Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
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272
mancher Industrien, so der Textilindustrie (Baumwolle, Seide,
Jute), der chemischen Industrie (Indigo, Chilisalpeter, Ammoniak,
Jod, Farbhölzer usw.), der Lederindustrie (Läute, Felle, Gerb-
stoffe), der Kautschukindustrie, der Industrie der Öle, der Lolz-
und Schnitzindustrie (Elfenbein, Perlmutter, fremde Lölzer),
der Metallindustrie (Zinn); für die Landwirtschaft gewisse
Düngemittel. Zum mindesten 9/10 aller dieser Waren, die ein
Drittel der gesamten Rohstoffeinfuhr ausmachen, kommen aus
dem Seeweg zu uns.
2. Waren, bei denen die Einfuhr, die nur den kleineren
Teil des Gesamtbedarfs deckende inländische Industrie weitaus
übersteigt. Lierher sind zu rechnen die übrigen Rohstoffe der
Textilindustrie (Wolle, Flachs, Lauf), ein Teil der Materialien
für die Lederindustrie (Rindshäute), die Metallindustrie (Kupfer),
oie Ölindustrie (Leinsaat, Ölkuchen), an Genußmitteln Tabak,
an Nahrungsmitteln Fische, für die Landwirtschaft Viehfutter,
Düngemittel. Auch von diesen Waren gehören etwa 9/10 dem
Seehandel an.
3. Eine Mittelstellung nehmen einige Rohstoffe und Lalb-
fabrikate, wie Braunkohlen, Erze, Garne ein, die zur Ergänzung
der heimischen Produktion dienen, im Inland aber- annähernd
in gleichen Mengen erzeugt werden. Liervon darf man rund
2/3 auf den Seeverkehr rechnen.
4. Waren, die lediglich zur Ergänzung der den weitaus
größten Teil des Gesamtbedarfs deckenden Inlandsproduktion
eingeführt werden. Das sind vor allem Nahrungs- und Ge-
nußmittel (Getreide, Fleisch, Eier, Schmalz, Obst), dann lebendes
Vieh und Lolz. Von dieser ganzen Gruppe wird kaum ein
Drittel auf dem Seeweg eingeführt, mehr als zwei Drittel
stammen aus den europäischen Nachbarländern und kommen über
Land zu uns.
Was nun die Ausfuhr betrifft, so tritt auch hier die un-
gemein große Bedeutung des Seeverkehrs hervor:
1. Die Ausfuhr von Rohstoffen und Fabrikaten der Land-
wirtschaft und ihrer Nebengewerbe, die einen Wert von über
500 Millionen ausmacht, geht zu 9/10 über See.
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aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im vorhergegangenen
Jahre bezogen haben, und die nicht im Besitze der bürgerlichen
Ehrenrechte sind. Aktiv dienende Personen des Landheeres und
der Marine sind nicht wahlberechtigt. Zum Abgeordneten ist
jeder Wahlberechtigte wählbar, der mindestens 1 Jahr lang
einem Bundesstaate angehört.
Die Reichstagsabgeordneten erhalten 15 Mk. Diäten pro
Tag und freie Eisenbahnfahrt.
13. Zoll- und Handelswesen.
Art. 33 sagt: „Deutschland bildet ein Zoll- und Äandels-
gebiet, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze. Ausgeschlossen
bleiben die wegen ihrer Lage zur Einschließung in die Zollgrenze
nicht geeigneten einzelnen Gebietsteile." Alle Gegenstände,
welche im freien Verkehr eines Bundesstaates befindlich sind,
können in jedem anderen Bundesstaat eingeführt und dürfen in
letzterem eine Abgabe nur insoweit unterworfen werden, als
daselbst gleichartige inländische Erzeugnisse einer inneren Steuer
unterliegen.
Art. 35. Das Reich ausschließlich hat die Gesetzgebung
über das gesamte Zollwesen, über die Besteuerung des im
Bundesgebiete gewonnenen Salzes und Tabaks, bereiteten Brannt-
weins und Bieres und aus Rüben oder inländischen Erzeug-
nissen dargestellten Zuckers und Sirups, über den gegenseitigen
Schutz der in den einzelnen Bundesstaaten erhobenen Verbrauchs-
abgaben gegen Hinterziehungen, sowie über die Maßregeln,
welche in den Zollausschüssen zur Sicherung der gemeinsamen
Zollgrenze erforderlich sind. In Bayern, Württemberg und
Baden bleibt die Besteuerung des inländischen Branntweins
und Bieres der Landesgesetzgebung vorbehalten. Die Erhebung
und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern bleibt jedem
Bundesstaate innerhalb seines Gebietes überlassen. Der Kaiser
überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens durch
Reichsbeamte. Der Ertrag durch die Zölle und Reichssteuern
Rosenkranz, Präparationsstoffe. 13
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die vom Kaufherrn und Rheder bis zum rußigen Kohlenträger
alle Personen dieses bewegten Schauspiels beseelt — das ist
ein gewaltiges Stück deutscher Arbeit, das jeden mit höchster
Bewunderung erfüllen muß. Längst reicht der offene Strom
nicht mehr aus, die Schiffe zu fassen. Von Jahr zu Jahr
werden neue weite Becken gegraben; die Quaistrecken find Meilen
und Meilen lang. Dicht drängen sich an ihnen die Ozean-
dampfer, die vier- und fünfmastigen Segler."
Im Jahre 1899 belief sich der Wert des deutschen See-
handels in Ein- und Ausfuhr auf 7 Milliarden Mark. Lln-
gefähr die Äälfte geht durch den Lasen von Lamburg. Deutsch-
land besitzt in der Lamburg-Amerikalinie und im Norddeutschen
Lloyd die größten Schiffahrtsgesellschaften der Welt.
1894 betrug der deutsche Seehandel nur 4,9 Millarden; er
stieg also in 5 Jahren um 2100 Millionen Mark. Die Denk-
schrift, die im Jahre 1899 der Novelle zum deutschen Flotten-
gesetz beigegeben war, sagt u. a.: „Der Seehandel ist seit 1894
um 36, der Landhandel um 16 Prozent gestiegen und in stetig
sich steigerndem Tempo wird er zu einem unentbehrlichen
Lieferanten von Rohmaterialien für die deutsche Volksernährung
und Industrie, zum Abnehmer derjenigen fertigen Industrie-
produkte, die die deutsche Volkswirtschaft zur Bezahlung ihres
Bedarfs vom Weltmarkt her an das Ausland absetzen muß!
Die Einfuhr von Rohstoffen und die Ausfuhr von Fabrikaten
hat sich in den letzten Jahren immer mehr entwickelt. 1894 be-
trug die Einfuhr von Rohstoffen 2888 Millionen Mark, 1898
war sie um 32 °/0 auf 3808 Mill. Mk. gestiegen, während sich
die Einfuhr von Fabrikaten nur von 1099 auf 1272 Mill.mk.
steigerte. Die Ausfuhr von Fabrikaten war in derselben Zeit
um 560 Millionen höher geworden, die von Rohstoffen aber
nur um 236.
Lim die Bedeutung des Seeverkehrs zu kennzeichnen, macht
Navalis folgende Gruppen:
1. Waren, die in Deutschland überhaupt nicht erzeugt wer-
den ; dazu gehören die sog. Kolonialwaren (Kaffee, Tee, Reis,
Gewürze usw ), das Petroleum, ferner die wichtigsten Rohstoffe
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Extrahierte Ortsnamen: Lamburg Norddeutschen
Lloyd Deutschland