österreich, den nachmaligen Kaiser. Die neuere Zeit. Einleitung. Die neuere Geschichte umfaßt die Zeit von der großen Kirchentrennung bis aus die Gegenwart. Gegen Ende des Mittelalters trafen mehrere Thatsachen zusammen, die einen neuen Geist in den Völkern Europas begründeten und in der Stellung der Stände wie der Staaten zu einander eine mächtige Änderung herbeiführten. I. Das Kriegswesen war durch die Erfindung des Schießpulvers umgestaltet worden. Die Bereitung des Schieß-pnlvers war schon den Chinesen und den spanischen Arabern bekannt. Die Kunst, es grobkörnig darzustellen, wird dem Frauziskanermönche Berthold Schwarz zugeschrieben. Die erste Anwendung zu Kriegszwecken geschah im französisch-englischen Erbfolgekriege und in den Hussitenkriegen. Folgen der Erfindung des Schießpulvers: 1. Die Entscheidung der Schlachten hing jetzt weniger von der persönlichen Tapferkeit als von den Massen der Kämpsenden und von der Intelligenz ab, die sie leitete. Die Kriegführung wurde eine Wissenschaft. 2. Die Notwendigkeit der Waffen führte zur Einführung stehender Heere (zuerst in Frankreich die gens d’armes), und der Soldatendienst wurde ein Gewerbe. 3. Die dadurch wachsenden Geldbedürfnisse führten zu einem geregelten Steuersysteme.

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 207

1888 - Habelschwerdt : Franke
207 fernte. Auf die Nachricht von diesen Unruhen verließ Luther die Wartburg und brachte durch seine Predigten die Bilderstürmer zur Ruhe. b) Die Reichsritter. Die Reichsritter, welche durch häufige Erbteilungen, durch die Entwertung des Grundbesitzes, Luxus und Schwelgerei vielfach zu einem adligen Proletariat herab-gesunkeu waren und sich von der Teilnahme an den Reichsgeschäften ausgeschlossen sahen, suchten aus der religiösen Bewegung eigennützige Vorteile zu ziehen. Sie strebten nach Macht und Besitz. An der Spitze der Unzufriedenen standen Franz von Sickingen und Ulrich von Hutten. Ersterer sagte dem Kurfürsten von Trier Fehde an, die aber für ihn unglücklich ablief. Er starb, während er auf seiner Burg Landstuhl belagert wurde. Hutteu, ein geistreicher Humanist und einer der kecksten Vorkämpfer für die neuen Jdeeen, starb nicht lange darauf arm und verlassen auf einer Insel im Züricher See. c) Das Landvolk. Wie bei der niederen Ritterschaft, so vermischten sich in den unter dem Landvolke ausbrechenden Un- ruhen soziale und politische Bestrebungen mit den religiösen. Seit der Einführung des römischen Rechtes waren manche Landes- und Gutsherren darauf bedacht gewesen, die freien Bauern zu „Hörigen" zu machen. Die Bündnisse der Bauern hatten daher schon den Zweck der Befreiung von der Leibeigenschaft gehabt. Indem nun die Bauern Luthers Lehre von evangelischer Freiheit auf ihre gesellschaftliche Lage übertrugen, legten sie in den sogenannten 12 Artikeln ihre Forderungen nieder und wandten sich vor allem gegen die reichen Abteien. Auch Ritter zogen sie auf ihre Seite (Götz von Berlichingen). Der Bauernaufstand bewegte sich auf zwei Schauplätzen: 1. In Franken schritt Truchseß von Waldburg als Anführer des schwäbischen Bundes gegen die Bauern ein und schlug sie in zwei Treffen; 2. in Thüringen waren sie von den Wiedertäufern aufgeregt worden, einer Sekte, die von Nikolaus Storch gegründet worden war und sich an dem Bilderstürme in Wittenberg beteiligt hatte. Der schwärmerische Thomas Münzer wiegelte die thüringischen Bauern aufs neue auf und

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 296

1888 - Habelschwerdt : Franke
296 und Prämien unterstützt (Leinenindustrie in Schlesien, Tuchfabriken, Spinnereien, Kattundruckereien, Porzellanfabrik in Berlin). c) Um die Industrie zu schützen, legte er hohe Zölle auf die Einfuhr fremder Industrie-Erzeugnisse und verbot die Ausfuhr von Rohprodukten (Merkantilsystem). d) Zur Erleichterung des Geldverkehrs wurde die Bank in Berlin gegründet. e) Den überseeischen Handel förderte die Seehandlung in Berlin. f) Um dem Binnenhandel bequeme Wege zu schaffen, wurde der Plaueufche, Finow- und Bromberger Kanal angelegt. D. Ackerbau. Für den Ackerbau hatten die Kriege die verderblichsten Folgen durch die Entvölkerung und Verwilderung der Gegenden und die Verarmung der Bewohner gehabt. Diese Schäden suchte der Köuig zu mildern a) durch Verteilung von Getreide, Mehl, Haser, Pferden und Geld an die verarmten Landbesitzer, b) durch Heranziehung ländlicher Arbeiter und Ansiedelung vou Kolonisten, c) durch den Wiederaufbau eingeäscherter Orte (Friedrich hat 500 neue Dörfer gegründet und 50 000 Kolonistenfamilien angesiedelt), d) durch Erleichterung des Frondienstes der Bauern. Er hat ferner den Oder-, Wartha- und Netzebrnch entwässert und eine Kredit-Anstalt für den Adel gegründet. E. Rechtswesen. Die Mängel des damaligen Rechtswescns lagen weniger in den geltenden Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, als vielmehr in der Rechtspflege, welche Personen, die der Bestechung nicht unzugänglich waren, anvertraut war. Entscheidend für die Verbesserung des Gerichtswesens war es, daß der König vom Kaiser die unbedingte Gerichtsbarkeit in seinem Staate (Privilegium de non appellando) erhielt und in dem Minister Coceeji einen befähigten Reformator hatte. Die Coecejifche Reform erstreckte sich auf die Umbildung der Richterkollegien, die Art des Verfahrens und die Gesetzgebung selbst. Eine in den Augen des Königs ungerechte Entscheidung (im Arnoldschen Prozesse) war die Veranlassung, eine neue Verbesserung der

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 32

1888 - Habelschwerdt : Franke
32 a) Die Spartiaten. Sie waren der dorische Adel, der das Land erobert hatte und beherrschte. In der älteren Zeit hatten sie gleichen Landbesitz, indem Lykurg für sie das Land in 9 000 gleiche Landlose geteilt haben soll. Die Periöken. So hießen die besiegten Landeseinwohner, welche nach der dorischen Eroberung im Lande verblieben waren. Sie waren persönlich frei, aber zum Kriegsdienste und zu Abgaben verpflichtet. c) Die Heloten. Sie waren mit Gewalt unterworfen und zur Leibeigenschaft herabgedrückt worden. Da ihre Zahl sehr groß war, so wurden sie als gefährlich für den Staat angesehen und mit Argwohn bewacht. 2. Die staatlichen Gewalten. a) Die Könige. In Sparta regierten zwei Könige, deren Würde erblich war. Sie waren Oberanführer im Kriege, Oberrichter und Oberpriester; doch wurden ihre Befugnisse schon früh beschränkt. b) Die Gerüstet. Sie bestand aus 28 (mit den Königen aus 30) über 60 Jahre alten Spartiaten. Die Geronten wurden vom Volke gewählt und hatten die Vorberatung über alle der Volksversammlung vorzulegenden Gesetze und die Gerichtsbarkeit über Kapitalverbrechen. c) Die Volksversammlung. Zu ihr hatte jeder 30 Jahre alte Spartiate Zutritt; sie stimmte über die Wahl der Beamten, über Krieg und Frieden und über die Annahme der Gesetzesvor-schläge ohne Debatte ab. 3. Die bürgerliche Zucht. Ziel derselben war a) jedem Bürger die Tüchtigkeit zu geben, die notwendig war, um eine große Meuge gefährlicher Untergebener in Unterwürfigkeit zu halten, b) ihn zu gewöhnen, den staatlichen Interessen alle übrigen unterzuordnen. aa) Die öffentliche Erziehung. 1. Bis zum 7. Jahre blieben die Knaben im elterlichen Hanfe. 2. Von da an wurden sie bei einfacher Kleidnng und magerer Kost in körperlichen Übungen aller Art geübt.

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 34

1888 - Habelschwerdt : Franke
34 I>er 2. messenische Krieg (685-668). Die Veranlassung dazu war der Druck, unter dem die Messenier standen, in Verbindung mit den innern Zerwürfnissen in Sparta. Von dem attischen Dichter Tyrtäus angefeuert, besiegten die Spartaner die Messenier nach heftigem Widerstände. Messenien wurde gauz unterworfen. Der pekoponnesische Wund. Nach den messenischen Kriegen ging das Streben der dorischen Politik auf die Vorherrschaft im Peloponnes. Aber erst nachdem Argos, das früher die erste Stellung behauptet hatte, verfallen war, gelang es den Spartanern, mit den Staaten des Peloponnes, außer Argos, Achaia und einem Teile von Arkadien, einen Bund zu gegenseitigem Beistaude im Kriege zu schließen. Die Bundesstaaten, an deren Spitze Sparta stand, berieten ihre gemeinsamen Angelegenheiten zu Korinth oder Sparta. Athen. Me älteste Verfassung in Attika. 1. Das Königtum. Die Geschichte Attikas beginnt mit Thesens, der 12 getrennte Gemeinden zu einem Ganzen vereinigt haben soll. Er teilte das Volk in 3 Stände: Enpatriden (Adlige), Geomoreu (Landbesitzer) und Deminrgen (Handwerker). Dieselben gehörten vier Stämmen oder Phylen an, die in Geschlechter geteilt waren. Der letzte König war Kodrns, der sich beim Einfalle der Dorer freiwillig dem Tode preisgab (1068). 2. Einsetzung der Archonten. Der attische Adel benutzte den Tod des Kodrns, das Königtum abzuschaffen. a) Zunächst wurde das Königtum in ein erbliches, lebenslängliches Archontat verwandelt, das sich von ersterem nur durch die Verantwortlichkeit unterschied. b) Da der Adel nach größerer Teilnahme an der Regierungsgewalt strebte, so beschränkte er das Archon tat auf 10 Jahre. c) Endlich wurden seit 682 neun jährlich wechselnde Archonten ernannt. Der erste hieß Eponymns (Namengeber); er hatte die Oberaufsicht über die Verwaltung und die Sorge für alle die Familienverhältnisse betreffenden Angelegenheiten.

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 36

1888 - Habelschwerdt : Franke
36 größeres Interesse an der Erhaltung des Staates habe und darum größere Reckte und Pflichten besitzen müsse. Das Volk wurde in 4 Klassen geteilt: a) die Pentakosiomedimnen, welche 500 Medimnen (ä ca. 55 1) Getreide oder das entsprechende Maß von Wein oder Öl ernteten; b) die Ritter, die 300 Medimnen ernteten; c) die Zeugiten, welche 200 Medimnen ernteten; ä) die Theten, welche eine geringere Einnahme hatten. Die drei ersten Klassen waren zu den Ämtern wählbar; zum Archontat konnte nur die erste Klasse gelangen. Nach den Klassen stufte sich auch die Teilnahme am Kriegsdienste ab. 3. Die Bule oder der Rat. Sie bestand aus 400 jährlich neu zu wählenden, mindestens 30 Jahre alten Mitgliedern und hatte alle Angelegenheiten zu beraten, ehe sie vor die Volksversammlung kamen. 4. Die Ekklesia oder Volksversammlung umfaßte alle über 20 Jahre alten Bürger und versammelte sich jährlich viermal. Sie hatte a) die Beamten zu wählen und durfte sie auch zur Rechenschaft ziehen, b) die Beschlüsse der Bule zu genehmigen oder zu verwerfen, namentlich über Krieg und Frieden und neue Gesetze zu entscheiden. 5. Die Gerichte. Die Rechtspflege wurde teils durch die Archonten verwaltet, teils durch das Geschwornengericht der Heliüa. Außerdem bestand als alter Gerichtshof der Areopag, aus abgehenden Archonten zusammengesetzt. Die Aufgabe desselben war: a) das Gericht über Mord, Giftmischerei und Brandstiftung, b) die Oberaufsicht über Sittlichkeit und Kultus. 6. Bürgerliche Verhältnisse. a) Die Stände. Bereits vor Solon gab es in Athen 3 Stände: aa) Bürger, Söhne aus rechtmäßiger, bürgerlicher Ehe; bb) Schutzverwandte, Fremde, die kein Bürgerrecht hatten und keinen Grundbesitz erwerben durften; cc) Sklaven, Menschen von barbarischer Abkunft, die aber nicht ganz rechtlos waren. b) Bürgerrechtliche Bestimmungen. aa) Jeder Bürger hatte die Verpflichtung, seine Kinder ein Gewerbe lernen zu lassen;
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