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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 100

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
100 Perser und Griechen. Europas Sieg über Asien. spartanische Heer war genau gegliedert und demnach sehr beweglich. Die kleinste Abtheilung bildete die Enomotie; zwei machten eine Pente- kostis, und zwei von diesen einen Lochos, vier Lochen aber eine Mora zu 412 Mann aus. Zu jeder Mora gehörten 100 Reiter; Vortrab des Heeres waren die Skiriten, Leichtbewaffnete aus der Landschaft Skiritis. Damit der Spartiate ein folgsamer, nüchterner Bürger und im Felde ein unüberwindlicher Krieger werde, überwachte der Staat die ganze Heranbildung des jungen Geschlechtes. Die neugeborenen Kinder wurden besichtigt, die gebrechlichen und krüppelhaften den Müttern hin- weggenommen und in einen Felsenschlund des Taygetus geworfen! die kräftigen und gesunden blieben den Eltern, jedoch nur bis zum siebenten Lebensjahre. Dann kamen sie in Erziehungshäuser, wo sie unter Auf- sicht und auf Kosten des Staates erzogen wurden. Sie lernten hier das Alter ehren, die Wahrheit reden, den Schmerz ertragen, Hunger, Durst und Kälte für nichts achten; sie übten sich im Ringen, Wett- laufen, Schwimmen, Werfen u. s. w. Mit dem 16. Jahre gingen sie in die Reihen der Jünglinge über; auch da galten Bescheidenheit und Besonnenheit im Reden, Gehorsam und Ehrfurcht vor den Oberen und Greisen als erste Tugend, Waffenübungen aber als wichtigstes Geschäft. Als eine Vorübung des Krieges wurde ihnen die Jagd zu bestimmten Zeiten erlaubt; daß sie auch die Heloten gejagt hätten, welche sich trotz der von Sparta ergangenen Warnung außerhalb ihrer Wohnungen sehen ließen, wie erzählt wird, ist nicht wohl glaublich; die Spartiaten brauchten ihre Heloten viel zu nothwendig, als daß sie dieselben auf eine so muthwillige Weise hätten verlieren mögen. Eher mag es geschehen sein, daß den Jünglingen zuweilen an Heloten, welche man zum übermäßigen Trinken zwang, die Schande des berauschten Menschen gezeigt wurde. So war auch listiger Diebstahl von Lebens- mitteln erlaubt, weil er als Vorschule zu Kriegslisten betrachtet wurde; den entdeckten oder ertappten Schelmen traf empfindliche Strafe. Knaben und Jünglinge erlernten aber auch die Gesetze der Vaterstadt, sangen in Liedern die Geschichte der Vorfahren und in Lobgesängen den Preis der Götter. Endlich ging der Jüngling in die Klasse der Männer über, verheirathete sich, zog in den Krieg, wenn die Reihe ihn traf, übte sein Bürgerrecht in der Gemeinde und begleitete Aemter, wenn ihm die Ehre einer Wahl zu Theil wurde. Der Staat griff aber noch tiefer in das häusliche Leben ein; daß er das Familiengut schützte, das neugeborne Kind der Mutter zurückgab oder wegwarf, das siebenjährige zur Erziehung übernahm, ist bereits gesagt; er verordnte aber auch die sogenannten Spssitien, d. h. Tischgesellschaften von Männern, meistens 15, von denen jeder seinen Beitrag lieferte. Die Syssitien waren also

2. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 152

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
152 Das heilige römische Reich deutscher Nation. aber oft verfolgt und ausgeplündert wurden, behaupteten die Lombarden das Uebergewicht. Der lombardische Adel wohnte in den Städten, frei- willig oder gezwungen, und begleitete in der Regel die wichtigsten Aem- ter. Besonders hatten die Lombarden die Gelegenheit benutzt, welche ihnen strittige Bischofswahlen darboten; mancher Bischof schenkte ihnen von seinen Hoheitsrechten, damit sie ihn anerkannten, andere verkauften ihnen dieselben, so daß die Städte in der That Republiken waren. Un- ter ihnen waren Genua, Venedig und Pisa stark als Seemächte und reich durch Handel, der sich besonders durch die Kreuzzüge rasch zu großer Ausdehnung entfaltete. Unter den Städten des Binnenlandes war Mai- land die mächtigste; aber auch Pavia, Tortona, Kremona, Krema, Bo- logna, Verona, Vicenza, Komo, Lodi, Treviso, Brescia, Bergamo, Padua und andere waren reich und von einer zahlreichen und streit- baren Bürgerschaft bewohnt. Waren diese Städte einig gewesen, so hätten sie in jener Zeit, wo starke Mauern fast unüberwindlich mach- ten, der ganzen Welt Trotz bieten können; allein sie haderten unaufhör- lich mit einander. Pavia, als die alte longobardischc Königsstadt, wett- eiferte mit dem stärkeren und reicheren Mailaud um den Vorrang, und dieses behandelte die kleineren Städte, welche sich nicht unterordnen woll- ten, mit grausamem Uebermuthe. Die Bürger von Lodi baten den Kai- ser um Schutz gegen Mailand, und dieser schickte den Mailändern ein Schreiben, in welchem er zu ihnen als Kaiser und Herr sprach. Sie aber verspotteten das kaiserliche Siegel, beschimpften die Boten und zer- störten das wehrlose Lodi. Auf seinem Römerzuge konnte der Rothbart nicht Rache nehmen, weil sein Heer zu klein war, doch verheerte er ihr Gebiet bis vor die Thore der Stadt, erstürmte einige Kastelle und strafte die Lombarden für die Tücke, mit der sie ihm überall Nachstel- lungen bereiteten. Nach seiner Rückkehr von dem Römerzuge ehelichte Friedrich Bea- trix, die Erbtochter des Grafen Naynald von Burgund, und vermehrte dadurch seine Hausmacht beträchtlich (1156). 1157 zwang er den Her- zog Boleslaw von Polen zur Huldigung und erhob darauf den böhmi- schen Herzog Wladislaw Ii. für dessen treue Dienste zum König. Im Jahre 1158 endlich zog er gegen Mailand mit einem gewaltigen Heere und umlagerte die Stadt so lange, bis sie sich auf Gnade und Ungnade ergab. Hierauf wurde auf den ronkalischen Feldern bei Piacenza im November großer Reichstag gehalten, damit festgesetzt werde, was dem Kaiser in Italien zustehe. Gelehrte Juristen beriethen nun das römische Recht, und darin fanden sie begreiflich für den Kaiser als den Nach- folger der Cäsaren sehr vieles: alle Belehnungen sotten dem Kaiser ge- hören, die Städte sind ihm Heeresfolge schuldig und zu Naturallieferun- gen an die kaiserlichen Heere verpflichtet; dem Kaiser gehören als Ne-

3. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 103

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das byzantinische Reich. Die bilderstürmenden Kaiser. 103 an den Thoren Europas und Asiens. Der griechische Kaiser gebot aber auch über die ganze Kraft seines Reichs und war dabei nicht von dem guten Willen der großen Lehenträger abhängig, wie die meisten abendländischen Herrscher; das Reich besaß eine geregelte Finanzverwaltung, einen Staats- schatz, daher verfügte der Kaiser über regelmäßige Reichseinkünfte und konnte Heere und Flotten ausrüsten und unterhalten. Die Mannschaft wurde zum größten Theil aus Barbaren geworben, -namentlich aus Sla- ven, welche sich im Reiche niedergelassen hatten; die Befehlshaber wa- ren dagegen meistens Griechen, welche oft genug bewiesen, daß die er- erbte römische Kriegskunst noch von keinem andern Volke erreicht war. Die Vertheidigung des Reiches und Konstantinopels wurde besonders durch die Lage am Meere erleichtert, und tüchtige Kaiser richteten deß- wegen auch ihr Hauptaugenmerk auf die Seemacht, indem sie mit Recht glaubten, Konstantinopel könne nicht fallen, so lange es das Meer frei habe. Diese Hauptfestung war damals zugleich der erste Handelsplatz der Welt; sie vermittelte den Verkehr zwischen Europa und Asien, und stand mit dem russischen Novgorod so gut in Verbindung als mit Italien, Frankreich und Deutschland. Auch der alte Gewerbfleiß hatte sich in den Städten erhalten und selbst die Barbaren fanden bald die griechi- schen Fabrikate so unentbehrlich, als heut zu Tage die vielnamigen In- dianer in Amerika und Neger in Afrika die englischen. Handel und Industrie waren deßwegen die Quellen, welche dem Staatsschätze die besten Zuflüsse gaben. Dem Kaiser Heraklius folgten einige unbedeutende Kaiser, bis 717 Leo Iii. der Jsaurier, ein tüchtiger Feldherr, sich des Thrones be- mächtigte. Dieser schlug die Araber zurück, die Konstantinopel ein ganzes Jahr belagerten und dabei 100,000 Mann verloren haben sol- len, stürzte aber das Reich durch sein Verbot der Bilderverehrung in Verwirrung. Dazu sollen den Kaiser politische Rücksichten bewogen haben; der Koran verbietet jede bildliche Darstellung nicht nur Gottes und höherer Wesen, sondern überhaupt alles Lebendigen, daher die Mos- lemin überall gegen die Bilder, namentlich religiöse, wütheten. Zu Leo's Zeit ließ der Chalife Iezid (723) alle Bilder in den Kirchen der eroberten Provinzen zerstören, was den griechischen Kaiser auf den Ge- danken brachte, den mohammedanischen Fanatismus als den gefährlichsten Feind dadurch zu entwaffnen, daß in dem griechischen Reiche selbst alle heiligen Bilder weggeschafft würden. Dem ersten Befehle (726) folgte bald (730) ein noch viel strengerer, der Todesstrafe auf die Beibehal- tung von heiligen Bildern in Kirchen, auf öffentlichen Plätzen und selbst in Privathäusern setzte. Dagegen erhob sich Widerstand von Seite des Volks und der Geistlichen, die Päpste Gregor Ii. und Iii. verwiesen dem Kaiser seine Gewaltthätigkeit sehr strenge, indem sie ihm die katholische

4. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 195

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Der Adel und das Ritterwesen. 195 Der Adel und das Ritterwesen. Die Zeit der Kreuzzüge ist das Heldenalter des Adels. Seitdem der Heerbann aufgehört hatte, weil die Zahl der gemeinen Freien mehr und mehr schwand, bildete sich ein eigener Stand aus, der mit dem Adel verwuchs, der Ritterstand. Diejenigen Freien nämlich, welche so viel Eigenthum besaßen oder so viel Gut zu Lehen trugen, daß sie den Heeresdienst zu Rosse thun konnten, wurden nun das eigentliche Kriegs- Volk; daher heißen sie auch in den Urkunden milit68, während sie sich selbst von ihrem Dienste zu Rosse „Ritter" nannten. Diese Krieger erhielten für ihre Kriegsdienste von den Königen, Herzogen und Gra- fen, dem hohen Adel, Sold, und wie oben bei dem Römerzuge beispiel- weise angegeben worden ist, Saumpferde, Pferdebeschläge, Felle und an- dere Kriegsbedürfnisse, oder auch, was viel erwünschter sein mußte, Le- hen, wodurch der Ritter, der manchmal als jüngerer Sohn außer Na- men und Rüstung nichts sein nannte, zu einem Gutsherrn wurde, dem zinsbare Bauern dienten. Der Sohn des Ritters erhielt durch seine Geburt das Lehenrecht, während andere freie Leute, Bauern und Bür- ger, dasselbe thatsächlich verloren, weil sie dem Könige oder einem Lan- desherrn nicht regelmäßig und auch nicht zu Rosse Kriegsdienste thaten. Nach der Weise des Mittelalters, wo sich der Gleiche dem Gleichen an- schloß und diese Verbindung genau regelte, bildete nun auch die Ritter- schaft eine Genossame, in welche die Berechtigten feierlich ausgenommen wurden, wenn sie nach den Gesetzen vorbereitet waren und gelobt hatten, die Verpflichtungen der Ritterschaft gewissenhaft zu erfüllen. Während der Kreuzzüge trafen sich die Ritter aller Nationen in Palästina, und die ausgebildetere Regel der französischen Ritterschaft wurde auch von den Deutschen angenommen, was bei der englischen, niederländischen und italienischen noch schneller geschah; so entstand eine europäische ritterliche Kameradschaft, und der Ritter fand überall Genossen, die sein ritter- liches Recht anerkannten und nöthigenfalls vertheidigten, so daß der kriegsgefangene Ritter sich ritterliches Gefängniß und ritterliche Be- handlung ausbitten durfte. Wer Ritter werden wollte, mußte Nach- weisen, daß er ehelicher Geburt und freien Geschlechtes sei, ritterlichen Waffendienst und ritterliche Sitte ordnungsmäßig erlernt habe. Zum Empfang des feierlichen Ritterschlags bereitete er sich vor durch Gebet, Fasten und den Genuß der heiligen Sakramente. Dann gelobte er, täg- lich die Messe zu hören, für den christlichen Glauben zu streiten, die Kirche und deren Diener gegen ihre Feinde zu vertheidigen, Wittwen, Waisen und Minderjährige bei ihrem Gute zu schützen, ungerechten Krieg zu meiden, für die Befreiung eines jeden Unschuldigen mit dem Schwerte einzutreten, Turniere nur zum Zwecke kriegerischer Uebung zu besuchen, 13*

5. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 260

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
260 Deutschland und Italien sinken. sie behaupteten alle Rechte, welche der frühere Besitzer inne hatte, daher nun das sonderbare Schauspiel, daß die Bauern aus dem Gebirge in den Aargau und Thurgau Landvögte schickten, während sie es beständig im Munde führten, wie ihre Väter einstens die Vögte vertrieben hätten. Zuletzt blieb dem Herzog keine andere Wahl übrig, als sich vor Sigis- mund zu demüthigen; er bat fußfällig um Gnade, und dieser sprach zu den wälschen Herren sich wendend: „Ihr Herren aus Italia, ihr wüs- send und wähnend nit anders, denn daß die Herzogen von Oesterrich die gewaltigsten Herren in Germania sigend; nun sehend ihr, daß ich mech- tiger und über sie, auch all ander Fürsten, Herren und Stett der düt- schen Zung gewaltig bin." Es kostete die Fürsten noch manches Zu- reden, bis Sigismund befahl, daß dem Herzoge sein Besitzthum zurückge- geben werde; er erhielt außer dem Aargau fast alles zurück, aber Oester- reich erholte sich lange nicht wieder von diesem Schlage. Johannes, Friedrichs Genosse, wurde gefangen, frühzeitig zwar begnadigt, doch überlebte er seine Schmach nicht viele Jahre. Die Arbeiten des Koncils zur Reformation in Haupt und Gliedern. Das Koncil hatte nun bereits zwei wichtige Angelegenheiten geordnet, die hussitische Häresie verworfen und das Aergerniß einer Mehrheit von Päpsten beseitigt. Es bestimmte ferner, das Koncil stehe über dem Papste, daß nach fünf, hierauf nach sieben und endlich je nach zehn Jahren ein Koncil zu halten sei, und stellte einige Grundsätze in Beziehung auf die Rechte des Papstes gegenüber den Bischöfen und Aebten, ihre Einsetzung, Versetzung und Befteurung betreffend auf, ebenso, in welchem Falle und wie ein Papst zurechtgewiesen oder abgesetzt werden könne u. s. w. Nach eifriger Berathung wurde beschlossen einen Papst zu wählen und die Wahl traf den Kardinal Otto Kolonna (11. November 1417), der sich Martin V. nannte. Er bestätigte von den früheren Entscheidungen des Koncils nur die gegen die Häresieen und erklärte die Berufung von dem Papste an ein allgemeines Koncil für unzulässig. In seinem Re- formationsentwurfe entsprach der Papst besonders den Wünschen der deutschen Nation: die Zahl der Kardinäle wurde auf 24 festgesetzt, in welche eine verhältnißmäßige Anzahl aus andern Nationen ausgenommen werden sollte; es wurden die Fälle bestimmt, in welchen der Papst für die Besetzung der vakanten Aemter zu sorgen und die Anzahl, welche er an und für sich zu besetzen habe; kein Kloster, keine Kathedral- oder Parochialkirche sollte einem Kardinal als Kommende übergeben werden können; Simonie, Veräußerung der Kirchengüter, Abwesenheit der Prälaten von ihrem Sitze wurden verboten; die Annaten (das Einkommen des ersten Jahres) wurden als päpstliches Einkommen bei-

6. Geschichte des Mittelalters - S. 161

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
Kaiser Lothar Iii. der Sachse. Die Hohenstaufen. 161 Zwölftes Kapitel. Kaiser Lothar Iii. der Sachse (1125—1137). Die Hohenstaufen. Nach dem Tode Heinrichs V. erhoben die Fürsten den Sachsen- herzog Lothar, weil derselbe den Ruhm eines gerechten und frommen Mannes hatte, wodurch das Reich vor einem abermaligen Bruche zwi- schen Kaiser und Papst gesichert wurde, und übergingen den Hohen- staufen Friedrich, der mit seinem Bruder Konrad Heinrichs V. Gut ge- erbt hatte. Von diesem sollten nun die Hohenstaufen (im Mittelalter „Staufer" genannt) herausgeben, was Heinrich als Reichslehen einge- zogen und dieser oder jener Herr als Erbe angesprochen hatte. Sie weigerten sich und daraus entstand ein Krieg, der mit abwechselndem Glücke bis 1135 dauerte und besonders das südwestliche Deutschland verheerte. Nachdem Lothar 1126 einen vergeblichen Feldzug gegen Fried- rich unternommen hatte, griff er zu dem allein wirksamen Mittel, um die fürstlichen Nachbarn der Hohenstaufen zu größeren Anstrengungen gegen diese zu vermögen. Fm folgenden Jahre belehnte er nämlich den Zähringer Konrad mit Burgund; dem Welfen Heinrich dem Stolzen aber, der bisher zu den Hohenstaufen gehalten hatte, verlobte er seine Tochter Gertrud, der Sachsen als Erbe zufallen mußte. Die Schwaben schlugen zwar Lothar bei Würzburg und den Welfen bei Donauwerth, verloren dagegen 1130 Nürnberg und Speyer, 1134 Ulm, das Lothar verbrannte; Konrad hatte sich in Italien als Gegenkönig aufgeworfen, wurde aber von den Lombarden verlassen, als sie ihn gegen Lothar nicht mehr brauchen konnten. Deßwegen machten die Hohenstaufen 1135 Frieden und Lothar behandelte sie großmüthig; auf demselben Reichs- tage wurde auch ein lojähriger allgemeiner Landfriede ausgerufen, für den das Volk dem Kaiser, als einer langersehnten Wohlthat, sehr dankbar war. Auch mit der Kirche blieb Lothar im Frieden; die Papstwahl war zwiespältig ausgefallen; Innocenz Ii. wurde von den Deutschen aner- kannt, den Gegenpapst Anaklet unterstützte der Normanne Roger, der Enkel Robert Guiskards, und Anaklet krönte ihn dafür zum Könige von Neapel und Sicilien. Lothar führte nun Innocenz Ii. gegen Rom, konnte aber nur einen Theil der Stadt erobern, den andern mit der Peterskirche behauptete Anaklet; Lothar wurde in St. Johann vom La- teran gekrönt und hielt im Kaiserornate dem Papste den Steigbügel, wodurch er im Geiste seiner Zeit und nicht aus Schwäche oder Heuchelei die Oberhoheit der päpstlichen Gewalt über die kaiserliche anerkannte (1133). Innocenz Ii. unterstützte darauf Lothar gegen die Normannen, die dem Kaiser und Papste gleichen Trotz boten und geneigt schienen, die alte Rolle der Longobarden Aistulf und Desiderius zu übernehmen; Bumüller, Mittelalter. \\

7. Geschichte des Mittelalters - S. 166

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
166 Das heilige römische Reich deutscher Nation. hatten alle Nachfolger Karls des Großen und namentlich die deutschen Könige erfahren. Friedrich wollte es erobern, aber welche Macht stand ihm zu Gebote? Seine schwäbisch-fränkische Hausmacht, die Lehens- mannen, welche durch ihre Lehen seinem Hause verpflichtet waren. Diese Macht war eine starke, konnte aber nicht anhaltend zu auswärtigen Kriegen gebraucht werden, weil die Lehensleute durch mehrjährigen Kriegs- dienst verarmen mußten, wenn sie Friedrich nicht mit Geld entschädigte, was ihm für die Dauer unmöglich war, obwohl er seine Einkommens- quellen wohl kannte und sorgfältig verwaltete. Denn das Einkommen des Kaisers (als Reichshauptes) bestand 1) in den Zöllen, die aber durch Verkauf, Schenkung oder Belehnung zum größten Thcile in den Händen der geistlichen und weltlichen Herren waren; 2) in dem Münzregale, das aus den gleichen Gründen sich meistens in andern Händen befand; 3) in der Steuer, welche die eigent- lichen Reichsgüter, so viele deren noch übrig waren, die nicht zum Heer- dienst verpflichteten Stifte, die unmittelbar unter des Kaisers Schutz stehenden freien Stadt- und Landgemeinden entrichten; 4) in dem Berg- werksregal; 5) in der Judenstcuer. Ueberdies mußten bei Heerzügen der Kaiser und sein unmittelbares Gefolge, wo sie durchzogen, auf ge- meine Kosten verpflegt werden, auch hatte das Heer das Recht Gras und Holz zu nehmen, ausnahmsweise auch andere Lebensbedürfnisse, wo solche zu finden. Bei den deutschen Fürsten durfte Friedrich in die Länge nicht auf Unterstützung rechnen; denn es lag ihnen nicht von ferne im Sinn für den Kaiser erobern zu helfen; sie zogen nur so lange mit, als sie mußten. Das Reichsheer (der Reichsheerschild) konnte von dem Kaiser zu dem Reichsdienste übrigens nur mit Bewilligung des Reichstages auf- geboten werden. Dann trug ein Fürst das Panner des Königs (seit Friedrich I. ist in demselben der Adler angebracht), um das sich die un- mittelbaren Vasallen des Königs sammelten, und unter den Pannern der Fürsten (der Inhaber von Fahnenlehen mit herzoglicher Gewalt) folgten die Panner der Grafen und Freiherren, so wie der freien Stadt- und Landgemeinden. (Auf dieser Ordnung des Reichsheeres beruhte auch die Eintheilung aller freien Leute des Reichs in sieben Heerschilde oder Klassen: der König; die geistlichen Fürsten; die weltlichen Fürsten; die Grafen und Freiherren, die Pannerherren, d. h. die nicht edlen (hoch- adeligen) Freien, die aber noch Freie zu Vasallen haben; die gemeine Ritterschaft; die Freien von nicht ritterlicher Geburt.) Die Heerfahrt nach Rom mußte Jahr und Tag vorher angesagt werden und mit der Krönung endigte die Dienstpflicht. Anderer Reichsdienst dauerte nur sechs Wochen auf Kosten der Aufgebotenen, und wollte der König die Großen mit ihrer Mannschaft

8. Geschichte des Mittelalters - S. 168

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
168 Das heilige römische Reich deutscher Nation. Krieg gegen die lombardischen Städte (1155). Weit schwerer als die republikanisierenden Römer waren die freien Städte der Lombardei zu bezwingen, über die Friedrich als Nachfolger Karls des Großen die Oberherrschaft ansprach. Diese waren seit Hein- rich Iii. gewohnt sich selbst zu regieren, weil keiner der nachfolgenden Kaiser im Stande gewesen war, eine feste Herrschaft über sie geltend zu machen, und um die kaiserlichen Titel kümmerten sich die Städte wenig. Sie waren reich durch Gewerbe und Handel, namentlich machten die Lombarden fast alle Geldgeschäfte; hierin hatten sie nur die Juden zu Nebenbuhlern; da diese aber oft verfolgt und ausgeplündert wurden, behaupteten die Lombarden das Uebergewicht. Der lombardische Adel wohnte in den Städten, freiwillig oder ge- zwungen, und begleitete in der Regel die wichtigsten Aemter. Besonders hatten die Lombarden die Gelegenheit benutzt, welche ihnen strittige Bi- schofswahlen darboten; mancher Bischof schenkte ihnen von seinen Ho- heitsrechten, damit sie ihn anerkannten, andere verkauften ihnen dieselben, so daß die Städte in der That Republiken waren. Unter ihnen waren Genua, Venedig und Pisa stark als Seemächte und reich durch Handel, der sich besonders durch die Kreuzzüge rasch zu großer Ausdehnung ent- faltete. Unter den Städten des Binnenlandes war Mailand die mäch- tigste; aber auch Pavia, Tortona, Kremona, Krema, Bologna, Verona, Vicenza, Komo, Lodi, Treviso, Brescia, Bergamo, Padua und andere waren reich und von einer zahlreichen und streitbaren Bürgerschaft be- wohnt. Wären diese Städte einig gewesen, so hätten sie in jener Zeit, wo starke Mauern fast unüberwindlich machten, der ganzen Welt Trotz bieten können; allein sie haderten unaufhörlich mit einander. Pavia, als die alte longobardische Königsstadt, wetteiferte mit dem stärkeren und reicheren Mailand um den Vorrang, und dieses behandelte die kleineren Städte, welche sich nicht unterordnen wollten, mit grausamem Ueber- muthe. Die Bürger von Lodi baten den Kaiser um Schutz gegen Mai- land, und dieser schickte den Mailändern ein Schreiben, in welchem er zu ihnen als Kaiser und Herr sprach. Sie aber verspotteten das kai- serliche Siegel, beschimpften die Boten und zerstörten das wehrlose Lodi. Auf seinem Römerzuge konnte der Rothbart nicht Rache nehmen, weil sein Heer zu klein war, doch verheerte er Mailands Gebiet bis vor die Thore der Stadt, erstürmte einige Kastelle und strafte die Lombarden für ihre Tücke, mit der sie ihm überall Nachstellungen bereiteten. Friedrich erwirbt Burgund (1156). Er züchtigt Polen (1157). Nach seiner Rückkehr von dem Römerzuge ehelichte Friedrich Bea- trix, die Erbtochter des Grafen Naynald von Burgund, und vermehrte

9. Geschichte des Mittelalters - S. 216

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
216 Das heilige römische Reich deutscher Nation. entstand eine europäische ritterliche Kameradschaft, und der Ritter fand überall Genossen, die sein ritterliches Recht anerkannten und nötigenfalls vertheidigten, so daß der kriegsgefangene Ritter sich ritterliches Gefäng- niß und ritterliche Behandlung ausbitten durfte. Wer Ritter werden wollte, mußte Nachweisen, daß er ehelicher Ge- burt und freien Geschlechtes sei, ritterlichen Waffendienst und ritterliche Sitte ordnungsmäßig erlernt habe. Zum Empfang des feierlichen Ritter- schlags bereitete er sich vor durch Gebet, Fasten und den Genuß der heiligen Sakramente. Dann gelobte er, täglich die Messe zu hören, für den christlichen Glauben zu streiten, die Kirche und deren Diener gegen ihre Feinde zu vertheidigen, Wittwen, Waisen und Minderjährige bei ihrem Gute zu schützen, ungerechten Krieg zu meiden, für die Befreiung eines jeden Unschuldigen mit dem Schwerte einzutreten, Turniere nur zum Zwecke kriegerischer Uebung zu besuchen, dem römischen Kaiser zu gehorchen, den Staat nicht zu schädigen, dem Reiche keine Lehen zu ent- fremden und tadellos vor Gott und Menschen zu leben. Hatte er das Gelübde abgelegt, so gab ihm ein vornehmer Ritter mit dem Schwerte einen Schlag auf den Hals und nahm ihn damit in die Ritterschaft auf. Dann folgte ein Fest und Turnier, bei welchem der neue Ritter seine Waffenfertigkeit zeigte. Seine Gelübde konnte er wohl nirgends besser erfüllen als in Palästina, daher zogen viele hunderttausend Ritter nach dem heiligen Lande, von denen vielleicht niemals der zehnte Mann zurückkehrte, weniger weil sie dort Lehen erhielten und sich ansiedelten, son- dern weil die meisten ein Opfer des Krieges und des fremden Klimas wurden. Die Johanniter, Tempelherren und Deutschherrcn. In Palästina bildeten sich drei Ritterorden, welche das Ritterthum und Mönchthum mit einander vereinigten, indem sie die Mönchsgelübde der Armuth (d. h. der Entsagung eines Privateigenthums), des Ge- horsams und der Keuschheit, dazu die ritterlichen Gelübde und das des immerwährenden Kampfes gegen die Mohammedaner ablegten; alle drei erkoren die Mutter Gottes zu ihrer Beschützerin. Diese Orden waren die Johanniter oder Hospitaliter, die Tempelritter oder Tempelherren und die Deutschherren. Bereits 1048 hatten Kaufleute aus Amalfi ein Benediktinerkloster und ein Spital (des hl. Johannes) zu Jerusalem gestiftet, in welchem dürftige Pilger Herberge und Pflege fanden. Der klösterliche Verein der Wärter gestaltete sich 1099 zum Orden der Hospitaliter oder Jo- hanniter; derselbe theilte sich in drei Klassen: Priester, Ritter und die- nende Brüder, welche letztere die Kranken pflegten. Der oberste Vor- steher hieß der Großmeister; das Ordenskleid war ein schwarzer Mantel mit weißem Kreuze.
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