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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 202

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
202 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. die fahrende Artillerie 2 Jahre bei der Fahne, 5 bei der Reserve), die # brigen Jahre bei der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots. Alle Wehrpflichtigen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, die nicht dem Heere oder der Marine angehren, bilden im Kriegsfalle den Land-strm. Die Deutsche Flotte entwickelte sich aus der Norddeutschen Flotte, wie diese aus der Preuischen beruhte. Ihren Ausbau verdankt Deutschland der Tatkraft des Kaisers Wilhelm Ii. und der Opferwillig-feit des deutschen Volkes fr die Wahrimg der eignen Interessen im Ausland. Die mchtige Entwicklung des deutschen Handels zum Welt-Handel ntigte zu ihrer planmigen Verstrkung, welche durch mehrere Flottengesetze (1898, 1900, 1906, 1908) geregelt wurde (bis 1917). Reichskriegshfen wurden Wilhelmshaven und Kiel. Wirtschaft- Abgesehen von kleinen zu Freigebieten fr den Durchgangsverkehr Einheit, nach anderen Lndern bestimmten Teilen der Hfen von Hamburg, Bremen, Kuxhaven und Geestemnde bildet Deutschland im ganzen ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet. Die wirtschaftliche Einheit des Reiches zeigt sich sowohl in dem gemeinsamen Post- und Telegraphenwesen als in dem einheitlichen Mnz-, Ma- und Gewichtssystem (seit 1873). Im Reichsgebiet herrscht die Goldwhrung. Aus einem Pfund fein Gold werden 139y2 Goldstcke zu 10 Mark geprgt; Mnzeinheit ist die Mark i zu 100 Pfennigen. Wer noch die Mannigfaltigkeit des ehemaligen Mnz-wefens erlebte, bei welchem in dem einen deutschen Staat Taler. Silber-groschen und Pfennige, in dem andern Gulden, Groschen. Kreuzer, Heller galten, der eigentlich wei nur die Segnung dieser Einheitlichkeit recht zu schtzen. Die Gegenwart geniet dergleichen Wohltaten des Reichs ge-j danken- und danklos. weil sie die Zustnde der Vergangenheit zum grten Teil nicht aus eigner Anschauung kennen gelernt hat. Rechts- Ebenso groe Bedeutung hatte die Schpfung der Rechtseinheit. Emf)eit' die gewaltiger Vorarbeiten bedurfte und daher erst allmhlich zum Ab-schlu kam. Das Strafgesetzbuch bernahm das Reich vom Norddeutschen Bund. Am 1. Oktober 1879 traten die das Gerichtsverfahren (Zivil-und Strafprozeordnung und Konkursordnung) und die Gerichtsverfassung regelnden sog. Reichsjustizgesetze vou 1876/77 in Kraft. Auf Grund der sog. lex Lasker. Gesetz vom 20. Dezember 1873, wurde die Zustndig-feit des Reichs aus das gesamte brgerliche Recht erklrt, welches in dem Brgerlichen Gesetzbuch Kodifikation, d. h. gesetzliche Fassung, erhielt und vom 1. Januar 1900 an zur Anwendung kam, zugleich mit dem Handelsgesetzbuch und den revidierten Reichsjustizgesetzen. Man unter-scheidet Amtsgerichte. Landgerichte und Oberlandesgerichte. Oberste Instanz ist das Reichsgericht in Leipzig; fr Bayern, abgesehen von bestimmten Fllen, das Oberste Landesgericht in Mnchen. Das Oberlandesgericht in Berlin heit Kammergericht. Beim Amtsgericht entscheidet der Einzel-richter der kleinere brgerliche Rechtsstreitigkeiten, z. B. bei Objekten bis

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 168

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
168 Die Zeit des Ringens um Verfassungen :c. ewig ungedelt" als unantastbares Recht. Starb das dnische Knigshaus aus und dies stand bevor, weil der knftige Thronerbe Friedrich keine Nachkommenschaft hatte dann mute voraussichtlich das Band zwischen Holstein und Dnemark und vielleicht das zwischen Holstein und Schles-wig gelst werden. Denn in Dnemark galt auch die weibliche Erbfolge, in den deutschen Landen nur die mnnliche; ob diese oder die weibliche fr Schleswig zu gelten hatte, war zweifelhaft. Die Besorgnis, ganz in dnische Hnde zu geraten und so der alten Gerechtsame verlustig zu gehen, rief sowohl in den Herzogtmern selbst als in ganz Deutschland Eiderdnen.die grte Erregung hervor, weil eine Partei, die sog. Eiderdnen, auf Ausdehnung der dnischen Herrschaft bis zur Eider, also auf Eiuver-leibung Schleswigs drngte. Die Frage nach dem knftigen Geschicke der Herzogtmer gewann somit eine besondere nationale Bedeutung und beschftigte den Bundestag, sofort auch das Vorparlament und den Reichs-tag. Ihre Lsung verzgerte sich wie die der deutschen Frage, gab aber auch zu deren endgltiger Erledigung den Anla. Schon lnger machte sich der nationale Gegensatz in jenen Nord-Marken des Reiches geltend. Als nun König Christian Viii. (1839 1848) in einem Erlasse, dem Offenen Briefe" vom 8. Juli 1846 die Erbfolgefrage fr Schleswig von 1846. im Sinne der Eiderdnen lste und selbst fr Holstein die Integritt des dnischen Gesamtstaates" aufrecht zu erhalten den Willen uerte, erhoben die Bedrohten lauten Widerspruch gegen diese Vergewaltigung und fanden in allen Gauen Deutschlands die entschiedenste Zustimmung, die wie so oft im deutschen Vaterlande im Liede ihren Ausdruck fand, da sie sich nicht in der Tat bewhren durfte. Aus dem Sange Schleswig-Holstein, meernmfchlungen, deutscher Sitte hohe Wacht" (v. M. F. Chemnitz verfat, von Bellmann vertont) klang, was das Volk fr die Brder empfand und fr sich erharrte, Freiheit. Schlcswi!,- Nach Christians Viii. Tode (20. Januar 1848) vollzog sein Nach-fotger Friedrich Vii. (18481863) durch Erla einer Gesamtstaats-1848 bis Verfassung die Einverleibung Schleswigs in das Knigreich Dnemark 1850. (22. Mrz 1848), worauf die Stnde der Herzogtmer eine selbstndige Verfassung erlangten und eine provisorische Regierung" von fnf Mn-nern der deutschen Partei Preußen um Hilfe gegen die Unterdrckung durch Dnemark bat und zugleich erklrte, sich mit aller Kraft den Ein-heits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands anschlieen" zu wollen. Obgleich den bedrohten Brdern von allen Seiten Freiwillige zu-strmten, unterlagen sie doch den besser gefhrten und militrisch ausge-bildeten Dnen. Preuische Truppen unter Wrangel eroberten die alte Landwehr, das von der Schlei hinter der Eider sich bis zur Treene er-^des Dane-streckende Danewerk, und befreiten Schleswig, verfolgten aber den Sieg ^ Werks nicht vllig, wiewohl sie Jtland besetzten. Nach neuen Kmpfen bewog die drohende Haltung des Auslands Preußen zur Annahme des Waffen-

3. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 48

1908 -
48 — gehalten wurde. Das rauhe Klima erforderte aber auch ein Unterkleid, das aus Leinen oder ans Leder gefertigt war und Leib und Beine enganliegend schützte; im Hause wurde es meist nicht angelegt. Der Kopf blieb unbedeckt, das Haar wurde bei vielen Stämmen lang getragen. Alle Geräte, deren der Germane bedurfte, wurden im Hause hergestellt; die Frauen mit ihren Mägden fertigten die Leinen- und Wollstoffe und schnitten und nähten aus ihnen die Kleider. Söhne und Knechte hatten unter Anleitung des Vaters die Arbeit der Zimmerleute und Schmiede zu verrichten; ein Gewerbe zu treiben, galt eines freien Mannes unwürdig; höchstens die Waffenschmiedekunst war davon ausgenommen. Iii. Staatliche Einrichtungen der Germanen. [Jeder Germane gehörte zu einer Sippe, einem Verbände aller verwandten Familien, den der Sippenälteste leitete. Die Sippe gewährte ihren Mitgliedern Schutz; jede Schädigung, die sie erfuhren, und zwar nicht nur an Hab und Gut, sondern auch an Leib und Leben, wurde von ihrer ganzen Sippe übernommen, die von der Sippe des Schädigers Ersatz verlangte. Die beiden Sippenältesten verhandelten dann über die zu leistende Buße, meist eine Anzahl Rinder, welche der Sippe des Beschädigten gezahlt werden mußte; um die Verhandlungen zu vereinfachen, waren in den einzelnen Völkerschaften Bestimmungen über die Ansprüche getroffen, die auf Grund irgendeiner Schädigung erhoben werden konnten, das sogenannte Werg eld. Konnten sich die Sippenältesten nicht einigen, so kam die Sache vor ein Gericht freier Männer, welches dann meist an die Ganversammlnng (s. u.) sich anschloß. War Krieg und Blutrache zwischen zwei Sippen zu befürchten, so kam es vor, daß der Übeltäter, wenn es sich um Totschlag handelte, aus dem Lande verbannt wurde; er ging dann ins Elend (d. i. außer Landes) und lebte am Hofe eines auswärtigen Fürsten. In den Krieg zogen die Angehörigen derselben Sippe gemeinsam, sie bildeten in der Schlacht eine Truppe für sich, und jeder hatte den Ehrgeiz, durch Tapferkeit seiner Sippe Ehre zu machen und das Lob seiner Gefchlechtsgenossen zu erwerben. Jeder Germane gehörte aber auch zu einer Markgenossenschaft und mit ihr zu einem Gau; dieser umfaßte alle die Siedeluugeu freier Männer in einer Landschaft, und ans einer größeren oder kleineren Zahl solcher Gaue setzte sich das Volk zusammen. Die erwachsenen freien Männer eines Gaues bildeten eine staatliche Gemeinschaft; an der Spitze der Verwaltung stand ein auf Zeit gewählter Fürst (= Häuptling), bei dessen Wahl man nicht nur Tüchtigkeit und Erfahrung, sondern auch die Herkunft berücksichtigte; man wählte meist einen Edeling, d. h. einen Mann ans den Familien, die sich von einem der Führer bei der Einwanderung ableiteten und deshalb besondere Ehren genossen. Der Fürst, dem ein Rat der erfahrensten Männer zur Seite stand, verwaltete den Gau nach dem Herkommen und nach dem Willen der

4. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 24

1908 -
24 — gingen zugrunde: wen das Schwert verschonte, der ward als Sklave verkauft. Eine Feuersbrunst, die siebzehn Tage wütete, venichtete die große Stadt mit allen ihren Prachtgebäuden, und über ihre Trümmer wurde der Pflug geführt (146). Ju Rom herrschte gewaltiger Jubel über den Untergang der Erbfeindin; auch dem jüngeren Scipio wurde der Ehrenname Afrikanus beigelegt. In demselben Jahre bemächtigten sich die Römer der großen Handelsstadt Kornith und ließen auch diese Nebenbuhlerin in Schutt und Asche legen. 133—121] Xiii. Die dei-en Gracchen. (133—121.) [Seitdem Patrizier und Plebejer sich verschmolzen hatten, war die Regierung des Staates in den Händen des Adels (Optimalen, Aristokraten), einer Anzahl von Familien, die zum kleineren Teile patrizischer, zum größeren Teile plebejischer Herkunft waren. Sie besetzten mit ihren Söhnen die kurulischen Ämter (s. o. Vii) und füllten infolgedessen den Senat. Diese Ämter wareu Ehrenämter ohne Gehalt, ja sie forderten zum Teil noch große Ausgaben, aber die Entschädigung dafür trat ein, wenn die Prätur oder das Konsulat vorüber war. Dann erhielt der Adlige als Proprätor oder Prokonsul die Verwaltung einer Provinz, und damit war ihm die Gelegenheit geboten, auf Kosten der Provinzialen ein großes Vermögen zu erwerben, das seiner Familie zugute kam. Die reichen Adelsfamilien errichteten in Rom prunkvolle Paläste und kauften sich in Italien Fürstentümer zusammen. Die kleineu freien Gutsbesitzer, welche durch die vielen Kriege verschuldet waren, konnten ihren Besitz nicht behaupten und mußten ihn den Adligen billig verkaufen. Sie zogen meistens in die Stadt Rom, wo sie bald in bedrängte Lage kamen. Die großen Güter der Adligen aber wurden durch Tausende von Sklaven bebaut, mit denen damals ein lebhafter Handel (Sklavenhandel) betrieben wurde. Diese Veränderungen hatten üble Folgen für den ganzen Staat. Die meisten Bürger waren besitzlos (Proletarier) und waren darauf angewiesen, durch die Gunst der Adligen allerhand Vorteile zu erhalten; sie sanken daher zu einer trägen und schmeichlerischen Masse herab. Andrerseits aber hatten sie in den Volksversammlungen die wichtigsten Angelegenheiten des Staates zu entscheiden und die kurulischen Ämter zu besetzen; hierin handelten sie nur dann nach dem Willen der Adligen, wenn sie Vorteile erhielten; sie wurden bestechlich und stellten das Wohl des Staates hinter dem eigenen Nutzen zurück. Und gerade fo handelte der Adel selbst; was ihm Nutzen brachte, und nicht, was das Staatswohl erforderte, wurde von ihm erstrebt. Noch immer gingen aus ihm einzelne hochgesinnte Männer hervor, die im Sinne der großen Ahnen handelten und im Dienste des Staates Großes leisteten, aber die meisten jungen Adligen waren verderbt, unsittlich und un-

5. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 49

1908 -
— 49 — freien Männer, bte zu bestimmten Zeiten (Vollmond oder Neumond) jährlich mehrmals zur Gauversammlung oder dem Gauthing zusammentraten. Hauptsächlich galten die Beratungen dem Ausgleich von Zwistigkeiten zwischen den Markgenossenschaften und den Sippen.] Große Bedeutung hatte die Volksversammlung oder der Volksthing, der seltener stattfand. Sein Schauplatz war ein geweihter Platz, die Malstatt oder Thingstätte, meist ein Hügel, der möglichst in der Mitte des Volksgebietes lag. Hier versammelten sich an festgesetzten Tagen die freien Männer des ganzes Volkes zu einer Heeresversammlung; man kam bewaffnet, die Versammlung stand unter dem Schutze des Kriegsgottes, und durch Waffenklang wurde abgestimmt (s. u.). Wenn die Heerschau vorüber war, kamen die Vergehn gegen die Kriegsgesetze zur Beratung und Aburteilung: Feigheit, Flucht, Verrat, Selbstverstümmelung — den Verurteilten traf unweigerlich der Tod. Hier wurde auch die Ergänzung der Heeresgemeinde durch die feierliche Aufnahme der waffenfähigen Jünglinge, die (Schwertleite, vollzogen. Wenn ein erfahrener Krieger die Bürgschaft dafür übernommen hatte, daß der junge Mann in den Waffen hinreichend geübt und mannhafter Gesinnung sei, ward dieser hereingeführt, und unter beit Beifallsrufen der Versammelten umgürtete ihn der eigene Vater ober der Sippenälteste oder ein Häuptling mit dem Schwerte; nun galt er als erwachsen, durste die Waffen tragen und ant Thing teilnehmen und wurde tnt Kriegsfall zum Heere aufgeboten. Die Regierung, ein Ausschuß der Gaufürsten, berichtete dann über die Beziehungen zu den Nachbarvölkern und machte allerhand Vorschläge über Kriegs- und Friedensfragen. Jeder konnte dazu das Wort ergreifen; die Zuhörer drückten ihren Beifall durch Klirren mit den Waffen, ihr Mißfallen durch Murren aus. Ant Schluffe fanden Wahlen statt; man wählte die Fürsten der einzelnen Gaue, aus ihnen den Regiernngsausschuß und im Kriegsfall den Herzog; für dieses Amt fiel die Wahl auf den kriegserfahrensten und tapfersten Mann des ganzen Volkes, seine Abstammung kam nicht in Frage. sanders dagegen bei der Königswahl, denn in schweren Zeiten Pflegte man einem einzigen Manne die Führung des Volkes anzuvertrauen; bei dieser Wahl war man an ein bestimmtes Geschlecht gebunden, das der Sage nach von den Göttern stammte. Bei den Ostgermanen hatten die meisten Völker Könige; trotzbent war die eigentliche Herrschaft bei der Gesamtheit der freien Männer, die ihren Willen im Thing äußerten; die Verfassung hatte also ein republikanisches Gepräge.] Jebes Volk hatte sich gegen die Nachbarvölker durch einen meilenbreiten Walb abgegrenzt, den Markwalb, durch den nur wenige Psabe führten, und biefe wurden durch die waffenfähigen Jünglinge fcharf bewacht. Zwischen den Völkern wurden häufig Kriege geführt. Tann rückten die Heere in Schlachtordnung gegeneinander. Die Angehörigen einer Sippe standen beisammen und zwar in keilförmiger Anordnung, einen Vorkämpfer an der Spitze. Die Sippenverwandten erkannten sich an demselben bunten Vogel, Geschichtsleitfaden für Quinta. 2. Aufl. 4

6. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 50

1908 -
— 50 — Zeichen, mit dem ihre Schilde geschmückt waren. Waffen waren der Ger oder Wurfspeer, der aber auch zum Nahkampf gebraucht werden konnte, und das Schwert. Im Kampfe hatten die Germanen den Oberkörper meist entblößt. Weiber und Kinder waren in der Nähe und sahen dem Kampfe zu, wodurch die Tapferkeit der Männer noch erhöht wurde. Die Frauen verbanden die Verwundeten und brachten sogar Speise und Waffen den Männern ins Treffen, ja, wenn die Schlachtreihe zu wanken begann, stürmten sie selbst zwischen die Kämpfenden und veranlaßten so die Ihrigen zur Aufbietung der letzten Kraft, denn jeder wollte sein Weib vor der Schmach der Gefangenschaft schützen. [Eigenartig war die Einrichtung der Gefolgfchaft. Bei einem Häuptling, der durch Besitz und kriegerische Leistungen angesehen war, fanden sich wehrhafte Männer zusammen, die seine Gastfreundschaft in Anspruch nahmen und ihm ihre Dienste anboten. Sie nannten ihn Herr (d.h. der Vornehmere) und bildeten sein Gesolge oder Gesinde. Zwischen dem Herrn und dem Gefolge herrschte das Verhältnis der Treue. Die Gefolgsleute lebten auf Kosten des Herrn, an dessen Tafel sie schmausten, und der sein letztes Stück Brot mit ihnen zu teilen hatte. In Friedenszeiten übernahmen sie einige Dienste in Haus und Hof, die sich mit der Ehre eines freien Mannes vertrugen, z. B. die Sorge für die Rosse, für die Jagdhunde, den Empfang und die Versorgung der Gäste, und sie erhielten als Dank ab und zu ein Geschenk an Waffen oder an Kleidung. Im Kriege aber scharten sie sich um ihren Herrn, halfen ihm zum Siege und schützten ihn in Gefahr; wenn der Herr fiel, durfte keiner seiner Gefolgsleute ihn überleben. Häuptlinge mit starkem und kriegstüchtigem Gefolge waren weithin angesehen; durch große Geschenke warben fremde Völker um ihre Bundesgenoffeuschaft.^ Iv. Götterglaube ver Germanen. Wie die Griechen erkannten auch die Germanen in den segenspendenden und verderbenbringenden Naturgewalten das Wirken einzelner Gottheiten, die sie sich als menschliche Persönlichkeiten vorstellten, nur gewaltiger und mächtiger als die Menschen. Entsprechend der rauhen und unfreundlichen Natur ihres Landes, verliehen sie ihren Göttern einen ernsten Zug, der von dem fröhlichen Treiben der griechischen Olympier abstach. Auch hielten sie es mit der Erhabenheit der Götter nicht vereinbar, Bilder von ihnen anzufertigen oder ihnen Tempel zu bauen, zwischen deren engen Wänden sie hausen sollten. Man nahm an, daß sie sich in tiefen Wäldern oder auf Bergeshöhen aufhielten; hierher kam man, um sie in Ehrfurcht zu verehren und ihnen Opfer darzubringen: Brot, Met, Fleisch von Opfertieren, gefangene Feinde. Aber auch bei jeder Vereinigung wurde dem einen oder dem andern Gotte geopfert, und jeder Hausvater flehte bei allen wichtigen Angelegenheiten um die Hilfe von Göttern, die er durch Opfer gnädig zu stimmen suchte.

7. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 13

1908 -
— 13 Auch verlangten die Plebejer Zulassung zu den hohen Staatsämtern, den kurulischen Ämtern, deren Inhaber nach löblich geführtem Amtsjahr auf Lebenszeit in den Senat aufgenommen wurden. Diesem Verlangen setzten die Patrizier den äußersten Widerstand entgegen. Nachdem der Streit um diese zwei Fragen schon Jahrzehnte gedauert hatte, brachten die Volkstribnnen Liunius und Sextins (376) einen Gesetzvorschlag ein, der beide Streitpunkte im Sinne der Plebejer entschied; als dritten Punkt fügten sie eine Ausnahmemaßregel zur Beseitigung der drückenden Schuldlasten hinzu. Die Patrizier verhinderten die Annahme dieser Vorschläge; aber die Plebejer wählten jedes Jahr die beiden Volkstribunen wieder, und diese erneuerten Jahr um Jahr ihre Vorschläge. Durch solche Zähigkeit wurden die Patrizier endlich nachgiebig gemacht, und so erhielten die Vorschläge Gesetzeskraft (367). Der Volkstribun Sextius wurde 367 der erste plebejische Konsul; von nun an war stets einer der beiden Konsuln Patrizier, der andere Plebejer. [svon dem Ager pnblicus durfte kein Römer mehr als 500 Morgen in Pacht erhalten; das nunmehr verfügbare Gemeindeland wurde an Plebejer verpachtet. Wie das Konsulat, so wurden auch die übrigen knrnüschen Ämter, z. B. das Amt der Oberrichter, die Prätür, von den Plebejern erobert. Im Alleinbesitze der Patrizier blieben einige Priesterämter, im Alleinbesitze der Plebejer das Volkstribnnat.^ Viii. Dil Unterwerfung Italiens. (Zweite Hälfte 338—270.) Während die Römer ihre Nachbarn, die Volsker, Umbrer, Etrusker und schließlich auch die Latiuer, unterwarfen, hatte das jugendfrische Göbirgs-volk der Samnlter angefangen die Völker Süditaliens von sich abhängig zu machen. Diese suchten durch Bündnisse mit Rom sich zu sichern, und so kam es zu der Entscheidung der Frage, ob Römer oder Samniter die Vorherrschaft über Italien ausüben sollten. In den drei Samniterkriegen wurde diese Frage zugunsten der Römer gelöst. Der erste Samniterkrieg danerte nur kurze Zeit; die Römer schlossen eilig Frieden, um sich auf die Latiner werfen zu köuueu (s. o. Vi). Im zweiten Samniterkriege gerieten die Römer mehrmals in ernste Gefahr, besonders gefährlich war für sie die Einschließung ihres ganzen Heeres samt den beiden Konsuln in den Kandinischen Engpässen (321). Der 321 samnitische Feldherr Pontius hatte so geschickt seine Maßnahmen getroffen, daß für die Römer kein Ausweg blieb und sie gezwungen waren, ihre Ergebung anzubieten. Da die samuitischen Führer sich über die Bedingungen nicht einigen konnten, schickte Pontius einen Boten an seinen hochbetagten Vater mit der Bitte, ihnen zu raten. Die Antwort lautete: „Tötet alle Römer bis auf den letzten Mann!" So blutige Handlungsweise widerstrebte

8. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 69

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Friedrich Wilhelm I. 1713—1740. 69 Friedrich I. keinen Nutzen hatte ziehen sönnen, weil er sein ganzes Heer den Verbündeten des Kaisers überlassen hatte. Friedrich Wilhelm I. aber suchte alsbald Vorteile aus ihm für sein Land zu ziehen. Ter nordische Krieg, 1700—1721. 1700-1721 Der Zar Peter von Rußland, der König von Polen und Kurfürst von Sachsen August Ii. und der König Friedrich Iy. von Dänemark hatten sich verbündet, um das schwedische Reich, wo der junge und scheinbar unfähige König Karl Xii. den Thron bestiegen hatte, durch Eroberung seiner Nebenländer seiner Machtstellung im Norden zu berauben. Aber Karl Xii. erwies sich unerwartet als ein furchtbarer Gegner. Durch eine kühne Landung auf Seeland zwang er zuerst die Dänen zum Frieden. Dann wandte er sich gegen die Russen und schlug sie bei Narwal) Anstatt aber den Sieg auszunutzen und seinen gefährlichsten Gegner, den Zaren Peter, niederzuwerfen, drang er in Polen ein, ließ den König August absetzen und an seine Stelle Stanislaus Leszczpnski wählen und verfolgte August bis nach Sachsen. Im Frieden zu Altranstädts 1706 zwang i7oe er ihn, auf den polnischen Thron zu verzichten. Inzwischen hatte Zar Peter sich in den schwedischen Besitzungen am finnischen Meerbusen festgesetzt und 1703 an der Newa St. Peters- hob bürg gegründet. Nach der Rückkehr aus Sachsen marschierte Karl Xii. auf Moskau, ließ sich aber durch die Vorspiegelungen des Kosaken-hetmans Mazeppa zu einem abenteuerlichen Zuge in das südliche Rußland bewegen. Hier verlor er jedoch in der Schlacht bei Pul-tanrn3) 1709 sein ganzes Heer und floh dann nach der Türkei, um die 1709 hohe Pforte zu einem Kriege gegen die Russen zu bewegen. Seine Absicht gelang ihm zwar, doch schlossen die Türken ohne ihn einen günstigen Frieden. Trotzdem blieb Karl fünf Jahre in der Türkei in der vergeblichen Hoffnung auf ein neues Bündnis mit dem Sultan. Während der langen Abwesenheit Karls Xii. in der Türkei hatten sich seine Feinde aufs neue gegen Schweden erhoben. Stanislaus Leszczpnski war aus Polen vertrieben, und russische und sächsische Truppen waren sogar in Pommern eingerückt. Um den Krieg vom Reiche fern zu halten, wußte Friedrich Wilhelm die Russen dazu zu bewegen, ihm das soeben genommene Stettin einzuräumen. Dagegen verpflichtete er sich zu verhindern, daß die Verbündeten durch die Schweden von Pommern ans angegriffen würden. Da erschien Karl Xii. unerwartet, aus der Türkei zurückkehrend, in Stralsund und verlangte die Räumung von Stettin. Dadurch zwang er auch Friedrich Wilhelm 1) Narwa liegt an der Narowa, nicht weit von ihrer Mündung in den finnischen Meerbusen. 2) Altranstädt liegt nahe bei Leipzig. 3) Pultawa liegt in der südöstlichen Ukraine.

9. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 159

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Ter deutsch - franz. Krieg And die Aufrichtung des Deutschen Reiches, 1870 —1871. 159 Vereins (1874) wesentlich bei sowie durch die allgemeinere Einführung der Telegraphiex) und des Fernsprechers. Einheitliches Recht. Mit der staatlichen Einigung des deutschen Vaterlandes erwachte auch der Wunsch nach einem einheitlichen Recht. An Stelle der verschiedenartigen Gesetze der einzelnen Länder und Provinzen ist für ganz Deutschland ein Deutsches Strafgesetzbuch bereits eingeführt, ein Bürgerliches Gesetzbuch ist wenigstens im Entwurf schon fertig gestellt. Einheitlich ist jetzt auch die Prozeßordnung und die Gerichtsverfassung (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und als höchste Instanz das Reichsgericht zu Leipzig). Strafsachen werden entschieden bei den Amtsgerichten durch die Schöffengerichte, bei den Landgerichten durch die Strafkammern und die Schwurgerichte. Verwaltung. Um die Selbstverwaltung auch auf das platte Land auszudehnen, wurden in Preußen die Kreis- und Provinzialordnung gegeben. Neben den Landrat traten der Kreistag und dev Kreisausschuß; die einzelnen Kreise wurden wieder zu einem Provinziallandtage zusammengefaßt, in den jeder Kreis nach seiner Größe seine Abgeordneten entsendet. An die Spitze derselben trat der Landeshauptmann (der Landesdirektor) und ein Provinzialausschuß. — In ähnlicher Weise wurde dem Regierungspräsidenten ein Bezirksausschuß beigeordnet. Sorge für die Arbeiter. Bei dem gewaltigen Aufschwungs den die Industrie nahm, hatte sich die Zahl der Arbeiter besonders in den Fabriken außerordentlich vermehrt. Dabei ging der Handwerkerstand immer mehr zurück; die Handwerker wurden teilweise Lohnarbeiter, die fortwährend Lohnerhöhungen forderten und durch Vertragsbruch (Streiken) vielfach durchsetzten. Nach den Lehren der Sozialdemokratie verlangen die Arbeiter, der vierte Stand, gleichen Anteil am Gewinne und wollen den Staat vollständig in die Gewalt der Massen, bringen und von Grund aus nach den Lehren der Sozialdemokratie umgestalten, so daß jeder Besitz Eigentum des Staates sein solle. Religion, Ehe und Vaterlandsliebe werden als Stützen des Staates-verworfen. Um diesen, die ganze gesellschaftliche Ordnung gefährdenden, Bestrebungen den Boden zu entziehen, wandte Wilhelm I. trotz mehrfacher Mordversuche auf sein Leben seine Fürsorge auch den Arbeitern zu und suchte ihre berechtigten Klagen über ungesunde Arbeitsräume in den Fabriken, frühes Siechtum durch Ausbeutung der Arbeitskraft, bitterste Armut im Alter zu beseitigen. Daher wurden die Frauen- und Kinderarbeit eingeschränkt und Fabrikinspektoren zur Beaufsichtigung der Fabriken eingesetzt. Durch das „Arbeiter-Krankenverficherungs-gesetz" vom Jahre 1883 sind die Arbeiter gezwungen, sich zu ver- 1) Der elektrische Telegraph wurde 1833 zum ersten Male praktisch in Anwendung gebracht. 1866 wurde das erste transatlantische Kabel von Irland nach Neu-Fundlaud gelegt.

10. Kreis Büdingen - S. 2

1914 - Gießen : Roth
2 Heimatkunde des Erzherzogtums Hessen. Nr. 10. Seine Lage und Begrenzung. Der Xreis Büdingen breitet sich im Südosten der Provinz Gberhessen zwischen den Tälern der Bracht und Gründau einerseits und dem Horloff- tale anderseits aus. Nur wenige Ortschaften auf dem rechten Horloffufer gehören hierher. Im Osten bildet die Bracht für kurze strecken die Scheide Zwischen hessischem und preußischem Gebiet, sonst fehlt jede natürliche Ve- grenzung.*) Die Landschaft. von Gelnhausen zieht sich ein Waldstreifen in nordwestlicher Dichtung über Berg und Tal, der mitunter eine Breite von 1 2 Stunden einnimmt. Tief eingeschnitten sind hier die Täler, rasch der Lauf der Bäche, in der !^e- gel von schmalen Wiesenstreifen umsäumt. Die Buche bildet den Haupt- bestandteil der weit ausgedehnten Waldungen. Diese Waldzone teilt den ganzen Kreis in zwei ungleiche Teile, von denen der größere, südwestlich gelegene, allmählich verflachend sich dem Maintal und der Wetterau zu- senkt, während der kleinere, nordöstlich gelegene, mehr gebirgiger Natur ist. Ersterer wird vom Volke als „Wetterau", letzterer als „Vogelsberg" bezeichnet. Hlle Ortschaften dieser Wetterau liegen in einer höhe von wem- ger als 200 m, diejenigen des Vogelsberges liegen höher als 200 m über dem Meeresspiegel, so daß man die Waldzone auch als 200 Metergrenze bezeichnen kann.. Zwar finden sich in dem tiefer gelegenen Teile zu feiten der Flüßchen auch noch einige ganz ansehnliche Höhenrücken, und hie und da erheben sich noch steile Vasaltkuppen, wie der^ Ronneburger Wald, der Graue stein, die Harbeck, der Vüöelsheimer Wald, die Glauburg und das Enzheimer Aopfchen, von denen man bei klarem Wetter herrliche 5lus- sichten genießt. .Kber doch ist der ganze Tharakter der Landschaft, die Boden- art, wie auch die ganze bäuerliche Betriebsweise hier in dem klimatisch mehr bevorzugten Teile wesentlich anders als im Nordosten des Kreises. Dort an den hängen der mächtigen Gebirgsrücken, wo die ^eldbereinigung bis jetzt noch keinen Eingang gefunden, hat sich der alte Tharakter der Gebirgslandschaft unverfälscht erhalten. Langgestreckt ziehen sich zwischen den einzelnen Grundstücken die Dorn- und haselnußhecken hin, den gefie- derten Sängern der Natur reichlich Nistgelegenheit und Schutz vor den Nach- stellungen ihrer Heinde gewährend. Und hoch erheben sich dort noch einige waldbekrönte Berge, wie der lieckenstein bei Bindsachsen (396 m), der Orlesberg bei Hitzkirchen (362 m), der Galgenberg bei Wenings (390 m) und der Hemberg zwischen Wenings und Oberseemen (454 m). Nur der westliche Teil des Kreises, die Gegend von Berstadt und Tchzell, ist ganz *) Gib die Grenze nach der Karte an!
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