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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 287

1888 - Habelschwerdt : Franke
287 unter seine Söhne schwere Wirren. Durch Vermittelung Kaiser Friedrich Barbarossas erhielten die Nachkommen seines ältesten Sohnes Schlesien als von Polen lehnsabhängiges Herzogtum, 1163. Damals war Schlesien in 21 Kaftellaneien eingeteilt, deren Vorsteher Burggrafen waren. Ihre Sitze hatseit sich meist zu Städten entwickelt. Zweiter Zeitraum. Schlesien unter freien Herzögen, 1163-1835. In dieser Zeit ging vorzüglich die Germanisierung des Landes vor sich. Die schlesischen Herzöge traten mit deutschen Furstengeschlechtern in verwandtschaftliche Beziehungen; deutsche Bauern, Bürger und Priester wanderten ein, 1261 erhielten die schlesischen Städte magdeburgisches Recht, und von den Cistercienserklöstern aus verbreitete sich deutsche Bildung. Im 14. Jahrhundert war die deutsche Sprache die herrschende. Niederschlesien war allerdings gegen Oberschlesten bedeutend voraus. Die politische Selbständigkeit konnte sich aber Schlesien nicht bewahren, denn a) die in den Piastensamilien üblichen Länderteilungen schwächten die Kraft der einzelnen Fürstentümer, b) häufig verzehrte auch die Verschwendung der Fürsten die Kraft des Landes. Während zu Ansang dieses Zeitraums Schlesien in Nieder-, Mittel- und Oberfchlesien geteilt erscheint, treten feit 1201 Nieder- und Mittelschlesien vereinigt als Herzogtum Niederschlesien rntf7 das durch drei Generationen ungeteilt bleibt. a) Mdei'schlesien. Die wichtigsten Herzöge sind: Heinrich I., der Bärtige, 1201—1238, der Gemahl der hl. Hedwig, der Patronin Schlesiens; Heinrich Ii., 1238—1241, der in der Mongolenschlacht bei Wahlstatt seinen Tod fand. Seitdem beginnen die Bruderkriege und die Teilungen. Zuerst entstanden drei Herrschaften: Liegnitz, Breslau und Glogau. Bald ward jede bedeutendere Stadt der Sitz eines Fürsten. Zufällig vereinigten sich Liegnitz, Brieg und Wohlau in einer Hand. b) ©bersdilrfien. Hier begannen die Teilungen seit 1278. Die wichtigsten Herrschaften waren: Teschen, Beuthen, Oppeln, Ämbor und Jägerndorf. Diese Zerrissenheit Schlesiens gab dem Könige Johann von Böhmen die erwünschte Gelegenheit, das Land von sich abhängig zu machen. Zwar protestierte Polen dagegen, aber im Jahre 1335 zwang Johann den König Kasimir Ii. von Polen zu dem Vertrage von Trenczin, in dem letzterer seinen Ansprüchen auf Schlesien entsagte. Dritter Zeitraum. Schlesien unter böhmischer und ungarischer Herrschaft, 1335-1526. Nach dem Verluste seiner Unabhängigkeit teilte Schlesien als Nebenland Böhmens dessen Schicksale. Die für Böhmen so väterliche Regierung Karls Iv. kam auch Schlesien, namentlich der Stadt Breslau, zu gute. Nach dem Aussterben der Luxemburger huldigte Schlesien Kaiser

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 267

1888 - Habelschwerdt : Franke
267 Neapel und Sardinien, das er an Savoyen gegen Sizilien austauschte. England. I. Die beiden letzten Stuarts, 1660—1688. 1. Karl Ii., 1660—85. Sein verschwenderisches Hofleben, der Verkauf Dünkirchens, Kromwells glänzender Eroberung, an Frankreich und ein unpopulärer, unglücklicher Krieg gegen Holland, der die Ermäßigung der Navigationsakte zur Folge hatte, machten seine Regierung mißliebig. Ein neues Ministerium, nach den Anfangsbuchstaben der Mitglieder das Kabalministerium genannt, schlug zwar eine andere Politik ein, indem es mit Holland und Schweden gegen Ludwig Xiv. die Tripleallianz schloß; doch bald nahm der geldbe-dürftige König von Ludwig Jahrgelder und trat von dem Bunde zurück. Die Schwankungen während seiner Regierung zeigten sich auch in folgenden Gesetzen: a) in der „Duldungsakte" gewährte der König, insgeheim der katholischen Religion zugeneigt, den Katholiken gewisse Freiheiten; b) das widerstrebende Parlament setzte hingegen die „Testakte" durch, welche die Bekleidung eines öffentlichen Amtes von der Leistung des Suprematseides und der Anerkennung der englischen Abendmahlslehre abhängig machte; c) das Bestreben des Königs, seinem katholischen Bruder die Thronfolge zu sichern, führte den Erlaß der „Habeas-Korpus-Akte" gegen willkürliche Verhaftungen herbei. Durch die sogenannte Ausschließungs-Bill wurde zwar der Bruder des Königs, Herzog von York, der Thronfolge für verlustig erklärt, aber schließlich erlagen die Anhänger dieses Gesetzes den Gegnern desselben. Für diese beiden Parteien kamen damals die Namen Whigs (Volks-, Fortschrittspartei) und Tories (königlich gesinnte, konservative Partei) auf. Es folgte der Bruder des Königs, 2. Jakob ü., 1685—1688. Während er im Innern die Unzufriedenheit des protestantisch gesinnten Volkes dadurch erregte, daß er die Rechte der Katholiken und die unumschränkte Königsmacht wiederherstellen wollte, war auch die äußere Politik, in der er sich an Frankreich anschloß, dem Geiste des englischen Volkes zuwider. Als noch dazu durch die Geburt eines Prinzen die Aussicht schwand, daß seine protestantisch erzogenen Töchter in der Regierung folgten, kam die „englische" oder „glorreiche" Revolution zum Ausbruche. Wilhelm Iii. von Oranien, Statthalter der Niederlande und Gemahl von Jakobs Tochter Maria, landete in England, und es wurde ihm die Regierung von England und Schottland übertragen. In Irland verschaffte er sich mit Gewalt Anerkennung. Ii. Das Hans Oranien, 1688—1714. 1. Wilhelm Iii., 1688—1702. Seine Aufgabe erkannte er darin, den Protestantismus und das europäische Gleichgewicht durch Widerstand gegen

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 162

1888 - Habelschwerdt : Franke
162 Staatliche Zustände unter den Staufern. Das politische Streben der Staufer ging dahin: a) der Macht der Herzöge entgegenzutreten, b) Italien mit Deutschland zu vereinigen. ad a): Der Hauptersolg war die Demütigung der mächtigen Welfen; doch machte die Erreichung des anderen Zieles die Erweiterung der Vorrechte der Fürsten häufig notwendig. ad b): Die Vereinigung Italiens mit Deutschland gelang zwar; indes führte sie zu Kümpfen mit den Päpsten, deren Verbindung mit den Lombarden auch die Stauser nicht gewachsen waren. 1. Der König. Seit der Wahl Rudolfs von Schwaben (Gegenkönig Heinrichs Iv.), 1077, galt Deutschland als ein Wahlreich. Zur Zeit der Staufer gelangt das Wahlrecht an die sieben bedeutendsten Fürsten (Kurfürsten), die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzog von Bayern und den König von Böhmen. Die Übertragung der Kaiserwürde geschah durch die Krönung des Königs seitens des Papstes. Unter der Aussicht des Königs stehen wie früher: a) das Reichsheer, b) die Reichseinkünfte, c) die Gerichte. a) Das Reichsheer. Für den Krieg bot der Kaiser alle Vasallen und Territorialherren auf, die mit ihren Lehnsleuten und Freien erschienen. Wenn der Vasall die Heeresfolge verweigerte, verlor er sein Lehen. Der Kriegsdienst war feit den sächsischen Kaisern Reiterdienst, darum ein Vorrecht des Adels; kriegerische Ehre ward das ausschließliche Erbteil dieses Standes und die Grundlage seiner politischen Macht. Die Landsassen, welche nicht Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Steuer, Bete genannt, herangezogen. Als Durchschnitt eines königlichen Heeres werden zu Ansang des 12. Jahrhunderts 30000 Ritter, mit Schildknappen und Troß 100000 Mann angegeben. b) Die Reichseinkünfte hatten sich sehr vermindert, da die Kaiser in den vielen Kämpfen die Reichsgüter zur Gewinnung von Anhängern verwendet hatten. Das wichtigste der Gesälle war das Bergregal. c) Die Gerichte. Der Kaiser lvar die Quelle aller richterlichen Gewalt, hatte aber dieselbe größtenteils den Landesherren zu Lehen gegeben. Indes bestanden auch Gerichtshöfe für die Reichsunmittelbaren, die zugleich die höheren Instanzen für die Territorialgerichte waren. Die Einrichtung aller Gerichte war so, daß den Urteilsspruch die Fürsten und Herren, bezw. die Gemeinden zu finden hatten. 2. Die Reichsstände. Auf den Landtagen ivaren 3 Stände vertreten: a) die Reichsfürsten, teils geistliche, teils weltliche; b) die Grafen und Herren, welche ihr Lehen entweder vom Kaiser oder von den Reichssürsten hatten; c) die Reichsstädte. (Der Bauernstand hatte noch keine Vertretung.) Durch die Auflösung der großen Herzogtümer, das Selbständigwerden der Gaugrafen und durch die Erteilung vieler königlicher Privilegien zerfiel das Reich in eine Menge selbständiger Territorien. Man zählte 116 geistliche und

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 204

1888 - Habelschwerdt : Franke
204 die Gegner Stillschweigen hielten. Als aber sein eifrigster Gegner, Dr. Eck, mit dem Wittenberger Theologen Dr. Karl-stadt, dem Freunde Luthers, eine Disputation zu Leipzig anberaumte, erschien auch Luther zur Verteidigung seiner Sache und ging hier bis zur Leugnung der Autorität der Konzilien, der Lehren von dem Fegefeuer und der Siebenzahl der Sakramente. Ii. Die Regierung Karls V., 1519—1556. Nach Maximilians Tode traten Franz I., König von Frankreich, und Karl I. von Spanien, der Enkel Maximilians, als Bewerber um die deutsche Krone auf. Der drohenden Türkeugefahr wegen wurde der mächtige Karl gewählt und 1520 zu Aachen als Kaiser Karl V. gekrönt, nachdem er in einer „Wahlkapitulation" versprochen hatte, keine Reichshandlung ohne Einwilligung der Stände vorzunehmen, kein fremdes Kriegsvolk zu halten und die Reichsverhandlungen in deutscher Sprache zu führen. Auch durch ein „Reichsregiment" wurde seine Macht beschränkt. 1. Jas Wormser Gdikt, 1521. Bald nach Antritt seiner Regierung berief Karl nach Worms einen Reichstag, auf dem auch der kirchliche Streit ausgetragen werden sollte. Luther hatte sich uuterdes in den Schriften „An den christlichen Adel deutscher Nation" und „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" immer mehr von der alten Lehre entfernt und dadurch, daß er die Bannbulle des Papstes zu Wittenberg verbrannte, gänzlich mit der Kirche gebrochen. Der Kaiser, welcher anfangs dem gegen Luther erlassenen Exkommunikationsspruche mit aller Strenge gesetzliche Kraft verschaffen wollte, ließ sich durch die Fürsten zu einem vorherigen Verhöre desselben bewegen, und erst als Luther in Worms den Widerruf seiner Lehren verweigerte, wurde er in die Acht erklärt. Auf der Heimkehr wurde er von verkappten Reitern auf die Wartburg gebracht, wo er die Bibel verdeutschte. 2. Karls Y. auswärtige Kriege. Nach dem Reichstage zu Worms nahmen den Kaiser auswärtige Kriege in Anspruch, die nicht ohne Einfluß auf den Fortgang der religiösen Bewegung in Deutschland blieben. A. Kriege mit Franz I. Die Veranlassung dazu war die Eifersucht beider Herrscher bei der Bewerbung um die deutsche Krone, die Kollision ihrer Ansprüche in Italien und die für Frankreich bedrohliche Übermacht des

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 275

1888 - Habelschwerdt : Franke
275 zu verhüten, indem er die Geschwister aus andere Weise entschädigte. Dadurch trug die Idee des Staates den Sieg über die familiären Ansprüche davon. Zugleich übernahm er in dem Minister von Dunkelmann einen Mann voll Entschlossenheit und Thatkraft. A. Friedrich Iii. als Kurfürst, 1688—1701. 1. Seine Teilnahme an den europäischen Streitigkeiten. a) Die europäischen Verhältnisse wurden damals von „der Verbindung Ludwigs Xiv. mit Jakob Ii. von England beherrscht. Da dieselbe eine Gefahr für Deutschland und die Niederlande in sich schloß, so unterstützte Friedrich trotz der verlockendsten Anerbieten von seiten Frankreichs die Expedition Wilhelms Iii., des Statthalters der Niederlande, nach England, durch die sich derselbe als Schwiegersohn Jakobs Ii. die Krone Großbritanniens erwarb, 1688. Auch den Kaiser und Spanien hatte der Kurfürst zur Zustimmung veranlaßt. b) Gleichzeitig hatte Friedrich Gelegenheit, für Deutschland einzutreten, als Ludwig Xiv. die Ansprüche auf die erledigte Pfalz mit einer furchtbaren Verwüstung derselben durchzusetzen begann (der pfälzische Krieg, 1688—1697). Der Kurfürst sandte ein Heer an den Niederrhein, während die Reichstruppen sich gegen Mainz wandten. Trotz des Bündnisses, das der Kaiser mit Holland, Spanien und England schloß (erste Koalition katholischer und protestantischer Fürsten gegen eine Macht), und trotz bedeutender Anstrengungen Brandenburgs brachte der Friede zu Ryswijk 1697 den Verbündeten keinen Gewinn, und er war nur als ein Waffenstillstand anzusehen. e) Endlich stellte der Kurfürst dem Kaiser Hilfstruppen im Kriege gegen die Türken, 1683—1699, die, von Ludwig Xiv. angetrieben, unter dem Großvezier Kam Mustapha gegen Wien vorgerückt, von deni Polenkönige Johann Sobieski aber auf dem Kahlenberge zurückgeschlagen worden waren. Die Brandenburger kämpften in den Schlachten bei Salankemen und Zenta, welche die Entscheidung und den Frieden zu Karlowitz herbeiführten. 2. Die Erwerbung der Königskrone, 1701. Der Friede zu Ryswijk hatte, da die brandenbnrgifchen Gesandten von den Verhandlungen ausgeschlossen waren, die Unzulänglichkeit der Stellung Brandenburgs hinlänglich bewiesen. Der Kurfürst schrieb diese Mängel 18*

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 328

1888 - Habelschwerdt : Franke
328 Schwager; das diesem gehörige Großherzogtum Berg fiel als erledigtes Lehen an Frankreich.) ^ Dagegen erhob sich aber das gedrückte spanische Volk. Es entstanden geheime Verbindungen, Junten genannt, welche sich die Verteidigung der nationalen Unabhängigkeit zum Ziele setzten. Kleine Kriegerscharen (Guerillas) lauerten den Franzosen in Bergen und Schluchten aus. Dazu schickten die Engländer Hilfe unter Wellesley, der wegen seiner Siege (bei Tallavera und Salamanka) zum Lord Wellington erhoben wurde. Die Franzosen wurden aus Spanien vertrieben, während bereits die verbündeten Mächte ihre Truppen nach Paris sandten. In Spanien wurde der Siegeslauf Napoleons zuerst gehemmt. I>. Die Auflösung des Kirchenstaates, 1809. Einen weiteren Gewaltschritt unternahm Napoleon gegen den Papst Pius Vii., der nach Pius' Vi. Tode in Venedig gewählt worden war. Schon letzterer hatte, um Rom zu retten, im 2. Koalitionskriege mehrere Legationen abtreten und viele Kunst-schätze ausliefern müssen. Als nun Pius X Ii. sich weigerte, die Kontinentalsperre in seinen Häfen einzuführen, verfügte Napoleon das Aufhören des Kirchenstaates, 1809. Der Papst sprach über den Kaiser den Bann aus; dieser aber ließ ihn nach Savona, später nach Fontainebleau in Haft bringen. 6. Der Krieg gegen Österreich, 1809. a) Veranlassung. Wie in Preußen, so war auch in Österreich ein Umschwung zum Besseren erfolgt. Doch stand hier die nationale Bewegung dem Volke mehr fern. Nur die Adelskreise fühlten lebhaft den Druck des Eroberers und standen, um die Unzufriedenheit im Volke zu erhalten, mit den gegen die napo leonische Herrschaft aufständischen Elementen in ganz Europa in Verbindung. Diese Umtriebe und die Rüstungen Österreichs hatten schon Napoleons Mißtrauen erregt. Als nun der spanische Krieg Napoleons Kräfte in Anspruch nahm, beantwortete öfter reich die Forderung, über seine Rüstungen Auskunft zu geben, mit der Kriegserklärung. b) Der Krieg. Franz I. stellte 3 Heere auf: ein Heer in Bayern, ein anderes in Italien, ein drittes in Polen gegen Rußland, dessen Kaiser damals eine zweideutige Rolle spielte. Napoleon war ausfallend schnell ans Spanien herbeigeeilt, verstärkte sein Heer durch die Rheinbundtruppen und wandte sieh gegen den Erzherzog Karl in Bayern, den er durch 5 Treffen (Feldzug von Regensburg) zwang, ans das linke Donauufer zurückzuweichen. Bei dem Versuche Napoleons, über die Donau nach zurücken, erlitt er bei Aspern eine Niederlage, die den Ruf seiner Unüberwindlichkeit erschütterte. Doch wußte er die beab

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 143

1888 - Habelschwerdt : Franke
für die Nation sein können. Seinen durchdringenden Verstand, seine rastlose Thätigkeit haben selbst seine Feinde anerkannt.' Die Hanptnrsache seines Mißgeschickes war, daß er gegen die geistlichen Mächte kämpfen mußte, welche seine Zeit beherrschten und deren volle Bedeutung er selbst kaum erfaßte. Iv. Heinrich V., 1106—1125. Er war ein Mann festen Willens und rascher That, aber herzlos und ungerecht. Seine Regierung bewegt sich um den Austrag des Jnvestitnrstreites. 1. Erster Römerzug. Aus demselben schloß Heinrich mit dem Papste Paschalis Ii. einen Vertrag, wonach der Kaiser die Investitur aufgeben wolle, und die Bischöfe auf die Regalien (Grafschaften, Reichs-vogteien, Dörfer, Zölle, Münzrecht) verzichten sollten. Indes die Bischöfe widerstrebten demselben und auch einem zweiten, der dem Könige ebenfalls Zugeständnisse gewährte. 2. Streit mit den sächsischen Fürsten. Unterdessen ward dem Kaiser Veranlassung gegeben, den von seinem Vater ererbten Kampf gegen die sächsischen Fürsten fortzusetzen. Er hatte erledigte sächsische Erbgüter eingezogen, ward aber von den darüber unzufriedenen Fürsten am Welfesholze bei Eislebeu besiegt. Die hohenstausischen Brüder Friedrich und Konrad hielten jedoch in Süddeutschland seine Partei aufrecht. 3. Beendigung des Jnvestiturstreites. Da des Paschalis zweiter Nachfolger, Calixtns Ii., die Investitur durch Kaiserhand von neuem verdammte, so verstand sich Heinrich endlich zu dem Konkordate von Worms, das 1122 geschlossen wurde: a) Der Kaiser verzichtet auf die Belehnung mit Ring und Stab und läßt sich bei der Wahl der Bischöfe und Äbte durch einen Bevollmächtigten vertreten; b) den Gewählten belehnt der Kaiser durch das Scepter mit den fürstlichen Rechten. Heinrich V. starb 1125 kinderlos. Politik der Kaiser aus dem fränkischen Hause. Auch sie hatten das Bestreben, die Königsmacht zu stärken, und wandten außer den von den sächsischen Kaisern gebrauchten Mitteln vorzüglich folgende an: 1. Sie suchten in den kleineren Lehnsträgern eine Stütze gegen die größeren; 2. sie ließen erledigte Herzogtümer unbesetzt oder verwalteten sie selbst; 3. sie suchten durch den Wechsel der Herzöge das alte Stammherzogtum zu brechen. Indes wurde das angestrebte Ziel, dem Heinrich Iii. nahe war, durch die Kämpfe Heinrichs Iv. mit dem Papste in Frage gestellt, und beim Aussterben der fränkischen Kaiserfamilie stand die päpstliche Macht höher als die kaiserliche.

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 159

1888 - Habelschwerdt : Franke
159 a) Sorge für Wissenschaft und Kunst. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glänzend ausgestattete Universität gegründet. Er begünstigte Gelehrte und Studenten, sammelte Klassiker, legte Tiergärten an und ließ Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen; an seinem Hose zu Palermo sammelten sich Philosophen, Dichter und Künstler. b) Rechtspflege. Sein Streben war, ein Recht zu schaffen und aus den verschiedenen Stämmen ein Volk zu bilden. Das Gesetzbuch, von Petrus a Vineis versaßt, enthielt Bestimmungen über Ärzte, Apotheker, über Handel, Gewerbe und Ackerbau. Der Grundgedanke aber war der Absolutismus, der die Rechte der Städte, des Adels und die Selbständigkeit der Kirche beschränkte. 5. Der Kaiser in Deutschland, 1233—36. Hier war der thatkräftige Reichsverweser Engelbert von Köln ermordet worden, und König Heinrich, von seinem bisherigen Ratgeber befreit und nach Unabhängigkeit vom Vater strebend, nahm den Städten gegenüber, in denen sich demokratische Elemente regten, eine schwankende Stellung ein. Daher waren schon auf den Reichstagen zu Worms und Ravenna 1231 die Freiheiten der geistlichen Fürsten zu Ungunsten der Städte erweitert worden, und als Heinrich seine Politik nicht ausgab, ward er nach Apulien gebracht, wo er nach langer Gefangenschaft starb. Auf einem glänzenden Reichstage zu Mainz wurde nun Friedrichs zweiter Sohn Konrad zum Nachfolger bestimmt und ein Reichsgesetz erlassen, das vorzüglich den Landfrieden und das Gerichtswesen betraf. Der Kaiser stand jetzt auf der Höhe seines Glückes. 6. Streit mit den Lombarden und dem Papste, 1236—50. a) Ursachen. Friedrich wollte über die Lombarden ebenso wie über Sizilien seine unmittelbare Herrschaft geltend machen und hatte auf den Reichstag von Ravenna die lombardischen Städte vergeblich eingeladen; vielmehr hatten diese, um die Absichten des Kaisers zu durchkreuzen, den alten Bund erneuert. Der Papst war ungehalten, daß der Kaiser bei der Ordnung Siziliens sich Eingriffe in die Freiheiten der Kirche erlaubt hatte, und hatte auch die Überzeugung, daß nach dem Falle der Lombardei die Freiheit der Kurie bedroht sei. Die Lombarden wurden darum die natürlichen Bundesgenossen des Papstes. b) Der Kampf. Friedrich eröffnete den Kampf mit dem

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.
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