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2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr-
hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie,
die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig
geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum
Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich
das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich
zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter)
liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung,
die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem
delphischen Orakel in engster Verbindung.
3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung
schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie
immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De-
mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige
Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit
der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter-
lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe
zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und
politische Gleichstellung.
Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die
Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr-
hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst
von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer
Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher,
neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung
des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung
der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung
des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver-
bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische
Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber-
gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur
ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich
durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt.
Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels-
herrschaft kehrt nicht wieder.
Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.)
3
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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TM Hauptwörter (200): [T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T22: [Athen Athener Sparta Solon Spartaner Staat Jahr Stadt Krieg Mann], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T54: [Staat Zeit Volk Deutschland Leben Reich Jahrhundert Macht Entwicklung Gebiet]]
Die Ostseite ist schmal, von dürftiger Strombildung (der
Aufidus, j. Ofanto, der bedeutendste Fluß), dazu ziemlich gerad-
linig abgeschnitten, ohne Küstenentwicklung; die östliche Küste des
nördlichen Italiens bildet eine Reihe von Sümpfen und Lagunen.
Die Westseite dagegen ist reicher und mannichfaltiger aus-
gestattet. Sie bat mehr Küstenentwicklung, ist von Inseln um-
geben und bildet ein breiteres Gebiet, das durch größere Ströme
(Arnus, Tiber, Vulturnus) und durch frühere vulkanische Thätig-
keit zu der mannichfacksten Thal- und Hügelbildung entwickelt
ist. Die Westseite war daher zu größerer historischer Be-
deutung bestimmt als die Ostseite, die auch das adriatische Meer
ohne nahe Inseln und die gegenüber liegenden unfruchtbaren
Küftenlandschasten «licht zur Thätigkeit und zum Verkehr anregten.
Die westlichen Laudschastell Etrurien, Latillni und Campanien
waren zu einer Rolle berufen, welche die Natur Apulien und
Messapien versagt hat. Italien war auf den Westen hingewiesen
wie Griechenland auf kn Osten.
Italien hat stark ausgeprägte Natur grenzen; die eigentliche
Halbinsel ist auf drei Seiten vom Meere umgeben; um das nörd-
liche Italien legt sich im Halbkreise eine ungeheure Scheidewand,
die Alpen. Die Westalpen, am ligustischen Meerbusen aufsteigend,
nach Westen gegen das Thal der Rhone (Rhvdanus), nach Osten
gegeli die Poebene abfallend, trennen es von Gallien. Mit dem
Mont blaue begimit der höchste und mächtigste Theil der Alpen,
die Centralalpen, die Italien gegen Helvetien und Germanien
abschließen; die dritte und östliche Abtheilnng, mit dem Groß-
glockner beginnend, ist niedriger, legt sich aber breiter durchs
Land und zieht sich bis znm adriatischen Meere.
Italien hat uatrlrgenläß vier Theile: 1) Oberitalien; L)
Mittelitatiell,. den eigentlichen Stanrm der Halbinsel; 3) Unter-
italieu, aus dell beiden Halbinseln bestehend und 4) die. Inseln.
1) O b e r i t a l i e n oder der evntineutacke Theil Italiens von
den Alpen bis zum Macra und Rubieon reichend; dazu gehört
vor Allem die lombardische Tiefebene, von dem Po (Padus) der
ganzen Länge nach durchzogen, in Dreiecksgestalt zwischen den
Alpen und den Apenninen sich ausdehnend; eine Linie zwischen
Parma, Mutina, Bononia und Arüninum bezeichnet die südliche
Grenze. Oberitalien umfaßt : a. Gailia cisalpiua, togata (im
Gegensatz zu Gailia braccata), durch den Po in Gailia trau>.-
TM Hauptwörter (50): [T44: [Alpen See Stadt Schweiz Italien Meer Berg Insel Fuß Inn], T49: [Land Klima Europa Meer Lage Asien Winter Insel Afrika Zone]]
TM Hauptwörter (100): [T33: [Stadt Meer Italien Neapel Hauptstadt Rom Insel Genua Spanien Land], T0: [Meer Insel Halbinsel Küste Ozean Afrika Land Europa Kap Straße], T93: [Alpen See Schweiz Rhein Berg Bodensee Fuß Italien Schweizer Paß], T49: [Berg Gebirge Höhe Fuß Ebene Seite Gipfel Gebirg Elbe Meer], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
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11
die Allmutter, Ideal edler Frauen, Beschützerin der Ehen, des
Hauswesens, der weiblichen Arbeiten.
Donar (altn. Thor), Sohn Wuotans und der Erda, der
Tochter eines Dursen (Riesen), der Donnergott, in der Faust den
Hammer tragend, mit dem der Blitz einschlägt; mit langem rothem
Bart, auf einem mit Böcken bespanntem Wagen fahrend; Vorsteher
des geordneten Anbaus der Erde. Fuchs und Eiche ihm heilig.—
Ziu (Zio), auch Er oder Ir (vgl. vaqtjq und Eresburg)
der einhändige Kampfesgott. —
Den Ansen gegenüber stehen die Dursen, die Schaar der
niederen Gottheiten, der den Menschen feindlichen Riesen, Reprä-
sentanten übermäßiger Naturkräfte. Zn ihnen gehört Lohho
(altn. Loki), der verneinende Geist, der die Abnahme des Lichtes,
das leise Verderben bezeichnet. Seine Tochter Hela, die Hehlende,
die Göttin der Unterwelt, in deren Reich alle ohne Heldentod
Verstorbenen kamen.
Von dem Bund der Dursen und ihrem finsteren Reich geht
der Weltbrand (Muspilli), das jüngste Gericht des germanischen
Heidenglaubens ans. Die Menschen- und Götterwelt geht darin
unter, aber eine verjüngte, gereinigte geht hervor; ihre Wohn-
stätte auf einer immergrünen Meeresinsel; Hel der Ort der Qual
für die verdammten Geister.
B. Der altgermanische Staat.
Vielheit der Stämme; so viel Stämme, so viel Staaten.
Große Einfachheit der ältesten staatlichen Einrichtungen, die einen
doppelten Zweck haben: Schutz und Trutz gegen den äußeren
Feind; Frieden im Inneren (d. h. Schutz von Person und Eigen-
thum). Der Ackerbau bei allen Stämmen bekannt, Abneigung
gegen Städteleben; Ansiedlung in Höfen, höchstens Dörfern.
Stände des Volkes: Edle, Freie, Freigelassene, Sclaven. Die
adlichen Geschlechter waren in höherer Würdigkeit anerkannte Ge-
schlechter, doch ohne höheres politisches Recht. Die Sclaven waren
Kriegsgefangene, Uebelthüter oder solche, die sich von einer Schuld
nicht lösen konnten. Sie waren rechtlos, wurden aber menschlich
behandelt; eigne Wohnung und Besitz.
Freiheit nnb Grundbesitz die Bedingung dertheil-
nahme am Staat und am Heeresdienst.
Die Verfassung war anfangs der Regel nach demokratisch
d. h. die Volksgemeinde d. i. die Genossenschaft der durch Grund-
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besitz vollberechtigten Freien war Quelle und Sitz aller Gewalt.
Am Neil- oder Vollmond Zusammenkunft der bewaffneten Freien
zu den Stamm- (Gau) Versammlungen, die zugleich Heerschau
sind. Gegenstände der Berathung: Krieg und Frieden, Wahl der
Fürsten (prinoipes), Gericht (besonders über Landesverrath, Ueber-
läuferei, Feigheit), Wehrhaftmachnng der Jünglinge.
Daneben öftere Versammlungen der Hundertschaften, nach
denen auch das Heer gegliedert ist, an ihren Malstätten. Gericht
gegen freie Männer und ihr Eigenthum. Die Buße für den Todt-
schlag das Wergeld. Der beharrliche Friedensbrecher fried-
und rechtlos.
Engere Einigung der Markgenossenschaft d. h. der Mit-
glieder einer Dorfschaft oder von Einzelhöfen.
Die Familien, wenn auch untergeordnet der höheren Ord-
nung des Staates, doch in großer Selbständigkeit. Der deutsche
freie Mann ein König im Kleinen, über Weib, Kind, Gesinde, —
Blutrache. Stellung der Frauen, — inesse sanctnm aliquid et
proviclum putant nec aut consilia earnm aspernantur aut re-
sponsa neglegunt. Tac. Germ. 8. —
Keine gemeinsame Obrigkeit im Frieden, im Kriege ein
Oberfeldherr (Herzog), nur nach Würdigkeit, auf den Schild er-
hoben. — Die einzige feste Obrigkeit die Fürsten (principes),
für die Untergaue (Hundertschaften) zugleich Heerführer und
Richter; nicht blos ans dem Adel, in der Regel wohl lebens-
länglich gewählt. — Gefolgschaften der Fürsten aus den jungen
Freien, die noch ohne eignen Landbesitz sind.
Die Königsherschaft tritt bei den verschiedenen Stämmen
zu verschiedenen Zeiten auf; meist da erst, wo sich schon größere
Gebiete gebildet; vergl. Marbods Reich. Anlässe zu dieser Wand-
lung : Parteikämpfe im Innern, Verteidigungskriege gegen außen,
Eroberungen und Niederlassungen in der Fremde. Wahl durch
die Gemeinde aus einem bevorzugten Geschlecht, Erblichkeit. Attri-
bute der immerhin beschränkten Königsgewalt: Heerführung, Lei-
tung der Volksversammlung, Priesterthum, Vorsitz im Gericht,
Ernennung aller Beamten, hervorragender Grundbesitz. Verhältniß
zwischen dem König und seinem Volk das der Treue und Huld.
Erst durch die größere Einheit und Kraft, die das König-
thum brachte, ward ein erfolgreicher Angriff deutscher Völker
gegen das römische Weltreich möglich.
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fahren von außen (vor allem jetzt durch die Ungarn) entwickeln
sich die Keime zu ganz neuen politischen Zuständen.
I. Die deutschen Herzogthümer: Mit dem Zerfall des
Frankenreichs und der karolingischen Reichsverfassung tauchen wie-
der die alten deutschen Landestheile auf; — je schwächer das
Haupt, desto selbständiger die Glieder. — Allmählich treten an
die Spitze dieser Theile — Sachsen mit Thüringen, Bayern,
Schwaben, Franken und das zwischen Ost- und Westfranken
schwankende Lothringen — fast unabhängige Herzöge, deren
Gewalt sich auf verschiedenen Wegen bildet. In Franken die
Konradiner, in Sachsen die Liudolfinger, in Schwaben
Erchanger, in Bayern Arnulf, in Lothringen Reginar,
der das Land dem westfränkischen König überliefert.^
Ii. Ursprung des Lehnswesens: In diese stürmische
Zeit fällt die Auflösung der karolingischen Gauverfassung: Unter-
gang des^ fränkischen Heerbanns und der altgermanischen Gemein-
freiheit. Aus der vormaligen Gemeinde der' Freien entstehen
durch Uebertragung der kleineren Grundstücke auf mächtige Grund-
herren neue persönliche Verhältnisse des Schutzes, der Abhängigkeit,
des Dienstes; gegen Zins, Schutz und Sicherheit. Allmähliches
Herabfinken der kleinen Leute von Zinspstichtigkeit (Hintersassen
oder Vogteileute) zur Hörigkeit. Nur in den Alpen, in den frie-
sischen Marschen, hier und da in Niedersachsen erhielt sich ein
Stamm kleinerer Grundbesitzer. — Außerdem dauerte hinter den
Mauern mancher Städte ein Kern von Altfreien (Patriciat) fort;
der Anfang eines freien Bürgerstandes und der Blüthe deutschen
Städtelebens. Die hohe Bedeutung des Waffendienstes ent-
wickelt das fcf;ou in der fränkischen Zeit entstandene Vasallen-
thum (vasalli 8. vassi). Der Vasall wird durch den Lehnseid
ein Mann seines Dienstherrn. Verwandlung des freien Besitzes
in Lehen (llenelloinra). — Daneben die ministeriales, un-
freie Dienstleute des Adels und der Geistlichkeit, mit Hof- und
Hausämtern betraut, aus denen ein neuer Adel erwächst. —
Königthum, Lehnsverfassung und Städtewesen die
großen politischen Formen des Mittelalters.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
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• froc.t. Hü'ndre-ult
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¿ ; Aür den acoarapíjiídieji Unlerrichl
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Lehrbuch der Geographie alter Md neuer Zeit mit besonderer
Riicksicht auf politische und Kulturgeschichte. Vcm l)r. 'Ilitzmoe
Seliucllt Cbevjlut atvati) in Daru'.stad!-). Achte . Auslage« voll-
ständig neu bearbeitet von Dr. Wilhelm Rohmeder
'!> München I. 9)lil vi.e Karten, >rci Figúrenla-^ und
:: X r?' " z:.
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Dal selbe er,checnt im Jahr 1872 in 12 Lieferungen, ch'ie in Zeiträumen von
.3—! Wochen aufeinander folgen. Jede Lieferung enthält 5—6 Bogen nebst
den dazu gehörigen harten und' Tafeln. Das letzte He/k"briygt das Portrait des
Beriafsers. ' Prech einer jeden Lieferung 7'/- Lgr. — 27 k\. rheim
; • '—7i &?:: £
lchacht's Lehrbuch Vet Geoli^schie umufu den Lanzen
alter und neuer Zeit An-Dtzeichtim^ndueberffhttuhkeit dä:Misteñch^wird
es ebensowenig von eiueru ähnliches Haubh<kch^«rreicht,> als ne Ansehung 'der Füllemnd
Zuverlässigkeit feines Inhalts. A i e^gviprrlch'burch gefährte Verbindung des
geographischen Elementes mit Per politischen und Äultnrgcfchrchtc
beseelt gleichsam den Stoff und muffchlmert nicht lveniger das Studium, als sie dessen
Früchte vervielfältigt. Gurk und et in Anlage und .Aussührung ebensaseb'- de» er»
abrenen ochuiinunn h>k Le., scha c fli mi ige^Gelch^, e>>. Und wenn dies Werk sch u durch
Kurl Stitier umälexaudrr dou Hulndoldi oto ein Ereignis in der g ogro.mischen
Lttrarur bezeichnet wurde, so ist dasselbe inkwischen auch'durch den Beifall und
d.e Liebe des' Vaterlag:dewñisgezeichi:ch und über die Grenzen Besselbeu--hinaus"-.als
mn tnchtches Wert deutschen Fhs.,;es und deutscher Gediegenheit geehrt worden.
In H lsicht.auf Einzelheiteil veralten 'geographische Bücher rasch uu' nmchen
deshalb mit, dein erweiterten Horizonte dess-Wissens und-Schaffens ichpmr Tage,
mit dem «Wechsel politischer und anderer hier einschlagender Bemlchngen und
Verhältnisse immer wieder Ilingestaltniigen nothmcndig. Da aber der Hauplwerth
i, dieses Werkes in der Durchführung bestimmter Grundgedanke^ und in der m e th o-
- ischen Behandlung des Gegenstandes liegt, ein llmstand, der das L-.'ch na-
mentlich für Gc»gram?!chrer jeder Schule z» einem unentbehrlichen l-änfter-- und
Handbuche gemacht.hat: so können bei jeder Neubearbeitung die Grundlagen des-
selben stets nnverrückt beibehazen werden, und die Aenderungen können sich auf
Eintragung der Resultate der rastlos fortschreitenden Forschung und die Unigestal-
tttngen, welche.die Zetiereigl'.isse selbst nothwendig gemacht haben, beschränke::.
Die vorliegel.d 8. Anhlnge, mit großer Sorgfalt und, Pietät ansgefichrt, eine
Frnchc inchrjnlwig n Flhch nffdzm^Hriger Beschäligtrng rr \ : , : jelbft,
erscheint n.pl >'swa al-: ?ibe Uepprarberrnng der jäheren, so-tdebn alsllr.
arbcitniig derschben, ivelche man gröaeutheils eine ganz neue %r
müßte, wenn nicht nberaü de: nrssirüngliche Plan konsequent sestgehalten Le.
So dürfen, wir'hasten, wird das Werk auch fernerhin den Anjpr '.chen von
Schule, Haus nffd Leben oollstcnidig genügen und seinen hervorragenden P atz unter
den.geographischen Lehrbüchern zu behaupten sorffahren. , ..
Verlag von Ls. G. ,Kiuyr> Nachfolgkr in Main).
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TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie]]
TM Hauptwörter (100): [T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm_Rohmeder Wilhelm
§ 55. Der Kampf der Plebejer gegen die Patrizier rc. 149
in dessen Mitte, wo Porsena dnrch seinen Geheimschreiber gerade den Soldaten den Sold auszahlen ließ. Beide waren fast gleich gekleidet. Mn eins, der den König nicht kannte und, ohne sich als Fremdling zu verraten, nicht fragen konnte, welcher von ihnen Porsena sei, stach auf Geratewohl einen nieder und zwar den Schreiber. Alsdann wollte er sich mit dem Dolche in der Hand den Weg durch das feindliche Lager bahnen, wnrde aber gefangengenommen und vor den König geführt. Porsena befahl, den Mucius in das Feuer zu werfen. Um dem Könige zu zeigen, wie wenig er den Feuertod fürchte, hielt Mucius die Hand über ein Kohlenbecken, bis sie verbrannt war. Porsena, erstaunt, schenkte ihm sofort Lebeu und Freiheit. Scheinbar aus Dankbarkeit, in Wahrheit aber, um den König zu ängstigen, gab nun Mucius au, daß 300 junge Römer sich eidlich zu dessen Ermordung verbunden hätten, und daß das Los ihn zuerst getroffen. Porsena habe also jetzt noch 299 zu fürchten. Das soll den König bewogen haben, mit den Römern Frieden zu schließen. Wahrscheinlich aber blieb den Römern, die ans das äußerste gekommen waren, nichts übrig, als sich zu unterwerfen. Mucius hieß fortan Scävola (Linkhand). Auch er erhielt ein Stück Land als Geschenk.
5. Die Römer mußten alle Waffen an Porsena ausliefern, durften in Zukunft keine eisernen Gerätschaften verfertigen, außer zum Ackerbau, mußten von ihren Feldern den Zehnten geben und zehn patrizische Jünglinge und zehn Jungfrauen als Bürgen ihres Wohlverhaltens stellen. Die Jungfrauen, Clölia an der Spitze, wagten es, unter einem Regen von feindlichen Pfeilen durch die Tiber zu schwimmen und nach Rom zu entkommen. Als aber Porsena die Clölia wieder verlangte, gab der Senat sie zurück. Doch der edelmütige Porsena schenkte ihr nicht nur die Freiheit, sondern erlaubte ihr auch noch, einige männliche Geiseln mitzunehmen. Clölia wählte die jüngsten, welche der Verführung am meisten ausgesetzt waren. Das römische Volk setzte der Clölia ein Denkmal. Das Benehmen des Porsena machte übrigens auf die Römer einen guten Eindruck. Als die Etrusker bei Aricia geschlagen wurden, flüchteten sich viele vou ihren Verwundeten nach Rom und wurden gut verpflegt. Ein Teil blieb ganz in Rom, die anderen konnten in ihrer Heimat die römische Gastfreundschaft nur loben. Porsena gab deshalb auch den Tarqninius ans und befahl ihm, Klusium zu verlassen.
8 55.
Der Kampf der Plebejer gegen die Patrizier um bürgerliche
liechte.
152) Die fortwährenden Kriege hatten die Plebejer in eine üble Lage gebracht. Sie waren meistens aus Lohnarbeit oder auf den Ertrag ihrer wenigen Grundstücke angewiesen. Diese konnten sie im Kriege nicht anbauen, und wenn sie dieselben schon angebaut hatten, wurden sie ihnen oft vom Feinde verwüstet. Die großen^Staatsgüter waren in den Händen des Adels, der davon keine Steuern zahlte und während des Krieges sie von seinen Klienten bebauen ließ. Die Plebejer dagegen mußten Steuern
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§ 99. Religion d. Germanen. Ständeunterschied. Bürgerl. Verfassung. 273
eigentum besaßen (Alod), das vorn^ Vater auf den erstgebornen Sohn überging. Die nachgebornen Söhne waren zwar auch frei; aber sie hatten so lange kein Recht, bis sie sich Grundbesitz erworben hatten, und waren deshalb auf Eroberungszüge angewiesen, die sie mit Freigelassenen unternahmen. Von dem eroberten Lande und den bezwungenen Einwohnern nahmen sie einen Teil für sich, einen andern Teil ließen sie den Eigentümern gegen Entrichtung persönlicher Dienste. So gab es demnach in Deutschland eine kleine Anzahl Edlinge (Adelige) und eine größere Anzahl unbegüterter Freier und Freigelassener. Dieser kleinen
Zahl Freier stand die große Mehrzahl der Sklaven gegenüber, die entweder als Leibeigene auf dem Gehöfte des Herrn wohnten oder kleine Güter des Herrn selbständig bewirtschafteten, aber zu persönlichen Dienstleistungen bei dem Herrn verpflichtet waren. Ihr Los war nur insofern besser als das der Sklaven, weil sie nur mit der Scholle verkauft werden durften. Sie hießen Liten (schlechtes Volk) oder Hörige, konnten, wie die Sklaven, vor Gericht nicht auftreten und auch au den Volksversammlungen durften sie nicht teilnehmen.
281) Die Edlen und die Freien lebten ans ihren Gütern, von deren Ertrage alle Familienglieder, die keinen Grundbesitz hatten, ernährt werden mußten. Sie standen aber unter der
Gerichtsbarkeit (Bann) des Familienhauptes, welches sie auch vor Gericht vertreten mußte. Erst wenn sie heirateten und einen
eigenen Herd gründeten, wurden sie frei. Doch blieb die Bluts-
verwandtschaft (Sippe, Sippschaft) in Verbindung miteinander. Mehrere Güter, in der Regel zehn, machten eine Markung aus, mehrere Markungen einen Gan. Zn den Volksversammlungen, denen nur die rechtsfähigen Freien anwohnen durften, versammelte man sich bewaffnet unter freiem Himmel. In diefen Versammlungen wurden die Staatsangelegenheiten beraten, über Krieg und Frieden beschlossen und der König aufgestellt; der Gewählte wurde alsdann auf einem Schilde emporgehoben und dem Volke gezeigt. Übrigens waren die Könige in Friedenszeiten nur die obersten Beamten.
Anmerkungen.
1. Die Religion der alten Deutschen hatte sich zu einer Götterlehre ausgebildet, welche hauptsächlich in den beiden Eddas (Sagensammlungen) enthalten ist. Es sind dies Sammlungen von Sagen und Heldenliedern, von denen die ältere dem Isländer Sämnnd ar (7 1133) und die jüngere dem Isländer Snorri Stnrlason (f 1241) zugeschrieben wird. Demgemäß war im Mitfange Allfadur, der höchste, einige und ewige Gott, der Schöpfer alles dessen, was da ist, der das Chaos in das Lichtreich (Muspelheim) und das Nebelreich (Nifl-
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274 Die mittlere Zeit.
heim) schied. Aus dem Lichtreiche fielen Funken, aus denen die Götter Riesen und Zwerge entstanden. Unter den zwölf Hauptgöttern waren: Odin oder Wodan, der Göttervater, der Herr und König des Himmels; Thor, der Donnerer; Baldur, der Gott der Schönheit und der Güte; Niordur, der Gott des Luftreichs; Freyr, der Gott der Sonne; Tyr, der Gott des Krieges; Braga, der Goit der Dichtkunst und des Gesanges. Außer den zwölf Äsen gab es noch mehr Götter und Göttinnen (Asinnen); Same oder Lose, der Gott der Bosheit; Frigga, die Gattin Wodans, die Göttin der Hausfrauen; Iduna die Gattin Bragas, die Göttin der Jugend und der Unsterblichkeit; Freya, die Liebesgöttin; Hela, die Totengöttin. Frigga galt als Hertha für die Mutter Erde und wurde hauptsächlich in geheimnisvoller Weise auf der Insel Rügen verehrt. Die Geister waren Nor-nen (Schicksalsgöttinnen), Walküren (Totenwählerinnen, t>. i. welche die auserwählten, die auf dem Schlachtfelde sterben sollten) und Alfen oder Elfen (belebte Naturgegenstände). Die Walhalla (Schlachtenhalle, eine Walstatt = Schlachtfeld) nimmt nur die Edlen auf, die im Kampfe gefallen sind; die an Krankheit und Altersschwäche sterben, führen in Hel heim bei Hela ein trauriges Leben; die Lügner aber und die Diebe werden in Niflheim von Schlangengift bespritzt. Der Glaube an böse Geister, die dem Menschen schaden können, bot die Grundlage zum späteren Hemtwahn, der demnach als nicht ausgerotteter heidnischer Überrest erscheint.
2. Der Ständeunterschied wurde bei den Germanen in der strengsten Weise aufrechterhalten. Der grundbesitzende Freie, d. h. der, welcher ein Alod (al-lot — ganzes Gnt) besaß, durste allein an den Volksversammlungen teilnehmen. Das ganze Grundbesitztum war gewissermaßen Staatseigentum, welches unter die Edliuge oder Adaliuge verteilt war. Erben konnte es nur ein Sohn; war' kein Sohn vorhanden, so fiel es an den nächsten männlichen Verwandten (Schwerlmagen). Die Kuukel konnte nicht erben; die Spillmagen (weibliche Verwandte) erbten nur bewegliches Eigentum, wozu aber die Sklaven gehörten. Die Priester durften nur aus den Adeligen genommen werden. Den nachgebornen Söhnen der Freien kam, solange sie keinen Grundbesitz hatten, nicht einmal das Recht zu, in eines andern Sache als Zeugen aufzutreten. Oft gab ihnen das Familienhaupt ein Stück von dem eigenen Grundbesitz als Fe-odt (Zinsgut, feudum). Meistens aber zogen die nachgebornen Söhne auf Eroberungszüge aus, um Land zu erhalten. Der Vater gab ihnen hierzu ein Gefolge mit, teils freigelassene Sklaven als Waffengenossen, teils leibeigene Sklaven als Schildknechte. Aus diesen nachgebornen freien Söhnen und den Freigelassenen, welche in solcher Weise zu Land kamen, entstand der niedere Adel. Doch behaupteten die Ur fr eien immer den Vorzug vor den Freigelassenen und nannten sich die Jmmerfreien (Semperfreien). Wurden Landstriche erobert, so behielt man in der Regel den dritten Teil an Land und Leuten als Eigentum. Solche Kriegsgefangene wurden Schalke (Leibeigene). Denen man das Land ließ, die mußten den Herren in der Regel drei Tage in der Woche arbeiten. Diese Liteit waren sehr gedrückt ; sie waren Hörige und rechtlos. Später verarmten wieder viele aus dem niedern Adel und mußten teils ein Feodt (Sehen) von einem hohen Adeligen annehmen und Vasallendienste dafür thun, teils wurden sie zu den Liten herabgedrückt. Als die Eroberungszüge aufhörten, sonnten die freigelassenen Sklaven auch kein Land mehr erhalten, es wäre
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schworen (Eideshelfer). Die Schalke waren vom Eide ausgeschlossen und es entschied bei ihnen das Gottesurteil. Auch bei den Freien ließ man es manchmal auf ein Gottesurteil durch den Zweikampf ankommen, welchen für den Angeklagten auch ein Stellvertreter eingehen konnte.
283) Wenn ein Krieg ausbrach oder beschlossen wurde, so wurde der Heerbann aufgeboten und aus den Vordersten (Fürsten) ein Herzog gewählt, welcher nach beendigtem Kriege seine Stelle wieder niederlegte. Im Kriege mußte jeder Mann sich und die Semigeu selbst verpflegen. Das wnrde später sehr drückend, namentlich als unter den Königen und Kaisern die Kriege oft wiederkehrten und lange dauerten. Infolgedessen verarmten oft viele Freie und wurden wieder Liten. Anch über die einzelnen Heeresabteilungen waren Grafen gesetzt. Die Kriegsbeute war allen gemeinsam und wurde in' Lose verteilt. Oft sammelten sich Freiwillige, namentlich Jüngere, zu einem gemeinsamen Erobernngszng und wählten einen Heermeister. Unter ihm traten sie auch oft in fremde Kriegsdienste, wie denn die so einflußreichen Heerkönige der Römer Anführer freiwilliger Kriegsscharen waren. Solche freiwillige Vereinigungen nannte man das Gefolge (Komitat). Glückte ein Eroberungszug, so bildete dieses Gefolge zugleich den Hofstaat des neuen Fürsten.
Anmerkungen.
1. Der Name Graf wird abgeleitet von grau — alt, erfahren, oder von Tpacpetv, schreiben, woher der französische Ausdruck Greffier (Amtsschreiber) kommen soll, oder von gravo (Dach). In letzterem Falle wäre gerafo derjenige, der mit dem Könige unter einem Dache sich aushalten darf, wie z. B. Geselle (von Saal) ebenfalls soviel als Genosse ist. Es wären also die Grafen gleichsam die Stellvertreter des Königs, was wohl anzunehmen ist, da in den älteren und ältesten Zeiten ein derartiger Amtsname nicht vorkommt. Es gab übrigens auch solche Grafen, die nicht Stellvertreter des Königs oder königliche Beamte waren, z. B. Markgrafen, Dinggrafen, Deichgrafen, Salzgrafen, Wic-grafen (Dorfgrafen) Stallgrafen (cornites stabuli — connetables). Unbestritten königliche Beamte waren nur die Pfalz grafen, Sendgrafen und Landgrafen.
2. Das Wergeld oder das Gewährgeld war das Sühngeld für eine begangene Gewaltthat. Es war genau festgesetzt für jedes Verbrechen und zwar höher oder niedriger, je nach Stand und Geschlecht des Verletzten und des Verletzenden, nach der Absicht, nach dem Werkzeug und nach dem Wert des verletzten Gegenstandes. So wurde z. B. gebüßt der Mord eines gemeinen Freien bei den Franken mit 200 Schillingen, eines edlen Freien mit 300 Schillingen, eines Grafen mit 600 Schillingen. Daß man, um solche Wergelder zu bezahlen, förmlich reich sein mußte und oft die Todesstrafe eintrat, weil das Wergeld nicht erlegt werden konnte, erklärt der Umstand, daß man für einen Schilling ein paar
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