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1. Alte Geschichte - S. 33

1869 - Mainz : Kunze
33 2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr- hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie, die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter) liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung, die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem delphischen Orakel in engster Verbindung. 3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De- mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter- lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und politische Gleichstellung. Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr- hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher, neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver- bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber- gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt. Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels- herrschaft kehrt nicht wieder. Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.) 3

2. Alte Geschichte - S. 108

1869 - Mainz : Kunze
Die Ostseite ist schmal, von dürftiger Strombildung (der Aufidus, j. Ofanto, der bedeutendste Fluß), dazu ziemlich gerad- linig abgeschnitten, ohne Küstenentwicklung; die östliche Küste des nördlichen Italiens bildet eine Reihe von Sümpfen und Lagunen. Die Westseite dagegen ist reicher und mannichfaltiger aus- gestattet. Sie bat mehr Küstenentwicklung, ist von Inseln um- geben und bildet ein breiteres Gebiet, das durch größere Ströme (Arnus, Tiber, Vulturnus) und durch frühere vulkanische Thätig- keit zu der mannichfacksten Thal- und Hügelbildung entwickelt ist. Die Westseite war daher zu größerer historischer Be- deutung bestimmt als die Ostseite, die auch das adriatische Meer ohne nahe Inseln und die gegenüber liegenden unfruchtbaren Küftenlandschasten «licht zur Thätigkeit und zum Verkehr anregten. Die westlichen Laudschastell Etrurien, Latillni und Campanien waren zu einer Rolle berufen, welche die Natur Apulien und Messapien versagt hat. Italien war auf den Westen hingewiesen wie Griechenland auf kn Osten. Italien hat stark ausgeprägte Natur grenzen; die eigentliche Halbinsel ist auf drei Seiten vom Meere umgeben; um das nörd- liche Italien legt sich im Halbkreise eine ungeheure Scheidewand, die Alpen. Die Westalpen, am ligustischen Meerbusen aufsteigend, nach Westen gegen das Thal der Rhone (Rhvdanus), nach Osten gegeli die Poebene abfallend, trennen es von Gallien. Mit dem Mont blaue begimit der höchste und mächtigste Theil der Alpen, die Centralalpen, die Italien gegen Helvetien und Germanien abschließen; die dritte und östliche Abtheilnng, mit dem Groß- glockner beginnend, ist niedriger, legt sich aber breiter durchs Land und zieht sich bis znm adriatischen Meere. Italien hat uatrlrgenläß vier Theile: 1) Oberitalien; L) Mittelitatiell,. den eigentlichen Stanrm der Halbinsel; 3) Unter- italieu, aus dell beiden Halbinseln bestehend und 4) die. Inseln. 1) O b e r i t a l i e n oder der evntineutacke Theil Italiens von den Alpen bis zum Macra und Rubieon reichend; dazu gehört vor Allem die lombardische Tiefebene, von dem Po (Padus) der ganzen Länge nach durchzogen, in Dreiecksgestalt zwischen den Alpen und den Apenninen sich ausdehnend; eine Linie zwischen Parma, Mutina, Bononia und Arüninum bezeichnet die südliche Grenze. Oberitalien umfaßt : a. Gailia cisalpiua, togata (im Gegensatz zu Gailia braccata), durch den Po in Gailia trau>.-

3. Geschichte des Mittelalters - S. 11

1870 - Mainz : Kunze
11 die Allmutter, Ideal edler Frauen, Beschützerin der Ehen, des Hauswesens, der weiblichen Arbeiten. Donar (altn. Thor), Sohn Wuotans und der Erda, der Tochter eines Dursen (Riesen), der Donnergott, in der Faust den Hammer tragend, mit dem der Blitz einschlägt; mit langem rothem Bart, auf einem mit Böcken bespanntem Wagen fahrend; Vorsteher des geordneten Anbaus der Erde. Fuchs und Eiche ihm heilig.— Ziu (Zio), auch Er oder Ir (vgl. vaqtjq und Eresburg) der einhändige Kampfesgott. — Den Ansen gegenüber stehen die Dursen, die Schaar der niederen Gottheiten, der den Menschen feindlichen Riesen, Reprä- sentanten übermäßiger Naturkräfte. Zn ihnen gehört Lohho (altn. Loki), der verneinende Geist, der die Abnahme des Lichtes, das leise Verderben bezeichnet. Seine Tochter Hela, die Hehlende, die Göttin der Unterwelt, in deren Reich alle ohne Heldentod Verstorbenen kamen. Von dem Bund der Dursen und ihrem finsteren Reich geht der Weltbrand (Muspilli), das jüngste Gericht des germanischen Heidenglaubens ans. Die Menschen- und Götterwelt geht darin unter, aber eine verjüngte, gereinigte geht hervor; ihre Wohn- stätte auf einer immergrünen Meeresinsel; Hel der Ort der Qual für die verdammten Geister. B. Der altgermanische Staat. Vielheit der Stämme; so viel Stämme, so viel Staaten. Große Einfachheit der ältesten staatlichen Einrichtungen, die einen doppelten Zweck haben: Schutz und Trutz gegen den äußeren Feind; Frieden im Inneren (d. h. Schutz von Person und Eigen- thum). Der Ackerbau bei allen Stämmen bekannt, Abneigung gegen Städteleben; Ansiedlung in Höfen, höchstens Dörfern. Stände des Volkes: Edle, Freie, Freigelassene, Sclaven. Die adlichen Geschlechter waren in höherer Würdigkeit anerkannte Ge- schlechter, doch ohne höheres politisches Recht. Die Sclaven waren Kriegsgefangene, Uebelthüter oder solche, die sich von einer Schuld nicht lösen konnten. Sie waren rechtlos, wurden aber menschlich behandelt; eigne Wohnung und Besitz. Freiheit nnb Grundbesitz die Bedingung dertheil- nahme am Staat und am Heeresdienst. Die Verfassung war anfangs der Regel nach demokratisch d. h. die Volksgemeinde d. i. die Genossenschaft der durch Grund-

4. Geschichte des Mittelalters - S. 12

1870 - Mainz : Kunze
12 besitz vollberechtigten Freien war Quelle und Sitz aller Gewalt. Am Neil- oder Vollmond Zusammenkunft der bewaffneten Freien zu den Stamm- (Gau) Versammlungen, die zugleich Heerschau sind. Gegenstände der Berathung: Krieg und Frieden, Wahl der Fürsten (prinoipes), Gericht (besonders über Landesverrath, Ueber- läuferei, Feigheit), Wehrhaftmachnng der Jünglinge. Daneben öftere Versammlungen der Hundertschaften, nach denen auch das Heer gegliedert ist, an ihren Malstätten. Gericht gegen freie Männer und ihr Eigenthum. Die Buße für den Todt- schlag das Wergeld. Der beharrliche Friedensbrecher fried- und rechtlos. Engere Einigung der Markgenossenschaft d. h. der Mit- glieder einer Dorfschaft oder von Einzelhöfen. Die Familien, wenn auch untergeordnet der höheren Ord- nung des Staates, doch in großer Selbständigkeit. Der deutsche freie Mann ein König im Kleinen, über Weib, Kind, Gesinde, — Blutrache. Stellung der Frauen, — inesse sanctnm aliquid et proviclum putant nec aut consilia earnm aspernantur aut re- sponsa neglegunt. Tac. Germ. 8. — Keine gemeinsame Obrigkeit im Frieden, im Kriege ein Oberfeldherr (Herzog), nur nach Würdigkeit, auf den Schild er- hoben. — Die einzige feste Obrigkeit die Fürsten (principes), für die Untergaue (Hundertschaften) zugleich Heerführer und Richter; nicht blos ans dem Adel, in der Regel wohl lebens- länglich gewählt. — Gefolgschaften der Fürsten aus den jungen Freien, die noch ohne eignen Landbesitz sind. Die Königsherschaft tritt bei den verschiedenen Stämmen zu verschiedenen Zeiten auf; meist da erst, wo sich schon größere Gebiete gebildet; vergl. Marbods Reich. Anlässe zu dieser Wand- lung : Parteikämpfe im Innern, Verteidigungskriege gegen außen, Eroberungen und Niederlassungen in der Fremde. Wahl durch die Gemeinde aus einem bevorzugten Geschlecht, Erblichkeit. Attri- bute der immerhin beschränkten Königsgewalt: Heerführung, Lei- tung der Volksversammlung, Priesterthum, Vorsitz im Gericht, Ernennung aller Beamten, hervorragender Grundbesitz. Verhältniß zwischen dem König und seinem Volk das der Treue und Huld. Erst durch die größere Einheit und Kraft, die das König- thum brachte, ward ein erfolgreicher Angriff deutscher Völker gegen das römische Weltreich möglich.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 44

1870 - Mainz : Kunze
44 fahren von außen (vor allem jetzt durch die Ungarn) entwickeln sich die Keime zu ganz neuen politischen Zuständen. I. Die deutschen Herzogthümer: Mit dem Zerfall des Frankenreichs und der karolingischen Reichsverfassung tauchen wie- der die alten deutschen Landestheile auf; — je schwächer das Haupt, desto selbständiger die Glieder. — Allmählich treten an die Spitze dieser Theile — Sachsen mit Thüringen, Bayern, Schwaben, Franken und das zwischen Ost- und Westfranken schwankende Lothringen — fast unabhängige Herzöge, deren Gewalt sich auf verschiedenen Wegen bildet. In Franken die Konradiner, in Sachsen die Liudolfinger, in Schwaben Erchanger, in Bayern Arnulf, in Lothringen Reginar, der das Land dem westfränkischen König überliefert.^ Ii. Ursprung des Lehnswesens: In diese stürmische Zeit fällt die Auflösung der karolingischen Gauverfassung: Unter- gang des^ fränkischen Heerbanns und der altgermanischen Gemein- freiheit. Aus der vormaligen Gemeinde der' Freien entstehen durch Uebertragung der kleineren Grundstücke auf mächtige Grund- herren neue persönliche Verhältnisse des Schutzes, der Abhängigkeit, des Dienstes; gegen Zins, Schutz und Sicherheit. Allmähliches Herabfinken der kleinen Leute von Zinspstichtigkeit (Hintersassen oder Vogteileute) zur Hörigkeit. Nur in den Alpen, in den frie- sischen Marschen, hier und da in Niedersachsen erhielt sich ein Stamm kleinerer Grundbesitzer. — Außerdem dauerte hinter den Mauern mancher Städte ein Kern von Altfreien (Patriciat) fort; der Anfang eines freien Bürgerstandes und der Blüthe deutschen Städtelebens. Die hohe Bedeutung des Waffendienstes ent- wickelt das fcf;ou in der fränkischen Zeit entstandene Vasallen- thum (vasalli 8. vassi). Der Vasall wird durch den Lehnseid ein Mann seines Dienstherrn. Verwandlung des freien Besitzes in Lehen (llenelloinra). — Daneben die ministeriales, un- freie Dienstleute des Adels und der Geistlichkeit, mit Hof- und Hausämtern betraut, aus denen ein neuer Adel erwächst. — Königthum, Lehnsverfassung und Städtewesen die großen politischen Formen des Mittelalters.

6. Alte Geschichte - S. uncounted

1870 - Mainz : Kunze
_< • froc.t. Hü'ndre-ult bcni Peñ/air "A ¿ ; Aür den acoarapíjiídieji Unlerrichl • ' / . Pl / i Lehrbuch der Geographie alter Md neuer Zeit mit besonderer Riicksicht auf politische und Kulturgeschichte. Vcm l)r. 'Ilitzmoe Seliucllt Cbevjlut atvati) in Daru'.stad!-). Achte . Auslage« voll- ständig neu bearbeitet von Dr. Wilhelm Rohmeder '!> München I. 9)lil vi.e Karten, >rci Figúrenla-^ und :: X r?' " z:. ■ 7/} ' , c Dal selbe er,checnt im Jahr 1872 in 12 Lieferungen, ch'ie in Zeiträumen von .3—! Wochen aufeinander folgen. Jede Lieferung enthält 5—6 Bogen nebst den dazu gehörigen harten und' Tafeln. Das letzte He/k"briygt das Portrait des Beriafsers. ' Prech einer jeden Lieferung 7'/- Lgr. — 27 k\. rheim ; • '—7i &?:: £ lchacht's Lehrbuch Vet Geoli^schie umufu den Lanzen alter und neuer Zeit An-Dtzeichtim^ndueberffhttuhkeit dä:Misteñch^wird es ebensowenig von eiueru ähnliches Haubh<kch^«rreicht,> als ne Ansehung 'der Füllemnd Zuverlässigkeit feines Inhalts. A i e^gviprrlch'burch gefährte Verbindung des geographischen Elementes mit Per politischen und Äultnrgcfchrchtc beseelt gleichsam den Stoff und muffchlmert nicht lveniger das Studium, als sie dessen Früchte vervielfältigt. Gurk und et in Anlage und .Aussührung ebensaseb'- de» er» abrenen ochuiinunn h>k Le., scha c fli mi ige^Gelch^, e>>. Und wenn dies Werk sch u durch Kurl Stitier umälexaudrr dou Hulndoldi oto ein Ereignis in der g ogro.mischen Lttrarur bezeichnet wurde, so ist dasselbe inkwischen auch'durch den Beifall und d.e Liebe des' Vaterlag:dewñisgezeichi:ch und über die Grenzen Besselbeu--hinaus"-.als mn tnchtches Wert deutschen Fhs.,;es und deutscher Gediegenheit geehrt worden. In H lsicht.auf Einzelheiteil veralten 'geographische Bücher rasch uu' nmchen deshalb mit, dein erweiterten Horizonte dess-Wissens und-Schaffens ichpmr Tage, mit dem «Wechsel politischer und anderer hier einschlagender Bemlchngen und Verhältnisse immer wieder Ilingestaltniigen nothmcndig. Da aber der Hauplwerth i, dieses Werkes in der Durchführung bestimmter Grundgedanke^ und in der m e th o- - ischen Behandlung des Gegenstandes liegt, ein llmstand, der das L-.'ch na- mentlich für Gc»gram?!chrer jeder Schule z» einem unentbehrlichen l-änfter-- und Handbuche gemacht.hat: so können bei jeder Neubearbeitung die Grundlagen des- selben stets nnverrückt beibehazen werden, und die Aenderungen können sich auf Eintragung der Resultate der rastlos fortschreitenden Forschung und die Unigestal- tttngen, welche.die Zetiereigl'.isse selbst nothwendig gemacht haben, beschränke::. Die vorliegel.d 8. Anhlnge, mit großer Sorgfalt und, Pietät ansgefichrt, eine Frnchc inchrjnlwig n Flhch nffdzm^Hriger Beschäligtrng rr \ : , : jelbft, erscheint n.pl >'swa al-: ?ibe Uepprarberrnng der jäheren, so-tdebn alsllr. arbcitniig derschben, ivelche man gröaeutheils eine ganz neue %r müßte, wenn nicht nberaü de: nrssirüngliche Plan konsequent sestgehalten Le. So dürfen, wir'hasten, wird das Werk auch fernerhin den Anjpr '.chen von Schule, Haus nffd Leben oollstcnidig genügen und seinen hervorragenden P atz unter den.geographischen Lehrbüchern zu behaupten sorffahren. , .. Verlag von Ls. G. ,Kiuyr> Nachfolgkr in Main). K Mch * ? ' V\ ■ „yht ;

7. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 149

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 55. Der Kampf der Plebejer gegen die Patrizier rc. 149 in dessen Mitte, wo Porsena dnrch seinen Geheimschreiber gerade den Soldaten den Sold auszahlen ließ. Beide waren fast gleich gekleidet. Mn eins, der den König nicht kannte und, ohne sich als Fremdling zu verraten, nicht fragen konnte, welcher von ihnen Porsena sei, stach auf Geratewohl einen nieder und zwar den Schreiber. Alsdann wollte er sich mit dem Dolche in der Hand den Weg durch das feindliche Lager bahnen, wnrde aber gefangengenommen und vor den König geführt. Porsena befahl, den Mucius in das Feuer zu werfen. Um dem Könige zu zeigen, wie wenig er den Feuertod fürchte, hielt Mucius die Hand über ein Kohlenbecken, bis sie verbrannt war. Porsena, erstaunt, schenkte ihm sofort Lebeu und Freiheit. Scheinbar aus Dankbarkeit, in Wahrheit aber, um den König zu ängstigen, gab nun Mucius au, daß 300 junge Römer sich eidlich zu dessen Ermordung verbunden hätten, und daß das Los ihn zuerst getroffen. Porsena habe also jetzt noch 299 zu fürchten. Das soll den König bewogen haben, mit den Römern Frieden zu schließen. Wahrscheinlich aber blieb den Römern, die ans das äußerste gekommen waren, nichts übrig, als sich zu unterwerfen. Mucius hieß fortan Scävola (Linkhand). Auch er erhielt ein Stück Land als Geschenk. 5. Die Römer mußten alle Waffen an Porsena ausliefern, durften in Zukunft keine eisernen Gerätschaften verfertigen, außer zum Ackerbau, mußten von ihren Feldern den Zehnten geben und zehn patrizische Jünglinge und zehn Jungfrauen als Bürgen ihres Wohlverhaltens stellen. Die Jungfrauen, Clölia an der Spitze, wagten es, unter einem Regen von feindlichen Pfeilen durch die Tiber zu schwimmen und nach Rom zu entkommen. Als aber Porsena die Clölia wieder verlangte, gab der Senat sie zurück. Doch der edelmütige Porsena schenkte ihr nicht nur die Freiheit, sondern erlaubte ihr auch noch, einige männliche Geiseln mitzunehmen. Clölia wählte die jüngsten, welche der Verführung am meisten ausgesetzt waren. Das römische Volk setzte der Clölia ein Denkmal. Das Benehmen des Porsena machte übrigens auf die Römer einen guten Eindruck. Als die Etrusker bei Aricia geschlagen wurden, flüchteten sich viele vou ihren Verwundeten nach Rom und wurden gut verpflegt. Ein Teil blieb ganz in Rom, die anderen konnten in ihrer Heimat die römische Gastfreundschaft nur loben. Porsena gab deshalb auch den Tarqninius ans und befahl ihm, Klusium zu verlassen. 8 55. Der Kampf der Plebejer gegen die Patrizier um bürgerliche liechte. 152) Die fortwährenden Kriege hatten die Plebejer in eine üble Lage gebracht. Sie waren meistens aus Lohnarbeit oder auf den Ertrag ihrer wenigen Grundstücke angewiesen. Diese konnten sie im Kriege nicht anbauen, und wenn sie dieselben schon angebaut hatten, wurden sie ihnen oft vom Feinde verwüstet. Die großen^Staatsgüter waren in den Händen des Adels, der davon keine Steuern zahlte und während des Krieges sie von seinen Klienten bebauen ließ. Die Plebejer dagegen mußten Steuern

8. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 273

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 99. Religion d. Germanen. Ständeunterschied. Bürgerl. Verfassung. 273 eigentum besaßen (Alod), das vorn^ Vater auf den erstgebornen Sohn überging. Die nachgebornen Söhne waren zwar auch frei; aber sie hatten so lange kein Recht, bis sie sich Grundbesitz erworben hatten, und waren deshalb auf Eroberungszüge angewiesen, die sie mit Freigelassenen unternahmen. Von dem eroberten Lande und den bezwungenen Einwohnern nahmen sie einen Teil für sich, einen andern Teil ließen sie den Eigentümern gegen Entrichtung persönlicher Dienste. So gab es demnach in Deutschland eine kleine Anzahl Edlinge (Adelige) und eine größere Anzahl unbegüterter Freier und Freigelassener. Dieser kleinen Zahl Freier stand die große Mehrzahl der Sklaven gegenüber, die entweder als Leibeigene auf dem Gehöfte des Herrn wohnten oder kleine Güter des Herrn selbständig bewirtschafteten, aber zu persönlichen Dienstleistungen bei dem Herrn verpflichtet waren. Ihr Los war nur insofern besser als das der Sklaven, weil sie nur mit der Scholle verkauft werden durften. Sie hießen Liten (schlechtes Volk) oder Hörige, konnten, wie die Sklaven, vor Gericht nicht auftreten und auch au den Volksversammlungen durften sie nicht teilnehmen. 281) Die Edlen und die Freien lebten ans ihren Gütern, von deren Ertrage alle Familienglieder, die keinen Grundbesitz hatten, ernährt werden mußten. Sie standen aber unter der Gerichtsbarkeit (Bann) des Familienhauptes, welches sie auch vor Gericht vertreten mußte. Erst wenn sie heirateten und einen eigenen Herd gründeten, wurden sie frei. Doch blieb die Bluts- verwandtschaft (Sippe, Sippschaft) in Verbindung miteinander. Mehrere Güter, in der Regel zehn, machten eine Markung aus, mehrere Markungen einen Gan. Zn den Volksversammlungen, denen nur die rechtsfähigen Freien anwohnen durften, versammelte man sich bewaffnet unter freiem Himmel. In diefen Versammlungen wurden die Staatsangelegenheiten beraten, über Krieg und Frieden beschlossen und der König aufgestellt; der Gewählte wurde alsdann auf einem Schilde emporgehoben und dem Volke gezeigt. Übrigens waren die Könige in Friedenszeiten nur die obersten Beamten. Anmerkungen. 1. Die Religion der alten Deutschen hatte sich zu einer Götterlehre ausgebildet, welche hauptsächlich in den beiden Eddas (Sagensammlungen) enthalten ist. Es sind dies Sammlungen von Sagen und Heldenliedern, von denen die ältere dem Isländer Sämnnd ar (7 1133) und die jüngere dem Isländer Snorri Stnrlason (f 1241) zugeschrieben wird. Demgemäß war im Mitfange Allfadur, der höchste, einige und ewige Gott, der Schöpfer alles dessen, was da ist, der das Chaos in das Lichtreich (Muspelheim) und das Nebelreich (Nifl-

9. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 274

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
274 Die mittlere Zeit. heim) schied. Aus dem Lichtreiche fielen Funken, aus denen die Götter Riesen und Zwerge entstanden. Unter den zwölf Hauptgöttern waren: Odin oder Wodan, der Göttervater, der Herr und König des Himmels; Thor, der Donnerer; Baldur, der Gott der Schönheit und der Güte; Niordur, der Gott des Luftreichs; Freyr, der Gott der Sonne; Tyr, der Gott des Krieges; Braga, der Goit der Dichtkunst und des Gesanges. Außer den zwölf Äsen gab es noch mehr Götter und Göttinnen (Asinnen); Same oder Lose, der Gott der Bosheit; Frigga, die Gattin Wodans, die Göttin der Hausfrauen; Iduna die Gattin Bragas, die Göttin der Jugend und der Unsterblichkeit; Freya, die Liebesgöttin; Hela, die Totengöttin. Frigga galt als Hertha für die Mutter Erde und wurde hauptsächlich in geheimnisvoller Weise auf der Insel Rügen verehrt. Die Geister waren Nor-nen (Schicksalsgöttinnen), Walküren (Totenwählerinnen, t>. i. welche die auserwählten, die auf dem Schlachtfelde sterben sollten) und Alfen oder Elfen (belebte Naturgegenstände). Die Walhalla (Schlachtenhalle, eine Walstatt = Schlachtfeld) nimmt nur die Edlen auf, die im Kampfe gefallen sind; die an Krankheit und Altersschwäche sterben, führen in Hel heim bei Hela ein trauriges Leben; die Lügner aber und die Diebe werden in Niflheim von Schlangengift bespritzt. Der Glaube an böse Geister, die dem Menschen schaden können, bot die Grundlage zum späteren Hemtwahn, der demnach als nicht ausgerotteter heidnischer Überrest erscheint. 2. Der Ständeunterschied wurde bei den Germanen in der strengsten Weise aufrechterhalten. Der grundbesitzende Freie, d. h. der, welcher ein Alod (al-lot — ganzes Gnt) besaß, durste allein an den Volksversammlungen teilnehmen. Das ganze Grundbesitztum war gewissermaßen Staatseigentum, welches unter die Edliuge oder Adaliuge verteilt war. Erben konnte es nur ein Sohn; war' kein Sohn vorhanden, so fiel es an den nächsten männlichen Verwandten (Schwerlmagen). Die Kuukel konnte nicht erben; die Spillmagen (weibliche Verwandte) erbten nur bewegliches Eigentum, wozu aber die Sklaven gehörten. Die Priester durften nur aus den Adeligen genommen werden. Den nachgebornen Söhnen der Freien kam, solange sie keinen Grundbesitz hatten, nicht einmal das Recht zu, in eines andern Sache als Zeugen aufzutreten. Oft gab ihnen das Familienhaupt ein Stück von dem eigenen Grundbesitz als Fe-odt (Zinsgut, feudum). Meistens aber zogen die nachgebornen Söhne auf Eroberungszüge aus, um Land zu erhalten. Der Vater gab ihnen hierzu ein Gefolge mit, teils freigelassene Sklaven als Waffengenossen, teils leibeigene Sklaven als Schildknechte. Aus diesen nachgebornen freien Söhnen und den Freigelassenen, welche in solcher Weise zu Land kamen, entstand der niedere Adel. Doch behaupteten die Ur fr eien immer den Vorzug vor den Freigelassenen und nannten sich die Jmmerfreien (Semperfreien). Wurden Landstriche erobert, so behielt man in der Regel den dritten Teil an Land und Leuten als Eigentum. Solche Kriegsgefangene wurden Schalke (Leibeigene). Denen man das Land ließ, die mußten den Herren in der Regel drei Tage in der Woche arbeiten. Diese Liteit waren sehr gedrückt ; sie waren Hörige und rechtlos. Später verarmten wieder viele aus dem niedern Adel und mußten teils ein Feodt (Sehen) von einem hohen Adeligen annehmen und Vasallendienste dafür thun, teils wurden sie zu den Liten herabgedrückt. Als die Eroberungszüge aufhörten, sonnten die freigelassenen Sklaven auch kein Land mehr erhalten, es wäre

10. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 276

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
276 Die mittlere Zeit. schworen (Eideshelfer). Die Schalke waren vom Eide ausgeschlossen und es entschied bei ihnen das Gottesurteil. Auch bei den Freien ließ man es manchmal auf ein Gottesurteil durch den Zweikampf ankommen, welchen für den Angeklagten auch ein Stellvertreter eingehen konnte. 283) Wenn ein Krieg ausbrach oder beschlossen wurde, so wurde der Heerbann aufgeboten und aus den Vordersten (Fürsten) ein Herzog gewählt, welcher nach beendigtem Kriege seine Stelle wieder niederlegte. Im Kriege mußte jeder Mann sich und die Semigeu selbst verpflegen. Das wnrde später sehr drückend, namentlich als unter den Königen und Kaisern die Kriege oft wiederkehrten und lange dauerten. Infolgedessen verarmten oft viele Freie und wurden wieder Liten. Anch über die einzelnen Heeresabteilungen waren Grafen gesetzt. Die Kriegsbeute war allen gemeinsam und wurde in' Lose verteilt. Oft sammelten sich Freiwillige, namentlich Jüngere, zu einem gemeinsamen Erobernngszng und wählten einen Heermeister. Unter ihm traten sie auch oft in fremde Kriegsdienste, wie denn die so einflußreichen Heerkönige der Römer Anführer freiwilliger Kriegsscharen waren. Solche freiwillige Vereinigungen nannte man das Gefolge (Komitat). Glückte ein Eroberungszug, so bildete dieses Gefolge zugleich den Hofstaat des neuen Fürsten. Anmerkungen. 1. Der Name Graf wird abgeleitet von grau — alt, erfahren, oder von Tpacpetv, schreiben, woher der französische Ausdruck Greffier (Amtsschreiber) kommen soll, oder von gravo (Dach). In letzterem Falle wäre gerafo derjenige, der mit dem Könige unter einem Dache sich aushalten darf, wie z. B. Geselle (von Saal) ebenfalls soviel als Genosse ist. Es wären also die Grafen gleichsam die Stellvertreter des Königs, was wohl anzunehmen ist, da in den älteren und ältesten Zeiten ein derartiger Amtsname nicht vorkommt. Es gab übrigens auch solche Grafen, die nicht Stellvertreter des Königs oder königliche Beamte waren, z. B. Markgrafen, Dinggrafen, Deichgrafen, Salzgrafen, Wic-grafen (Dorfgrafen) Stallgrafen (cornites stabuli — connetables). Unbestritten königliche Beamte waren nur die Pfalz grafen, Sendgrafen und Landgrafen. 2. Das Wergeld oder das Gewährgeld war das Sühngeld für eine begangene Gewaltthat. Es war genau festgesetzt für jedes Verbrechen und zwar höher oder niedriger, je nach Stand und Geschlecht des Verletzten und des Verletzenden, nach der Absicht, nach dem Werkzeug und nach dem Wert des verletzten Gegenstandes. So wurde z. B. gebüßt der Mord eines gemeinen Freien bei den Franken mit 200 Schillingen, eines edlen Freien mit 300 Schillingen, eines Grafen mit 600 Schillingen. Daß man, um solche Wergelder zu bezahlen, förmlich reich sein mußte und oft die Todesstrafe eintrat, weil das Wergeld nicht erlegt werden konnte, erklärt der Umstand, daß man für einen Schilling ein paar
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