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1. Die Weltgeschichte - S. 129

1835 - Mainz : Kupferberg
Karl der Kühne. Maximilian. Timur. 42d und Verwirrung in Deutschland vorzüglich durch Herzog Lud-a.c.g. wig von Baiern und Friedrich den Sieghaften von der Pfalz rc. Unzufriedenheit mit dem Kaiser allgemein. Streitigkeiten desselben mit seinen Niederösterreichischen Standen, in Wien 1462. von seinem Bruder Albrecht belagert; sein Krieg mit König Matthias Corvin von Ungarn; seine und seines Sohnes Maximilian Zusammenkunft in Trier mit dem reichen Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund (Königskrone), plötzliche 1473. Trennung. Karl belagert Nuys, vertreibt den Herzog Renatus von Lothringen, wird von den Schweizern bei Granson und Murten, darauf von Renatus bei Nancy geschlagen, fallt; 1476. seine Tochter Maria vermählt ssch mit Maximilian (Anma-1477. ßnngen Ludwigs Xi. von Frankreich, — Burgund), stirbt 1482, und hinterlaßt Philipp und Margarethe. Maxi- milian Landesadministrator der Niederlande; sein Krieg mit Karl Viii. von Frankreich und mit den Flandren:. Friedrich, wegen der immer weiter um sich greifenden 1493. Türken besorgt, stirbt zu Linz. 3) Maximilian I. übergibt seinem Sohne Philipp die 1494. Regierung der Niederlande, nöthigt, in Verbindung mit dem Pabste, Ferdinand von Aragonien und den Venetianeru, den in Italien eingedrungenen König Karl Viii. von Frankreich zum Rückzüge, ordnet auf dem Reichstage zu Worms den Landfrieden und das Reich s kämm erg ericht an 1496, und vermahlt seinen Sohn Philipp mit Johanna, Tochter Fer- mongolischer Eroberer und zugleich Gesetzgeber, seit 1569 Beherricher von Dschagetai, dehnt durch rasche Eroberungen seine Herrschaft vom Ganges bis zum Mittelmeere aus, stirbt 1405, und sein Reich löst sieb unter seinen Nachkommen auf. Dagegen erhebt sich wieder die Herr- schaft Bajesid's unter dessen Sohn Muh ame d I. 1413, dem sein Sohn Murad Ii. 1421 nachfolgt, der den griechischen Kaiser Johann Vi. tributbar macht, und 1451 stirbt. Sein -Sohn Muhamed Ii., ein grausamer Tyrann und Gesetzgeber, erobert 1455 Konstantinopel, Tra- pezunt, Bosnien, Servien, Albanien rc., stirbt 1481. Sein Nachfolger Bajesid Ii. steigert den Einfluß der Janitscharen, bekriegt Aegypten, Venedig, streift nach Ungarn, Oesterreich rc., stirbt 1512. 9

2. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

3. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

4. Alte Geschichte - S. 23

1872 - Mainz : Kunze
Sie erften ^ctljrfjunberie btefer ^ertobe fiitb node) feljr bunfel, Ijalb mgäjtfdj, f)alb fjiftorifdfj; audfj oon der Oltjmpiabenredfjnung an ist die ©efcfjidfjtgfunbe no cf) lücfentjaft und groeifelfjaft. §auptpunfte der ©ntroicflung: 2lugbtlbung eineg f)eeenifcf)en ‘iftationalcfiarafterg; die Monifation, in der fid) bag reichte ßeben und «Streben beg Volfeg entfaltet; bag ©täbteleben und die Verfaffungen; Vilbung oon Vünbniffen (avfifia/iai); religiöfe ©ntrmcflung; die Anfänge der Literatur und £unft. I. |>te ^öfßettmttbenwg. 21m Anfang der griedfjiftfjen ©efdjidjte liegen grofje ,2öanbe= rungen und Sseroegungen der ©tämme, die ficfj in der Slugfenbung Don Kolonien fortfe^en und im ?Crutterianbe die $olge fjaben, baf} burdj bag erobernbe Vorbringen und ©mporfommen beg bortfc^en ©tamme§ der ©cejroerpunft der griedjifdjen ©efd()itf)te eine 3^it lang nacf) dem ©üben, in den ^ßeloponneg oerlegt rairb. — @rft nadjbem die toanbernben ©tämme §ur 3ftu§e gekommen, beginnt eine geregelte innere (Sntra icf lung der einzelnen ©taaten. 2lug den ^Säuberungen gemein neugeborneg ©riedjjens lanb, mit neuen ©tämmen, ©taaten und ©tabten ^eroor. ©ag Uebergeroicfjt beg Stcijäifcfjen ©tammeg tritt gang prücf, die beiben Ijellenifdfjen ©rof^mädfjte, ©partaalg die Vertreterin begborifcfjen, Sitten alg die§auptmadf)t beg jonifcfjen ©tammeg treten fjeroor. a. effalifcfye Sßanberung: ,3ug *>er (oieeeic§t burd) illgrifdfje Varbaren gebrängten) £l>effaler aug £f)egprotien über den ^ßinbog in bag Stfjalgebiet beg ^ßeneioö, das niad) iljnen benannte Sanb, beffen frühere Verooljner tljeitg in die ©ebirge gefdfjeudfejt, tljeilg gu leibeignen (ntvsorai) gemalt raerben. 2rad) langen Kämpfen loerben die Stljeffaler Herren beg Sanbeg, gelangen übrigeng nie ju gu eingreifenber Vebeutung in der gried£)ifc(jen ©efdfjidfjte. 2lnfangg einzelne gürftentpmer, dann silbelgl)errfdf)aft, auf dem 3r;eiterbienft Beru^enb; bag Sanb immer oljne (Sinljeit. Vergebliche Verfuge, in Sdlittelgriecfjenlanb üorjubringen; Kämpfe mit Vöotern und 5)31)0= fiern im 6. 2>af)rf)unbert.

5. Alte Geschichte - S. 42

1872 - Mainz : Kunze
42 ©runbbefi^ ju erroerben. 2lbgabe (/lmtoixiov), ©eroerbe= und ^rieg§= fteuer, ¥rieggbienftpflid[jtig. 33or ©ericfjt oertrat fte ein nqoaxatrjg, Sserbienie 9ftetöfen fonnten prioatredjtlidfj gleid&gefteht (iaortxtjg) ober fogar 93ollbürger roerben. c. ©clauen (fp.äter c. 400000 Äöpfe in Stttifa) entroeber ©öljne t)on ©claoen ober gefauft, für 2lfc uitb 23ergbau, ©eroerbe und f)äuslicf)e Sdienfte; im *ßriöatßefi£ der einzelnen Bürger, bocf) unter (dem ©dju£ der ©efe^e. 9ftorb und $tij$anblung Beftraft 3uflu(^t imj Stljefeion; bag Otecfjt, den Sserfauf an einen andern £errn $u oerlangen. 2. ^ßolitifdeje 9^ed^te und ©taatgämter. a. 3ur 33 olfg oerfammlu ng (ewa^a/a), Bei roeldfjer fidlj die pdjfte ©eroalt Befanb, Ratten alle 4 Staffen Zutritt, ^m 3aj)r 4 regelmäßige Sserfammlungen unter Seitung beg erften 2lrcl)onten und dem^orftis der jebegmaligen ^rptanen. ©efcfiäftgfreig: 2m;len, ^edoenfdejaftgabna^me der Beamten (to tdg dq/dg aiqttod'ui xai tv&vvuv Arist. Pol.), die roicfjtigften politifc^en ©ntf^eibungen» Slbftimmung meift burclj xtiqoxoviu. b. £)er $tatlj {ßovxfy aug 400 über 303af)re alten Bürgern der 3 oberften klaffen (100 aug jeber $f)ple) jufammengefe^t. 23or= Bereitung aller oor die (Sfflefta gehörigen Slngelegenljeiten (ngoßov-Xfv/na). (Sin Ssiertfjeil beg 9ftatf)eg, die ^ßrptanen, permanent im Sprgtaneion, pfjplenroeife oon 23ierteljal)r gu 3sierteljal)r roed[)felnb. c. 2)ag 2lrc£)ontenamt Blieb befielen, bod) roar eg nur der erften klaffe gugänglicfj. d. Sder Slreopag (ij sv 3aq(lm nuyw ßovxrj), uralteg 33lut? geriet, feit ©olon aug geroefenen 2lrcf)onten nad) tabetlojer 2lmtg? füljrung auf 8ebeng§eit gebilbet. S^leben feiner ©eridfjtgbarmt erhält eg eine cenforifc^e ©eroalt alg 2bäd)ter über ©efe£ und ©itte, ein Sseto gegen ftaatggefäfjrlidfje 23efcf)lüffe beg 3ftatfjeg und der &olfg= oerfammlung; — ein ©egengeroicfjt gegen die Sdemofratie. £)ie ©olonifd^en ©efe^e rourben auf fjöljerne tafeln (ue,ovtg, xvqßtig) gefdfjrieben. ©cljrour beg $ol?g, fte 10 3a^re ^ans unoers änbert gu laffen. ©olon oerläßt Bald barauf Sitten und nadej längeren Reifen im Orient foil er acl)tjigja|rig (roaljrfcfieinticf) auf Äpprog, nacf) andern in 2ltf>en) um 559 geftorben fein.

6. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

7. Grundriß der Weltgeschichte für Gymnasien und Realschulen - S. 99

1877 - Altenburg : Pierer
Ursprung der ppstlichen Macht. 99 der Keuschheit und des Gehorsams bereinstimmten. Von Aegypten verbreitete sich das Klosterleben am Ende des dritten Jahrhunderts der alle stlichen Provinzen des rmischen Reichs, wo die Mnche bald groen Einflu auf kirchliche, wie auf weltliche Angelegenheiten erhielten und im vierten Jahrhundert der Italien und Gallien. Whrend der Vlkerwanderung und der folgenden traurigen Zeiten waren die Klster der einzige Zufluchtsort der Bedrngten, sowie der elmge Sitz der Wissenschaften. Mit ihrer Anzahl nahm ihr Reich-thum und ihr Einflu auf Civilifation und Bodenkultur zu be-sonders seitdem Benedict von Nursia 530 schriftliche Statuten S fr seine Mnche aufgesetzt und ihnen dadurch bestimmte Verpflichtungen auferlegt hatte. Die Benedictiner, deren Regel bald in allen Klstern galt, wurden durch ein unverbrchliches Gelbde, das den Gott geopferten" auf Lebenszeit band, zum Beten, zur Handarbeit und zur Kmdererziehnng verpflichtet. Sie waren die heldenmthigsten Glau-bensboten in den heidnischen Lndern; von ihren Klstern ging zuerst ein sorgfltiger Anbau des Bodens aus. Spter wirkten sie auch auf die Unterdrckung der Ketzerei und die Anerkennung eines gemein-; samen Oberhauptes der Kirche hin. Als ein solches Oberhaupt der Kirche galt im Abendlande der vorzugsweise papa (Vater) genannte rmische Bischof. Schon i unter den rmischen Kaisern hatten die Bischfe von Rom, welches 1 seit Jahrhunderten der Mittelpunkt der ganzen Welt gewesen, von wo die meisten Gemeinden des Abendlandes ausgegangen waren, zu-gleich als Nachfolger des Apostels Petrus und gesttzt auf Matth, i 16, 18, einen besonderen Vorrang und eine oberrichterliche Gewalt [ erlangt, die aber zum Theil verloren ging, als die germanischen Völker (meist Arianer) die rmischen Provinzen besetzten. Doch schon Leo der Groe (450) gewann auf diese einen groen Einflu, und | Gregor I. der Groe (600) wurde als oberster Bischof des ganzen m Abendlandes verehrt. Unter ihm begann der Uebertritt der West-gothen und Langobarden zum rmisch-katholischen Glauben, und durch seine Missionre, namentlich durch Augustinus, wurde England zum Ehristenthume bekehrt. Die Franken und Burgunder, schon lngst durch katholische Priester unterrichtet, wurden dem rmischen Stuhl durch Bonifacius oder Winfried untergeordnet. Dieser war es auch, der (718755) einen Theil der D eutschen bekehrte und viele Abteien und Bisthmer (Fulda, Wrzburg, Salzburg, Erfurt, Re-gensburg) stiftete, nachdem schon im siebenten Jahrhundert englische und irlndische Mnche (Columbanus, Gallus ic.) im sdlichen Deutschland das Christenthum gepredigt hatten. Zu der Zeit, bis aus diese Weise die Einheit der abend-lndischen (rmisch-katholischen) Kirche hergestellt wurde, erfolgte die Trennung derselben von der griechischen Kirche. Die alte Eifersucht zwischen dem rmischen Bischof und dem Patriarchen von Constantinopel hatte in dem Bilderstreit (f. . 55) neue Nahrung

8. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 248

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
248 Die mittlere Zeit. am Hellen Mittag ein feuriges Meteor am Himmel, ein glänzendes Kreuz mit der Umschrift: „In_djx.km Zeichen wirst du siegen." In der folgenden Nacht erschien ihm der Heiland mit demselben Zeichen und befahl ihm, eine solche Fahne machen zu lassen. Konstantin ließ am frühen Morgen Künstler kommen und nach seiner Beschreibung wurde eine Fahne gefertigt. Es war ein langer Jspeer, mit Gold überzogen, an dem eine Oiterftange befestigt war. Uber der höchsten Spitze war ein Kranz von Gold und Edelsteinen und in ihm die ineinander verschlungenen Anfangsbuchstaben des Namens Christi die selbst wieder ein Kreuz vorstellten. An der Querstange war ein kostbares seidenes Purpurtuch befestigt, an dessen Rand die goldenen Brustbilder des Kaisers und seiner Kinder waren. Diese Fahne (Lablrum) wurde das Banner für das Heer. Konstantin siegte und Mar ent ins kam ans der Flucht in der Tiber um. § 90. Üonfttmtiu und sein Haus. Das Christentum. (324—363.) 251) Nachdem Konstantin die Herrschaft über sämtliche Provinzen wieder in seiner Hand vereinigt hatte, nahm er eine neue Einteilung vor. Das ganze Reich wurde in vier Präfekturen: Orient, Jllyricnm, Italien und Gallien, eingeteilt. Die Präfektnren teilte er wieder in 13 Diözese:: und die Diözesen in 117 Provinzen ein. Die Vorsteher dieser Regierungsbezirke waren die Präfekten, die Vikare und die Rektoren. Leider wnrde dadurch die Regierung nicht nur eine Art Regiernngs-maschine, sondern es kam auch die unheilvolle Gewohnheit auf, daß eine Provinz genau wie die andere regiert wurde. Auch nahm die Zahl der Beamten beträchtlich zu und die Eitelkeit des Titelwesens nahm überhand. Da das Militär immer kostspieliger wurde, mußten auch immer mehr Steuern aufgebracht werden. Die weittragendsten Folgen hatte die Verlegung der kaiserlichen Residenz von Rom nach Byzanz oder Neu-Rom, das aber bald Koustantinopel genannt wnrde. 252) Den größten Dienst erwies Konstantin der Menschheit dadurch, daß er das Christentum zur Staatsreligion erhob. Die entzogenen Kirchen und Kirchengüter wurden den Christen wieder zurückgegeben. Die Kirchen durften Schenkungen und Vermächtnisse ^annehmen. Die Geistlichen wurden von der Pflicht, städtische Ämter bekleiden zu müssen, befreit. Die peinlichen Strafen wurden gemildert und die Kreuzesstrafe und die blutigen Gladiatoren spiele ganz abgeschafft. Die Sonntagsfeier wurde eingeführt Deshalb wird Konstantin mit

9. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 697

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 245. Rußland und die Türkei. 697 stände, die Gläubiger des osmanischen Reiches zu befriedigen und der innern Stürme sich zu erwehreu, wie denn gegenwärtig Me issi. Albanesen wieder im Aufstande begriffen sind. 691) So glücklich aber Nußland nach außen war, so birgt es in seinem Innern einen Feind, den es nicht bewältigen kann und vor dem es fortwährend zittern muß. Das ist der Nihilismus, oder das Streben, alle sittliche, religiöse und gesellschaftliche Ordnung umzustürzen und Freiheitsideen zu verwirklichen, welche noch alle die Völker an den Nand des Verderbens führten und noch führen. Dieser Nihilismus zählt in den höchsten, wie in den niedrigsten Gesellschaftsklassen seine Anhänger und schreckt vor keinem, auch nicht dem schlechtesten, Mittel zurück. Gegenwärtig stellt er sich noch hauptsächlich als politischer Kampf dar, der darauf hinausgeht, die absolute Herrschaft zu brechen und eine Verfassung zu erreichen. Diesen revolutionären Bestrebungen erlag nach mehreren vorhergegangenen Attentaten Zar Alexander Ii., und hat Alexander Iii. dieselben issi. nicht minder zu befürchten. Anmerkungen. 1. Auch beim Gottesdienst und selbst bei der Predigt soll die russische Sprache gebraucht werden, polnische Gebetbücher werden konfisziert. Alle Nebenandachten wurden verboten, die Brnderschasten aufgehoben. Die Geistlichen dürfen nur in den ihnen angewiesenen Kirchen Messe lesen und Beicht hören, und hierbei niemand zulassen, als Personen ihrer Pfarrei. Sie dürfen weder den Katechismus erklären, noch einen freien Vortrag halten, sondern müssen sich auf das Ablesen eines Kapitels nach einem von der Regierung genehmigten Buche beschränken. Alle widerspenstigen Priester und Bischöfe wurden nach Sibirien transportiert, mehrere starben auf dem Wege. Noch jetzt (1881) sind 273 Priester und 4 Bischöfe in der Verbannung, von denen einzelne schon 20 Jahre. m Der Schipkapaß ist ein enger Paß, der über den mittlern Balkan fuhrt, bei der bulgarischen Stadt Grabowa anfängt und auf der andern Seite des Balkan bei Kasanlik endigt. Der Paß ist ungefähr 30 km lang und hat seinen Namen von dem kleinen Dorfe ©u)ipfct an bessert {üblichen Äöhange. — ^31 c ro n q , befestigter Ott ien= seits des Balkan, in der Nähe des Schipkapasses, wurde schon im Jnli von den Russen angegriffen; vom 7. bis 11. September und am 19. Oktober wurde es bestürmt, Osman Pascha schlug aber alle Angriffe ab und erst am 10. Dezember gelang es, denselben zur Kapitulation zu notigen. — San Stefano, kleiner Ort in nächster Nähe von Kon-stanünopel. ' 3. Auf dem Berliner Kongreß wurden auch die Verhältnisse zwischen der Hohen Pforte und deren Vasallenstaaten geregelt. Demgemäß sollte der nördliche Teil von Bulgarien bis an den Balkan, mit den Festungen Schnmla und Varna, welche geschleift werden sollen, ein autonomes Fürstentum bilden, der südliche Teil (Thrakien und Rn-

10. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 645

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 231. Nordamerika. 645 die seinigen gehalten hatte. Sein Kopf war lange in Konstantinopel auf der Zinne des Großherrlichen Palastes aufgesteckt. 3. Der erste, der sich 1801 an die Spitze der Serbier stellte, war Czerny Georg (Kam Georg). Es gelang ihm 1806, Belgrad zu erobern. Die Russen boten sich an, die Serbier zu unterstützen, wenn sie die russische Oberhoheit anerkennen wollten, aber die Serbier weigerten sich dessen. Da Czerny seine Streitkräfte zersplittern mußte, wurden die Türken wieder Meister, und er mußte sich auf österreichisches Gebiet flüchten. Im Jahre 1815 erregte Milo sch Obrenowitfch, früher Knecht und Viehhüter, einen neuen Aufstand. Czerny wollte nun zurückkehren, wurde aber durch Mörder, die Milosch gedungen hatte, an der Grenze getötet. Milosch fürchtete in ihm einen Nebenbuhler. Milosch selbst mußte seiner Willkür wegen abdanken (1839), aber seinem Nachfolger Alexander Kar age org e witsch, d. i. dem Sohn des Kara Georg (Czerny), ging es nicht besser, und Milosch wurde wieder zur Herrschaft berufen. Cr starb 1860. Es folgte sein Sohn Michael Obrenowitsch, und die Skuptschina (Volksvertretung) erklärte die Herrschaft in feiner Familie erblich (1861). 4. Mehemed Ali wurde 80 Jahre alt und zuletzt ganz stumpfsinnig. Für ihu regierte in den letzten Jahren fein Sohn Ibrahim Pascha. Dieser starb aber kurze Zeit vor feinem Vater (1848). Nach dem Tode Mehemed Alis wurde sein Enkel Abbas Pascha, und nach dessen Ermordung (1854) Said Pascha, ein Sohn Mehemed Ali's, von der Pforte als Vizekönig anerkannt. „Nach ihm folgte dessen Nesse Jsmael Pascha (seit 1863), welcher Ägypten eine Art Konstitution geben wollte, uach dem ersten Versuche aber wieder davon abstand. 5. Gülh ane ist ein Kiosk (Lustschloß) des Sultans bei Konstantinopel. Der Hattischerif (heilige Schrift) oder Hat-i-hnmajnm von 1856 enthält unter Anderm: Bestätigung aller den Christen erteilten geistlichen Rechte und Freiheiten, Erhaltung des kirchlichen Vermögens in seinem Bestände, das Recht, eigene Schulen, Kirchen, Hospitäler und Kirchhöfe zu haben, das Recht jeder Gemeinde, Unterrichtsanstalten zu errichten. Abdul Medschid, der im Alter von 16 Jahren seinem Vater Mahmnd Ii. (1804—1839) gefolgt war, starb 1861 und es folgte ihm sein Bruder Abdul Azis. 8 231. Nordamerika. (Seit 1787.) 643) Nach Beendigung des Krieges mit England fühlten die Nordamerikaner das Bedürfnis, die errungenen Rechte gesetzlich zu sichern und sie jedem Einwohner zu verbürgen. So geteilt auch die Meiuungeu und die Interessen waren, so gelang es doch dem Kongreß, der mit den einzelnen Staaten unterhandelte, eine aus der breitesten Grundlage politischer und religiöser Freiheit beruhende Verfassung zu stände zu bringen. Es ist ein in der Weltgeschichte einzig dastehendes Ereignis, daß in einem Staate
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TM Hauptwörter (200)200

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