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1. Landeskunde des Herzogtums Braunschweig - S. 7

1911 - Braunschweig : Appelhans
- 7 - „Herzog Ferdinand, du teurer Held, schlägst die Franzosen alle aus dem Feld!" Die letzten Jahrzehnte verlebte er in stiller Zurückgezogenheit meist in Vechelde. Wie er eins: für seine Soldaten aufs treulichste gesorgt hatte, so war er nun ein Vater der Armen und Notleidenden: groß als Held wie als Mensch. 20. Karl Wilhelm Ferdinand (1730—1806) war eine ritterliche Erscheinung, vielseitig gebildet, pflichtgetreu, sparsam und streng, doch wohlwollend gegen jeder- mann. Damals lasteten große Schulden auf dem Lande, die öffentlichen Kassen waren erschöpft, die Untertanen waren verarmt, und der Handel war gelähmt. Nun führte der Herzog die größte Sparsamkeit ein und verwaltete das Land musterhaft, so daß die Schulden getilgt werden konnten und ein gewisser Wohl- stand einkehrte. Dem Landmann verminderte er die Zehnten und Herrendienste. Krankenhäuser wurden errichtet, und für die Armen wurde gesorgt. Viel geschah auch für das Schulwesen (Minister v. Hardenberg, Schulrat Campe). Braunschweig wurde nach Schleifung der Festungswerke durch die Wallanlagen verschönert. Frühzeitig war er in preußische Dienste eingetreten; im Siebenjährigen Kriege zeichnete er sich durch einen an Tollkühnheit grenzenden Mut aus, so daß Friedrich der Große ihn in einer Ode besang. Zur Zeit der Revolution führte er als Eeneralfeldmarschall wenig ruhmvoll das preußische Heer gegen Frankreich. Im Alter von 71 Iahren übernahm er 1306 auf das Bitten des Königs Fried- rich Wilhelm Iii. und seiner Gemahlin Luise, die nach Wolfenbütte! gekommen war, abermals den Oberbefehl gegen Frankreich. Aber gleich im Beginn der Schlacht bei Auerstedt wurde der tapfere Fürst, der sich unerschrocken dem feind- lichen Feuer aussetzte, von einer Kugel getroffen, die ihn des Augenlichts beraubte. „Ich bin ein armer, blinder Mann", klagte er. Über Blankenburg wurde der todesmüde Herzog nach Braunschweig geführt, wo er seinen jüngsten Sohn Fried- rich Wilhelm zum Nachfolger bestimmte. Seine Bitte um Gnade für sich und sein Land wies Napoleon höhnisch ab: „Ich will diese Welfen in die Sümpfe Italiens zurückscheuchen, aus denen sie hervorgegangen sind". „Das Haus Braunschweig hat aufgehört zu regieren." So führte man den Herzog dann auf einem Wagen über Hamburg nach Ottensen, wo er am 10. November 1306 von seinen Leiden erlöst wurde. 1819 wurde seine Leiche im Braunschweiger Dome beigesetzt. Das dankbare Volk errichtete ihm auf dem Schloßhofe ein würdiges Reiter-Denkmal. 21. Fremdherrschaft (1806—13). Schon ehe Karl Wilhelm Ferdinand starb, nahm Napoleon von dem Lande Besitz. l1/2 Millionen Taler Kriegssteuer mußten gezahlt werden, auch wurden viele Kunstwerke aus Salzdahlum und Braunschweig und seltene Schätze aus der Wolfenbütteler Bibliothek nach Paris geführt. 1807 bildete Napoleon aus Braunschweig und anderen Teilen Nord- deutschlands das Königreich Westfalen, dessen König sein Bruder Hieronymus wurde, der in Kassel ein lustiges, leichtsinniges Leben führte. Braunschweig und Umgebung gehörte dem Oker-Departement an. Neue Gesetze traten in Kraft, die allen Untertanen gleiche Rechte gewährten und manche Verbesserung brachten. Aber des Königs prunkvolle Hofhaltung verschlang Unsummen, dazu drückten Einauartierungslasten und Kriegskontributionen schwer, und Handel und Gewerbe lagen darnieder. Unsere Soldaten wurden zum Kriegsdienste für die Sache des fremden Eroberers gezwungen. Herrliche Stiftungen, die einst zum Wohle des Vaterlandes gegründet waren, wurden vernichtet; so wurde 1310 die berühmte

2. Landeskunde des Herzogtums Braunschweig - S. 62

1911 - Braunschweig : Appelhans
- 62 - schwerer, tiefaushaltender Marschboden, der sich für Weizen eignet- außerdem findet sich Geestboden. Die ausgedehnten Weideflächen eignen sich gut für Pferde- und Nindviehzucht. Die in den Weser- deichen liegenden Wiesen werden bei Überschwemmungen durch frucht- baren Schlamm gedüngt und liefern vorzügliches Heu. Das Amt Thedinghausen zählt 11 Dörfer, davon bilden drei den Flecken The- dinghausen, der Sitz des Amtsgerichts ist. Bremer Erzbischöfe hatten hier früh eine Burg gebaut. Wie kam dieses entlegene Gebiet an Braunschweig? (S. Seite 5.) Vii. Regierung, Verwaltung usw. 1. Die braunschweigischen Behörden. I. Staatliche Behörden. z)Der Vorsitzende des Staatsministeriums, jetzt Staatsminister von Otto, bearbeitet die Finanzverwaltung, die der Domänen, Forsten und Bergwerke, die auswärtigen, die Eisenbahn- und die Militär-Angelegenheiten; Minister Hartwieg hat die innere Landesverwaltung nebst den Medizinalsachen, Minister Dr. Wolsf die Justiz- und Kultusangelegenheiten, b) Von sechs Kreisdirektoren wird die all- gemeine Landesverwaltung besorgt, in Braunschweig teilweise von der Po- lizeidirektion. c) Das Finanzkollegium verwaltet das Landes-Kredit- und Finanzwesen und beaufsichtigt das Leihhaus. 6) Das Steuerkollegium verwaltet die direkten Steuern (Staatseinkommen-, Ergänzungs-, Grund- und Gewerbesteuer),' die Zoll- und Steuerdirektion überwacht die indirekten Steuern (Stempel-, Erbschafts-, Bier-, Branntweinsteuer usw.) und die Zoll- einnahmen, e) Die Kammer verwaltet die Domänen, Forsten und Bergwerke, f) Die Landesökonomiekommission befaßt sich mit Zwangsenteig- nungen für öffentliche Zwecke und mit Ablösung von Lasten usw. g) Die Bau - direktion beaufsichtigt das öffentliche Bauwesen, h) Das Konsistorium in Wolfenbüttel ist Kirchen- und Schulbehörde, i) Doch stehen die höheren staat- lichen Schulen unter der Oberschulkommission, k) Das Medizinal- fo Helium überwacht die Medizinalangelegenheiten: öffentliche Gesundheitspflege, Apotheken, Jmpfwesen, Krankenhäuser usw. Ii. Gemeindeverwaltung, a) in Städten: Stadtmagistrat und Stadt- verordnete; d) in Landgemeinden: Gemeindevorsteher und Gemeinderat. Jeder Kreis bildet einen selbständigen Verwaltungsbezirk, Kreiskommunalverband: Kreis- Versammlung, Kreisausschuß. Iii. Standesvertretungen: a) Handelskammer für die Gesamt- interessen des Handels und der Industrie; b) Handwerkskammer; c) Land- wirt s ch a f t s k a m m e r für Land- und Forstwirtschaft; d) Kammer der Ärzte und Apotheker; e)_Tierärztekaminer. 2. Gerichtswesen, Im Herzogtum sind 24 Amtsgerichte. Diese erkennen mit Hinzuziehung zweier Schöffen (Schöffengericht) über alle Übertretungen und Vergehen, welche mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafen bis 600_J£ bedroht sind; ferner in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, deren Gegen- stand 300 M nicht übersteigt. Sie sind zuständig für Vormundschaften, Nachlaß- fachen, Grundbuchsachen, Konkurse usw.

3. Landeskunde des Herzogtums Braunschweig - S. 9

1911 - Braunschweig : Appelhans
- 9 - denherzog. Den Schloßplatz zieren sein und seines Vaters Reiter-Standbilder. An beide Helden erinnert auch der Obelisk auf dem Monumentsplatz; die Eiche am Petritor und das Denkmal bei Olper erinnern an den letzten jener Braun- schweizer Fürsten, die gegen den Erbfeind gekämpft haben. 23. Vormundschaftliche Regierung (1315—23). Karl Ii. (1823—30.) Da die beiden Söhne Friedrich Wilhelms erst 10 und 9 Jahre zählten, so übernahm der Prinzregent von England, der spätere König Georg Iv., die Regentschaft, bis Karl ins 20. Lebensjahr trat. Es bedeutete ein Unglück für Karl, daß die Mutter so früh gestorben und die Erziehung nicht gut gewesen war. Er regierte schlecht: die Räte der Regierung beleidigte er; seine Willkürherrschaft erbitterte das Volk, seine Kasse füllte er auf Kosten des Landes, und das Geld verschwendete er. Da brach am 7. September 1330 in Braunschweig ein Aufstand aus, wobei das Schloß erstürmt und niedergebrannt wurde. Feige flüchtete der Herzog. Ver- gebens suchte er sein Laud wieder zu gewinnen. Er starb 1373 in Genf. 24. Herzog Wilhelm (1330—34). Der iy2 Jahre jüngere, 1806 geborene Bruder Wilhelm war Major in Berlin, als der König von Preußen und der dringendste Wunsch des braunschweigischen Volkes ihn zur Regierung nach Braun- schweig riefen. Am 25. April 1331 wurde ihm gehuldigt. „Rechnet auf mich, wo es gilt, Euer Glück zu befördern, soweit es in meiner Macht steht!" hatte er bei der Thronbesteigung versprochen, und seine 54jährige Regierung, nach dem Grundsätze „des besonnenen Fortschritts zum Bessern", ist wohlwollend, weise und glücklich zu nennen. 6 Jahre, bis zur Vollendung des Schloßbaues durch Ottmer, wohnte er in Richmond. Ein Landesgrundgesetz gab dem Lande eine gemäßigt freisinnige Verfassung. Der aus Vertretern des Volkes gewählte Landtag wirkte fortan mit bei der Gesetzgebung, er bewilligt die Steuern und stellt den Staats- Haushalt fest. Getrennt wurde der fürstliche Haushalt (die Zivilliste) von dem Staatshaushalt. Die Befreiung des Grundbesitzes der Bauern durch Ablösung der Verpflichtungen, wie Zehnten, Zinse und Dienste, ermöglichte die Entwicklung eines freien, selbstbewußten und arbeitsfrohen Bauernstandes. Durch die söge- nannten Gemeinheitsteilungen wurden gemeinschaftliche Acker-, Wiesen- und Weide- rechte abgelöst, und es konnten nun die Ackerflächen besser verteilt werden. Den Stadt- und Landgemeinden wurde ein hohes Maß von Selbstverwaltung zuge- standen. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens ging Braunschweig voran mit der Eröffnung der ersten deutschen Staatseisenbahn zwischen Braunschweig und Wol- fenbüttel am 1. Dezember 1338. Es schloß sich auch an den preußischen Zollverein an. Für die einzelnen Kirchen wurden Kirchenvorstände eingesetzt; eine gemeinsame Vertretung aller evangelischen Kirchen bildete fortan die Landessynode. Das Kollegium Karolinum wurde in eine polytechnische Anstalt (jetzt Technische Hoch- schule) verwandelt. Viele Bauwerke erstanden in der langen Regierungszeit: das Schloß mit der Quadriga, das Bahnhofsgebäude, das Theater, die Landesirrenanstalt in Königslutter, das Museum, das Bibliothekgebäude in Wolfenbüttel, das Justiz- und Polizeigebäude, die Technische Hochschule, Gymnasien in Braunschweig, Wol- fenbüttel, Helmstedt, Holzminden und Blankenburg, die Lehrerseminare in Braun- schweig und Wolfenbüttel usw. 1366 stand Braunschweig an Preußens Seite und trat in den Norddeutschen Bund ein, als dessen Glied es sich 1370/71 an dem deutsch-französischen Kriege

4. Vaterländische Erdkunde - S. 311

1897 - Braunschweig : Wollermann
— 311 — für 40 000 000 Mk. Kurzwaren. 40 000 000 „ Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, Torf (Gesamt- Ausfuhr 131 Mill., Einfuhr 95 Will.). „ 30 000 000 „ Thonwaren. „ 30 000 000 „ Zink und Zinkwaren (S. 297). „ 30 000 000 „ Drogen, Apotheker- und Farbwaren (S. 303). In andern Hauptposten gleichen sich Ein- und Ausfuhr mehr oder weniger aus. (Baumwolle und Baumwollenwaren mit Einf. 247, Ansf. 201 Mill. Mk.; Wolle und Wollwaren Einf. 404, Ansf. 318 Mill. Mk.; Seide und Seiden- waren Einf. 163, Ausf. 180 Mill. Mk.) 8. Rückblick auf den Stand der materiellen Kultur. Blicken wir auf die gesamten Leistungen unseres Volkes aus dem Gebiete der materiellen Kultur zurück, so ergiebt sich, daß wir vollauf Grund haben, aus unsere Stellung nnter den Kulturvölkern stolz zu seiu. Es ist vielleicht nicht überflüssig, das ausdrücklich zu betonen. Wir Deutschen neigen nun einmal — ganz entgegen den Franzosen — dazu, andere Länder als die bevorzugteren anzusehen. Eine eingehende Beschäftigung mit der Kulturgeographie zeigt uns, daß wir zu einer fo bescheidenen, fast verzagten Auffassung keinerlei Grnnd haben. Das oft gehörte Urteil, als sei Deutschland ein armes, Frankreich z. B. dagegen ein reiches Land kann uns nach unseren Betrachtungen wenig gerechtfertigt erscheinen. Deutschland hat, wenigstens unter den größeren Staaten, den bedeutendsten Ackerbau Europas; es steht in gewissen Bergbau-Produkteu an erster, in den meisten andern an zweiter Stelle, hat in deu letzten Jahrzehnten in vielen Industrie- zweigen und auf den meisten Gebieten des Welthandels einen größeren Aufschwung genommen als jedes andere Land, so daß es im Welthandel nur noch von einem einzigen Volk der Erde übertroffen wird und in seiner Industrie durchweg ebenfalls die zweite Stelle behauptet; es hat die meisten Eisenbahnen die meisten Telegraphen- leitungen Europas, das mustergültigste Postweseu der Welt und daneben (s. u.) unter den größeren Staaten die wenigsten Schuldeu (Frankreich pro Kopf 652, Deutschland 221 Mk ), — welchen Grund haben wir also, unser Land als ein „armes", gegen andere zurückstehendes anzusehen? Dabei haben wir gänzlich abgesehen von dem hohen Standpunkt der geistigen Kultur, mit der wir uns weiter unten beschäftigen werden. — Wahrlich, was wir bislang erreichten, kann uns nnr mit frohem Mut erfüllen zu frischem, kräftigem Weiterstreben! Freilich, einen dunklen Schatten zeigt das freundliche Gemälde unserer materiellen Kultur: die außerordentlich hohe Getreideeinfuhr und die derzeitige Notlage der Landwirtschaft. Darüber kann kein Zweifel sein: Das wichtigste Gewerbe eines Landes ist die Landwirtschaft. Ernährt werden können wir nur durch die Produkte des Bodenbaues, und es ist darum kein gutes Zeichen, wenn ein Volk nicht soviel Getreide baut, als es selber gebraucht. Die Industrie ist immer eine unsichere Volksversorgerin. Eine Volksexistenz, die, wie z. B. die englische, fast ganz ans den Einnahmen aus der Industrie gegründet ist, steht immer auf zweifelhaften Füßen. Einst muß die Zeit kommen, wo die Länder, die heute den Industriestaaten ihre Waren abnehmen.

5. Vaterländische Erdkunde - S. 313

1897 - Braunschweig : Wollermann
— 313 — Staaten je ein Mitglied (im ganzen 58). Das Volk wählt als seine Ver- tretung den Reichstag, der aus rund 400 Mitgliedern besteht und alle fünf Jahre neu gewählt wird. Preußen stellt rund 240, Bayern 50, Sachsen 25, Württemberg 20 ?c. Reichtagsabgeordnete. Wählen darf jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat. Entschädigungen (Diäten) beziehen die Reichs- tagsmitglieder nicht. Bei Abstimmungen muß wenigstens die Hälfte der Mit- glieder anwesend sein (Beschlußfähigkeit!). Absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden entscheidet. Ein Gesetz erlangt dadurch Gültigkeit, daß beide Körperschaften, Bundes- rat und Reichstag, ihm zustimmen. Durch Beschluß des Bundesrates unter Zu- ftimmung des Kaisers kann der Reichstag aufgelöst werden. Binnen 60 Tagen muß dann ein neuer gewählt werdeu. Über die Finanzen des Reiches sei folgendes bemerkt: Nach den Staatsschulden nimmt Deutschland in Europa (nach der Totalsumme) den fünften Platz ein. Frankreich hat 25, Rußland 15, Großbritannien 14, Osterreich-Ungarn Is1^, Deutschland Ii1/« — (die Schulden der Einzelstaaten einbegriffen, nämlich Preußen 6x/4, Bayern l1/3, Württemberg 1/2 :c., das Reich selbst 2), — Italien 10x/2 Milliarden Mk. Schulden. Werden die Schulden aber aus deu Kopf der Bevölkerung berechnet, so tritt Deutschland erst an den zehnten Platz. (Es haben Schulden pro Kopf Frankreich 652, Portugal (!) 526, Niederlande 397, Italien 356, Großbritannien 356, Osterreich- Ungarn 307, Belgien 280, Spauien 274, Griechenland 267, Deutsches Reich 221 Mk.) — Die Schuldeu des Deutschen Reiches werden fast allein aufgewogen durch den Wert der Reichseisenbahnen, süx die bis 1891 rund 10^/2 Milliarden Mk. aufgewendet wurden. 2. Ausgabe und Einnahme des Deutschen Reiches beglich sich 1893/94 mit je 11/3 Milliarde. Der größte Posten unter den Ausgaben ist derjenige für das Heer mit 1j2 Milliarde. (Die Marine erfordert den zehnten Teil diefer Summe, 50 Millionen.) Unter den Einnahmeposten stehen obenan die Zölle und die Verbrauchssteuern (Zuckersteuer 45 Millonen Mk., Salzsteuer 40 Millionen Mk., Tabakssteuer 10 Millionen Mk., Branntweinsteuer 134 Millionen Mk.) mit reichlich 1ji Milliarde (zur Hälfte Zölle, zur Hälfte Verbrauchssteuern). Die Post- und Telegraphen- Verwaltung ergab einen Überschuß von reichlich 21 Millionen, die Eisenbahn- Verwaltung von knapp 21 Millionen Mk. — 10. Wehrkraft des Deutschen Reiches. Entsprechend seiner gefährdeten Lage ist Deutschland darauf angewiesen, eine starke Armee zu halten. Ständig unter den Wasfen (Friedens- stärke) sind ruud Million Soldaten, während die Kriegsstärke 4v/2 Millionen beträgt. Mit diesen Ziffern wird Frankreich um ein Ge- ringes überflügelt, während Rußlands Friedensstärke um 300 000 größer ist. Als dritte und vierte Heeresmacht treten in Europa Österreich-Ungarn und Italien aus, ersteres mit reichlich, letzteres mit nicht ganz lj3 Million Friedens- stärke. — Die gesamte deutsche Armee ist in 20 Armeekorps eingeteilt, nämlich das I. und Ii. bayrische — (Bayern verwaltet sein Heer selbst und stellt es nur im Kriegsfall unter den Oberbefehl des Kaisers) — das I.—Xvii. Armeekorps und die preußische Garde. (Bezeichnung des Armeekorps der Heimat, z. B. Ix. Armeekorps: Schleswig-Holstein, beide Mecklenburg, eiu Teil Hannovers;

6. Geschichte des Mittelalters - S. 50

1880 - Braunschweig : Bruhn
— 50 — D. Finanzen. . Einnahmen: 1. Ertrag der Domänen. 2 Zölle auf Land- und Wasserstraßen. 3. Ertrag der Bergwerke. - Salz war schon damals Regal. Ausgaben (im Vergleich zu jetzt sehr gering). 1. Der Hofhalt kostete wenig. „ fosftr. a. Die königlichen Frauen spannen, web en, f^neit-crten seim b. Der König lebte sehr einfach m Kleidung, ) Essen und 2. Die Beamten erhielten kein Gehalt, sondern ^ndlehen. 3. Die Soldaten mußten für sich sorgen und erhielten keinen So . R Di^ einzelnen Stämme behielten ihre besonderen Gesetze; wie Sachsen, Franken, Langobarden. Si'sjäää ...»...»«» - Reichstage (Kapitularia). \ Karl als Landesvaler. A. Sorge für Ackerbau: 1 Musterwirtschaften aus seinen Domänen. zr, . 2. Detaillirte Verordnungen über Getreide-. Wies»!-.undgaen bau, ebenso über Waldkultur, Viehzucht, Pflege der 4i,er°e und Bienenzucht. V. Sorge für Handel und Gewerbe: 1 Krieg gegen die Avaren und Ludwigs-Kanal. 2. Energisches Verfahren gegen Räuber. 3. Förderung der Binnenschifffahrt. 4. Beseitigung eigenmächtiger Zollslatten des Adels. Der Binnenhandel war nur Hausirhandel, mft^büdete^ s^durch^das Zusammenströmen der Gläubigen bet den noch immer nicht zahlreichen Kirchen an hohen Festtagen. ) So bildeten sich um die Bischofs- und Klostersitze Städte (ebenso um die kaiserlichen Pfalzen). 1) Vgl. Simrock's Gedicht: „Die Schule der Stutzer" H. u. P. für Vi. *r- 131) Diese Jahrmärkte erhielten den Namen Messen wegen der dort gelesenen feierlichen Messen.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 70

1880 - Braunschweig : Bruhn
- 70 — Nachteil: a. Seit den Kämpfen mit den Päpsten überwog bei den meisten geistlichen Fürsten das kirchliche Interesse das nationale, und die Könige hatten den Päpsten die Waffe gegen sich selbst geschärft, b. Schließlich verloren sie das Recht, selbständig die Bistümer zu besetzen. 3. Sie stärkten die kleinen Vasallen und machten sie von den Herzögen unabhängig durch Erblichkeit ihrer Lehen (Konrad Ii.) — Aber meist entschied das Stamminteresse die Parteistellung. Am meisten half noch die Begünstigung der Städte. — Gemeinsames Interesse. — (Heinrich Iv.) 4. Die kräftigsten Könige verwalteten einen Teil der Herzogtümer selbst (Heinrich Iii). F. Entstehung der Fürstentümer in Deutschland. 1. Trotz aller Anstrengungen der Kaiser wurden die Herzöge selbständig und ihre Besitzungen erblich. Erste Stufe: Der Kaiser überging bei Belehnung nicht leicht den Erben. Zweite Stufe: Das Herzogtum ging ohne Weiteres auf denselben über, die Lehnsgüter wurden den Allodial-gütern gleich geachtet. 2. Ebenso Erzbischöfe und Bischöfe (später auch einige Aebte) selbständige Fürsten, ihre Besitzungen als Eigentum der Kirche betrachtet. 3. Die Markgrafen standen zwar unter der Oberhoheit des angrenzenden Herzogs, aber wegen ihrer Bedeutung als Grenzhüter bekamen sie früh dieselbe Stellung wie die Herzöge. (Allmählich wurde ihnen die Reichsunmittelbarkeit verliehen, und sie wurden gerade die mächtigsten Fürsten — Oestreich, Brandenburg-Preußen, Sachsen.) 4. Dasselbe gilt von einigen Pfalzgrafen, besonders dem „bei Rhein." Sie waren an die Stelle der Sendgrafen getreten. Unterschied: Fester Wohnsitz im Amtsbezirke. Von Otto I. den Herzögen an die Seite gesetzt, besorgten sie die Geschäfte des Friedens: a. Wahrung der königlichen Rechte den Herzögen gegenüber. b. Beaufsichtigung und Verwaltung der königlichen Domänen und der Reichseinkünfte bei den einzelnen Stämmen. c. Gerichtsbarkeit an Kaisers Statt über alle Reichsunmittelbaren. 5. Schließlich wurden auch kleinere Vasallen (Grafen und Ritter) selbständig und reichsunmittelbar und ihre Besitzungen erblich. Viele Städte wurden freie Reichsstädte (in Schwaben 30).

8. Geschichte des Mittelalters - S. 153

1880 - Braunschweig : Bruhn
— 153 — Handels-Kontore d. h. feste Niederlassungen in den ausländischen Hauptstapelplätzen, eine Stadt in der Stadt mit Kirche, Börse, Lagerhaus, Wohnhaus. 1. Wisby auf Gothland. 2. Nowgorod am Jlmensee (Petershof). 3. London (Stalhof) — eigener Stadtteil mit der Pflicht der Han- seaten, ein Stadttor zu bewachen und zu erhalten. l) c. 1150 durch Köln gegründet, später in den Besitz aller Hanseaten übergegangen. 4. Bergen — fast die ganze Stadt sowie der norwegische Handel war hansisch. 5. Brügge, später Antwerpen. (S. §. 44. p. 173.) 6. Falsterbo und Malmö (an der Küste von Schonen) — Niederlassungen zur Zeit des Heringsfanges. Zuerst war die Hansa in 3 Drittel eingeteilt. (Die wendisch - sächsischen, westfälisch - preußischen, gothländisch - livischen Städte.) Allmählich bildete sich heraus (erst im Xvi. Jh. fest) die Einteilung in 4 Quartiere: 1. Das wendische Quartier — Vorort Lübeck. 2. Das preußische Quartier — Vorort Danzig. 3. Das sächsische Quartier — Vorort Braunschweig. 4. Das westfälische Quartier — Vorort Köln. Hierzu gehörten auch die niederländischen Städte (3. B. Groningen, Dordrecht, Utrecht, Amsterdam, Briel). Diese aber lösten sich im Xv. Jh. von der Hansa (nach einem glücklichen Kriege gegen die wendischen Städte), bildeten sich zu einer mächtigen Handelsrepublik aus und wurden Hauptverderber der Hansa. Arsachen der hansischen Erfolge. 1. Die Macht des Geldes. Geldnot war die erbliche unheilbare Krankheit des mittelalterlichen Fürstentums. Eine der ersten Bestimmungen bei den Städtebündnissen war: „Ein Fürst oder Ritter, der eine Bundesstadt gekränkt hatte, soll in keiner ein Darlehen erhalten." 1) Dre östreichisch-süddeutschen Städte besaßen „das deutsche Haus" zu Venedig. Dre Norddeutschen herrschten in ihren Kontoren und schrieben den Einheimischen Gesetze vor, die Süddeutschen waren großen Beschränkungen unterworfen: a. Sie mußten die Schlüssel zu ihrem Hause von einem venetianischen Beamten holen. b. Sie durften nur an Venetianer verkaufen und nichts von dem Eingeführten wieder zurücknehmen.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 131

1880 - Braunschweig : Bruhn
— 131 — Für Bauern- und Bürgerstand hatten die Kreuzzüae nur seqensreiche Folgen: ^ a. Die niederen Stände heben sich im Allgemeinen. b. Der Bürgerstand erhält Geltung im Statsleben. I. Bauernstand.») Entstehung der Leibeigenschaft: a. Freiwillige Dienstbarkeit. b. Befreiung vom Kriegsdienste gegen eine Steuer. Mit der Wehrpflicht war ihnen auch das Wehrrecht entzogen, o Aeder Leibeigene, der das Kreuz nahm, erhielt für sich die Befreiung. 2. Die Bedeutung des Nährstandes stieg, da so viele Arbeitskräfte der heiligen Idee zum Opfer fielen. Auch für die Zurückgebliebenen wurden die Bande der Hörigkeit ae-lockert, da ohne sie viele Äecker wüste gelegen hätten. Schicksal der freigewordenen Leibeigenen. a. Sie traten in günstigerer Lage in die alte Stellung zurück. b. Sie zogen als Pfahlbürger in die Städte. o. Sie siedelten sich als freie Kolonisten auf neuer Scholle an und bildeten die germanische Bauernschaft im kolonisirten slavischen Osten, d. Sie wurden auch Söldner. Ii. Sürgerstand. 2) Einleitung: Die deutschen Städte vor den Kreuzzügen. Entstehung: 1. Aus römischen Standlagern - Mainz, Utrecht, Köln, Trier, Worms, o o, „ ^ .r Speier, Augsburg, Regensburg u. ci! 2. Aus geistlichen Stiftungen (Bischofssitzen und Klöstern) — Münster- Osnabrück, Minden, Paderborn, Bremen, Hildesheim, Verden' Halberstadt (§. 17), Hamburg (§. 21), Magdeburg, Havelbera, Brandenburg, Zeitz, Meißen, Merseburg, Schleswig <§, 24), Würzburg, Bamberg (§. 24 H. Ii.), Salzburg, Fulda u. a. ö. Aus kaiserlichen und fürstlichen Pfalzen und Burgen — Frankfurt a. M Nymwegen, Aachen, Wittenberg, Soest (§. 24 H. I.), Ulm, Nürnberg, Goslar, Nordhausen, Mühlhausen, München, Braunschweig, Lübeck, Lüneburg, Wien, Freiburg i. Br. u. a. 1) S. G. Frey tag. Bilder Ii. p. 46-73. „Aus deutschen Dörfern.« 2) S. G. Freytag a. a. O. I. p. 420 ff. Kalifen a. a. O. Kap. Xii. David .Müller a- a. O. §. 188-200 und §. 290-311 (Städtewesen im Xiv. und Xv: Jh.). 9*

10. Geschichte des Mittelalters - S. 163

1880 - Braunschweig : Bruhn
— 163 — erhielt t,(e römische Kaiserkrone und die arelatische Köniaskrone, freilich ohne das Land. *) ' Verdienste: A. Germanisirung und Kultivirung Böhmen's. Er hob Handel und Verkehr, begünstigte Kunst und Wissenschaft. (Universität Prag f. §. 36.) ^ ' Erweiterung und Verschönerung der Stadt Prag - wurde deutsche B. Goldene Bulle (Siegel in goldener Kapsel), erlassen auf dem Reichstage zu Metz als ein Reichsgrundgesetz. Hauptbestimmungen: 1. Die Zahl der Kurfürsten wird auf 7 festgesetzt.3) а. Erzbischof von Mainz — Erzkanzler, b. von Köln, c. von Trier, d. König von Böhmen — Erzschenk. б. Pfalzgraf bei Rhein — Erztruchseß. f. Herzog von Sachsen-Wittenberg — Erzmarschall. o äs- i' ^^'Egraf von Brandenburg — Erzkämmerer. 4) . Die Kurfürsten erhalten solche Rechte, daß sie Landesherren in ihren Gebieten werben: 5) a. Ihre Länder sollen ungeteilt bleiben. b. Ihre Untertanen sollen nur vor ihre landesherrlichen Gerichte, nicht vor das des Kaisers oder eines anderen Fürsten aezoaen werden können. 9 c. Sie werden Beirat des Kaisers. Die Bestimmung, daß sie jährlich wenigstens einmal zu Rate gezogen werden sollen, kommt nicht zur Ausführung. Die allgemeine Reichsversammlung (Reichstag) tritt an die ötelle. d- |‘e6iect^altcn Münze, Bergwerke, Zölle, Judenschutz in ihren 3- Fr.ibischof v°n Mainz soll spätestens 3 Mona,- nach dem Tode des Kaisers die Kurfürsten zur Wahl berufen. — Er fuhrt bei der Wahl den Vorsts f Frankfurt a. M., Krönungsstadt: Aachen. ^ Die Bestätigung der Wahl durch den Papst soll unterbleiben. an S?rlnun! ^ Dauphin mit Vienne machte er den Anfall Burgund's Sä? Ä*Vsi! bit 2' ii£ ‘"m6artiwt' 3- bi- S §ur ,§eit Wenzel's unter 12 Stadträten nur 2 geborene Böhmen. k3m Sr njen ^a.ttctl dieselben Fürsten schon vorher das Wahlrecht, aber es war |ird‘i8 - ® itoif*cn S-chi-n.wi,t.ni-rg und Hannove/d^9!^^ ^Yern die Knrstimme der Pfalz, 1648 Pfalz die 8. Kur, 1692 5) Seit 1648 alle Fürsten suv^rän. 11*
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