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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 120

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
120 Das heilige römische Reich deutscher Nation. rechnet. Sie erklärten, daß sie chm Treue schuldig seien und Treue halten wollten gegen jedermann, nur nicht gegen den König. Nun hatte er keine andere Wahl, als daß er sich seinem Stiefvater unterwarf; dieser setzte ihn mit seinem Freunde Welf gefangen, ließ beide jedoch bald wieder frei. Aber Ernst hatte keine Ruhe; von seinem treuen Freunde, dem Grafen Werner von Kyburg unterstützt, ergriff er aber- mals die Waffen; da ächtete der Kaiser ihn und seinen Genossen, bot aber dem Ernst Verzeihung an, welche dieser verschmähte, weil der Kaiser seinen Freund Werner ausschloß. Die Geächteten hielten sich auf der Burg Falkenstein im Schwarz- wald unweit Schramberg und lebten von Freibeuterei, bis sie von dem Grafen Mangold von Nellenburg, des Kaisers Getreuen, angegriffen wurden; in dem harten Gefechte fiel Herzog Ernst, sein Freund Werner und Graf Mangold, der Anführer der Kaiserlichen (1030). Auch mit den Slaven bekam Konrad zu thun; der Pole Miesko Ii. (Mieczislaw) unternahm 1030 einen verheerenden Einfall in Deutschland, wo er bei den kaum unterworfenen Slaven, die alle noch Heiden wa- ren, Unterstützung fand. Erst nach zweijährigem blutigen Kriege gelang es Konraden, die Polen nicht nur in ihr Land zurückzutreiben, sondern auch wieder zur Anerkennung der deutschen Oberherrlichkeit zu zwingen; den Königstitel, den Miesko geführt hatte, nahm er ihm und beschränkte ihn auf den Herzogstitel. Dagegen trat er Schleswig an Kanut den Großen, den Beherrscher Englands und Dänemarks, ab und machte (1027) die Eider zur Neichsgränze (Eidora germani terminus imperii). Nachdem er 1026 in Mailand die lombardische, in Rom 1027 die kaiserliche Krone empfangen hatte, war Konrad unbestritten der erste Monarch Europas und verfolgte mit ruhiger aber rücksichtsloser Ent- schlossenheit den Plan, die Macht der Großen zu brechen. Seinen un- mündigen Sohn Heinrich machte er zum Herzog von Schwaben, Bayern und Kärnthen, welch letzteres unter Otto Iii. von Bayern getrennt wor- den war, und zum Könige von Burgund. Auf seinem zweiten Zuge nach Italien schritt er in dem Streite der Lehensherren und Vasallen zu Gunsten der letztern ein; er erklärte 1037 alle kleinen Lehen erblich und nur wer durch ein Gericht seiner Standesgenossen eines Verbrechens überwiesen würde, sollte seines Lehens beraubt werden können; dadurch minderte er die Abhängigkeit der Dienstmannen von den Großen bedeu- tend und damit die Gewalt der letztern. Aehnlich verfuhr er bei dem Auf- stande der lombardischen Städte gegen ihre Bischöfe; die Städte waren reich geworden-und sehr volkreich, beherbergten einen zahlreichen Adel innerhalb ihrer Mauern und wollten sich nun die Oberherrlichkeit der Bischöfe nicht mehr in solchem Umfange gefallen lassen, wie sie denselben nach dem Rechte zukam, seitdem die Kaiser ihnen den Grafenbann ein-

2. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 149

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
149 Friedrich l, der Rothbart. sein Sohn Heinrich war ihm zwei Jahre vorangegangen, der andere, Friedrich, noch minderjährig. Dreizehntes Kapitel. Friedrich I-, der Rothbart (1152 — 1190). Die Fürsten hatten nach Konrads Tode nur die Wahl zwischen Heinrich dem Löwen und dem Hohenstaufen Friedrich; sie entschieden sich für den letztern, weil von ihm eine Versöhnung mit dem Welfen zu hoffen war, denn er war mütterlicherseits selbst Welfe und dazu Jugend- freund Heinrichs des Löwen. Wirklich gab er auf einem Reichstage diesem das Herzogthum Sachsen zurück und sprach ihm ebenso Bayern wieder zu. Zur Entschädigung für den Babenberger Heinrich, der um Bayern mit den Welfen lange Krieg geführt hatte, wurde die Markgrafschaft Oester- reich zu einem auch in weiblicher Linie erblichen, den Kur- oder Erz- fürstenthümern gleichgestellten Herzogthum erhoben (1156), dem fast gänzliche Freiheit von allen Leistungen gegen König und Reich bewilligt wurde, weil es als Vorwache Deutschlands und von nicht deutschen Völkern fast ganz umgeben genug zu leisten hatte. Friedrichs Streben war dahin gerichtet, dem Kaiserthume die Macht wieder zu verjüngen, welche Karl der Große und Otto der Große geübt hatten. Wie seine Vorbilder wollte er die kaiserliche Oberherrlichkeit über die Kirche wieder Herstellen, obwohl er weder wie Karl eine be- drängte Kirche zu retten, noch wie Otto ihre gestörte Ordnung wieder herzustellen hatte; dieses Streben mußte ihn zum Bruche mit dem Papste führen und dadurch wurden dem Kaiser die besten Kräfte entfremdet, er selbst geradezu an die Gewalt verwiesen. Er wollte Italien erobern, weil die Weltherrschaft mit dem Namen Rom verbunden schien und die reichen italienischen Städte die ergibigsten Steuern der damaligen Zeit abgeworfen hätten, darum sagte er klagenden Lombarden und Siciliern Hilfe zu, den einen gegen Mailand, den andern gegen ihren König. Wie schwer Italien zu behaupten sei, hatten alle Nachfolger Karls des Großen und namentlich die deutschen Könige erfahren. Friedrich wollte erobern, aber welche Macht stand ihm zu Gebote? Seine schwäbisch-fränkische Hausmacht, die Lehensmannen, welche durch ihre Lehen seinem Hause verpflichtet waren. Diese Macht-war eine starke, konnte aber nicht anhaltend zu auswärtigen Kriegen gebraucht werden, weil die Lehensleute durch mehrjährigen Kriegsdienst verarmen mußten,

3. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 152

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
152 Das heilige römische Reich deutscher Nation. aber oft verfolgt und ausgeplündert wurden, behaupteten die Lombarden das Uebergewicht. Der lombardische Adel wohnte in den Städten, frei- willig oder gezwungen, und begleitete in der Regel die wichtigsten Aem- ter. Besonders hatten die Lombarden die Gelegenheit benutzt, welche ihnen strittige Bischofswahlen darboten; mancher Bischof schenkte ihnen von seinen Hoheitsrechten, damit sie ihn anerkannten, andere verkauften ihnen dieselben, so daß die Städte in der That Republiken waren. Un- ter ihnen waren Genua, Venedig und Pisa stark als Seemächte und reich durch Handel, der sich besonders durch die Kreuzzüge rasch zu großer Ausdehnung entfaltete. Unter den Städten des Binnenlandes war Mai- land die mächtigste; aber auch Pavia, Tortona, Kremona, Krema, Bo- logna, Verona, Vicenza, Komo, Lodi, Treviso, Brescia, Bergamo, Padua und andere waren reich und von einer zahlreichen und streit- baren Bürgerschaft bewohnt. Waren diese Städte einig gewesen, so hätten sie in jener Zeit, wo starke Mauern fast unüberwindlich mach- ten, der ganzen Welt Trotz bieten können; allein sie haderten unaufhör- lich mit einander. Pavia, als die alte longobardischc Königsstadt, wett- eiferte mit dem stärkeren und reicheren Mailaud um den Vorrang, und dieses behandelte die kleineren Städte, welche sich nicht unterordnen woll- ten, mit grausamem Uebermuthe. Die Bürger von Lodi baten den Kai- ser um Schutz gegen Mailand, und dieser schickte den Mailändern ein Schreiben, in welchem er zu ihnen als Kaiser und Herr sprach. Sie aber verspotteten das kaiserliche Siegel, beschimpften die Boten und zer- störten das wehrlose Lodi. Auf seinem Römerzuge konnte der Rothbart nicht Rache nehmen, weil sein Heer zu klein war, doch verheerte er ihr Gebiet bis vor die Thore der Stadt, erstürmte einige Kastelle und strafte die Lombarden für die Tücke, mit der sie ihm überall Nachstel- lungen bereiteten. Nach seiner Rückkehr von dem Römerzuge ehelichte Friedrich Bea- trix, die Erbtochter des Grafen Naynald von Burgund, und vermehrte dadurch seine Hausmacht beträchtlich (1156). 1157 zwang er den Her- zog Boleslaw von Polen zur Huldigung und erhob darauf den böhmi- schen Herzog Wladislaw Ii. für dessen treue Dienste zum König. Im Jahre 1158 endlich zog er gegen Mailand mit einem gewaltigen Heere und umlagerte die Stadt so lange, bis sie sich auf Gnade und Ungnade ergab. Hierauf wurde auf den ronkalischen Feldern bei Piacenza im November großer Reichstag gehalten, damit festgesetzt werde, was dem Kaiser in Italien zustehe. Gelehrte Juristen beriethen nun das römische Recht, und darin fanden sie begreiflich für den Kaiser als den Nach- folger der Cäsaren sehr vieles: alle Belehnungen sotten dem Kaiser ge- hören, die Städte sind ihm Heeresfolge schuldig und zu Naturallieferun- gen an die kaiserlichen Heere verpflichtet; dem Kaiser gehören als Ne-

4. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 190

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
190 Das heilige römische Reich deutscher Nation. ein bis 1154 dauernder Bürgerkrieg England. Heinrich I. hinterließ nämlich nur eine Tochter Mathilde, welche als kinderlose Wittwe Kaiser Heinrichs V. den Grafen Gottfried von Anjou ehelichte, der von seiner Helmzier, einem Ginsterzweige (pianta Aenesta), den zufälligen Bei- namen Plantagenet führte, mit welchem die Geschichte das von ihm stammende stolze Herrschergeschlecht bezeichnet. Nach Heinrichs!. Tod wollte Mathilde die Rechte ihres Sohnes Heinrich geltend machen, ver- mochte aber damit nicht durchzudringen, so lange Stephan I., Graf von Blois und Chartres, lebte, der als Schwager Heinrichs I. den engli- schen Königsthron ansprach und behauptete. Nach seinem Tode (1154) bestieg der Plantagenet Heinrich Ii. ohne Widerstand den Thron; sein väterliches Erbe, Anjou und Maine, hatte er durch seine Vermählung mit der geschiedenen Königin Eleonore (s. oben S. 186) mit Gupenne und Poitou vermehrt, die Normandie hatte er erobert, so daß er noch mächtiger dastand als Wilhelm der Eroberer. Dieser Heinrich H. (1154 bis 1189), ein Zeitgenosse des Kaisers Friedrich I., war diesem in vieler Beziehung ähnlich, doch gewaltthätiger und rücksichtsloser, in seinem Pri- vatleben aber keineswegs so tadellos wie der hochsinnige Hohenstaufe. Auch er gerieth mit dem Papste in Konflikt, indem er 1164 durch die sogenannten Konstitutionen von Klärenden die Rechte der Kirche zu ver- nichten drohte. Diesen Konstitutionen zufolge waren die Geistlichen den königlichen Gerichten gänzlich unterworfen, der König selbst die höchste Instanz; ohne königliche Erlaubniß durfte kein Bischof in das Ausland reisen, kein königlicher Vasall gebannt oder erkommunicirt werden; die Entscheidung, ob ein strittiges Gut weltliches Lehen sei oder der Kirche gehöre, fiel einem Gerichte von zwölf Geschworenen anheim; die Be- sitzungen der Bischöfe sollten als königliche Lehen den weltlichen Baro- nieen gleichgestellt sein, die Einkünfte der erledigten Bisthümer und Ab- teien bis zu ihrer Wiederbesetzung dem Könige zufallen, die Wahlen für dieselbe durch vom Könige ernannte Geistliche in dessen Gegenwart und mit dessen Zustimmung vorgenommen werden und der Gewählte sollte den Lehenseid schwören. Der Erzbischof von Kanterbury, Thomas Decket, trat für die kirchlichen Rechte in die Schranken, wurde aber von dem Könige ans England verbannt (1065) und mehrere hundert unschuldige Verwandte und Freunde desselben, selbst deren Weiber und Kinder, traf dasselbe Schicksal. Durch die Vermittlung des Papstes kam ein Ver- gleich zu Stande, der Erzbischof kehrte (1170) nach England zurück, er- bitterte aber den König neuerdings, als er einige seiner gewaltthätigsten vornehmen Diener mit dem Banne belegte. Im Zorne rief Heinrich Ii. einmal aus: „ist denn unter den Feiglingen, die mein Brot essen, keiner, der mich von dem feindseligen Menschen befreite?" Vier Ritter eilten alsbald fort und ermordeten den Erzbischof mit vielen Streichen an dem

5. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 193

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das Zeitalter der Kreuzzüge. 193 königlichen Gerichtsbarkeit und des königlichen Schatzkammerhofes auf Kriminal- und Regaliensachen; Bestätigung eines höchsten Gerichtshofs in Civilsachen mit festem Sitze in Weftmünster; kein freier Mann darf verhaftet oder in das Gefängniß gesetzt, seines Grundbesitzes beraubt oder sonst gewaltthätig behandelt werden außer durch den Spruch eines aus seinen Standesgenossen zusammengesetzten Gerichts; die alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, Seehäfen und fremden Kaufleute werden bestätigt; im ganzen Reich gilt gleiches Maß und Gewicht; jeder Freie hat die Erlaubniß in Friedenszeiten außer Landes zu gehen und wieder zurückzukehren; Einschränkung der Bedrückungen des Forstgesetzes; die Freiheiten, welche der König seinen Vasallen bewilligt, sollen auch den Vasallen der geistlichen und weltlichen Herren zugestanden werden; eine außerordentliche Befteurung kann nur mit Einwilligung des Parlaments (Reichstags, Landtags) stattfinden. Als dem König die Magna charla abgedrungen war, wurde er fast wahnsinnig vor Zorn und rüstete sich mit dem größten Nachdrucke. Mit seinen Söldnerschaaren bedrängte er seine Gegner in dem neuen Kriege dermaßen, daß sie dem französischen Kronprinzen Ludwig die englische Krone antrugen. Dieser landete wirklich mit einem Heere bei Sandwich (Mai 1216) und hatte auch schon einige Vortheile erfochten, als König Johann im Oktober unvermuthet starb. Nun verließen die mei- sten englischen Barone den französischen Prinzen und huldigten Hein- richen Hi., dem Sohne Johanns, wodurch sich jener genöthigt sah, 1217 wieder nach Frankreich zurückzukehren. (Wie Heinrich Hi. sich mit Lud- wigen Ix. wegen der englischen Besitzungen in Frankreich verglich, ist bereits S. 187 ff. gesagt worden.) Lweiundzrvanzigstes Kapitel. Das Zeitalter der Kreuzzüge. Mit den Kreuzzügen ist die Hauptepoche des Mittelalters vorbei; lnit dem Aufgebot aller Kräfte hat die europäische Christenheit während desselben nach einem Ziele gestrebt, höher und herrlicher, als seitdem je eines den Völkern vorschwebte. Die christlichen Völker des Abend- landes waren geeinigt in der Kirche unter ihrem sichtbaren Oberhaupte, dem Papste, und dieser sollte nicht bloß über den Glauben wachen, die kirchliche Ordnung aufrecht erhalten und durch Befehl, Warnung und Strafe dafür sorgen, daß christliche Sitte und Zucht auch von den Großen Bumüllrr, Gesch. d. Mlttklñlters. 1z

6. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 233

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Steigende Macht Frankreichs. 233 im südlichen Frankreich; er zwang den Fürsten von Montpellier, einen aragonischen Prinzen, ihn als seinen unmittelbaren Lehensherrn anzu- erkennen, und 1313 unterwarf er auch Lyon seiner Herrschaft. Ueber diese wichtige Stadt und die von ihr benannte Grafschaft hatte Fried- rich I. Barbarossa als König von Arelate den Lyoner Erzbischof zu seinem ewigen Statthalter eingesetzt; allein der gänzliche Verfall der kaiserlichen Macht und Streitigkeiten zwischen dem Erzbischöfe mit der Stadt, sowie mit dem Grafen von Forez gaben schon Ludwig Ix. Ge- legenheit die Rolle eines obersten Richters zu übernehmen, und Philipp Iv. erzwang 1313 vom Erzbischof wie von der Stadt die Huldigung mit Waffengewalt. Wie er mit Hilfe des Papstes den Templerorden ver- nichtete, ist bereits (S. 197. 230) erzählt; da andere Monarchen dessen Güter verwandten Orden übergaben, so überließ auch Philipp Iv. den Johannitern das Grundeigenthum des Templerordens, aber erst, nach- dem er auf dasselbe eine ungeheure Schuldenmasse kontrahiert hatte, welche nun die Johanniter als Zugabe mit hinnehmen mußten. Phi- lipp Iv., der durch wiederholte Ausmünzung von schlechtem Gelde meh- rere Aufstände veranlaßt, auch die Juden einigemale gebrandschatzt hatte, starb 1314. Seine Söhne und Nachfolger Ludwig X. (1314—1316), Philipp V. (1316—1322), Karl Iv. (1322—1328) handelten in dem Geiste ihres Vaters; dieser hatte das Parlament als obersten königlichen Gerichts- hof in Paris errichtet und dafür gesorgt, daß Näthe aus den Provinzen, welche deren Rechte kannten, darin saßen; weil hier die Entscheidungen schneller folgten und weniger kosteten, so kamen auch die wichtigsten Pro- zesse vor dieses Tribunal des Königs. Durch die Generalstaaten (die drei Stände) ließ sich der König Steuern bewilligen; die Geistlichkeit verlor ihren Einfluß auf das Parlament immer mehr, und der König bezog von ihr den zehnten Theil der Einkünfte. Ebenso verdrängte er die Münzrechte Anderer, so daß es in Frankreich nur mehr königliches Geld gab. Wie ganz anders stand diese Königsmacht da als in Deutschland! Kein Wunder, daß die Franzosen bereits daran dachten, die Kaiserkrone an sich zu bringen und die vorherrschende Macht in Europa zu werden. Dieses schien um so erreichbarer, weil die Anjous in Neapel, trotz des Verlustes von Sicilien, ihre Herrschaft über Italien immer mehr aus- breiteten und sogar vorübergehend die Krone Ungarns mit der neapo- litanischen vereinigten. Ueberdies beherrschten die Franzosen den Papst und ließen durch ihn den deutschen König bannen, der seine Würde nicht zu behaupten wußte. Vielleicht wäre den Franzosen alles gelungen, wenn nicht 1328 die Hauptlinie der Kapetinger im Mannsstamme er- loschen wäre, wodurch die Krone an das Haus Valois überging, da sie nach dem salischen Gesetze kein Weib erben durfte. Gegen den ersten

7. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 103

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Das byzantinische Reich. Die bilderstürmenden Kaiser. 103 an den Thoren Europas und Asiens. Der griechische Kaiser gebot aber auch über die ganze Kraft seines Reichs und war dabei nicht von dem guten Willen der großen Lehenträger abhängig, wie die meisten abendländischen Herrscher; das Reich besaß eine geregelte Finanzverwaltung, einen Staats- schatz, daher verfügte der Kaiser über regelmäßige Reichseinkünfte und konnte Heere und Flotten ausrüsten und unterhalten. Die Mannschaft wurde zum größten Theil aus Barbaren geworben, -namentlich aus Sla- ven, welche sich im Reiche niedergelassen hatten; die Befehlshaber wa- ren dagegen meistens Griechen, welche oft genug bewiesen, daß die er- erbte römische Kriegskunst noch von keinem andern Volke erreicht war. Die Vertheidigung des Reiches und Konstantinopels wurde besonders durch die Lage am Meere erleichtert, und tüchtige Kaiser richteten deß- wegen auch ihr Hauptaugenmerk auf die Seemacht, indem sie mit Recht glaubten, Konstantinopel könne nicht fallen, so lange es das Meer frei habe. Diese Hauptfestung war damals zugleich der erste Handelsplatz der Welt; sie vermittelte den Verkehr zwischen Europa und Asien, und stand mit dem russischen Novgorod so gut in Verbindung als mit Italien, Frankreich und Deutschland. Auch der alte Gewerbfleiß hatte sich in den Städten erhalten und selbst die Barbaren fanden bald die griechi- schen Fabrikate so unentbehrlich, als heut zu Tage die vielnamigen In- dianer in Amerika und Neger in Afrika die englischen. Handel und Industrie waren deßwegen die Quellen, welche dem Staatsschätze die besten Zuflüsse gaben. Dem Kaiser Heraklius folgten einige unbedeutende Kaiser, bis 717 Leo Iii. der Jsaurier, ein tüchtiger Feldherr, sich des Thrones be- mächtigte. Dieser schlug die Araber zurück, die Konstantinopel ein ganzes Jahr belagerten und dabei 100,000 Mann verloren haben sol- len, stürzte aber das Reich durch sein Verbot der Bilderverehrung in Verwirrung. Dazu sollen den Kaiser politische Rücksichten bewogen haben; der Koran verbietet jede bildliche Darstellung nicht nur Gottes und höherer Wesen, sondern überhaupt alles Lebendigen, daher die Mos- lemin überall gegen die Bilder, namentlich religiöse, wütheten. Zu Leo's Zeit ließ der Chalife Iezid (723) alle Bilder in den Kirchen der eroberten Provinzen zerstören, was den griechischen Kaiser auf den Ge- danken brachte, den mohammedanischen Fanatismus als den gefährlichsten Feind dadurch zu entwaffnen, daß in dem griechischen Reiche selbst alle heiligen Bilder weggeschafft würden. Dem ersten Befehle (726) folgte bald (730) ein noch viel strengerer, der Todesstrafe auf die Beibehal- tung von heiligen Bildern in Kirchen, auf öffentlichen Plätzen und selbst in Privathäusern setzte. Dagegen erhob sich Widerstand von Seite des Volks und der Geistlichen, die Päpste Gregor Ii. und Iii. verwiesen dem Kaiser seine Gewaltthätigkeit sehr strenge, indem sie ihm die katholische

8. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 172

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
172 Das heilige römische Reich deutscher Nation. Städte ihrer Freiheiten zu berauben und den Adel ganz auf seine Seite zu bringen. Er war so wenig als sein Großvater ein Gönner der städtischen Freiheiten, weil seine despotische Natur, welche durch den sara- cenischen Einfluß nicht gemildert werden konnte, widerstrebte; hätte er aber auch den Herren vielleicht nicht gutwillig den Gefallen gethan, so mußte er es, denn Heinrich schickte sich an, in Verbindung mit den Lombarden und mehreren deutschen Fürsten gegen den Vater zu rebellieren. Dieser Junge wollte unabhängig von seinem Vater König in Deutschland sein, während die deutschen Fürsten in Worms neben dem Beschlüsse gegen die Städte sich auch verabredet hatten, wie die königliche Gewalt auf nichts zurückgeführt werden könnte. Allein dies gelang noch nicht; als Friedrich über die Alpen kam, so fand er noch immer so viel Unter- stützung, daß er alle Plane und Ränke für einmal unterdrückte (1235). Er begnadigte Heinrichen, und als derselbe trotzdem feindselig blieb, ließ er ihn gefangen setzen und zuletzt nach Sicilien bringen, wo er 1242 im Gefängniß starb. Seine Söhne folgten ihm schnell in das Grab, die Wittwe, Margaretha von Oesterreich, vermachte ihre königliche Krone zu wohlthätigen Stiftungen; der unglücklichen Frau wartete aber ein noch traurigeres Schicksal. Im Jahre 1235 erließ Friedrich auf dem Reichstage von Mainz den 5. August ein Gesetz: „welcher Sohn seinen Vater von seinem Eigen und Erbe oder von seinem Gut verstoßt oder (wider ihn) brennet oder raubet oder zu seinen Feinden schwört mit Eiden, daß es auf seines Vaters Ehre geht oder auf sein Verderben — bezeuget es sein Vater zu den Heiligen vor dem Richter mit zwei send- baren Mannen, der Sohn soll verlustig sein Eigens und Lehens und fahrenden Gutes." Solche Gesetze brauchte damals Deutschland! Im gleichen Jahre heirathete Friedrich Isabellen von England, erhob den Welfen Otto zum Herzog von Braunschweig und Lüneburg, entfremdete sich aber dadurch die Wittelsbacher, welche bereits die Rheinpfalz ge- erbt hatten und Niedersachsen beanspruchten. Zu Mainz verkündete er auch einen zehnjährigen Landfrieden und eine Reihe von Verordnungen, welche jedem seine herkömmlichen Rechte und Freiheiten wahren sollten. Dieses ging im Grunde bloß gegen die Städte, denen dadurch Bünd- nisse, Aufnahme von Landbewohnern in ihr Bürgerrecht und die Aus- übung der Gerichtsbarkeit verboten wurden, die ein kaiserlicher Vogt er- hielt. In späteren Jahren, als ihn alle Herren verließen, ertheilte Fried- rich den Städten wieder Freiheiten und handelte so gegen seine eige- nen Verordnungen; mehrere seiner Nachfolger begünstigten die eine oder andere Stadt gegen verhaßte Fürsten, im allgemeinen aber folgten die Kaiser dem Beispiele der Hohenstaufen und hielten die- Städte nie- der, während der König von Frankreich sie begünstigte und mit ihrer Hilfe die großen Vasallen demüthigte.

9. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 153

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Streit mit Papst Alexander Iii. Neuer Lombardenkrieg. 153 gaiien: Münze, Zoll, Weg- und Brückengelder, Fischenzen, Salinen, Bergwerke; überdies ernennt derselbe die Magistrate der Städte, wie er will, und diese wohnen in eigenen Pfalzen. So sollten die Lombar- den kaiserliche Unterthanen im vollen Sinne des Wortes werden; ge- lang es Friedrichen, eine derartige Herrschaft zu behaupten, so war es ihm auch möglich, einen wahrhaft kaiserlichen Schatz zu sammeln, und dann konnte er in der That eine Universalmonarchie errichten. Mailand empörte sich jedoch schon im folgenden Jahre, als die neuen Einrichtungen Platz greifen sollten, und zwang die kaiserlichen Abge- ordneten zu eiliger Flucht. Nun erklärte Friedrich Mailand und alle widerspänstigen Städte, in die Acht und zog abermals mit Heeresmacht nach Italien. Krema, das zu Mailand hielt, wurde dem Erdboden gleich gemacht und Mailand umlagert, bis es durch Hungersnoth zur Uebergabe gezwungen wurde. In diesem Kriege wetteiferten Italiener und Deutsche in Grausamkeit gegen einander; der Kaiser z. B. ließ Kriegsgefangene an die Wurfmaschinen binden, damit es die Belagerten nicht wagen sollten, die Maschinen mit ihren Geschossen zu zerstören, aber die Angebundenen riefen ihren Landsleuten, nur zu schießen und nicht auf sie zu sehen. Anderen Gefangenen wurden die Augen ausgestochen und nur einem einzigen ein Auge gelassen, damit er die anderen in die Stadt führen konnte u. dgl. Aber Muth und Rache konnten nicht bestehen gegen die deutsche Uebermacht und die Hungersnoth; barfuß, mit Stricken um den Hals wanderten die Mailänder in das kaiserliche Lager und flehten um Gnade. Der Urtheilsspruch lautete streng, be- sonders auf Antreiben der italienischen Feinde Mailands, der von ihm mißhandelten Städte. Die Stadt sollte bis auf die Kirchen auf den Grund niedergerissen und die Bürger in vier offenen Orten angesiedelt werden (1162). Streit mit Papst Alexander Hl. Neuer Lombardenkrieg. Schon mit Adrian Iv. gerieth der Kaiser in die gespanntesten Ver- hältnisse; denn er bekümmerte sich offenbar um das Wormserkonkordat nicht und besetzte die wichtigsten Bisthümer selbst, und ebenso wenig wollte er ein Recht des Papstes, die Kaiserkrone zu verleihen, anerken- nen. Als der päpstliche Gesandte, Kardinal Roland, darauf beharrte, die Kaiserkrone sei päpstliches benokeium (im Latein des Mittelalters doppelsinnig: Gabe oder Lehen), wollte Otto von Wittelsbach ihm den Kopf spalten, und der Briefwechsel des Kaisers und des Papstes wurde m sehr bitterem Tone geführt. Der Papst beharrte auf seinem Krö- nungsrechte, und in der That war der Papst seit Karl dem Großen Oberherr der Stadt Rom und mußte schon deßwegen ein Wort dabei

10. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 187

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Frankreich von Hugo Kapet bis Ludwig Ix. den Heiligen. 187 regierte, begünstigte gleichfalls die Städte, brachte die Universität Paris zu einer beispiellosen Blüte, scheute aber kein Mittel zur Erweiterung seiner Macht. Er ließ sich zwar ebenfalls zu einem Kreuzzuge bestim- men, kehrte aber bald zurück und griff wortbrüchig die französischen Herrschaften des englischen Königs Richard Löwenherz an; dem Bruder und Nachfolger desselben, dem elenden König Johann, entriß er mit Ausnahme des Erbgutes der Königin Eleonore alle Besitzungen jenseits des Kanals. Dessen Verbündeten, den Kaiser Otto Iv., besiegte Phi- lipp August 1214 bei Bouvines und schickte hierauf eine Expedition unter seinem Sohne Ludwig nach England, deren Zweck nur durch den Tod Johanns vereitelt wurde. Sein Nachfolger Ludwig Viii., der Löwe, herrschte zwar nur von 1223 bis 1226, aber er schlug die Eng- länder kräftig zurück, demüthigte den mächtigen Grafen von Flandern, mischte sich zuletzt in den Albigenserkrieg, nahm 1126 Avignon, das unter die Oberherrschaft des Kaisers gehörte, nöthigte 1229 den Grafen Raymund von Toulouse zum Frieden, in welchem dieser nicht nur den größten Theil seines Landes an die Krone abtreten, sondern auch für den Rest seine Tochter zur Erbin einsetzen mußte, welche mit dem Gra- fen von Poitou, dem Bruder des Königs, vermählt war (dieser Theil der Grafschaft Toulouse fiel 1271 an die Krone); so war demnach die Herrschaft des Königs von Frankreich bis an das Mittelmeer vorgerückt. Bei Ludwigs Viii. Tod war sein Sohn Ludwig Ix. (1226 bis 1270) erst 11 Jahre alt; für ihn führte während seiner Minderjährigkeit seine kluge Mutter, Blanka von Kastilien, die Regentschaft. Damals hätten sich die Großen gerne an das Staatsruder gedrängt, aber Blanka hielt sie davon zurück, und Ludwig Ix. selbst erlaubte denselben keine Art von Huldigung, die irgend den Anschein haben konnte, als bedürfe die Thronfolge zu ihrer Giltigkeit der Anerkennung von Seiten der großen Vasallen; ebenso vermied er bei der Einsetzung königlicher Beamten alles, was den Anschein geben konnte, als sei deren Würde ein Lehen. Den Staatshaushalt ordnete er musterhaft, sein Hofhalt zeigte ebenso wenig Geiz als Verschwendung; durch seine Sorge für die Rechtspflege erwarb er sich dankbare Verehrung seiner Unterthanen, denn er gab treffliche Gesetze (Ltablissement 8t. I^ouis), schritt gegen die Be- stechlichkeit der Richter ein, schuf ein Appellationsgericht, dem er ge- wöhnlich selbst präsidierte, verbot die gerichtlichen Zweikämpfe und ebenso die Privatfehden; er hielt mit der Kirche einen treuen Frieden, obwohl er den königlichen Rechten nicht das mindeste vergab (8anotio prag- matica von 1269). Seine tiefe Religiosität war die Ursache, daß er, obwohl persönlich tapfer und der Kriegführung wohl kundig, den Frie- den so lange aufrecht erhielt, als es ihm nur möglich war. So be- siegte er 1242 an der Charente den König Heinrich Iii. von England,
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TM Hauptwörter (200)200

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