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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Landeskunde des Herzogtums Braunschweig - S. 63

1911 - Braunschweig : Appelhans
- 63 - Das Landgericht gliedert sich in vier Zivilkammern, eine Kammer für Handelssachen und zwei Strafkammern. Die Zivilkammern be- arbeiten wichtigere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Berufungen und Beschwerden in den von den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Entscheidungen in Grundbuchsachen. Die Strafkammern beschäftigen sich mit Hauptverhandlungen in Strafsachen, mit Berufungen bei Vergehen oder Über- tretungen, mit Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte in Strafsachen. Das Schwurgericht ist zuständig für die schwersten Verbrechen. 3. Gesetzgebung in Braunschweig. Alle Gesetzesvorlagen haben bei der Landesregierung ihren Ursprung und werden von ihr verkündigt. Alle Gesetze, die die Landesverfassung oder das Landes-Finanz- und Steuerwesen betreffen, können nur iu Kraft treten, nachdem der Landtag zugestimmt hat. Bei anderen Gesetzen, besonders im Landespolizeiwesen, ist ein Gutachten und Rat des Land- tages ausreichend. Das Staatsministerium ist die oberste Regierungsbehörde und zählt wenig- stens drei Mitglieder, einen Staatsminister und zwei Wirkliche Eeheimräte, die der Landesfürst ernennt und nach Gefallen verabschiedet (jetzt v, Otto, Hartwieg, Wolfs). Landesbischof ist der Herzog. Für Kirchengesetze ist die Zustimmung der Landessynode nötig, die aus 14 geistlichen und 13 weltlichen Mitgliedern besteht. Die Katholiken unterstehen dem Bischof in Hildesheim. 4. Politische Einteilung. Braunschweig wird eingeteilt in sechs Kreise: 1. Braunschweig, 544 qkm groß, mit 191000 Einwohnern 2. Wolfenbüttel, 736 „ „ „ 86000 3. Helmstedt, 799 „ „ „ 79000 4. Blankenburg, 475 „ „ „ 36000 „ 5. Gandersheim, 544 „ „ „ 50000 6. Holzminden, 574 „ „ „ 52000 „ 5. Bevölkerung. Am 1. Dezember 1910 wurden im Her- zogtum 494 387 Einwohner gezählt (1905: 485 958), 242 739 mann- lichen, 251648 weiblichen Geschlechts. 237 944 wohnten in ötädten, 256 443 in Landgemeinden. Auf 1 qkm kommen in Braunschweig 135 Einwohner, im Deutschen Reich 120. 1905 waren 450760 (92,5%) lutherisch, 4720 (0,97%) reformiert, 26 504 (5,5%) katholisch, 1815 (0,39%) israelitisch. 1905 waren von 1000 Einwohnern 289 in Land- und Forstwirtschaft beschäftigt, 455 in Industrie, Bergbau, Bau- fach, 121 im Handel, 57,3 im Staats- und Gemeindedienst, 70 in anderen Berussarten. 6. Wichtige Staatsstraßen. Die Leipziger Straße: Graunfchweig — Wolfen- büttel—hessen; die Frankfurter Straße: Braunschweig—thiede—lutter a. 23.— Seesen Ildehausen; die Celler Straße: Braunschweig—steinhof; die Hildes- heimer Straße: Braunschweig—vechelde—bettmar; die Magdeburger Straße: Braunschweig—königslutter—helmstedt—magdeburg; die Hannoversche Straße: Vechelde Sierße; die Holzmindener Straße: Seesen—holzminden—hölter; die Hamelnsche Straße: Eschershausen—halle a. W.—Bessingen; die Nordhäuser

2. Geschichte des Mittelalters - S. 146

1880 - Braunschweig : Bruhn
— 146 — In Wirklichkeit herrschte in Deutschland Anarchie. a. Faustrecht d. H. Recht des Stärkeren, den Schwachen zu unterdrücken. b. Fehdewesen 4) d. H. Kampf Aller gegen Alle. (Fürsten gegen Ritter und Städte und diese gegen einander.) c. Raubritterwesen d. H. die Ritter hielten es für ihr Recht, die Städter ihrer Waren zu berauben oder ihnen auf Land- und Wasserstraßen unberechtigte Zölle abzupressen. A. Allgemeine Folgen dieser Zustände: 1. An die Stelle der Freiheit und des Rechtes war getreten Willkür der Mächtigen. (Die Fürsten rissen widerrechtlich Gebiete des Reiches an sich.) 2. An die Stelle der alten Macht des Reiches völlige Bedeutungs« losigkeit unter den Völkern Europa's. Das deutsche Reich verlor: a. Burgund — schließt sich an Frankreich an. b. Oestreich — kommt an den mächtigen König Ottokar von Böhmen. B. Besondere Gestaltungen: 1. Die westfälischen Fe h mg er i ch t e.2) Ursachen: a. Die fürstlichen Hofgerichte urteilten parteiisch. b. Den Mächtigen erreichte nicht der Arm der Gerechtigkeit. Deßhalb griff das Volk zur Selbsthülfe. Entstehung: Die altgermanischen Volksgerichte,' die in Westfalen nie ganz geruht hatten, erwachten dort zu neuem Leben und verbreiteten sich allmählich über ganz Deutschland. Sie stellten sich allein unter den Kaiser und wurden die höchsten kaiserlichen Gerichte. Im Xv. Jh. waren die Fehmgerichte der oberste Gerichtshof verdeutschen Nation. Der vom Kaiser durch den Erzbischof von Köln eingesetzte Freigraf richtete mit den Freischöffen 3) über todeswürdige Verbrechen. (Am Tage, unter freiem Himmel; aber es hatte kein Uneingeweihter Zutritt, und die Wissenden waren zu Geheimhaltung der Urteile verpflichtet.) 1) Vgl. „Krieg und Fehde im Xiv. und Xv. Jh." G. Freytag, Bilder Ii. p. 273—311. 2) Nach Pütz a. a. O. Nr. 112. 3) c. 1450 sollen gegen 100,000 „Wissende" gewesen sein.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 143

1880 - Braunschweig : Bruhn
— 143 - Dazu kamen im Xiy. Jh. Wien, Köln, Heidelberg, Erfurt. Im Xv. Jh. Würzburg, Leipzig, Rostock, Trier, Greifswald, Freiburg, Ingolstadt, Tübingen, Mainz. Sie sind zwar meist von Fürsten gegründet, *) aber Bürgersöhne bildeten einen großen Teil der Studirenden. Neben den städtischen Elementarschulen bilden sich Lateinschulen unter einem vom Nat angestellten namhaften Gelehrten. Die Rechtswissenschaft wurde ausgebildet von den Schöffen: Sachsenspiegel, zusammengestellt von dem nordthüringischen Schöffen 1210 Elcke*oon Repgow, eine Aufzeichnung teils allgemein deutscher, teils sächsischer Rechtsgewohnheiten und reichsgesetzlicher Bestimmungen. Schwabenspiegel, entstanden unter Rudolf von Habsburg, ein aus römisch-kaiserlichen und kanonischen Rechtsbestimmungen sowie aus den Gewohnheitsrechten zusammengesetztes Sammelwerk, wurde allgemeines deutsches Gesetzbuch. Beide zerfallen in a. Landrechlbuch, b. Lehnrechtbuch. Geschichte: Aus den Reimchroniken bilden sich historische Chroniken. (Zuerst überwiegt die Dichtung, zuletzt erhielt das Historische die Oberhand.) Man beginnt Geschichte in der Muttersprache zu schreiben. Besonders zahlreich werden die meist von dem Stadtschreiber2) verfaßten Stadtchroniken. 3) „Die deutsche Prosa ist ein Werk des Bürgertums." (Die Predigten des Geiler von Kaisersberg in deutscher Sprache.) Die Reformation ist ein Werk des nach Freiheit auf jedem Gebiete ringenden Bürgergeistes. (Im Reformationszeitalter gehören die meisten namhaften Gelehrten [Humanisten] dem Bürgerstande an.)4) §. 37. Aussehen der Städte und städtisches Lebens) Noch bis in's Xiy. Jh. machten die deutschen Städte im Innern einen dürftigen Eindruck. 1) Reichsstädtische Universitäten: Dillingen bei Augsburg, Eitorf bei Nürnberg (Wallenstein). 2) Er war der Gelehrte unter den Ratsherren, jetzt zweiter Bürgermeister. 3) Beginn gelehrter Geschichtsforschung in Deutschland erst unter Maximilian I. durch Pirkheimer, Peutinger (Karle) u. a. 4) S. Lernbnch 111. unter „Borläufer der Reformation." 5) S. G. Frey tag „Bilder" Ii. p. 118 ff.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 147

1880 - Braunschweig : Bruhn
— 147 — Der Freistuhl von Dortmund 0 blieb der angesehenste. Wenn drei Freischöffen zusammen waren, hatten sie das Recht und die Pflicht, das Urteil zu vollstrecken.2) Allmähliche Entartung: a. Urteile bewirkt zur Beseitigung von Feinden oder zur Erpressung, b. Käuflichkeit oder Bestechlichkeit der oft unwürdigen Schöffen. Im Xvi. Jh. hörten die „heimlichen Gerichte" allmählich auf. Ursachen: Der ewige Landfriede, das Reichskammergericht, Erstarkung der Fürstenmacht und Entstehen geordneterer Zustände in den einzelnen Fürstentümern. 2. Einungen. Ursache: Im Mittel-Alter hatte jeder Mensch nur die Rechte seines Standes, jeder Stand nur die, welche er Mächtigeren gegenüber verteidigen konnte. Deßhalb bilden sich Schutz- und Trutzbündnisse der verschiedenen Stände. Zweck: a. Schutz gegen äußere Feinde, den Kaiser und Reich nicht gewähren konnte, d. Schutz gegen Vergewaltigung durch Mächtigere im Innern. Zelt der Entstehung: Die Keime liegen in der kaiserlosen, schrecklichen Zeit und zum Teil schon in der vorhergehenden Zeit der inneren Kämpfe unter den letzten Staufern. Die volle Entwicklung bildet erst den Hauptinhalt des folgenden Zeitraums. Einungen. 8. 39. Bauern-Einungen. A. Stedinger — frisische Bauern an der Hunte und unteren Weser, welche noch in altgermanischer Freiheit lebten. — Gegen die Geistlichkeit. Resultat: Sie werden durch einen von Gregor Ix. (s. p. 105) gepredigten Kreuzzug gegen „die Ketzer" zum größten Teil ausgerottet. Ihr Land kommt teils an Bremen teils an Oldenburg. 1) Fehmlinde noch erhalten. 2) Dies galt damals noch nicht für ehrenrührig, geschah in den Städten durch lüngere Ratsherren. 10*

5. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 44

1877 - Braunschweig : Vieweg
'It .Oiucuc ycuuut, Vvu Uvvv Vw Ul/v -V. ^/yv. verstrken. Er soll bereits einen vom etruskischen Veji abgetretenen Landstrich als Staatslnderei (ager publicus) Brgern Roms angewiesen, wie die Unterwerfung mehrerer latinischer Städte durch dorthin gesandte rmische (Solonisten gesichert haben. Als Begrnder Roms erhielt Nomulus unter dem Namen Quirinus gttliche Verehrung und die Rmer nannten sich noch ihm Quinten (wohl sicher nicht nach Cures, der Stadt des Tatius, sondern entweder Lanzenmnner oder vielleicht von Quilinus, d. i. der Einheimische, im Gegensatz von Esquilinus). Es folgte Nnma Pompilins, durch Wahl des Senats, ein Sabincr aus Cures. Er soll den Gottesdienst der Rmer (nach Eingebung der Nymphe Egeria) znr Frderung der Cultur und insbesondere der Staatsordnung eingerichtet haben. Noch langehin verehrten die Rmer wohl vor Allem die Lichtgtter (Janus als Sonne, Diana als Mond. Jupiter oder Diespiter und Juno als Himmel) neben einigen Erdgttern (Saturn zc.). Die Vorstellungen von denselben bildeten sich erst durch den Einflu der Griechen aus. Der Staat schrieb einen ganz uerlichen Cultus vor. Die Oberaufsicht der denselben hatte der Ober-Pontifex, der sein Amt auf Lebenslang ohne Rechenschaft bte. Auer den Priestern, die den Gottesdienst besorgten, gab es Ausleger der Zeichen. Die Aug um dursten zwar nur im Auftrage der hchsten Beamten, welche das Recht der Anspielen" hatten, ihre Beobachtungen (der Blitze, des Vogelflugs zc.) anstellen, konnten aber dann jedes Staatsgeschst, auch die Volksversammlung, durch ihr bloes Wort: heut ist ein Hinderni" (obstat aliquid) hemmen. Numa sicherte den Ackerbau wie das Recht, indem er die Grenzen der Aecker dem Jupiter Terminus heiligte, den Frieden, indem er den Jannstempel schlo, dessen Thren während des Krieges offen standen, und die Erklrung des Krieges von Priestern (Fetialen) abhngig machte. Tullus Hostilius, ein Latiner, soll Alba (am Monte Cavo neben dem kraterhnlichen Lago di Castello) unterworfen haben, als die Borkmpfer der Rmer die Horatier die der Albaner die Curiatier (angeblich beide Drillinge) besiegt hatten. Als Alba spter (von den Latinern) zerstrt war, nahm er einen Theil der Einwohner desselben in Rom aus, vielleicht als den dritten Stamm (die Luceres?). Nochmals folgte ein Sabiner, Ancus Martins, unter dem der av entmische Berg (im S.-W. vom Palatinus) von Einwohnern unterworfener Nachbarstdte angebaut wurde. 'Diese behielten ihre Freiheit tote ihre Aecker, nahmen aber nicht an den Herrscherrechten der Patricier Theil und bildeten so den Stand der Piebejer, der von nun an eine immer grere Bedeutung erhielt,./ Unter Ancus mochte das Gebiet Roms etwa 20 Q.-M. umfassen; doch verband er bereits den Janiculus jenseit (d. t. westlich) der Tiber durch eine Brcke mit der Stadt und machte Ostia zum Hafen Roms. Beides frberte eben fo sehr die kriegerische wie die Handelsbedeutung Roms, welches fortan seiner Lage gem zur einheitlichen Grostadt" fr die zum Seeverkehr herangereiften Latiner werben mute.

6. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 35

1877 - Braunschweig : Vieweg
Sparta. Lykurgische Gesetzgebung. 35 2. Auch bei der Staatsverfassung behielt Lykurg die herkmmlichen Einrichtungen im Ganzen bei. Die Streitigkeiten zwischen zwei Knigshu-fern, welche ihr Thronrecht auf die Abstammung von den (achisch en) Hera-kliden grndeten, wurden wohl durch die neue Verfassung dahin ausgeglichen, da zwei Könige, je einer aus jenen beiden Geschlechtern (des Eurystheues und Pro kl es), mit einander regierten. Hierdurch wurde auch die Knigs-macht beschrnkt und eben damit gesichert; zugleich aber die Souvernett des dorischen Erobererheers auf die Dauer begrndet. Denn zunchst stand den (achischen) Knigen die Gerste, ein (dorischer) Rath der Alten (mit Einschlu der Könige 30 Mitglieder von mindestens 60 I.) zur Seite, die auf Lebenszeit gewhlt wurden. Die Volksversammlung aber war vllig aristokratisch, indem sie nur aus den spartanischen Stadtbr-gern (den dorischen Kriegern) bestand, die der 30 Jahr alt waren; sie be-schlo der Krieg und Frieden, whlte die Obrigkeiten und entschied der die von diesen vorgeschlagenen Maregeln durch Abstimmung (ohne Debatte). Die gleichfalls von ihr (jhrlich) gewhlten fnf Ephoren hatten Anfangs nur die Polizeigewalt gehabt, erhielten aber (wohl erst zur Zeit Solon's durch Chilon, unter Mitwirkung des Epimenides von Kreta) die Oberaufsicht der den ganzen Staat, selbst der die Könige; erst hierdurch wurde das Ueber-gewicht der dorischen Heerschaar, den Knigen wie den aufstrebenden Periken und den immer noch gefhrlichen Heloten gegenber, gesichert. 3. Die Volkserziehung ordnete Lykurg so, da die (dorischen) Sparter der Herrschaft wrdig blieben. Die meisten Vorschriften derselben erstreckten sich nur auf die herrschenden Brger, die allein fr den Staat leben sollten. Die einfache altdorische Sitt e wurde durch Erschwe-rung des Verkehrs und des Luxus gesichert (eisernes Geld). Die krftigen Knaben (schwchliche wurden bei der Geburt ausgesetzt) wurden vom siebenten Jahre an in ffentliche Erziehungshuser aufgenommen, wo ihre Geistes- und Kr-perkraft unter Leitung der Alten gebt wurde. Die Männer aen wie im Kriegslager in Zeltgesellschaften von je 15 Befreundeten zusammen (Syssitien die schwarze Suppe). Die alte Sitte erhielt sich in Sparta noch mehrere Jahrhunderte, da der Verkehr von Natur erschwert und bei der Fruchtbarkeit des Landes nicht so nothwendig war (wie z. B. in Attila). Wenn aber Lykurg die Spartaner durch einen Eid verpflichtet haben soll, seine Gesetze nie zu ndern, so konnte dies bei Erweiterung des Vlkerverkehrs nicht durchgefhrt werden. Natr-lich war es auch, da der kriegerische Sinn die Spartaner zu Eroberungen reizte, obgleich Lykurg dies zu verhindern suchte. Schon vor 700 unterwarfen 700 sie das benachbarte Mesfenien, ein sehr fruchtbares, auch frher von Doriern erobertes Land (von 50q.-M.), die sich aber mehr mit den Einge-bornen vermischt hatten. Am Nord-Fue des Ta ygetus, der Lakonien von Messenien trennt, sind beide Lnder durch einen Pa verbunden, den die Spartaner schon frh in ihre Gewalt brachten. In zwei Kriegen, in deren zweitem sich unter den Mefseniern A risto m enes, bei den Spartanern der

7. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 37

1877 - Braunschweig : Vieweg
in Athen gewhrte. Nachbellt aber Theseus von den Eupatriden verweben war, erhob sich mit der Zunahme des friedlichen Verkehrs mehr und mehr die Macht des Adels. Schon nach der freiwilligen Aufopferung des Erb-knigs Kodrus (beim Einfalle der Dorier) soll ein (verantwortlicher?) Arch on t auf Lebenszeit aus dem Geschlechte des Kodrus gewhlt sein; nach 12 lebens-lnglichen Archonten beschrnkte man die Dauer dieser Wrde auf 10 ^ahrc und machte sie allen Eupatriden zugnglich, aber auch verantwortlich; 70 Jahre spter wurden 9 einjhrige Archonten eingefhrt, unter denen der König" dem Range nach der zweite war, aber das alte Knigsrecht des Opferns bte. An den Wahlen hatte noch immer nur der Ade! Antheu; er besa auch die Gerichtsgewalt und bedrckte die niederen Klassen. Gegen 600 forderten die Stadtbrger und die freien -Lauern mkas, boo weil bis dahin der Adel allein Kennwi von dem Gewohnheitsrecht hatte, schriftliche Aufzeichnung der Gesetze. Die mit Blnl geschriebenen" Gesetze des Archonten D r a k o n vermochten die Ghrnng der Gemther nicht lange zu beschwichtigen. Als bei neuen Unruhen der Eupatride Kylon eine Tyrannenherrschaft auf die Volksmasse (den Demos) zu sttzen suchte, lie der Archont Megakles aus dem Adelsgeschlecht der Alkmoniden die be-siegten Anhnger desselben an den Altren der Eumeniden, wo sie Zuflucht gesucht hatten, ermorden. Die Alkmoniden wurden deshalb verbannt; zur Shnung ihres Frevels aber rieth Solon (aus der Familie des Kodrus), den weisen E P i m e n i d e s aus Kreta kommen zu lassen, der zur Stillung des Zornes der Götter selbst ein Menschenopfer angeordnet haben soll. Dann erhielt Solon, welcher erkannte, da bei dem gesteigerten Verkehr die ge-werbtreibende Mittelklasse wie auch der Bauernstand zu hherer Geltung herangereift sei, als Archont den Austrag zu einer neuen Gesetzgebung (594)'. Zunchst kam es besonders darauf an, die durch Verschiedenheit des 5j4 Vermgens entzweieten Klassen mit einander zu vergleichen. Die aus den damaligen Miverhltnissen hervorgegangenen Parteinngen knpften sich wie-der vllig an die Verschiedenheit der Wohnsitze. Die Bewohner der Ebene (Pedier) waren die Partei der Reichen, die Bergbewohner (Diakrier) die der Armen, die Kstenanwohner (Paraler), die sich all-mhlich durch Theilnahme am Handel bereicherten, hielten die Mitte. Die grte Beschwerde jener Zeit war das drckende S ch u l d r e ch t; der Zms-fu war (wie berall in frheren Zeiten bei mangelndem Hypothekenwesen) sehr hoch' der Glubiger konnte den Schuldner als Sklaven verkaufen. Solon sah 1) seine erste Aufgabe darin, dies Beides abzustellen (Seisachtheia d. i. -Lastabschttelung), wobei er zur Erleichterung der Schuldner den Mnzfu herabsetzte Um die Parteien auf die Dauer zu vershnen, fhrte Solon 2) eine neue - timokratifche - Verfassung ein, nach welcher die Theilnahme an der Leitung des Staates (politische Rechte) nach Verhltnis des Vermgens (des Grundeigenthums) bestimmt wurde. Alle Brger wurden in 4 Vermgensklassen getheilt; die erste allein (welche damals wohl nur ans Eupatriden bestand) konnte die hchsten

8. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 38

1877 - Braunschweig : Vieweg
Aemter bekleiden (mit denen auch groer Kostenaufwand verknpft war), die beiden folgenden die brigen Aemter (Besoldung kannte man noch nicht); an der Volksversammlung durften alle Brger Theil nehmen, auch die der untersten Klafft, die Theten, die ohne oder mit wenigem Grundbesitz vor-zugsweise nur bewegliches (oft bedeutendes) Vermgen hatten. Auch der Kriegsdienst war nach dem Vermgen verschieden. In der athenischen Volks-Versammlung hatten (ganz anders als in Sparta) alle Brger der Land-schaft Stimmrecht, schon vom Listen Lebensjahre an; von ihr ging die Wahl der Beamten wie die Beschlnnahme der alle Staatsangelegenheiten aus. Die laufenden Regiernngsgcfchfte, die Verwaltung der Finanzen, sowie die Vorberathnng der Vorlagen fr die Volksversammlung besorgte der Rath; derselbe bestand hier aus 400 Mitgliedern, die jhrlich wechselten, jedoch wenigstens 30 Jahre alt sein muten. Da aber bei zunehmendem Verkehr ein wachsender Einflu der unteren Klaffen auf die Leitung des Staates zu erwarten war, so gab Solon der von ihm begrndeten Demokratie mehrere Gegengewichte: 1) den Gerichtshof der Helia, der ans 4000 durch das Loos erwhlten der 30 Jahre alten Brgern bestand und die Beamtenwahlen prfen mute, auch Solche, die Vorschlge an die Volksversammlung gebracht hatten, darber zur Rechenschaft ziehen konnte; 2) den Areopa g, einen von Alters her sehr angesehenen Gerichtshof, in den die abgehenden Archonten auf Lebenszeit eintraten, und der die Religion wie die Verfassung berwachte, ja gegen alle bedenklichen Beschlsse des Senates und der Volksversammlung sein Veto einlegen konnte. Weil Solon einsah, da Athen allein durch freien Verkehr auf-blhen knne, befrderte er nicht nur die Entwickeluug einer Seemacht, sondern suchte auf vielfache Weise eine freie und vielseitige Ausbildung der Brger zu begrnden. So erleichterte er die Veruerung des Grundeigenthums wie die Aufnahme von Fremden (Metken, Schutzangehrigen), die selbst das Brgerrecht erlangen konnten, und verpflichtete die Eltern, ihre Shne in einer Kunst unterrichten zu lassen. Der Unterricht der Shne aller Brger nicht blo, wie bisher, des Adels sollte sich zuerst auf die Religion mit Gesang und Musik (in musischen Schulen), dann auf krperliche Uebun-gen (in Gymnasien) und zuletzt auf Lesen und Schreiben (zu Sprachbungen, bei den Grammatisten) erstrecken. Die ffentliche Erziehung begann erst mit dem 18. Jahre, um auf den Kriegsdienst vorzubereiten und diesen auf Streif-zgen einzuben. Jeder Brger sollte bei brgerlichen Zwistigkeiten Partei ergreifen u. s. w. Solon glaubte an die Macht des Guten im Menschen" und erwartete von der Freiheit den heilsamsten Fortschritt. Er soll die Athener auch nur auf 10 Jahre zu unvernderter Aufrechthaltung seiner Gesetze ver-pflichtet haben; während dieser Zeit ging er auf Reisen (zu Krsus 560 wohl 560). Solon hatte alle Parteien zu vershnen gesucht; auch die Alkmoniden waren zurckberufen. Doch kam es bald zu neuen Zwistigkeiten unter den

9. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 130

1877 - Braunschweig : Vieweg
53 130 Geschichte des Alterthumtz. Jahre vor Chr. >^415 bis 413 Expedition der Athener nach Sicilien (unter Alkibia-des, Nikias, 8amochu). Belagerung von Syrakus (der Spartaner Gylippns). ' 413 Die Spartaner besetzen Dekelea. r A\ ty* Alkibiades' Siege der die Spartaner.1^ V A407 Lysander schlgt die athenische Flotte an ore Kiiste ,, Kleinasiens. ** V^ A 406 Sieg der 10 athenischen Feldherren "Ober Kallikratl> das bei den arginnsischen Inseln. 7 -^05 Entscheidender Sieg des Lysander am Ziegenflu. Dionys I., Tyrann von Syrakus (S. 57). .Af 404 Fall von Athen. Die 30 Tyrannen. Herstellung der solonischen Verfassung durch Thrasybul. ^401 Schlacht bei Knnaxa; Kyrus und Artaxerxes Ii.; die 10,000 Griechen unter Xenophon. X" 399 Sokrates stirbt (S. 58). Y394 Kouou vernichtet durch die Schlacht bei Knidns die spartanische Seemacht. * 387 Durch den Fried en des Antalkidas wird der botisch-korinthische Krieg gegen Sparta beendigt. X382 Theben wird gewaltsam von den Spartanern besetzt. Befreiung durch Pelopidas (379). X371 Epaminondas siegt bei Leuktra. X362 Schlacht bei Mantinea, in der Epaminondas fllt. X 359 König Philipp von Macedonien. Heiliger Krieg. Demosthenes. v' 338 Schlacht bei Chronea; Untergang der grie-chischcn Freiheit. Philipp Oberfeldherr aller. Griechen. 336 Philipp ermordet. Alexander d. Groe. (323). 334 Sieg Alexanders am Granikns. Gordinm. 333 Niederlage des Darins (Iii. Kodomannns) bei Jssus. Belagerung von Tyrns. Zug nach Aegypten. 331 Schlacht bei Arbela (Gaugamela;. Ermordung des Darius durch Bessus. 327 Alexander zieht nach Indien. 323 Alexanders Tod in Babylon. Hellenismus. Wm. Das Consnlat. Verarmung der Plebejer. 496 Die Latiner werden am See Regillus geschlagen. 494 Die erbitterten Plebejer wandern aus Rom ans. Menenins Agrippa. Einsetzung des Tribunats. 491 Coriolan. 486 Ackergesetz des Spnrins Eassins. 462 Terentilins Arsa fordert Aufzeichnung der Gesetze. 451 Wahl von Decemvirn. Appins Claudius. 449 Zweite Auswanderung der Plebs; Bale-rins. Beseitigung der Decemvirn. 444 Das (Konnubium zwischen Patriciern und Plebejern gestattet. (Antrag des Ca n-nnlejns). Einsetzung dercensur. Wahl von Kriegstribnnen mitconsnlgewalt. 396 Fall von Veji nach lojhriger Belagerung. Einfhrung des Soldes. Camtllns. 390 Zerstrung Roms durch die Gallier nach dem Siege an der Allia. Manlius rettet das Capitol. 376 Die Licinischen Rogationen.

10. Abriß der Geschichte des Alterthums - S. 64

1877 - Braunschweig : Vieweg
64 Dritte Periode, von 555 bis 333 v. Chr. So gab der Druck der Schulden die gewhnliche Veranlassung zu Aufstnden der Plebejer;^ls Mittel, um ihre Forderungen durchzusetzen, gebrauchten sie aber Verweigerung des Kriegsdienstes. Anfangs I. sichern sich die Plebejer die Rechte der persnlichen Freiheit und des Eigenthums; dann erst Ii. erringen sie sich Zulassung zu allen obrigkeitlichen Acuttern)/ Unter diesen Kmpfen breiten sich die Er-oberungen Roms trotz mancher Wechselflle allmhlich der Mittel- und Unter-Jtalien aus. I. Innere und uere Kmpfe bis zur Sicherung des brgerlichen Rechts durch die Zwlftafelgesetze 449 (445). 494 1. Schon 494 bei einem Kriege gegen die Volsker (ein aufstrebendes Bergvolk im S.-O. von Latium) kommt die erste Verweigerung des Kriegsdienstes durch die Plebejer vor; damals verspricht der volksfreund-liche Valerius als Dictator Erleichterung der Schulden; als aber der Senat diese nach glcklicher Beendigung des Krieges nicht zugesteht, zieht die Plebs aus den heiligen Berg, bis ihr in einem Vertrage (Menenius Agrippa's Fabel vom Magen und den Gliedern) Erlassung der Schulden, Freigebung der Schuldknechte und Wahl von (zunchst zwei) unverletzlichen Tri bttnen zugestanden wird (Volksanwlten, mit der Besugni des Veto" zum Schutze der Volksrechte), die jedoch Anfangs in der Cenwrienverfamm-lnng (ja vielleicht in den Curiat-Comitien) gewhlt werden. 491 2. Als (3 Jahre nachher) Cn. Martins Coriolan eine Hungersnoth benutzen wollte, um Aufhebung des Tribunals zu erlangen, verklagten ihn die Tribunen vor einer Tribnsversammlnng. Er soll zu den Volskern gegangen und mit diesen vor Rom gerckt, aber durch feine Mutter und Gattin (Veturia und Volumnia) zum Abzge bewogen sein. 486 3. Spurius Cassius schlug als Sieger der die Volsker und die mit ihnen verbndeten Aequer (nach dem Vorbilde der Könige) ein Ackergesetz (Verkeilung von Staatslnderei an die Plebejer) vor. Die Patricia hintertrieben inde die Ausfhrung des Gesetzes und Cassins wurde von den Cnrien zum Tode verurtheilt, weil er nach der Knigswrde gestrebt habe. 4. Nachdem das kriegerische Geschlecht der Fabier vergeblich ein Acker-gefetz zu Erleichterung des Volkes gefordert hatte, deshalb ans Rom ansge-wandert, aber wie die Familiensage erzhlt im Kampfe fr Rom bis auf einen Knaben gefallen war, wute der Tribun Publilius Vol-ro die Rechte des Volkes durch die Gesetze zu sichern, da l)Xdie Wahl der Tribunen (und Aedilen, Polizeibeamte) der Tribusversammlung bertragen wurde; 2) die Tribusversammlung gltige Beschlsse der Angelegenheiten des 471 Staates (jedoch fr die Gesetzgebung nur Vorschlge) fassen durfte/471 v. Chr. So war die Stadt Rom in zwei Staaten gespalten" (Liv.).
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