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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 59

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Erhebung Preuens zur Gromacht durch Friedrich Ii. 59 vor der Einmischung des ihm feindlich gesinnten Rußland mit Georg den Neutrali- . ...... , cm n r! ^ ttsvertrag Neutralltatsvertrag von Westminster (Jb. Januar 17ob) zum vtnt aceeft= Schutze ihrer Staaten gegen das Einrcken fremder Truppen. Durch ""nster 1756. dieses Abkommen fhlte sich Friedrichs seitheriger Bundesgenosse Frank-reich verletzt und ergriff nun. nicht ohne Zutun der mchtigen, vom sterreichischen Gesandten Starhemberg gewonnenen Marquise Pompadour, die ihm lngst entgegengestreckte Hand. Am 1. Mai 1756 schlo es mit sterreich das Verteidigungsbndnis zu Versailles, dem das zum Band,? Krieg mit Preußen hetzende Rußland beitrat. Jeder Verbndete erwartete i-56. im Kriegsfalle Gewinn an Land. Da Friedrich Ii. durch bestochene Beamte in Dresden und Peters-brg und durch Nachrichten aus dem Haag der die bedrohlichen Schritte der drei Staaten genau unterrichtet war und auf zwei in Wien gestellte Anfragen der Truppenbewegungen in Bhmen und Mhren uubefriedi-gende Antworten erhielt, beschlo er, einem etwaigen Angriff zuvorzu-kommen. Er wollte lieber praevenire", als praeveniri" und sich eine Operationsbasis in dem zu sterreich haltenden Sachsen sichern. Verlauf des Krieges. 47. Beginn des Krieges. Verhltniffe der Parteien. Wider Einfall in den Rat seines Bruders Heinrich und des Ministers v. Herzberg begann <Ea*'enll5' Friedrich den Krieg, indem er ohne Kriegserklrung am 29. August 1756 mit 70000 Mann in Sachsen einrckte, am 9. Sept. Dresden besetzte und sich des dortigen Kriegsmaterials sowie des Archivs bemchtigte, um ans dessen Akten der Welt die Berechtigung seines berfalls zu beweisen. Auf eine nur der Form wegen wiederholte Anfrage in Wien, wie er erwartet hatte, abermals abgefertigt, berschritt er auch die Grenze Bh-mens und entfachte so einen Kampf, in welchem Preußen mehr als einmal dem Untergang nahe war. Es war nicht sterreich allein, mit dem er zu kmpfen hatte und Parteien, dank der Ttigkeit Karls von Lothringen war es, wenn auch auf den Krieg nicht vorbereitet, so doch weit besser als frher gerstet , sondern auch Rußland und Frankreich, denen sich bald Schweden und das deutsche Reich zugesellten. Ans feiner Seite standen auer England, das auf den Rat des Ministers William Pitt d. . Hlfsgelder zahlte und ihm den Rcken gegen die Franzosen deckte, Hessen-Kassel, Braunschweig und Sachsen-Gotha. Unterlag er, dann war es um den Staat Preußen geschehen. Der bermacht feiner Gegner, deren Streitkrfte sich auf etwa 450000 Streitkrfte. Mann beliefen, konnte er etwa den dritten Teil entgegenstellen. Aber er hatte den Vorzug des einheitlichen Beschlieens und Handelns und die Mg-lichkeit, sich mit voller Kraft auf den einzelnen Angreifer zu werfen. Dazu kam feine berlegenheit in der Strategie. Whrend seine Gegner, um ^V61' das teure, weil durch Werbung beschaffte und nicht leicht zu ersetzende hrung.

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 202

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
202 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. die fahrende Artillerie 2 Jahre bei der Fahne, 5 bei der Reserve), die # brigen Jahre bei der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots. Alle Wehrpflichtigen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, die nicht dem Heere oder der Marine angehren, bilden im Kriegsfalle den Land-strm. Die Deutsche Flotte entwickelte sich aus der Norddeutschen Flotte, wie diese aus der Preuischen beruhte. Ihren Ausbau verdankt Deutschland der Tatkraft des Kaisers Wilhelm Ii. und der Opferwillig-feit des deutschen Volkes fr die Wahrimg der eignen Interessen im Ausland. Die mchtige Entwicklung des deutschen Handels zum Welt-Handel ntigte zu ihrer planmigen Verstrkung, welche durch mehrere Flottengesetze (1898, 1900, 1906, 1908) geregelt wurde (bis 1917). Reichskriegshfen wurden Wilhelmshaven und Kiel. Wirtschaft- Abgesehen von kleinen zu Freigebieten fr den Durchgangsverkehr Einheit, nach anderen Lndern bestimmten Teilen der Hfen von Hamburg, Bremen, Kuxhaven und Geestemnde bildet Deutschland im ganzen ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet. Die wirtschaftliche Einheit des Reiches zeigt sich sowohl in dem gemeinsamen Post- und Telegraphenwesen als in dem einheitlichen Mnz-, Ma- und Gewichtssystem (seit 1873). Im Reichsgebiet herrscht die Goldwhrung. Aus einem Pfund fein Gold werden 139y2 Goldstcke zu 10 Mark geprgt; Mnzeinheit ist die Mark i zu 100 Pfennigen. Wer noch die Mannigfaltigkeit des ehemaligen Mnz-wefens erlebte, bei welchem in dem einen deutschen Staat Taler. Silber-groschen und Pfennige, in dem andern Gulden, Groschen. Kreuzer, Heller galten, der eigentlich wei nur die Segnung dieser Einheitlichkeit recht zu schtzen. Die Gegenwart geniet dergleichen Wohltaten des Reichs ge-j danken- und danklos. weil sie die Zustnde der Vergangenheit zum grten Teil nicht aus eigner Anschauung kennen gelernt hat. Rechts- Ebenso groe Bedeutung hatte die Schpfung der Rechtseinheit. Emf)eit' die gewaltiger Vorarbeiten bedurfte und daher erst allmhlich zum Ab-schlu kam. Das Strafgesetzbuch bernahm das Reich vom Norddeutschen Bund. Am 1. Oktober 1879 traten die das Gerichtsverfahren (Zivil-und Strafprozeordnung und Konkursordnung) und die Gerichtsverfassung regelnden sog. Reichsjustizgesetze vou 1876/77 in Kraft. Auf Grund der sog. lex Lasker. Gesetz vom 20. Dezember 1873, wurde die Zustndig-feit des Reichs aus das gesamte brgerliche Recht erklrt, welches in dem Brgerlichen Gesetzbuch Kodifikation, d. h. gesetzliche Fassung, erhielt und vom 1. Januar 1900 an zur Anwendung kam, zugleich mit dem Handelsgesetzbuch und den revidierten Reichsjustizgesetzen. Man unter-scheidet Amtsgerichte. Landgerichte und Oberlandesgerichte. Oberste Instanz ist das Reichsgericht in Leipzig; fr Bayern, abgesehen von bestimmten Fllen, das Oberste Landesgericht in Mnchen. Das Oberlandesgericht in Berlin heit Kammergericht. Beim Amtsgericht entscheidet der Einzel-richter der kleinere brgerliche Rechtsstreitigkeiten, z. B. bei Objekten bis

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 5

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Ringen zwischen d. Parlamentarismus u. d. absoluten Knigtum in England. 5 (1628) die Bitte um Recht", um Sicherstellung gegen willkrliche Be-fteuerung und Verhaftung, erhielt auch Versprechungen und schon 1629, nachdem solche, die das Tonnengeld verweigerten, in hohe Strafen genommen waren, seine Entlassung. Elf Jahre regierte der König jetzt ohne Parla- 9fte""s ment. John Eliot, der Wortfhrer der Opposition, starb im Kerker. Gegen Parlament. Puritaner, die in Wort oder Schrift das nach ihrer Ansicht lockere Hof-leben oder die Bischfe getadelt hatten, verhngte die Sternkammer" hrtere Strafen, als sie je die berchtigte spanische Inquisition gegen Schuldige erkannte. Der Groll wuchs, als der König 1634 eine neue nur in Kriegszeiten fr Seestdte zulssige Steuer, das Schiffsgeld, allgemein erhob Schiffsgeid. und die Richter, mehr Diener des Frstenwillens, als der Gerechtigkeit, die Ungehorsamen verurteilten. Der Landedelmann John Hampden wurde wegen seines unbeugsamen Widerstandes vom Volk als Vater des Vater-laudes" geehrt, die gemaregelten puritanischen Sittenprediger als Mrtyrer gefeiert. Eine Menge Unzufriedener zog der den Ozean nach Neu-England, Kolonien in wo sich schon 1620 puritanische Pilgervter angesiedelt hatten. Das eigne amerika. Schicksal lehrte sie gegen andre keine Duldsamkeit. Daher begab sich von Toleranz, dort der Jndependent Roger Williams nach Rhode Island (1636) und grndete die erste konfessionslose Kolonie. Religionsfreiheit wie hier herrschte auch in der Pom katholischen Lord Baltimore (Calvert) gegrndeten Kolonie Maryland (1634) und spter in dem nach dem Quker William Penn genannten Pennsylvanien (1682). Die Einfhrung der hochkirchlichen Liturgie in der Kathedrale zu Edin- schottischer brg, der Baalsdienst", (23. Juli 1637) erregte in Schottland einen less. Aufstand und veranlagte die Erneuerung des alten Covenant von 1580, eines Bundes zum Schutze der wahren Religion", des schottischen Pres-byterianismns. Der Augriff der Schotten ntigte Karl zur Wiederberufung Das kurze eines Parlaments, um von diesem die Mittel zum Kriege zu erhalten ^ariament-(13. April 1640). Da es zuerst Abstellung der Beschwerden verlangte, lste er es nach drei Wochen auf. Der Not gehorchend, berief er noch vor Dasjange Ablauf des Jahres ein neues Parlament, das vom 3. Nov. 1640 an bis von 1653 (bezw. 1660) bestand und daher das lange heit. Er hatte sich 164-1653-mit diesem eine Macht neben sich gestellt, die sich rasch der ihn erhob und sich rgere bergriffe erlaubte, als der König begangen hatte, indem sie zuletzt die vollziehende Gewalt beanspruchte. Mit dem langen Par-lament beginnt die Revolution. 4. Die Resolution (16401649). Im langen Parlament fhrten tatkrftige Männer wie Hampden, John Pym und Oliver Eromwell Wort @tra?foro und Werk. Sie kmpften gegen Gesetzesverletzungen und begingen selbst Hinrichtung, solche. Noch schtzte der Grundsatz, da der König kein Unrecht tun knne, den Trger der Krone davor, zur Verantwortung gezogen zu werden. Deshalb stellte das Unterhaus seinen Ratgeber wegen Hochverrats" unter Anklage und verurteilte Strafford (1641) auf Grund eines eigens be-

6. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 31

1908 -
— 31 mordes verdächtigten, um ihn zur Hinrichtung zu bringen und seiner Güter sich zu bemächtigen; ein schändlicher griechischer Günstling Sullas beschützte sie und sollte dafür durch eineu Teil der Güter belohnt werden. Aus Augst vor dem mächtigen Unhold wagte es kein Rechtsanwalt, den unschuldigen Mann vor Gericht zu vertreten; nur der junge Cicero fand sich bereit, und ihm gelang es, die dichter vou der Unschuld des Angeklagten zu überzeugen. Nun gewann er mit einem Schlage das größte Ansehn. Er vermehrte es später noch, indem er im Aufträge mehrerer sizilischer Städte einen Statthalter, der sie in ganz unglaublicher Weise ausgepreßt hatte, vor Gericht zog, das ihn schuldig sprach und seinen Raub ihm abnahm. Der talentvolle Mann wollte auch als Staatsmann seinem Vaterlande dienen, und obwohl nicht zu den Adelsfamilien gehörig, erlangte er auch den Zutritt zu den kurulischen Ämtern. Im Senat schloss er sich der aristokratischen Partei an, ohne doch ein leidenschaftlicher Vertreter ihrer Anschauungen zu sein. Das zeigte er z. B., als er dazu beitrug, dem Pompejus, den der Senat als Überläufer zur Volkspartei betrachtete, den Oberbefehl in eurem neuen Kriege gegen Mithridates zu verschaffen und zwar mit so gewaltiger Ausrüstung von Kriegs- und Geldmitteln, daß Pompejus als Herr und Schiedsrichter des gesamten Orients auftreten konnte. Kurz darauf erklomm Cicero den Höhepunkt seiner staatsmännischen Laufbahn, indem er für das Jahr 63 63 das Konsulat erhielt. Sein unterlegener Mitbewerber war Catilina, ein Mann vornehmster Herkunft, der zu den Geuoffeu Sullas gehört hatte, hochbegabt, scharfsinnig, beredt wie dieser, aber ebenso ausschweifend und noch weit gewissenloser. Er war bei den Proskriptionen beteiligt gewesen, hatte sich mit ihrer Hilfe ein großes Vermögen auf niedrigste Weise erworben, aber dasselbe bald aufgebraucht und eine gewaltige Schuldenlast auf sich geladen. Das Konsulat erstrebte er, nicht nur um sich von dieser Last zu befreien, sondern um einen allgemeinen Umsturz herbeizuführen, in welchem er und feine Spießgesellen sich bereichern und alle Lüste befriedigen könnten. Denn er war das Haupt aller verdorbenen und verworfenen Bürger, und seine Anhänger sanden sich ebenso in den Scharen der besitzlosen Unzufriedenen, wie unter der liederlichen Jugend der vornehmsten Familien. Es war schon ein großes Verdienst Ciceros, daß er die Wahl Catilinas auch für das nächste Jahr verhinderte. Ein Mordplan gegen Cicero mißglückte, aber die Gefahr für Rom wurde immer größer, da ein Genosse Catilinas ganz offenkundig ein Heer aus alten Kriegern Sullas bildete, um die ruchlosen Pläne seines Meisters durchzuführen. Da entschloß sich Cicero zum Angriff. In einer Senatssitzung hielt er dem Catilina alle seine Untaten vor, zeigte ihm, daß seine Pläne bekannt seien, und verlangte von ihm, daß er die Stadt verlasse. Und wirklich entfernte sich Catilina aus Rom, aber nur, um mit dem bereits gesammelten Heere gegen Rom vorzugehen. In der Stadt blieben seine Vertrauten zurück mit der Weisung, sobald Catilinas

7. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 48

1908 -
48 — gehalten wurde. Das rauhe Klima erforderte aber auch ein Unterkleid, das aus Leinen oder ans Leder gefertigt war und Leib und Beine enganliegend schützte; im Hause wurde es meist nicht angelegt. Der Kopf blieb unbedeckt, das Haar wurde bei vielen Stämmen lang getragen. Alle Geräte, deren der Germane bedurfte, wurden im Hause hergestellt; die Frauen mit ihren Mägden fertigten die Leinen- und Wollstoffe und schnitten und nähten aus ihnen die Kleider. Söhne und Knechte hatten unter Anleitung des Vaters die Arbeit der Zimmerleute und Schmiede zu verrichten; ein Gewerbe zu treiben, galt eines freien Mannes unwürdig; höchstens die Waffenschmiedekunst war davon ausgenommen. Iii. Staatliche Einrichtungen der Germanen. [Jeder Germane gehörte zu einer Sippe, einem Verbände aller verwandten Familien, den der Sippenälteste leitete. Die Sippe gewährte ihren Mitgliedern Schutz; jede Schädigung, die sie erfuhren, und zwar nicht nur an Hab und Gut, sondern auch an Leib und Leben, wurde von ihrer ganzen Sippe übernommen, die von der Sippe des Schädigers Ersatz verlangte. Die beiden Sippenältesten verhandelten dann über die zu leistende Buße, meist eine Anzahl Rinder, welche der Sippe des Beschädigten gezahlt werden mußte; um die Verhandlungen zu vereinfachen, waren in den einzelnen Völkerschaften Bestimmungen über die Ansprüche getroffen, die auf Grund irgendeiner Schädigung erhoben werden konnten, das sogenannte Werg eld. Konnten sich die Sippenältesten nicht einigen, so kam die Sache vor ein Gericht freier Männer, welches dann meist an die Ganversammlnng (s. u.) sich anschloß. War Krieg und Blutrache zwischen zwei Sippen zu befürchten, so kam es vor, daß der Übeltäter, wenn es sich um Totschlag handelte, aus dem Lande verbannt wurde; er ging dann ins Elend (d. i. außer Landes) und lebte am Hofe eines auswärtigen Fürsten. In den Krieg zogen die Angehörigen derselben Sippe gemeinsam, sie bildeten in der Schlacht eine Truppe für sich, und jeder hatte den Ehrgeiz, durch Tapferkeit seiner Sippe Ehre zu machen und das Lob seiner Gefchlechtsgenossen zu erwerben. Jeder Germane gehörte aber auch zu einer Markgenossenschaft und mit ihr zu einem Gau; dieser umfaßte alle die Siedeluugeu freier Männer in einer Landschaft, und ans einer größeren oder kleineren Zahl solcher Gaue setzte sich das Volk zusammen. Die erwachsenen freien Männer eines Gaues bildeten eine staatliche Gemeinschaft; an der Spitze der Verwaltung stand ein auf Zeit gewählter Fürst (= Häuptling), bei dessen Wahl man nicht nur Tüchtigkeit und Erfahrung, sondern auch die Herkunft berücksichtigte; man wählte meist einen Edeling, d. h. einen Mann ans den Familien, die sich von einem der Führer bei der Einwanderung ableiteten und deshalb besondere Ehren genossen. Der Fürst, dem ein Rat der erfahrensten Männer zur Seite stand, verwaltete den Gau nach dem Herkommen und nach dem Willen der

8. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 8

1908 -
— 8 — V. Der Kamps -er beiden öttrgerschasten. (Erste Hälfte 494—445.) An der Vertreibung der Könige und an der Verteidigung Roms hatten die Neubürger oder Plebejer sich ebenso lebhaft beteiligt, wie die Altbürger oder Patrizier. Sie erwarteten also, daß man sie im Genusse der erworbenen Rechte belassen und ihren Beschwerden abhelfen würde. Viele von ihnen waren arm und hatten in den Zeiten der Kriege Schulden aufnehmen müssen, durch welche sie sehr gedrückt wurden. Waren doch die römischen Schuldgesetze so hart, daß es dem Gläubiger freistand, den säumigen Schuldner der Freiheit zu berauben und dessen Kinder in die Sklaverei zu verkaufen. Als die Plebejer sich immer wieder in ihrer Hoffnung getäuscht sahen, daß eine mildere Behandlung eintreten würde, beschlossen sie die Stadt zu verlassen. Mit Weib und Kind begaben sie sich auf einen nahe gelegenen Berg, den Heiligen Berg, um dort eine neue Stadt zu gründen, in der sie allein die Herren sein wollten. Jetzt sahen die Patrizier ein, daß sie nachgeben müßten, wenn nicht die Stadt ganz veröden sollte. In ihrem Aufträge begab sich der Konsul Meueuius Agri'ppa zu deu Plebejern. Er erzählte ihnen eine Fabel: Einst empörten sich die Glieder des Leibes gegen den Magen. Sie warfen ihm vor, daß er in behaglicher Ruhe verzehre, was sie in harter Arbeit ihm zuführen müßten, und so verschworen sie sich, keinen Dienst mehr zu verrichten, der dem Magen Vorteile bringe. Bald wurde der Magen schlaff, aber gleichzeitig ermatteten auch die Glieder, denn sie bekamen nicht mehr Kraft und Saft vom Magen aus zugeführt. So machten sie denn Frieden und stellten den früheren Zuftaud wieder her. „Ihr könnt, o Plebejer", fagte Agrippa, „durch eure Empörung die Patrizier schwer schädigen, aber mindestens ebenso schwer wird der Schaden sein, den ihr euch selbst zufügt." Da kehrte den Plebejern die ruhige Überlegung zurück, und sie versprachen, wieder heimzukehren, wenn man den schweren Drnck der Schuldgesetze mildern und ihnen gestatten wolle, eigene Beamte zu wählen, die ihnen Schutz gewähren könnten. Beides gestand der Senat zu, und so ging der gefährliche 494 Auszug auf deu Heiligen Berg (494) vorüber, ohne die Blüte der Stadt zu schädigen. Er hat sie im Gegenteil gefordert, da nun die neuen plebejischen Beamten, die beiden Volkstribunen, nicht ruhten und nicht rasteten, bis die Vorrechte der Patrizier ganz beseitigt und eine vollständige Verschmelzung beider Bürgerschaften herbeigeführt wurde. [Die Tribunen waren mit ganz besonderen Vorrechten ausgestattet: ihre Person war unantastbar, ihr Haus eine Freistatt für verfolgte Plebejer; jeden angeklagten Plebejer konnten sie vor Gericht vertreten; jeden patrizifchen Beamten, der Plebejern unrecht tat, konnten sie zur Strafe ziehen; schließlich erhielten sie sogar das Recht, den Seuatssitzuugeu beizuwohnen und durch ihren Ruf „Veto" (d. i. ich verbiete es) jeden den Plebejern schädlichen Beschluß zu verhindern. Nach Belieben konnten sie auf dem Forum Ver-

9. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 9

1908 -
— 9 — sammlungen der Plebejer veranstalten, in denen sie den Vorsitz führten, und in denen nach Tribns abgestimmt wurdet Die großen Rechte, welche die Tribunen besaßen und rücksichtslos geltend machten, erregten natürlich die Erbitterung der Patrizier. Als eine große Hungersnot ausbrach und der Senat Getreide ankaufte, um die armen Bürger zu unterstützen, verlangte der sieggekronte Feldherr Coriolänus, daß man die Plebejer nur dann unterstützen solle, wenn sie auf die kurz vorher erlangten Rechte verzichteten und das Volkstribunat abschaffen ließen. Darüber brach gewaltige Entrüstung aus, die Volkstribunen ließen ihn von der plebejischen Volksversammlung zum Tode verurteilen, der Senat konnte ihn nicht schützen und sprach die Verbannung über ihu aus (s. u. Vi). Ein wichtiger Streitpunkt zwischen den beiden Bürgerschaften war die Abfassung eines Gesetzbuches. Das Richteramt war in den Handen der Patrizier; wertn ein Rechtsstreit zwischen einem Patrizier und einem Plebejer verhandelt wurde, behielt meist der erstere recht, und die Plebejer warfen dann dem Richter Parteilichkeit vor, doch konnten sie ihn nicht überführen, weil für die Rechtsprechung keine schriftlichen Gesetze vorlagen. Deshalb verlangten die Tribunen die Abfassung eines Gesetzbuchs. Darauf wollten nun aber die Patrizier durchaus nicht eingehen; sie griffen zu ungesetzlichen Mitteln, um den Beschluß zu verhindern, und beinahe wäre es darüber zum Bürgerkrieg gekommen. Endlich gelang es dem berühmtesten Feldherrn der damaligen Zeit, dem trefflichen Cincinnatus (s. n. Vi), seine Standesgenossen zur Einsicht und zum Nachgeben zu bringen. Zunächst wurde eine Gesandtschaft nach Griechenland geschickt, um die Gesetzgebung der dortigen Staaten zu prüfen, und auf ihren Bericht wurden (451) Dezemvirn (d.i. zehn Männer) gewählt, welche ein Gesetzbuch verfassen sollten. Bis sie mit ihrer Arbeit zu Ende waren, sollten weder Konsuln noch Tribunen gewählt werden, die Dezemvirn sollten inzwischen selbst die Regierung führen. Mit großer Sorgsamkeit verfaßten sie das Zwolftafelgefetz, welches qus ehernen Tafeln ausgestellt wurde und die Grundlage des römischen Rechtes gebildet hat; jeder römische Knabe mußte es auswendig lernen. Aber die große Macht, welche die Dezemvirn ausübten, wurde ihnen so lieb, daß sie nicht daran dachten, sie niederzulegen, als ihre Ausgabe erfüllt war. Besonders der einflußreichste der Dezemvirn, Äppins Claudius, machte sich durch seinen Hochmut mißliebig. Als er einst durchsetzte, daß die schölte Virginia, die Tochter des plebejischen Hauptmanns Virgntius, als seine Sklavin erklärt wurde, und der verzweifelte Vater die Tochter tötete, um sie nicht in die Gewalt des stolzen Patriziers fallen zu lassen, entstand ein Aufruhr. Das Heer, das gerade im Felde stand, rückte, von Virginins geführt, in die Stadt ein und verursachte den Sturz der Dezemvirn (449), die meistens int Kerker endigten. Nun wurden wieder Konsuln in derzentnrien-versammlung, Tribunen in der Versammlung der Plebejer gewählt, und zwischen den beiden Bürgerschaften herrschte eine versöhnliche Stimmung.

10. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 12

1908 -
- 12 — Feldherr konnte er ferner Vaterstadt noch manchen Dienst leisten, denn in den nächsten Jahren war unaufhörlich Krieg zu führen, bald mit den Galliern, bald mit den Etruskern, ja auch mit Volskern und Äqueru wurde noch heftig gekämpft. In allen diesen Kriegen verließen sich die Römer aus die verbündeten Latiner und forderten bei jedem Kriegsfall ihre Hilfe; schon längst behandelten sie dieselben mehr als Untergebene, die sie bevormundeten, denn als gleichstehende Bundesgenossen, und die überwiegende Macht Roms kam oft auch in der hochmütigen Haltung einzelner Bürger gegen die Latiner zum Ausdruck. Deshalb umreit diese von Unmut erfüllt; als nun die Römer wiederum, ohne sie zu befragen, einen gefährlichen Krieg begonnen hatten, kündigten die Latiner den Bundesvertrag und verlangten Aufnahme ins römische Bürgerrecht; einer der beiden Konsuln und die Hälfte des Senats sollten Latiner sein. Diesen Vorschlag betrachteten die Römer als schwere Beleidigung; schnell schlossen sie Frieden mit dem eben von ihnen bekämpften Volke und warfen ihre ganze Kraft auf den Latinerkrieg (340—338). Ihr Feldherr Mäulius Torquatus trug einen entscheidenden Sieg davon, dann wurden die latiuycheu Gaue 338 einzeln besiegt; mit jedem von ihnen schlossen die Römer einen Vertrag, der ihnen die volle Vorherrschaft im Krieg und Frieden sicherte. Vii. Der Kamps der beiden Bürgerschaften. (Zweite Hälfte 445—367.) Nur kurze Zeit herrschte Friede zwischen Patriziern und Plebejern, bald brach der Zwist von neuem aus. Es waren vornehmlich zwei Fragen, welche die Einigkeit hinderten, eine Geldfrage und eine Machtfrage. Die Gemeinde Rom hatte viel Grundbesitz, teils in der nächsten Nähe, teils fern von der Stadt, und dieser wuchs fortwährend durch glückliche Kriege, da die besiegten Städte gezwungen wurden, einen Teil ihrer Feldmark dem Sieger abzutreten. Es war nun in Rom Sitte, diesen Gemeinde-grundbesitz, Äger pnblieus, an Bürger gegen einen ganz geringen Pachtzins zur Nutznießung zu geben; dadurch erhielten diese Bürger Gelegenheit, ihren Wohlstand zu vermehren. Die eigennützigen Patrizier wollten die Plebejer von diesem Vorteile ausschließen; die Plebejer wiederum, geführt von den Volkstribunen, weigerten sich, an Kriegen teilzunehmen, wenn ihnen nicht die Beteiligung an der Verpachtung des Ager pnbliens vorher zugesagt würde. [In dieser Frage ergriff der edle Maulius Capitolinus die Partei der Plebejer; aber feine volksfreundlichen Handlungen zogen ihm den Haß der Patrizier zu, die ihn unter der Anklage, er strebe nach der Königsherrschaft, verurteilen und töten ließen.]
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