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1. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 3

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Lnzyklopädismus u. Patriotismus als Zwecke des Geschichtsunterrichts Z Volk zu Volk verschieden sind - im Verlauf der Gesamtgeschichte ist es aber nicht begründet. Diese ist übernational. Sie stellt das Stück als Ganzes vor, das auf der Bühne der Kulturmenschheit aufgeführt roirö; die einzelnen Nationen sind darin nur die in steter Wechselwirkung Mitspielenden. wie man nun ein Schauspiel nicht voll verstehen sann, wenn man immer nur oder doch hauptsächlich einen einzigen Schauspieler beobachtet, so ist es auch mit der Weltgeschichte, und doch ist solche Konzentrierung des Interesses auf das eigene Volk die unvermeidliche Wirkung eines Unterrichts, öeffen Hauptaufgabe in der Stärkung des Patriotismus besteht. Sie führt zu einer Verengung des Blickfelds, einer falschen Brechung der von Den geschichtlichen Objekten ausgehenden Lichtstrahlen, einer Verzerrung des in unserem Geiste entstehenden Bildes, d. H. zu einer Verfälschung der geschichtlichen Wahrheit: Gefahren, die in gewissem Grade, wie erwähnt, infolge des Zwanges praktischer Erfordernisse unausweichlich sind, die man aber nicht noch durch Aufstellung eines Lehrziels, das dem Wesen des Geschichtsunterrichts nicht entspricht, vergrößern soll, vielleicht noch bedenklicher ist die bei einem patriotischen Geschichtsunterricht — man gestatte diese kurze Ausdrucksweise — sich ergebende Versuchung, nicht nur durch die Auswahl, sondern namentlich durch die Bewertung der „Helden", Ereignisse, Leistungen das eigene Volk als das Mustervolk, die anöeren als minderwertig darzustellen. Historiker von großer Berühmtheit, antike und moderne öeutsche und andere, sind dieser Versuchung verfallen, und man liest sie vielleicht noch wegen des hinreißenden Schwungs ihrer Darstellung; aber wer nach Wahrheit sucht, greift nicht zu ihren Werken? wir lächeln gern über die Selbstverstänölichfeit, mit der sich Franzosen und Engländer für das erste Volk der Welt halten, über ihre Unwissenheit in bezug auf Kultur und Geschichte des Auslands, über die anmaßliche Einbildung von Slawen und Magyaren auf eine erborgte Halbbildung, die wie ein leichter Firnis über der inneren Unkultur liegt; aber daß wir von unserer eigenen Unübertrefflichfeit aufs innigste überzeugt sind und im Urteil über das Huslanö ein ganz erhebliches Ittaß hochmütigen Dünkels mitsprechen lassen, erscheint uns nicht belächelnswert. Der Geschichtsunterricht soll diese Neigungen nicht fördern, sondern daraus hin- 1 „No works are so quickly superseded as patriotic histories“, sagt h- P* ®ooch in feinem ausgezeichneten Werke „History and historians in the nineteenth Century“ (1913) S. 73, und er belegt feinen Latz durch zahlreiche Beispiele.

2. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 131

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Die Begründung des römischen Weltreichs 131 man so gruppieren: 1. was wird aus den Überwundenen? 2. was wird aus den Siegern? 1. was wird aus den Überwundenen, a) soweit sie frei blieben? b) soweit sie Sklaven wurden? mit einer Schilderung der äußeren Romanifierung Westeuropas und der Technik der römischen Provinzialverwaltung ist die erste Hälfte der Frage noch nicht erledigt. Mehr als auf die Technik kommt es auf den Geist an, von dem die Wirkungen wesentlich abhängen. Beispiele römischer Provinzbeglückung, am besten mit kritischer Vorsicht den (Quellen selbst entnommen, müssen die Schüler kennen lernen. Die andere Hälfte der Frage führt auf das Sklavenproblem. Ls muß m. (E. auch in der römischen Geschichte erörtert werden. Die B e = Handlung der Sklaven ist dabei nicht die Hauptsache, wenngleich auch sie sehr wohl einmal Gegenstand des Unterrichts sein kann, natürlich im Zusammenhang mit den Sklavenaufständen - es muß aber dann auch alles erreichbare Quellenmaterial zugrunde gelegt und unbefangen geprüft werden? wichtiger als die Behandlung ist das Zahlenverhältnis zwischen Freien und Sklaven; sodann die Vergiftung des gesamten Wirtschaftslebens durch die Sklavenarbeit; endlich die Raffenfrage. Ls gilt hier keineswegs, ein geschichtsphilosophisches Dogma in die Schule einzuschmuggeln. 5lber daß die Zumischung von Millionen fremdrassiger Menschen den Lharakter einer Bevölkerung ändert, ist eine historische Tatsache, die in der Geschichte Roms eine maßgebende Rolle gespielt hat. was wird eintreten, wenn diese Sklavenmassen einst freie Bürger werden? Diese Zukunftsfrage wird man stellen dürfen. 2. Damit ist schon der Übergang vollzogen zu dem anderen Problem: was wird aus den Siegern? (Ehe sie dem Blute nach hellenifiert und semitifiert wurden, waren sie es schon dem Geiste nach. Diese helleni-sierung Roms ist das eine große hauptthema dieses Abschnittes. 1 An dieser Unbefangenheit scheint es manchmal zu fehlen. Ein Irrtum ist es, vorauszusetzen, das Los der Sklaven sei so, wie in der von der milden Lehre der Stoa stark beeinflußten Kaiserzeit, schon in früheren Jahrhunderten gewesen. Wenn das Verhältnis in der Regel — Ausnahmen bei besonders bevorzugten Elitefklaven natürlich zugestanden — ein so behaglich-patriarchalisches war, wie es schönfärbende moderne Tendenz manchmal auszumalen beliebt, woher dann die Sklavenkriege? Die Komödien des piautus und Terenz sind nur mit Vorsicht als (Quellen für römische Verhältnisse zu benutzen, da sie sämtlich auf griechische Vorbilder zurückgehen und sogar ostentativ vermeiden, sich römisch zu geben. 9*

3. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 195

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Aufklärung und Absolutismus auf der Unterstufe 195 von Hauptvertretern veranschaulichen: Friedrich Wilhelm I. und August der Starte (dessen reichen Gaben und mancherlei Verdiensten die Gegenwart wieder gerechter wird), Friedrich der Große und Ludwig Xv., Maria Theresia und Elisabeth von Rußland, Joseph Ii. und Katharina Ii. Don der englischen Geschichte kann man nur Notiz nehmen, wenn man, wie nach dem preußischen Plan, über zwei Schuljahre für die ganze Neuzeit verfügt; dann sollte man sich die dramatischen Ereignisse des Zeitalters der englischen Bürgerkriege nicht entgehen lassen. Oie Aufklärung wird auf der Unterstufe nur insoweit heranzuziehen sein, als ihre scharfe Kritik den Glauben an das Recht und die Trefflichkeit der bestehenden Staats- und Rechtsordnung zerstört und auf diese weise der Revolution vorarbeitet. Die Vorgeschichte der Revolution gehört zu den Abschnitten der Geschichte, wo es früher in manchen Lehrbüchern von Ungenauigkeiten und Irrtümern nur so wimmelte1; der Lehrer kann sich also hier gar nicht sorgfältig genug vorbereiten. Für die staatsbürgerliche Belehrung bietet das Zeitalter reichlich Stoff, der auch Tertianern schon zugänglich ist. Die Hrten der Monarchie ergeben sich aus dem Gegensatz der anderen zur absoluten, die von der ständischen herkommt, von der konstitutionellen abgelöst wird, deren Unterart, die parlamentarische, sich in (England entwickelt. Dabei läßt sich schon zeigen, daß Monarchie kein kontradiktorischer Gegensatz zu Aristokratie und Demokratie ist, wie die Staatstheorie der Antike es 1 (Ein paar Berichtigungen häufiger Irrtümer: Die Adligen zahlten den Zwanzigsten und die Kopfsteuer, und auch von der Taille waren sie nur für 3—4 Pflug selbstbewirtschafteten Landes befreit; alles verpachtete adlige Gut, und das war weitaus das meiste, entrichtete die Taille, die der Pachter natürlich zwar zahlte, aber nicht trug. Fast ganz befreit von allen Steuern war dagegen das bewegliche vermögen. Hur die (Erhebung der indirekten Steuern war an Unternehmer verpachtet, die direkten zog der Staat auf eine freilich entsetzlich rohe Methode selbst ein. Nicht die übermäßige £}öhe, sondern die krasse Ungleichmäßigkeit der Verteilung der Lasten war der Krebsschaden; der Gesamtbetrag war eher niedrig. Hauptursache des Defizits waren doch wohl die Kriege und nicht der Luxus des Hofes. Heckers Finanzkünste werden über-, seine Reformen unterschätzt. Die rtotabelnverfammlung lehnte keineswegs grundsätzlich eine Schmälerung der Standesprivilegien ab, nur der Willkür des absoluten Despotismus wollte sie nichts bewilligen. Die Nebenregierung der (ständisch-aristokratischen) Parlamente und die charakterlose Schwäche der Regierung gegenüber deren Übergriffen und allerhand Gesetzesübertretungen sind wichtige Züge des Gesamtgemäldes, die oft zu wenig beachtet werden.

4. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 162

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
162 Das Mittelalter geben; das ist aber auch nicht erforberlich. (Einerseits kann man das Problem der Freiheit und Unfreiheit in ihren verschobenen Abstufungen (Sklave, Leibeigener, höriger, Zinspflichtiger) und ihren rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Äußerungen herausarbeiten, wobei der eigentümlichen Erscheinung der Ministerialen befonbers zu gebenken ist, weil sie von der Unterstufe her noch nicht bekannt ist. Rn der Rusbildung des Lehns-, Landes- und Stabtrechts, der Hof- und Dienstrechte läßt sich der mittelalterliche Grunbsatz „Nicht gleiches Hecht für alle, aber ir-genbein Hecht für jeben" veranschaulichen und am Gegensatz der mo-berne Grunbsatz „Gleiches Recht für alle", ein probukt der Hufklärung, erst recht tvürbigen. Hnbererfeits kann man die Geschicke der einzelnen Stänbe näher ins Rüge fassen. Der Ritterstanb, obschon für das Mittelalter charakteristisch und der erste Träger einer rein weltlichen Kultur-blüte im christlichen (Europa, wirb babei großenteils repetendo sich er-lebigen lassen,- Bebeutung und Schicksale des deutschen Bauern aber werben eingehenbere Darlegungen erforbern, wobei toieber der Dorftypen und Bauernhausformen zu gebenken wäre (Gelegenheit zum Zeichnen!), aber auch volkswirtschaftliche Begriffe wie Dreifelbenvirtschaft, Gemengelage, Rllmenbe, Flurzwang, Gemeinheitsteilung u.a. sich erläutern lassen. Das Thema bis ins 19.3ahrhunbert zu verfolgen, bürste aber nicht zweckmäßig sein, ba die Stein-Harbenbergfchen Reformen boch nötigen, toieber barauf zurückzukommen. Heben Rittern und Bauern muß natürlich auch der Bürgerstanb und die von ihm geschaffene eigenartige Kultur des späteren Mittelalters (Ursprung der Städte und Gewerbe, Zunftwesen, Formen beshanbels und Verkehrs, Stabtrecht, Stabt-Verwaltung, Kämpfe um die Herrschaft in der Stadt, Stäbtebünbezu kommerziellen und zu politischen Zwecken) die Klasse beschäftigen, währenb die Sonberstellung des Klerus, als einzigen gelehrten Stanbes, Hnlafz gibt, einerseits das volksbilbungswesen zu betrachten, andererseits das lange vorwiegen des Lateinischen als Literatur- und Urkundensprache zu erklären. Das Bilbungswesen kann aber auch als befonberes Problem angegriffen werben, was den Vorteil hat, daß man auf die mittelalterlichen Universitäten etwas genauer eingehen kann. (Einige inbiskrete Fragen nach der Organisation der heutigen Universitäten werden das überrafchenbe (Ergebnis haben, zu verraten, daß merkwürbig viel Schüler barüber ganz im unklaren sinb. 9. Rn das Stänberoesen im weiteren Sinne schließt sich billig die (Entstehung der Reichs- und Landstände und der sog. ständischen Mon-

5. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 210

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
210 Das 19. Jahrhundert der bäuerlichen Bevölkerung vor der Befreiung in den verschiedenen Landesteilen mar, sodann, was sie dafür eingetauscht hat. Der Befreiung folgt bekanntlich nach kurzer Frist ein Hufhören des Bauern* schutzes: hat dies zu einer nennenswerten Verminderung des Klein-besitz es geführt, und hat diese nur die nichtregulierten Bauern, die zu Tagelöhnern herabsanken, oder auch die regulierten betroffen? Warum sind die Tagelöhner, wie die jetzige Leutenot zur (Evidenz beweist, nicht auf dem Lande geblieben? Das sind Fragen, über die der Lehrer sich Rufklärung zu verschaffen bemüht sein muß. Damit verfolgt er die Frage bis in die Gegenwart, wo die Landarbeiternot zu dem Krebsschaden der Überflutung Deutschlands mit ausländischen Hilfskräften geführt hat, vielleicht dem ernstesten Problem unserer inneren Politik. Angemessen wäre, Zeitpunkt und Formen der Rufhebung der Gutsuntertänigkeit, Patrimonialgerichtsbarkeit usw. auch für die nichtpreußischen Staaten Deutschlands festzustellen. Man kann von hier aus sogleich die Entwicklung der Landwirtschaft während des ganzen 19. Jahrhunderts überblicken, etwa an der Hand von Pohles Büchlein „Das deutsche Wirtschaftsleben im 19. Jahrhundert", schließend mit einer (Erörterung über die jetzige Leistungsfähigkeit unserer Landwirtschaft, die Bestreitung unseres Korn- und Fleischbedarfs, Wesen und Zweckmäßigkeit des Kornzolls. Daran endlich hätte sich die Rentengutsgesetzgebung und ihre Bedeutung für die innere Kolonisation anzuschließen. Da Hardenberg alsbald die (5 eroerbef r eiheit einführte, erfolgt hier zweckmäßig eine Besprechung dieses und der verwandten Begriffe (Zunft, Innung, Befähigungsnachweis usw.), wobei man auch auf die jetzige Gestaltung dieser Dinge, wenn auch nur kurz, eingehen wird. Das nächste große Wirtschaftsproblem ist die (Entstehung des Zollvereins, bei der neben Lists Hamen auch der von Motz nicht vergessen werden sollte.1 Der Vorgang selbst sollte schon auf der Unterstufe erzählt und nach seiner nationalen Wichtigkeit gewürdigt werden. Über die mancherlei Krisen im Zollverein, so bedenklich sie ihrerzeit waren, darf man jetzt wohl hinweggehen, nur die von 1850 verdient (Erwähnung; denn es ist äußerst charakteristisch, daß Preußen in diesem einen Punkte festblieb und (Österreichs Rufnahme in den Zollverein ablehnte.2 1 Er hat soeben seine zweibändige Biographie erhalten durch fj. v. Petersdorff. 2 Die österreichische, doch wohl schwerlich haltbare Auffassung vertritt H. Friedjung in „Österreich von 1848 bis 1860".

6. Stoffe und Probleme des Geschichtsunterrichts in höheren Schulen - S. 17

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Staatsbürgerlicher Unterricht in nationalem Sinne 17 meinbildende Deutsch, vor einer Massenzufuhr von Stoff, wie ihn manche der vielzuvielen Bürgerkunden und Leitfäden bieten, möchten mir ebenso warnen wie vor einer Heranziehung allzu fernliegender, spröder Stoffe, z. B. des Strafrechts oder des Börsenwesens. Die Auswahl erfolge stets unter dem Gesichtspunkte, was dem Schüler einst als gebildetem Staatsbürger zu wissen und zu kennen nötig ist; die Behandlung betone die ethische Seite der Staatskunde und lenke die Gedanken der Jugend auf die Frage, was sie einst für ihren Staat zu leisten haben und was dieser von ihnen zu erwarten berechtigt ist. Ittujz es besonders gesagt werden, daß die nationale Geschichte und die nationale Staatsbürgerkunde auch in nationalem Sinne unterrichtet werden müssen? Nachdem wir den Patriotismus als Zweck des Geschichtsunterrichts abgelehnt haben, wollen wir um so nachdrücklicher betonen, daß wir ihn bei jedem Geschichtslehrer als selbstverständliche Überzeugung voraussetzen. Furchtbare Schicksale haben uns gelehrt, daß die Liebe zu Volk und Vaterland feine heroische Schwachheit ist, sondern eine Naturnotwendigkeit, entsprechend der Tatsache, daß die Entwicklung der Menschheit sich im Rahmen völkischer Sonderart vollzieht, und daß auch den höchsten Idealen am leichtesten nahekommt, wer sie in den vertrauten und verständlichen Formen nationaler Besonderheit zu erreichen sucht? (Es soll eine kritische Liebe sein, keine blinde Affenliebe, frei von flacher Selbstgefälligkeit und prahlerischem Dünkel, wie sie sich jetzt auch bei uns, zumal in der Presse und bei patriotischen Festen, oft so geschmacklos und abstoßend breit machen; eine Liebe, wie die gewissenhafter (Eltern, die auch zürnen und strafen kann, die immer in die Zukunft blickt und das Wort „Deutschland allezeit voran in der Welt" nicht als eine wohlverdiente Zensur auffaßt, sondern als einen vorwärtstreibenden, strengen Befehl. 3m Geiste dieser geläuterten Liebe zu Volkstum und Vaterland soll auch der Geschichtsunterricht erteilt werden. (Er wird nichts vertuschen, nichts verfälschen, chauvinistischer (Eitelkeit nicht das kleinste Idahrheitsopfer bringen — das wäre so undeutsch wie möglich2 —, aber ohne alles begeisterte predigen über deutsche Vorzüglichkeit, das nur ermüdet und zum Widerspruch reizt, dennoch erreichen, 1 vgl. den obengenannten Aufsatz von Graf ^ermann Keyserling. 2 „Avec ces Francais, il n’est pas permis de dire la verite quand eile choque leur vanite“, laßt Betjle (Stendhal) in „La Chartreuse de Parme“ (S. 59) sehr hübsch seinen italienischen Melden sagen und kennzeichnet so seine eigenen Landsleute. Friedrich, Stoffe u. Probleme 2

7. Römische Geschichte von 133 bis Augustus - S. 12

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
12 H. Die Begründung der Monarchie zweiten Male bekleiden dürfen. Ebenso vernichtete er das volkstribunat, indem er ihm alle Macht nahm und durch ein Gesetz' bestimmte, daß jemand, der Volkstribun gewesen, kein anderes Amt weiter bekleiden dürfe. Infolgedessen nahmen alle, die darauf bedacht waren, das ansehen ihres Geschlechtes zu heben, in Zukunft dieses Amt nicht mehr an. Den Senat selbst, dessen Zahl durch die Unruhen und Kriege stark zusammengeschmolzen war, verstärkte Sulla durch die hinzuwahl von etwa 300 der angesehensten Ritter, wobei er die Tribus über jeden einzelnen abstimmen ließ. Unter das Volk nahm er die jüngsten und kräftigsten Sklaven der Getöteten, mehr als 10 000 an der Zahl, auf, denen er die Freiheit geschenkt und das römische Bürgerrecht verliehen hatte; sie nannte er nach sich selbst „Cornelier". (Er wollte damit erreichen, daß er im Volke 10 000 Leute hätte, die alle feine Befehle auszuführen bereit feien. Die gleiche Absicht leitete ihn bei feinen Maßnahmen in Italien: den Soldaten der 25 Legionen, die unter ihm gedient, teilte er, wie schon er-coähnt, ausgedehnte Ländereien in den einzelnen Stadtgebieten zu; es war z. T. Land, das bisher noch nicht aufgeteilt gewesen war, z. T. auch solches, das er Den Städten zur Strafe weggenommen hatte. Ii. Die Begründung -er Monarchie. Die Zeit des Pompejus. a) Der Seeräuberkrieg. a) Das Seeräuberuntvefen. Cicero, Hede über den],Oberbefehl des Pompejus 31—33. Gab es an dem ganzen Meere während dieser Jahre einen (Drt, der eine hinreichend starke Besatzung hatte, um sich vor den Seeräubern sicher fühlen zu dürfen, oder der entlegen genug war, um ihnen verborgen zu bleiben? Konnte jemand eine Seereife unternehmen, ohne sich damit der Gefahr auszusetzen, seinen Tod zu finden oder in die Sklaverei zu fallen ? Denn entweder mußte er ja im tdinter fahren oder zu einer Zeit, wo es auf dem Meere von Seeräubern wimmelte. Durfte angesichts der großen Ausdehnung, die der Krieg bereits genommen, der Schmach, die er Rom gebracht, feiner langen Dauer und des weiten Gebietes, über das er sich bereits verbreitet und verzettelt hatte, noch je* manö annehmen, daß er von allen Feldherrn in einem Jahre oder währenö aller seiner Lebensjahre von einem Felöherrn hätte zu (Enöe geführt rveröen können? vermochtet ihr im verlaufe der letzten Jahre eine Provinz von Den Seeräubern frei zu halten? waren irgenötvelche Zolleinnahmen euch sicher? tden unter Den Bunöesgenoffen konntet ihr nerteiöigen, wen mit euren Flotten schützen ? tüie viele Inseln mögen wohl verööet, wie viele Stäöte der Bunöesgenoffen von ihren Linwoh-

8. Die römische Kaiserzeit und die Germanen - S. 21

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Das Christentum 21 Sie ordneten ferner an, daß diejenigen, die ein Ehrenamt bekleideten, desselben verlustig gehen, diejenigen aber, die in dienender Stellung sich befänden, falls sie bei ihrer Anhängerschaft an das Christentum beharr* ten, ihre Freiheit verlieren sollten. So lautete der erste gegen uns gerichtete (Erlaß. Bald darauf kamen andere Erlasse hinzu, die bestimmten, daß die Vorsteher der Gemeinden sämtlich an allen Orten zunächst in Fesseln gelegt und dann später auf jede weise zum ©pfern gezwungen werden sollten. Huf die ersten Erlasse folgte dann ein anderer, in dem befohlen wurde, die (Befangenen, die geopfert hätten, frei zu lassen, diejenigen dagegen, die sich weigerten, mit zahllosen Foltern zu zerfleischen, wie vermöchte wohl jemand die Menge der Märtyrer in den einzelnen Provinzen, besonders derer in Afrika, Mauretanien, Thebais und in Ägypten zu zählen? d) Edikt von Mailand (313). (Eusebios, Kirchengeschichte X 5. ... Als ich, der Kaiser Lonstantin, und ich, der Kaiser Licinius, glücklich in Mailand angekommen waren und alles, was zu Nutz und Frommen des Staates dient, in Erwägung zogen, da haben wir unter anderen uns allgemein nützlich scheinenden Erlassen, oder vielmehr vor allen anderen, zu verordnen geruht, was zur Verehrung und zum Dienst der Gottheit gehört, und zwar geht unsere Verordnung dahin, den Christen und alten anderen freie Wahl zu lassen, derjenigen Religion zu folgen, der immer sie wollen. Diesen unseren willen haben wir in der weise kund zu tun für nötig erachtet, daß unter gänzlicher Beseitigung sämtlicher Bestimmungen, die in unseren früheren Schreiben betreffs der Christen enthalten waren, auch alles, was zu hart und unserer Milde nicht entsprechend schien, aufgehoben werde, und daß hinfort frei und unbeirrt ein jeder, der den Wunsch hat, sich zur Religion der Christen zu bekennen, sich ohne jede Belästigung zu ihr bekennen darf. Da ferner, wie wir erkannt haben, die Christen nicht nur jene Stätten1, au denen sie zusammenzukommen pflegten, sondern auch noch andere besessen haben, die nicht (Eigentum einzelner von ihnen waren, sondern zu den Gerechtsamen ihrer ganzen Körperschaft, d. H. der christlichen Gemeinde, gehörten, so sollst du2 anordnen, daß alle diese, entsprechend dem von uns erlassenen Gesetze, ohne jeden Streit den Christen, d. H. einer jeden Körperschaft und Gemeinschaft unter ihnen, wiedergegeben werden. 1 Don deren Rückgabe ist vorher die Rebe. 1 Der Erlaß ist gerichtet an den praefectus praetorio (Gberstatthalter).

9. Von 1198 bis zum Ende des Mittelalters - S. 23

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Vi. Goldene Bulle Karls Iv. 1356 23 fürsten, den Pfalzgrafen bei Rhein, den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Brandenburg . . . ausdehnen. (Privileg für Böhmen Kap. Viii.) Xv. Die verabscheuenswerten und durch die heiligen Gesetze verworfenen (Einungen, Versammlungen ober unerlaubten Verbindungen in- und außerhalb der Städte, zwischen Stadt und Stadt, zwischen Person und Person ober zwischen Person und Stadt, . . . auch alle Bünbnisverträge . . ., die Städte ober Personen, welcher würde und welches Stanbes sie seien, untereinanber ober mit anbetn ohne Genehmigung und ohne namentliche Ausnahme ihrer Herren .. . bisher geschlossen haben ober in Zukunft zu schließen wagen werben, verwerfen, verbammen und erklären wir für nichtig, ausgenommen jene Bünbniffe und (Einungen, welche Fürsten, Städte und anbere wegen des allgemeinen £anbfriebens miteinanber geschlossen haben. Xvi. Da einige Bürger und Untertanen ..das Joch der ursprünglichen Untertänigkeit abzuwerfen suchend, sich als Bürger andrer (Bemeinben aufnehmen lassen und, obwohl sie bennoch in den Gebieten, (Bemeinben, Stäbten und Dörfern ihrer früheren Herren ihren persönlichen Aufenthalt haben, sich der Freiheiten der (Bemeinben, in die sie eintreten, zu erfreuen und von ihnen geschützt zu werben verlangen, Leute, die man in Deutfchlanb gewöhnlich Pfahlbürger zu nennen pflegt, ... so bestimmen wir..., daß besagte Bürger und Untertanen ... in Zukunft die Hechte und Freiheiten der (Bemeinben, als beren Bürger sie sich unter solchen Betrüge aufnehmen lassen ober bisher gelassen haben, in keiner Weise erlangen sollen, es sei benn, daß sie persönlich mit ihrer habe in diese (Bemeinben übersiebeln . . . und der schulbigen Lasten und stäbtischen Leistungen in ihnen sich unterziehen. Xxv. Idir bestimmen, daß (die Kurfürstentümer) in Zukunft ... nicht geteilt ober unter irgenbeiner Bebingung zergliebert werben bürfen, . . . fonbern daß der (Erstgeborene in ihnen nachfolgen und ihm allein Hecht und Herrschaft zustehen soll, es fei benn, daß er geistesgestört, blöbe ober mit sonst einem bemerkenswerten Fehler behaftet fein sollte..., in welchem Falle ihm die (Erbfolge verschlossen fein... und der Zweitgeborene nachfolgen soll? Vii. £tus dem Zeitalter der Konziliaren Bewegung. V Das Nonstanzer Konzil. a) Dekret über die stutorität eines ökumenischen Konzils. 6. ctpril 1415. Ittirbt, a. a. D. 155. Diese heilige Synode von Konstanz erklärt zunächst, daß sie selbst, im heiligen Geiste rechtmäßig versammelt, ein allgemeines Konzil bildend und die katholische Kirche darstellend, die Gewalt unmittelbar von Christus hat und daß ihr ein jeder, welches Standes oder Grades er sei, auch des päpstlichen, zu gehorchen gehalten ist in allem, was sich auf den (Blauben, die 1 vgl. Vi, 1.

10. Von 911 - 1198 - S. 27

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Heinrich der Löwe und Albrecht der Bär im Slawenlande 27 2. Dauernde Besitzergreifung der Zlawenlande in der Stauferzeit. Heinrich der Löwe und Albrecht der Bär im Zlawenlande. Helmoldi1 Chronica Slavorum I, 87, 88; M. G. Ss. 1869, S. 80—81. Der Herzog (Heinrich) nun verheerte das ganze Land und begann dann Zwerin wieder aufzubauen und die Burg zu befestigen. . . . Ruf sein Gesuch erhielt er vom Kaiser Vollmacht, im ganzen Lande der Slawen, welches von ihm oder seinen vorfahren durch Gewalt des Schwertes erobert und nach Kriegsrecht erworben war, Bistümer zu gründen, zu verleihen und zu bestätigen. Darum berief er Herrn Gerold von Oldenburg, Herrn Evermod von Racesburg, Herrn Berno von Tltifi-lenburg zu sich, um von ihm ihre würden zu empfangen und ihm als seine Vasallen den Lehnseid zu leisten, wie man denselben sonst dem Kaiser zu leisten pflegt. Obwohl nun jene dieses Ansinnen für sehr drückend hielten, so gaben sie doch um des willen, der sich unsertwegen gebemütigt hat, und damit die junge Kirche nicht darunter leiden möchte, nach, und der herzog verlieh ihnen Gnadenbriefe in bezug auf die Besitzungen, die Einkünfte und die Gerichte. Und der herzog schrieb den Slawen, welche im Lande der Magiren, der Polaben, der (Dbotriten und der Kicinen zurückgeblieben waren, dieselben Steuern an das Bistum vor, welche bei den Polen und Pommern erlegt werden, d. H. von jedem Pfluge drei Scheffel Weizen und zwölf Stück gangbarer Münzen. Der Scheffel aber heißt bei den Slawen Curitce und ein slawischer Pflug wird zu zwei Dchsen und ebensoviel Pferden gerechnet. Und die Zehnten vom Lande der Slawen nahmen zu, weil deutsche Ansiedler aus ihrer Heimat herbeiströmten, um das Land, welches geräumig, fruchtbar an Getreide, geeignet zu reichem Miesenwuchse und mit Fisch, Fleisch und allem Guten im Überflüsse versehen war, zu bebauen. Damals stand das östliche Slawenland unter dem Markgrafen Adel-bert, der den Beinamen „der Bär" führte. (Er wurde durch Gottes Gnade in bezug auf die Ausdehnung feines Besitztums auf das umfassendste gefördert. Denn er unterjochte das ganze Land der Brizanert, der Stodera-nen und vieler Völker, welche an der Havel und (Elbe wohnten, und zü-gelte die Aufsässigen unter ihnen. Zuletzt, da die Slawen allmählich ver- 1 helmold wurde wohl spätestens 1125 geb., Ittönch im Kloster Neumüniter in Holstein, nahm persönlichen Anteil an der Missions- und (Drgamjationsarbeit in den ostelbischen Landen, hauptquelle für seine „Sklavenchronik" sind die eigene Anschauung und persönliches Erleben, außerdem die Erzählungen vice-lins und Gerolds, Ittänner, die mitten im Kampf um das Deutschtum in den Slawenlanden gestanden haben. Der Hauptgesichtspunkt seines Werkes ist, das Darbringen des Deutschtums, namentlich der Mission, zu schildern. Trotz alles Strebens nach Wahrheit preist er Freunde des Unternehmens zu begeistert und verurteilt die Gegner dieser Bewegung zu stark. Die Darstellung ist anziehend und begeistert, Sprache einfach und klar. Dgl. Wattenbach Ii, S. 338 ff.
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